Domain-Newsletter

Ausgabe #742 – 13. November 2014

Themen: nTLDs – leise rieseln die Registries | .ch – neue Domain-Verordnung verabschiedet | TLDs – Neues von .sucks, .wine und .xxx | DomainPunch & Co – nTLDs, frisch serviert | OLG Saarbrücken – der Registrar haftet (manchmal) | lov.com – Liebe mit Fehler für US$ 91.800,- | Köln – eco-Verband lädt zur Markenkonferenz

NTLDS – LEISE RIESELN DIE REGISTRIES

In den Alpen rieseln die ersten Schneeflocken, in der Welt der Domain-Namen die Registries: zahlreiche neue Top Level Domains haben in den vergangenen Tagen ihre künftige Verwalterin gefunden. Wir stellen Ihnen einige näher vor.

Mindestens bis weit in das Jahr 2015 hinein dauert die „auction of last resort“, mit der die Internet-Verwaltung eine Registry für all jene Endungen finden will, für die es mehr als einen Bewerber gibt. Das dauert einigen Bewerbern aber zu lange, weshalb sie versuchen, teils im Rahmen einer privaten Auktion, teils in sonstigen Absprachen („Du bekommst .TLD, wenn ich dafür .TLD bekomme“) eine gütliche Einigung zu finden; Details wie zum Beispiel die Höhe gezahlter Gelder bleiben dann häufig geheim. Zu einer solchen Lösung ohne ICANN haben offenbar Amazon EU S.à r.l., die Donuts-Tochter Auburn Hill LLC und dotHot LLC gegriffen, die sich sämtlich um .hot beworben haben. Künftige Registry wird hier Amazon sein, die beiden Konkurrenten haben ihre Bewerbung bereits freiwillig zurückgezogen – in dieser Phase des Verfahrens ein klarer Hinweis auf eine gütliche Einigung. Was Amazon mit .hot anstellen will, ist jedoch noch unklar; die Bewerbungsunterlagen lassen praktisch jede Nutzung möglich erscheinen.

Während Donuts Inc. bei .hot noch leer ausging, hat man bei einer anderen Endung einen großen Sieg errungen: obwohl bei .live mit der Microsoft Corporation sowie der Google-Tochter Charleston Road Registry Inc. die Champions League der IT-Unternehmen ihren Hut ebenfalls in den Ring geworfen hatten, hat sich die Donuts-Tochter Half Woods LLC den Zuschlag gesichert; auch hier werden die beiden Konkurrenten in der ICANN-Datenbank mit dem Status „Withdrawn“ geführt. Doch auch .hot-Gewinner Amazon muss erfahren, dass man nicht jede gewünschte Endung bekommen kann: aus dem Bewerberkreis um .cloud mit Dot GLOBAL AS, ARUBA S.p.A., Dash Cedar LLC, der Google-Tochter Charleston Road Registry Inc., Top Level Domain Holdings Limited und Symantec Corporation ging etwas überraschend die italienische ARUBA S.p.A. als Sieger hervor. Allerdings steht dieses Ergebnis noch unter Vorbehalt, da Top Level Domain Holdings Limited im Gegensatz zu allen anderen Mitbewerbern die Bewerbung noch nicht offiziell zurückgezogen hat. Dass sich ein italienischer Provider, der bisher nicht in den Top100 der Cloud-Anbieter gelistet wird, gegen solch zahlreiche und namhafte Konkurrenz durchgesetzt hat, lässt darauf schließen, dass nicht nur mit Erdnüssen gehandelt wurde.

Spannung versprach der Wettstreit zwischen der skandinavischen Airline SAS AB und der Research IP LLC um .sas. Letztere ist eine Tochtergesellschaft des weltweit operierenden Softwarehauses SAS Institute, so dass sich beide auf ein Markenrecht beziehen konnten. Was letztlich den Ausschlag dafür gegeben hat, dass das Softwarehaus den Zuschlag erhalten hat, bleibt leider wieder offen; möglicherweise hat man sich auf ein Domain-Sharing-Modell geeinigt, wie es bei kaefer.de auf Ebene der Second Level Domain praktiziert wird. Zum Schluss kommen wir nochmals auf Donuts zurück: wiederum über Tochtergesellschaften hat man sich den Betrieb von .chat, .style, .tennis sowie .bingo gesichert. Wann all diese Endungen mit der Registrierungen beginnen, steht noch nicht fest; Interessierte finden jedoch in der Sunrise-Datenbank des Trademark Clearinghouse zumindest einen Hinweis auf den Beginn der Sunrise-Phasen, die dem regulären Registrierungsbeginn vorgeschaltet ist.

