Domain-Newsletter

Ausgabe #731 – 28. August 2014

Themen: ANA – neue TLDs in 2 Jahren wieder verschwunden? | URS – INTA-Bulletin zieht durchwachsenes Fazit | TLDs – Neues von .health, .hiv und .om | UDRP – ermittelt die WIPO von Amts wegen? | NAF – Porsche verliert im .social-Streit | dtp.com – Drei-Zeichen-Domain für US$ 35.000,- | Uni Mainz – 15. Herbsttagung der DSRI

ANA – NEUE TLDS IN 2 JAHREN WIEDER VERSCHWUNDEN?

In diesen Tagen hat die Zahl der registrierten Domains mit neuer Domain-Endung die Marke von zwei Millionen überschritten. Voraussichtlich in zwei Jahren werden sie jedoch schon wieder verschwunden sein – meint zumindest eine von der US-amerikanischen Association of National Advertisers (ANA) beauftragte Anwaltskanzlei.

Seit über 100 Jahren vertritt die ANA mit über 550 Mitgliedern und über 10.000 Markenrechten die Interessen der Marketing-Community in den USA. Angesichts des explosiven Wachstums des Domain Name Systems und der sich daraus möglicherweise für Inhaber von Markenrechten ergebenden Auswirkungen hat man nun die international tätige Anwaltskanzlei Reed Smith LLP um periodische Berichte zum Status der Entwicklungen gebeten. Der erste Bericht, verfasst vom Rechtsanwalt Brad R. Newberg, liegt inzwischen vor und könnte für die Betreiber einer bereits eingeführten neuen Top Level Domain kaum vernichtender ausfallen: wenn man die Registrierungszahlen betrachtet, ist es nach Ansicht von Newberg kaum vorstellbar, dass die meisten der bisher eingeführten Endungen in zwei Jahren noch existieren.

Ausgangspunkt der Überlegungen von Newberg war folgende Frage: wenn man alle Cybersquatter, Domainer und Unternehmensjuristen ausser Betracht lässt und allein auf die breite Öffentlichkeit abstellt – wenn eine neue Domain-Endung startet, wird sie zu vernehmen sein? Nach seinen Feststellungen haben die bislang gestarteten Domain-Endungen praktisch keine Werbung erfahren, was zu einem kollektiven Gähnen der Öffentlichkeit beim Thema nTLDs geführt habe. Die meisten seien völlig ahnungslos, dass es die neuen Domain-Endungen überhaupt gibt. Auch wenn bisher keine nTLD gescheitert sei, ist nicht auszuschließen, dass eine Pleite der ersten Registry einen Domino-Effekt auslöse. Im Schnitt seien bei den ersten 200 neu gestarteten Endungen etwa 9.000 Domains registriert worden, und dieses Ergebnis sei durch das Marketing der Registrars Network Solutions bei .xyz noch künstlich aufgeblasen. Lediglich .berlin, .club sowie .guru liegen deutlich über dem Schnitt; nur 35 der 200 Endungen kommen auf über 10.000 registrierte Domains. Er kann daher nicht ausschliessen, dass viele dieser Domains das erste Jahr noch überleben, auf den Anteil der Vertragsverlängerungen warten und dann die Pforten schliessen, wenn sie mit den Ergebnissen nicht zufrieden sind. Marken-TLDs hätten jedoch das Potential, neue generische TLDs zum Leben zu erwecken, allerdings ist bisher kaum eine Marken-Endung gestartet.

Newberg legt den Finger damit in die Wunde: die breite Öffentlichkeit hat von den neuen Domain-Endungen bisher kaum Notiz genommen, und es liegt an der gesamten Domain Name Industry, durch entsprechendes Marketing für mehr Aufmerksamkeit zu sorgen. Allerdings sind zahlreiche besonders begehrte Endungen wie etwa .app, .blog, .book, .music, .shop und .web noch gar nicht gestartet. Zudem sind Domain-Namen für die von Newberg in seiner Frage angesprochene Zielgruppe eine langfristige Ressource; zwei Jahre dürften als Referenzzeitraum nicht ausreichend sein. Die Endung .coop kommt aktuell auf etwa 7.900 registrierte Domains, wurde jedoch bereits im Dezember 2001 eingeführt; bei .museum sind es gar nur etwa 450. Gleichwohl haben beide Endungen ihren Betrieb nicht eingestellt. Ein langer Atem kann daher nicht schaden.

