Domain-Newsletter

Ausgabe #733 – 11. September 2014

Themen: IANA-Reform – Kroes fordert zum Handeln auf | Statistik – Berichtssaison der Registries eröffnet | TLDs – Neues von .gd, .hotel und .music | bag.de – Bundesarbeitsgericht gewinnt am LG Köln | Yoyo.email – Ärger mit dem nTLD-Geschäftsmodell | maca.com – für US$ 150.000,- nach China | Hamburg – Online B2B Conference im Dezember

IANA-REFORM – KROES FORDERT ZUM HANDELN AUF

„Hört auf zu reden und handelt“ – mit diesem eindringlichen Appell hat sich Neelie Kroes, EU-Kommissarin für die Digitale Agenda, an die Teilnehmer des Internet Governance Forum (IGF) in Istanbul gewandt. Bis zu einer IANA-Reform ist es allerdings noch ein weiter Weg.

Etwa 2.500 Teilnehmer hatten sich vom 2. bis 5. September 2014 zum bereits 9., von der UN organisierten Internet Governance Forum in Istanbul getroffen, um über die Zukunft der Netzverwaltung zu diskutieren. Für die Europäische Kommission hatte Kroes bereits im Vorfeld betont, dass man für ein freies und offenes Internet kämpfen werde. Dazu gehört erneut ein klares Bekenntnis der EU zum Multistakeholder-Modell der Netzverwaltung. So ganz eigennützig geht die Kommission dabei nicht vor; in einer Pressemitteilung verbindet man dieses Bekenntnis zum Multistakeholder-Modell mit einer Forderung nach größerer Verantwortlichkeit und Transparenz, beispielsweise im Zusammenhang mit der Einführung der Top Level Domains .vin und .wine. Dort streiten Europa und die USA um mehr Schutz für geographische Herkunftsbezeichnungen, um zum Beispiel der Champagne, Bordeaux oder Chianti mehr Schutz zu verleihen, als ihnen nach den Grundsätzen des internationalen Markenrechts zusteht. Die neuen Endungen einzuführen, ohne diesen Regionen angemessenen Schutz zu gewähren, sei ein großer Fehler und würde die Rechte der Weinbauern sowie die Glaubwürdigkeit des MultistakeholderModells unterlaufen. Zugleich betont Kroes jedoch, dass man die Idee eines staatlich kontrollierten Internets klar zurückweise.

Insgesamt sei 2014 ein kritisches Jahr für die globale Internet Governance. Kroes sprach sich in diesem Zusammenhang dafür aus, die Rolle des IGF zu stärken. Bisher hat es nur die Funktion einer Diskussionsplattform, ohne bindende Entscheidungen zu treffen. Die Zeiten eines „talk shop“ seien jedoch vorbei, es müssten konkrete Empfehlungen erarbeitet werden. Nach Ansicht von eco, dem Verband der deutschen Internetwirtschaft eV, ist man dabei in Sachen IANA-Reform schon auf einem guten Weg. Gesucht werde innerhalb des MultistakeholderDialogs nach einer Nachfolgeregelung der Internet-Adressverwaltung durch ICANN. Wie die Neuorganisation der ICANN dann aussehen soll, sei bislang allerdings noch unklar und Gegenstand internationaler Verhandlungen. Die US-Regierung hat bisher jedoch verdeutlicht, dass man wenig gewillt ist, ICANN abzuschaffen. So betonte Lawrence E. Strickling für das US-Handelsministerium bereits wiederholt, dass sich die USA keines wegs aus dem Internet zurückziehen würden. Findet sich für die Netzverwaltung kein Modell, das den Segen der USA erhält, bleibt vielmehr alles beim Alten. Jede Diskussion leidet daher letztlich daran, dass es an konkreten Vorschlägen fehlt; und selbst wenn Vorschläge vorliegen, müssen sie noch den Segen der US-Regierung finden.

