Domain-Newsletter

Ausgabe #736 – 02. Oktober 2014

Themen: nTLDs – nächste Einführungsrunde schon 2016? | .bayern – Live-Registrierung ist gestartet! | TLDs – Neues von .bv, .ch und .tickets | BGH – Bewertungsportal darf Daten verarbeiten | Buchtipp – Neuauflage des Skriptum Internetrecht | musik.de – EUR 99.999,- lassen Kasse klingeln | November – Seminar zum IT-Recht in Berlin

NTLDS – NÄCHSTE EINFÜHRUNGSRUNDE SCHON 2016?

Die Vorbereitungen zur nächsten Einführungsrunde für neue globale Top Level Domains werden konkret: Die Internet-Verwaltung ICANN hat am 22. September 2014 den ersten Entwurf des Arbeitsplans veröffentlicht. Frühestens im Jahr 2016 soll es losgehen.

Über 400 neue Top Level Domains aus der Einführungsrunde 2012 sind bisher delegiert, und ein Ende ist nicht absehbar: allein die Versteigerung jener Endungen, für die Mehrfachbewerbungen eingegangen sind, wird noch bis weit in das Jahr 2015 andauern. Insgesamt geht ICANN davon aus, die aktuelle Runde Mitte des Jahres 2017 abzuschliessen. Das hält ICANN jedoch nicht davon ab, in die Zukunft zu blicken und ab sofort die nächste Runde vorzubereiten. „In den vergangenen Monaten gab es ein wachsendes Interesse am Zeitplan für die nächste Bewerbungsrunde“, teilte Akram Atallah, Präsident von ICANNs Global Domain Division, mit. Das Bewerberhandbuch sehe ausdrücklich vor, die nächsten Runden so schnell wie möglich zu starten. Da das aktuelle Einführungsverfahren stabil laufe und wöchentlich neue TLDs delegiert würden, stünden ICANN jetzt die notwendigen Ressourcen zur Verfügung, sich mit der nächsten Runde zu befassen.

Um die Eckpunkte der dafür notwendigen Arbeiten abzustecken, hat ICANN ein „New gTLD Program Reviews and Assessments Draft Work Plan“ (Draft Work Plan) genanntes Dokument veröffentlicht. Das 28seitige Arbeitspapier sieht im Wesentlichen vor, die bisher gewonnenen Erfahrungen umfangreich auszuwerten und zu prüfen, ob die selbst gesteckten Ziele (genannt werden unter anderen Schaffung von mehr Wettbewerb und Auswahl für die Endverbraucher) erreicht wurden. Dies gilt sowohl in Bezug auf die Regelungen im Bewerberhandbuch als auch den operativen Betrieb einer neuen Domain-Endung. Auszuwerten bleibt ausserdem, welche Auswirkungen das TLD-Programm bisher auf die Stabilität der Root Zone hat. Vor allem aber die diversen Schutzmechanismen für Rechteinhaber werden auf Herz und Nieren geprüft. Dabei soll die Öffentlichkeit jeweils Gelegenheit erhalten, eine Stellungnahme abzugeben; erst danach will man konkrete Vorschläge formulieren.

Was den Zeitrahmen betrifft, spricht der Draft Work Plan davon, dass die nächste Bewerbungsrunde frühestens im Jahr 2016 startet. Dieses Datum dürfte jedoch kaum zu halten sein. Zwar gibt es sowohl bei einigen Städten (wie etwa Frankfurt) und vor allem bei Inhabern von Markenrechten durchaus Interesse, sich um die eigene Endung bewerben zu können. Selbst wenn es ICANN gelänge, die angekündigten Auswertungen in Rekordzeit einzuholen, bergen jedoch allein die Diskussionen zum IANA-Übergang das Potential in sich, für jahrelange Verzögerungen zu sorgen. Optimisten gehen daher davon aus, dass die nächste Runde nicht vor dem Jahr 2018 stattfinden wird.

Den „Draft Work Plan“ finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/1019

Quelle: icann.org

.BAYERN – LIVE-REGISTRIERUNG IST GESTARTET!

