Pulverfass

Streit um Länderdomains wächst

Für weltweit wachsenden juristischen Ärger sorgen derzeit Auseinandersetzungen um Länderdomains: während nun auch Puerto Rico (puertorico.com) vor dem Schiedsgericht der Genfer WIPO eine Niederlage einstecken musste, sah sich Neuseeland sogar dazu gezwungen, die Domain newzealand.com gegen Zahlung von US$ 500.000,– zu erwerben.

Im Mittelpunkt dieser Verfahren, die nach der Uniform Domain Name Dispute Resolution Policy (UDRP) verhandelt wurden, steht zumeist das fehlende Markenrecht eines Landes an seiner eigenen Bezeichnung. So konnte zwar Puerto Rico auf eine Vielzahl von markenrechtlich geschützten Phrasen wie „Puerto Rico Tut Es Besser!“ verweisen. Nach Ansicht des Gerichts reicht dies jedoch für ein Markenrecht am Begriff »Puerto Rico« im Sinne der UDRP nicht aus, da es sich lediglich um eine geographische Beschreibung handle, nicht aber um einen unterscheidungskräftigen Zusatz mit eigenständiger Bedeutung. Die Klage war daher abzuweisen. Erschwerend kommt für den Karibikstaat hinzu, dass eine Markeneintragung seiner Bezeichnung nach dem für ihn geltenden US-Recht gar nicht möglich gewesen wäre, also in dieser Hinsicht auch kein Versäumnisvorwurf zu machen ist.

Das gleiche Schicksal ereilte vor kurzem Neuseeland im Streit um die Adresse newzealand.com. Um dennoch an die sehr begehrte Domain zu kommen, bot die neuseeländische Regierung dem bisherigen Inhaber die Zahlung von US$ 500.000,– an, was dieser letztlich auch annahm. Nachdem der Tourismusminister auf eine parlamentarische Anfrage hin öffentlich die Zahlung einräumen musste, reagierten die Bürger Neuseelands auf diesen mit ihren Steuergeldern bezahlten Transfer mit heller Empörung. Inhaber beider strittiger Länderdomains ist das in Seattle ansässige Unternehmen Virtual Countries Inc., dem unter anderem mit sweden.com und russia.com weitere potentielle Konfliktfälle gehören. Im Verfahren um die »Mutter« aller Streitigkeiten mit geographischen Bezeichnungen, dem Streit um Barcelona.com, ist nach dem Urteil der WIPO mittlerweile ein Verfahren vor einem ordentlichen US-Gericht anhängig, dessen Ergebnis mit Spannung erwartet wird.

Bei der WIPO selbst hat man die Schwächen der UDRP im Bezug auf Länderdomains erkannt und ICANN dazu aufgefordert, die UDRP entsprechend anzupassen. Fraglich ist jedoch, ob so das Problem gelöst werden kann, denn ICANN würde damit als rechtsetzendes Organ tätig. Hierzu fehlt es aber an Legitimation und entsprechenden Kompetenzen.

Die Entscheidung zu puertorico.com.

Die Entscheidung zu newzealand.com.

Die Entscheidung zu barcelona.com.

Kommentar schreiben

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht, oder weitergegeben.
Bitte füllen Sie die gekennzeichneten Felder aus.*

Abonnieren Sie unseren Newsletter

Der Domain-Newsletter von domain-recht.de ist der deutschsprachige Newsletter rund um das Thema "Internet-Domains". Unser Redeaktionsteam informiert Sie regelmäßig donnerstags über Neuigkeiten aus den Bereichen Domain-Registrierung, Domain-Handel, Domain-Recht, Domain-Events und Internetpolitik.

Mit Bestellung des Domain-Recht Newsletter willigen Sie darin ein, dass wir Ihre Daten (Name und E-Mail-Adresse) zum Zweck des Newsletterversandes in unseren Account bei der Episerver GmbH, Wallstraße 16, 10179 Berlin übertragen. Rechtsgrundlage dieser Übermittlung ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a) der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen, indem Sie am Ende jedes Domain-Recht Newsletters auf den entsprechenden Link unter "Newsletter abbestellen? Bitte einfach hier klicken:" klicken.

Top