All zu viel Zeit für Diskussionen bleibt nicht mehr: im September 2015 enden die aktuellen Verträge zwischen der US-Regierung, ICANN und VeriSign, die das Management der Root Zone regeln. Ob es gelingt, bis dahin eine für alle Beteiligten akzeptable Lösung zu finden, darf bezweifelt werden. Gut möglich daher, dass sie dann nochmals verlängert werden und in Sachen IANA-Funktion vorläufig alles beim alten bleibt.

Weitere Informationen zum 9. Internet Governance Forum finden Sie unter:
> http://www.intgovforum.org

Aktuelle Stellungnahmen der EU-Kommission zum Thema Internet Governance finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/1004
> http://www.domain-recht.de/verweis/1005

Quelle: heise.de, eco.de, europa.eu, eigene Recherche

STATISTIK – BERICHTSSAISON DER REGISTRIES ERÖFFNET

Nein, es war kein guter Monat: auch im August mussten zahlreiche Domain-Verwaltungen Verluste bei den Registrierungen melden. Gut, dass eine ganze Serie von Quartals- und Halbjahresberichten für Ablenkung sorgt.

Erfreuliche Nachrichten erreichen uns von der .com- und .net-Registry Verisign Inc., die ihren Domain Name Industry Brief neu aufgelegt hat. Demnach schloss das erste Quartal 2014 mit insgesamt rund 276 Millionen registrierten Domains weltweit, davon 127,1 Millionen ccTLDs. Im Vergleich zum Vorjahr bedeutet das einen Anstieg von 19,3 Millionen Domain-Namen oder umgerechnet 7,5 Prozent. Drei Monate weiter ist .org; dort kann die Registry PIR den „The Dashboard“ genannten Bericht schon für das gesamte erste Halbjahr 2014 vorlegen. Demnach notierte .org per 30. Juni 2014 bei 10.428.027 Domains, ein bescheidener Anstieg von 143.512 Domains innerhalb der letzten 12 Monate. Interessant: die „renewal rate“ im ersten Jahr liegt bei 55,5 Prozent, im dritten Jahr sind es bereits satte 84,9 Prozent. Dominiert wird .org weiter von US-amerikanischen Domain-Inhabern; sie vereinen 57,2 Prozent auf sich. Doch danach folgen mit 4,8 Prozent schon Inhaber, die ihren Sitz in Deutschland haben, noch vor Grossbritannien mit 4,2 Prozent und Kanada mit 3,9 Prozent.

Blicken wir sodann auf die neu eingeführten Top Level Domains. Aktuell sind 371 Endungen delegiert und in die Root Zone eingetragen; zusammen kommen sie aktuell auf etwa 2,1 Millionen registrierte Domains. An der Spitze steht unverändert .xyz, auch wenn die dort knapp 500.00 angemeldeten Domains aufgrund der Manipulationen von Network Solutions keine wirkliche Aussagekraft haben. Ihr folgt die Städte-Domain .berlin mit derzeit rund 140.000 Domains; auch sie profitiert jedoch von KostenlosDomains. Den Sprung über die Marke von echten 100.000 Domains geschafft hat aber immerhin .club; aggressives Marketing (so hat man etwa den Gangsta-Rapper 50 Cent für eine Party in Manhattan verpflichtet) dürfte wesentlich zu dem Erfolg der seit dem 7. Mai 2014 allgemein verfügbaren Endung beigetragen haben. Enttäuschend ist aber, dass 4 von 5 registrierten Domains mit neuer Endung lediglich geparkt sind; die fehlende aktive Nutzung führt dazu, dass nTLDs in der Öffentlichkeit bisher noch kaum wahrgenommen werden.

Bleibt schließlich der Blick ins Ausland, wo die polnische Registry NASK ebenfalls mit einem Report für das 2. Quartal glänzen kann. Demnach waren zum 30. Juni 2014 insgesamt 2.491.276 .pl-Domains registriert. Insgesamt hat sich das Wachstum seit dem Jahr 2011 jedoch deutlich verlangsamt. Der Anteil der internationalisierten Domains unter .pl liegt übrigens bei 2,18 Prozent. Zum Vergleich: bei .at sind es 2,40 Prozent, bei .de sogar 4,0 Prozent.

