Domain-Newsletter

Ausgabe #746 – 11. Dezember 2014

Themen: Netzneutralität – Vorfahrt für Spezialdienste | Statistik – weltweit 280 Mio. Domains registriert | TLD – .basketball, .netaporter und .swiss | aponix.com – UDRP-Panels verweigern Hijacking | qnb.com – 3-Zeichen-Domain für US$ 1 Mio. | ehaber.com – 6-Zeichen-Domain für US$ 45.000,- | Valencia – 7. Domaining Konferenz im April 2015

NETZNEUTRALITÄT – VORFAHRT FÜR SPEZIALDIENSTE

Die Bundesregierung hat in der Debatte um die Netzneutralität ihre Position präzisiert: in einem Informationspapier bekennt sie sich zur Netzneutralität im offenen Internet, will jedoch Qualitätsinnovationen im Telekommunikationssektor ermöglichen.

Im September 2013 hat die EU-Kommission einen Vorschlag für eine Verordnung über Maßnahmen zum europäischen Binnenmarkt der elektronischen Kommunikation und zur Verwirklichung des vernetzten Kontinents („digital single market“, kurz DSM-VO) vorgelegt. Sie sieht zentrale Weichenstellungen im Bereich Netzneutralität vor. Wie letzte Woche berichtet, wurde dieser Vorschlag im EU-Ministerrat, in dem die nationalen Minister der EU-Mitgliedstaaten zusammentreten und in dem Deutschland durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) repräsentiert wird, kontrovers diskutiert, ohne dass eine einheitliche Position formuliert werden konnte. In diese Diskussionen bringt sich die Bundesregierung mit einem eigenen Positionspapier ein, und hat in Abstimmung aller Ressorts einen Textvorschlag zur Netzneutralität für die weiteren europäischen Verhandlungen vorgelegt.

Demnach bekennt sich die Bundesregierung klar zur Netzneutralität im offenen Internet. Für das offene Internet soll eine klare Regel der Neutralität gelten, das heißt, dass alle im offenen Internet übertragenen Datenpakete gleich behandelt wer den müssen. Damit sollen Internetnutzer erstmals ein Recht auf diskriminierungsfreie Datenübertragung erhalten. Parallel zum offenen Internet sollen jedoch Dienste mit besonderen Merkmalen (Spezialdienste) angeboten werden dürfen, solange sie das offene Internet nicht gefährden. Bei diesen „Spezialdiensten“ handelt es sich um einen öffentlichen elektronischen Kommunikationsdienst oder einen anderen Dienst, der für spezielle Inhalte, Anwendungen oder andere Dienste oder eine Kombination dieser Angebote optimiert ist, über logisch getrennte Kapazitäten und mit separater Zugangskontrolle erbracht wird, dessen technische Merkmale durchgehend kontrolliert werden. Anlässlich einer Rede zum „Digitising Europe Summit“ am 4. Dezember 2014 wurde die Bundeskanzlerin Merkel konkreter: „Deutschland drückt hierbei sehr auf das Tempo. Denn wenn Sie das fahrerlose Auto haben wollen oder wenn Sie bestimmte telemedizinische Anwendungen haben wollen – um nur zwei Beispiele zu nennen –, dann müssen Sie natürlich eine fehlerfreie und immer gesicherte Datenübertragung haben. Ansonsten können Sie diese Anwendungen überhaupt nicht durchführen. Deshalb brauchen wir beides, das freie Internet und das qualitätssichere Internet für Spezialdienste.“. Nach Ansicht des Digitale Gesellschaft eV ist der Entwurf der Verordnung hingegen eine Blaupause für die Gewinnmaximierung der Telekommunikationsprovider. Die Bundesregierung erhoffe sich davon offenbar eine höhere Bereitschaft der Provider, Mittel in den Breitbandausbau zu investieren, nur um selbst möglichst wenig staatliche Gelder in dieses Vorhaben zu stecken.

Ob sich die Bundesregierung mit dieser Position innerhalb des EU-Ministerrats durchsetzt, bleibt aber abzuwarten. Zunächst folgen nun Trilog-Verhandlungen mit dem EU-Parlament und der EU-Kommission, wobei deren Beginn derzeit nicht absehbar ist. Die Bundesregierung geht davon aus, dass sie wahrscheinlich erst unter der kommenden Ratspräsidentschaft Lettlands erfolgen. Lettland führt den Vorsitz im EU-Ministerrat in der ersten Jahreshälfte 2015.

