Themen: ICANN-Auktion – US$ 14,35 Mio. für drei nTLDs | ROA – VeriSign plant neue Branchenvereinigung | TLDs – News von .buzz, .green und .london | GlobeRunner – bessere SEO für nTLDs? | OLG Frankfurt – haariges Urteil hilft Beklagter | hr.tv – kurze Tuvalu-Domains gut gefragt | Berlin – Seminar mit Prof. Dr. Thomas Hoeren
ICANN-AUKTION – US$ 14,35 MIO. FÜR DREI NTLDS
Die Internet-Verwaltung ICANN hat den Zuschlag für drei weitere neue Top Level Domains erteilt: im Rahmen einer insgesamt US$ 14,35 Mio. schweren Auktion fanden .buy, .tech und .vip ihre künftige Registry.
Seit dem 4. Juni 2014 entscheidet in all jenen Fällen, in welchen mehr als ein Bewerber übrig geblieben ist, eine Auktion, wer eine neue TLD verwalten darf. Die Auktionen selbst führt das US-Unternehmen Power Auctions LLC online durch. Erster Gewinner einer solchen Auktion war die Beijing Tele-info Network Technology Co. Ltd., die sich gegen Zahlung von US$ 600.000,- im Wettbieten um eine internationalisierte chinesische Variante von .info gegen die .info-Registry Afilias Ltd. durchsetzen konnte. Doch es geht auch deutlich teurer: mit Bitter Sunset LLC, Amazon EU S.à r.l., dot Buy Limited und der Google-Tochter Charleston Road Registry Inc. waren am 17. September 2014 vier Kandidaten angetreten, um den Zuschlag für .buy zu erhalten. Durchgesetzt hat sich am Ende Amazon, musste dafür jedoch tief in die Tasche greifen: US$ 4.588.888,- (umgerechnet also ca. EUR 3.576.550,-) mussten nach sieben Bietrunden auf den Tisch des Hauses, um zu gewinnen. Für einen der Bieter war dagegen schon bei US$ 900.000,- Schluss, ein zweiter stieg bei US$ 1,5 Mio. aus.
Noch ein ganzes Stück teurer war .tech. Bei dieser Endung waren mit NU DOT CO LLC, Top Level Domain Holdings Limited, Dot Tech LLC, Uniregistry Corp., der Donuts-Tochter Lone Moon LLC sowie wiederum Charleston Road Registry Inc. gleich sechs Bewerber angetreten und bis zuletzt verblieben. Das große Interesse schlug sich im Preis nieder: erst ein Gebot von US$ 6,76 Mio. (ca. EUR 5.268.700,-) verhalf Dot Tech LLC nach neun Bietrunden zum Sieg. Bei US$ 3 Mio. waren bereits drei Mitbewerber ausgestiegen. Damit wird .tech die bisher teuerste neue Domain-Endung sein, auch wenn die Preise aus den privaten Auktionen nicht bekannt sind und durchaus noch höher liegen könnten. Schließlich fand auch .vip eine Heimat: aus dem Quintett John Corner LLC, Charleston Road Registry Inc., Top Level Domain Holdings Limited, I-Registry Ltd. und VIP Registry Pte. Ltd. ging Top Level Domain Holdings Limited als Sieger hervor, ist im Gegenzug aber nach sechs Bietrunden auch immerhin um US$ 3.000.888,- (ca. EUR 2.338.870,-) ärmer. Die deutsche Bewerberin Vipspace Enterprises LLC war bereits vor einem Jahr freiwillig ausgestiegen; die Annahme ihres CEO Herbert Scheuerer, dass Beträge von über US$ 2,5 Mio. realistisch sind, hat sich damit letztlich bestätigt.
Auffällig ist, dass Google in allen drei Auktionen den Kürzeren gezogen hat. Offenbar gab es für jede Endung ein fixes Budget, das man nicht überschreiten wollte – auch wenn man wirtschaftlich sicher hätte mithalten können und wohl bei noch anstehenden Auktionen gut investieren wird. Bitter wird es dagegen für viele andere Bewerber, die leer ausgegangen sind: sie bleiben auf sämtlichen Kosten des Bewerbungsverfahrens sitzen, ohne Chance, sie durch den Betrieb einer Domain-Verwaltung zu refinzanzieren. Was ICANN dagegen mit den Auktionserlösen anstellt, ist nach wie vor unklar; Akram Atallah, President der Global Domains Division, gab an, die Einnahmen separieren zu wollen, bis die Community über ihre Verwendung endgültig entschieden hat.
