Domain-Newsletter

Ausgabe #745 – 04. Dezember 2014

Themen: EU-Rat – kein Bekenntnis zur Netzneutralität | .blackfriday – bei Premiere kaum gefragt | TLDs – Neues von .be, .google und .gw | bespoke.com – kein maßgeschneidertes UDRP-Urteil | bitcoin.com.au – eine Domain mit Geschichte | z.com – mit EUR 5,4 Mio. teuerste Domain 2014 | Brüssel – Konferenz der IBA im Januar 2015

EU-RAT – KEIN BEKENNTNIS ZUR NETZNEUTRALITÄT

Der Rat der Europäischen Union lässt ein einheitliches Bekenntnis zur Netzneutralität vermissen: bevor eine einheitliche Position formuliert werden könne, seien weitere Diskussionen erforderlich. Auch zu den Themen Netzneutralität und .eu-Domains nahm der Rat Stellung.

Der EU-Ministerrat ist das Gremium, in dem die nationalen Minister der EU-Mitgliedstaaten zusammentreten. Er verhandelt und erlässt neue Rechtsvorschriften der Europäischen Union; damit ist er ein wesentliches Entscheidungsorgan der EU. Am 27. November 2014 trat der Rat für Verkehr, Telekommunikation und Energie in Brüssel zusammen, um die offizielle Position zu den neuen Regeln für den Telekommunikationsmarkt zu beschliessen. Einmal mehr stand das Thema Netzneutralität auf der Tagesordnung. Im Vorfeld des Treffens hatte die italienische Ratspräsidentschaft angekündigt, das Prinzip des offenen Internets verwässern zu wollen. Wie sich einem von der Bürgerrechtsorganisation European Digital Rights (EDRi) veröffentlichten Vorschlag entnehmen lässt, sollten die Möglichkeiten von Telekommunikationsfirmen erweitert werden, Internetverkehr zu blockieren, zu verlangsamen, zu verändern oder zwischen spezifischen Inhalten, Anwendungen, Diensten oder Qualitätsklassen zu unterscheiden.

Jedenfalls vorerst ist Italien mit diesem Vorschlag jedoch gescheitert. Wie Antonello Giacomelli, Staatssekretär im italienischen Wirtschaftsministerium, für den Rat mitteilt, hätte sich die Mehrheit der Minister dafür ausgesprochen, vor einer Entscheidung weitere Gespräche zu führen. Ein Großteil der Delegationsmitglieder, zu denen auch Matthias Machnig, Staatssekretär im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, zählte, betonte, dass ein offener und diskriminierungsfreier Zugang zum Internet wichtig sei. Allerdings sei es ebenso wichtig, Innovation und Investments nicht zu verhindern. Man beschloss daher, zunächst weitere technische Expertise einzuholen, bevor eine offizielle Position des Rats – in dem den Bürgern eine zentrale Position zukommt – formuliert wird. Gespräche mit dem EU-Parlament würde man erst führen, wenn die Zeit dafür reif sei.

Außerhalb jeder Diskussion steht im EU-Ministerrat die Unterstützung für das Multistakeholer-Modell der Internet-Verwaltung und die Ankündigung der USA, Schlüsselfunktionen des Domain Name Systems (DNS) auf die globale Multistakeholder-Community zu übertragen. Damit einher geht die Stärkung der Eigenverantwortung und Transparenz bei ICANN; hier dürften in Kürze Gespräche mit den USA folgen. Keinen Widerstand kündigte der Rat zu den Plänen der EU-Kommission an, Sicherheits- und Missbrauchsregeln für .eu zu etablieren; außerdem wurden in Folge des EU-Beitritts von Kroatien einige landesspezifische .eu-Domains freigegeben. Sie bleiben jedoch der staatlichen Verwaltung vorbehalten, frei erhältlich sind diese .eu-Domains nicht.