Den ANA-Bericht von Brad R. Newberg finden Sie unter:
> http://www.ana.net/blogs/show/id/31435

Aktuelle Statistiken zu Domains mit neuer Top Level Domain finden Sie unter:
> http://ntldstats.com/

Quelle: ana.net, wikipedia.org, eigene Recherche

URS – INTA-BULLETIN ZIEHT DURCHWACHSENES FAZIT

Die International Trademark Association (INTA) hat sich in einem Bulletin mit den ersten sechs Monaten des Verfahrens nach der Uniform Rapid Suspension (URS) beschäftigt. Das Zwischenfazit fällt durchwachsen aus.

Nach zähen Diskussionen und auf Druck der Markenlobby hat die Internet-Verwaltung ICANN das URS-Verfahren in das nTLD-Programm implementiert, um eine kostengünstige und noch schnellere Alternative zur Uniform Domain Name Dispute Resolution (UDRP) zu schaffen. Im Februar 2014 ergingen daraufhin im Streit um die beiden Domains ibm.guru und ibm.ventures die ersten Urteile, in welchen die URS bei neu eingeführten Endungen zur Anwendung kam; prompt konnte sich der Markeninhaber International Business Machines Corporation of Armonk (kurz IBM) dort durchsetzen. Sechs Monate später wurden nach Berichten der INTA insgesamt 92 URS-Verfahren initiiert, davon 88 vor dem National Arbitration Forum (NAF) in den USA und 4 beim Asian Domain Name Dispute Resolution Centre (ADNDRC) in Hong Kong. Für die Markeninhaber hat es sich bisher gelohnt: in 71 Verfahren konnten sie die Suspendierung der Domain für die restliche Vertragslaufzeit erreichen, wobei das Urteil im Streit um die Domain yoyo.email auch in der Berufungsinstanz bestätigt wurde. In 9 Fällen konnten sich dagegen die Domain-Inhaber durchsetzen. Die verbleibenden 12 Streitigkeiten sind aktuell noch bei den beiden Schiedsgerichten anhängig.

Nach den Auswertungen der INTA scheint sich jedoch das Blatt zu Gunsten der Domain-Inhaber zu wenden. So musste etwa die Virgin Enterprises Limited im Streit um branson.guru eine Niederlage einstecken, obwohl die Bezeichnung „Branson“ markenrechtlich geschützt ist. Das Gericht wollte jedoch nicht ausschliessen, dass dieser Name aufgrund seiner Gebräuchlichkeit in zulässiger Weise genutzt werden kann; allein die Nutzung für Domain-Parking liess jedenfalls keinen Schluss auf eine bösgläubige Nutzung zu. Zu ähnlichen Ergebnissen kam das Gericht in den Fällen heartland.holdings und heartland.ventures; auch hier wurde mit „heartland“ letztlich lediglich ein allgemein gebräuchlicher Begriff aus dem Wörterbuch registriert. Gar am Nachweis der eigenen Markenrechte gescheitert sind die Antragsteller in den Verfahren aeropostale.uno, mathematica .guru und wolfram.ceo; dort wich der jeweilige Inhaber der Markenrechte vom Antragsteller ab, so dass das Gericht in beiden Fällen kurzen Prozess machen konnte. Die Bäume wachsen im URS-Verfahren also auch für Markeninhaber nicht in den Himmel.

Nach erster Einschätzung der INTA sollten Markeninhaber genau abwägen, ob ein URS-Verfahren ihre beste Option darstellt. In Fällen, in denen das Markenrecht schwach ist, muss der Inhalt der Website offensichtlich darauf hinweisen, dass der Inhaber eine Verwirrung der Besucher bezweckt. Zudem ergeben sich allein durch formale Vorgaben bei der Antragsschrift (der streitige Sachverhalt muss zum Beispiel in maximal 500 Wörtern dargestellt werden) praktische Beschränkungen, denen nicht jeder komplexe Fall gerecht wird. Da im URS-Verfahren vor allem jedoch lediglich die Suspendierung einer Domain für die restliche Vertragslaufzeit, nicht aber ihre Übertragung auf den Antragsteller erreicht werden kann, bleibt die UDRP damit jedenfalls vorerst eine sinnvolle Alternative.