Die aktuellen Domain-Zahlen:
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.de – 15.735.412 – (Vergleich zum Vormonat: + 24.416)
.at – 1.231.427 – (Vergleich zum Vormonat: – 1.741)
.com – 114.227.180 – (Vergleich zum Vormonat: + 301.512)
.net – 15.091.377 – (Vergleich zum Vormonat: – 22.482)
.org – 10.450.510 – (Vergleich zum Vormonat: + 3.944)
.info – 5.669.136 – (Vergleich zum Vormonat: – 43.832)
.biz – 2.637.407 – (Vergleich zum Vormonat: – 25.149)
.us – 1.833.635 – (Vergleich zum Vormonat: – 7.729)

(Stand 2. September 2014)

Den aktuellen Domain Name Industry Brief finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/1001

Den Bericht für das 1. Halbjahr 2014 von .org finden Sie zum Download unter
> http://pir.org/news-events/for-press/dashboard/

Aktuelle Domain-Zahlen finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de

Weitere Registrar-Statistiken finden Sie unter:
> http://www.registrarstats.com
> http://www.ntldstats.com

Quelle: goldsteinreport.com, eigene Recherche

TLDS – NEUES VON .GD, .HOTEL UND .MUSIC

David gegen Goliath: im Streit um die neue Endung .music soll sich nach dem Willen einer Branchenvereinigung ein kleiner Bewerber durchsetzen. Streit zeichnet sich auch bei .hotel ab, während .gd- und .vg-Domains teurer werden – hier unsere Kurznews.

Inhaber von .gd- und .vg-Domains aufgepasst: wie die Registry mitgeteilt hat, betrachtet man seit dem 2. September 2014 alle aus lediglich einem oder zwei Zeichen bestehenden Second Level Domains als so genannte Premium-Domains. Hieraus resultiert eine höhere Registrierungsgebühr; wie hoch sie sein wird, teilt man allerdings nicht mit. Die Verlängerungsgebühr soll dagegen unverändert bleiben. Die Endung .gd (Grenada) hat eine bewegte Geschichte hinter sich, nachdem eine Schattenregistry vom 8. März bis zum 01. Mai 2013 teilweise Kontrolle über .gd hatte. Am 6. Mai 2013 hatte dann aber die im saarländischen St. Ingbert ansässige KSregistry GmbH mitgeteilt, von der nationalen Regulierungsbehörde für Telekommunikation von Grenada (National Telecommunications Regulatory Commission) die Kontrolle übertragen erhalten zu haben.

Der Streit um die Bewerbung für die neue generische Top Level Domain .hotel nimmt an Schärfe zu. Mit einem so genannten „Document Information Disclosure Policy Request“ (DIDP) haben sich sieben der insgesamt acht Bewerber an ICANN gewandt und Auskunft zu internen Unterlagen verlangt. Hintergrund ist ein Community Priority Evaluation Report, den ICANN am 11. Juni 2014 veröffentlicht hat und in dem man der so genannten Community-Bewerbung von HOTEL Top-Level-Domain S.a.r.l. Erfolg bescheinigt. Dieses überraschende Ergebnis wirft für die Konkurrenz die Frage auf, ob alles mit rechten Dingen zugegangen ist, da der Report selbst oberflächlich sei. ICANN hat diesen Antrag jedoch bereits abgelehnt und darauf verwiesen, dass es sich um vertrauliche Informationen handle, die aufgrund vertraglicher Vereinbarungen nicht offengelegt werden dürfen, zumal der Report von dritter Seite erstellt wurde. Ob damit das letzte Wort gesprochen ist, gilt es zu bezweifeln; angesichts der Attraktivität der Endung und der Bewerbermacht von Donuts Inc., Famous Four Media Limited oder Top Level Domain Holdings Limited dürfte es auf eine gerichtliche Auseinandersetzung hinauslaufen.

