Domain-Newsletter

Ausgabe #747 – 18. Dezember 2014

Themen: Frohe Weihnachten und ein erfolgreiches 2015! | IANA-Vertrag – keine Deadline im September 2015 | TLDs – Neues von .bank, .bmw und .pet | LG Berlin – nur Google USA haftet für Links | Sedo – die besten Domains des Jahres 2014 | qnb.com – zum Ausklang erneut Millionen-Deal | Berlin – Diskussionsrunde zum EuGH-Google-Urteil

FROHE WEIHNACHTEN UND EIN ERFOLGREICHES 2015!

Liebe Leserinnen und Leser,

die wenig winterlichen Temperaturen können nicht darüber hinwegtäuschen, dass Weihnachten vor der Tür steht und sich das Jahr dem Ende nähert. Noch einmal wird es hektisch, bunt und bisweilen auch laut, bevor weihnachtliche Ruhe einkehrt – sogar der Versand von Spammails geht um diese Jahreszeit erheblich zurück.

Nur die Welt der Domain-Namen nimmt sich keine Auszeit. Nachdem zuletzt Nordrhein-Westfalens Endung .nrw am 16. Dezember 2014 mit der Sunrise-Phase begonnen hat, folgen schon am 30. Dezember 2014 mit .memorial, .money, .coach und .legal vier weitere, attraktive generische Top Level Domains. Den symbolträchtigen 1. Januar 2015 hat sich die friesische .frl ausgeguckt, um sich in die Sunrise-Phase zu stürzen. Ganz unberechtigt ist solche Eile nicht: etwa 440 neue Top Level Domains erblickten 2014 erstmals das Licht der Online-Welt und buhlen seither um die Gunst und die Aufmerksamkeit des Publikums. Der Namensraum hat sich damit in den vergangenen 12 Monaten weit mehr als verdoppelt, und ein Ende ist noch nicht in Sicht.

Aber haben Sie sich Ihre Internetadresse mit neuer Domain-Endung schon gesichert? Fühlen Sie sich von der neuen Vielfalt überfahren? Oder halten Sie lieber .com, .net und .info Ihre Treue? Wie auch immer, die Geschichte der nTLDs steht unverändert erst am Anfang. Und selbst Enthusiasten müssen eingestehen: noch mangelt es .xyz, .berlin oder .guru an öffentlicher Präsenz. Hier liegt viel Arbeit vor den Registries und den Registraren. Wer jedoch glaubt, dass es sich nur um eine Modeerscheinung handelt, der irrt: die Diskussionen um die Netzverwaltung und ihre Zukunft zeigen, dass das Domain Name System längst zu einem politischen Instrument geworden ist. Es geht um weit mehr als ein paar Adressen. Und es geht auch darum, dass das Netz nicht zum Spielball politischer Interessen wird.

Aber bevor wir uns mit Ihnen in neue Abenteuer stürzen: Erholen Sie sich gut, geniessen Sie die letzten Tage des ausgehenden Jahres und starten Sie mit uns gemeinsam im Januar in ein neues, erfolgreiches Jahr 2015. Fröhliche Weihnachten!

Ihr
Daniel Dingeldey
Florian Hitzelberger
Florian Huber

Team domain-recht.de

IANA-VERTRAG – KEINE DEADLINE IM SEPTEMBER 2015

Der 30. September 2015 ist für einen Übergang der IANA-Funktionen in die Hände der Community nicht in Stein gemeisselt. Das hat die US-Regierung erneut klargestellt. Derzeit stünden die Zeichen eher auf einer Verlängerung des Vertrags mit ICANN.

Im März 2014 hatte die innerhalb des US-Wirtschaftsministeriums zuständige National Telecommunications and Information Administration (NTIA) mitgeteilt, Schlüsselfunktionen des Domain Name Systems (DNS) in die Hände der globalen Multistakeholder-Community legen zu wollen. Im Mittelpunkt stehen die IANA-Funktionen, wobei die Koordination des DNS und die Zuteilung von IP-Adressen das Herzstück bilden. Damit stieß die USA-Regierung zahlreiche Debatten an, für die der 30. September 2015 als Deadline galt; an diesem Tag endet der aktuelle IANA-Vertrag zwischen der US-Regierung und der Internet-Verwaltung ICANN. Doch schon im März hatte NTIA-Chef Lawrence E. Strickling klargestellt, dass alles in den Sternen steht. Mit anderen Worten: findet sich für die Netzverwaltung kein Modell, das den Segen der NTIA und der USA erhält, bleibt alles beim Alten.

