Domain-Newsletter

Ausgabe #744 – 27. November 2014

Themen: UDRP – ICANN setzt „Cyberflight“ ein Ende | 80 % – Donuts rechnet mit hoher Renewal-Quote | TLDs – Neues von .dot, .fi und .quebec | nTLD – „name collision“-Domains sind frei | OLG Frankfurt/M – Markenverletzung durch Metatags | world.estate – nTLD teuerste Domain der Woche | Webcast – INTA zum Trademark Clearinghouse

UDRP – ICANN SETZT „CYBERFLIGHT“ EIN ENDE

Die Internet-Verwaltung ICANN hat einige für die Praxis bedeutende Änderungen an der Uniform Domain Name Dispute Resolution Policy (UDRP) beschlossen: die neuen Regelungen beugen unter anderem dem Phänomen des „Cyberflight“ vor.

Um Domain-Streitigkeiten im Internet möglichst rasch und unkompliziert lösen zu können, hat ICANN im Jahr 1999 mit der UDRP ein außergerichtliches Schlichtungsverfahrens eingeführt. Binnen weniger Wochen können so markenrechtsverletzende Domain-Namen aus dem Verkehr gezogen werden, auch wenn die Parteien ihren Sitz in unterschiedlichen Ländern und damit meist auch unterschiedlichen Jurisdiktionen haben. Die UDRP gilt dabei für alle generischen Domain-Namen sowie eine Vielzahl von Länderdomains, nicht jedoch .de. Derzeit führen weltweit fünf Stellen ein UDRP-Schiedsverfahren durch, wobei das Genfer UN-Schiedsgericht der World Intellectual Property Organisation (WIPO) das bekannteste ist. Am 17. November 2014 konnte die WIPO die Bearbeitung des 30.000sten UDRP-Verfahrens melden; streitgegenständlich sind in diesem einzelnen Verfahren über 1.100 eBay-Domains im Format ebay000.com und ebay001.com, die offenbar sämtlich eine in China ansässige Person registriert hat.

Neben den geringen Kosten und der schnellen Entscheidung zählt zu den Stärken der UDRP auch die Reaktion auf die Praxis. So kam es bisher vor, dass der von einem UDRP-Verfahren betroffene Domain-Inhaber auf die Schnelle versucht hat, die Domain zu einem anderen Registrar umzuziehen und sie so dem Zugriff zu entziehen. Dieses Phänomen wird als „Cyberflight“ bezeichnet, und war vielen Rechteinhabern ein Dorn im Auge. Damit ist Schluss: nach der geänderten Regelung in Ziffer 4 (b) sind die Registrare künftig verpflichtet, eine Domain binnen zwei Arbeitstagen zu sperren, nachdem der UDRP-Antrag beim Schiedsgericht eingegangen ist. Noch bevor der Domain-Inhaber erfährt, dass ein UDRP-Verfahren anhängig ist, ist die Domain gelockt; der Registrar darf den Domain-Inhaber vorher nicht informieren. Im Gegenzug muss die Sperre binnen eines Arbeitstages aufgehoben werden, wenn ein UDRP-Antrag zurückgenommen wurde oder erfolglos war. Ausserdem muss der Rechteinhaber künftig keine Abschrift des Antrages mehr an den Domain-Inhaber schicken; so soll ebenfalls verhindert werden, dass die Domain kurzfristig den Registrar wechselt. Schließlich darf sich der Domain-Inhaber auch ein bisschen freuen: er darf die Frist zur Erwiderung auf einen UDRP-Antrag künftig um vier Tage verlängern, wobei die Verlängerung in der Regel zu gewähren ist.

Damit setzt ICANN eine Regelung um, die bisher von den grossen Domain-Registraren ohnehin gelebt wurde. Vor allem die kleineren Registrare boten jedoch bisher ein Schlupfloch, das in Zukunft geschlossen ist. Die neuen Regelungen treten am 31. Juli 2015 in Kraft.