Das Positionspapier der Bundesregierung finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/1063

Die Rede von Bundeskanzlerin Merkel beim „Digitising Europe Summit“ können Sie hier nachlesen:
> http://www.domain-recht.de/verweis/1064

Quelle: netzpolitik.org, eigene Recherche

STATISTIK – WELTWEIT 280 MIO. DOMAINS REGISTRIERT

Es ist vollbracht: im November 2014 hat die Zahl der Domains mit der Endung .com erstmals die Marke von 115 Mio. geknackt und damit ein neues Allzeithoch erreicht. Doch die Zeiten explosionsartigen Wachstums sind vorbei.

Ein im Vergleich zu den Vormonaten eher bescheidenes Wachstum von 267.135 Domains netto katapultierte .com in neue Höhen. Damit ist .com von Zuwächsen von weit über 500.000 im Monat, wie es sie noch im Jahr 2013 gegeben hat, zwar weit entfernt, entwickelt sich aber weiter positiv. Das lässt sich nicht von allen Domain-Endungen sagen. So verlieren zum Beispiel .net, .info und .biz in den vergangenen Monaten teils drastisch. Im Fall von .biz sind es diesmal unter dem Strich über 82.000 Domains weniger, so dass die Gesamtzahl unterhalb von 2,5 Mio. rutscht. Aber auch .de entwickelt sich eher seitwärts als aufwärts; ein Nettogewinn von etwas über 10.000 Domains in den vergangenen vier Wochen ist ebenfalls weit von den Werten entfernt, wie sie 2013 erreicht wurden.

Ob die Ursache für die rückläufigen Entwicklungen bei den neu eingeführten Top Level Domains zu suchen ist? Richtig ist zwar, dass sie mit jeder neu eingeführten Endung beständig an Registrierungen wachsen und aktuell bei knapp unter 3,5 Mio. stehen; zieht man allerdings die Vielzahl an Kostenlos-Domains etwa im Fall von .xyz oder rein präventiv veranlasste Registrierungen ab, liegt das wahre Wachstum wohl bei unter 2 Mio. Domains. Es mag daher sein, dass der Markt in Bewegung ist; an der Vormachtstellung der etablierten Endungen können die nTLDs aber (noch) nicht rütteln. Erfreulich bleibt indes, dass die Gesamtzahl der registrierten Domains beständig steigt. Wie VeriSign im aktuellen Domain Name Industry Brief vermeldet, notierten die Statistiker zum Ende des 2. Quartals 2014 über 280 Mio. Domains. Das bedeutet einen Anstieg von 18,6 Mio. Domains gegenüber dem Vorjahr. Auf das Lager der ccTLDs entfallen hiervon insgesamt 129,3 Mio. Webadressen, die damit weiterhin überdurchschnittlich zulegen.

Zum Schluss noch ein Blick ins Lager der Städte-Domains. Dort führt aktuell .berlin mit knapp 155.000 Registrierungen die Weltrangliste an, wobei auch hier Marketing der Registry für besonders positive Zahlen gesorgt hat. Auf Platz zwei folgt aktuell .nyc, die binnen weniger Wochen nach dem Start ihrer Live-Phase auf gut 60.000 Domains kommt, mehr als die drittplatzierte Endung .london, die auf etwas über 50.000 Domain-Namen kommt. Platz vier nimmt Tokio mit knapp 30.000 Domains ein, gefolgt von .koeln und .hamburg, die beide jeweils etwa 20.000 Domains auf sich verbuchen. Wenig Interesse besteht dagegen an .melbourne; weniger als 4.000 registrierte Domain-Namen lassen noch viel Luft nach oben.

Die aktuellen Domain-Zahlen:
—————————-

.de – 15.813.980 – (Vergleich zum Vormonat: + 10.795)
.at – 1.242.176 – (Vergleich zum Vormonat: + 5.098)
.com – 115.194.009 – (Vergleich zum Vormonat: + 267.135)
.net – 15.047.166 – (Vergleich zum Vormonat: – 18.079)
.org – 10.533.981 – (Vergleich zum Vormonat: + 40.457)
.info – 5.556.807 – (Vergleich zum Vormonat: – 40.036)
.biz – 2.426.857 – (Vergleich zum Vormonat: – 82.046)
.us – 1.795.643 – (Vergleich zum Vormonat: – 9.270)