Gleich acht Bewerber sind bei der Internet-Verwaltung ICANN angetreten, um den Zuschlag für die neue Top Level Domain .music zu erhalten. Darunter befinden sich Schwergewichte wie zum Beispiel Amazon EU S.à r.l. und die Google-Tochter Charleston Road Registry Inc. Doch mit der zu Far Further gehörenden .music LLC könnte sich ausgerechnet einer der kleinen Kandidaten durchsetzen. Das wünscht sich zumindest die American Association of Independent Music (A2IM), eine Vereinigung der unabhängigen Plattenfirmen in den USA. In einem offenen Brief an ICANN hebt man hervor, dass die Bewerbung von .music LLC den Bedürfnissen der Musikindustrie am besten gerecht würde. Amazon und Google hingegegen würden Profit über alle Interessen der Künstler sowie der Plattenindustrie stellen. Als Community-Endung müsse .music jedoch der gesamten Gemeinschaft zur Verfügung stehen. Am meisten fürchtet A2IM offenbar die anstehende „auction of last resort“, die über die Zuteilung entscheidet: dort hat man gegenüber Google und Amazon mangels Geld voraussichtlich das Nachsehen. Ob sich ICANN von diesen Argumenten überzeugen lässt, ist allerdings zu bezweifeln; bisher schweigt man öffentlich.

Den Document Information Disclosure Policy Request zu .hotel finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/1002

Die ablehnende Antwort von ICANN hierzu finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/1003

Den offenen Brief der A2IM finden Sie unter:
> http://www.farfurther.com/open-letter.html

Quelle: thedomains.com, domainnamewire.com, billboard.com

BAG.DE – BUNDESARBEITSGERICHT GEWINNT AM LG KÖLN

Das Landgericht Köln durfte in einem Klageverfahren der Bundesrepublik Deutschland über die Zukunft der Domain bag.de entscheiden. Die Inhaberin der Domain, ein Domain-Händler, hatte das Nachsehen.

Klägerin ist die Bundesrepublik Deutschland, die ihre Namensrechte an der Buchstabenfolge „BAG“, der Kurzform für Bundesarbeitsgericht, durch die Registrierung der Domain bag.de durch die Beklagte verletzt sieht. Sie trägt vor, die Abkürzung BAG für Bundesarbeitsgericht werde bereits seit 1955 genutzt. Das Bundesarbeitsgericht nutze derzeit die ungleich längere Domain bundesarbeitsgericht.de. Die Beklagte, ein Domain-Händler, ist Inhaberin der Domain bag.de, die bei Sedo geparkt und zum Verkauf stand. Unter der Domain fand man automatisch generierte Links mit Verweisen auf Werbung, darunter auch mit der Aufschrift „Bundesarbeitsgericht“. Die Beklagte hält dem entgegen, die Buchstabenfolge „BAG“ wird vielfältig gebraucht und eine eindeutige Zuordnung zum Bundesarbeitsgericht sei nicht gegeben. Zudem entspreche „BAG“ dem bekannten englischen Begriff für Tasche. Die Klägerin beantragte gegenüber dem Landgericht Köln die Unterlassung der Nutzung und die Freigabe der Domain bag.de durch die Beklagte.

Das LG Köln sieht die Ansprüche als begründet an und verurteilte die Beklagte zur Unterlassung der Nutzung und der Freigabe der Domain, weil sie das Namensrecht der Klägerin verletzt (Urteil vom 26.08.2014, Az.: 33 O 56/14). In der Registrierung der Domain durch die Beklagte liege eine Namensrechtverletzung seitens der Beklagten. Die Zeichenfolge „BAG“ dient als Abkürzung für „Bundesarbeitsgericht“ und hat Namenscharakter; das Bundesarbeitsgericht sei in den beteiligten Verkehrskreisen unter diesem Namen bekannt. Die Buchstabenfolge sei auch unterscheidungskräftig. Die Beklagte hingegen habe nichts vorgetragen, dem zu entnehmen ist, wonach der englischsprachige Begriff „bag“ in die deutsche Sprache derart Eingang gefunden hat, dass er losgelöst von seiner konkreten Verwendung als – generischer – Begriff für Taschen verstanden wird. Es liege, so das Gericht weiter, auch eine unberechtigte Namensanmaßung seitens der Beklagten vor, da sie mit Registrierung der Domain das geschützte Namenskürzel des Bundesarbeitsgerichtes nutze, wozu sie nicht befugt war, da ihr selbst kein Namensrecht an dem Begriff zusteht. Damit verursachte die Beklagte auch eine Zuordnungsverwirrung und verletzte die schutzwürdigen Interessen des Namensträgers, da ihr durch die Registrierung der Domain durch die nichtberechtigte Beklagte der Zugriff auf diese verwehrt wurde. Das Interesse der Beklagten am Verkauf der Domain sei hingegen nicht schutzwürdig.

