ADR

WIPO wird Schiedsgericht für .eu-Streitbeilegungsverfahren

EURid, Registry der Europa-Domain .eu, erweitert den Kreis der Schiedsgerichte: die seit vielen Jahren aus UDRP-Verfahren bekannte World Intellectual Property Organization (WIPO) wird ab dem 1. Juni 2017 auch Schiedsverfahren nach der .eu-eigenen Alternative Dispute Resolution (ADR) anbieten.

Die WIPO ist damit das zweite .eu-Schiedsgericht; bereits seit dem Jahr 2006 wird eine aussergerichtliche Streitbeilegung vom tschechischen Schiedsgericht (Schiedsgericht bei der Wirtschaftskammer der Tschechischen Republik und der Landwirtschaftskammer der Tschechischen Republik) angeboten.

The addition of the WIPO Center as an ADR provider adds more convenience for rights holders to an already efficient ADR procedure,

kommentierte Geo Van Langenhove, EURids Legal Manager. Ebenso wie das tschechische Schiedsgericht wird auch die WIPO alle 24 offiziellen EU-Sprachen unterstützen. Ob sich das Schiedsgericht der WIPO kostenmäßig unterscheidet, lässt sich der Pressemitteilung nicht entnehmen; das tschechische Schiedsgericht gewährt seit dem 1. Januar 2017 einen zeitweiligen Nachlass von EUR 1.000,– auf die Einreichung einer ADR-Beschwerde.

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