Domain-Newsletter

Ausgabe #732 – 04. September 2014

Themen: Grundrechte – Europarat kritisiert ICANN | nTLDs – die neuen Endungen der nächsten 30 Tage | TLDs – News von .indians, .lawyer und .uk | Expertenrat – die Zukunft der nTLDs | UDRP – City Bank scheitert am Markenrecht | check.com – der Inhaber wird zum US$-Millionär | Berlin – IPEN-Workshop zum Datenschutzrecht

GRUNDRECHTE – EUROPARAT KRITISIERT ICANN

Wird die Internet-Verwaltung ICANN ihrer Verantwortung zur Wahrung der internationalen Menschenrechte gerecht? Eine aktuelle Studie des Europarats erhebt jedenfalls Zweifel und macht in der Debatte um die Zukunft der Netzverwaltung neue Vorschläge.

Knapp ein halbes Jahr ist es her, seit die US-Regierung angekündigt hat, die Verantwortung für die so genannten IANA-Funktionen in die Hände einer globalen Multistakeholder-Community legen zu wollen. Seither gibt es weltweit zahlreiche Diskussionen, wie ein neues Modell der „Internet Governance“ aussehen könnte; konkrete Vorschläge sind jedoch rar. Im Vorfeld des 9. Internet Governance Forum (IGF), das vom 2. bis 5. September 2014 in Istanbul stattfindet, hat sich nun auch der Europarat, die älteste originär politische Organisation europäischer Staaten und institutionell nicht mit der Europäischen Union verbunden, in diese Diskussionen eingeschaltet. Eine von Dr. Monika Zalnieriute und Thomas Schneider erstellte Studie beleuchtet dabei die Frage, ob ICANN seiner Verantwortung zur Wahrung der internationalen Menschenrechte gerecht wird. Die 49-seitige Studie bezweckt, die Rolle und Verantwortlichkeit der Staaten bei der Sicherung von Grundrechten innerhalb der Mechanismen und Prozesse ICANNs herauszuarbeiten.

Für die Verfasser steht dabei nicht in Frage, dass der Multistakeholder-Ansatz unterstützt werden muss. Gleichwohl spart man nicht mit Kritik. So macht die Studie beispielsweise unzulässige Einschränkungen der Meinungsfreiheit im Rahmen des Programms zur Einführung neuer Top Level Domains geltend. Konkret stört sie sich etwa daran, dass die Einführung von markenrechtlich motivierten Schutzverfahren wie der „string confusion objection“ und der „legal rights objection“ die Waage zu Lasten der Meinungsfreiheit verschoben hätte. Endungen wie .fail, .gripe, .sucks oder .wtf würden belegen, dass es ein Spannungsfeld bei der Beurteilung der Frage gibt, ob etwa im Fall von .sucks ein Unternehmen oder eine öffentliche Person „nervt“; dies könne man nur im Einzelfall beurteilen. Einschränkungen bei der Zulassung offensiver Ausdrücke würden daher zu Lasten aller gehen und sollten daher nicht ausschließlich markenrechtlich beurteilt werden. In den Fällen, in denen eine Auktion über den Ausgang einer Bewerbung entscheidet, kritisiert die Studie, dass der Gleichheitsgrundsatz und der Grundsatz Nichtdiskriminierung verletzt sei, da eine Auktion das Potential in sich birgt, dass sich allein der wirtschaftlich Stärkste durchsetzt; Anreize, sich gütlich zu einigen, gibt es für vermögende Bewerber nicht. Darüber hinaus sieht die Studie auch beim Umgang mit dem WHOIS und dem neu gefassten Registrar Accreditation Agreement (RAA) Datenschutzrechte verletzt, weil die langen Speicherfristen unverhältnismäßig seien.

Für die Zukunft spricht die Studie gleich mehrere Empfehlungen aus. So sollen die Menschenrechte als „Core Values“ bereits unmittelbar in Artikel 1 der Statuten von ICANN verankert werden. Um einen Ausgleich zwischen dem Bedürfnis nach Sicherheit und den Grundrechten zu schaffen, soll die Sammlung persönlicher Daten nur in engen Grenzen erlaubt werden; die Rechte Einzelner, sich gegen Missbrauch zur Wehr zu setzen, könnten gestärkt werden. Zudem gelte es, das mehrfach in Bezug genommene „öffentliche Interesse“ zu definieren, etwa als „respect for human rights, fundamental freedoms and democratic values“. Im ICANN-Regierungsbeirat GAC müsste die Expertise für Grundrechte durch Auswahl geeigneter Mitglieder gestärkt werden. Dabei dürfe das GAC nicht der einzige Vertreter von Menschenrechten sein; der Studie schwebt insoweit ein neues Panel vor. Schließlich müsse ICANN frei vom Risiko staatlicher Dominanz werden. Ob sich die US-Regierung von diesen umfangreichen Empfehlungen des Europarats überzeugen lässt, bleibt indes abzuwarten; Stoff für weitere Diskussionen um die Netzverwaltung gibt es für Istanbul jedenfalls genug.