Weitere Informationen zu den drei Auktionen finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/1017
Das vollständige Interview mit Herbert Scheuerer von Vipspace Enterprises LLC finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/802
Quelle: icann.org
ROA – VERISIGN PLANT NEUE BRANCHENVEREINIGUNG
Die .com- und .net-Registry VeriSign Inc. ruft zur Gründung einer neuen „Registration Operations Industry Association“ (ROA) auf: die auf technische Fragen zu neuen Top Level Domains spezialisierte Organisation soll offenbar ein Gegengewicht zur Domain Name Association (DNA) bilden.
Am 12. September 2014 trat Scott Hollenbeck, Senior Director von VeriSign, im unternehmenseigenen Blog erstmals mit dem Vorschlag in die Öffentlichkeit, eine Vereinigung zu gründen, die sich mit den technischen Aspekten der Registrierung und Verwaltung von Domain-Namen über das Extensible Provisioning Protocol (EPP) befasst. Das EPP wurde von Hollenbeck selbst ab November 2000 geschrieben und verfasst, und hat sich seither zum Standard entwickelt, über den die Registries und Registrare sämtliche Transaktionen zu den Domain-Namen mit generischer Endung (gTLDs) und zahlreichen Länderendungen (ccTLDs) abwickeln. Wie Hollenbeck ausführt, gäbe es zahlreiche Gremien, die sich mit dem politischen Aspekt von Domains befassen; ein Forum für die Diskussion der technischen Aspekte der Registrierung und Verwaltung von Domains über EPP gäbe es bisher jedoch nicht. Die dafür zuständige Arbeitsgruppe der Internet Engineering Task Force (IETF) habe ihre Arbeit im April 2004 eingestellt. Über die letzten Monate habe er zahlreiche Gespräche mit den Betreibern von Top Level Domains geführt und dabei viel Unterstützung für das Vorhaben festgestellt. Wie ernst es VeriSign damit inzwischen meint, zeigt allein der Umstand, dass man den Begriff „Registration Operations Industry Association“ bereits markenrechtlich hat schützen lassen.
Auf wenig Begeisterung stösst dieser Plan hingegen bei der Domain Name Association. Die erst in diesem Jahr gegründete, gemeinnützige Organisation versteht sich als Interessenvertreter und Sprachrohr der Domain Name Industry, in der sowohl die Registries als auch die Registrare vertreten sind. Zu ihren Mitgliedern gehören zum Beispiel GoDaddy, Afilias, Donuts, Google, Amazon, Neustar und Nominet; VeriSign dagegen ist trotz seiner Stellung als wichtigste Domain-Verwaltung weltweit kein Mitglied der DNA. Ihr Executive Director ist Kurt Pritz, vormaliger Senior Vice President von ICANN und als das öffentliche Gesicht des nTLD-Programms ein gewiefter Strippenzieher. Zwar stimmte er Hollenbeck zu, dass ein größeres formales Ausmaß an Kooperation zwischen Registries und Registraren allen zu Gute komme; der dafür geeignete Platz sei jedoch aufgrund ihrer multifunktionalen und globalen Vielfalt die DNA. Er lud daher Hollenbeck und andere Vertreter von VeriSign ein, an dieser Kooperation teilzunehmen, gleich ob sie der DNA nun beitreten würden oder nicht.
Ob es am Ende zu einer solchen Kooperation kommt oder zwei rivalisierende Verbände gegeneinander antreten, ist derzeit nicht abzusehen. VeriSign hat für 16. Oktober 2014, unmittelbar im Anschluss an das ICANN-Meeting in Los Angeles, zu einer ersten Informationsveranstaltung geladen. Zu hoffen bleibt allerdings, dass die Gründung zweier Interessensgruppen nicht zur Entwicklung unterschiedlicher technischer Standards und damit dazu führt, dass sich die Domain Name Industry in einem Kleinkrieg verzettelt, denn damit wäre den Domain-Inhabern und Kunden am wenigsten geholfen.