Damit legte das Landgericht Köln eine einfache und klare Entscheidung vor, bei der sich mutmaßen lässt (wie beispielsweise Rechtsanwalt Thomas Stadler), dass die Entscheidung anders ausgefallen wäre, wenn die Beklagte die Domain ordentlich genutzt hätte: etwa um Taschen zu vertreiben. Die Empfehlung, registrierte Domains auch ordentlich zu nutzen, sprechen wir bereits seit der Entscheidung zu weideglueck.de des OLG Frankfurt/M (Beschluss vom 12.04.2000, Az.: 6 W 33/00) aus, die in vielen darauf folgenden Entscheidungen bestätigt wurde. Offensichtlich sah die Beklagte keine Chance, die Sache beim Berufungsgericht überprüfen zu lassen: die Domain befindet sich laut WHOIS bereits in den Händen des Bundesarbeitsgerichts.

Das Urteil des LG Köln findet man unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/1006

Mehr zur Entscheidung weideglueck.de unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/1007
> http://www.jurpc.de/rechtspr/20000086.htm

Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> http://www.domain-anwalt.de

Quelle: internet-law.de

YOYO.EMAIL – ÄRGER MIT DEM NTLD-GESCHÄFTSMODELL

Yoyo.Email LLC klagt vor einem US-Bezirksgericht gegen eine URS-Entscheidung in Bezug auf die Domain playinnovation.email und will in der Klage zugleich ihr gesamtes Geschäftsmodell rehabilitieren. Das sieht vor, Markendomains unter .email zu registrieren und über diese eMail-Dienstleistungen anzubieten.

Das im April 2014 von Giovanni Laporta gegründete Unternehmen Yoyo.Email, LLC registrierte mit dem Start der neuen Endung .email zahlreiche Marken-Domains, wie etwa beiersdorf.email, nivea.email, lufthansa.email und footlocker.email. Laut thedomains.com war Yoyo.Email Ende August 2014 Inhaberin von genau 4.195 Domains unter den neuen Endungen. Wie Yoyo.Email in seiner Klageschrift gegen die Playinnovation Ltd. mit Sitz in Großbritannien vor dem Bundesbezirksgericht Arizona erklärt, habe man rund US$ 82.000,- in Domains investiert und weitere circa US$ 170.000,- in die Entwicklung eines geplanten eMail-Dienstes, bei dem man bestimmte Metadaten von eMails (Zeitstempel, den Weg der eMails und andere) kontrollieren, aufbewahren und den Parteien der Kommunikation als zertifizierte Daten zur Verfügung stellen wolle. Man habe die Rechtslage geprüft; Markenrechtsverletzungen fänden nicht statt, da die Domains nicht öffentlich zugänglich wären, sondern allein für die Mail-Server im Hintergrund arbeiteten.