Die ICANN-Datenbank mit allen TLD-Bewerbungen finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/720

Die Sunrise-Datenbank des Trademark Clearinghouse finden Sie unter:
> http://www.trademark-clearinghouse.com/sunrise

Quelle: icann.org, thedomains.com

.CH – NEUE DOMAIN-VERORDNUNG VERABSCHIEDET

Die Schweiz stellt die Verwaltung der beiden Top Level Domains .ch und .swiss auf neue Füße: wie die Registry SWITCH mitteilt, hat der schweizerische Bundesrat die Verordnung über die Internet-Domains (VID) verabschiedet. Die neuen Bestimmungen treten am 1. Januar 2015 in Kraft.

Die neue VID stellt eine historische Zäsur für die Domain Name Industry in der Schweiz dar. Erstmals wird, wie bereits in vielen Ländern üblich, zwischen der Funktion der Registry (Verwaltung der Datenbank der Domain-Namen) und der Registrare (Vermarktung von Domain-Namen) getrennt. Die Stiftung SWITCH, die bisher beide Aufgaben ausüben darf, stellt Anfang Januar 2015 den Verkauf von .ch-Domains ein und übergibt die Kundenbetreuung schrittweise an die Domain-Registrare. Ab Mitte Januar des nächsten Jahres beginnt SWITCH damit, ihre Kunden schriftlich zum Transfer ihrer Domain-Namen zu den Registraren aufzufordern. Jeweils drei Monate vor Abonnements-Ende erhalten die Kunden einen Brief mit einer Anleitung zum Transfer. Während des gesamten Transfer-Prozesses bleiben die .ch-Webseiten ohne Unterbrechung erreichbar. SWITCH informiert die Kunden gestaffelt, sodass bis im Herbst 2016 alle Kunden ihre Domain-Namen zu einem Registrar ihrer Wahl transferiert haben. Betroffen sind etwa 400.000 Kunden mit insgesamt einer Million Domain-Namen. Da der Transfer zu den Registraren bis Herbst 2016 dauern wird, bleibt SWITCH mindestens bis zum Jahr 2017 Registry von .ch.

Neben dieser Verlängerung der Delegationsperiode sieht die VID zahlreiche weitere Regelungen vor. So normiert sie die Möglichkeit der Registry, einen Domain-Namen zu blockieren und die Zuweisung zu einem Nameserver aufzuheben, wenn der begründete Verdacht besteht, dass der Domain-Name benutzt wird, um mit unrechtmässigen Methoden an sensible Daten zu gelangen, oder um schädliche Software zu verbreiten, und wenn eine in der Bekämpfung der Cyberkriminalität vom Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) anerkannte Stelle die Blockierung beantragt hat. Die Registrare müssen zudem ein Angebot unterbreiten, das ausschliesslich die Zuteilung eines Domain-Namens beinhaltet, also auch ohne Webspace oder sonstige Leistungen (entbündeltes Angebot). Aber auch die Domain-Inhaber stehen in der Pflicht; so müssen sie insbesondere dafür sorgen, dass alle sie betreffenden Informationen im WHOIS, die für die Verwaltung der Domain notwendig sind, aktuell und vollständig sind, andernfalls müssen sie korrigiert werden. An der freien Vergabe von .ch-Domains für jedermann ändert sich nichts; insoweit gilt lediglich der bewährte „first come, first served“-Grundsatz.

Besondere Regelungen gelten hingegen für die neu eingeführte Top Level Domain .swiss, die vom Bund verwaltet wird. Sie soll der schweizerischen Community, dem Image sowie den politischen, wirtschaftlichen, rechtlichen und kulturellen Interessen des Landes dienen und diese weltweit fördern. Daher bleibt die Registrierung unter .swiss nur in der Schweiz ansässigen Personen oder solchen, die einen besonderen Bezug zur Schweiz aufweisen, vorbehalten. Wann genau die Registrierung startet, ist bisher aber noch offen; laut ICANN befindet sich .swiss derzeit im Status des „Pre-Delegation Testing“ (PDT); eine Delegierung in der IANA-Datenbank steht noch aus.

