Themen:.hamburg – Kooperationsvertrag veröffentlicht | VeriSign – neue TLDs werden bisher kaum genutzt | TLDs – Neues von .at, .be und .infosys | porn.com – Premium-Domain wurde entführt | VG Hamburg – Domain-Inhaber bietet Telemedien an | chat.fr – kleine Flirts für EUR 99.999,- | Abgesagt – .brand-Kongress in Amsterdam fällt aus
.HAMBURG – KOOPERATIONSVERTRAG VERÖFFENTLICHT
Der Betrieb der neuen Städte-Domain .hamburg könnte sich für die Freie und Hansestadt Hamburg zum lukrativen Geschäft entwickeln. Auf Initiative der Blogger von elbmelancholie.de hat die Stadt den Kooperationsvertrag mit der Registry vorgelegt.
Gestützt auf § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG), hatten die Blogger am 11. Juli 2014 die Vorlage des Kooperationsvertrages erbeten. Diesem Antrag kam die Senatskanzlei am 11. August 2014 nach und veröffentlichte den am 23. März 2012 notariell beurkundeten, 28-seitigen Kooperationsvertrag über die Zusammenarbeit bei der Bewerbung und dem Betrieb der mittlerweile in die Root Zone eingetragenen Top Level Domain .hamburg zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und der Hamburg TopLevel-Domain GmbH. Der Vertrag sieht vor, dass man sich sowohl in der Bewerbungsphase als auch beim Betrieb von .hamburg eng abstimmt. Wirtschaftliche Entscheidungen sind maßgeblich an den politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Bedürfnissen der Stadt Hamburg und der Metropolregion Hamburg auszurichten. Der für die Registry wohl wichtigste Teil des Vertrags lässt sich Ziffer 2.1 entnehmen; mit der dortigen Klausel hat sich die Stadt Hamburg fest verpflichtet, den von ICANN für Städtedomains zwingend vorgeschriebenen „Letter of Non-Objection“ auszustellen. Allein hierfür hat die Registry eine Kostenbeteiligung von EUR 50.000,- zu leisten; ohne dieses Schreiben wäre die Bewerbung jedoch von vornherein zum Scheitern verurteilt gewesen. Dabei muss die Registry sicherstellen, dass eine Registrierung unterhalb von .hamburg nur solchen natürlichen oder juristischen Personen gestattet wird, die ihren Sitz in der Metropolregion Hamburg haben; in Ausnahmefällen genügt auch der gewöhnliche Aufenthalt in dieser Region.
Als für die Stadt wirtschaftlich günstig erweist sich die Abrede, dass die Registry alle mit der Bewerbung um und dem Betrieb von .hamburg zusammenhängenden Kosten selbst trägt und eine Beteiligung der Stadt Hamburg ausgeschlossen ist. Damit nicht genug: die Stadt ist auch am Erfolg von .hamburg beteiligt. Bei bis zu 50.000 Registrierungen erhält sie jährlich EUR 3,00 pro Domain. In weiteren Staffelungen erhöht sich die Beteiligung ab 100.001 Registrierungen auf jährlich EUR 6,00 pro Domain. Zusätzlich erhält die Stadt aus dem Verkauf von Premium-Domains weitere fünf Prozent der Erlöse. Zudem hat sich die Stadt Hamburg das Recht gesichert, bestimmte Second Level Domains unter .hamburg zu ihren Gunsten zu reservieren (Whitelist) oder von der Registrierung auszuschließen (Blacklist). Weder die Whitelist noch die Blacklist sind dabei abschließend, sondern können vereinbarungsgemäß erweitert werden. Der Vertrag hat eine Laufzeit von vorerst zehn Jahren; eine Verlängerung ist jedoch nicht ausgeschlossen.
Abschließend weist die Senatskanzlei darauf hin, dass gegenwärtig über einige Änderungen des Kooperationsvertrags verhandelt wird. Um welche möglichen Änderungen es sich handelt, ist der Mitteilung der Senatskanzlei nicht zu entnehmen; sie dürften sich nach ihren Angaben jedoch nicht substanziell auswirken. Wann es zu einer Unterzeichnung der Änderungen kommen kann, ist derzeit nicht absehbar.