Es wundert nicht, dass Markeninhaber diese Sache ganz anders sehen. Derzeit sind um die 34 URS- und UDRP-Verfahren anhängig bzw. abgeschlossen. In der Regel fallen die Entscheidungen eindeutig zu gunsten der Markeninhaber aus, wie beispielsweise in den Verfahren um lufthansa.email, lookheed.email, nvidea.email und footlocker.email. In zwei URS-Entscheidungen scheiterten die Antragsteller, bei eharmony.email und stuartweitzman.email. Auch den Fall playinnovation.email verlor Yoyo.Email. Doch hier rief das Start-Up das Bundesbezirksgericht von Arizona an und beantragte nicht nur die Richtigstellung der URS-Entscheidung, sondern auch die Rehabilitation des gesamten Geschäftsmodells, das – nach eigener Ansicht – zu keiner Markenrechtsverletzung führe (Case No.: CV-14-01922-PHX-PGR). Die URS-Entscheidung zu playinnovation.email zieht Yoyo.Email heran, weil die Sache innerhalb weniger Stunden am 08. Juli 2014 beantragt, repliziert und entschieden wurde, wobei die Panelistin im Sachverhalt erklärt, die Domain habe zum Verkauf gestanden, was nach Angaben von Yoyo.Email tatsächlich nicht zutraf. Ähnliche Unrichtigkeiten fänden sich in einigen anderen Streitbeilegungsverfahren; diese orientierten sich an möglichen zukünftigen Nutzungen und nicht am Ist-Stand. Zukünftig würden sich Panelisten einfach an diesen unsauberen Entscheidungen orientieren, und Yoyo.Email werde die Möglichkeit genommen, ihr Geschäftsmodell erfolgreich in die Tat umzusetzen. Yoyo.Email erklärte in der Klageschrift weiter, man habe vorab prüfen lassen, ob mit dem Geschäftsmodell Rechte der Markeninhaber verletzt würden und dies sei nicht der Fall. Die fraglichen Domains will Yoyo.Email bisher nicht genutzt haben und man habe nicht vor, sie zukünftig als Webadresse zu nutzen oder Webseiten zu hosten; vielmehr wolle man die Domains für die Öffentlichkeit nicht sichtbar als eMail-Server betreiben und sie nicht als Markenrechts-Domains nutzen, geschweige denn mit den Domains selbst unmittelbar Geld bei Konsumenten oder Markeninhabern verdienen.

Die Ansichten zur Frage der markenrechtlich relevanten Nutzung der Domains gehen – auch unter Juristen – selbstverständlich auseinander. In Kommentaren zu einem Artikel auf domainnamewire.com erklärt Domainer-Anwalt John Berryhill, dass auch bei dieser Nutzung der Marken-Domains Markenrechtsverletzungen vorliegen. Da Yoyo.Email das angestrebte Geschäftsmodell auch in den URS- und UDRP-Verfahren dargestellt, aber keinen Erfolg damit hatte, ist davon auszugehen, dass auch viele als Panelisten tätige Fachleute dies nicht anders sehen. Wir werden beobachten, wie das Bundesbezirksgericht Arizona damit umgeht, wobei eine besondere Petitesse darin zu sehen ist, dass das Verfahren in USA geführt wird, während beide Parteien, Yoyo.Email LLC und Playinnovation, Ltd., einen Sitz in Großbritannien haben, auch wenn yoyo.email auf Yoyo.Email mit Sitz in Michigan (USA) registriert ist. Schließlich fragt sich, wie seriös das Geschäftsmodell als solches ist – die eMail-Kommunikation unter Dritten abfangen, verifizieren und die Daten speichern. Datenschutzrechtlich hätten wir da einige Bedenken, die auch deutsche Unternehmen wie Lufthansa und Beiersdorf betroffen hätten. Davon aber abgesehen existiert bereits seit 2012 eine Email YoYo, LLC, 5425 Peachtree Parkway NW, Peachtree Corners, GA 30092 (Georgia, USA), die ebenfalls eMail-Verifizierungsdienstleistungen anbietet. Dass diese mit der Yoyo.email, LLC in Zusammenhang steht, hat sich uns nicht erschlossen. Dass daraus ein weiterer Grund zum Ärger für Yoyo.Email erwachsen könnte, scheint sehr wahrscheinlich.