Die Mitteilung von ICANN finden Sie unter:
> https://www.icann.org/news/announcement-2014-11-17-en

Eine Übersicht über die UDRP-Änderungen im Wortlaut finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/1054

Quelle: icann.org

80 % – DONUTS RECHNET MIT HOHER RENEWAL-QUOTE

Wird es den Anbietern neuer Top Level Domains im Jahr 2015 gelingen, ihre Kunden zum Verbleib zu bewegen? Paul Stahura, Gründer und CEO von Donuts Inc., ist überzeugt: über 80 Prozent der Inhaber einer von Donuts verwalteten Domain entscheiden sich für eine Verlängerung.

„There’s a TLD for that“ – wie kein anderer Interessent setzt Donuts Inc. auf eine breite Angebotspalette neuer Top Level Domains. Exakt 307 Bewerbungen hat das im US-Bundesstaat Washington ansässige Unternehmen eingereicht, wobei ein Großteil erfolgreich war – als einer der ersten Anbieter startete man bereits im Februar 2014 mit Endungen wie .bike, .singles, .guru oder .camera in den Markt. Doch damit schlägt die Stunde der Wahrheit schon in wenigen Wochen: Anfang Februar 2015 wird sich zeigen, ob ein Großteil der bisher registrierten Domains in die Verlängerung geht, oder ob die Domain-Inhaber der ersten Stunde ihr Interesse schon wieder verloren haben. Paul Stahura zeigt sich in einem Blog-Eintrag zuversichtlich, dass die Zahl der so genannten „renewals“ hoch sein wird. Dies macht er an vier Faktoren fest, die in der Vergangenheit maßgeblich waren: Alter und Größe einer TLD, der semantische Wert der registrierten Domains, dem Preis sowie der demographischen wie geographischen Verteilung der Domain-Inhaber.

Besonderen Anlass zur Zuversicht gibt Stahura ein einfacher Umstand – die besten Domains werden zu Beginn registriert. Damit steigt die Wahrscheinlichkeit, dass sich der Domain-Inhaber dazu bringen lässt, den Registrierungsvertrag zu verlängern, denn die 20.001 Registrierung unter .pizza (etwa von greenbay.pizza) ist attraktiver als die 100.001ste unter .com (etwa von greenbay-pizza-order24.com). Bei einem Median von 11.054 für Donuts-Domains, die vor dem 31. Mai 2014 gestartet sind, erwartet Stahura demgemäß eine überdurchschnittliche hohe „renewal rate“. Dabei zieht er Parallelen zum Relaunch von .co: dort weisen die ersten 100.000 registrierten Domains eine Renewal-Quote von 92 Prozent auf, die nächsten 180.000 registrierten Domains dagegen nur eine Quote von 72 Prozent. Für weniger ausschlaggebend hält er dagegen den Einfluss von Domainern, die oft als Gegenteil von aktiven Domain-Inhabern verstanden werden; beide hätten jedoch Interesse, werthaltige Domains zu behalten, ohne dass der Traffic allein den Ausschlag gibt. Etwa die ersten 50.000 registrierten Domains wären dabei überdurchschnittlich werthaltig. Förderlich ist ebenfalls eine möglichst breite Basis, und hier gibt sich Stahura stolz: durchschnittlich hätten Donuts-Kunden drei registrierte Domains, so dass man auf ein breites Fundament bauen könne.

Zusammenfassend hat Stahura keinen Zweifel, dass in wenigen Wochen hunderttausende kurzer, beschreibender und attraktiver Domains mit neuer Domain-Endung von ihren Inhabern verlängert werden. Für die von Donuts verwalteten Domains sagt er zurückhaltend betrachtet eine Renewal-Quote von über 80 Prozent voraus. Und selbst wenn diese Quote nicht erfüllt wird: im Zweifel dürften diese Domains frei werden und rasch wieder einen neuen Inhaber finden.

Den vollständigen Artikel von Paul Stahura finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/1055

Quelle: circleid.com

TLDS – NEUES VON .DOT, .FI UND .QUEBEC

Finnland öffnet sich: im Zusammenhang mit der Einführung des Registry-Registrar-Modells sind .fi-Domains künftig leichter registrierbar. Das Interesse an .quebec verloren hat hingegen die Stadt Québec selbst, während .dot seine Registry gefunden hat – hier unsere Kurznews.