Die Studie des Europarats finden Sie als .pdf unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/999

Quelle: computerundrecht.de, eigene Recherche

NTLDS – DIE NEUEN ENDUNGEN DER NÄCHSTEN 30 TAGE

Der Domain Name Industry steht ein heißer Herbst bevor: in den kommenden 30 Tagen startet eine Vielzahl neuer Top Level Domains ihren regulären Registrierungsbetrieb. Wir verschaffen Ihnen rechtzeitig einen Überblick.

Exakt 373 neue Top Level Domains waren Ende des Monats August 2014 delegiert und damit im Domain Name System erreichbar. Zuletzt bereicherten .click, .diet, .how und .ooo das Netz. Von der Delegierung bis zum Registrierungsstart ist es allerdings häufig noch ein langer Weg. In jedem Fall steht zunächst eine Sunrise Period an, in der die Inhaber von Markenrechten bevorrechtigt zum Zug kommen. Aktuell befinden sich folgende Endungen in der Sunrise-Phase: .joburg, .durban, .bayern, .capetown, .republican, .church, .guide, .loans, .life, .surf, .direct, .scot, .place, .saarland, .deals, .soy, .lawyer, .city, .melbourne, .attorney, .versicherung, .organic, .healthcare, .airforce, .vet, .market und .tatar. Unmittelbar vor dem Start ihrer Sunrise-Phase stehen zudem folgende Top Level Domains:

.brussels – (01. September bis 01. Oktober 2014)
.physio – (01. September bis 31. Oktober 2014)
.ovh – (01. September bis 01. Oktober 2014)
.vlaanderen – (01. September bis 01. Oktober 2014)
.bzh – (04. September bis 03. November 2014)
.realtor – (08. September bis 08. Oktober 2014)
.paris – (09. September bis 11. November 2014)
.engineer – (09. September bis 08. November 2014)
.eus – (16. September bis 18. November 2014)
.ooo – (22. September bis 22. Oktober 2014)
.software – (30. September bis 29. November 2014)
.auction – (30. September bis 29. November 2014)

Die Registrierung in der Sunrise-Phase beschränkt sich auf markenrechtlich geschützte Begriffe, die zudem in der Datenbank des Trademark Clearinghouse (TMCH) eingetragen sein müssen. Allerdings macht die Zielgruppe hiervon bisher nur zurückhaltend Gebrauch: wie zuletzt bekannt wurde, reichten für .website bereits 634 Sunrise-Registrierungen, um die zweitmeisten Sunrise-Registrierungen von allen bisher gestarteten Endungen zu erreichen. Noch einen Schritt weiter sind folgende Domain-Endungen, die in diesen Tagen bereits mit der Live-Phase beginnen:

.creditcard – (03. September 2014)
.claims – (03. September 2014)
.gratis – (03. September 2014)
.credit – (03. September 2014)
.koeln – (05. September 2014)
.london – (09. September 2014)
.global – (09. September 2014)
.finance – (10. September 2014)
.digital – (10. September 2014)
.vodka – (15. September 2014)
.cooking – (15. September 2014)
.rodeo – (15. September 2014)
.country – (15. September 2014)
.horse – (15. September 2014)
.fishing – (15. September 2014)
.beer – (25. September 2014)
.nyc – (08. Oktober 2014)

Vor allem die beiden Städte-Domains .london und .nyc haben das Potential, den Blick der Öffentlichkeit sowohl in Großbritannien als auch den USA auf das Thema nTLDs zu lenken. Als unverhoffter Profiteur der Erweiterung des Namensraumes könnte sich auch .realtor etablieren: die Maklervereinigung National Association of Realtors hat angekündigt, ihren Mitgliedern bis zu 500.000 .realtor-Domains im ersten Jahr kostenfrei zur Verfügung zu stellen. Auch so würden die neuen Domain-Endungen erheblich an öffentlicher Sichtbarkeit gewinnen. Sehr viel erwarten darf man auch von generischen Endungen wie .cooking, .vodka, .beer und .bayern; hinter ihnen steht mit Minds + Machines immerhin einer der marktmächtigsten Bewerber im gesamten nTLD-Programm. Das gilt auch für Radix FZC, die mit .host, .press und .website ab 17. September 2014 gleich drei sehr attraktive Endungen ins Rennen schickt. Sie sollten es nicht verpassen!