Das INTA-Bulletin zum URS-Verfahren finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/995

Weitere Informationen zum URS-Verfahren finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/967

Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> http://www.domain-anwalt.de

Quelle: inta.org, thedomains.com

TLDS – NEUES VON .HEALTH, .HIV UND .OM

Kein ooohm, sondern .om: der Oman erlaubt schon in Kürze auch Privatpersonen, ihre Domain zu registrieren. Im Wettstreit um .health gibt es dagegen nur einen Gewinner, während .hiv mit sozialen Zwecken wirbt – hier unsere Kurznews.

Vier Bewerber waren im Jahr 2012 bei ICANN angetreten, um den Zuschlag für die Gesundheits-Domain .health zu erhalten. Doch übrig geblieben ist nur DotHealth LLC. Die in New Jersey ansässige Unternehmung hat sich offenbar in einer privaten Auktion gegen die Konkurrenten Afilias Limited sowie die DonutsTochter Goose Fest LLC durchgesetzt; zumindest führt ICANN beide Bewerbungen seit wenigen Tagen offiziell mit dem Status „withdrawn“. Die zu Famous Four Media Limited gehörende dot Health Limited hatte ihre Bewerbung bereits vor etwa einem Monat zurückgezogen. Obwohl DotHealth dank Straat Investments, der Gesellschaft hinter dem erfolgreichen Neustart der kolumbianischen Länderendung .co, auf starke Unterstützung bauen kann, gilt .health als problematisch. Vor allem aus Mediziner- und Pharmakreisen fürchtet man, dass die Endung zum Vertriebskanal dubioser Online-Apotheken werden könnte. Ähnliche Sorgen treiben auch den ICANN-Regierungsbeirat Governmental Advisory Committee (GAC) um, in dem sich Stimmen gegen eine Einführung erhoben hatten. Ob es DotHealth LLC gelingt, diese Bedenken auszuräumen, bleibt daher abzuwarten; eine Delegierung ist bisher jedenfalls noch nicht erfolgt.

Nach vier Jahren der Vorbereitung und einem Investment von EUR 700.000,- ist es so weit: am 26. August 2014 hat die neue Top Level Domain .hiv ihren Registrierungsbetrieb aufgenommen. Das Besondere an .hiv: mit diesem Tag löst jeder Klick auf eine unter .hiv registrierte Domain eine Mikrospende an HIV-Projekte aus. Jeder Besuch entspricht dabei zum Start EUR 0,1 Cent. Damit ist .hiv aktuell die einzige neue Domain-Endung mit einem sozialen Zweck weltweit. Wie Carolin Silbernagl, Mitgründerin und Geschäftsführerin der TLD dotHIV Registry GmbH, mitteilt, gehen mindestens 70 Prozent der Einkünfte an HIV-Projekte. Bisher verzeichnet .hiv reges Interesse: über 10.000 Vorregistrierungen sollen bereits vorliegen. Im Rahmen der Sunrise-Period verbuchte man zudem 30 hochkarätige Registrierungen, darunter amazon.hiv, linkedin.hiv, samsung.hiv und instagram.hiv. Organisationen mit einem Schwerpunkt im Bereich HIV & AIDS bekommen die .hiv-Domain sogar kostenlos.