Noch dominiert das Oktoberfest die Schlagzeilen zu Bayern, jedoch dürfte sich das schon bald ändern: seit dem 30. September 2014 können erstmals Domains mit der Endung .bayern registriert werden. Nach Berlin, Hamburg und Köln startet damit die vierte Region mit ihrer eigenen Top Level Domain neu durch.

In den Registrierungs-Statistiken dominieren bisher zwei Endungen: .com als mit Abstand erfolgreichste generische Endung und .de als erfolgreichste Länder-Endung. Für regional begrenzte Angebote existierten dagegen mit Ausnahme der im Jahr 2005 eingeführten .cat (Katalonien) bisher keine passenden Endungen. In diese Lücken stoßen Geo-TLDs, wie sie erstmalig im Rahmen des nTLD-Programms von ICANN möglich wurden. Die Nachfrage war entsprechend groß: allein in Nordrhein-Westfalen konkurrieren künftig die drei Endungen .koeln, .ruhr und .nrw miteinander, während die Hauptstadt-Endung .berlin aktuell schon 140.000 registrierte Adressen vorweisen kann. Diese Chance wollte man sich offenbar auch in Bayern nicht entgehen lassen, und hat mit der Bayern Connect GmbH einen Bewerber ins Rennen geschickt, der sich mit Unterstützung der bayerischen Staatsregierung inzwischen den Zuschlag sichern konnte. Nach Abschluss von Sunrise- und Landrush-Phase wird .bayern nunmehr ab dem 30. September für jedermann nach dem „wer zuerst kommt, mahlt zuerst“-Prinzip erhältlich sein. Selbst für Personen und Unternehmen, die ihren Sitz jenseits des Weisswurst-Äquators haben, steht .bayern also offen.

Dem Anlass angemessen, berief die bayerische Staatsregierung am 29. September 2014 eine eigene Pressekonferenz ein. „Heimat findet jetzt auch im Internet statt.“, so Finanzminister Markus Söder (CSU). Das Finanzministerium selbst geht mit gutem Beispiel voran: unter finanzministerium.bayern erfährt man ab sofort, was Söder mit den bayerischen Steuereinnahmen vorhat. Neue Domains wie hostels.bayern erklären unmittelbar und eindeutig im Domain-Namen, dass es sich um ein Angebot günstiger Schlafmöglichkeiten in Bayern handelt – und eben nicht in Berlin, Hamburg oder Köln. Diese Bedeutung musste bisher in die Second Level Domain gequetscht werden oder entfiel, um die Domain nicht zu lang werden zu lassen. Ein entscheidender Erfolgsfaktor für .bayern ist auch der Wert der Marke Bayern. „Bayern ist eine Marke, Made in Bavaria – das kennt jeder“, so Söder. Ein Selbstläufer ist .bayern gleichwohl nicht, da nicht jeder Unternehmer gewillt sein wird, seine bisherige Domain aufzugeben. Das wirtschaftliche Potential für Städteund regionale Endungen ist aber groß und der Zeitpunkt, sich eine attraktive .bayern-Domain zu sichern, könnte nicht besser sein.

Der bayerische Domain-Registrar united-domains AG, dessen Projekt dieser Newsletter ist, konnte bereits rund 45.000 Vorbestellungen für die .bayern-Domain einsammeln. „Geographische Domains wie .bayern stoßen bei unseren Kunden auf besonders großes Interesse“, so Florian Huber, Vorstandsvorsitzender der united-domains AG. „Die neuen Adressen im Internet bringen viele zusätzliche Nutzungsmöglichkeiten. Mit .bayern können Webseitenbetreiber jetzt Ihr Angebot mit der Marke Bayern verbinden und so vom positiven Image des Freistaats profitieren.“

Weitere Informationen zu .bayern finden Sie unter
> http://www.united-domains.de/bayern-domain

Quelle: eigene Recherche

TLDS – NEUES VON .BV, .CH UND .TICKETS

Wer braucht schon neue Domain-Endungen, wenn es doch unentdeckte Länderendungen gibt: die Niederlande wollen .bv zum Leben erwecken. Gleichwohl hat mit .tickets eine neue Top Level Domain ihre künftige Registry gefunden, während SWITCH den Umzug vorbereitet – hier unsere Kurznews.