Die Registrierung von Domain-Namen mit neuer Domain-Endung ist möglich zum Beispiel unter:
> http://www.united-domains.de/neue-top-level-domain/

Quelle: eigene Recherche

TLDS – NEWS VON .INDIANS, .LAWYER UND .UK

Teuer, teurer, .lawyer: wer Inhaber einer exklusiven AnwaltsDomain werden möchte, muss tief in die Tasche greifen. Gänzlich verzichten müssen wir dagegen auf .indians, während bei .uk Frieden einkehrt – hier unsere Kurznews.

Die im indischen Mumbai ansässige Reliance Industries Limited muss ihre Domain-Träume begraben: offenbar auf Druck der indischen Regierung hat man die Bewerbung um die neue globale Top Level Domain .indians freiwillig zurückgezogen. ICANNs Regierungsbeirat Governmental Advisory Committee (GAC) hatte in der Vergangenheit wiederholt deutlich gemacht, dass man in Indien über die Bewerbung nicht glücklich sei; innerhalb des GAC war Indien mit dieser Ansicht jedoch auf sich allein gestellt. Obwohl ICANN an das Votum des GAC nicht gebunden gewesen wäre, hat Reliance Industries offenbar weitere Diskussionen aus eigener Initiative vermeiden wollen. Mit dem freiwilligen Rückzug stand man ohnehin nicht allein: Dun & Bradstreet (D&B), einer der weltweit größten Dienstleister für Wirtschaftsinformationen, hat von der Bewerbung um die Endung .dnb Abstand genommen. Zudem führt ICANN die Bewerbung der Myriad International Holdings B.V. um .mih mit dem Status „withdrawn“. Die öffentliche Trauer dürfte sich in Grenzen halten: Registrierungen unter beiden Top Level Domains wären der ausschließlichen Nutzung der Unternehmen vorbehalten gewesen.

Sie sind Rechtsanwalt und wollen das mit einer Internetadresse unter neuer Top Level Domain unter Beweis stellen? Dann sollten Sie schon mal Kontakt mit Ihrem Bankberater aufnehmen: gleich, ob Sie sich für .attorney oder .lawyer entscheiden – für Premium-Domains ruft zum Beispiel der Registrar eNom Registrierungsgebühren von US$ 55.000,-, umgerechnet also knapp EUR 42.000,-, auf. Und zwar nicht nur einmalig, sondern pro Jahr. Trösten mag allenfalls, dass die Zahl der Premium-Domains begrenzt ist; so gehören dazu beispielsweise Adressen wie etwa divorce.attorney, accident.attorney, trial.attorney und florida.attorney. Nicht verschweigen sollte man ausserdem, dass es auch deutlich günstiger geht: mississippidui.lawyer gibt es schon für US$ 2.760,- pro Jahr, also fast ein Schnäppchen. Außerhalb dieses Premiumkontingents sollen beide Endungen ab 8. Oktober 2014 allgemein verfügbar werden; zu welchen Preisen dann eine Registrierung möglich sein wird, bleibt abzuwarten.

Die .uk-Registry Nominet hat den Jahresbericht für das aussergerichtliche Streitbeilegungsverfahren Dispute Resolution Service (DRS) veröffentlicht. Erfreulich: trotz um 2,7 Prozent gestiegener Registrierungszahlen auch unter .uk gab es 2013 nur 674 Schiedsverfahren, ein Rückgang um 17 Prozent gegenüber dem Jahr 2012. Von diesen 674 Streitigkeiten durchliefen 437 das gesamte Verfahren; bei 83 Fällen einigten sich die Parteien direkt, in 87 weiteren Fällen durch Mediation. Geht man mit Nominet davon aus, dass ein ordentliches Gerichtsverfahren Anwaltsund Gerichtsgebühren in Höhe von etwa GBP 15.000,- mit sich bringt, konnte so ein Betrag von GBP 6,55 Mio. eingespart werden. Diese Berechnung dürfte aber außer Betracht lassen, dass auch ein DRS-Verfahren nicht kostenlos ist. Für die jeweiligen Antragsteller war das Verfahren gleichwohl überwiegend erfolgreich: in 369 Verfahren erkannte das Gericht auf Übertragung der Domain. Im Durchschnitt dauerte das Verfahren 49 Tage, somit nochmals drei Tage schneller als im Jahr 2012. Erneut ist damit festzuhalten, dass sich ein außergerichtliches Schiedsverfahren in Domain-Streitigkeiten eine sinnvolle Option darstellt, das in strategische Überlegungen einzubinden ist.