Die Verordnung über die Internet-Domains (VID) finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/1046

Quelle: switch.ch, admin.ch, eigene Recherche

TLDS – NEUES VON .SUCKS, .WINE UND .XXX

Die neuen Top Level Domains .wine und .vin haben ihr Weingut gefunden: zwei Donuts-Töchter sicherten sich den Zuschlag. Daneben hat auch .sucks ihre Verwalterin gefunden, während ICM Registry allen Inhabern von .xxx-Domains Vorteile verschaffen will – hier unsere Kurznews.

Vox Populi Registry Inc. hat sich die umstrittene Top Level Domain .sucks gesichert: im Rahmen einer privaten Auktion setzte sich das kanadische Unternehmen gegen die Konkurrenz aus Top Level Spectrum Inc. und der Donuts-Tochter Dog Bloom LLC. durch. Gerüchteweise soll Vox Populi im Gegenzug einen Betrag von US$ 3 Mio. bezahlt haben; eine Bestätigung hierfür gibt es jedoch nicht. Geplant ist, .sucks als eine Art Feedback-Werkzeug für Kunden zu positionieren; für geparkte Domains und Pornographie hat man dagegen eine „zero tolerance“-Politik angekündigt. Zudem ist Vox Populi Meldungen entgegengetreten, wonach die Sunrise-Gebühren bei US$ 25.000,- pro Domain liegen werden; auch kolportierte Gebühren von US$ 300,- in der Live-Phase soll es nicht geben. Man denke vielmehr darüber nach, sich an herkömmliche Preismodelle anzulehnen, sagte CEO John Berard, ohne allerdings konkrete Zahlen zu nennen. Damit reagiert Vox Populi offenbar auf Kritik, wie sie unter anderen der US-Senator Jay Rockefeller geäußert hatte; es sei offensichtlich, dass es den Bewerbern nur darum gehe, durch defensive Registrierungen Geld zu verdienen. Ob es daneben noch inhaltliche Registrierungsbeschränkungen geben wird, um unternehmenskritische Domain-Namen zu erschweren, ist noch nicht abzusehen.

Die beiden zu Donuts Inc. gehörenden June Station LLC und Holly Shadow LLC haben den Wettstreit um .wine und .vin zu ihren Gunsten entschieden. Im Rahmen einer privaten Auktion setzten sie sich gegen die .wine-Konkurrenz aus Afilias Limited sowie dot Wine Limited durch; beide haben ihre Bewerbungen gegen June Station LLC bereits zurückgezogen. Im Fall von .vin war Holly Shadow LLC einziger Bewerber. Zur Höhe des siegreichen Gebots oder weiteren Nebenabsprachen wurde, wie bei privaten Auktionen üblich, öffentlich nichts bekannt. Bisher ungelöst ist allerdings das Problem der geographischen Herkunftsangaben („Geographical Indications“); hier drängt vor allem die EU-Kommission sowohl bei .wine als auch .vin, um zum Beispiel der Champagne, Bordeaux oder Chianti mehr Schutz zu verleihen, als ihnen bisher nach den Grundsätzen des internationalen Markenrechts zusteht. Auch dort zeichnet sich allerdings Bewegung ab: in einem Schreiben an Frankreichs Digitalministerin Axelle Lemair deutete ICANN-CEO Fadi Chehade an, dass an Mechanismen gearbeitet werde, um ausgewählte geographische Begriffen auf eine Liste reservierter Domains zu setzen. Ob man sich einigt und wie umfangreich diese Liste sein wird (diskutiert werden über 5.000 Begriffe aus der „E-Bacchus“-Liste), bleibt jedoch abzuwarten.