Offenbar aus Verärgerung über einen Artikel von Gordon Crovitz im renommierten „Wall Street Journal“ hat Strickling nun vor wenigen Tagen nochmals nachgelegt. Crovitz hatte zuvor die Machtaufgabe der USA scharf kritisiert. Nach Ansicht Stricklings beruht diese Kritik jedoch auf einem fundamentalen Missverständnis der Rolle der USA im Internet. Er bestritt, dass lediglich eine einzige Stelle das Netz kontrolliere; Richtlinien würden seit Anbeginn unter Beteiligung aller Interessenvertreter entwickelt. Dies habe das Internet zum Motor für Innovation, Meinungsäußerung und wirtschaftliches Wachstum gemacht. Daher würden sowohl Google, Microsoft und Verizon als auch Human Rights Watch und Freedom House das Netz unterstützen. Zugleich betonte Strickling, dass der IANA-Vertrag zwar im September 2015 ende, die NTIA aber wiederholt betont habe, dass der Vertrag verlängert würde, wenn die Zeit für den Übergangsplan noch nicht reif ist. Die Community arbeite hart an diesem Plan, aber so etwas gehe nicht über Nacht. Die Neuregelung der Rechenschaftspflicht von ICANN sei von wesentlicher Bedeutung und müsse zwingend ein Teil des Übergangsplanes werden. ICANN selbst unterliege bisher keiner Regierungskontrolle.

Dass im Moment die Zeichen auf Vertragsverlängerung stehen, ergibt sich auch aus einem weiteren Detail. Bereits am 9. September 2014 hatte der US-Kongress ein Haushaltsgesetz vorgelegt, dass eine Vertragsverlängerung über den 30. September 2015 hinaus ausdrücklich vorsieht. Demnach dürfen keine Geldmittel dazu verwendet werden, um die NTIA im Fiskaljahr 2015 aus der Verantwortlichkeit für das DNS zu entlassen. Wie Philip S. Corwin von der Internet Commerce Association (ICA) berichtet, kursieren in Washington bereits erste Gerüchte, dass der IANA-Vertrag um mindestens sechs Monate verlängert werden soll. Es sieht also so aus, als würde sich der Machtwechsel bis mindestens 2016 hinziehen.

Quelle: wsj.com, thedomains.com, theregister.co.uk

TLDS – NEUES VON .BANK, .BMW UND .PET

Tiere suchen ein Zuhause, und zumindest .pet hat es gefunden: Afilias wird die neue Top Level Domain künftig verwalten. Bei .bmw geht es dagegen schon um Länderdomains, während .bank an der Sicherheitsschraube dreht – hier unsere Kurznews.

Die in Washington (DC) ansässige fTLD Registry Services LLC, designierte Registry der neuen Top Level Domain .bank, hat sich mit dem US-Softwarehaus Symantec Corporation auf eine Kooperation verständigt. Sie sieht vor, dass Symantec als Verifizierungsdienstleister sowohl für .bank als auch .insurance fungiert. Konkret soll Symantec sicherstellen, dass jeder Inhaber dieser Domains die strengen Registrierungsvoraussetzungen erfüllt. Dazu gehört die Prüfung, ob der Anmelder berechtigt ist, für den von ihm vertretenen Finanzierungsdienstleister zu handeln, ob der Finanzierungsdienstleister an sich berechtigt ist, eine .bank- oder .insurance-Domain zu registrieren (im Kern gehören hierzu lediglich der Bankenaufsicht unterliegende Institute) und ob die angegebenen Adressen akkurat sind. Dieser Aufwand schlägt sich auf die Registrierungsgebühren nieder: nach bisher nicht bestätigten Meldungen soll eine .bank-Domain etwa US$ 1.000,- im Jahr kosten. Die ersten Domains sollen Mitte 2015 erhältlich sein. Hinter fTLD Registry Services LLC stecken der „Financial Services Roundtable“ (FSR) und die „American Bankers Association“; beide haben ein großes Interesse, .bank frei von Cyberkriminellen zu halten.