Quelle: heise.de, europa.eu

.BLACKFRIDAY – BEI PREMIERE KAUM GEFRAGT

Die neue globale Top Level Domain .blackfriday hat bei ihrer ersten Feuerprobe geschwächelt: nur wenige Versandhändler in den USA machten zum Start der Vorweihnachtszeit von einer Registrierung Gebrauch.

Seit dem 8. Juli 2014 kann jedermann weltweit Domain-Namen mit der Endung .blackfriday registrieren. Bisher ist das Interesse aber noch überschaubar; mit rund 11.000 registrierten Domains rangiert die von der Uniregistry Corp. verwaltete Endung aktuell auf Platz 59 der nTLD-Rangliste, etwa gleichauf mit .vegas und .wien. Der von ihr repräsentierte „Schwarze Freitag“ fällt in den USA auf den Freitag nach dem Erntedankfest Thanksgiving, das am vierten Donnerstag im November gefeiert wird; er gilt traditionell als Beginn der Weihnachtseinkaufssaison. Vor diesem Hintergrund hatte .blackfriday am vergangenen Freitag, dem 28. November 2014, seine erste Feuerprobe zu bestehen, und man darf festhalten: es gibt noch reichlich Potential nach oben. Wie das Domain-Beratungsunternehmen FairWinds & Partner meldet, haben von den Top 100 der Online-Versandhändler in den USA lediglich 17 eine .blackfriday-Domain registriert; unterhalb des weihnachtlichen Pendants .christmas sind es nur 14. Erfreulich allenfalls: 9 der 17 Versandhändler mit .blackfriday-Domain zählen immerhin zu den Top 20 der Online-Versandhändler, wie sie vom Magazin „Internet Retailer“ erfasst wurden. Beruhigend für Markeninhaber mag allenfalls sein, dass es bisher kaum zu Rechtsverletzungen durch unberechtigte Domain-Registrierungen unter .blackfriday gekommen ist. Allerdings könnten Cyberkriminelle die Domain auch zum Versand von betrügerischen Mails verwenden, ohne dass dies von FairWinds & Partner erfasst wurde.

Immerhin beginnen auch die ersten Online-Händler, das besondere Potential von nTLDs zu erkennen. So hat sich etwa Amazon dazu entschlossen, unter amazon.blackfriday eine Weiterleitung zu hervorgehobenen, themenspezifischen Angeboten einzurichten. Damit schützt man sich nicht nur vor Rechtsverletzungen, sondern spricht auch zusätzliche Käuferschichten an. Andere Versandhändler in den USA wie Costco, Target und Macy’s nutzen ihre .blackfriday-Domain, um auf ihr Hauptangebot weiterzuleiten; ohne größeren zusätzlichen Aufwand erweist sich .blackfriday somit als Marketing-Werkzeug. Das kann zwar nicht darüber hinwegtäuschen, dass der über diese Domains eingehende Traffic wohl kaum die Server zusammenbrechen lässt, aber jeder Besucher ist besser als kein Besucher. Ausserdem unterstreichen die Versandhändler mit einer eigenen .blackfriday-Domain ihre Vorreiterrolle im Online-Handel.

Nicht zu unterschätzen ist im Übrigen, dass sich die Top Level Domain .blackfriday nicht nur auf einen einzigen Tag im Jahr angelegt ist, sondern praktisch auch nur den US-Markt anspricht. In Deutschland dürfte der „Schwarze Freitag“ viel eher Assoziationen mit dem „Schwarzen Donnerstag“ hervorrufen – dem Tag des Börsencrashs in New York im Oktober 1929, und der gilt nicht gerade als Startschuss für die Einkaufssaison vor Weihnachten. Für den auf reine Masse angelegten Markt an Registrierungen dürfte .blackfriday daher nicht geeignet sein; das Potential, eine Nische erfolgreich zu besetzen, hat die Endung aber allemal.