(Stand 1. Dezember 2014)

Die aktuelle Ausgabe des Domain Name Industry Brief von VeriSign finden Sie unter:
> http://www.verisigninc.com/en_US/innovation/dnib/index.xhtml

Aktuelle Domain-Zahlen finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de

Weitere Registrar-Statistiken finden Sie unter:
> http://www.registrarstats.com
> http://www.ntldstats.com

Quelle: eigene Recherche

TLD – .BASKETBALL, .NETAPORTER UND .SWISS

Die Schweiz macht bei .swiss ernst: vor wenigen Tagen ging ein offizielles Informationsportal online. Neues gibt es auch aus dem Lager der nTLDs; während .basketball eine Registry gefunden hat, macht .netaporter einen Rückzieher – hier die Kurznews.

Sieg in der Verlängerung für die Fédération Internationale de Basketball (FIBA): kurz vor Beginn der von ICANN anberaumten „auction of last resort“ hat sich der 1932 gegründete Weltbasketballverband den Zuschlag zur Verwaltung der neuen globalen Top Level Domain .basketball gesichert. Die FIBA konnte sich dabei offenbar im Rahmen einer privaten Auktion gegen die beiden Mitbewerber dot Basketball Limited und die Donuts-Tochter Little Hollow LLC durchsetzen; jedenfalls führen deren Bewerbungen in der ICANN-Datenbank bereits den Status „withdrawn“. Details wurden – wie bei privaten Auktionen üblich – nicht bekannt. Die Öffentlichkeit darf sich über dieses Ergebnis ausserdem freuen: trotz des augenscheinlichen Bezugs zum Basketball sollen Domains unter .basketball grundsätzlich jedermann weltweit offenstehen. Im öffentlichen Teil der Bewerbungsunterlagen heisst es, dass die Endung als offene, unbeschränkte („open and unrestricted“) Top Level Domain betrieben werden soll. Wann die Registrierung beginnt, ist derzeit aber noch offen.

Die in der Schweiz ansässige Richemont DNS Inc., eine Tochtergesellschaft des prominenten Luxusgüterkonzerns Compagnie Financière Richemont SA, hat ihre Bewerbungen um die beiden neuen Top Level Domains .netaporter und .mrporter zurückgezogen. Gründe für den Rückzug wurden öffentlich bisher nicht bekannt, Mitbewerber gab es für diese beiden Endungen nicht. Damit hat Richemont nun noch 12 Eisen im Feuer, darunter die renommierten Marken-Domains .cartier, .chloe, .iwc, .montblanc sowie .piaget. Zudem hat man sich um die beiden generischen Endungen .jewelry und .watches beworben, bei .love hat man sich ebenso bereits freiwillig zurückgezogen. Die Gesamtzahl aller freiwillig zurückgezogenen nTLD-Bewerbungen ist damit bei insgesamt 1.930 Kandidaten auf 381 angestiegen.

Das schweizer Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) hat anlässlich der Einführung der neuen Top Level Domain .swiss ein eigenes Informationsportal gestartet. Unter dotswiss.ch finden Interessierte Neuigkeiten, alles Wichtige und Hintergründe zu zu .swiss; dazu zählen Termine und Hinweise zu den Registrierungsbedingungen und zum Bewerbungsverfahren. Ausserdem steht ein kostenloser Newsletter zur Verfügung, der laufend über die nächsten Schritte informiert. Wie das BAKOM weiter mitteilt, können Firmen und Organisationen ihre Bewerbungen ab Herbst 2015 einreichen. Einzelheiten der Vergabe von .swiss-Domains regelt die neue Verordnung über die Internet-Domains (VID), die am 1. Januar 2015 in Kraft tritt. Sie sieht unter anderem vor, dass eine Registrierung unter .swiss nur in der Schweiz ansässigen Personen oder solchen, die einen besonderen Bezug zur Schweiz haben, vorbehalten ist; konkret bedeutet dies, dass .swiss öffentlichen Körperschaften und anderen öffentlichrechtlichen Organisationen der Schweiz sowie juristischen Personen vorbehalten bleibt, die im schweizerischen Handelsregister eingetragen sind und die ihren Sitz und einen realen Verwaltungsstandort in der Schweiz haben. Zusätzlich gilt der Grundsatz, wonach die beantragte Bezeichnung einen objektiven Bezug zum Antragsteller aufweisen muss. Domain-Namen unter .ch können dagegen von jedermann weltweit registriert werden. Die Registrarfunktion wird im freien Wettbewerb durch akkreditierte Registrare ausgeübt; eine Liste aller Anbieter will das BAKOM ebenfalls über das Informationsportal veröffentlichen.