Die Top Level Domain .dot hat ihre virtuelle Heimat gefunden: im Rahmen einer von der Internet-Verwaltung ICANN initiierten „auction of last resort“ setzte sich der US-amerikanische Fernsehsatellitenbetreiber Dish DBS Corporation überraschend gegen die Google-Tochter Charleston Road Registry Inc. durch. Vergleichsweise geringe US$ 700.000,- genügten, um sich den Zuschlag zu sichern – einmal mehr der Beweis dafür, dass man nicht unbedingt tief in die Tasche greifen muss, um sich bei einer nTLD-Auktion gegen den Suchmaschinengiganten durchzusetzen. Damit ist .dot die zweitgünstigste neue Top Level Domain, die in einer ICANN-Auktion vergeben wurde; lediglich eine asiatische .info-Variante war mit US$ 600.000,- für noch weniger Geld zu haben. Teuerste von bisher acht versteigerten Domains war .tech mit US$ 6,76 Mio., der Durchschnittsbetrag lag bei US$ 3,57 Mio.; Gebote aus privaten Auktionen sind dabei nicht berücksichtigt.

Finnlands Domain Name Industry steht vor einer umwälzenden Änderung: am 6. November 2014 beschloss das finnische Parlament, das Registry-Registrar-Modell einzuführen. Dieses weltweit zusehends verbreitete Modell sieht vor, dass zwischen der Funktion der Registry (Verwaltung der Datenbank der Domain-Namen) und der Registrare (Vermarktung von Domain-Namen) eine strikte Trennung besteht. Die Aufgabe als Registry wird dabei weiterhin in den Händen von FICORA liegen, der zudem mehr Instrumente zur Verfügung stehen, um bei Sicherheitsproblemen zu intervenieren. Zugleich schafft Finnland die Beschränkungen beim Sitz und beim Alter des Domain-Inhabers ab; künftig können also auch Finnen mit Sitz im Ausland eine .fi-Domain registrieren, ebenso – und hier wird es für den deutschsprachigen Raum interessant – Unternehmen mit Sitz außerhalb Finnlands. Keine Änderungen gibt es beim Schutz von Markennamen und Firmenbezeichnungen; jeder Inhaber einer .fi-Domain muss sicherstellen, dass er mit der Registrierung keine Rechte Dritter verletzt.

Schwerer Rückschlag für PointQuébec Inc.: wenige Tage vor dem Beginn der Registrierung am 18. November 2014 hat die identitätsgebende Großstadt im Osten Kanadas entschieden, dass sie selbst künftig nicht unter .quebec vertreten sein wird. Alle bisherigen Planungen sahen vor, dass Québec von der umständlichen Third Level Domain .gouv.qc.ca zu .quebec wechselt und sämtliche Domains umzieht. Doch dazu wird es nicht kommen: angesichts von Migrationskosten in Höhe von CAD 12 Mio., umgerechnet also etwa EUR 8,6 Mio., hat die Regierung entschieden, alles beim alten zu belassen; eine solche Verwendung öffentlicher Mittel sei nicht vertretbar, so Pressesprecher Christian Lessard. Der Schritt kommt überraschend, da sich die Stadt zuvor mit umgerechnet etwa EUR 1,15 Mio. an .quebec beteiligt hatte. Vorerst wolle man sich lediglich einige Domains wie etwa gouv.quebec, gov.quebec, gouvernement.quebec, gqc.quebec, gouvqc.quebec und gouvdu.quebec reservieren. Wenn allerdings nicht einmal die Stadt Québec selbst unter .quebec vertreten ist, dürfte dies auch die Akzeptanz in der Bevölkerung beeinträchtigen. Dabei zeigt sich PointQuébec Inc. eigentlich sehr offen: die Registrierung von .quebec-Domains ist für jedermann weltweit möglich, ein Bezug zu Québec ist nicht nötig.

Quelle: icann.org, domain.fi, radio-canada.ca

NTLD – „NAME COLLISION“-DOMAINS SIND FREI

Im August hatten wir berichtet, dass ICANN eine Lösung für das „name collison“-Problem gefunden hat, mit der Folge, dass zahlreiche Domains nach einer 90tägigen Frist, die so genannte „controlled interruption“, frei werden. Die Frist ist aktuell für viele Domains abgelaufen.