Quelle: gtldstrategy.com, ntldstats.com

TLDS – NEUES VON .BE, .GOOGLE UND .GW

Guinea-Bissau haucht seiner Länderendung neues Leben ein: die Kooperation mit Portugal macht .gw für jedermann erhältlich. In Belgien kursieren dagegen betrügerische Rechnungen, während Google mit .google online geht – hier unsere Kurznews.

DNS Belgium, Verwalterin der belgischen Länderendung .be, hat vor betrügerischen Schreiben einer Fa. BE Domein Host gewarnt. In den als Rechnung gestalteten Schreiben werden Domain-Inhaber aufgefordert, Gebühren für die Verlängerung einer Domain-Registrierung zu bezahlen – und zwar satt: für die einjährige Registrierung einer .info-Domain verlangt BE Domein Host fast EUR 100,-. Bei seriösen Registraren sind .info-Domains schon für weniger als EUR 20,- im Jahr zu erhalten. Wie DNS Belgium weiter mitteilt, fällt auf, dass sich das Rechnungsangebot offenbar in zahlreichen Fällen auf das .info-Pendant einer .be-Domain bezieht und daher ganz bewusst darauf abzielt, aus der Unachtsamkeit der Empfänger Vorteile zu ziehen. Vor ähnlichen Maschen hatte vor kurzem auch die holländische Registry SIDN gewarnt; dort waren die beiden Unternehmungen NL Domein Host und Domeinhost Nederland negativ aufgefallen. Daher nochmals der Hinweis: auch BE Domein Host ist kein belgischer Domain-Registrar. Wer die Rechnung erhält, sollte sich daher mit seinem Registrar in Verbindung setzen und keinesfalls leichtfertig bezahlen.

Der US-amerikanische Internetdienstleister Google Inc. hat ein neues Kapitel seiner Firmenhistorie aufgeschlagen: seit kurzer Zeit ist das Unternehmen über die Marken-Endung nic.google im Netz zu erreichen. Damit ist Google eine der wenigen berühmten Marken, die von ihrer eigenen Top Level Domain bereits aktiven Gebrauch macht; mehr als diese eine Domain gibt es bisher aber noch nicht. Sie deutet jedoch auf grosse Pläne hin: beim Aufruf der Adresse erscheint die Website von Google Registry mit dem Hinweis: „Willkommen bei der Domainregistrierung von Google. Wir freuen uns, Ihnen bald eine Vielfalt an neuen Domains anbieten zu können.“. Zudem kündigt man an, zahlreiche neue Top Level Domains wie .boo, .day, .eat, .fly, .new oder .zip zur Registrierung anbieten zu wollen. Doch es steht zu vermuten, dass dies nur der erste Schritt ist, um in Kürze auch andere Endungen wie .com oder .net anzubieten und so den Markt der Domain-Registrare umzukrempeln. Zu Details schweigt sich Google öffentlich noch aus. Eine Registrierung direkt unter .google ist übrigens derzeit für die Allgemeinheit nicht möglich; ob sie eines Tages möglich sein wird, ist ebenfalls offen.

Guinea-Bissau erobert den Cyberspace: der an der Westküste zum Atlantik gelegene afrikanische Staat, eines der am geringsten entwickelten Länder der Welt, wird in Kürze unter der offiziellen Länderendung .gw im Domain Name System neu durchstarten. Wie die zuständige National Regulatory Authority (ARN) mitgeteilt hat, sind die ersten .gw-Domains bereits online. Für CFA 30.000,-, umgerechnet also knapp EUR 46,-, kann jedermann weltweit eine .gw-Domain für die Dauer von zwei Jahren sein Eigen nennen. Möglich wird dies dank einer Kooperation mit der portugiesischen Registry DNS.pt, die bereits mit anderen afrikanischen Ländern zusammenarbeitet, in denen Portugiesisch ebenso Landessprache ist. Die Zahl der Registrare, die .gw-Domains anbieten, ist derzeit allerdings noch sehr überschaubar; mit amen.pt, ptisp.pt und dominios.pt sind es bisher nur drei.