Das Informationsportal zu .swiss finden Sie unter:
> http://www.dotswiss.ch/de/

Quelle: icann.org, admin.ch

APONIX.COM – UDRP-PANELS VERWEIGERN HIJACKING

Der Streit um die Domain aponix.com liefert in einem UDRP-Verfahren ein weiteres Beispiel für die Zurückhaltung von Panelisten bei der Feststellung von Reverse Domain Name Hijacking.

Panelist Darryl C. Wilson machte kein großes Brimborium um seine Entscheidung: Die Antragstellerin Aponix Solution LLC hatte am 20. April 2014 die Marke APONIX beim US-amerikanischen Marken- und Patentamt (USPTO) beantragt und am 16. Oktober 2014 das UDRP-Verfahren gegen den Inhaber der Domain aponix.com eingereicht. Die Domain registrierte dieser bereits am 24. Juli 2007; sie stand für US$ 6.000,- bei Sedo zum Verkauf, derzeit kann man ein Kaufpreisangebot für die Domain abgeben. Der namentlich nicht erkennbare Domain-Inhaber mit Sitz in Südkorea reagierte nicht auf den Antrag der Antragstellerin.

Wilson war damit bei der Beurteilung dieses Falles auf den Vortrag der Antragstellerin beschränkt. Danach war die Marke lediglich beantragt. Gleichwohl kann eine solche Marke durch ihre Nutzung Rechte generieren („secondary meaning“). Die erste Nutzung der Marke durch die Antragstellerin datiert allerdings auf den 14. Dezember 2013, was knapp sieben Jahre nach Registrierung der Domain war. Wilson meinte kurzerhand, die Antragstellerin habe damit keinen Nachweis für das Bestehen eines Markenrechts erbracht, wie es die UDRP vorsieht. Die weiteren Tatbestandsmerkmale prüfte Wilson nicht mehr, da bereits das erste nicht gegeben war. Er wies den Antrag der Antragstellerin zurück und bestätigte, dass die Domain beim Domain-Inhaber bleibt.

Für Außenstehende und Domain-Investoren fehlt bei der Entscheidung allerdings etwas. Der Fall stellt sich wie der Versuch eines Reverse Domain Name Hijacking dar, den Michael Berkens auf thedomains.com so zusammenfasst: Jemand will eine Domain, die ein anderer vor langer Zeit registriert hat. Er will den Kaufpreis von US$ 6.000,- nicht zahlen, sondern mit einem UDRP-Verfahren zu US$ 1.500,- günstiger fahren. Also wird eine entsprechende Marke beantragt. Um die Kosten niedrig zu halten, leitet der Firmensyndikus das UDRP-Verfahren ein. Tatsächlich liegen aber die notwendigen Tatbestandsvoraussetzungen der UDRP nicht vor. Also wird der Antrag zurückgewiesen und der Fall ist abgeschlossen. Doch an und für sich ist das ein Betrugsversuch und Missbrauch der UDRP, der eine Entscheidung auf Reverse Domain Name Hijacking nach sich ziehen müsste. Darauf zu erkennen, sind Panelisten auch ohne Antrag des Gegners im UDRP-Verfahren berechtigt. Doch kommt das viel zu selten vor. Diese Entscheidung reiht sich in eine lange Liste ähnlicher Fälle, wie auch der Streit um bespoke.com, den wir vergangene Woche behandelt haben.

Die UDRP-Entscheidung zur Domain aponix.com finden Sie unter:
> http://domains.adrforum.com/domains/decisions/1585036.htm

Unsere Besprechung der bespoke.com-Entscheidung finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/1065

Die Ausführungen von Michael Berkens zu aponix.com finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/1066

Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> http://www.domain-anwalt.de

Quelle: thedomains.com, adrforum.com, eigene Recherche

QNB.COM – 3-ZEICHEN-DOMAIN FÜR US$ 1 MIO.

Die US-amerikanische QNB Corp. verkaufte die Drei-Zeichen-Domain qnb.com ihrer Unternehmenstochter QNB Bank für die ungewöhnlich hohe Summe von US$ 1 Mio. an die Qatar National Bank saq. Ein herausragender Domain-Deal, der Domain-Investoren in wilde Diskussionen stürzt.