Die 90tägige „controlled interruption“ nähert sich dieser Tage für zahlreiche Domains dem Ende. Gut 180.000 ehemals blockierte Domains werden frei und können über Registrare registriert werden. Der weit überwiegende Teil dieser Adressen ist sicherlich Domain-Müll, wie 02yk.audio oder dhqjhleits.ink. Aber in der Liste der jetzt freiwerdenden Domains finden sich zum Beispiel auch absinthe.bar, abbeyroad.bar, sussex.college, realestate.link, labour.nyc, more.press, rhein.ruhr, apothekerkammer.saarland, schulferien.saarland, endless.space, veranstaltungen.wien, wohnen.wien und viele tausende brauchbarer und guter Domains mehr. Solche freiwerdenden Domains sind ein Fest nicht nur für Domain-Investoren; auch der ein oder andere normale Endnutzer findet sicher seine Wunschdomain. Wie üblich in solchen Fällen, muss man schnell agieren und die von ICANN zur Verfügung gestellte Liste prüfen. Die findet man unter:

> http://www.domain-recht.de/verweis/1056

Die Datei zeigt zunächst die jeweilige nTLD und in der zweiten Spalte die Domain darunter an, also „wien“, „veranstaltungen“. Es folgen das Datum, zu dem die Domain in die Liste der „controlled interruption“ eingetragen wurde, und das Datum, wann sie – nach 90 Tagen – für die Registrierung freigegeben wird. Dies ist ein laufender Prozess, die Liste wird regelmäßig gefüllt und täglich werden neue Domains frei.

Hintergrund für die Aktion ist die „name collision“, bei der rund 6,8 Mio. Domains unter den nTLDs und einige nTLDs selbst gesperrt wurden. Für diese bestand das Problem, dass es zu Konflikten zwischen ihnen und solchen Domains kommen könnte, die inoffiziell in lokalen, privaten Netzwerken verwendet werden, beispielsweise .corp oder .home und unter diesen Domains wie postbox.corp und mail.home. Ende Juli 2014 verabschiedete das New gTLD Program Committee (NGPC) von ICANN das „Name Collision Occurrence Management Framework“, einen Maßnahmenplan, wie die Domains trotz Kollisionrisiko freigeschaltet werden können – indem man sie beobachtet. Das erfolgt in der 90tägigen Phase der „controlled interruption“. Dabei lösen die Domains auf die speziell für sie zur Verfügung gestellte IPv4-Adresse 127.0.53.53 auf, über die Netzwerkadministratoren beobachten können, ob Daten aus privaten Namensräumen in das öffentliche Domain Name System gelangen. Soweit nach 90 Tagen keine Verletzung des Namensraumes feststellbar ist, werden die Domains zur Registrierung frei gegeben.

Weitere Informationen zur „name collision“ und deren Auflösung finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/1057
> http://www.domain-recht.de/verweis/1058

Quelle: icann.org, domainincite.com

OLG FRANKFURT/M – MARKENVERLETZUNG DURCH METATAGS

Das Oberlandesgericht Frankfurt/M konnte in einer Entscheidung Anfang diesen Jahres eine neue Facette zur Frage von Markenverletzungen durch Metatags hinzufügen. In bestimmten Fällen kann, auch wenn Produkte des Markeninhabers von einem Dritten online angeboten werden, die Nutzung des Markenbegriffs als Metatag oder/und Title rechtsverletzend sein.

Die Antragstellerin bietet Produkte für die Reitbranche an und ist Inhaberin einer Marke. Die Antragsgegner vertreiben unter ihrem Internetangebot Reitbedarf, darunter auch drei Produkte der Antragstellerin zu deutlich überhöhten Preisen: Stallgamaschen, die 22 Prozent, Rückenwärmer, die 27 Prozent und Sprunggelenkschoner, die 45 Prozent über der unverbindlichen Herstellerpreisempfehlung liegen. Zugleich nutzten sie die Marke der Antragstellerin als Metatag und Title auf ihrer Online-Präsenz. Die Antragstellerin sieht darin eine Markenrechtsverletzung und beantragte vor dem Landgericht Frankfurt/M die generelle Unterlassung der Nutzung ihrer Marke durch die Antragsgegner als Metatag oder Title. Damit war sie vor dem LG Frankfurt/M erfolgreich (Beschluss vom 30.01.2014, Az.: 3-10 O 145/13). Hiergegen wandten sich die Antragsgegner und legten Rechtsmittel zum OLG Frankfrut/M ein.