Weitere Informationen zu .google finden Sie unter:
> http://nic.google/

Weitere Informationen zu .gw finden Sie unter:
> http://nic.gw/

Quelle: dnsbelgium.be, theregister.co.uk, telecompaper.com

BESPOKE.COM – KEIN MASSGESCHNEIDERTES UDRP-URTEIL

Die UDRP-Entscheidung über die Domain bespoke.com sorgt für Unmut unter Domainern, da die Panelisten Schwierigkeiten hatten, auf Reverse Domain Name Hijacking seitens der Antragssteller zu erkennen, teilweise den Antrag überhaupt zurückzuweisen. Da die Panelisten als Anwälte auch marktstarke Antragsteller vertreten, fragt sich, ob sie in einem Interessenkonflikt stehen und überhaupt als Panelisten tätig werden sollten.

Im Fall bespoke.com (WIPO D2014-1533) kam das Panel bestehend aus drei Panelisten zu keinem einheitlichen Ergebnis. Die Parteien stritten um die Domain bespoke.com. Inhaber ist ein Domain-Investor mit Sitz in Neuseeland, der die Domain im Mai 2014 im Rahmen einer Auktion freiwerdender Domains für US$ 18.805,- ersteigerte. Die Antragstellerin ist die Bespoke Service Group S.A. mit Sitz in der Schweiz, vertreten von der Law Firm SBKG & associés, die für sich mit Erfahrungen in UDRP-Verfahren wirbt. Sie ist seit 2013 Inhaberin einer internationalen Wort-/Bild-Marke „bespoke BSPK“, hat einen Business-Plan, laut dem sie unter der Domain bspk.com auftritt, deren Inhaber sie nicht ist, und will ein Finanzgeschäft aufbauen.

Schon bei der Frage, ob die Domain zum Verwechseln ähnlich mit der Marke ist, gingen die Meinungen der drei Panelisten auseinander: zwei sahen die Ähnlichkeit, weil sie den Schwerpunkt auf den Begriff „bespoke“ legten. Der Dritte war der Überzeugung, dass alle Teile der Marke zu berücksichtigen sind, mit der Folge, dass bespoke.com und „bespoke BSPK“ keineswegs ähnlich sind. Bei der Frage des legitimen Interesses des Antragsgegners an der Domain bespoke.com gingen die Meinungen wieder auseinander, doch diesmal in anderer Zusammensetzung. Zwei fanden, dass der Domain-Inhaber berechtigt sei, die Domain zu nutzen, da es sich bei „bespoke“ um einen beschreibenden Begriff handele und eine besondere Verbindung zur Antragstellerin nicht bestehe. Zudem benutzen zahlreiche Unternehmungen den Begriff „bespoke“ – auch in ihren Marken. Weiter gäbe es keine Hinweise, dass der Domain-Inhaber die Domain gegen die Antragstellerin nutze. Schließlich sei es unwahrscheinlich, dass der Domain-Inhaber in Neuseeland etwas von der noch nicht auf dem Markt aktiven schweizer Unternehmung wusste. Für die mit ihrer Meinung an dieser Stelle alleinstehende Panelistin Nathalie Dreyfus legten die anderen zu viel Wert auf die beschreibende Eigenschaft des Begriffs „bespoke“, anstatt festzustellen, dass der Antragsgegner mit der von ihm geparkten Domain die Marke der Antragstellerin ausbeuten wolle, indem er über Links auch zu Finanzdienstleistungen Pay-per-Click-Revenuen erlangt. Auch bei der Frage nach der Bösgläubigkeit gingen die Meinungen auseinander: die Mehrheit des Panels sah keine Anhaltspunkte bei einer Parking-Page mit zahlreichen Links, während für Natalie Dreyfus die Sache offensichtlich war, zumal die Domain auch noch zum Verkauf stehe. Das Panel wies letztlich den Antrag der Antragstellerin zurück. Den Antrag des Domain-Inhabers auf Feststellung von Reverse Domain Name Hijacking wies das Panel ebenfalls zurück, weil die Antragstellerin eher den Eindruck machte, die Voraussetzungen der UDRP missverstanden zu haben als bösgläubig motiviert zu sein.