Den Jahresbericht 2013 zum DRS von Nominet finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/998

Quelle: domainincite.com, thedomains.com, nominet.org.uk

EXPERTENRAT – DIE ZUKUNFT DER NTLDS

Christopher Hofman (europeandomaincentre.com) stellte 15 Brancheninsidern die Frage, wie sie die Zukunft der neuen Endungen sehen. Die Antworten fallen weitestgehend konsistent aus: .com wird über zig Jahre die stärkste Top Level Domain bleiben, einige neue werden sich mausern und .brands werden den nTLDs zum Durchbruch verhelfen.

Die einfache Frage nach der Zukunft der neuen Endungen, kaum nachdem diese zwei Millionen Registrierungen aufweisen und der noch weit überwiegende Teil (ca. 1.200) noch gar nicht registrierbar ist, entbehrt nicht einer gewissen Torheit. Es können nur Spekulation dabei herauskommen. Doch bieten die Antworten der CEOs, Berater und anderer Domain-Fachleute ein überwiegend einheitliches Bild.

Nicht nur Michele Neylon (CEO Blacknight Solutions) verspricht sich ein langsames Wachstum bei den neuen Endungen und geht davon aus, dass mit den Städte-TLDs die neuen Endungen in der Breite bekannt werden. Frank Schilling (Domainer und Geschäftsführer von Uniregistry) geht davon aus, dass die kürzeren Domains (acura.cars statt acuracars.com) einprägsamer und intuitiver werden. Die mögliche Auswahl von Domain-Namen vergrößert sich rapide. Innovation und Investment gehen zugunsten der Internetbranche mit Einführung der neuen Endungen einher, zum Wohle auch der Nutzer, die schneller, einfacher und erfreulicher an ihre Domains kommen und bequemere Dienste sehen werden. Rick Schwartz (Domain-King und T.R.A.F.F.I.C.-CEO) sieht die Sache deutlich skeptischer als andere. Er geht von wenigen Gewinnern unter den neuen Endungen aus: .com wird weiter die maßgebende Endung sein, weil sie zu 95 Prozent aus Geschäften und nur fünf Prozent Domain-Investoren gewachsen ist, während es sich bei den neuen Endungen genau anders herum verhält: rechnet man die Fake-Registrierungen von .xyz und die von den Registries selbst registrierten Domains heraus, befinden sich 95 Prozent der neuen Domains in Händen von Domain-Investoren und fünf Prozent gehören wirklichen Endnutzern. Für ihn sind die von ihm gekauften Domains unter nTLDs noch keine Investition, sondern vielmehr ein Spiel.

Für Adrian Kundaris (ARI registry Services, CEO) ist die kritische Masse von Registrierungen unter nTLDs noch lange nicht erreicht. Die .brands werden zukünftig den Markt der neuen Endungen beherrschen. Es nimmt Zeit, ehe die Nutzer die historischen Endungen hinter sich lassen und die Vorteile der nTLDs umarmen. Nach Ansicht von Joe Alagna (101domain.com) werden die neuen Endungen den Markt nicht umkrempeln und nur Teil des Online-Ökosystems. Die meisten Registries werden bereits mit 10.000 bis 20.000 Domains erfolgreich operieren. Er rechnet jedoch damit, dass in einigen Jahren aufgrund eines Konsolidierungsprozesses nur mehr wenige Registries die zahlreichen Domain-Endungen verwalten werden. Alexander Siffrin (Key-Systems GmbH, Geschäftsführer) rechnet wie die meisten mit einem gewissen Zeitraum, in dem die Nutzer die neuen Endungen langsam begreifen und dann nutzen. Einige weniger sinnvolle nTLDs werden verschwinden. Vor allem werden sich .brand-Endungen stark positionieren. Ken Hansen (.co.com LLC, CEO) baut auf Städtenamen und die meistumworbenen Endungen wie etwa .web, .blog, news usw., mit deren Erscheinen die Registrierungen deutlich ansteigen werden. Joseph Peterson (Markenberater und Domain-Investor) sieht die nTLDs sehr skeptisch. Er empfiehlt, die Registrierungszahlen außen vor zu lassen, denn sie stärken nur den Skeptizismus der Endnutzer gegenüber nTLDs. Die neuen Endungen sorgen für eine Fragmentierung des Domain-Raumes: die nTLDs werden nie mit .com konkurrieren, sondern immer nur untereinander. Sie werden auch nie eigenständig bestehen, denn die entsprechende .com-Domain muss – zumindest von Start-Ups – immer mitregistriert werden, so dass die neuen Endungen letztlich immer nur ein Steuer für „online commerce“ darstellen.