Die Niederlande stehen kurz davor, der country code Top Level Domain .bv (Bouvetinsel) neues Leben einzuhauchen: wie die für .bv zuständige Registry Norid mitteilt, hat man mit der holländischen Domain-Verwaltung SIDN Gespräche über eine Kooperation aufgenommen. Bei der Bouvetinsel handelt es sich um eine unbewohnte Vulkaninsel im Südatlantik. Politisch gehört sie als abhängiges Gebiet zu Norwegen, was erklärt, warum die für .no zuständige Norid auch die Verwaltung von .bv in ihren Händen hat; eine Registrierung ist bisher aber nicht möglich. Das könnte sich bald ändern, denn SIDN hat Interesse signalisiert, .bv zu mieten oder zu erwerben. Hintergrund ist, dass das Kürzel „BV“ auch für „Besloten Vennootschap met beperkte aansprakelijkheid“ steht, das holländische Pendant zur deutschen GmbH. Norid zeigt sich interessiert, betont jedoch, dass .bv in einer Art und Weise betrieben werden müsse, die den Werten und der Qualität von .no entspricht. Zudem dürfe die Reputation von .no keinen Schaden nehmen. Derzeit dauern die Gespräche an; konkrete Ergebnisse gibt es bisher noch nicht. Nicht ausgeschlossen ist im Übrigen, dass die ebenfalls von Norid verwaltete .sj (Svalbard and Jan Mayen) mit einem ähnlichen Modell zum Leben erweckt wird.

Die Schweizer Registry SWITCH hat offenbar damit begonnen, ihre Kunden über den bevorstehenden Registrar-Wechsel zu informieren. Hintergrund hierfür ist die Entscheidung des schweizer Bundesamt für Kommunikation (BAKOM), dass SWITCH ab 2015 nur noch die technische Verwaltung innehat. Eine Registrierung von .ch-Domains an Endkunden wird SWITCH damit künftig nicht mehr anbieten können. Wer bisher seine .ch-Domains über SWITCH registriert hat, muss sich daher nach Ablauf des Registrierungsvertrages einen neuen Registrar suchen. SWITCH hat angekündigt, alle betroffenen Domain-Inhaber ab Anfang 2015 in einem geordneten Prozess mit einer mehrstufigen Kommunikation zu informieren und zu begleiten. Wie das „IT Magazine“ berichtet, informiert jedoch SWITCH die Kunden schon jetzt per eMail darüber, was im Verlauf der nächsten Monate geschieht. Zur Zeit besteht noch keine Dringlichkeit. Parallel hat SWITCH bereits eine so genannte „FAQ“-Seite mit Fragen und Antworten zum Transfer von Domain-Namen eingerichtet, so dass sich die Kunden ab sofort umfassend informieren können. Wer möchte, kann aber seine .ch-Domains schon jetzt zu einem anderen Registrar umziehen.

Das Rennen um .tickets, mit fünf Bewerbern eine der heiß begehrten neuen Top Level Domains, ist entschieden: die in Londen ansässige Accent Media Limited hat sich gegen die Konkurrenz von Tickets TLD LLC, Shubert Internet Inc., dot Tickets Limited und der Donuts-Tochter Atomic McCook LLC durchgesetzt. Die Entscheidung fiel dabei im Rahmen einer privaten Auktion, weshalb das Gebot nicht öffentlich wurde; geholfen haben dürfte aber, dass die ebenfalls in London ansässige CentralNic plc US$ 1,62 Mio. zugeschossen hat. Im Gegenzug hat sich CentralNic 12 Prozent der Anteile an Accent Media gesichert und darf zudem als Back-End Provider fungieren; bisher war Afilias für diese Aufgabe vorgesehen. In der ICANN-Bewerberdatenbank ist die Auktion bereits umgesetzt; mit Ausnahme von Accent Media werden alle anderen Bewerber offiziell mit dem Status „withdrawn“ geführt. Accent Media plant, .tickets mit vergleichsweise restriktiven Regeln zu führen; auf diese Weise will man sicherstellen, dass die Kunden lediglich legitime und vertrauenswürdige Verkaufsstellen für Eintrittskarten vorfinden werden. Dies könnte jedoch dazu führen, dass sich die Registrierungszahlen in Grenzen halten. Die Eintragung von .tickets in die Root Zone steht aktuell noch aus; verbindliche Domain-Registrierungen sind daher noch nicht möglich.

