Die irische Domain-Verwaltung IE Domain Registry Limited macht darauf aufmerksam, dass im Fall von Rechtsverletzungen durch eine .ie-Domain ein Streitschlichtungsverfahren etabliert worden ist.
Zwar verifiziere man – im Gegensatz zu anderen Registries – die Identität des Domain-Inhabers und sein Motiv, eine .ie-Domain zu erhalten; allerdings gelte strikt der Prioritätsgrundsatz »first come, first served«. Wer sich daher in seinen Rechten verletzt sieht, kann beim Schiedsgericht der World Intellectual Property Organisation (WIPO) Klage in einem Verfahren erheben, das an die Uniform Domain Name Dispute Resolution Policy (UDRP) angelehnt ist. Die Höhe der Gebühren orientiert sich an der Zahl der streitigen Domains und der Besetzung des Schiedsgerichts, liegt jedoch bei mindestens EUR 1.500,–. Auch im Fall von .ie hindert ein solches Schiedsverfahren den Gang vor ein ordentliches Gericht nicht, ist jedoch in der Regel wesentlich schneller. Die Entscheidungen werden von IEDR prompt umgesetzt. Bei aktuell rund 214.000 .ie-Domains ist das Risiko einer Rechtsverletzung zwar vergleichsweise gering; als Alternative zu einem Zivilprozess gehört ein solches Schiedsverfahren jedoch in die Werkzeugkiste eines jeden Domain-Anwalts.
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