Das Millionengeschäft war am 26. November 2014 abgeschlossen, die Domain übertragen und die US$ 1 Mio. (ca. EUR 803.775,-) überwiesen. Die verkaufende QNB Bank ist eine kleine, örtliche Bank in Quakertown, Pennsylvania (USA), die bereits auf die im Juli 2013 für US$ 800,- gekaufte Domain qnbbank.com umgestiegen ist. Mit diesem Geschäft möbelt sie deutlich ihre Bilanzen auf, während die Käuferin, die Qartar National Bank, ein zig-Milliarden-Unternehmen, den Betrag von US$ 1 Mio. aus der Portokasse nimmt. Nach Berechnungen von Andrea Paladini umfasst der Preis von US$ 1 Mio. ungefähr die Hälfte eines Vierteljahresnettogewinns der Verkäuferin. George Kirikos rechnet vor, dass die Käuferin lediglich den Gewinn, den sie 2014 bisher im Schnitt in drei Stunden machte, für die Domain gezahlt hat: in den ersten neun Monaten des Rechnungsjahres erwirtschaftete die Qatar National Bank rund US$ 2,2 Mrd. netto, was US$ 8 Mio. täglich bei 273 Tagen sind und bei 24 Stunden am Tag drei Stunden für US$ 1 Mio. macht.

Domain-Investoren sind sich uneins, ob dies nun eine deutlich überteuerte Domain ist oder die Verkäuferin locker mehr als die US$ 1 Mio. hätte verlangen können. Andererseits: nur weil ein Milliarden-Unternehmen Kaufinteresse hat, heißt das nicht, dass es bereit ist, mehrere Millionen für eine Domain zu zahlen. Michael Berkens von thedomains.com verweist seinerseits auf die Domain-Preis-Bewertungsmaschine estibot.com, die den Wert für qnb.com mit US$ 12.000,- ansetzt. Die Meinungen über den Wert solcher automatisierten Bewertungsdienstleistungen sind überwiegend wenig positiv: sie gelten unter Domainern als Spielzeug. Schaut man sich die Preise von Drei-Zeichen-Domains an, so wird deutlich, dass qnb.com in einer ganz anderen Liga spielt.

Anfang September 2014 hatten wir im Newsletter #733 gleich neun Drei-Zeichen-Domains zwischen US$ 17.000,- (yim.com) und US$ 60.000,- (lea.com) gelistet. Und bereits im Sommer 2007 hatten wir die Frage des Wertes von Drei-Zeichen-Domains im Hinblick auf eine Untersuchung von Justin Allen thematisiert. Zwar gab es sowohl mit rex.com (US$ 395.000,-), amt.com (US$ 100.000,–) und jhw.com (US$ 2.200,–) Ausreißer nach oben und unten, im Schnitt (die Extremfälle herausgerechnet) konnte der Preis von Drei-Zeichen-Domains bei .com seinerzeit mit einem Preisschwerpunkt zwischen US$ 4.000,– und US$ 7.000,– festgemacht werden. Der höhere Preis von zum Beispiel rex.com war mit deren Bedeutung begründbar. Bei qnb.com ist das nicht möglich. US$ 1 Mio. für qnb.com ließe sich bestenfalls mit dem Risiko und dem Aufwand, den die frühere Inhaberin mit dem Wechsel eingeht, erklären. Immerhin wanderte die Domain von einer Bank zu einer anderen Bank, was für Kunden der QNB Bank in Quakertown, Pennsylvania problematisch sein dürfte. Der Umstieg ist sicher mit einem aufwändigen Rebranding verbunden. Rechnet man alles das ein, dann erscheint der Verkauf und der erzielte Preis keineswegs mehr so vorteilhaft.

Was also ist mit qhb.com: war es nun Verhandlungsgeschick oder Glück? Letztlich ist es eine Frage der Haltung des Verkäufers: Auch Michael Berkens hat vor kurzem ein Angebot von satten US$ 50.000,- für seine Domain jlc.com ausgeschlagen, ein Preisschild, bei dem andere locker ihre Drei-Zeichen-Domain hergeben. Und ja, qnb.com wanderte von einem Endnutzer zu einem anderen, und nicht zwischen Domain-Investoren. Das ist auch ein Indikator für einen höheren Preis – aber US$ 1 Mio.? Letztlich kommt alles in der Domain-Investoren-Weisheit zusammen: Um viel Geld zu machen, müssen Domainer warten, bis der richtige Käufer kommt. Die Qatar National Bank saq. war hier der genau richtige Käufer für qnb.com.