Die Klageschrift von Yoyo.email LLC findet man unter:
> http://domainnamewire.com/wp-content/yoyo-email.pdf

In den Kommentaren zu einem Artikel auf domainnamewire.com rechtfertigt sich Giovanni Laporta und John Berryhill gibt seine Einschätzung ab:
> http://www.domain-recht.de/verweis/1008

Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> http://www.domain-anwalt.de

Quelle: thedomains.com, domainnamewire.com

MACA.COM – FÜR US$ 150.000,- NACH CHINA

Die vergangene Domain-Handelswoche bot mit maca.com für satte US$ 150.000,- (ca. EUR 116.279,-) und der kanadischen usedcars.ca zum Preis von CAD 120.000,- (ca. EUR 85.100,-) für erfreuliche Zahlen, die allerdings denen der vorangegangenen Woche nicht das Wasser reichen können.

Die kanadische Endung .ca lieferte gleich zwei herausragende Domain-Verkäufe, mit usedcars.ca für CAD 120.000,- (ca. EUR 85.100,-) und trucks.ca für CAD 40.000,- (ca. EUR 28.366,-). Zu einem üppigen Preis ging die polnische Domain dh.pl zu EUR 15.750,- an die polnische DUDA Holding. Stark besetzt waren auch britische Domains, was man von der deutschen .de jedoch nicht sagen kann.

Zwei neue Domain-Endungen lieferten interessante Deals aus dem Bereich Immobilien: eigentumswohnung.wien erzielte EUR 2.500,- und sylt.immobilien immerhin EUR 1.666,-. Ob die Preise für Domains unter den neuen Endungen weiter so niedrig bleiben, lässt sich noch nicht prognostizieren. Die Preise unter den sonstigen generischen Endungen waren wieder einmal sehr erfreulich, mit dolphin.org für US$ 45.000,- (ca. EUR 34.884,-) sowie wear .net für US$ 18.000,- (ca. EUR 13.953,-) als Einstieg.

Unter den höheren .com-Preisen tummelten sich gleich neun DreiZeichen-Domains zwischen US$ 17.000,- und US$ 60.000,-. Die Spitzenposition nahm jedoch maca.com mit US$ 150.000,- (ca. EUR 116.279,-) ein, deren Inhaber seinen Sitz in China hat. So liegt einmal mehr eine erfreuliche Domain-Handelswoche hinter uns.

Länderendungen
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usedcars.ca – CAD 120.000,- (ca. EUR 85.100,-)
trucks.ca – CAD 40.000,- (ca. EUR 28.366,-)

dh.pl – EUR 15.750,-

lightingdirect.co.uk – GBP 7.500,- (ca. EUR 9.452,-)
juicers.co.uk – GBP 6.500,- (ca. EUR 8.192,-)
luxurylodges.co.uk – GBP 5.500,- (ca. EUR 6.931,-)
sportstars.co.uk – US$ 4.500,- (ca. EUR 3.488,-)
yt.co.uk – US$ 4.000,- (ca. EUR 3.101,-)

she.it – EUR 6.710,-
flo.co – US$ 8.000,- (ca. EUR 6.202,-)
peer.me – US$ 5.900,- (ca. EUR 4.574,-)
cambridge.es – EUR 4.000,-
aya.com.br – US$ 5.000,- (ca. EUR 3.876,-)
oekogas.de – EUR 3.800,-
medicine.in – US$ 4.900,- (ca. EUR 3.798,-)
mineria.cl – US$ 4.650,- (ca. EUR 3.605,-)
olivenholz.de – EUR 3.500,-
radwell.de – EUR 3.000,-
permisdeconduire.fr – EUR 3.000,-
ina.ch – EUR 2.750,-

Neue Endungen
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eigentumswohnung.wien – EUR 2.500,-
sylt.immobilien – EUR 1.666,-