Der Weg ist frei: wie die Telecommunications Regulatory Authority (TRA) des Sultanats Oman mitteilt, können in Kürze erstmals auch Einzelpersonen eine Domain unterhalb des Landeskürzels .om sowie der neu eingeführten, in arabischen Schriftzeichen internationalisierten Endung .oman registrieren. In ihrer Entscheidung 42/2014, veröffentlicht am 10. Juli 2014 und in Kraft ab 10. September 2014, hat die TRA die Vergaberegelungen entsprechend modifiziert. Der neu gestaltete Artikel 14 sieht vor, dass eine Registrierung auch für jeden Bürger des Omans möglich ist, solange er sich allein auf den Namen beschränkt. Soweit die TRA bisher überlegt hatte, unterhalb von .names.om auch generische Begriffe wie scorpion.names.om zuzulassen, hat man sich letztlich dagegen entschieden. Dennoch setzt die TRA damit den Trend einer vorsichtigen Liberalisierung fort, seit man sich im Jahr 2012 mit ARI Registry Services, das sich als technischer Dienstleister einen mit US$ 1,3 Mio. dotierten Vertrag über verschiedene Softwareund Domain-Dienstleistungen sichern konnte, auf eine Kooperation verständigt hat. Mit bisher nur drei akkreditierten Registraren gibt es aber noch reichlich Wachstumspotential.

Die Registrierung von .hiv-Domains ist möglich zum Beispiel unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/996

Weitere Informationen zu .om finden Sie unter:
> http://www.registry.om/om/en/?page_id=197

Quelle: domainincite.com, click4life.hiv, muscatdaily.com

UDRP – ERMITTELT DIE WIPO VON AMTS WEGEN?

Ein Schiedsgericht, das sich die Beweismittel selbst beschafft und die Parteien darüber im Unklaren lässt: der Streit um die Domain 4chan.com hat eine ungewöhnliche Praxis der Genfer WIPO aufgedeckt. Und vorerst wird sie sich auch nicht ändern.

Dispositionsmaxime – dieser Ausdruck bezeichnet den Grundsatz in zivilprozessualen Verfahren, wonach ein Rechtsstreit vor Gericht grundsätzlich durch die Parteien beherrscht wird. Er beinhaltet beispielsweise das Recht der Parteien, den Streitgegenstand festzulegen und über ihn zu verfügen. Damit grenzt er sich von der Amtsermittlung ab, wie sie etwa in Strafverfahren üblich ist und Behörden verpflichtet, umfassende eigene Nachforschungen anzustellen. Bisher war es allgemeine Meinung, dass auch im Verfahren der Uniform Domain Name Dispute Resolution Policy (UDRP) die Dispositionsmaxime gilt. Doch in einer aktuellen Entscheidung hat ausgerechnet das Schiedsgericht der World Intellectual Property Organisation (WIPO) selbst zu erkennen gegeben, dass es in seiner Praxis davon abweicht. Auslöser war der Streit um die Domain 4chan.com (Case No. D2014-0484), in dem sich die Domain-Inhaberin Oversee Domain Management LLC gegen die Markeninhaberin 4chan LLC durchsetzen konnte. Soweit, so gewöhnlich. Für Aufsehen sorgte jedoch ein Satz in der Begründung des aus drei Panelisten bestehenden Schiedsgerichts: „The Center generated, as it does as a matter of standard practice, a screenshot of the website associated with the disputed domain name following Respondent’s filing of the Complaint.“ Demnach ist es bei der WIPO üblich, mit Eingang der Klage selbst Screenshots jener Website zu erstellen, die mit der streitigen Domain verbunden sind. Die Parteien erhalten hierüber keine Nachricht, wissen also nicht, was auf dem Screenshot zu sehen ist.

Der US-Rechtsanwalt und UDRP-Veteran John Berryhill kritisiert diese Praxis mit deutlichen Worten. Das UDRP-Schiedsgericht ist nach den einschlägigen Regelungen nicht berechtigt, selbst ermittelnd tätig zu werden. In „Rule 12“ sei beispielsweise geregelt, dass die Entscheidung auf Grundlage der Klage, der Klageerwiderung und allen Informationen, welche das Panel von den Parteien angefordert habe, ergehe. Für „geheime Beweise“ sei daher kein Raum. Darüber hinaus sei es ein Prinzip westlicher Juristerei, dass die beklagte Partei Zugang zu allen Beweisen hat, die gegen sie verwendet werden sollen. Daneben stösst diese Praxis auch deshalb auf Bedenken, weil viele Internetseiten mit einem Geo-Target versehen sind; wer also die Domain von den USA aus aufruft, erhält möglicherweise andere Inhalte präsentiert als ein Besucher aus der Schweiz. Inhalte von Adressen wie zum Beispiel pandora.com können von Deutschland aus gar nicht aufgerufen werden. Daneben können unter anderem die Browser-Chronik oder Cookies die angezeigten Inhalte beeinflussen.