Rubens Kohl (nic.br) spricht sich sehr für .brands aus, welche die Bekanntheit der neuen Endungen forcieren und letztlich Internetnutzern den .com-Automatismus austreiben werden. Ebenfalls starken Einfluss wird der wachsende Markt der mobilen Endgeräte mit Touchfunktion haben: Nutzer wollen darauf lieber weniger tippen und werden deshalb kürzere Domains bevorzugen, wie sie nTLDs bereitstellen. Konstantinos Zournas (onlinedomain.com) meint, man solle die nTLD erst in vier bis fünf Jahren evaluieren und .com wird auf viele Jahre hin die stärkste Domain bleiben. Dirk Krischenowski (dotBerlin, Geschäftsführer) vertraut auf die Städte- und .brand-Domains, die die neuen Endungen der Allgemeinheit bekannt machen werden und meint, wir stehen am Start eines langen Prozesses. Abschließend erklärt sodann Andy Churly (Famous Four Media) die .brand-Endungen als den Schlüssel für den nTLD-Erfolg.

Wirklich Neues bieten diese Antworten auf die kleine Frage nicht. Aber man erkennt die großen Handlungsstränge: .com bleibt uns erhalten, und die Städte- und .brand-Domains werden Wegbereiter der neuen Endungen. Fragen wir also einfach in vier bis fünf Jahren nochmal nach.

Die ausführlichen Antworten finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/1000

Quelle: europeandomaincentre.com, onlinedomain.com

UDRP – CITY BANK SCHEITERT AM MARKENRECHT

Die US-amerikanische City Bank wollte im Rahmen eines UDRP-Verfahrens die Domain citybank.com gewinnen und scheiterte auf ganzer Linie. Nicht nur, dass ihr Antrag vom NAF-Panel zurückgewiesen wurde – es stellte einen Fall von Domain Name Reverse Hijacking fest.

Die City Bank legte beim National Arbitration Forum (NAF) eine Beschwerde gegen den Inhaber der Domain citybank.com, die Invavir Inc., ein, um die Domain übertragen zu bekommen. Sie trug vor, Inhaberin der Marke „CITY BANK“ zu sein, die sie seit 1984 nutze und in die sie Geld sowie Arbeitsaufwand steckte, um sie bekannt zu machen. Diese Marke beruhe auf Gewohnheitsrecht im Zusammenhang mit Bankgeschäften und Finanzdienstleistungen. Sie selbst betreibe die Seiten citybankonline.com und citybanktexas.com. Die Domain citybank.com sei zum Verwechseln ähnlich mit ihrer Marke. Der Antragsgegner sei nicht berechtigt, die Marke zu nutzen. Die Domain sei geparkt und zeige Links zu anderen Bank- und Finanzangeboten, womit der Antragsgegner das Geschäft der City Bank zerstören wolle und seinerseits verdiene. Er habe ihr die Domain zum Preis von US$ 180.000,- zum Kauf angeboten. Der Antragsgegner hielt entgegen, dass eine Marke „CITY BANK“ von Seiten der Antragstellerin nicht belegt ist. City und Bank sind zwei allgemeine Begriffe, die (auch zusammen) nicht geschützt werden könnten. Die Antragstellerin sei erst im November 1999 als Unternehmung in Texas registriert, knapp vier Jahre, nachdem er die Domain citybank.com registriert habe. Die Domain sei somit auch vor den Domains der Antragstellerin registriert gewesen. Er wusste seinerzeit noch nichts von der Antragstellerin, die ihren eigentlichen Sitz in Großbritannien hat. Und die Domain habe er ihr nie zum Verkauf angeboten: sie habe bei ihm angefragt, woraufhin er erklärt habe, er hätte Kaufangebote über US$ 180.000,- zurückgewiesen, da er die Domain nicht verkaufen wolle. Schließlich habe die Antragstellerin ihren Antrag verwirkt, der 18 Jahre nach Registrierung der Domain citybank.com erfolge; vielmehr mache sie sich des Domain Name Reverse Hijacking schuldig.

