ADR

EURid behält für .eu-Streitigkeiten auch zukünftig die niedrigen Verfahrensgebühren bei

Die .eu-Registry EURid hat mitgeteilt, die Gebühren für Verfahren nach der Alternative Dispute Resolution (ADR) ein weiteres Jahr zu reduzieren.

Um die Interessen der Inhaber von Markenrechten weiterhin zu unterstützen, hat EURid den Rabatt auf die .eu ADR-Verfahrensgebühr bis Ende 2024 verlängert. Das bedeutet, dass die ADR-Grundgebühr pro Beschwerde weiterhin nur EUR 100,– statt EUR 1.300,– beträgt. Die Reduzierung gilt sowohl für Verfahren vor dem Schiedsgericht der WIPO als auch dem Czech Arbitration Court (CAC). Jede natürliche Person, jedes Unternehmen oder jede Organisation, die Inhaber eines Rechts (wie zum Beispiel einer Marke, eines Handelsnamens, eines Firmennamens oder eines im Europäischen Wirtschaftsraum anerkannten oder etablierten Familiennamens) ist, das mit einer bestimmten .eu-Domain, die in spekulativer und missbräuchlicher Weise registriert wurde, identisch oder dieser zum Verwechseln ähnlich ist, kann die Registrierung im Rahmen des ADR-Verfahrens anfechten. Mit durchschnittlich vier Monaten Dauer sind die Schiedsverfahren allerdings nicht in jedem Fall schneller entschieden als Zivilprozesse vor einem ordentlichen Gericht.

Kommentar schreiben

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht, oder weitergegeben.
Bitte füllen Sie die gekennzeichneten Felder aus.*

Abonnieren Sie unseren Newsletter

Der Domain-Newsletter von domain-recht.de ist der deutschsprachige Newsletter rund um das Thema "Internet-Domains". Unser Redeaktionsteam informiert Sie regelmäßig donnerstags über Neuigkeiten aus den Bereichen Domain-Registrierung, Domain-Handel, Domain-Recht, Domain-Events und Internetpolitik.

Mit Bestellung des Domain-Recht Newsletter willigen Sie darin ein, dass wir Ihre Daten (Name und E-Mail-Adresse) zum Zweck des Newsletterversandes in unseren Account bei der Episerver GmbH, Wallstraße 16, 10179 Berlin übertragen. Rechtsgrundlage dieser Übermittlung ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a) der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen, indem Sie am Ende jedes Domain-Recht Newsletters auf den entsprechenden Link unter "Newsletter abbestellen? Bitte einfach hier klicken:" klicken.

Top