Gespart

CAC senkt die Preise für .eu-Streite

Das für ADR- und UDRP-Entscheidungen zuständige Tschechische Schiedsgericht über Domain-Streitigkeiten (CAC) will die Preise senken. Die Kosten für ein ADR-Verfahren über .eu-Domains soll denen des UDRP-Verfahrens angepasst werden. Darüber hinaus soll es ein günstiges Schnellverfahren geben.

Seit Januar dieses Jahres verhandelt das Schiedsgericht bei der Wirtschaftskammer der Tschechischen Republik und der Landwirtschaftskammer der Tschechischen Republik nicht nur ADR-Verfahren für Auseinandersetzungen um .eu-Domains, sondern auch allgemeine UDRP-Verfahren um Domains unter .com, net, .org und anderen Endungen. Die Preise für letztere lagen nach Vorgaben von ICANN etwas niedriger, als die Preise von .eu-Verfahren. Nun will das Schiedsgericht die Preis für .eu-Verfahren nach unten korrigieren und so alle Preise vereinheitlichen. Die Reduktion ergibt sich insbesondere aufgrund einer neuen Staffelung; die Preise von .eu-Domains sind derzeit enger gestaffelt als die des UDRP-Verfahrens. Während unter .eu die Preise jeweils ab 3, 6 und 10 Domains steigen, verläuft die Kurve für generische Endungen flacher, und steigt ab 6, 11, 21 usw. Domains jeweils an. Die Preise für die Änderung der Sprache und bei Rücknahme einer Beschwerde sollen um die Hälfte gesenkt werden.

In einem Vorschlag zur Änderung der UDRP bietet das Tschechische Schiedsgericht auch ein beschleunigtes Verfahren zum günstigen Preis an. Ein so genannter „Expedited Decision Case“ kann vom Beschwerdeführer beantragt werden, wenn nur ein Schiedsrichter entscheiden soll, der Gegner eine Einzelperson ist und es um eine Domain geht, für die Beschwerde das entsprechende Formblatt genutzt wird und der Beschwerdeführer die Beschwerde in maximal 2.000 Worte fasst, wobei er dieser nicht mehr als 20 Seiten Anlage beifügt. Die entstehenden Gebühren sollen dann lediglich US$ 500,– betragen.

Ob diese Vergünstigung wirklich dem sich verengenden Markt geschuldet ist, wie Rechtsanwalt Mark Schweizer auf marques.org meint, oder einfach nur eine vernünftige Lösung, um Verfahren zu beschleunigen, mag man spekulieren; angesichts der drohenden Konkurrenz durch das „Uniform Rapid Suspension“-Verfahren im Zuge der Einführung neuer Domain-Endungen ist es nur konsequent, am bestehenden UDRP-Verfahren, dass nun zehn Jahre alt ist, etwas zu verändern. Das mag hier und da auch den Befürwortern des „Uniform Rapid Suspension“-Verfahrens den Wind aus den Segeln nehmen.

Kommentar schreiben

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht, oder weitergegeben.
Bitte füllen Sie die gekennzeichneten Felder aus.*

Abonnieren Sie unseren Newsletter

Der Domain-Newsletter von domain-recht.de ist der deutschsprachige Newsletter rund um das Thema "Internet-Domains". Unser Redeaktionsteam informiert Sie regelmäßig donnerstags über Neuigkeiten aus den Bereichen Domain-Registrierung, Domain-Handel, Domain-Recht, Domain-Events und Internetpolitik.

Mit Bestellung des Domain-Recht Newsletter willigen Sie darin ein, dass wir Ihre Daten (Name und E-Mail-Adresse) zum Zweck des Newsletterversandes in unseren Account bei der Optimizly GmbH (vormals Episerver GmbH), Wallstraße 16, 10179 Berlin übertragen. Rechtsgrundlage dieser Übermittlung ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a) der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen, indem Sie am Ende jedes Domain-Recht Newsletters auf den entsprechenden Link unter "Newsletter abbestellen? Bitte einfach hier klicken:" klicken.

Top