Das NAF-Panel bestehend aus den drei Fachleuten Fernando Triana, Esq., Honorable James A. Carmody und Dennis A. Foster, Esq., wies den Antrag der Antragstellerin zurück und stellte zudem fest, dass tatsächlich ein Fall von Domain Name Reverse Hijacking vorliege (NAF Claim Number: FA1406001564337). Zunächst machte das Panel klar, dass eine Marke „CITY BANK“ von der Antragstellerin weder schlüssig vorgetragen noch belegt ist. Um eine gewohnheitsrechtliche Marke zu begründen, müsste die Antragsstellerin zeigen, dass der Begriff ein ausgeprägtes Identifizierungsmerkmal geworden ist, das mit ihr oder ihren Dienstleistungen in Verbindung gebracht wird. Da aber „City Bank“ rein beschreibend ist und die Angaben der Antragstellerin über den Aufwand, ihn als Marke zu etablieren, nicht ausreichen, ein Bild davon zu zeichnen, wie der Begriff im Verkehr als auf die Antragstellerin verweisend wahrgenommen wird, konnte sie kein gewohnheitsrechtliches Markenrecht für „City Bank“ reklamieren. Damit scheiterte die Antragstellerin bereits am ersten Tatbestandsmerkmal der UDRP.

Das Panel ging nun weiter und prüfte den Vortrag des Antragsgegners. Die Frage der Verwirkung wegen der bereits 18 Jahre zurückliegenden Registrierung streifte das Panel lediglich, da es als Verteidigungsmittel gilt, das bei Vorliegen sämtlicher Tatbestandsmerkmale auf Seiten des Antragstellers greift. Das aber sei hier nicht nötig, da die Antragstellerin bereits keine Marke nachweisen konnte. Also wandte sich das Panel dem Vorwurf des Domain Name Reverse Hijacking zu. Dazu dürfte die Nutzung der Domain durch den Antragsgegner das Merkmal einer Bösgläubigkeit („bad faith“) nicht erfüllen. Das sah das Panel bestätigt, da der Antragsgegner die Domains bereits 1995 registrierte, drei und vier Jahre, bevor die Antragstellerin ihre registrierte. Schon damals musste die Antragstellerin erfahren haben, dass die Domain citybank.com vom Antragsgegner registriert ist und geparkt für Linkwerbung genutzt wurde. Dass sie jetzt nach 15 Jahren kommt, deutet auf Domain Name Reverse Hijacking. Weiter behauptete die Antragstellerin, dass der Domain-Inhaber sie angeschrieben und die Domain für US$ 180.000,- angeboten habe. Aus der vorgelegten eMail-Korrespondenz ergibt sich jedoch, dass zunächst sie den Domain-Inhaber angeschrieben hat und der sie lediglich davon in Kenntnis gesetzt habe, dass er ein Angebot über US$ 180.000,- erhalten, dieses aber abgelehnt habe. Hinzu kommt noch, dass die fragliche Domain sich nicht auf der von der Antragstellerin vorgelegten Liste der seitens des Antragsgegners zum Verkauf stehenden Domains befindet. Schließlich spricht der Umstand, dass die Antragstellerin erst über 18 Jahren, nachdem die Domain registriert wurde, mit einem Verfahren kommt, dafür, dass sie selbst davon ausgeht, nur schlechte Chancen zu haben, einen berechtigten Anspruch auf die Domain zu stellen. Mithin wies das Panel den Antrag auf Domain-Übertragung zurück und bestätigte einen Fall von Domain Name Reverse Hijacking.

Die UDRP-Entscheidung findet man unter:
> http://domains.adrforum.com/domains/decisions/1564337.htm

Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> http://www.domain-anwalt.de

Quelle: adrforum.com

CHECK.COM – DER INHABER WIRD ZUM US$-MILLIONÄR

Nach der schwächsten Woche des Jahres geriet die vergangene Domain-Handelswoche zu einer der besten: mit check.com für runde US$ 1.000.000,- (ca. EUR 757.576,-) war eine der teuersten Domains im Spiel. Unter den übrigen generischen Endungen gab es zudem einiges im sechsstelligen Bereich.

Die teuerste Domain der Woche, check.com, platzierte sich mit einem Preis von US$ 1.000.000,- (ca. EUR 757.576,-) auf Position sieben der Jahresbestenliste. Ihr folgten gleich vier .com-Domains mit sechsstelligen US$-Preisen. Damit nicht genug, bot auch .net mit yes.net zu US$ 175.000,- (ca. EUR 132.576,-) und 99.net zu US$ 150.000,- (ca. EUR 113.636,-) gleich zwei Domains im sechsstelligen Euro-Bereich. Selbst .org war mit ridesharing.org zum Preis von US$ 39.000,- (ca. EUR 29.545,-) und ride.org für US$ 35.000,- (ca. EUR 26.515,-) mit überdurchschnittlichen Preisen vertreten – erstaunlich!