Generische Endungen
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galbani.biz – EUR 800,-
openingtimes.info – US$ 1.000,- (ca. EUR 775,-)

dolphin.org – US$ 45.000,- (ca. EUR 34.884,-)
wear.net – US$ 18.000,- (ca. EUR 13.953,-)
cash.org – US$ 15.099,- (ca. EUR 11.705,-)
dot.org – US$ 14.899,- (ca. EUR 11.550,-)
tx.org – US$ 12.105,- (ca. EUR 9.384,-)
353.net – US$ 10.200,- (ca. EUR 7.907,-)
significado.net – US$ 2.700,- (ca. EUR 2.093,-)
ncrrsepa.org – US$ 2.600,- (ca. EUR 2.016,-)
helicopters.net – US$ 2.500,- (ca. EUR 1.938,-)
distancelearning.org – US$ 2.100,- (ca. EUR 1.628,-)
schwablearning.org – US$ 2.100,- (ca. EUR 1.628,-)
artwork.org – US$ 2.000,- (ca. EUR 1.550,-)
finalexpense.org – US$ 1.750,- (ca. EUR 1.357,-)
realsocial.org – EUR 1.177,-
hostfox.net – US$ 1.000,- (ca. EUR 775,-)

.com
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maca.com – US$ 150.000,- (ca. EUR 116.279,-)
lea.com – US$ 60.100,- (ca. EUR 46.589,-)
ingles.com – US$ 49.899,- (ca. EUR 38.681,-)
aku.com – US$ 41.517,- (ca. EUR 32.184,-)
ell.com – US$ 31.900,- (ca. EUR 24.729,-)
cff.com – US$ 30.100,- (ca. EUR 23.333,-)
coa.com – US$ 30.100,- (ca. EUR 23.333,-)
jang.com – US$ 22.323,- (ca. EUR 17.305,-)
fgw.com – US$ 20.600,- (ca. EUR 15.969,-)
hck.com – US$ 20.000,- (ca. EUR 15.504,-)
gulfcoast.com – US$ 19.650,- (ca. EUR 15.233,-)
engineering360.com – US$ 19.500,- (ca. EUR 15.116,-)
nki.com – US$ 18.000,- (ca. EUR 13.953,-)
yim.com – US$ 17.300,- (ca. EUR 13.411,-)
eauto.com – US$ 17.088,- (ca. EUR 13.247,-)

Weitere Domain-Preise finden Sie unter:
> http://www.domain-spiegel.de

Quelle: dnjournal.com, sedo.de, thedomains.com

HAMBURG – ONLINE B2B CONFERENCE IM DEZEMBER

Anfang Dezember 2014 findet in Hamburg die Online B2B Conference statt, die auch zwei Veranstaltungen zum Internetrecht aufweist. Die Konferenz beschreitet diesmal neue Wege: sie bietet erstmals Workshops.

Seit Jahren veranstaltet die Neue Mediengesellschaft Ulm mbH die Online B2B Conference für Online Marketing Strategien in B2B-Unternehmen im Bereich Online, Mobile und Social. Diesmal findet sie vom 01. bis 02. Dezember 2014 im Empire Riverside Hotel in Hamburg statt. Und in diesem Jahr bietet die Online B2B Conference neben den gewohnten Vorträgen erstmals auch Intensiv-Workshops an, die am zweiten Tag der Veranstaltung stattfinden. Die Themen der Konferenz sind wie gewohnt Fragen des Marketings auf allen Kanälen. Zwei Einheiten greifen dabei auch Rechtsfragen auf. So widmet sich am Montag, dem 01. Dezember 2014 ab 14.00 Uhr, Rechtsanwältin Nina Diercks aus Hamburg dem Auditorium, und steht Rede und Antwort zu noch nicht näher spezifizierten Rechtsfragen. Am Dienstag gibt es dann am Nachmittag einen Workshop unter dem Titel „Online-Marketing & Recht: praktische Tipps für Unternehmen“, bei dem Rechtsanwältin Sabine Heukrodt-Bauer aus Mainz ein breites Spektrum an Rechtsfragen klären wird.

Die Online B2B Conference findet am 01. und 02. Dezember 2014 im Empire Riverside Hotel, Bernhard-Nocht-Straße 97 in 20359 Hamburg, statt. Der Preis des Zwei-Tagetickets liegt bei EUR 1.059,10 (inklusive MwSt.) für Praktiker, Anwender und Unternehmen.

Weitere Informationen und Anmeldung unter:
> http://online-business-conference.de

Quelle: online-business-conference.de

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