ICM Registry LLC, Verwalterin der Porno-Domain .xxx, macht mit einem besonderen „Domain Matching Program“ auf sich aufmerksam: alle Inhaber einer .xxx-Domain erhalten für 30 Tage die einmalige Gelegenheit, das gleichnamige Pendant sowohl unter .adult, .porn als auch .sex bevorrechtigt zu registrieren. Das „Domain Matching Program“ läuft vom 15. April 2015 bis 15. Mai 2015, also unmittelbar im Anschluss an die Sunrise-Phasen für .adult, .porn und .sex, die am 1. März 2015 beginnen. Zur Teilnahme berechtigt ist jeder Inhaber einer .xxx-Domain, die bis 31. März 2014 registriert wurde; eine Pflicht zur Registrierung besteht freilich nicht. Bisher hatte ICM Registry geplant, alle .xxx-Domains unter .adult, .porn und .sex reserviert zu halten, um sie später freizugeben; dies hätte jedoch gegen die Vorgaben von ICANN verstoßen. Mit dem „Domain Matching Program“ hofft man, dieses Ziel auf einem anderen Weg zu erreichen. Allgemein verfügbar werden sowohl .adult als auch .porn dann am 4. Juni 2015; .sex nimmt seinen Registrierungsbetrieb dagegen voraussichtlich erst im 3. Quartal 2015 auf.

Weitere Informationen zum „Domain Matching Program“ von .xxx finden Sie unter:
> http://www.icmregistry.com/programs/gtlds/

Quelle: domainincite.com, icmregistry.com

DOMAINPUNCH & CO – NTLDS, FRISCH SERVIERT

Mit den neuen Domain-Endungen etablieren sich auch neue Dienstleister wie DomainPunch und registered.today, über die man aktuelle Registrierungen unter nTLDs abrufen kann. Wir haben uns die Dienste angeschaut.

DomainPunch ist ein Service von Anil Kumar (Softnik Technologies), der seit 1999 als Software-Produzent aktiv ist und erst kürzlich unter domainpunch.com die am Vortage registrierten nTLDs anzeigt. Schön nach Top Level Domain sortiert, kann man sich anschauen, auf welche Domain-Namen andere Endnutzer setzen und etwaige Trends ausmachen. Bis 6. November 2014 gab es neben den neu registrierten Domains, die man nach Länge des Domain-Namens ab- oder aufsteigend sortieren kann, auch gleich ein Link zum WHOIS-Verzeichnis, unter dem man den Inhaber abrufen konnte. Doch auf Hinweis von einigen Benutzern schaltete Kumar die Funktion ab, da sie Spammern den Weg zu eMail-Adressen zu leicht machte. Colin Campbell, der Gründer und CEO von .club und dessen Mitarbeiter nutzen, wie er in einem Kommentar zu einem domainnamewire.com-Artikel mitteilt, den Dienst täglich, um zu sehen, welche .club-Domains registriert werden. Bei obskuren Domains wenden sie sich gegebenenfalls an den Registrar, um herauszufinden, wer die Domain tatsächlich registriert hat. So will man Missbrauch unter .club verhindern. Campbell meint, Domains aus wahllosen Buchstabenkombinationen sind nicht nutzbringend und erhöhen einfach die Abwanderungsquote, was letztlich dem Renommee einer Endung schadet.

Aus Sicht von George Kirikos zeigt sich dank DomainPunch, dass drittklassige Domains unter den neuen Endungen registriert werden, obgleich doch Premium-Domains noch zu haben sind. So ist beispielsweise chanelfauxhandbagsfromchina.xyz registriert, die .com-Variante allerdings nicht. Kirikos fährt – freilich mit seinem USA-zentrierten Blick – fort, dass sogar Drei-Wörter-Domains mit Bindestrich registriert würden, wahrscheinlich als Bundle mit .com-Domains und der Folge, dass die .xyz nach einem Jahr gelöscht werden wird. Er resümiert: eine schreckliche .com-Domain sei jedenfalls besser als eine schreckliche Domain unter einer nTLD. Schaut man sich die .xyz-Registrierungen weiter an, so fallen diese durch nicht nachvollziehbare Domain-Namen auf, wie 06s6ou6.xyz, bljzj1.xyz und hty8v.xyz, die auf asiatische Inhaber zurückzuführen sind. Ob solche Domains sinnvoll sind, darüber lässt sich wohl streiten, aber die Argumente der Befürworter müssen schon sehr ausgefuchst sein. Ein Blick auf die .berlin-Domains und deren Pendant unter .de zeigt, dass die Domains oft zeitgleich registriert werden. Das insbesondere dann, je länger der Domain-Name ist. Dass aber .berlin-Domains registriert werden, zu denen es noch kein .de-Pendant gibt, begegnete uns bei unserer Recherche selten.