Die WIPO hat ihre Praxis gegenüber Berryhill inzwischen ausdrücklich bestätigt und damit gerechtfertigt, dass man verifizieren wolle, dass alle im Rahmen des Angebots angegebenen Kontakte über das Verfahren informiert werden. Dieses Argument kann jedoch kaum überzeugen, da eine Impressumspflicht in vielen Ländern nicht besteht. Vor allem aber geht es vorrangig um die Domain, und für die Domain ist grundsätzlich der Inhaber erster Ansprechpartner, wie er sich aus dem WHOIS ergibt. Es gibt jedoch keine Anzeichen, dass die WIPO von ihrer Praxis abweichen will. Die Parteien eines UDRP-Verfahrens sind daher gut beraten, künftig vorsorglich einen eigenen Screenshot anzufertigen und mit ihrem Schriftsatz einzureichen.

Das WIPO-Urteil zu 4chan.com finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/997

Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> http://www.domain-anwalt.de

Quelle: thedomains.com, eigene Recherche

NAF – PORSCHE VERLIERT IM .SOCIAL-STREIT

Die Porsche AG sah sich unvermittelt der Registrierung der Domain porsche.social gegenüber und startete ein Uniform Rapid Suspension-Verfahren (URS). Das National Arbitration Forum jedoch wies den Antrag zurück.

Inhaberin der Domain porsche.social ist die Interactiv Corporation mit Sitz in San Jose, Kalifornien (USA), die die Domain am 04. Juli 2014 registriert hat. Antragstellerin ist die Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG mit Sitz in Stuttgart. Sie legte ihre Beschwerde gegen die Registrierung am 26. Juli 2014 beim National Arbitration Forum (NAF) ein und beantragte die Suspendierung der Domain für die Zeit der Registrierungphase. Die Gegnerin trat der Beschwerde am 14. August 2014 entgegen.

Als Prüfer war Honorable Karl V. Fink (Ret.) angetreten, der den Antrag der Porsche AG nach Prüfung zurückwies (URS-Entscheidung vom 18.08.2014, Claim Number: FA1407001571774). Voraussetzung für den Erfolg eines URS-Verfahrens ist die klare und überzeugende Sach- und Beweislage: Die Domain muss mit einer Wortmarke identisch sein, der Registrant darf kein legitimes Interesse oder Recht am Domain-Namen haben und die Domain muss bösgläubig registriert oder genutzt werden. Honorable Karl V. Fink übersprang die erste Frage und kam gleich auf den Punkt: Der Antragsgegner vermochte mit seiner Erklärung, eine Fanseite für Porsche-Enthusiasten einzurichten, die von vornherein darauf aufmerksam macht, dass die Betreiberin nicht von Porsche autorisiert sei, zu überzeugen. Den Vortrag untermauerte sie mit Screenshots von der Website. Damit stand für Honorable Karl V. Fink fest, dass Porsche keine klaren und überzeugenden Beweise für eine bösgläubige Registrierung oder Nutzung der Domain erbringen konnte. Mithin wies er den Antrag auf Suspendierung der Domain ab.

Die URS-Entscheidung ist nachvollziehbar: warum nicht sollte sich eine Fangemeinde unter der Markendomain zusammenfinden, wenn sie sich auf der Website als vom Markeninhaber unabhängig darstellt und, was Honorable Karl V. Fink nicht erwähnte, die Endung den Zweck des Angebots unterstreicht und sie vom Markeninhaber differenziert? Nun lässt sich fragen, welche Strategie Porsche besser angestanden hätte: sich doch um eine eigene Endung zu bewerben, mit der alle Unklarheiten mehr oder minder beseitigt wären, weil Nutzer dann wüssten, dass nur unter .porsche auch Porsche zu finden ist (was nicht heißen soll, dass Porsche dann alle bereits bestehenden Domains wie porsche.com löschen sollte) oder doch blind bei allen neuen Domain-Endungen im Rahmen einer Sunrise-Phase Porsche-Domains zu registrieren.

