IANA-Transition

Einstweilige Verfügung beruht auf Hören-Sagen. Richter weist Antrag gegen IANA-Transition ab

Richter George Hanks vom United States District Court hat sein Urteil (vom 3. Oktober 2016, Az. 3:16-CV-274) veröffentlicht: auf gerade einmal zwei Seiten begründete er, warum ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen die IANA-Transition scheitern musste.

Gleich vier US-Bundesstaaten hatten sich am 28. September 2016 an das »United states district court, Southern district of texas – Galveston Division« gewandt, um per einstweiligem Rechtsschutz die IANA-Transition zu verhindern. Dabei stützten sich Arizona, Texas, Oklahoma und Nevada im Kern auf fünf Argumente: der Vertrag betreffe Eigentum der US-Regierung und bedürfe der Zustimmung des US-Kongresses, bevor ein Übergang stattfindet, der Übergang würde das »First Amendment« verletzen, die National Telecommunications and Information Administration (NTIA) habe Verfahrensvorschriften verletzt, die NTIA habe keine Kompetenz zur Weiterleitung des Vertrages und schließlich würden durch die Transition die TLDs .gov und .mil nicht ausreichend geschützt. Und Hanks nahm die Argumente durchaus ernst: quasi ohne jede Verzögerung setzte er für den 30. September 2016 eine mündliche Anhörung an, um die Sache zu entscheiden.

Doch bereits während der Anhörung gab er deutlich zu erkennen, dass er dem Antrag nicht stattgeben werde. Es fehle sowohl an einer überwiegenden Erfolgsaussicht in der Hauptsache als auch nicht wieder gutzumachenden Nachteilen. Die Begründung klingt wie eine schallende Ohrfeige für die Staatsvertreter: sie würden lediglich Stellungnahmen von Beratern und Aussagen Dritter vom Hören-Sagen präsentieren, um über die möglichen Folgen eines Machtwechsel im Internets in Anbetracht eines komplexen Phänomens zu spekulieren; dies reiche nicht, um den hohen Anforderungen einer einstweiligen Verfügung zu genügen. Wörter wie »würde« oder »könnte« in den Stellungnahmen seien schlechterdings ungenügend. Selbst wenn ICANN in der Vergangenheit die Interessen der Bundesstaaten negativ berührt habe, würden diese unter exakt jenen Umständen passiert sein, die sie nun zu erhalten versuchten. Auch das beständig wiederkehrende Berufen auf das »First Amendment« frühstückte das Gericht kurzfristig ab: So verbietet das »First Amendment« zwar der US-Regierung, das Recht der US-Bürger auf freie Meinungsäußerung zu verletzen; die Antragsteller würden sich aber darauf berufen, dass in Zukunft ausländische Regierungen dieses Recht der US-Bürger auf freie Meinungsäußerung verletzen würden – dies sei vom »First Amendment« nicht geschützt. Folgerichtig wies er den Antrag auf Erlass der einstweiligen Verfügung zurück und machte damit den Weg für die IANA-Transition am 30. September 2016 endgültig frei.

Hocherfreut über den Ausgang des Rechtsstreits zeigte sich eco, Verband der Internetwirtschaft eV. »Ich freue mich sehr, dass die IANA Stewardship Transition nun tatsächlich in der Nacht auf Samstag vollzogen wurde«, so Rechtsanwalt Thomas Rickert, Director Names & Numbers, der in Leitungsfunktion an der Erstellung des Community-Vorschlags beteiligt war. »Wenn die US-Regierung das Versprechen nicht eingelöst hätte, die Aufsicht über die IANA aufzugeben, hätte dies verheerende Folgen gehabt und einer Fragmentierung des Internet Vorschub geleistet«. Ob die gerichtlichen Auseinandersetzungen um die IANA-Transition damit endgültig beendet sind, lässt sich derzeit jedoch noch nicht absehen.

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