Einen im Grunde identischen Dienst bietet registered.today von der in Florida (USA) beheimateten Registered Today LLC, wobei dort nach wie vor eine unmittelbare WHOIS-Abfrage möglich ist. Das Angebot ist weniger ansprechend und vor allem nicht konsistent gestaltet: so findet man keine Informationen über den Anbieter, und Seiten wie die „sitemap“ funktionieren nicht. Aber den Zweck erfüllt es allemal.

Die potentiellen Domain-Inhaber wissen angesichts der Vielfalt und Novität der neuen Endungen noch nicht recht, damit umzugehen. Das ist verständlich, kommen die neuen Endungen doch erst langsam in der Gesellschaft an. Was über die Jahre vor und während der Einführung der nTLDs immer wieder angesprochen wurde, bleibt bestehen: die neuen Endungen brauchen Zeit. Mit dem Blick in Dienstleister wie DomainPunch bekommt man allerdings als „Laie“ und Profi einen guten Eindruck, wohin die Reise der neuen Endungen geht.

Sie finden die Listen frisch registrierter nTLD-Domains unter:
> https://domainpunch.com/tlds/daily.php
> http://registered.today

Quelle: domainnamewire.com, eigene Recherche

OLG SAARBRÜCKEN – DER REGISTRAR HAFTET (MANCHMAL)

Das Oberlandesgericht Saarbrücken bestätigte die Entscheidung des Landgerichts Saarbrücken in einem einstweiligen Verfügungsverfahren, in dem es einen Registrar zur Sperrung einer Domain verurteilt hat, weil unter der Domain urheberrechtswidrige Inhalte zugänglich gemacht wurden.

Die Domain h33t.com, deren Inhaber laut WHOIS seinen Sitz auf den Seychellen hat, ist über einen so genannten Reseller mit Sitz in den Niederlanden gehostet. Der hat die Domain für den Inhaber über einen ICANN-akkreditierten Registrar mit Sitz in Deutschland registriert. Die Verfügungsklägerin ist ein deutscher Tonträgerhersteller und hat, nach eigenen Angaben, die Verwertungsrechte an einem im August 2013 erschienenen Musikalbum. Noch vor Veröffentlichung des Albums war es über BitTorrent unter der Domain h33t.com abrufbar. Die Verfügungsklägerin wies über ihren Rechtsvertreter den deutschen Registrar, die Verfügungsbeklagte, auf die Urheberrechtsverletzung hin. Diese reichte das Schreiben ihrem Kunden, dem Reseller mit Sitz in den Niederlanden, weiter, mit der Bitte um Weitergabe an den Kunden. Zugleich gab sie die Daten beider an die Verfügungsklägerin. Da der BitTorrent-Link innerhalb der von der Verfügungsklägerin gesetzten Frist nicht entfernt wurde und auf eine Fristverlängerung ebenfalls nicht reagiert wurde, mahnte die Verfügungsklägerin die Verfügungsbeklagte ab und forderte sie zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung auf. Diese lehnte die Abgabe der Erklärung ab.

Die Verfügungsklägerin erwirkte vor dem Landgericht in Saarbrücken am 30. August 2013 eine einstweilige Verfügung. Gegen diese legte die Verfügungsbeklagte Widerspruch ein. Das Landgericht Saarbrücken überprüfte aufgrund des Widerspruchs die einstweilige Verfügung und bestätigte sie (Urteil vom 15.01.2014, Az.: 7 O 82/13). Die Verfügungsgegnerin ist nach Ansicht des Gerichts Störerin, da sie ihrer Prüfpflicht nicht nachgekommen ist. Sie wurde als Registrar auf eine offenkundige und ohne weiteres feststellbare Rechtsverletzung hingewiesen und hätte daraufhin das konkrete Angebot unverzüglich prüfen und gegebenenfalls sperren müssen. Da von Seiten des von der Verfügungsbeklagten informierten Resellers und des Domain-Inhabers keine Reaktion erfolgte, hätte sie von der Berechtigung der Beanstandung ausgehen und die Domain h33t.com suspendieren müssen. Da die Domain zur Begehung einer Urheberrechtsverletzung genutzt wurde, was gegen die vertraglichen Vereinbarungen hinsichtlich der Registrierung verstieß, war der Verfügungsbeklagten die Dekonnektierung auch rechtlich möglich. Dem kam sie nicht nach, weshalb sie als Störerin hafte, auch wenn die Daten weiterhin direkt über die IP-Adresse abrufbar seien.