Den Blog-Eintrag bei elbmelancholie.de finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/987
Den Kooperationsvertrag für .hamburg finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/988
Weitere Informationen zu .hamburg finden Sie unter:
> http://punkthamburg.de/
Die Registrierung von .hamburg-Domains ist möglich zum Beispiel
unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/989
Quelle: elbmelancholie.de
VERISIGN – NEUE TLDS WERDEN BISHER KAUM GENUTZT
Rund 350 neue Top Level Domains wurden bisher eingeführt, ihre Nutzung lässt jedoch noch zu wünschen übrig: wie die .com-Registry VeriSign Inc. meldet, verweisen 41 Prozent aller Domains mit neuer Endung derzeit auf ein „Pay-per-Click“-Werbeangebot.
Im Juli 2014 hatte die .eu-Registry EURid zusammen mit dem belgischen Leuven Statistics Research Centre den Report „Website usage trends among top-level domains 2014“ vorgestellt und darin die Angebote unter verschiedenen generischen Domain-Endungen wie .com, .net, .biz, .info und .eu untersucht. Dies veranlasste VeriSign, eine eigene Studie in Auftrag zu geben, die sich ausschließlich mit der Nutzung von Domains mit neuer Endung befasst. Als Grundlage der untersuchten Daten dienten VeriSign alle am 29. Juni 2014 registrierten Domains; nach nicht bestätigten Berichten sollen dies etwa 1,3 Millionen Adressen gewesen sein. Hiervon verweisen nach Angaben von VeriSign ca. 41 Prozent, umgerechnet also gut 530.000 Domain-Namen, auf reine „Pay-per-Click“-Angebote. Sie enthalten so gut wie keinen „user generated content“, sondern lediglich Links zu Werbepartnern. Weitere 17 Prozent, also über 220.000 Domains, hat VeriSign mit dem Vermerk „Error“ gekennzeichnet; sie werden also zumindest nicht aktiv genutzt. Berücksichtigt man weiter, dass zehn Prozent der Domains rein zur Weiterleitung auf andere Angebote dienen und man schließlich bei acht Prozent auf einer Baustellenseite landet, muss man festhalten, dass etwa 76 Prozent der unter neuer Top Level Domain registrierten Internetadressen keine eigenständige, originäre Nutzung aufweisen. Nach Angaben von VeriSign sollen sogar nur drei Prozent einer geschäftlichen Nutzung dienen; hiervon erfasst ist jede „website that shows commercial activity“.
Innerhalb einzelner neuer Endungen weichen diese Zahlen allerdings auch deutlich ab. So berichtet VeriSign, dass die internationalisierte Variante einer chinesischen Domain-Endung sogar 91 Prozent der Adressen mit dem Vermerk „Error“ führt. Grund hierfür soll sein, dass ein großer Teil der registrierten Domains auf die Zentralregierung Chinas eingetragen ist; dort hat man offenbar noch keine Verwendung für diese vielen Adressen. Ausserdem kommt .xyz auf einen überdurchschnittlich hohen Anteil von „Pay-per-Click“-Angeboten; dazu geführt hat die Marketing-Aktion des Registrars Network Solutions, in deren Rahmen den Kunden für ein Jahr kostenlos das .xyz-Pendant ihrer bereits registrierten Domains ins Portfolio geschoben wurde.
Verallgemeinern lässt sich diese Studie indes nicht. Ungeachtet des Umstands, dass VeriSign als .com- und .net-Registry kein ausgeprägtes Interesse am Erfolg der eigenen Konkurrenz haben dürfte, gibt es die meisten neuen Endungen weniger als acht Monate. Dementsprechend fehlt es oftmals noch an der öffentlichen Wahrnehmung. Vor allem aber entfallen etwa 25 Prozent aller Domains mit neuen Endungen auf .xyz; Network Solutions hat mit seinem Marketing das Bild des gesamten Marktes also deutlich verzerrt. Würde man .xyz herausrechnen, würden statt 41 Prozent wohl „nur“ etwa 20 Prozent zu Werbeangeboten führen. Mit jeder zusätzlich eingeführten Endung verschiebt sich das Bild zudem erneut; noch im August sollen beispielsweise .tax, .bio, .haus und .hamburg eingeführt werden. Inwieweit sie die Ergebnisse der VeriSign-Studie abändern, müssen wir vorerst abwarten.