Das Oberlandesgericht Frankfurt/M bestätigte überwiegend die Entscheidung des Landgerichts: Mit der hier vorliegenden Nutzung der Marke als Metatag und Title verletzen die Antragsgegner die Markenrechte der Antragstellerin (§ 14 II Nr. 1, V UWG), aber eine generelle Unterlassung der Nutzung der Marke als Metatag und Title gehe zu weit (Beschluss vom 31.03.2014, Az.: 6 W 12/14). Grundsätzlich sind die Antragsgegner, die Antragsgegnerin und deren Geschäftsführer, zur Nutzung der Marke berechtigt, da sie mit Zustimmung der Markeninhaberin die mit der Marke bezeichneten Waren anbieten und berechtigt sind, diese unter Nutzung der Marke zu bewerben (so genannte Erschöpfungswirkung des § 24 Absatz 1 MarkenG). Die Antragstellerin kann sich der Benutzung der Marke durch die Antragsgegner jedoch aus berechtigten Gründen widersetzen (§ 24 Absatz 2 MarkenG), da sie den mit der Marke identischen Metatag und Title nicht zum Absatz der von ihnen angebotenen Produkte der Antragstellerin nutzen, sondern allein, um auf eigene Produkte aufmerksam zu machen. Zu diesem Ergebnis kommt der Senat, da die Antragsgegner lediglich drei Produkte der Antragstellerin führen und diese jeweils zu einem erheblich höheren Preis als der unverbindlichen Herstellerpreisempfehlung anbieten. Am Kauf der solchermaßen überteuerten Produkte wird ein Nachfrager von Reitartikeln, der sich über die Preise der angebotenen Produkte bereits informiert hat oder sich informieren wird, ersichtlich kein Interesse haben. Zugleich weist die Antragsgegnerin auf ihrem Internetangebot auf deutlich preiswertere gleichartige eigene Produkte hin. Dies lasse nur den Schluss zu, die Antragsgegner verwenden die Marke der Antragstellerin mit dem vorrangigen Ziel, Kaufinteressenten auf ihre eigenen Erzeugnisse umzuleiten. Eine auf dieser Zielsetzung beruhende Benutzung ihrer Marke muss die Antragstellerin, so das OLG Frankfurt/M, nicht hinnehmen. Den Antragsgegnern bleibt es unbenommen, lediglich einzelne Produkte der Antragstellerin im eigenen Programm zu führen und zu überhöhten Preisen anzubieten. Der Vorwurf der Markenverletzung ergebe sich aus den dargestellten Gründen allein daraus, dass die Antragsgegner zugleich die Marke der Antragstellerin als Metatag und Title verwendet. Dementsprechend war die Antragstellerin beim OLG Frankfurt/M hinsichtlich des generellen Verbots gegenüber den Antragsgegnern, die Streitmarke als Metatag oder Title zu nutzen, nicht erfolgreich. Dieses generelle Verbotsbegehren gehe zu weit, da es auch denkbare Fälle gibt, bei denen die Nutzung der Marke in dieser Form von Seiten der Antragsgegner legitim wäre. So verteilte das OLG Frankfurt/M die Kosten zu einem Drittel auf die Antragstellerin und zu zwei Drittel auf die Antragsgegner.