Die Verfügungsbeklagte ging gegen dieses Urteil in Berufung zum Saarländischen Oberlandesgericht (OLG Saarbrücken). Sie ist unter anderem der Ansicht, der Verfügungsantrag sei nicht bestimmt genug und die Aktivlegitimation der Klägerin nicht glaubhaft gemacht. Das OLG Saarbrücken bestätigte das Urteil des Landgerichts und sieht wie dieses einen berechtigten Unterlassungsanspruch der Verfügungsklägerin aus dem Urheberrecht (§§ 97 Abs. 1 Satz 1, 2. Halbsatz in Verbindung mit §§ 16, 17, 19a, 85 UrhG) nach den Grundsätzen der Störerhaftung (Urteil vom 22.10.2014, Az.: 1 U 25/14). Der Tenor des Urteils des Landgerichts sei zudem hinreichend bestimmt. Dort wird die Unterlassung ausgesprochen gegen eine Verletzungshandlung „wie unter den URLs […] geschehen“. Dass dieses Verbot sich nicht über die dort genannten drei URLs hinaus erstreckt, wie man dem Begriff „wie“, dessen Bedeutung vergleichbar einem „zum Beispiel“ ist, entnehmen könnte, sei bereits in der seinerzeitigen mündlichen Verhandlung, aber spätestens den Entscheidungsgründen geklärt worden. Auch hatte das Landgericht geklärt, dass die Überprüfung weiterer bei ihr registrierter Domains auf eine mögliche Urheberrechtsverletztung nicht verlangt werden könne. Auch hinsichtlich der Aktivlegitimation erwies sich für das OLG Saarbrücken die Entscheidung der Vorinstanz als rechtsfehlerfrei, die Glaubhaftmachung in der eidesstattlichen Versicherung sei ausreichend und lege die Lizenzkette zum Urheberrechtsinhaber dar.

Damit liegt nun definitiv eine rechtskräftige Entscheidung vor, dernach Domain-Registrare auch für Urheberrechtsverletzungen durch Resellerkunden haften, wen sie in Kenntnis gesetzt sind, es sich um massive Rechtsverletzungen handelt, die zugleich offenkundig sind. Es ändert sich freilich nichts daran, was wir schon zum Urteil des Landgerichts geäußert haben; wir haben es mit einer kosmetischen Retusche zu tun: „Mit der Dekonnektierung der Domain wird die Urheberrechtsverletzung nicht beseitigt, da, wie das [Land]Gericht sich im klaren ist, die Daten weiterhin abrufbar sind.“

Das Urteil des OLG Saarbrücken finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/1047

Die Entscheidung des LG Saarbrücken findet man unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/878

Unsere Stellungnahme zum Urteil des Landgerichts finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/1048

Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> http://www.domain-anwalt.de

Quelle: beckmannundnorda.de, raschlegal.de

LOV.COM – LIEBE MIT FEHLER FÜR US$ 91.800,-

In der vergangenen Domain-Handelswoche waren Domains mit drei Zeichen hip: Mit lov.com lag der höchste Preis bei US$ 91.800,- (ca. EUR 73.440,-). Mit an zweiter Position etablierte sich coin.org bei einem Preis von US$ 75.000,- (ca. EUR 60.000,-). Es gab keine Höchstpreise, aber zahlreiche hohe Preise.

Drei-Zeichen-Domains sorgten unter der Endung .com in der vergangenen Woche für reichlich Umsatz: Nicht nur beschränkten sich mit lov.com für US$ 91.800,- (ca. EUR 73.440,-) und rsr.com für US$ 75.000,- (ca. EUR 60.000,-) die teuersten .com-Domains auf drei Zeichen, auch sechs weitere Drei-Zeichen-Domains warfen weitere rund US$ 130.000,- in die Waagschale. Darüber hinaus verteilten sich zahlreiche weitere Drei-Zeichen-Domains auf andere Endungen.