Die URS-Entscheidung finden Sie unter:
> http://www.udrpsearch.com/naf/1571774

Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> http://www.domain-anwalt.de

Quelle: udrpsearch.com, domainnamewire.com

DTP.COM – DREI-ZEICHEN-DOMAIN FÜR US$ 35.000,-

Die vergangene Domain-Handelswoche erwies sich als die bisher schwächste Woche des Jahres. Selbst .com lieferte mit dtp.com für US$ 35.000,- eine schwache teuerste Domain. Dafür war Südamerika gut besetzt.

Mit dtp.com zum Preis von US$ 35.000,- als teuerste Domain der Woche stehen wir vor dem Domain-Sommerloch des Jahres 2014. Auf Platz 2 folgt ihr essentials.com für lebensnotwendige US$ 32.000,-. Kurioserweise gab es unter .com neben dtp.com und loa.com (US$ 21.000,-) aber auch vier skurrile Drei-Zeichen-Domains für Preise zwischen US$ 5.700,- und US$ 9.975,-, nämlich qza.com, txg.com, 1sa.com und rhk.com.

Unter den Länderendungen setzte sich die mexikanische Adresse eldebate.com.mx mit gerade mal US$ 10.000,- (ca. EUR 7.519,-) an die Spitze. Mit pizzarias.com.br für US$ 4.000,- (ca. EUR 3.008,-) war auch eine brasilianische Domain vertreten. Sehr interessant ist auch der Verkauf der Ein-Zeichen-Domain p.gg von der Kanalinsel Guernsey zu US$ 3.199,- (ca. EUR 2.405,-); sie leitet auf paperpass.com weiter, ein asiatisches Angebot.

Die sonstigen generischen Endungen vermochten ganz und gar nicht zu überzeugen. Interessant war noch hotelbook.pro mit einem Preis von EUR 800,-. Schließlich schaffte es mit journal.club für US$ 1.500,- (ca. EUR 1.128,-) eine neue generische Endung in die Liste. Alles in allem haben wir also eine schwache Domain-Handelswoche hinter uns.

Länderendungen
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eldebate.com.mx – US$ 10.000,- (ca. EUR 7.519,-)
haus.co – EUR 6.990,-
ece.nl – EUR 6.655,-
m.ag – US$ 8.550,- (ca. EUR 6.429,-)
debtconsolidationloans.com.au – AUD 6.649,- (ca. EUR 4.649,-)
eyes.me – US$ 5.000,- (ca. EUR 3.759,-)
baby-markt.cn – EUR 3.500,-
pizzarias.com.br – US$ 4.000,- (ca. EUR 3.008,-)
mvagusta.cn – EUR 3.000,-
dgg.it – EUR 2.500,-
erborian.ru – EUR 2.490,-
p.gg – US$ 3.199,- (ca. EUR 2.405,-)
as.cc – US$ 3.100,- (ca. EUR 2.331,-)
maximo.tv – US$ 2.800,- (ca. EUR 2.105,-)
eureimporte.de – EUR 1.800,-
quinoa.ch – EUR 1.790,-
bedrijfsfilm.be – EUR 1.750,-
cdk.eu – US$ 2.300,- (ca. EUR 1.729,-)
line.in – US$ 2.300,- (ca. EUR 1.729,-)
speakeasy.co – GBP 1.250,- (ca. EUR 1.561,-)

Neue Endungen
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journal.club – US$ 1.500,- (ca. EUR 1.128,-)

Generische Endungen
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hotelbook.pro – EUR 800,-

ewx.net – US$ 2.300,- (ca. EUR 1.729,-)
patricia.net – US$ 2.200,- (ca. EUR 1.654,-)
erneuerbare-energien.net – EUR 1.300,-
loa.net – US$ 1.000,- (ca. EUR 752,-)
paxos.org – US$ 1.000,- (ca. EUR 752,-)