Weitere Informationen zu .bv finden Sie unter:
> http://www.norid.no/omnorid/toppdomenet-bv.en.html

Ein „FAQ Transfer von Domain-Namen“ von SWITCH finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/1018

Quelle: norid.no, itmagazine.ch, thedomains.com

BGH – BEWERTUNGSPORTAL DARF DATEN VERARBEITEN

Der Bundesgerichtshof wies in einer aktuellen Entscheidung die Revision eines Arztes zurück, der seine Daten aus einem Ärztebewertungsportal gelöscht haben wollte. Die Entscheidungsgründe liegen noch nicht vor, aber eine Pressemitteilung.

Der Kläger, ein niedergelassener Gynäkologe, erfuhr Ende Januar 2012, dass er im Ärztesuch- und -bewertungsportal der Beklagten bewertet worden war. Dort fanden sich drei anonymisierte Bewertungen: „toller Arzt – sehr empfehlenswert“, „na ja…“ und „kompetenter, netter Arzt, sehr zu empfehlen!“. Er wandte sich an die Beklagte, die das Portal betreibt, und forderte diese zur Löschung seiner Daten (dem akademischen Grad, seinen Namen, seine Fachrichtung und die Anschrift seiner Praxis) auf, da er der Speicherung seiner Daten nicht zugestimmt habe. Diese weigerte sich, die Daten zu löschen, weshalb der Kläger Klage beim Amtsgericht München erhob. Vor dem Amtsgericht München (Urteil vom 12.10.2012, Az.: 158 C 13912/12) wie vor dem Landgericht München I (Urteil vom 19.07.2013, Az.: 30 S 24145/12) scheiterte der Kläger. Schließlich ging er in Revision zum Bundesgerichtshof (BGH).

Der BGH wies die Revision zurück, da das Recht auf informationelle Selbstbestimmung des Klägers in diesem Falle hinter dem Recht auf Kommunikationsfreiheit der Beklagten zurücktrete (Urteil vom 23.09.2014, Az.: VI ZR 358/13). Wie der Presseerklärung des BGH zu entnehmen (die Urteilsgründe liegen noch nicht vor), wog das Gericht das Für und Wider ausführlich gegeneinander ab. Die Beklagte sei zur Erhebung, Speicherung und Nutzung sowie zur Übermittlung (§ 29 BDSG) der Daten an die Nutzer des Portals berechtigt. Die Aufnahme der Daten von Ärzten in das Portal könne diese zwar belasten, etwa indem die negativen Bewertungen wirtschaftliche Nachteile mit sich bringen könnten. Andererseits bedeuten die Informationen auf einem solchen Portal erhebliche Vorteile für Patienten. Die Ärzte hingegen werden lediglich in ihrer Sozialsphäre berührt, da wo sie Kontakt zu anderen Personen haben. „Hier muss sich der Einzelne auf die Beobachtung seines Verhaltens durch eine breitere Öffentlichkeit sowie auf Kritik einstellen“, heißt es weiter in der Presseerklärung. In Fällen von Missbrauch, etwa durch unwahre Tatsachenbehauptungen, könne der Betroffene Löschungsansprüche geltend machen. Unproblematisch sei die Anonymität der Kommentatoren, da die Möglichkeit zur anonymen Nutzung dem Internet immanent sei (§ 13 TMG).

Der Bundesgerichtshof spricht sich damit klar zum Betrieb von Ärztebewertungsportalen aus und setzt das Recht der Kommunikationsfreiheit über das der informellen Selbstbestimmung. Dass dies auch für andere, vergleichbare Berufsstände wie etwa Anwälte gilt, ist anzunehmen.

