UDRP

In zwei Domain-Streitigkeiten scheiterten die Beschwerdeführer jeweils an der Markenfrage

In dieser Woche bieten wir zwei kurze UDRP-Entscheidung, bei denen die Marke den jeweiligen Beschwerdeführern zum Verhängnis wurde. Die beiden Panelisten, Nicholas J.T. Smith bei The Forum (NAF) und Jeremy Speres bei WIPO, fassten sich beide so kurz als möglich.

digitalx.cc – (NAF Claim Number: FA2401002079453)
Im Streit um die Domain digitalx.cc stellt der Australier Frances Cranston unter Verweis auf die australische Marke »DigitalX« lediglich einen Anspruch auf Löschung der Domain, nicht auf deren Übertragung auf sich. Er trägt unter anderem vor, »chief risk officer« für das australische Unternehmen DigitalX zu sein, die die Domain digitalx.com betreibt, und verweist darauf, dass unter digitalx.cc bis vor kurzem eine Seite mit dem Logo von DigitalX zu finden war, nebst der falschen Behauptung, dass »DigitalX operates under FINCEN in the United States and the FCA, CySEC and ASIC in other countries«. Der Gegner, ein gewisser AAA aus Singapur, meldete sich nicht zu Wort. Als Panel wurde der australische Rechtsanwalt Nicholas J.T. Smith ernannt, der die Beschwerde zurückwies (NAF Claim Number: FA2401002079453). Er prüfte lediglich die Frage von Ähnlichkeit oder Identität von Domain und Marke. Der Beschwerdeführer scheiterte an diesem Punkt, da er nicht nachgewiesen hatte, dass er Inhaber der Marke ist. Er habe lediglich behauptet, Angestellter der DigitalX zu sein. DigitalX mag durchaus Inhaberin einer Marke sein, die der Domain digitalx.cc entspricht; aber, so Smith, der Beschwerdeführer selbst ist nicht der Markeninhaber. Die UDRP sehe nicht vor, so Smith, dass ohne Erfüllung des ersten Elements eine Entscheidung zur Übertragung oder Löschung einer Domain ergehen kann. Er stellte allerdings auch klar, dass mit Abweisung der Beschwerde an dieser Stelle ein weiteres Verfahren, insbesondere vom Markeninhaber und Arbeitgeber des Beschwerdeführers geführt, möglich bleibt. Smith wies die Beschwerde ab und stellte fest, dass die Domain digitalx.cc beim Domain-Inhaber verbleibt.

stannness.com – (WIPO Case No. D2023-5408)
Ein Markenproblem ganz anderer Art hatte die US-amerikanische Cavender Stores, L.P. im Streit gegen caokai aus China um die Domain stannness.com. Cavenders ist ein 1965 gegründeter Bekleidungseinzelhändler aus Texas (USA) mit einer 2007 beim USPTO registrierten Wort-/Bild-Marke »CAVENDER’S«. Die streitbefindliche Domain stannness.com wurde im November 2023 registriert und zeigt zurzeit keine Inhalte. Die Beschwerdeführerin trägt allerdings vor, dass unter der Domain bis vor kurzem westliche Kleidung unter dem Logo von Cavenders angeboten wurde. Der Gegner stelle sich so als Cavender dar, um finanzielle Vorteile zu erlangen. Der Gegner nahm zu den Vorwürfen keine Stellung. Panelist Jeremy Speres, der sich schon früher durch kurze Entscheidungen auszeichnete, bügelte dieses Verfahren wieder in Kurzform ab (WIPO Case No. D2023-5408): Die Beschwerdeführerin habe gezeigt, dass sie Inhaberin der Marke »CAVENDER’S« sei, doch habe sie nicht dargestellt, inwieweit die Domain stannness.com mit dieser Ähnlichkeit aufweist oder identisch sein soll. Ihre Marke ist ganz anders als die Domain, die weder die Marke noch einen wesentlichen Teil der Marke in sich trägt. Damit sei das erste Element der UDRP nicht erfüllt und es bestehe nicht die Notwendigkeit, die Prüfung fortzusetzen. Damit wies Speres die Beschwerde ab.

Es zeigt sich wieder einmal: die so einfach scheinenden UDRP-Verfahren können an einfachsten Dingen scheitern. In beiden genannten Fällen hatte sich der jeweilige Beschwerdeführer nicht von einem erfahrenen Domain-Anwalt vertreten lassen. Dieser hätte allemal die Fehler erkannt und gegengesteuert oder sie korrigiert. Auch wenn es etwas kostet, entlastet die Beiziehung eines versierten Rechtsbeistands und sorgt in der Regel für bessere Ergebnisse.

Auf das Domain-Recht spezialisierte Anwälte findet man auf Domain-Anwalt.de, einem Projekt der united-domains AG.

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