Domain-Newsletter

Ausgabe #725 – 17. Juli 2014

Themen: nTLDs – kommt bald die nächste Einführungsrunde? | .ch – Registry SWITCH bald kein Registrar mehr | TLDs – Neues von .dk, .eu und .xxx | WIPO – Finanzamt Münster ist ’ne Marke | URS – neues Verfahren schon auf dem Abstellgleis? | meh.com – Drei-Zeichen-Domain für US$ 100.000,- | Berlin – Telemedicus-Konferenz zur Überwachung

NTLDS – KOMMT BALD DIE NÄCHSTE EINFÜHRUNGSRUNDE?

Die aktuelle Runde zur Einführung neuer globaler Top Level Domains ist noch gar nicht vollständig abgeschlossen, da wirft bereits die nächste ihren Schatten voraus: eine neue Arbeitsgruppe soll die bisherigen Erfahrungen auswerten und die kommende Runde vorbereiten.

1.930 Bewerbungen um eine neue Domain-Endung sind im Jahr 2012 bei ICANN eingegangen. Davon haben bisher 328 das Prüfungsverfahren erfolgreich durchlaufen, weitere 208 Bewerbungen wurden freiwillig zurückgenommen. Die restlichen Endungen, darunter zahlreiche Marken-Endungen, müssen sich aus den verschiedensten Gründen noch gedulden. So viel Geduld hat die Generic Names Supporting Organization (GNSO) allerdings nicht: In einem „Call for Volunteers“ vom 8. Juli 2014 ruft die zur Internetverwaltung ICANN gehörende Vereinigung alle Freiwilligen dazu auf, an Diskussionen zu den nächsten Einführungsrunden teilzunehmen. Konkret will man die bisher gewonnenen Erfahrungen auswerten und Themen identifizieren, die zu Änderungen am Bewerbungsverfahren führen könnten.

Als Sprachrohr der kleineren Interessengruppen steht die Teilnahme an dieser GNSO-Arbeitsgruppe jedermann offen. Sie arbeitet in der Regel über Telefonkonferenzen und Mailing-Listen. Dabei kann jeder Teilnehmer frei wählen, ob er sich als „member“ versteht; in diesem Fall erwartet die GNSO eine aktive Beteiligung an allen Diskussionen. Alternativ kann man sich für den Status des „observer“ entscheiden und damit lediglich beobachten, welche Entwicklungen die Diskussionen nehmen. Erfahrungsgemäß werden in solchen Arbeitsgruppen wichtige Weichen für die spätere Praxis gestellt und Empfehlungen beschlossen, die ICANN zwar nicht annehmen muss, aber regelmäßig in die eigenen Überlegungen einfließen lässt. Das scheinbar abstrakte Thema „Internet Governance“ wird in solchen Arbeitsgruppen also real.

Zu den Teilnehmern gehören nach aktuellem Stand vor allem Domain-Registrare. Neben der united-domains AG (deren Projekt dieser Newsletter ist) hat sich unter anderem das irische Unternehmen Blacknight Internet Solutions Ltd. bereits zur Teilnahme bekannt. Diese Gruppe dürfte sich in den kommenden Tagen noch um zahlreiche weitere prominente Branchenvertreter erweitern. Wann es die nächste Einführungsrunde aber dann tatsächlich gibt, steht allerdings noch in den Sternen.

Weitere Informationen zum „Call for Volunteers“ finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/965

Quelle: icann.org

.CH – REGISTRY SWITCH BALD KEIN REGISTRAR MEHR

Aufgabentrennung bei .ch: das schweizer Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) hat angekündigt, dass die .ch-Registry SWITCH ab 2015 nur noch die technische Verwaltung innehat. Eine Registrierung von .ch-Domains an Endkunden wird SWITCH damit künftig nicht mehr anbieten können.

Seit über 25 Jahren betreibt die unabhängige, nicht-gewinnorientierte Stiftung SWITCH die Registry für die schweizer Länderendung .ch. Mit Gründung der Tochtergesellschaft Switchplus AG im Mai 2009 begann SWITCH zudem, über die reine Registry-Leistung hinaus auch im Markt der Domain-Registrare tätig zu werden. Dies führte unter anderem auf Betreiben einer Gruppe von Hosting-Providern, darunter der Hostpoint AG, zu einer Vielzahl von gerichtlichen Auseinandersetzungen, da sie sich im Wettbewerb benachteiligt fühlten. Doch am 31. März 2015 endet der Registry-Vertrag zwischen SWITCH und dem BAKOM. Dies nahm das BAKOM bereits im Februar 2014 zum Anlass, um einen ersten Entwurf der neuen Verordnung über Internet-Domains (VID) zu veröffentlichen. Dieser sieht vor, dass die technisch-hoheitlichen Aufgaben einer Registry einerseits und das kommerzielle Endkundengeschäft eines Domain-Registrars andererseits strikt voneinander getrennt werden.