Das Voneinander-Abweichen der Meinungen ist unter Juristen gang und gebe und gehört zum Geschäft. Die abweichende Ansicht von Frau Dreyfus ist in gewissem Rahmen noch vertretbar, aber letztlich steht sie auf schwachen Beinen. Das gilt aus unserer Sicht für die auch von einem Mitstreiter vertretene Ansicht hinsichtlich der Ähnlichkeit von Wort-/Bild-Marke und Domain. Gerade weil „bespoke“ ein allgemeiner Begriff ist, wird die Marke über den Zusatz BSPK differenziert und unterscheidungsfähig. Für die Reduktion der Marke auf „bespoke“ gibt es kein überzeugendes Argument. Darüber hinaus geht die Beurteilung des gesamten Panels hinsichtlich des Reverse Domain Name Hijacking in die falsche Richtung: Gerade weil die Antragstellerin möglicherweise unerfahren mit den Anforderungen der UDRP ist, hat sie Fachleute einer französischen Law Firm engagiert, die damit werben, sich mit der UDRP auszukennen. Dieses Wissen der Rechtsvertreter ist der Antragstellerin zuzurechnen. Damit spricht das gesamte Verhalten der Antragstellerin eher für einen Fall von Reverse Domain Name Hijacking. Dieser Fall wirft auch wieder einmal die Frage auf, inwieweit Panelisten, die andererseits als Anwälte auch Unternehmen in UDRP-Verfahren vertreten, wie Nathalie Dreyfus, in einen Interessenskonflikt stehen und ob die World Intellectual Property Organization und andere Streitbeilegungsorganisationen hier nicht engere Grenzen bei der Auswahl der Panelisten ziehen sollten.

Die WIPO-Entscheidung über die Domain bespoke.com finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/1062

Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> http://www.domain-anwalt.de

Quelle: wipo.int, thedomains.com

BITCOIN.COM.AU – EINE DOMAIN MIT GESCHICHTE

Die australische Domain bitcoin.com.au erzielte vergangene Woche den Preis von AUD 36.300,- bei einer Auktion freiwerdender Domains. Die Geschichte dahinter ist vordergründig eine Räuberpistole, doch die Details sind anders und viel komplexer als zunächst gedacht.

Im April 2014 kaufte Digital CC, die unter dem Firmennamen digitalBTC handelt und die von Zhenya Tsvetnenko geführt wird, die Domain bitcoin.com.au für US$ 23.000,- über Sedo. digitalBTC ist auf dem Bitcoin-Markt unterwegs und wollte die Domain bitcoin.com.au im Rahmen dieses Geschäftsfelds nutzen. Montag vergangener Woche ersteigerte jedoch Domenic Carosa die Domain für AUD 39.930,- anlässlich einer Auktion des Dropcatchers Netfleet, der die freigewordene Domain aufgegabelt hatte. In Domainer-Kreisen machte nun die Geschichte die Runde, der Domain-Inhaber Digital CC habe das WHOIS-Verzeichnis der Domain nicht ordentlich aktualisiert, weshalb die Domain von auDA gelöscht wurde. Auf der Bitcoin-Informationsseite qntra.net heißt es dazu, nach dem Kauf versäumte es der neue Inhaber, die sogenannte „Australian Business Number“ (ABN) des Domain-Inhabers zu aktualisieren. Diese ist Voraussetzung für die Registrierung einer australischen Domain. Daneben gibt es noch die „Australien Company Number“ (ACN), die ebenfalls angegeben werden kann. Die ABN des Vorgängers war zeitlich befristet und endete bereits 2013. Der neue Inhaber der Domain habe es versäumt, seine eigene Business- oder Unternehmensnummer gegenüber der australischen Domain-Verwaltung auDA (.au Domain Administration Ltd.) anzugeben. Zwar überprüfe auDA das WHOIS-Verzeichnis nicht, aber laut qntra.net soll ein australischer Domainer auf der Suche nach Premiumdomains Digital CC bei auDA angeschwärzt und auDA die Domain daraufhin gelöscht haben. Domenic Carosa, der die Domain für seine Unternehmung Dominet Digital ersteigerte, macht selbst, neben anderem, in Bitcoins und war somit ein Abnehmer mit besonderem Interesse an den Vorgängen.