Die Presseerklärung des BGH (und sicher bald auch das vollständige Urteil) finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/1020

Die Pressemitteilung des AG München zur Entscheidung vom 12.
Oktober 2012 finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/1021

Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> http://www.domain-anwalt.de

Quelle: bundesgerichtshof.de, justiz.bayern.de

BUCHTIPP – NEUAUFLAGE DES SKRIPTUM INTERNETRECHT

Prof. Dr. Thomas Hoeren, Universitätsprofessor an der Juristischen Fakultät der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster und zugleich Direktor des dortigen Instituts für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht (ITM), hat sein Standardwerk zum Internetrecht auf den neuesten Stand (Oktober 2014) gebracht. Es steht ab sofort zum kostenlosen Download bereit.

Auf diesmal 575 Seiten (vier weniger als die Ausgabe vom April 2014) liefert das Werk die gewohnten Inhalte in der bewährten Struktur, die an einigen Stellen etwas angepasst wurde. So rutschte beispielsweise der „Verbraucherschutz im Internet“ ein wenig innerhalb des 5. Kapitels nach vorne. Zudem ist die im Juni 2014 in Kraft getretene Verbraucherrechterichtlinie nun berücksichtigt. Ebenfalls findet man einen eigenen Abschnitt unter dem Titel „Presseverleger“, in dem auf einer DIN A4-Seite die Rechtslage kurz und weitgehend neutral dargestellt wird. Man kann natürlich darüber streiten, ob es schon jetzt angemessen wäre, im Abschnitt über die Verwertungsgesellschaften auf die neu gegründete, aber noch nicht genehmigte C3S einzugehen. In zukünftigen Ausgaben ist damit jedenfalls zu rechnen. Ein Begriff, der nicht mehr auftaucht, ist der „Dritte Korb“, da mittlerweile klar geworden ist, dass es anstelle des dritten Korbs zum Urheberrecht lediglich einzelne neue Regelung geben wird. Ebenfalls verschwunden ist der Abschnitt „Zugang, Anfechtung und Vollmacht bei elektronischer Willenserklärung“, der im Abschnitt „Allgemeine Regeln für den Vertragsschluss“ aufgegangen ist. Darüber hinaus hat sich die Zählweise wieder einmal geändert: Die Inhaltsübersicht ist römisch pagiiert und der Fließtext mit arabischen Zahlen beziffert. Letztlich sind in das Skriptum die neuesten Rechtsentwicklungen und Entscheidungen eingegangen und alles auf „Stand Oktober 2014“ gebracht.

Das Manuskript steht – wie übrigens auch sämtliche seiner archivierten Vorauflagen – zum kostenlosen Download bereit. Allerdings sollte man nicht vergessen: das Werk mag zwar gratis sein, wem der Inhalt zusagt und wer auch die künftige Arbeit des Instituts unterstützen will, darf die Möglichkeit einer freiwilligen Spende in beliebiger Höhe auf das im Skript angegebene Konto nutzen – BIC und IBAN sind angegeben. Im Fachbuchhandel kosten derartige Werke oft EUR 100,- und mehr; selbst kleine Beträge sind daher nicht nur eine Anerkennung für den Autor, sondern helfen, dass das Skript Internetrecht auch künftig in aktualisierten Auflagen erscheinen kann.

Das Skriptum Internetrecht finden Sie als Download unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/1022

Vorauflagen und weitere Skripte (darunter das Skriptum IT-Vertragsrecht) finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/733

Quelle: uni-muenster.de, eigene Recherche

MUSIK.DE – EUR 99.999,- LASSEN KASSE KLINGELN

Die vergangene Domain-Handelswoche bot wieder ansehnliche Preise. Insbesondere die deutsche Endung zeigte sich in Bestform, mit der diesmal teuersten Domain musik.de zu einem Preis von EUR 99.999,- und weiteren zahlreichen schönen Preisen.