Neben der teuersten Domain unter den Länderendungen, angel.in zum Preis von US$ 30.000,- (ca. EUR 24.000,-), zeigten sich vier Drei-Zeichen-Domains, angefangen mit pie.co für US$ 21.500,- (ca. EUR 17.200,-) über lee.es für EUR 9.999,- bis hin zu iwe.us für US$ 4.950,- (ca. EUR 3.960,-). Die schweizer Endung überraschte mit koffer.ch für stolze EUR 17.822,-, womit sie Platz zwei unter den Länderendungen belegte.

Selbst bei den neuen Endungen zeigte sich mit joy.club zu US$ 10.000,- (ca. EUR 8.000,-) eine Drei-Zeichen-Domain. Die sonstigen generischen Endungen lieferten ebenfalls vier erwähnenswerte Drei-Zeichen-Endungen, doch gilt unsere Aufmerksamkeit mehr der Vier-Zeichen-Domain coin.org zum Preis von netten US$ 75.000,- (ca. EUR 60.000,-), die noch im November 2013 für lediglich US$ 4.000,- erworben und nun im Zuge der Bitcoinhysterie kapitalschlagend an den Mann gebracht wurde. Auch ohne Preise im sechsstelligen Bereich zählte diese Handelswoche daher auf ihre eigene Art eher zu den guten.

Länderendungen
————–

angel.in – US$ 30.000,- (ca. EUR 24.000,-)

koffer.ch – EUR 17.822,-
pie.co – US$ 21.500,- (ca. EUR 17.200,-)
megabus.de – EUR 11.940,-
lee.es – EUR 9.999,-
regio.eu – EUR 8.100,-
xx.com.au – AUD 11.682,- (ca. EUR 8.092,-)
erbjudanden.se – EUR 6.500,-
monteurzimmer.eu – EUR 6.500,-
billigerflüge.de (IDN) – EUR 5.555,-
mobilty.co.uk – US$ 6.600,- (ca. EUR 5.280,-)
bounce.se – EUR 4.700,-
chaps.ru – US$ 5.500,- (ca. EUR 4.400,-)
homify.co.za – EUR 4.000,-
ltg.ch – EUR 3.999,-
ultimo.eu – EUR 3.999,-
iwe.us – US$ 4.950,- (ca. EUR 3.960,-)
partyking.dk – EUR 3.500,-
scte.eu – EUR 3.375,-
clique.tv – US$ 3.800,- (ca. EUR 3.040,-)

Neue Endungen
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joy.club – US$ 10.000,- (ca. EUR 8.000,-)

Generische Endungen
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6.biz – US$ 12.637,- (ca. EUR 10.110,-)
sportwettenanbieter.info – EUR 3.349,-
moneyhub.info – EUR 2.400,-
hitler.info – US$ 2.999,- (ca. EUR 2.399,-)
durango.info – EUR 2.300,-

coin.org – US$ 75.000,- (ca. EUR 60.000,-)
pink.net – US$ 8.690,- (ca. EUR 6.952,-)
of.org – US$ 8.000,- (ca. EUR 6.400,-)
tivi.net – US$ 7.500,- (ca. EUR 6.000,-)
bitmarket.net – EUR 5.000,-
storelocator.net – US$ 5.000,- (ca. EUR 4.000,-)
hgw.net – US$ 4.800,- (ca. EUR 3.840,-)
encrypt.org – EUR 2.500,-
mortgagerate.net – US$ 3.053,- (ca. EUR 2.442,-)
airline.org – US$ 2.600,- (ca. EUR 2.080,-)
con.org – US$ 2.520,- (ca. EUR 2.016,-)
gty.net – US$ 2.500,- (ca. EUR 2.000,-)
infinitygroup.net – US$ 2.500,- (ca. EUR 2.000,-)
idt.org – US$ 2.301,- (ca. EUR 1.841,-)