Den Blog-Eintrag von Scott Hollenbeck finden Sie unter:
> http://blogs.verisigninc.com/blog/entry/is_it_time_for_a
Weitere Informationen zur „Registration Operations Industry Association“ finden Sie unter:
> http://www.regiops.net/
Weitere Informationen zur Domain Name Association finden Sie unter:
> http://www.thedna.org/
Quelle: verisigninc.com, circleid.com
TLDS – NEWS VON .BUZZ, .GREEN UND .LONDON
Comeback für die DotGreen Community Inc.: die sympathische Bewerberin aus Kalifornien kommt bei .green doch noch zum Zug. Bei .buzz steht man dagegen kurz vor dem Rausch, während sich .london selbst ein Bein stellt – hier unsere Kurznews.
„Begeisterung“, „Dröhnen“, „Energie“ – wer das englische Wort „buzz“ in Wörterbüchern nachschlägt, findet diese Übersetzungen angeboten. Der .buzz-Registry Dotstrategy Co. könnte es aktuell jedoch ein bisschen viel der Dröhnung sein: Wie CEO William Franklin Doshier feststellen musste, erfreut sich die TLD wachsender Begeisterung unter Cannabis-Freunden aus dem US-Bundesstaat Colorado, insbesondere der Stadt Boulder. Mit dem Beginn der Liberalisierung des Verkaufs von Marihuana in einigen Bundesstaaten wie Colorado und Washington ist das Interesse an entsprechenden Domains sprunghaft angestiegen. Hierzu gehören Domains wie seattledispensaries.buzz, legalweed.buzz und sogar weedstocks.buzz. Doshier hatte erkannt, dass dahinter eine besonders aktive Community steckt, und deshalb unter der Adresse namethebee.buzz sogar ein eigenes Logo für die Cannabis-Community kreiert. Allerdings birgt diese Strategie auch das Risiko in sich, andere Interessenten an .buzz abzuschrecken, um nicht in ein schlechtes Licht zu geraten. Dass sich „buzz“ auch mit „(leichter) Rausch“ übersetzen lässt, könnte manchem dann zu spät einfallen.
Die kalifornische DotGreen Community Inc. ist zurück: nachdem man sich im Oktober 2013 als einer von vier Bewerbern um die neue Top Level Domain .green noch freiwillig aus dem Rennen zurückgezogen hatte, hat man jetzt bekanntgegeben, sich mit Afilias Limited auf eine langfristige Partnerschaft verständigt zu haben. Afilias hatte sich im März 2014 im Rahmen einer privaten Auktion den Zuschlag für .green gesichert. Gerade weil eine Auktion über die Zuteilung entschied, hatte sich die DotGreen Community Inc. zurückgezogen; man sah keine Möglichkeit, sich gegen die finanzstarke Konkurrenz durchzusetzen. Offenbar hat sich Afilias aber jetzt daran erinnert, dass sich DotGreen bereits seit 2007 für ökologische Projekte einsetzt und nicht zuletzt wegen seiner Gründerin und CEO Annalisa Roger hohe öffentliche Wertschätzung geniesst, die jetzt .green doch noch zu Gute kommen soll. Parallel wurde bekannt, dass man sich bei DotGreen mit Kathy Nielson von Sedo verstärkt hat; sie wird dort künftig als Executive Director of Registry Operations and Channel Relations tätig sein. Afilias bleibt als Backend-Registry an Bord. Obwohl es für .green bisher noch keinen Starttermin gibt, könnte Afilias mit diesem Schritt die Chancen für .green am Markt deutlich erhöht haben.
