Es gibt Streitbeilegungsurteile, mit denen muss man sich nicht lange aufhalten. Eine solche liegt mit dem Streit um myaudi.se vor. Auch der Entscheider Per Carlson machte nicht viel Gewese darum und begründete seine Entscheidung mit zwei Sätzen.
Ein Schwede hatte am 09. Mai 2005 die Domain myaudi.se registriert und parkte sie bei Loopia.com. Nach knapp dreizehn Jahren störte sich die Audi AG daran und leitete, unter Berufung auf eine Markenrechtsverletzung einer am 26. Mai 1998 registrierten Marke, ein ADR-Verfahren nach der schwedischen Streitbeilegungsordnung für .se bei der WIPO ein. Der Domain-Inhaber reagierte darauf nicht. Als Entscheider wurde der Jurist und Präsident des Schwedischen Markengerichts Per Carlson berufen, der sehr kurzen Prozess machte: In seinen Entscheidungsgründen heißt es lediglich:
The domain nameis highly similar to the Petitioner’s EU trademark AUDI, which is legally binding and well-known in Sweden for cars. Based on the record, the Arbitrator finds that the domain name has been registered in bad faith and that the Domain Holder has no rights or justified interest in the domain name. The domain name should therefore be transferred to the Petitioner. (WIPO-Case No. DSE2018-0005).
Seit dem Jahr 2003 gilt das vereinfachte Streitbeilegungsverfahren für .se- und .nu-Domains. Bis 26. Juni 2017 organisierte das die schwedische iiS. Sie ist die Verwaltung für die Landesendung Schwedens, .se, und der Koralleninsel Niue (.nu), die westlich der Cook-Inseln im Südpazifik gelegen ist. Am 26. Juni 2017 ging die Verwaltung der Verfahren nach der schwedischen Streitbeilegungsordnung auf WIPO über. Seit einem knappen Jahr reichen Beschwerdeführer ihre Beschwerden gegen Inhaber von Domains, die unter .se oder .nu registriert sind, also bei der WIPO ein und nicht mehr bei iis.se. Die .se-Streitbeilegungsordnung ist aus der Uniform Domain-Name Dispute-Resolution Policy (UDRP) entwickelt, weist aber gewisse Unterschiede auf. Dazu gehört die Möglichkeit eines beschleunigten Verfahrens. Dieses kann eingreifen, sollte sich der Domain-Inhaber auf eine Beschwerde hin nicht melden – so geschehen bei myaudi.se. Das führt einerseits dazu, dass lediglich ein Panelist über die Sache entscheidet, und dies binnen zehn und nicht wie sonst vorgesehen 20 Tagen. Darüber hinaus kann auch die Entscheidung kürzer ausfallen: eine ausführliche Begründung ist nicht notwendig. Im Streit um myaudi.se hatte die Beschwerdeführerin ein beschleunigtes Verfahren beantragt für den Fall, der Gegner melde sich nicht. Aus diesem Grund sind die Entscheidungsgründe sehr kurz gefasst, auch wenn der Entscheider Per Carlson, nachdem er berufen wurde, 14 Tage brauchte, um die Entscheidung abzusetzen. Nichtsdestotrotz zeigt die Entscheidung über myaudi.de, dass man in klaren Fällen auch sehr kurze UDRP- oder ADR-Entscheidungen treffen kann, die niemand – ohne weiteres – anzweifeln wird.
Auf das Domain-Recht spezialisierte Anwälte findet man auf Domain-Anwalt.de, einem Projekt der united-domains GmbH.