Doch wie sich nun einige Tage später herausstellt, hatten digitalBTC und Zhenya Tsvetnenko zwar die WHOIS-Daten nicht korrigiert, aber auch plötzlich kein Interesse mehr an der Domain und sie bewusst frei werden lassen. Wie Tsvetnenko laut startupsmart.com.au erklärte, habe die Domain bitcoin.com.au eine Malware-Reputation, von der der seinerzeitige Verkäufer nichts gesagt hatte. Die Domain sei für die Werbezwecke in Social Medias nicht einsetzbar gewesen, weil unter anderem bei Facebook gesperrt. Darüber habe man sich beim Verkäufer beklagt, der den Kaufpreis vollständig zurückerstattet habe. Mittlerweile sei man ja auch stolzer Besitzer der Domain coin.org. Diese Domain kaufte das Unternehmen Anfang November 2014 für US$ 75.000,-. Was den neuen Inhaber von bitcoin.com.au betrifft, so ist dieser glücklich mit der Domain. Carosa erklärte laut startupsmart.com.au, „uns war zunächst nicht bewusst, wer Inhaber der Domain war und welcher Mangel ihr anhängt. Wir hatten bereits Angebote in sechsstelliger Höhe für die Domain, werden sie aber nicht verkaufen, da wir als Bitcoin-Investoren die Domain nutzen werden, wie genau teilen wir in Kürze mit.“

Die Geschichte der Domain bitcoin.com.au lehrt, dass wer eine Domain kaufen will, sich vorher auch über ihren Leumund informieren sollte. Und wer sich auf dem australischen Domain-Markt bewegt, sollte sich ordentlich um seine WHOIS-Daten kümmern. Schon eine australische .com.au oder .net.au zu bekommen, setzt voraus, dass man Unternehmer ist und über eine in Australien gültige Marke oder einen australischen Unternehmenssitz verfügt. Zudem bedarf es der ABN, um eine Domain registrieren zu können, die man allerdings nur für ein bestehendes Geschäft erhält. Es ist nicht möglich, eine ABN für eine Unternehmung zu erhalten, die man mit der Domain erst einrichten will.

Sie können Domains unter der australischen Endung beispielsweise über den Domain-Spezialisten united-domains.de, dessen Projekt der Domain-Newsletter ist, registrieren:
> https://www.united-domains.de/au-domain/

Quelle: qntra.net, thedomains.com, startupsmart.com.au, eigene Recherche

Z.COM – MIT EUR 5,4 MIO. TEUERSTE DOMAIN 2014

Die vergangene Domain-Handelwoche brachte keine großartigen Zahlen, aber doch die bisher teuerste Domain des Jahres: z.com ging für JPY 800.000.000,- (ca. EUR 5.414.150,-) an einen japanischen Internet-Serviceprovider.