Gut 40.000 registrierte Domains seit dem Start der Live-Phase am 09. September 2014 vermelden die Statistiker für die britische Metropol-Domain .london. Angesichts von allein 13 Millionen Einwohnern ist das ein eher bescheidenes Ergebnis, selbst wenn man die unzähligen dort ansässigen Unternehmen und Organisationen ausblendet. Doch ausgerechnet die Registry Dot London Domains Limited selbst trägt hieran nicht unwesentlich Anteil: die Liste der zu Gunsten der Verwalterin reservierten Premium-Domains weist stattliche 65.536 Adressen aus, stehen also für die allgemeine Registrierung lediglich zu deutlich erhöhten Gebühren zur Verfügung. Damit übersteigt die Zahl der reservierten Domains die Zahl der derzeit registrierten Domains deutlich. Kaum nachvollziehbar ist auch, welche Kriterien zur Aufnahme in die Liste geführt haben: so finden sich neben zahlreichen Drei-Zeichen-Domains Adressen wie affenpinscher.london, arses.london, bomb.london, guns.london oder rape.london. Verständlich wäre gewesen, wenn man diese Adressen sperrt; warum sie aber mehr wert sein sollen als viele andere Adressen, ist nicht einmal für Experten erklärlich, zumal childporn.london oder nakedchildren.london sogar frei zu den üblichen Gebühren registriert werden können. Mit dieser Strategie könnte sich die Registry selbst ein Bein gestellt haben, was schade wäre: als attraktive Städte-Domain hat .london großes Potential.
Die Premium-Domainliste für .london finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/1016
Quelle: domainnamewire.com, sys-con.com, thedomains.com
GLOBERUNNER – BESSERE SEO FÜR NTLDS?
Eines der Argumente, neue Top Level Domains einzuführen, war ihre bessere Auffindbarkeit in Suchmaschinen. Doch schneiden die neuen Endungen wirklich besser ab als .com? Das auf Suchmaschinenoptimierung spezialisierte Team von GlobeRunner hat eine erste Stichprobe durchgeführt.
Ausgangspunkt der Untersuchung für das in Dallas (Texas) ansässige Unternehmen war die Frage, welche Top Level Domain unter Marketinggesichtspunkten in Suchmaschinen mehr Erfolg verspricht. Dazu wählte man mit 3caratdiamonds.com und 3carat .diamonds sowohl ein Domain-Paar mit generischen Begriffen, als mit mattitosmenu.com und mattitos.menu auch ein Paar markenbezogener Begriffe. Hinterlegt wurden sie jeweils mit eigens erstellten Parking-Seiten, die dem Thema der Domain entsprachen und bei jedem Domain-Paar identisch waren. Zusätzlich verknüpfte man das Angebot mit Google AdWords und bot jeweils auf beide Schlüsselwörter mit dem gleichen Budget.
Das Ergebnis ist überraschend: im Fall der beiden „Diamanten“-Domains schnitt .diamonds bei der Zahl der Impressions deutlich besser ab als das .com-Pendant. Zudem war .com bei der Werbung in Google AdWords deutlich teurer: der Preis pro tausend Impressions lag bei .diamonds bei US$ 4,02, bei .com dagegen bei US$ 7,24, also fast doppelt so viel. Google scheint also .diamond zu favorisieren. Die Nutzer scheinen hingegen .com zu bevorzugen: die „conversion rate“, die den Abruf einer Datei misst, war bei der .com-Domain deutlich höher. Bestätigt wurde dieser Eindruck durch die Auswertung bei den Menü-Domains; auch dort scheint die neu eingeführte Endung jedenfalls bei Google zu besseren Ergebnissen zu führen.
Diesen vorläufigen Schluss zieht auch das Team von GlobeRunner – die neuen Domain-Endungen sind auch bei den Suchmaschinen angekommen. Ob und wie lange dieser Effekt anhält, werden jedoch erst Langzeitstudien zeigen. Wer weitere Informationen benötigt: der vollständige, 27 Seiten umfassende Report steht ab sofort zum kostenlosen Download zur Verfügung.
Den gesamten Report finden Sie unter:
> http://globerunner.com/com-vs-new-gtld/
Quelle: globerunner.com
OLG FRANKFURT – HAARIGES URTEIL HILFT BEKLAGTER
Mit einer haarigen Angelegenheit musste sich das OLG Frankfurt beschäftigen: Im Mittelpunkt des Rechtsstreits stand die Frage, ob zwischen Haarfärbemitteln und den in einem Frisiersalon erbrachten Dienstleistungen Ähnlichkeit bestand. Das OLG kam zu einem anderen Ergebnis als zuvor noch die Vorinstanz (Urteil vom 24.07.2014, Az. 6 U 45/13).