Die Bayerische Motoren Werke AG hat ihre Pläne zur Nutzung der beiden Top Level Domains .bmw und .mini erweitert. Am 11. Dezember 2014 stellte die BMW AG im Rahmen der Registry Services Evaluation Policy (RSEP) bei der Internet-Verwaltung ICANN den Antrag, künftig auch Ländernamen und Bezeichnungen von Hoheitsgebieten als Second Level Domain registrieren zu dürfen. Bisher sind diese Domains gesperrt, um einen Missbrauch auszuschliessen. Da die BMW AG beabsichtigt, die Domains ausschließlich zu Repräsentationszwecken des Unternehmens in den Ländern zu nutzen, sei ein solcher Missbrauch aber nahezu ausgeschlossen. Dazu kommt, dass die BMW AG beide Endungen im Rahmen eines „single-registrant model“ betreibt; das bedeutet, dass alle Second Level Domains in den Händen der BMW AG bleiben, eine allgemeine, öffentliche Registrierung ist nicht möglich. Bisher macht der Automobilhersteller davon aber nur sparsam Gebrauch: aktuell ist unter .bmw nur ein Domain-Name registriert, unterhalb von .mini sind es immerhin vier.

Der Streit um die Einzahl- und Pluralvarianten der beiden neuen Top Level Domains .pet bzw. .pets hat ein friedliches Ende gefunden. Im Rahmen einer privaten Auktion setzte sich Afilias Limited als Bewerber um .pet gegen die Google-Tochter Charleston Road Registry Inc. durch; außerdem zog die Donuts-Tochter John Island LLC, die sich als einziger Kandidat um .pets beworben hatte, freiwillig zurück. Details der Absprachen wurden öffentlich nicht bekannt; bei der Internet-Verwaltung ICANN dürfte man aber aufatmen, bleibt so doch ein möglicher Rechtsstreit um das komplizierte Problem erspart. Das Ergebnis kommt überraschend, da sich Google über eine „String Confusion Objection“ das Recht erstritten hatte, dass sich .pet und .pets zu ähnlich sind, um nebeneinander existieren zu dürfen, und daher im Rahmen einer „auction of last resort“ wohl zusammen hätten versteigert werden müssen. Nun aber hat der Suchmaschinengigant keine der beiden Endungen erhalten; ob und in welcher Höhe Abstandszahlungen fließen, wird das Geheimnis der Beteiligten bleiben.

Quelle: ftld.com, icann.org

LG BERLIN – NUR GOOGLE USA HAFTET FÜR LINKS

Das LG Berlin änderte nach näherer Prüfung die eigene Entscheidung in einem einstweiligen Verfügungsverfahren ab und ist der Ansicht, dass das „Recht auf Vergessen“ nur gegen die Muttergesellschaft Google Inc. geltend gemacht werden kann, nicht gegen die deutsche Repräsentantin (LG Berlin, Urteil vom 21.08.2014, Az.: 27 O 293/14).

Der Antragsteller, der mittlerweile im Event-Management tätig ist, war in den 90er Jahren Geschäftsführer einer Wirtschaftsauskunftei, die mit zweifelhaften Methoden persönliche Daten bei Behörden und Banken über Personen und Kunden eingeholt und verkauft hat. 1996 endete ein gegen ihn und andere geführtes Strafverfahren mit einem Strafbefehl. Darüber erschien 1997 in einem Nachrichtenmagazin ein Artikel unter dem Titel „Datenklau – Mangel an Beweisen“. Der Artikel ist fortwährend online abrufbar und wird bei Eingabe bestimmter Begriffe in der Suchmaschine google.de seit mindestens sieben Jahren im oberen Bereich angezeigt. Der Antragsteller begehrt von der deutschen Tochter der Google Inc. in Mountain View, Kalifornien, USA die Löschung des Sucheintrags unter google.de. Nachdem der EuGH im Mai 2014 sein Urteil zum „Recht auf Vergessen“ (Entscheidung C-131/12) veröffentlicht hatte, ließ der Antragsteller die Antragsgegnerin abmahnen – ohne Erfolg. In dem daraufhin beantragten einstweiligen Verfügungsverfahren hatte der Antragsteller zunächst Erfolg, jedoch legte die Antragsgegnerin Widerspruch ein. Sie sieht sich nicht als Gegner des Verfahrens, da sie selbst die Suchmaschine nicht betreibt, sondern lediglich, wie im Handelsregister Hamburgs angegeben, im Wesentlichen die Vermittlung des Verkaufs von Online-Werbung und von sonstigen Produkten und Leistungen anbietet. Gegner des Rechtsstreits sei die Konzernmutter mit Sitz in den USA, die die eigentliche Betreiberin der Suchmaschine sei.