Die aktuelle nTLD-Studie von VeriSign finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/991
Den EURid-Report „Website usage trends among top-level domains 2014“ finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/963
Quelle: verisigninc.com, domainincite.com, eigene Recherche
TLDS – NEUES VON .AT, .BE UND .INFOSYS
Und wieder zwei weniger: das indische IT-Unternehmen Infosys hat seine Bewerbungen um die eigene TLD zurückgezogen. Österreichs Domain-Verwaltung Nic.at glänzt hingegen mit der NeuAuflage des Domain-Reports, während Belgien vor einer perfiden Betrugsmasche warnt – hier die Kurznews.
Die österreichische Registry Nic.at hat ihren .at-Report neu aufgelegt. Die Ausgabe 2/2014 steht unter dem Motto „Gemeinsam für eine sichere Domainbranche“ und widmet sich im Schwerpunkt dem Thema Sicherheit im Domain Name System. Dazu gehören Beiträge zu den Fragen, warum Registries und Registrare ein beliebtes Angriffsziel darstellen, wie man Domains vor ungewollten Manipulationen schützen kann, welche Aufgaben das Nic.at Security Team hat und warum Informationssicherheits-Standards nicht nur implementiert, sondern in der Unternehmenskultur verankert sein müssen. In diesem Zusammenhang teilt Nic.at mit, dass man derzeit die Kriterien für eine mögliche Einführung eines „Lock Service“ prüft; das bedeutet, dass gewisse Modifikationen rund um eine Domain prinzipiell gesperrt und lediglich mit zusätzlichem Authorisierungsverfahren möglich sind. Der aktuelle .at-Report steht ab sofort zum kostenlosen Download zur Verfügung.
Die belgische Domain-Verwaltung DNS Belgium hat vor einer neuartigen Betrugsmasche gewarnt. Wie die gemeinnützige Organisation mitteilt, werden dabei Domains reserviert, die mit jenen von Betreibern von Webshops zum Verwechseln ähnlich sind. Auf dieser Grundlage erstellen sie einen Shop, der wiederum jenem des Betreibers zum Verwechseln ähnlich ist. Dort bieten sie die identischen Produkte an, jedoch zu absoluten Tiefstpreisen. Wer dort dann eine Bestellung tätigt, ist zwar sein Geld los, die bestellte Ware trifft aber nie ein. Damit stellt die Betrugsmasche nicht nur eine Bedrohung für die Domain-Inhaber, sondern auch deren Kunden dar. Um Domain-Inhabern zusätzlichen Schutz zu ermöglichen, bietet die Registry einen so genannten Varianten-Check an. Bei jeder WHOIS-Abfrage über die Website von DNS Belgium bietet ein zusätzlicher Link den Abruf der 50 ähnlichsten und registrierten .be-Domains mit an; sie errechnen sich nach einem „Levenshtein Distance“ getauften Algoritmus. Um sicherzustellen, dass diese Informationen lediglich dem Domain-Inhaber zukommen, werden sie per eMail an die im WHOIS angegebene Adresse versandt. Der Service ist kostenlos, beschränkt sich jedoch auf .be-Domains. Vorbeugend ist jedoch zu empfehlen, durch präventive Registrierung ähnlicher Domain-Namen und den Aufbau eines strukturierten Domain-Portfolios einem jeden Missbrauch den Wind aus den Segeln zu nehmen.
Das im indischen Bangalore ansässige, weltweit tätige IT-Unternehmen Infosys hat sein Interesse an der eigenen Top Level Domain zumindest vorerst verloren. Wie sich der Bewerberdatenbank der Internet-Verwaltung ICANN entnehmen lässt, wurde sowohl die Bewerbung um .infy als auch um .infosys freiwillig zurückgezogen. Als so genannte „restricted TLD“ hätten beide Endungen für eine öffentliche Registrierung nicht zur Verfügung gestanden; im ersten Jahr plante Infosys mit gerade einmal etwa 100 Domains zu unternehmenseigenen Zwecken. Dennoch hätte gerade ein IT-Unternehmen mit der eigenen Marken-TLD einen wichtigen Akzent für mehr Aufmerksamkeit setzen können. Ein wenig trösten mag, dass sich Over Corner LLC, Tochterunternehmen von Donuts Inc., im Wettstreit um die neue Endung .ltd endgültig durchgesetzt hat. Ursprünglich waren sieben Kandidaten angetreten, um den Zuschlag zu erhalten; bis auf Over Corner LLC haben sich jedoch alle ebenfalls freiwillig zurückgezogen. Offenbar gab es eine private Auktion; ob und wie viel Geld Donuts bezahlt hat, wurde öffentlich jedoch bisher nicht bekannt.