Die Diskussion von Domain-Investoren finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/1067

Unseren Artikel über Drei-Zeichen-Domains aus dem Jahr 2007 finden Sie hier:
> http://www.domain-recht.de/verweis/1068

Quelle: thedomains.com, eigene Recherche

EHABER.COM – 6-ZEICHEN-DOMAIN FÜR US$ 45.000,-

Nach der Woche mit der teuersten Domain des Jahres folgte der große Preiskater: Diesmal belegte ehaber.com mit US$ 45.000,- (ca. EUR 36.290,-) den Platz der teuersten Domain. Daneben gab es wenige hohe Zahlen.

Die Preise bei .com-Domains waren in der vergangenen Woche wieder niedrig: ehaber.com lag mit US$ 45.000,- (ca. EUR 36.290,-) an der Spitze, ihr folgte meixi.com mit US$ 27.108,- (ca. EUR 21.861,-). Alles weitere spielte sich bei der Domain unter ferner liefen ab. Die Preise der sonstigen generischen Domains waren nicht vielversprechend, auch wenn signup.net immerhin US$ 13.000,- (ca. EUR 10.484,-) erzielte und die neuere generische Endung .mobi sich abermals, diesmal mit blackjack.mobi für US$ 4.999,- (ca. EUR 4.031,-), stark machte.

Die Länderendungen führte bitcoin.com.au zum Preis von AUD 39.980,- (ca. EUR 27.064,-) an, über die wir in der vergangenen Ausgabe bereits näher berichtet hatten. Es folgten einige nette .de-Domains, angeführt von tanzkurse.de für EUR 8.925,- und originell.de für EUR 8.000,-. Interessant war der Verkauf von homeaway.ae zu EUR 5.000,-, einer Domain unter der Endung der Vereinigten Arabischen Emirate. Die Domain ist derzeit lediglich geparkt.

Schließlich lieferten die nTLDs drei nennenswerte Verkäufe, angefangen bei der imperativen essen.jetzt zum Preis von EUR 2.000,-, über enhanced.capital für runde US$ 2.000,- (ca. EUR 1.613,-) und seafood.company für US$ 1.200,- (ca. EUR 968,-), die alle drei noch keine individuellen Inhalte aufweisen. So ging die vergangene Domain-Handelswoche als eine der schwächeren in diesem Jahr zu Ende.

Länderendungen
————–

bitcoin.com.au – AUD 39.980,- (ca. EUR 27.064,-)

tanzkurse.de – EUR 8.925,-
originell.de – EUR 8.000,-
smart-watch.de – EUR 7.500,-
hcv-therapie.de – EUR 7.000,-
geschmackssachen.de – EUR 3.000,-
finde-dein-traumhaus.de – EUR 2.083,-
luwe.de – EUR 2.000,-
tauchkurse.de – EUR 1.500,-
tischkalender.de – EUR 1.500,-

flagstone.co.uk – GBP 5.000,- (ca. EUR 6.337,-)
action.lu – EUR 6.000,-
trotinette.fr – EUR 6.000,-
homeaway.ae – EUR 5.000,-
dotshop.nl – EUR 2.999,-
wanderio.it – EUR 2.350,-
inmowb.es – EUR 2.000,-
actavis.it – EUR 1.950,-
linear.com.au – EUR 1.500,-
casino.bb – US$ 2.000,- (ca. EUR 1.613,-)
scaffolding.ca – US$ 2.000,- (ca. EUR 1.613,-)

Neue Endungen
————-

essen.jetzt – EUR 2.000,-
enhanced.capital – US$ 2.000,- (ca. EUR 1.613,-)
seafood.company – US$ 1.200,- (ca. EUR 968,-)

Generische Endungen
——————-

blackjack.mobi – US$ 4.999,- (ca. EUR 4.031,-)
gmbh.biz – EUR 1.250,-

signup.net – US$ 13.000,- (ca. EUR 10.484,-)
hailo.net – EUR 4.800,-
omnitrack.net – EUR 2.500,-
spel.org – EUR 2.300,-
defi.net – EUR 2.200,-
accp.org – US$ 2.500,- (ca. EUR 2.016,-)
motorcycleparts.org – US$ 1.258,- (ca. EUR 1.015,-)
intelligentenvironments.net – US$ 1.200,- (ca. EUR 968,-)
comedy-zone.net – US$ 1.103,- (ca. EUR 890,-)