Das Landgericht Berlin hob, nach erneuter summarischer Prüfung unter erneuter, gründlicher Durchsicht der europarechtlich-datenschutzrechtlichen Grundlagen, die einstweilige Verfügung auf den Widerspruch der Antragsgegnerin hin auf und wies den Antrag auf einstweilige Verfügung des Antragstellers zurück, da sie zu Unrecht ergangen sei. Nachdem die Antragsgegnerin dem Gericht ein Impressum und einen DENIC-Auszug vorgelegt hatte, geht das Gericht davon aus, dass die Google Inc. die Dienste auf google.de anbietet und Inhaberin der Domain ist, nicht aber die Google-Tochter mit Sitz in Deutschland. Zudem ergebe sich aus dem Handelsregisterauszug, dass die deutsche Tochter seit 2005 den Verkauf von Online-Werbung vermittelt und sonstige Produkte und Leistungen anbietet. Hingegen habe der Antragsteller keinerlei Umstände vorgetragen, die darauf hindeuten, dass die Antragsgegnerin die Suchmaschine betreibt. Der EuGH hat in seinem Urteil (Entscheidung C-131/12) seinerseits festgestellt, dass die spanische Google Spain SL lediglich zur Förderung des Verkaufs von angebotenen Werbeflächen der Suchmaschine da sei, nicht aber zum Betrieb derselben, und damit Google Spain SL nur eine Niederlassung im Sinne von Art 4 Absatz 1 a) der EU Richtline 95/46/EG darstellt. Insgesamt, so das LG Berlin, bleibe kein Raum für die Annahme, die Antragsgegnerin sei die für die Verarbeitung von Daten durch Google Inc. verantwortliche Stelle im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes (§ 3 Absatz 7 BDSG). Das Landgericht bestätigte damit den Vortrag der Antragstellerin und wies den Antrag auf Erlass der vorher erteilten einstweiligen Verfügung zurück.

Dass das Urteil des EuGH (Entscheidung C-131/12) uns noch auf Jahre hin begleiten wird, steht außer Frage. Hier müssen einige Rechtsfragen geklärt werden, am besten von EuGH selbst, der vielleicht über die Jahre die geschaffene Situation revidieren wird. Für Interessierte bietet sich die in Kürze anstehende Diskussionsrunde beim EAID in Berlin an, die sich ganz dieser EuGH-Entscheidung widmet und auf die wir am Ende unseres Newsletters verweisen.

Die Entscheidung des LG Berlin finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/1069

Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> http://www.domain-anwalt.de

Quelle: telemedicus.info, eigene Recherche

SEDO – DIE BESTEN DOMAINS DES JAHRES 2014

Ein Jahr mit wieder einmal vielen hochpreisigen Domain-Verkäufen neigt sich dem Ende. Wir nehmen das im Newsletter traditionell zum Anlass, in Zusammenarbeit mit Sedo.de, der führenden Domain-Handelsplattform, die längsten, kuriosesten und teuersten Domains des vergangenen Jahres nochmals Revue passieren zu lassen. Hier die Auswahl von Sedo:

Die 20 längsten Domains bei Sedo 2014:

1. privater-krankenversicherungs-vergleich.de – EUR 349,-
2. abcdefghijklmnopqrstuvwxyz1234567890.com – US$ 250,-
3. reverseosmosiswaterfiltrationsystem.com – US$ 349,-
4. reisekrankenversicherung-vergleich.de – EUR 2.490,-
5. sterbegeld-versicherung-vergleich.de – EUR 250,-
6. externer-datenschutzbeauftragter.de – EUR 7.000,-
7. northvancouverislamicassociation.com – US$ 148,-
8. plastische-chirurgie-ravensburg.de – EUR 349,-
9. brasserie-artisanale-marcoussis.com – EUR 299,-
10. military-retirement-calculator.com – US$ 829,-
11. wirtschaftsmediation-frankfurt.de – EUR 350,-
12. tierversicherungen-vergleichen.de – EUR 300,-
13. cvjm-posaunenchor-wiblingwerde.de – EUR 299,-
14. aansprakelijkheidsverzekering.net – EUR 1.000,-
15. gewerbeversicherungsvergleich.de – EUR 500,-
16. internationalhealthstrategies.com – US$ 400,-
17. downing-conferences-cambridge.com – US$ 198,-
18. its5oclocksomewheremargaritas.com – US$ 148,-
19. nachhaltigkeitskommunikation.de – EUR 350,-
20. patientenverfuegung-formular.de – EUR 344,-

Die 20 teuersten nTLDs bei Sedo 2014:

1. baltic.cruises – US$ 25.000,-
2. games.online (IDN) – US$ 25.388,-
3. casino.online (IDN) – US$ 25.000,-
4. eat.club – US$ 20.000,-
5. english.club – US$ 17.500,-
6. realestate.online (IDN) – US$ 16.000,-
7. rent.online (IDN) – US$ 15.500,-
8. bitcoin.online (IDN) – US$ 14.388,-
9. jobboerse.berlin – EUR 8.000,-
10. joy.club – US$ 10.000,-
11. realestate.website (IDN) – US$ 10.000,-
12. penguin.club – US$ 8.000,-
13. havana.club – US$ 8.000,-
14. viking.cruises – EUR 5.500,-
15. ritz.club – US$ 7.500,-
16. club.online (IDN) – US$ 7.100,-
17. look.online (IDN) – US$ 6.400,-
18. uhr.kaufen – EUR 4.200,-
19. sell.online (IDN) – US$ 5.588,-
20. lossless.audio – US$ 5.000,-

Die 20 teuersten Domains bei Sedo 2014:

1. mm.com – US$ 1.200.000,-
2. true.com – US$ 350.000,-
3. malls.com – US$ 320.000,-
4. flashcards.com – US$ 250.000,-
5. gab.com – US$ 200.002,-
6. cornerstonehomes.com – US$ 150.000,-
7. kaffee.de – EUR 100.000,-
8. chat.fr – EUR 99.999,-
9. musik.de – EUR 99.999,-
10. vitaminc.com – US$ 104.000,-
11. credits.com – US$ 100.000,-
12. athlon.com – US$ 100.000,-
13. jct.com – US$ 98.000,-
14. gca.com – US$ 90.000,-
15. teamshirts.com – US$ 89.000,-
16. chat.de – EUR 65.000,-
17. ridescout.com – EUR 60.000,-
18. satoshi.com – US$ 75.000,-
19. 907.com – EUR 54.000,-
20. jamrock.com – US$ 68.750,-

Quelle: sedo.de

HIDDEN TRACK – SIEBEN MILLIONEN-DOMAINS 2014

Ein so erfolgreiches und hochpreisiges Domain-Handelsjahr gab es lange nicht. Sehr schön waren die sieben Domains, deren Preise im siebenstelligen Euro-Bereich lagen, doch signifikant war das asiatische Interesse an wertvollen Domains.

z.com ging als teuerste Domain des Jahres mit einem Preis von JPY 800.000.000,- (ca. EUR 5.414.150,-) in japanische Hände. Nach unserer Kenntnis handelt es sich um den höchsten Preis, den eine Ein-Zeichen-Domain je erzielt hat. Weit vorne dabei ist mit sex.xxx zu US$ 3.000.000,- (ca. EUR 2.205.882,-) eine einfache generische Domain-Endung – es muss nicht alles .com sein, was glänzt. Ebenfalls ganz vorne mit dabei war die chinesische .com-Domain youxi.com („Spiele“ auf chinesisch), die für CNY 15.000.000,- (ca. EUR 1.763.240,-) ihren neuen Inhaber fand.

Unter den ersten zehn der teuersten Länderdomains finden sich alleine sieben Domains unter der chinesischen Endung .cn. Die Preise dieser Domains liegen signifikant hoch und zeigen, dass die Preisdominanz im Domain-Handel im Westen bröckelt. Teuerste .de-Domain war autos.de, die mit EUR 120.000,- Platz vier der Jahresbestenliste der Länderendung besetzte; kaffee.de belegte mit dem Preis von EUR 100.000,- den achten Platz.

Die Differenz zwischen der teuersten sonstigen generischen Endung sex.xxx (US$ 3.000.000,- = ca. EUR 2.205.882,-) und der zweitplatzierten mobile.net (US$ 500.000,- = ca. EUR 362.319,-) zeigt, welche Ausnahmepreise nach wie vor Domains der Erwachsenenunterhaltung erzielen, während die neuen Domain-Endungen ihren Favoriten vorerst ganz klar in der Immobilienbranche gefunden haben: die teuersten nTLDs waren luxury.estate mit US$ 50.000,- (ca. EUR 36.714,-) und world.estate mit US$ 35.000,- (ca. EUR 28.000,-). An dritter Position findet sich baltic.cruises mit US$ 25.000,- (ca. EUR 19.231,-).