Die aktuelle Ausgabe des .at-Report finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/990
Weitere Informationen zum Varianten-Check für .be-Domains finden Sie unter:
> http://www.dnsbelgium.be/en/variants
Quelle: nic.at, dnsbelgium.be, icann.org
PORN.COM – PREMIUM-DOMAIN WURDE ENTFÜHRT
Vor kurzem machte die Meldung die Runde, dass die begehrte Domain porn.com entführt worden sei. Doch binnen 24 Stunden gab es Entwarnung: die Domain sei auf dem Weg zurück zum Inhaber. Die Hintergründe der Domain-Entführung bleiben vorerst im Dunkeln.
Am 06. August 2014 meldeten bekannte Domain-Blogs: porn.com, eine der größten und besten Webseiten für Erwachsenen-Unterhaltung, sei von einem Unbekannten entführt. Bereits am 7. August 2014 gab der Inhaber der Domain via xbiz.com Entwarnung: die Domain porn.com sei gerettet. Wie es zu dem Diebstahl kam, ist derzeit noch unklar. Klar ist, dass der jetzige Inhaber die Domain 2007 zum Preis von US$ 9,5 Mio. gekauft hat und dieses Geschäft der drittteuerste öffentlich bekannt gewordene Domain-Verkauf ist. Sobald der Inhaber die Entführung bemerkte, waren die Anwälte von Porn.com, Corey D. Silverstein und Paul Keating, zusammen mit Larry Walters rund um die Uhr aktiv und versuchten, die Domain zum Registrar Moniker zurückzuholen. Mit der Entführung ging die Domain zu einem anderen Registrar. Dort war zunächst ein Anonymisierungsdienst als Inhaber eingetragen. Am Morgen des 07. August stand laut the domains.com jedoch ein gewisser „lakshmishankar arunkumar“ als Inhaber unter der Anschrift „Steel Authority of India Ltd“ im WHOIS. Die Steel Authority of India Ltd. ist ein indischer Stahlkonzern, der unter sail.co.in zu finden ist und bei dem es unwahrscheinlich scheint, dass er mit der Entführung zu tun hat. Laut der offiziellen Erklärung von porn.com, veröffentlicht auf xbiz.com, sei es dem unermüdlichen Wirken der Anwälte, die auch gleich ein UDRP-Verfahren beantragt hatten, unter der Zusammenarbeit mit VeriSign zu danken, dass die Domain so schnell wieder zurück zu ihrem ursprünglichen Inhaber kam. Zugleich heißt es in der Meldung, dass der Service unter porn.com nicht eine Sekunde ausgefallen sei und Kunden keine Nachteile erlitten.
Unklar bleibt weiterhin, wie es zu der Entführung hat kommen können. Derzeit dirigieren die Anwälte eine eingehende Untersuchung der Hintergründe, die zur Entführung von porn.com führten. Ergänzend spricht porn.com eine gut gemeinte Drohung an alle Registrare aus, die unüberlegt eine Domain wie porn.com im Auftrage eines Kunden zu sich transferieren: porn.com ist allzeit bereit, massive rechtliche Schritte gegen jeden Registrar anzuwenden, der nicht unverzüglich einen solche Domain-Diebstahl wieder in Ordnung bringt.
Welche Folgen ein gelungener Domain-Diebstahl mit sich bringt, zeigt nach wie vor das Beispiel von sex.com. Die Domain wurde im September 1995 ihrem damaligen Inhaber Gary Kremen gestohlen. Fortan war Stephen Cohen Inhaber, bis dieser die Domain 2000 an Gary Kremen zurückgeben musste. Was blieb, war eine Schadensersatzklage über US$ 65 Mio., mit der Kremen Cohen überzog. Nach jahrelangen Rechtsstreitigkeiten landete die Domain im Jahr 2006 schließlich für kolportierte US$ 14 oder US$ 12 Mio. bei Escom LLC, um dann 2010 über Sedo für US$ 13 Mio. erneut verkauft zu werden.