Die Länderendungen beherrschte die kanadische Endung, die mit 888.ca bei einem Preis von US$ 20.000,- (ca. EUR 15.152,-) die teuerste Domain lieferte, gefolgt von noch drei .ca-Domains. Ebenfalls stark war wieder einmal .co.uk, die drei hochpreisige Domains bot und eine etwas günstigere Domain. Die deutsche Endung hingegen lieferte mit whitepages.de für EUR 3.454,- nichts wirklich erwähnenswertes. Mit einer Millionen-Domain sowie sechs Domains im sechsstelligen US$-Bereich hatten wir also eine sehr erfreuliche und erfolgreiche Domain-Handelswoche.

Länderendungen
————–

888.ca – US$ 20.000,- (ca. EUR 15.152,-)
supreme.ca – US$ 19.000,- (ca. EUR 14.394,-)
ojai.ca – US$ 14.000,- (ca. EUR 10.606,-)
odb.ca – US$ 5.625,- (ca. EUR 4.261,-)

englishclub.co.uk – US$ 16.000,- (ca. EUR 12.121,-)
firstport.co.uk – US$ 15.000,- (ca. EUR 11.364,-)
videoslots.co.uk – US$ 15.000,- (ca. EUR 11.364,-)
hometurf.co.uk – US$ 4.500,- (ca. EUR 3.409,-)

jahreswagen.eu – EUR 12.000,-
rehab.tv – US$ 10.000,- (ca. EUR 7.576,-)
fans.co – US$ 9.999,- (ca. EUR 7.575,-)
fabric.co – US$ 7.900,- (ca. EUR 5.985,-)
fet.co – US$ 7.500,- (ca. EUR 5.682,-)
eva.co – US$ 6.500,- (ca. EUR 4.924,-)
andrea.co – US$ 5.466,- (ca. EUR 4.141,-)
tafecourses.com.au – AUD 5.670,- (ca. EUR 4.029,-)
carsales.co.kr – US$ 5.100,- (ca. EUR 3.864,-)
ray.co – US$ 5.000,- (ca. EUR 3.788,-)
whitepages.de – EUR 3.454,-
myscore.com.ua – US$ 4.500,- (ca. EUR 3.409,-)

Generische Endungen
——————-

agent.info – US$ 6.000,- (ca. EUR 4.545,-)
mywork.info – US$ 4.999,- (ca. EUR 3.787,-)

yes.net – US$ 175.000,- (ca. EUR 132.576,-)
99.net – US$ 150.000,- (ca. EUR 113.636,-)
ridesharing.org – US$ 39.000,- (ca. EUR 29.545,-)
ride.org – US$ 35.000,- (ca. EUR 26.515,-)
carpool.org – US$ 18.000,- (ca. EUR 13.636,-)
poetry.net – US$ 18.000,- (ca. EUR 13.636,-)
ctr.org – US$ 10.000,- (ca. EUR 7.576,-)
stratosphere.net – US$ 10.000,- (ca. EUR 7.576,-)
rentsmart.net – US$ 7.500,- (ca. EUR 5.682,-)
ground.net – US$ 6.999,- (ca. EUR 5.302,-)
phonenumbers.org – US$ 5.800,- (ca. EUR 4.394,-)
pallets.net – EUR 4.000,-
egx.net – US$ 5.250,- (ca. EUR 3.977,-)
auctionsoftware.net – US$ 5.000,- (ca. EUR 3.788,-)
include.org – US$ 5.000,- (ca. EUR 3.788,-)
missingkids.org – US$ 5.000,- (ca. EUR 3.788,-)
ifly.org – EUR 3.500,-
exponential.net – US$ 4.100,- (ca. EUR 3.106,-)