.com
—–

ehaber.com – US$ 45.000,- (ca. EUR 36.290,-)
meixi.com – US$ 27.108,- (ca. EUR 21.861,-)
converted.com – US$ 19.000,- (ca. EUR 15.323,-)
vuxen.com – GBP 10.000,- (ca. EUR 12.674,-)
we3.com – US$ 10.000,- (ca. EUR 8.065,-)
innovationspace.com – US$ 9.800,- (ca. EUR 7.903,-)
sigi.com – US$ 8.788,- (ca. EUR 7.087,-)
okex.com – US$ 8.000,- (ca. EUR 6.452,-)
thetravelcompany.com – GBP 5.000,- (ca. EUR 6.337,-)
bikeglow.com – US$ 7.799,- (ca. EUR 6.290,-)
atlantico.com – US$ 7.599,- (ca. EUR 6.128,-)
prescriptionsunglasses.com – US$ 7.580,- (ca. EUR 6.113,-)
magnetix.com – US$ 7.502,- (ca. EUR 6.050,-)

Weitere Domain-Preise finden Sie unter:
> http://www.domain-spiegel.de

Quelle: dnjournal.com, sedo.de, thedomains.com

VALENCIA – 7. DOMAINING KONFERENZ IM APRIL 2015

Im April 2015 findet zum 7. Mal die European Domaining Conference in Valencia (Spanien) statt. Sie widmet sich unter anderem wieder den neuen Domain-Endungen. Die Agenda steht aktuell noch nicht fest, aber die Anmeldung ist eröffnet.

Vom 23. bis 25. April 2015 findet die European Domaining Conference wie immer in Valencia (Spanien) statt. Die Informationen zu dieser Veranstaltung sind noch rar. Veranstalter und Organisator Dietmar J. Stefitz verweist zunächst auf den Erfolg der letztjährigen Konferenz, bei der über 20 internationale Vortragende und 120 Top-Executives aus 20 Ländern anwesend waren. Die Agenda seinerzeit verzeichnete unter anderem Carolin Silbernagl von dotHIV, Ronald Schwärzler von punkt.wien, Tim Johnson von .kiwi und der in Spanien niedergelassene Jurist Paul Keeting (law.es). Domain-Investor Mike Berkens nennt unter anderen folgende Themen, die auf der Konferenz zur Sprache kommen werden: Geo Top Level Domains, wie man seine Domain vor Diebstahl schützt, wie steht’s um .com?, die Rolle Europas in der Domain-Industrie, das neue WHOIS, ccTLDs und die neuen Endungen.

Die European Domaining Conference findet vom 23. bis 25. April 2015 wie gewohnt im Sercotel Sorolla Palace‎, Av. de las Cortes Valencianas 58, 46015 Valencia, Spanien, statt. Das Konferenzticket kostet EUR 600,- und umfasst Essen und Getränke. Organisator Dietmar J. Steifitz rechnet mit einem schnellen Verkauf der Konferenztickets, weshalb Interessierte sich sputen sollten.

Weitere Informationen und Anmeldung unter:
> http://www.domainingeurope.com

Quelle: thedomains.com, domainingeurope.com

Kommentar schreiben

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht, oder weitergegeben.
Bitte füllen Sie die gekennzeichneten Felder aus.*

Abonnieren Sie unseren Newsletter

Der Domain-Newsletter von domain-recht.de ist der deutschsprachige Newsletter rund um das Thema "Internet-Domains". Unser Redeaktionsteam informiert Sie regelmäßig donnerstags über Neuigkeiten aus den Bereichen Domain-Registrierung, Domain-Handel, Domain-Recht, Domain-Events und Internetpolitik.

Mit Bestellung des Domain-Recht Newsletter willigen Sie darin ein, dass wir Ihre Daten (Name und E-Mail-Adresse) zum Zweck des Newsletterversandes in unseren Account bei der Episerver GmbH, Wallstraße 16, 10179 Berlin übertragen. Rechtsgrundlage dieser Übermittlung ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a) der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen, indem Sie am Ende jedes Domain-Recht Newsletters auf den entsprechenden Link unter "Newsletter abbestellen? Bitte einfach hier klicken:" klicken.

Top