Es ist eine Ein-Zeichen-Domain, z.com, die ganz unvermittelt zum bisher in diesem Jahr höchstdotierten, öffentlich bekannt gewordenen Domain-Deal wurde. GMO Internet Inc., einer der führenden japanischen Internet-Serviceprovider und Betreiber des landesgrößten Domain-Registrars, investierte den Betrag von JPY 800.000.000,- (ca. EUR 5.414.150,-) in z.com. Die Ein-Zeichen-Domain verdrängte die Zwei-Zeichen-Domain mi.com, US$ 3,6 Mio., auf Platz zwei und whisky.com mit US$ 3,1 Mio. auf Rang drei der Jahresbestenliste. Im Übrigen folgten unter .com mit großem Abstand Verkäufe wie rin.com für US$ 35.000,- (ca. EUR 28.000,-) und bmh.com für EUR 25.990,-.

Die Länderendungen zeichneten sich vier Domains aus, die fünfstellige Beträge erzielten. Teuerste Domain war wieder eine .tv (Tuvalu): show.tv war mit EUR 20.999,- gut bezahlt. Es folgten die niederländische app.nl mit EUR 18.500,-, drop.co für US$ 17.000,- (ca. EUR 13.600,-) und positive.co.uk zu GBP 10.000,- (ca. EUR 12.557,-). Ein Leser berichtet uns, dass er tauchvideos.de für 500,- EUR gekauft hat.

Die neuen Endungen verzeichneten zwei wenig beeindruckende Geschäfte: printing.club für US$ 2.500,- (ca. EUR 2.000,-) und capetown.onl für US$ 1.500,- (ca. EUR 1.200,-). Dagegen rüsteten die neueren sonstigen Endungen auf und setzten mit ola.mobi für US$ 15.000,- (ca. EUR 12.000,-) und vier weiteren erfreulichen Verkäufen Zeichen. Die älteren generischen Endungen machten sich zumindest mit everything.org bei einem Preis von US$ 35.000,- (ca. EUR 28.000,-) stark. Wenn auch einige anregende Preise im unteren fünfstelligen Segment vorhanden waren, so lag das Preisniveau nicht in prächtigen Regionen. Allerdings lieferte die vergangene Woche die teuerste Domain des Jahres – das setzt die Handelswoche an die Spitze.

Länderendungen
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show.tv – EUR 20.999,-
empower.tv – US$ 6.999,- (ca. EUR 5.599,-)

schlafstoerung.de – EUR 3.500,-
letizia.de – EUR 2.380,-
onlinetrading.de – EUR 2.222,-
patina.de – EUR 2.000,-
tauchvideos.de – EUR 500,-

app.nl – EUR 18.500,-
drop.co – US$ 17.000,- (ca. EUR 13.600,-)
positive.co.uk – GBP 10.000,- (ca. EUR 12.557,-)
geschaeftspartner.ch – EUR 9.400,-
efly.co.uk – GBP 2.999,- (ca. EUR 3.765,-)
plug.in – EUR 2.500,-
ecommerce.dk – EUR 1.600,-
pop.me – US$ 1.999,- (ca. EUR 1.599,-)
mick.co – US$ 1.997,- (ca. EUR 1.598,-)
barbadosholidays.co.uk – GBP 1.200,- (ca. EUR 1.506,-)
partyking.fi – EUR 1.500,-
ephone.ch – US$ 1.600,- (ca. EUR 1.280,-)
fisc.al – US$ 1.600,- (ca. EUR 1.280,-)
24fx.it – EUR 1.000,-
yourbill.co.uk – EUR 1.000,-

Neue Endungen
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printing.club – US$ 2.500,- (ca. EUR 2.000,-)
capetown.onl – US$ 1.500,- (ca. EUR 1.200,-)

Generische Endungen
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ola.mobi – US$ 15.000,- (ca. EUR 12.000,-)
expo.pro – US$ 4.000,- (ca. EUR 3.200,-)
gear.host – EUR 2.500,-
detector.pro – US$ 2.000,- (ca. EUR 1.600,-)
mobilebetting.mobi – EUR 1.025,-

everything.org – US$ 35.000,- (ca. EUR 28.000,-)
facts.net – US$ 7.700,- (ca. EUR 6.160,-)
onlinejobs.org – US$ 6.600,- (ca. EUR 5.280,-)
zeitmanagement.net – EUR 1.500,-
twig.net – EUR 999,-
movia.net – US$ 1.100,- (ca. EUR 880,-)