Im Rahmen einer großen Sedo-Auktion, die am 25. September 2014 endete und in der lediglich acht Domains von insgesamt gut 190 einen Zuschlag bekamen, erzielte 907.com mit EUR 54.000,- den höchsten Preis. Die .de-Domain i.de erreichte in dieser Auktion nicht das Mindestgebot von US$ 100.000,-, sondern kam lediglich auf US$ 50.000,-, womit sie keinen Zuschlag erhielt. Auch andere sehr schöne .de-Domains wie music.de, spielcasino.de, kochbuch.de und wanderstiefel.de schafften es nicht zum Mindestgebot. Da erfreut es um so mehr, dass die teuerste Domain der vergangenen Woche musik.de zum Preis von EUR 99.999,- war. Auf dem Fuße folgte apps.de für EUR 49.999,-, und ging dann in die Tiefe mit analytics.de zu EUR 15.100,-.

Immer öfter finden aber auch die neuen Endungen Käufer, was diesmal für uhr.kaufen zum Preis von EUR 4.200,- und weitere Endungen wie .club, .church, .bid sowie .reisen gilt. Leider noch keine Inhalte für Deutschland liefert seeker.berlin, die für EUR 950,- einen neuen Inhaber fand, bisher aber nur auf seeker.info weiterleitet. Gut gehandelt wurden auch .info-Domains, die unter anderem loans.info zu US$ 7.555,- (ca. EUR 5.857,-) und linux.info für US$ 5.149,- (ca. EUR 3.991,-) boten. Die sonstigen generischen Endungen .org und .net waren schwach besetzt. Dafür konnte .com doch noch einiges herumreißen, beispielsweise mit 907.com für EUR 54.000,- und cabs.com für US$ 50.000,- (ca. EUR 38.760,-). Alles in allem war die vergangene Woche wieder sehr erfreulich.

Länderendungen
————–

musik.de – EUR 99.999,-
apps.de – EUR 49.999,-
analytics.de – EUR 15.100,-
kfz24.de – EUR 11.500,-
parfums.de – EUR 8.000,-
externer-datenschutzbeauftragter.de – EUR 7.000,-
tp.de – EUR 5.550,-
chaps.de – US$ 3.000,- (ca. EUR 2.326,-)
tricare.de – EUR 2.800,-
orangerie.de – EUR 2.750,-
finanzzentrum.de – EUR 2.500,-
der-ring.de – EUR 2.500,-
autowerkstatt-stuttgart.de – EUR 2.213,-
cosmetic.de – EUR 1.500,-

911.cc – US$ 6.900,- (ca. EUR 5.349,-)
chile.eu – EUR 5.850,-
eataly.in – US$ 5.500,- (ca. EUR 4.264,-)
bb.tv – US$ 5.100,- (ca. EUR 3.953,-)
ventures.co – US$ 3.000,- (ca. EUR 2.326,-)
appear.co.uk – EUR 3.000,-
commerce.io – EUR 2.750,-
x.gd – US$ 2.500,- (ca. EUR 1.938,-)
malmoplaza.se – EUR 2.350,-
converted.co.uk – GBP 2.270,- (ca. EUR 2.904,-)
shopware.nl – EUR 2.000,-
mellerio.jp – EUR 2.000,-
airy.co – US$ 2.000,- (ca. EUR 1.550,-)

Neue Endungen
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uhr.kaufen – EUR 4.200,-
socks.club – US$ 2.000,- (ca. EUR 1.550,-)
foursquare.church – US$ 1.999,- (ca. EUR 1.550,-)
buy.bid – US$ 1.500,- (ca. EUR 1.163,-)
seeker.berlin – EUR 1.000,-
reiter.reisen – EUR 950,-

Generische Endungen
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loans.info – US$ 7.555,- (ca. EUR 5.857,-)
linux.info – US$ 5.149,- (ca. EUR 3.991,-)
nix.biz – US$ 2.290,- (ca. EUR 1.775,-)
gamestore.info – EUR 1.200,-
meeting.info – US$ 1.050,- (ca. EUR 814,-)
belgio.info – EUR 999,-
saldos.info – EUR 800,-

citizeneffect.org – US$ 6.350,- (ca. EUR 4.922,-)
compliance.net – US$ 5.099,- (ca. EUR 3.953,-)
billiger.net – EUR 4.999,-
corebanking.net – US$ 3.675,- (ca. EUR 2.849,-)
palaugov.net – US$ 3.533,- (ca. EUR 2.739,-)
baker.net – US$ 2.777,- (ca. EUR 2.153,-)
ammo.org – US$ 2.600,- (ca. EUR 2.016,-)
atlantaworkforce.org – US$ 2.357,- (ca. EUR 1.827,-)
nost.net – US$ 1.900,- (ca. EUR 1.473,-)
myticket.org – EUR 1.200,-
ymap.org – EUR 1.100,-
careersolution.org – US$ 1.000,- (ca. EUR 775,-)
ispta.org – US$ 700,- (ca. EUR 543,-)
hotelsincuba.org – US$ 700,- (ca. EUR 543,-)

