Bilanz

Ein Jahr Streitschlichtung bei .eu

Seit gut einem Jahr gibt es .eu-Domains, und seit ebenfalls gut einem Jahr wird um .eu-Domains gestritten; vornehmlich vor dem Tschechischen Schiedsgericht, das im Rahmen der ADR (Alternativen Streitbeilegungsordnung) tätig wird. Das Online-Markenmagazin markenbusiness.com zieht eine Bilanz; wir schließen uns an.

In einem zweiteiligen Artikel schafft markenbusiness.com einen Überblick über die Entscheidungslage in Rechtsstreiten über .eu-Domains vor dem alleine akkreditierten Schiedsgericht bei der Wirtschaftskammer und der Landwirtschaftskammer der Tschechischen Republik. Am 18. April 2006 erging die erste Entscheidung, die sich, wie in der Anfangsphase überwiegend der Fall, gegen EURid, die zentrale Vergabestelle selbst richtete. Seitdem sind gut 630 Entscheidungen ergangen, in die ca. 1.555 Domains involviert waren. Darunter finden sich zahlreiche umstrittene Domains, die auf undurchsichtigen Markenanmeldungen beruhen. Die Rechtsprechung des Schiedsgerichts blieb seinerseits undurchsichtig und wies Anträge gegen Inhaber von Marken wie „Barc&Elona“ und „FRANKF&URT“ zurück, ließ aber dem Inhaber der Marke „ox&ford“ die Domain oxford.eu.

Gesichert ist die Rechtsprechung jedenfalls im Hinblick darauf, dass im Zusammenhang mit der .eu-Sunrise lediglich angemeldete, aber noch nicht eingetragene Marken keine Berechtigung an der entsprechenden .eu-Domain evozierte. Unter Verweis auf eine statistische Erhebung von Rechtsanwalt Jan Gerd Mietzel in der Fachzeitschrift Multimedia und Recht (MMR) dokumentiert marken business.com, dass zu Beginn der Streitbeilegungen mehrheitlich Prozesse gegen EURid geführt wurden, mittlerweile aber immer mehr Domain-Inhaber als Antragsgegner in Erscheinung treten.

In der Regel werden die Entscheidungen von einem „Richter“ (Panel) gefällt. Von einem dreiköpfigen Entscheidungs-Panel wird, erwartungsgemäß, weniger Gebrauch gemacht, was wohl am ehesten auf die deutlich höheren Kosten zurückzuführen ist. Die Kosten beginnen bei EUR 1.850,– für ein einfaches Panel und ein oder zwei streitige Domains. Nach oben sind preislich keine Grenzen gesetzt. Ein Streit über 6 bis 9 Domains mit drei Richtern verursacht Kosten in Höhe von EUR 5.020,–. Weitere festzusetzende Aufpreise ergeben sich mit weiteren Domains, über die entschieden werden soll. Verfahrenssprache ist überwiegend englisch. Das beruht auf dem Umstand, dass Verfahren gegen EURid, und die waren in der Anfangsphase die Mehrheit, auf englisch zu führen sind. Aber auch deutschsprachige (ca. 43) und niederländische (ca. 24) Entscheidungen findet man zu Genüge, auch wenn das Verhältnis nach Anzahl der Domain-Registrierungen in den Ländern nicht abgebildet wird. Denn allein 795.639 Domain-Namen sind in Deutschland registriert, während es in England bisher lediglich 344.225 und in den Niederlanden 328.919 Adressen sind.

Neben den über 630 Endentscheidungen gibt es auch 17 Zwischenbescheide. Darunter findet sich jener über die Domain flights.eu, mit dem der EuGH angerufen wird, um dort zu klären, ob und welche weitergehenden Entscheidungskompetenzen das Tschechische Schiedsgericht hat. Und über hotel.eu, bei der der Inhaber des Domain-Namens sechs Monate Zeit eingeräumt bekam, innerhalb der er Nachweise über die „einschlägige“ Nutzung der Domain hotel.eu vorlegen kann.

Doch weder muss das Tschechische Schiedsgericht am Anfang noch am Ende eines Streits um eine .eu-Domain stehen. Sowohl von Anbeginn als auch nach der Beendigung eines Streitbeilegungsverfahrens vor dem Tschechischen Schiedsgericht steht den Beteiligten der ordentliche Rechtsweg vor den Zivilgerichten offen.

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