Die teuersten Domains 2014:

z.com – JPY 800.000.000,- (ca. EUR 5.414.150,-)
mi.com – US$ 3.600.000,- (ca. EUR 2.608.696,-)
whisky.com – US$ 3.100.000,- (ca. EUR 2.262.774,-)
sex.xxx – US$ 3.000.000,- (ca. EUR 2.205.882,-)
youxi.com (chin. „Spiele“) – CNY 15.000.000,- (ca. EUR 1.763.240,-)
37.com – CNY 12.000.000,- (ca. EUR 1.958.200,-)
power.com – US$ 1.261.000,- (ca. EUR 1.008.800,-)
mm.com – US$ 1.200.000,- (ca. EUR 881.135,-)
qnb.com – US$ 1.000.000,- (ca. EUR 803.775,-)
check.com – US$ 1.000.000,- (ca. EUR 757.576,-)
btc.com – US$ 1.000.000,- (ca. EUR 746.269,-)
100.com – US$ 950.000,- (ca. EUR 693.431,-)
wan.com (chin. „Spiel“)US$ – 800.000,- (ca. EUR 583.942,-)
teamwork.com – US$ 675.000,- (ca. EUR 481.481,-)
game.cn – RMB 3.098.000,- (ca. EUR 370.800,-)
datacenter.com – US$ 500.000,- (ca. EUR 367.647,-)
mobile.net – US$ 500.000,- (ca. EUR 362.319,-)
symphony.com – US$ 375.000,- (ca. EUR 275.735,-)
digital.com – US$ 373.750,- (ca. EUR 289.729,-)
py.com – US$ 358.000,- (ca. EUR 265.185,-)
true.com – US$ 350.000,- (ca. EUR 255.474,-)
dots.com – US$ 325.000,- (ca. EUR 240.741,-)

Die teuersten Länderdomains 2014:

game.cn – CNY 3.098.000,- (ca. EUR 370.800,-)
wan.cn (chin. „Spiel“) – CNY 1.502.000,- (ca. EUR 182.217,-)
lb.cn – CNY 1.100.000,- (ca. EUR 132.137,-)
autos.de – EUR 120.000,-
one.cn – CNY 1.004.000,- (ca. EUR 120.605,-)
shop.cn – CNY 1.002.000,- (ca. EUR 120.364,-)
me.cn – CNY 920.000,- (ca. EUR 110.514,-)
kaffee.de – EUR 100.000,-
chat.fr – EUR 99.999,-
ai.cn – CNY 816.000,- (ca. EUR 98.021,-)
musik.de – EUR 99.999,-
usedcars.ca – CAD 126.000,- (ca. EUR 85.100,-)
sat.cn – CNY 680.000,- (ca. EUR 79.669,-)
chat.de – EUR 65.000,-
like.it – EUR 55.000,-
apps.de – EUR 49.999,-
mi.co.id – US$ 60.000,- (ca. EUR 44.903,-)
ia.ca – CAD 63.000,- (ca. EUR 42.275,-)
maimai.cn (chin. Pinyin „Handel“) – US$ 50.000,- (ca. EUR 37.037,-)
autoankauf.de – EUR 36.000,-

Die teuersten sonstigen generischen Domains 2014:

sex.xxx – US$ 3.000.000,- (ca. EUR 2.205.882,-)
mobile.net – US$ 500.000,- (ca. EUR 362.319,-)
yes.net – US$ 175.000,- (ca. EUR 132.576,-)
99.net – US$ 150.000,- (ca. EUR 113.636,-)
coin.org – US$ 75.000,- (ca. EUR 60.000,-)
offer.net – US$ 50.000,- (ca. EUR 36.496,-)
dolphin.org – US$ 45.000,- (ca. EUR 34.884,-)
ridesharing.org – US$ 39.000,- (ca. EUR 29.545,-)
uber.org – US$ 36.000,- (ca. EUR 26.471,-)
everything.org – US$ 35.000,- (ca. EUR 28.000,-)
ride.org – US$ 35.000,- (ca. EUR 26.515,-)
nm.org – US$ 35.000,- (ca. EUR 25.362,-)
100.org – US$ 26.000,- (ca. EUR 20.635,-)
mailbox.org – US$ 25.000,- (ca. EUR 18.116,-)
movie.info – US$ 24.626,- (ca. EUR 18.082,-)
llc.biz – US$ 23.520,- (ca. EUR 17.422,-)
europe.org – US$ 23.000,- (ca. EUR 17.164,-)
radiant.org – US$ 23.000,- (ca. EUR 16.912,-)
smart.org – US$ 20.125,- (ca. EUR 14.798,-)
apps.mobi – US$ 20.000,- (ca. EUR 16.129,-)