Die Klägerin, eine GmbH, ist Inhaberin einer vom Gericht als „X“ bezeichneten Wortmarke. Diese geniesst Schutz für Mittel zur Körper- und Schönheitspflege, Haarwässer sowie Haarwaschmittel. Gemeinsam mit einer Schwestergesellschaft hat sie ihre Marke für eine Serie von Haarfärbemitteln verwendet. Die Beklagte ist hingegen als Einzelkauffrau tätig und Inhaberin der Domain www.X1.de; darunter bietet sie Dienstleistungen eines Friseursalons an. Zugleich ist sie Mitinhaberin einer allerdings prioritätsjüngeren Wort-/Bildmarke „X1“, welche auf Betreiben der Klägerin zum überwiegenden Teil gelöscht worden ist. Die Klägerin gab sich damit aber nicht zufrieden, da sie sich durch das Verhalten der Beklagten an ihren Markenrechten verletzt sah. Vor dem Landgericht Frankfurt/Main hatte sie damit Erfolg; es verurteilte die Beklagte, es zu unterlassen, im geschäftlichen Verkehr die Bezeichnung „X1“ und/oder „X“ in Alleinstellung und/oder jeweils mit weiteren Zahlenbestandteilen zur Kennzeichnung von Waren und/oder Dienstleistungen zum Betrieb eines Friseursalons zu benutzen und/oder benutzen zu lassen und/oder unter der Benutzung „X1“ einen Friseursalon zu betreiben und/oder betreiben zu lassen. Des Weiteren verurteilte das Landgericht die Beklagte, in die Löschung der Domain X1.de gegenüber der DENIC eG einzuwilligen. Dagegen zog die Beklagte in Berufung vor das Oberlandesgericht Frankfurt.
Das OLG Frankfurt prüfte den Sachverhalt nochmals intensiv und gab der Berufung sodann statt. Zwar bejahte das Gericht ebenso wie das Landgericht eine hohe Ähnlichkeit zwischen der Marke „X“ der Klägerin einerseits und dem von ihr angegriffenen Zeichen „X1“ der Beklagten andererseits. Nach seiner Ansicht fehlt es aber an der für §§ 4 Nr. 1, 14 Abs. 2 Nr. 2, Abs. 5 Markengesetz erforderlichen Verwechslungsgefahr. Die Klagemarke wird bzw. wurde ausschließlich für Haarfärbemittel verwendet. Dem stehen auf Seiten der Beklagten die Dienstleistungen eines Friseursalons gegenüber. Es stellt sich also die Frage, ob das Publikum der Vorstellung erliegen könnte, dass der Hersteller bzw. Vertreiber eines Haarfärbemittels zugleich Friseursalons betreibt oder umgekehrt. Diese Frage verneinte das OLG. Zwar gehört der Einsatz von Haarfärbemitteln zu den typischen Dienstleistungen eines Friseursalons; Haarfärbemittel werden inzwischen aber auch in großem Umfang in Drogerien und Supermärkten angeboten. Zudem stehen die Dienstleistung des Haarefärbens und das freiverkäufliche Produkt Haarfärbemittel in Konkurrenz zueinander, sie ergänzen sich also nicht. Es liegt daher eine Waren- und Dienstleistungsunähnlichkeit vor, die die Annahme einer Verwechslungsgefahr und damit die von der Klägerin behaupteten Ansprüche ausschließt. Folglich war das erstinstanzliche Urteil aufzuheben, so dass die Beklagte auch ihre Domain behalten durfte.
Was sich wie juristische Haarspalterei liest, zeigt lediglich, dass sich im Markenrecht pauschale Vorhersagen oft nicht treffen lassen. Es kommt eben auf die Umstände des Einzelfalls sowie ihre individuelle Bewertung an. Ein Friseur mag zwar Haarfärbemittel verwenden; er stellt sie aber nicht her. Und der Hersteller von Haarfärbemitteln ist zumeist kein Friseur. Der Streitwert wurde übrigens mit EUR 55.000,- festgesetzt; damit lassen sich die von der Klägerin zu tragenden, gesetzlichen Anwalts- und Gerichtskosten mit über EUR 21.000,- beziffern. Gut möglich, dass sie jetzt erst recht Anlass hat, sich ihre Haare zu raufen.