Die Stellungnahme von Porn.com auf xbiz.com findet sich unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/994
Quelle: thedomains.com, xbiz.com, eigene Recherche
VG HAMBURG – DOMAIN-INHABER BIETET TELEMEDIEN AN
Das Verwaltungsgericht in Hamburg legt in einem Urteil den Begriff „Anbieter von Telemedien“ weit aus und sieht auch dann den Domain-Inhaber als Verantwortlichen, wenn das Angebot unter einer Domain selbst von einem Dritten kommt (VG Hamburg, Urteil vom 21.08.2013, Az.: 9 K 507/11).
Die Klägerin betrieb zumindest bis in das Jahr 2010 ein Netzwerk von rund 50 Erotik- und Pornographieangeboten. Bis November 2008 war ausschließlich sie als Betreiberin der Seiten im Impressum angezeigt, bis August 2010 war sie als Domain-Inhaberin und Admin-C im WHOIS eingetragen. Die Klägerin erhielt bereits 2007 einen Hinweis von Jugendschutz.net, das die bis dahin bekannte Internetseite der Klägerin gegen Jugendschutznormen verstoße. Aufgrund einer Verwaltungsverfügung von 2011 wurde von jugendschutz.net bzw. der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) der Betrieb eines erotischen Webangebots beanstandet und untersagt, unter anderem weil die Inhalte jugendschutzrechtswidrig sind und die Klägerin kein sicheres Altersverifikationssystem verwendet. Gegen den Verwaltungsbescheid wandte sich die Klägerin an das Verwaltungsgericht Hamburg.
Das VG Hamburg wies die Klage indes zurück und bestätigte den Bescheid (Urteil vom 21.08.2013, Az.: 9 K 507/11): Die Klägerin sei Anbieter im Sinne des Jugendmedienstaatsvertrages und habe aufgrund pornographischer und jugendgefährdender Inhalte auf ihrem Internetangebot gegen die Bestimmungen des Jugendmedienstaatsvertrages verstoßen. Dabei legte das VG Hamburg den Anbieterbegriff des Jugendmedienschutzvertrages weit aus. Entscheidend sei, dass die Klägerin die Möglichkeit zur Einflussnahme auf den Inhalt des Angebots hat. Diese Möglichkeit der Einflussnahme haben einerseits der Domain-Inhaber, aber auch die im Impressum genannten Personen eines Internetangebots. Zwar war die Klägerin im Zeitpunkt der Beanstandung im Februar 2011 nicht mehr Domain-Inhaberin und im Impressum nur noch unter dem Punkt „Zahlungsabwicklung und Kundenservice“ genannt. Gleichwohl sei sie Anbieter, weil sie zum maßgeblichen Zeitpunkt als Betreiberin des Angebots in den AGB genannt war. Nicht nachvollziehbar sei, wann die österreichische Unternehmung, die jetzt als Betreiberin im Impressum steht, und vorgeblich urheberrechtswidrig die alten AGB der Klägerin nutze, Inhaberin wurde. Weiter sei unklar, warum die Klägerin ihr Geschäftsmodell geändert habe und plötzlich (laut Impressum) nur noch für „Zahlungsabwicklung und Kundenservice“ zuständig sei. Auch die Frage der Domain-Inhaberschaft sei undurchsichtig, da tatsächlich kein wirklich neuer Inhaber im WHOIS aufgeführt ist, sondern lediglich ein Dienstleister, der die Sicherheit und Anonymität des tatsächlichen Domain-Inhabers garantiert. Nach Ansicht des Gerichts lege all dies nahe, dass es sich um Verschleierungshandlungen der Klägerin handele. Da die Klägerin entgegen ihrer Mitwirkungspflicht bei der freien Beweiswürdigung und entgegen eines richterlichen Hinweises die näheren Umstände aus ihrer Sphäre und ihrem Erkenntnisbereich nicht aufklärte, ist sie als Anbieter anzusehen und muss für die Rechtsverstöße einstehen.
Dass das Ergebnis dieser Entscheidung akzeptabel ist, steht außer Frage. Ob aber die weite Auslegung des Anbieterbegriffs des Jugendmedienstaatsvertrages so haltbar ist, bezweifeln wir. Denn nicht jeder Domain-Inhaber verfügt über den notwendigen Einfluss auf die Inhalte. Er kann allerdings dafür sorgen, dass die Domain gesperrt oder gelöscht wird – dann sind die Inhalte ganz weg. Das muss im Einzelfall herausgearbeitet werden.