.com
—–

check.com – US$ 1.000.000,- (ca. EUR 757.576,-)
aura.com – US$ 175.000,- (ca. EUR 132.576,-)
munch.com – US$ 140.000,- (ca. EUR 106.061,-)
vapers.com – US$ 132.470,- (ca. EUR 100.356,-)
peepers.com – US$ 105.000,- (ca. EUR 79.545,-)
safetytraining.com – US$ 80.000,- (ca. EUR 60.606,-)
truckdrivingjobs.com – US$ 80.000,- (ca. EUR 60.606,-)
ridescout.com – EUR 60.000,-
mitv.com – US$ 75.000,- (ca. EUR 56.818,-)
brandnames.com – US$ 65.000,- (ca. EUR 49.242,-)
bushel.com – US$ 60.000,- (ca. EUR 45.455,-)
futr.com – US$ 58.800,- (ca. EUR 44.545,-)
goodadvice.com – US$ 58.000,- (ca. EUR 43.939,-)
storageboxes.com – US$ 58.000,- (ca. EUR 43.939,-)
mewe.com – US$ 55.800,- (ca. EUR 42.273,-)
marruecos.com – US$ 55.000,- (ca. EUR 41.667,-)
asou.com – US$ 52.500,- (ca. EUR 39.773,-)
dirtypanties.com – US$ 50.000,- (ca. EUR 37.879,-)

Weitere Domain-Preise finden Sie unter:
> http://www.domain-spiegel.de

Quelle: dnjournal.com, sedo.de, thedomains.com

BERLIN – IPEN-WORKSHOP ZUM DATENSCHUTZRECHT

Die neugegründete europäische IPEN-Initiative veranstaltet Ende September 2014 in Berlin einen Workshop für Entwickler und Datenschutzexperten, in dem Möglichkeiten eröffnet werden sollen, zukünftig Datenschutzfunktionen in neue technische Anwendungen zu integrieren. Anmeldeschluss für den Workshop ist bereits am 07. September 2014.

Das „IPEN – Schutz der Privatsphäre im Internet Engineering Network“ ist eine Neugründung aus dem Jahr 2014, mitinitiiert vom Europäischen Datenschutzbeauftragten. IPEN will die Einrichtung von Ingenieursarbeitsgruppen fördern, die vielseitig nutzbare Bausteine, Designs und sonstige Hilfsmittel entwickeln, die für ausgewählte Fälle der Internetnutzung dem Schutz der Privatsphäre dienen. Nun lädt die neue Initiative Fachleute aus unterschiedlichen Bereichen wie Datenschutz, Behörden, Hochschulen, Open Source und Unternehmensentwicklung sowie Personen, die sich dem Schutz der Privatsphäre durch technische Lösungen verpflichtet haben, zu dem Workshop. Ziel der Initiative und der Veranstaltung ist es, dem Datenschutz von Anbeginn den Weg in den Entwicklungsprozess von Tools zu ebnen und so zukünftig die Privatsphäre der Internetnutzer besser zu schützen. Die Veranstaltung beginnt am Freitag, den 26. September morgens um 09.00 Uhr. Als Referent mit von der Partie sind unter anderem Dr. Alexander Dix (Berliner Datenschutzbeauftragter) und Peter Schaar, der ehemalige Bundesdatenschutzbeauftragte und jetzige Vorsitzender der EAID, die beide als Keynote-Speaker gewonnen werden konnten.

Der IPEN-Workshop findet am 26. September 2014 von 09.00 Uhr bis 17.00 Uhr in den Räumen des Abgeordnetenhauses des Landes Berlin, Niederkirchener Straße 5 in Berlin, statt. Der Anmeldeschluss für die Teilnahme ist der 7. September 2014.

Weitere Informationen, den Entwurf der Tagesordnung und das Teilnahmeformular finden Sie unter:
> https://secure.edps.europa.eu/EDPSWEB/edps/EDPS/IPEN

Quelle: europa.eu

Kommentar schreiben

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht, oder weitergegeben.
Bitte füllen Sie die gekennzeichneten Felder aus.*

Abonnieren Sie unseren Newsletter

Der Domain-Newsletter von domain-recht.de ist der deutschsprachige Newsletter rund um das Thema "Internet-Domains". Unser Redeaktionsteam informiert Sie regelmäßig donnerstags über Neuigkeiten aus den Bereichen Domain-Registrierung, Domain-Handel, Domain-Recht, Domain-Events und Internetpolitik.

Mit Bestellung des Domain-Recht Newsletter willigen Sie darin ein, dass wir Ihre Daten (Name und E-Mail-Adresse) zum Zweck des Newsletterversandes in unseren Account bei der Episerver GmbH, Wallstraße 16, 10179 Berlin übertragen. Rechtsgrundlage dieser Übermittlung ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a) der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen, indem Sie am Ende jedes Domain-Recht Newsletters auf den entsprechenden Link unter "Newsletter abbestellen? Bitte einfach hier klicken:" klicken.

Top