Die teuersten nTLDs 2014:

luxury.estate – US$ 50.000,- (ca. EUR 36.714,-)
world.estate – US$ 35.000,- (ca. EUR 28.000,-)
baltic.cruises – US$ 25.000,- (ca. EUR 19.231,-)
eat.club – US$ 20.000,- (ca. EUR 14.686,-)
english.club – US$ 17.500,- (ca. EUR 12.868,-)
jobs.global – US$ 15.000,- (ca. EUR 12.000,-)
chinese.club – US$ 13.750,- (ca. EUR 9.964,-)
meet.club – US$ 12.500,- (ca. EUR 9.058,-)
toys.club – US$ 12.500,- (ca. EUR 9.058,-)
applied.global – US$ 12.000,- (ca. EUR 9.600,-)
banking.global – US$ 12.000,- (ca. EUR 9.600,-)
jobboerse.berlin – EUR 8.000,-
apple.global – US$ 10.000,- (ca. EUR 8.000,-)
online.global – US$ 10.000,- (ca. EUR 8.000,-)
joy.club – US$ 10.000,- (ca. EUR 8.000,-)
black.club – US$ 10.000,- (ca. EUR 7.246,-)
russia.club – US$ 10.000,- (ca. EUR 7.246,-)
talk.club – US$ 10.000,- (ca. EUR 7.246,-)
ocean.cruises – US$ 9.900,- (ca. EUR 7.920,-)

Weitere Domain-Preise finden Sie unter:
> http://www.domain-spiegel.de

Quelle: dnjournal.com, sedo.de, thedomains.com

QNB.COM – ZUM AUSKLANG ERNEUT MILLIONEN-DEAL

Kurz vor Jahresende gab es mit qnb.com zu US$ 1.000.000,- (ca. EUR 806.452,-) nochmals einen Millionen-Deal, den wir vergangene Woche bereits besprochen haben. Darüber hinaus sind die Preise der letzten Woche nicht überzeugend.

Ausführlich haben wir bereits vergangene Woche über qnb.com berichtet, die eine kleine örtliche Bank in den USA an die Qatar National Bank zum Preis von US$ 1.000.000,- (ca. EUR 806.452,-) verkaufte. Die nächst teuersten Domains lagen beim Preis von US$ 20.000,- (ca. EUR 16.129,-), chairman.com, restaurantuniforms.com und apps.mobi.

Unter den Länderendungen führte einmal mehr eine australische Domain: oyster.com.au erzielte US$ 6.500,- (ca. EUR 5.242,-). Stark vertreten war die europäische Endung .eu mit yellowbird.eu für EUR 3.999,- und weiteren sechs Domains, deren Preise bis auf EUR 1.299,- für ugv.eu hinuntergingen. Die deutsche Endung war einfach mit cyclovac.de für EUR 2.900,- vertreten. Die neuen Endungen lieferten zwei .club-Domains zu günstigen Preisen: craftbeer.club und walk.club erzielten jeweils US$ 1.500,- (ca. EUR 1.210,-). Bis auf qnb.com war also nicht arg viel los, aber ein Millionen-Betrag für eine Domain bedeutet eine erfolgreiche Handelswoche.

Länderendungen
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oyster.com.au – US$ 6.500,- (ca. EUR 5.242,-)

yellowbird.eu – EUR 3.999,-
bunda.eu – EUR 2.375,-
stapler.eu – EUR 2.000,-
dasein.eu – EUR 1.799,-
stuart.eu – EUR 1.500,-
traumdeutung.eu – EUR 1.350,-
ugv.eu – EUR 1.299,-

mooch.co.uk – EUR 3.500,-
roligt.se – EUR 3.000,-
cyclovac.de – EUR 2.900,-
ovo.tv – US$ 3.500,- (ca. EUR 2.823,-)
kshop.co.kr – US$ 2.500,- (ca. EUR 2.016,-)
profuomo.de – EUR 1.900,-
minder.be – EUR 1.799,-
brain.io – US$ 2.200,- (ca. EUR 1.774,-)
sip.io – US$ 1.999,- (ca. EUR 1.612,-)
telegramme.fr – EUR 1.500,-
mobilegaming.co.uk – EUR 1.499,-
pourmoi.fr – EUR 1.400,-

Neue Endungen
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craftbeer.club – US$ 1.500,- (ca. EUR 1.210,-)
walk.club – US$ 1.500,- (ca. EUR 1.210,-)

