EURid

Gebühren für ADR-Streitbeilegungsverfahren bleiben auch 2019 niedrig

Die .eu-Registry EURid hat mitgeteilt, die Gebühren für Verfahren nach der Alternative Dispute Resolution (ADR) ein weiteres Jahr zu reduzieren.

Die Reduzierung gilt sowohl für Verfahren vor dem Schiedsgericht der WIPO als auch dem Czech Arbitration Court (CAC). Der Nachlass beträgt beim CAC immerhin EUR 1.000,– pro Verfahren, unabhängig von der Zahl der Schiedsrichter oder der Zahl der Domains. Wird beim CAC um eine Domain vor dem Einzelschiedsgericht gestritten, sind also nur EUR 300,– statt EUR 1.300,– zu bezahlen. Die Reduzierung gilt vorerst bis zum 31. Dezember 2019, wurde in den vergangenen Jahren aber wiederholt von EURid verlängert. Das dürfte auch zum Erfolg des ADR-Verfahrens beigetragen haben. Seit 2005 wurden bisher 1.008 ADR-Verfahren unter .eu und der kyrillischen IDN-Variante eingeleitet, 723 gingen zu Gunsten des Markeninhabers aus. In 89 Fällen wurde die Klage zurückgewiesen, weitere 61 wurden gütlich erledigt. Mit durchschnittlich vier Monaten Dauer sind die Schiedsverfahren aber nicht in jedem Fall schneller entschieden als Zivilprozesse vor einem ordentlichen Gericht.

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