Die Rechtsprechung zu Metatags ist seit Jahren, insbesondere aufgrund von BGH-Entscheidungen, ausgelotet und gefestigt. Doch diese besondere Konstellation stand unseres Wissens noch nicht zur Debatte. Die Entscheidung des OLG Frankfurt/M atmet voll und ganz den Geist des Bundesgerichtshofs, indem es erkennt, dass es auch Fälle denkbar sind, bei denen die Nutzung der Marke als Metatag und Title durch die Antragsgegner nicht markenverletzend wäre, etwa wenn die Verkaufspreise denen der Herstellerpreisempfehlung entsprächen. Vergleichbares formulierte der BGH auch zur Markenverletzung durch Domain-Namen.

Die Entscheidung des OLG Frankfurt/M findet man unter:
> http://openjur.de/u/689305.html

Eine der letzten Metatag-Entscheidung des BGH war die um „AIDOL“:
> http://www.domain-recht.de/verweis/1060

Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> http://www.domain-anwalt.de

Quelle: hessen.de

WORLD.ESTATE – NTLD TEUERSTE DOMAIN DER WOCHE

Diesmal lässt sich die vergangene Domain-Handelswoche klar einordnen: sie war schlecht. Mit US$ 35.000,- (ca. EUR 28.000,-) war immerhin mit world.estate erstmals eine Adresse mit neuer Endung die erfolgreichste Domain.

Die Zahlen standen schlecht für .com in der vergangenen Domain-Handelswoche: bohai.com mit US$ 29.022,- (ca. EUR 23.218,-) und 000000.com für US$ 28.500,- (ca. EUR 22.800,-) erzielten die höchsten Preise unter der Königsendung, was nicht gerade viel war. Auch die sonstigen generischen Endungen liessen die Käufer links liegen, und schwächelten mit paket.net bei US$ 7.655,- (ca. EUR 6.124,-) und jie.net zu US$ 4.800,- (ca. EUR 3.840,-).

Erfreulich war das Ergebnis für die nTLD world.estate, die bei einem Preis von US$ 35.000,- (ca. EUR 28.000,-) dieses Mal die teuerste Domain der Woche war. Schön auch der Preis von ocean.cruises, der mit US$ 9.900,- (ca. EUR 7.920,-) nicht zu knapp ausfiel. Doch sonst waren keine bemerkenswerte nTLD-Preise zu sehen.

Die Länderendungen führte erfahrung.de zu einem Preis von EUR 15.000,- an, gefolgt von einer auch in dieser vergangenen Woche starken .tv-Endung: die internationalisierte Domain köln.tv erzielte EUR 11.500,-. Ebenfalls präsent, aber auf einem niedrigeren Niveau, war .co.uk. Zudem war wieder die australische Endung vertreten und zwei Außenseiter: .do (Dominikanische Republik) und .im (Isle of Man). Alles in allem hatten wir eine sehr schwache Domain-Handelswoche

Länderendungen
————–

erfahrung.de – EUR 15.000,-
bachelorarbeit.de – EUR 3.500,-
routerboard.de – EUR 2.400,-

köln.tv (IDN) – EUR 11.500,-
kim.tv – US$ 6.999,- (ca. EUR 5.599,-)
uplift.tv – US$ 6.000,- (ca. EUR 4.800,-)

telegram.me – US$ 10.000,- (ca. EUR 8.000,-)
lsip.in – US$ 9.600,- (ca. EUR 7.680,-)
toothbrushes.co.uk – US$ 7.200,- (ca. EUR 5.760,-)
123domain.co.uk – US$ 5.100,- (ca. EUR 4.080,-)
bestwebhosting.co.uk – US$ 5.000,- (ca. EUR 4.000,-)
halloween.fi – US$ 5.000,- (ca. EUR 4.000,-)
bambooflooring.com.au – AUD 5.579,- (ca. EUR 3.900,-)
t.im – GBP 3.000,- (ca. EUR 3.790,-)
periodictable.co.uk – US$ 4.600,- (ca. EUR 3.680,-)
infinityescorts.com.au – AUD 4.999,- (ca. EUR 3.495,-)
grele.eu – EUR 2.500,-
know.ly – US$ 2.900,- (ca. EUR 2.320,-)
barrett.co – US$ 2.600,- (ca. EUR 2.080,-)
hunter.ch – EUR 2.000,-
portaldocampo.com.br – US$ 2.500,- (ca. EUR 2.000,-)
win.do – US$ 2.500,- (ca. EUR 2.000,-)