.com
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lov.com – US$ 91.800,- (ca. EUR 73.440,-)
rsr.com – US$ 75.000,- (ca. EUR 60.000,-)
sponsored.com – US$ 50.200,- (ca. EUR 40.160,-)
lowcarb.com – US$ 45.000,- (ca. EUR 36.000,-)
pager.com – US$ 45.000,- (ca. EUR 36.000,-)
oai.com – US$ 39.999,- (ca. EUR 31.999,-)
gartenmöbel.com (IDN) – EUR 20.000,-
0h.com (Null und h) – US$ 23.000,- (ca. EUR 18.400,-)
ysu.com – US$ 23.000,- (ca. EUR 18.400,-)
qee.com – US$ 20.500,- (ca. EUR 16.400,-)
tro.com – US$ 20.500,- (ca. EUR 16.400,-)
rookiepoker.com – US$ 20.000,- (ca. EUR 16.000,-)
semsem.com – US$ 20.000,- (ca. EUR 16.000,-)
entertain.com – US$ 19.900,- (ca. EUR 15.920,-)
cupofjo.com – US$ 18.888,- (ca. EUR 15.110,-)
cmbank.com – US$ 16.805,- (ca. EUR 13.444,-)
upv.com – US$ 16.200,- (ca. EUR 12.960,-)
9135.com – US$ 16.000,- (ca. EUR 12.800,-)
tencere.com – GBP 9.999,- (ca. EUR 12.736,-)
vyu.com – US$ 15.000,- (ca. EUR 12.000,-)
bluemix.com – US$ 14.500,- (ca. EUR 11.600,-)
anonymity.com – US$ 13.433,- (ca. EUR 10.746,-)
sadness.com – US$ 12.000,- (ca. EUR 9.600,-)
iwealth.com – US$ 11.900,- (ca. EUR 9.520,-)
astroline.com – EUR 9.500,-
kemer.com – US$ 11.400,- (ca. EUR 9.120,-)
minying.com – US$ 11.300,- (ca. EUR 9.040,-)
enyx.com – EUR 8.800,-
3dfashion.com – US$ 10.000,- (ca. EUR 8.000,-)
chenhong.com – US$ 9.500,- (ca. EUR 7.600,-)

Weitere Domain-Preise finden Sie unter:
> http://www.domain-spiegel.de

Quelle: dnjournal.com, sedo.de, thedomains.com

KÖLN – ECO-VERBAND LÄDT ZUR MARKENKONFERENZ

Der Verband der deutschen Internetwirtschaft e.V. (eco) veranstaltet unter dem Titel „Goldbär gegen Goldbär“ am 19. November 2014 in Köln einen Internetkongress über aktuelle Entwicklungen des Internets und kuriose Markenrechtsfälle.

Am 19. November 2014 werden auf dem Kongress auf zwei Tracks fünf Themenbereiche abgehandelt, die einen Querschnitt aktueller und zukünftiger Entwicklungen in Gesellschaft und Technik vermitteln. Das Ganze versteht sich als Update für die Internetbranche. Zu den Themen zählen Big Data, die Zukunft der Arbeits- und IT-Welt (unter anderem in und durch die Cloud), Barrierefreiheit, Crowdsourcing und Smart Home. Referenten sind unter anderem Joke Braeken (EURid), Philipp Baumgärtel (Protonet) und Raúl Krauthausen (Sozialhelden). Eine Podiumsdiskussion anlässlich der Veranstaltung widmet sich ganz den neuen Domain-Endungen, ihre Zukunftschancen und die Auswirkungen auf etablierte Top Level Domains. Es diskutieren unter anderem mit: Rechtsanwalt Thomas Rickert (unter anderem GNSO), Jeff Neumann (Neustar Inc.) und Ulrich Retzlaff (PIR). Abschließendes Thema einer Keynote ist das Markenrecht und dessen Vernachlässigung bei Start-Ups und dem deutschen Mittelstand. Hier führt Patentanwalt Dr. Rolf Claessen die Regie und erklärt anhand von praktischen Beispielen, worauf Unternehmen und Unternehmer achten müssen, um nicht Marken Dritter zu verletzen und die eigene Marke zu schützen.

Der eco-Kongress findet am 19. November 2014 von 09.00 bis 17.40 Uhr im Kölner RheinEnergieStadion, Aachener Str. 999, 50933 Köln, statt. Die Teilnahme kostet EUR 399,- (inklusive Mehrwertsteuer). An die Veranstaltung knüpft eine Stadionführung an.

Weitere Informationen und Anmeldung unter:
> http://eco-kongress.de

Quelle: eco.de

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