Generische Endungen
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apps.mobi – US$ 20.000,- (ca. EUR 16.129,-)
area.info – US$ 3.288,- (ca. EUR 2.652,-)
statistics.info – US$ 2.200,- (ca. EUR 1.774,-)
play.info – US$ 2.183,- (ca. EUR 1.760,-)
vc.asia – US$ 1.200,- (ca. EUR 968,-)

mortgagebroker.org – US$ 6.850,- (ca. EUR 5.524,-)
joins.net – EUR 3.500,-
deli.org – US$ 2.500,- (ca. EUR 2.016,-)
553.net – US$ 2.300,- (ca. EUR 1.855,-)
teldta.org – US$ 2.000,- (ca. EUR 1.613,-)
dampfreiniger.org – EUR 1.499,-
myfood.org – US$ 1.500,- (ca. EUR 1.210,-)
wearabletechnology.net – US$ 1.000,- (ca. EUR 806,-)

.com
—–

qnb.com – US$ 1.000.000,- (ca. EUR 806.452,-)
chairman.com – US$ 20.000,- (ca. EUR 16.129,-)
restaurantuniforms.com – US$ 20.000,- (ca. EUR 16.129,-)
newe.com – GBP 10.000,- (ca. EUR 12.602,-)
5941.com – GBP 9.998,- (ca. EUR 12.600,-)
qxn.com – US$ 12.101,- (ca. EUR 9.759,-)
speedschools.com – EUR 9.500,-
eyoo.com – US$ 11.000,- (ca. EUR 8.871,-)
deerberg.com – US$ 10.000,- (ca. EUR 8.065,-)
itmagazine.com – US$ 10.000,- (ca. EUR 8.065,-)
littleletter.com – US$ 10.000,- (ca. EUR 8.065,-)
pasionbesibolera.com – US$ 10.000,- (ca. EUR 8.065,-)
abilities.com – US$ 9.000,- (ca. EUR 7.258,-)
petscience.com – US$ 9.000,- (ca. EUR 7.258,-)
rcdrones.com – US$ 9.000,- (ca. EUR 7.258,-)
easemail.com – US$ 8.000,- (ca. EUR 6.452,-)
gemsafe.com – US$ 8.000,- (ca. EUR 6.452,-)
m-studio.com – US$ 7.995,- (ca. EUR 6.448,-)
citylounge.com – US$ 7.899,- (ca. EUR 6.370,-)

Weitere Domain-Preise finden Sie unter:
> http://www.domain-spiegel.de

Quelle: dnjournal.com, sedo.de, thedomains.com

BERLIN – DISKUSSIONSRUNDE ZUM EUGH-GOOGLE-URTEIL

EAID-Berlin veranstaltet Ende Januar 2015 in Berlin unter dem Titel „Das Recht, vergessen zu werden, Informationsfreiheit und Datenschutz“ eine hochkarätig besetzte Diskussionsrunde zur umstrittenen EuGH-Entscheidung vom Mai diesen Jahres (Entscheidung C-131/12).

EAID ist die 2003 gegründete „Europäische Akademie für Informationsfreiheit und Datenschutz“, deren Vorsitzender derzeit der ehemalige Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar ist. Sie lädt am 27. Januar 2015 zu der von Peter Schaar moderierten Diskussionsrunde „Das Recht, vergessen zu werden, Informationsfreiheit und Datenschutz“ mit den Teilnehmern Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Paul Nemitz, Prof. Dr. Johannes Caspar, Prof. Dr. Indra Spiecker, und Jan Kottmann, die jeweils zunächst in Kurzvorträgen Stellung beziehen. Das Podium wird Fragen zu der umstrittenen EuGH-Entscheidung vom 13. Mai 2014 behandeln, dernach die Suchmaschine Google an europäisches Datenschutzrecht gebunden ist und in bestimmten Fällen Verweise in personenbezogenen Suchergebnissen gelöscht werden müssen. Die Diskussionsrunde behandelt Fragen nach besonderen Verantwortlichkeiten für die Veröffentlichung und Verlinkung von Inhalten, wie weit der Rechtsanspruch des Einzelnen auf Löschung von Daten im Internet geht, oder ob das Grundrecht auf Datenschutz den freien Zugang zu Informationen überwiegt.

Die sicher spannende Diskussionsrunde „Das Recht, vergessen zu werden, Informationsfreiheit und Datenschutz“ findet am 27. Januar 2015, dem Vorabend des Europäischen Datenschutztages, ab 18.00 Uhr in der Europäischen Akademie, Bismarckallee 46/48 in 14193 Berlin (Grunewald) statt. Die Anmeldung erfolgt per eMail an die EAID.

Weitere Informationen und Anmeldung unter:
> http://www.eaid-berlin.de/?page_id=459

Quelle: eaid-berlin.de

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