Das Urteil des Verwaltungsgericht Hamburg finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/992
Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> http://www.domain-anwalt.de
Quelle: damm-legal.de
CHAT.FR – KLEINE FLIRTS FÜR EUR 99.999,-
Die vergangene Domain-Handelswoche zeigte schwächere Preise als gewohnt, doch positionierten sich die Länderendungen mit zwei Chat-Domains an vorderster Front: chat.fr erzielte EUR 99.999,-, gefolgt von chat.de mit EUR 65.000,-.
Die französische Endung erwies sich diesmal als das Preiswunder: chat.fr fand für EUR 99.999,- einen neuen Inhaber, und war damit teuerste Domain der Woche. Sie ging an einen Endkunden, der eine Kontaktbörse darunter betreibt. An zweiter Position diese Woche fand sich chat.de zum günstigeren Preis von EUR 65.000,-. Diese Domain ging jedoch nicht an einen Endkunden, sondern ist lediglich geparkt. Darüber hinaus gab es einige Schnäppchen unter .de, wie etwa social-media.de zu EUR 7.750,-.
Ebenfalls gut besetzt waren die neuen Domain-Endungen, die mit havana.club für US$ 8.000,- (ca. EUR 5.970,-) und drei weiteren Deals einen Akzent setzten, wobei deutschland.jetzt für EUR 750,- in österreichische Hände ging. Deutlich schwächer als gewohnt war .com besetzt, die ihre Grenze nach oben mit shipped.com für US$ 37.500,- (ca. EUR 27.985,-) zog. Darunter wird es schnell dünner. Ebenfalls weniger beeindruckend als in den vergangenen Wochen waren die Preise der sonstigen generischen Endungen, insbesondere bei .org und .net, während .info wenigstens noch mit boulanger.info für EUR 5.000,- reüssierte. Die vergangene Domain-Handelswoche war deutlich schwächer als gewohnt, wies aber mit den beiden Chat-Domains unter den Länderendungen .fr und .de doch Qualitäten auf.
Länderendungen
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chat.fr – EUR 99.999,-
chat.de – EUR 65.000,-
social-media.de – EUR 7.750,-
conferencecall.de – EUR 4.999,-
müllentsorgung.de – EUR 4.000,-
213.de – EUR 2.500,-
gebrauchsanweisung.de – EUR 2.000,-
kapverde.de – EUR 1.999,-
esszimmermoebel.de – EUR 1.500,-
hostplanet.ru – EUR 5.000,-
swarm.co – US$ 5.500,- (ca. EUR 4.104,-)
archery.co.uk – GBP 2.770,- (ca. EUR 3.472,-)
salzburg.co – EUR 3.000,-
flags.com.au – AUD 3.986,- (ca. EUR 2.770,-)
napoleon.eu – EUR 2.000,-
sicilianews.it – EUR 2.000,-
mums.cn – US$ 2.500,- (ca. EUR 1.866,-)
mobilecasino.co – GBP 3.472,- (ca. EUR 4.352,-)
fux.com.br – EUR 1.700,-
analyze.it – US$ 2.092,- (ca. EUR 1.561,-)
binaryoptions.in – EUR 1.500,-
boulanger.ch – EUR 1.500,-
Neue Endungen
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havana.club – US$ 8.000,- (ca. EUR 5.970,-)
all.wiki – US$ 2.999,- (ca. EUR 2.238,-)
desi.club – US$ 1.500,- (ca. EUR 1.119,-)
deutschland.jetzt – EUR 750,-
Generische Endungen
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boulanger.info – EUR 5.000,-
aci.info – EUR 999,-
mitou.org – EUR 5.800,-
anesthesia.net – US$ 3.000,- (ca. EUR 2.239,-)
rebirth.org – US$ 3.000,- (ca. EUR 2.239,-)
robertocoin.net – EUR 1.500,-
vietravel.net – EUR 1.500,-
ttco.net – US$ 1.900,- (ca. EUR 1.418,-)
amro.net – US$ 1.277,- (ca. EUR 953,-)
y6.org – US$ 1.200,- (ca. EUR 896,-)
poker24.net – EUR 750,-
.com
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shipped.com – US$ 37.500,- (ca. EUR 27.985,-)
ecal.com – US$ 25.000,- (ca. EUR 18.657,-)
xdw.com – US$ 16.200,- (ca. EUR 12.090,-)
musion.com – US$ 15.000,- (ca. EUR 11.194,-)
popupstore.com – US$ 12.000,- (ca. EUR 8.955,-)
qzh.com – US$ 12.000,- (ca. EUR 8.955,-)
froog.com – US$ 9.999,- (ca. EUR 7.462,-)
hollinger.com – US$ 9.300,- (ca. EUR 6.940,-)
peakdesign.com – US$ 8.895,- (ca. EUR 6.638,-)
fitnet.com – EUR 6.000,-
teamtrust.com – US$ 8.000,- (ca. EUR 5.970,-)
tapworks.com – US$ 7.500,- (ca. EUR 5.597,-)
sellfone.com – EUR 5.500,-
zeoos.com – US$ 7.000,- (ca. EUR 5.224,-)
Weitere Domain-Preise finden Sie unter:
> http://www.domain-spiegel.de
Quelle: dnjournal.com, sedo.de, thedomains.com
ABGESAGT – .BRAND-KONGRESS IN AMSTERDAM FÄLLT AUS
Im September 2014 sollte in Amsterdam der fünfte „Digital Strategy & DotOps Congress“ stattfinden, und als Informationsveranstaltung zukünftige .brand-Bewerber beglücken. Doch der Veranstalter hat den Kongress nun abgesagt – mangels Interesses.