Das Urteil des OLG Frankfurt/Main finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/1015
Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> http://www.domain-anwalt.de
Quelle: eigene Recherche
HR.TV – KURZE TUVALU-DOMAINS GUT GEFRAGT
Auch diese vergangene Domain-Handelswoche belohnte uns wieder mit einem Deal im sechsstelligen Bereich: Die Geo-Immobilien Mix-Domain torontorealestate.com wechselte für US$ 140.000,- (ca. EUR 107.692,-) den Inhaber. Darüber hinaus waren die neuen Endungen gut besetzt, ebenso wie die Inselendung .tv.
Als herausragend unter den Länderendungen erwies sich .tv (Tuvalu), die mit drei schönen Domains, angefangen mit hr.tv zum Preis von GBP 9.999,- (ca. EUR 12.664,-), antrat. Zweitteuerste Länderdomain war jedoch die australische businessfinance.com.au mit AUD 17.869,- (ca. EUR 12.437,-). Erst danach stellte sich die deutsche Domain wettbuero.de mit EUR 12.000,- ein.
Diesmal war zumindest eine Domain unter neuer Endung den Länderdomains preislich überlegen: baltic.cruises erzielte US$ 25.000,- (ca. EUR 19.231,-). Ebenfalls preishöher als bei den nTLDs üblich war fire.glass mit US$ 5.000,- (ca. EUR 3.846,-). Die sonstigen generischen Endungen trumpften mit muhabbet.net zum Preis von US$ 12.000,- (ca. EUR 9.231,-) auf; die nächste Domain, jiu.net, erzielte schon nur noch US$ 5.000,- (ca. EUR 3.846,-).
Mit torontorealestate.com zu US$ 140.000,- (ca. EUR 107.692,-) setzte sich .com an die Spitze. Der Preis für sich ist nicht besonders hoch, doch für eine geographische Domain mit Funktion sind die US$ 140.000,- sehr gut. Die übrigen Zahlen unter .com waren nicht so erfreulich. Die Woche ragt damit nicht besonders heraus, gleichwohl waren die Preise gut.
Länderendungen
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hr.tv – GBP 9.999,- (ca. EUR 12.664,-)
bs.tv – US$ 15.000,- (ca. EUR 11.538,-)
inc.tv – US$ 9.500,- (ca. EUR 7.308,-)
businessfinance.com.au – AUD 17.869,- (ca. EUR 12.437,-)
film.com.au – AUD 4.803,- (ca. EUR 3.343,-)
fuse.com.au – AUD 3.349,- (ca. EUR 2.331,-)
wettbuero.de – EUR 12.000,-
lorenzen.de – EUR 5.950,-
vendi.de – EUR 2.500,-
mobiletraffic.de – EUR 1.950,-
thumbtack.co.uk – GBP 4.000,- (ca. EUR 5.066,-)
mydentist.co.uk – EUR 4.400,-
goedkopelening.be – EUR 3.500,-
mbox.eu – EUR 2.999,-
hagel.be – EUR 2.500,-
eat.us – US$ 2.700,- (ca. EUR 2.077,-)
gevo.cz – US$ 2.500,- (ca. EUR 1.923,-)
zulu.co – US$ 2.500,- (ca. EUR 1.923,-)
sowetomarathon.co.za – EUR 1.900,-
spoonfed.co.uk – GBP 1.495,- (ca. EUR 1.893,-)
Neue Endungen
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baltic.cruises – US$ 25.000,- (ca. EUR 19.231,-)
fire.glass – US$ 5.000,- (ca. EUR 3.846,-)
boot.club – US$ 3.750,- (ca. EUR 2.885,-)
autism.club – US$ 1.500,- (ca. EUR 1.154,-)
Generische Endungen
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salad.info – US$ 1.550,- (ca. EUR 1.192,-)
muhabbet.net – US$ 12.000,- (ca. EUR 9.231,-)
jiu.net – US$ 5.000,- (ca. EUR 3.846,-)
approved.org – US$ 4.500,- (ca. EUR 3.462,-)