.com
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907.com – EUR 54.000,-
cabs.com – US$ 50.000,- (ca. EUR 38.760,-)
bigdeals.com – US$ 36.100,- (ca. EUR 27.984,-)
idai.com – US$ 31.500,- (ca. EUR 24.419,-)
gains.com – US$ 25.500,- (ca. EUR 19.767,-)
themotel.com – US$ 25.000,- (ca. EUR 19.380,-)
pnn.com – US$ 23.200,- (ca. EUR 17.984,-)
qianwan.com – US$ 22.603,- (ca. EUR 17.522,-)
umd.com – US$ 20.199,- (ca. EUR 15.658,-)
partyideas.com – US$ 20.101,- (ca. EUR 15.582,-)
sdh.com – US$ 18.600,- (ca. EUR 14.419,-)
countrystore.com – US$ 16.399,- (ca. EUR 12.712,-)
careonline.com – US$ 16.000,- (ca. EUR 12.403,-)
uoi.com – US$ 15.288,- (ca. EUR 11.851,-)
storypoint.com – US$ 15.000,- (ca. EUR 11.628,-)
fl.org – US$ 14.667,- (ca. EUR 11.370,-)
chimneysweep.com – US$ 14.544,- (ca. EUR 11.274,-)
fhf.com – US$ 13.800,- (ca. EUR 10.698,-)
dormroom.com – US$ 12.450,- (ca. EUR 9.651,-)
mrq.com – US$ 12.100,- (ca. EUR 9.380,-)

Weitere Domain-Preise finden Sie unter:
> http://www.domain-spiegel.de

Quelle: dnjournal.com, sedo.de, domainnamewire.com, onlinedomain.com

NOVEMBER – SEMINAR ZUM IT-RECHT IN BERLIN

Die Anwaltakademie veranstaltet am 07. November 2014 in Berlin ein Seminar zum Urheberrecht unter dem Titel „Informationstechnologierecht – Filesharing, Streaming und File-Hosting“.

Im Seminar, das die Anwaltakademie in Zusammenarbeit mit der Zeitschrift „Computer und Recht“ veranstaltet, liegen die Schwerpunkte auf den Grundlagen der Haftung für Urheberrechtsverletzungen, wobei auch die Haftung für Dritte aufgrund WLAN-Mitbenutzung mitberücksichtigt wird, dem Auskunftsverfahren nach § 101 Abs. 9 UrhG, den Kniffen bei der Abmahnung und den gerichtlichen Verfahren. Als Dozent konnte Dr. Martin Kessen, LL.M. (Austin, TX), Richter am OLG Köln, gewonnen werden. Das Seminar richtet sich an Rechtsanwälte, Syndikusanwälte, Mitarbeiter in Rechtsabteilungen und Vertreter von Verbraucherorganisationen sowie an Fachanwälte für IT-Recht.

Das Seminar „Informationstechnologierecht – Filesharing, Streaming und File-Hosting“ findet am 07. November 2014 im Relexa Hotel Stuttgarter Hof, Anhalter Straße 8-9, 10963 Berlin statt. Beginn ist um 9.30 Uhr; das Seminar endet um 17.00 Uhr und umfasst damit sechs Vortragsstunden. Die Kosten für die Teilnahme belaufen sich – je nach Status – zwischen EUR 265,- und EUR 358,-. Von den Kosten mitumfasst sind Pausenerfrischungen, Arbeitsessen und Arbeitsunterlagen.

Weitere Informationen und Anmeldung unter:
> https://www.anwaltakademie.de/product/19470

Quelle: anwaltakademie.de

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