Nicht nur wer zu spät kommt, wird vom Leben gestraft, auch der frühe Vogel kann scheitern. Der für 18. und 19. September 2014 in Amsterdam angekündigte „5. Momentum’s Digital Strategy & DotOps Congress for Brands“ fällt aus. Veranstalter Momentum Events, eine Event-Agentur mit 30-jähriger Geschichte und Sitz in den USA, der den Kongress zusammen mit dem Gründungssponsor Afilias (unter anderem .info) organisierte, sah sich zu diesem Schritt gezwungen, da sich bis dato weniger als 100 Teilnehmer angemeldet haben, so ein Sprecher von Momentum gegenüber Kevin Murphy von domainincite.com. Man sei, so heisst es in einer eMail an gemeldete Teilnehmer, seiner Zeit voraus; die Nutzung von Top Level Domains durch Konzerne und Markeninhaber befindet sich noch in der Entwicklung. Darum und unter Berücksichtigung der Zeit der Teilnehmer, habe man sich dazu durchgerungen, die Veranstaltung abzusagen. Bei Kevin Murphy heisst es weiter, Momentum denke intensiv darüber nach, den Kongress im kommenden Frühjahr nachzuholen. Ein Blick auf die Website zur Veranstaltung ist allerdings verwirrend; bisher findet man da keinen Hinweis darauf, dass sie abgesagt ist.
Es ist nicht die erste nTLD-Konferenz, die mangels Interesses ausfällt: Die .nxt-Konferenz in 2012 in London wurde zunächst um zwei Monate von Juni auf August verschoben, und dann ganz abgesagt. Wer sich ein wenig mit der Einführung der neuen Domain-Endungen auskennt, weiß wie wichtig es ist, potentielle Interessengruppen zu informieren. Gerade die Unternehmen und Konzerne, die ihr Branding als nTLD sichern und die Kommunikation intern und mit Kunden auf sicherere Füße stellen wollen, kommen nicht umhin, sich rechtzeitig die notwendigen Informationen und Erfahrungen der Vorreiter zu besorgen, um selbst angemessen entscheiden und handeln zu können. Unter dem Gesichtspunkt ist es schade, wenn eine solche Gelegenheit wie der „5. Momentum’s Digital Strategy & DotOps Congress for Brands“ nicht stattfindet. Ob die Zeit für eine solche Veranstaltung wirklich noch nicht reif war? Einige Konzerne, wie Axa und BMW, konnten sicher schon wertvolle Erfahrungen sammeln und könnten die gewonnenen Erkenntnisse weitergeben. Die Erfahrung zeigt zudem, dass Interessengruppen frühzeitig an ICANN herantreten müssen, um die richtigen Weichen stellen zu können. Auch wenn noch offen ist, in wie vielen Jahren sich das zweite Bewerbungsfenster für nTLDs öffnet: die Bedingungen und Anforderungen für die Bewerbungen müssen vorher, in einem andauernden Prozess mit ICANN, geklärt werden. Ein zu früh gibt es da nicht.
Weitere Informationen zu der abgesagten Konferenz finden Sie unter:
> http://momentumevents.com/dotops/
Quelle: domainincite.com, eigene Recherche