EURid, Verwaltung der europäischen Top Level Domain .eu, gab am 18.12.2012 bekannt, die für Basis-Streitbeilegungsverfahren um .eu-Domains bereits seit Juli 2012 verringerten Verfahrensgebühren bis Ende 2013 gesenkt zu halten.
Im Juli 2012 hatte EURid die Gebühren für eine einfache Streitbeilegung nach der für .eu-Domains einschlägigen Alternative Dispute Resolution (ADR), für das das tschechische Streitbeilegungsgericht (Czech Arbitration Court – CAC) akkreditiert ist, um 50 Prozent reduziert. Seit dem sei im Monatsdurchschnitt ein Anstieg der Verfahren um 80 Prozent zu verzeichnen. Aus diesem Grunde will EURid die günstigen Verfahrensgebühren bis Ende 2013 aufrecht erhalten.
Wie Petr Hostas, Verwaltungsratmitglied des CAC, mitteilte, wirkt sich das Herabsetzen der Einstiegsschwelle in ein Streitbeilegungsverfahren positiv aus, mehr Parteien konnten so ihre Rechte geltend machen. Er hofft, dass sich der Trend fortsetzt. Marc Van Wesemael, Geschäftsführer der EURid, fügte hinzu: um mehr Rechteinhaber zu ihrem Rechten zu verhelfen sei ein Hilfsmittel, das ADR-Verfahren erschwinglicher zu gestalten.