Neue Endungen
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world.estate – US$ 35.000,- (ca. EUR 28.000,-)
ocean.cruises – US$ 9.900,- (ca. EUR 7.920,-)

Generische Endungen
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paket.net – US$ 7.655,- (ca. EUR 6.124,-)
jie.net – US$ 4.800,- (ca. EUR 3.840,-)
zhuang.net – US$ 3.500,- (ca. EUR 2.800,-)
fuelinjectors.org – US$ 2.999,- (ca. EUR 2.399,-)
across.org – US$ 2.988,- (ca. EUR 2.390,-)
kuq.net – US$ 2.500,- (ca. EUR 2.000,-)
profed.net – US$ 2.000,- (ca. EUR 1.600,-)
artis.net – US$ 1.500,- (ca. EUR 1.200,-)
expresspay.net – US$ 1.495,- (ca. EUR 1.196,-)
animeforums.net – US$ 1.200,- (ca. EUR 960,-)

.com
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bohai.com – US$ 29.022,- (ca. EUR 23.218,-)
000000.com – US$ 28.500,- (ca. EUR 22.800,-)
incir.com – US$ 20.000,- (ca. EUR 16.000,-)
thegenerator.com – US$ 10.500,- (ca. EUR 8.400,-)
zudi.com – US$ 10.000,- (ca. EUR 8.000,-)
sexykini.com – US$ 9.000,- (ca. EUR 7.200,-)
suiteseats.com – US$ 9.000,- (ca. EUR 7.200,-)
otopark.com – US$ 8.950,- (ca. EUR 7.160,-)
derbygames.com – US$ 8.500,- (ca. EUR 6.800,-)
artcoin.com – US$ 8.000,- (ca. EUR 6.400,-)
homeporn.com – US$ 8.000,- (ca. EUR 6.400,-)
outdoorstringlights.com – US$ 7.800,- (ca. EUR 6.240,-)

Weitere Domain-Preise finden Sie unter:
> http://www.domain-spiegel.de

Quelle: dnjournal.com, sedo.de, thedomains.com

WEBCAST – INTA ZUM TRADEMARK CLEARINGHOUSE

INTA veranstaltet am 10. Dezember 2014 unter dem Titel „Brand Protection and the Trademark Clearinghouse“ einen Webcast, der über die aktuellen Entwicklungen bei der Einführung der neuen Domain–Endungen informiert.

INTA ist die International Trademark Association (INTA), die durch zahlreiche Fortbildungsveranstaltungen und Konferenzen weltweit für den Markenschutz sensibilisiert. Der Webcast beschäftigt sich, anders als der Titel vermuten lässt, nicht ausschliesslich mit dem Trademark Clearinghouse, aber doch besonders damit. Die Teilnehmer werden auf den neuesten Stand der Einführung neuer Domain–Endungen gebracht und erfahren einiges zu anderen Rechtsschutzmechanismen, sowie etwas über gutes Markenmanagement. Moderiert wird der Webcast von Brian Winterfeldt von der Lawfirm Katten Muchin Rosenman LLP (United States). Als Sprecher stehen drei Praktikerinnen bzw. Praktiker aus Konzernen bereit, wie etwa Melisa Frick (Wal-Mart Stores) und Elaine Steelman (News Corp.).

Der gut 60minütige Webcast „Brand Protection and the Trademark Clearinghouse“ findet am 10. Dezember 2014 um 11.00 Uhr US Eastern Time (17.00 MEZ) statt. Die Teilnahme kostet INTA–Mitglieder US$ 50,–, Nicht-Mitglieder zahlen US$ 75,–. Der Mitschnitt des Webcast wird einige Tage später online gestellt.

Weitere Informationen und Anmeldung unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/1061

Quelle: inta.org

  1. Frank

    Momentan scheinen die Preise für Domains zu fallen. Die Kauflaune ist geringer. Aber im neuen Jahr könnte man wieder mit deutlich steigenden Verkäufen rechnen. Ich sehe es an den Angeboten zu 11a.com und auch bei anderen Domains.

    Wahrscheinlich ist einfach schon Weihnachten :-)

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