.com
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z.com – JPY 800.000.000,- (ca. EUR 5.414.150,-)
rin.com – US$ 35.000,- (ca. EUR 28.000,-)
bmh.com – EUR 25.990,-
watcha.com – US$ 20.000,- (ca. EUR 16.000,-)
emh.com – EUR 15.000,-
kange.com – US$ 18.000,- (ca. EUR 14.400,-)
shopmate.com – EUR 12.000,-
casinoskandal.com – EUR 11.000,-
primetals.com – EUR 10.000,-
thepiano.com – US$ 10.000,- (ca. EUR 8.000,-)
insurancereview.com – US$ 9.888,- (ca. EUR 7.910,-)
cloudalert.com – US$ 9.500,- (ca. EUR 7.600,-)

Weitere Domain-Preise finden Sie unter:
> http://www.domain-spiegel.de

Quelle: dnjournal.com, sedo.de, thedomains.com

BRÜSSEL – KONFERENZ DER IBA IM JANUAR 2015

Die International Bar Association (IBA) veranstaltet am 22. und 23. Januar 2015 in Brüssel (Belgien) eine Konferenz unter dem Titel „Legal risks and new technologies: challenges for the modern enterprise“ zu den rechtlichen Risiken beim Einsatz moderner Technologien in Unternehmen.

Die International Bar Association (IBA) ist ein 1947 gegründeter freiwilliger Zusammenschluss von praktizierenden Juristen, Anwaltsvereinen und Rechtsgesellschaften mit mittlerweile etwa 50.000 einzelnen Juristen als Mitgliedern. Die Konferenz organisiert das IBA Technology Law Committee mit Unterstützung des IBA European Regional Forum. Themen der Konferenz sind einerseits Fragen der Risikominimierung beim Einsatz neuer Technologien und zugleich die Frage, wie man mit neuen Technologien diese Risiken in den Griff bekommt. Dazu zählen rechtskonforme Integrationswege, Sicherheit, Compliance, Software Asset Management, Verwaltungsfragen und Streitbeilegung. Die Veranstaltung richtet sich an Unternehmensjuristen, Rechtsanwälte, Wissenschaftler und an Interessierte. Die Konferenz startet am Donnerstag, 22. Januar 2015 mittags, mit der Registrierung und einem Lunch Buffet. Ab 14.00 Uhr geht es in medias res mit der Keynote-Rede von Alan Nance (Royal Philips NV, Amsterdam). Weiter geht es mit zwei Diskussionsrunden, an denen Vertreter von Cisco, SAP, DLA Piper, Deloitte, Delta Lloyd Life und anderen Unternehmen oder Lawfirms teilnehmen. Der erste Tag schließt mit einem Dinner ab 19.00 Uhr. Am Freitag geht es dann bereits um 09.00 Uhr weiter mit vier Diskussionsrunden über den Tag, bis gegen 17.00 Uhr die Veranstaltung mit Schlussworten beendet wird.

Die International Bar Association Conference „Legal risks and new technologies: challenges for the modern enterprise“ findet vom 22. bis 23. Januar 2015 im The Hotel, Boulevard de Waterloo 38, 1000 Brussels, Belgien statt. Die Höhe der Teilnahmekosten ist unter anderem abhängig von einer Mitgliedschaft bei der IBA: bis 12. Dezember zahlen Mitglieder EUR 795,-, Nichtmitglieder EUR 960,-. Danach steigen die Teilnahmekosten.

Weitere Informationen und Anmeldung unter:
> http://t.co/QKDkLILFBO

Quelle: int-bar.org, haerting.de, en.wikipedia.org

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