huo.net – US$ 4.000,- (ca. EUR 3.077,-)
filmler.net – US$ 3.500,- (ca. EUR 2.692,-)
privateschools.org – US$ 3.250,- (ca. EUR 2.500,-)
celect.net – US$ 1.900,- (ca. EUR 1.462,-)
sev.net – US$ 1.850,- (ca. EUR 1.423,-)
yuh.net – US$ 1.490,- (ca. EUR 1.146,-)
papatya.net – US$ 1.390,- (ca. EUR 1.069,-)
camena.net – US$ 1.350,- (ca. EUR 1.038,-)
tabletennis.org – US$ 1.100,- (ca. EUR 846,-)
pads.net – EUR 800,-
letafet.net – US$ 1.000,- (ca. EUR 769,-)
.com
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torontorealestate.com – US$ 140.000,- (ca. EUR 107.692,-)
kiralikaraba.com – US$ 37.500,- (ca. EUR 28.846,-)
kiel.com – EUR 19.500,-
1151.com – EUR 13.100,-
fxglobal.com – GBP 10.000,- (ca. EUR 12.665,-)
venzo.com – US$ 15.000,- (ca. EUR 11.538,-)
funbee.com – US$ 12.000,- (ca. EUR 9.231,-)
filebackup.com – US$ 11.300,- (ca. EUR 8.692,-)
reformador.com – US$ 11.000,- (ca. EUR 8.462,-)
familybox.com – US$ 10.000,- (ca. EUR 7.692,-)
yurtdisiturlari.com – US$ 10.000,- (ca. EUR 7.692,-)
akrep.com – US$ 9.000,- (ca. EUR 6.923,-)
Weitere Domain-Preise finden Sie unter:
> http://www.domain-spiegel.de
Quelle: dnjournal.com, sedo.de, thedomains.com
BERLIN – SEMINAR MIT PROF. DR. THOMAS HOEREN
Die Deutsche Anwaltakademie (DAA) lädt für Ende Oktober nach Berlin zum zweitägigen Seminar „Gewerblicher Rechtsschutz im Internet“, bei dem der renommierte Internetrechtsexperte Prof. Dr. Thomas Hoeren referiert.
Das von DAA in Kooperation mit GRUR, VPP, epi, INGRES und der Patentanwaltskammer am 31. Oktober 2014 und 01. November 2014 veranstaltete Seminar beschäftigt sich vordringlich mit den seit 2012 in Kraft getretenen Gesetzen und der Rechtsprechung, die Auswirkungen auf das Internetrecht haben. Schwerpunkte bilden das Domain-Recht mit unter anderem Domain-Grabbing und neue Domain-Endungen, GoogleAds, Social Media Recht und weiteres. Referent Thomas Hoeren von der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster, der auch für sein Skriptum Internetrecht bekannt ist, das alle halbe Jahr eine Neuauflage erfährt, wird sicherlich wie gewohnt die wesentlichen Aspekte der Rechtsentwicklungen konzise auf den Punkt bringen. Das Seminar richtet sich an Anwälte und Firmenjuristen, die im eCommerce tätig sind, sowie an Fachanwälte für Gewerblichen Rechtsschutz und IT-Recht.
Das Seminar „Gewerblicher Rechtsschutz im Internet“ der DAA umfasst 10 Vortragsstunden und beginnt am Freitag, 31. Oktober 2014, 09.30 Uhr, und endet am Samstag, 01. November 2014, um 13.15 Uhr. Die Veranstaltung findet im Victor’s ResidenzHotel, Am Friedrichshain 17 in 10407 Berlin statt. Die Kosten belaufen sich auf EUR 398,- für Mitglieder des Anwaltverein und des FORUM Junge Anwaltschaft sowie GRUR, VPP und anderen Gruppierungen, und EUR 438,- für Nichtmitglieder, jeweils zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Das Seminar kann als Pflichtfortbildung gemäß § 15 FAO angerechnet werden.
Weitere Informationen und Anmeldung unter:
> https://www.anwaltakademie.de/product/18882
Quelle: anwaltsakademie.de