.com
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dtp.com – US$ 35.000,- (ca. EUR 26.316,-)
essentials.com – US$ 32.000,- (ca. EUR 24.060,-)
loa.com – US$ 21.000,- (ca. EUR 15.789,-)
stpl.com – US$ 18.000,- (ca. EUR 13.534,-)
experse.com – US$ 15.000,- (ca. EUR 11.278,-)
mbet.com – GBP 9.000,- (ca. EUR 11.251,-)
dronerepair.com – US$ 10.000,- (ca. EUR 7.519,-)
rhk.com – US$ 9.975,- (ca. EUR 7.500,-)
1sa.com – US$ 9.500,- (ca. EUR 7.143,-)
txg.com – US$ 9.000,- (ca. EUR 6.767,-)
qza.comvUS$ 5.700,- (ca. EUR 4.286,-)
glassview.com – US$ 5.500,- (ca. EUR 4.135,-)
arthaus.com – US$ 5.000,- (ca. EUR 3.759,-)
travelclever.com – US$ 5.000,- (ca. EUR 3.759,-)

Weitere Domain-Preise finden Sie unter:
> http://www.domain-spiegel.de

Quelle: dnjournal.com, sedo.de, thedomains.com

UNI MAINZ – 15. HERBSTTAGUNG DER DSRI

Die Deutsche Stiftung für Recht und Informatik (DSRI) veranstaltet im September in Mainz die 15. Herbstakademie 2014 unter dem Titel „BIG DATA & Co – Neue Herausforderungen für das Informationsrecht“.

Ende 2004 gegründet, nahm die Deutsche Stiftung für Recht und Informatik (DSRI) Anfang Mai 2005 ihre Tätigkeit in Oldenburg auf, und fördert seitdem die universitäre und berufliche Ausbildung von Juristen und Informatikern, die sich mit Fragen des Informationsrechts und der Rechtsinformatik befassen. Vom 10. bis zum 13. September 2014 veranstaltet sie nun die 15. Herbstakademie 2014 an der Johannes Gutenberg-Universität in Mainz in Zusammenarbeit mit dem Mainzer Medieninstitut (Prof. Dr. Dieter Dörr) und dem Fachbereich 03, Abteilung Rechtswissenschaft. Am Mittwoch, dem 10. September 2014, startet die Herbsttagung abends mit einem Empfang im Festsaal der Staatskanzlei Rheinland-Pfalz. Am Donnerstag wird es dann ab 08.30 Uhr ernst mit der Begrüßung der Teilnehmer und über den Vormittag mit mehreren Vorträgen zu Big Data. Nachmittags gibt es in zwei Slots parallele Panels, einerseits weiter zu Big Data, andererseits zum Gewerblichen Rechtsschutz und zum Immaterialgüterrecht. Am Freitag geht es mit zwei Slots weiter, einmal zum Thema Datenschutzrecht und zum anderen zum Internetrecht. Der Samstag ist dem IT-Recht gewidmet. Die Herbsttagung behandelt die aktuellen Entwicklungen des Informationstechnologierechts, Experten geben Überblicke über die Rechtsentwicklung der letzten 12 Monate und junge Anwälte, Referendare, wissenschaftliche Assistenten und Doktoranden können eigene Fälle oder Rechtsfragen vorgetragen und zur Diskussion stellen.

Die 15. Herbstakademie 2014 „BIG DATA & Co – Neue Herausforderungen für das Informationsrecht“ findet vom 10. bis 13. September 2014 in den Räumlichkeiten der Johannes Gutenberg-Universität Mainz statt. Das Tagungsentgelt beträgt EUR 350,- für Nicht-DGRI-Mitglieder und EUR 320,- für DGRI-Mitglieder. Auf Wunsch wird eine Teilnahmebescheinigung ausgestellt, die der Rechtsanwaltskammer als Fortbildungsnachweis (§ 15 FAO) vorgelegt werden kann.

Weitere Informationen und Anmeldung unter:
> http://dsri.de/herbstakademie/herbstakademie.html

Quelle: Deutsche Stiftung für Recht und Informatik

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