Die Trennung hat zur Folge, dass SWITCH den Endkunden ab Frühjahr 2015 keine direkte Registrierung von .ch-Domains mehr anbieten kann. Wer bisher seine .ch-Domains über SWITCH registriert hat, muss sich zudem nach Ablauf des Registrierungsvertrages einen neuen Registrar suchen. SWITCH wird alle betroffenen Inhaber ab Anfang 2015 in einem geordneten Prozess mit einer mehrstufigen Kommunikation informieren und begleiten. Nach Angaben von SWITCH werden die Domain-Inhaber drei Monate vor Ende des Abonnements aufgefordert, ihre Domain-Namen von SWITCH zu einem Registrar ihrer Wahl zu transferieren. Dieser Prozess wird insgesamt etwa zwei Jahre in Anspruch nehmen. Aktuell besteht daher kein Handlungsbedarf, solange die SWITCH-Kunden nicht mit detaillierten Informationen zum Handeln aufgefordert werden. Trotz der Aufgabentrennung gibt sich SWITCH professionell: „Wir begrüssen diese Trennung von hoheitlicher, regulierter Aufgabe und Endkundengeschäft. SWITCH hat im Laufe der Jahre einen gut funktionierenden Markt für Domain-Namen aufgebaut“, hält etwa Dr. Andreas Dudler, Geschäftsführer von SWITCH, fest. Die Konkurrenz von der Registrar Alliance zeigt sich hingegen erfreut, dass die direkten Rückmeldungen aus dem Markt vom BAKOM aufgenommen wurden und dass das Risiko eines Verlustes eines Domain-Namens für die Domain-Namen-Endkunden deutlich reduziert werden konnte.

Die für die Trennung notwendigen gesetzlichen Anpassungen müssen noch vom Bundesrat genehmigt werden. Hieran zweifelt aber offenbar niemand: Für die Registrare haben sowohl das BAKOM als auch SWITCH bereits zwei Informationsveranstaltungen organisiert, um sie über die geplanten Änderungen zu unterrichten.

Weitere Informationen zu den Änderungen bei .ch sowie mehrere Präsentationen finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/964

Quelle: bakom.admin.ch, switch.ch, registraralliance.ch

TLDS – NEUES VON .DK, .EU UND .XXX

Porno-Stars aufgepasst: ICM Registry bietet für begrenzte Zeit eine kostenlose .xxx-Domain. Nicht ganz so freizügig geht es in Dänemark zu, wo der Registry-Vertrag für .dk verlängert wurde, während .eu mit Statistiken glänzt – hier unsere Kurznews.

Es ist alles klar im Staate Dänemark: der Minister für Unternehmen und Wachstum hat entschieden, den Registry-Vertrag mit dem „Danish Internet Forum“ (DIFO) für sechs weitere Jahre zu verlängern. Mit dieser Verlängerung, der eine öffentliche Anhörung vorausging, ist bei .dk für Stabilität gesorgt. Schon seit dem Jahr 1999 hat das DIFO die Lizenz, die ccTLD zu verwalten und die Root Zone für .dk zu betreiben. In der Praxis wird diese Aufgabe von DK Hostmaster A/S wahrgenommen. Die Verlängerung tritt ab dem 01. Juli 2014 in Kraft. Henrik Udsen, Vorsitzender des DIFO, kündigte an, dass man sich weiterhin auf die Sicherheit und Stabilität von .dk konzentrieren wolle, und eine Anpassung an die Entwicklungen des Markts beabsichtige. Das dürfte auch Personen und Unternehmen mit Sitz ausserhalb Dänemarks freuen: .dk-Domains darf jedermann zu jedem legalen Zweck bestellen. Unternehmen müssen bei der Registrierung dänischer Domains lediglich ihre Umsatzsteuernummer angeben.

Die .eu-Registry EURid hat den Report „Website usage trends among top-level domains 2014“ vorgestellt. In Zusammenarbeit mit dem belgischen Leuven Statistics Research Centre hat EURid bereits zum vierten Mal die Angebote unter verschiedenen generischen Domain-Endungen wie .com, .net, .biz, .info und .eu untersucht. In 30,5 Prozent der untersuchten Fälle wurde der Domain-Name ganz klassisch genutzt, um zu einer Website zu verlinken. Mit 27,8 Prozent fast gleichauf liegen so genannte „holding pages“ ohne aktive Inhalte; mit 16,2 Prozent unerwartet hoch liegt des Weiteren der Teil der Domains, die nicht auflösen oder zu Fehlermeldungen führen. Der Anteil der Pay-per-Click-Seiten macht schließlich 12,9 Prozent aus und ist damit über die Jahre deutlich gesunken. Auffällig ist, dass der Anteil der „holding pages“ bei .eu mit 18,9 Prozent signifikant geringer ist als bei .mobi mit 45,6 Prozent. Dagegen wird .eu mit 25,5 Prozent weitaus häufiger zu Weiterleitungszwecken genutzt als beispielsweise .net mit 17,6 Prozent. Nicht nur für Statistiker lohnt sich ein Blick in den Report, auch wer umfangreiche Domain-Portfolien verwaltet, wird darin wertvolle Praxishinweise finden.

Sie sind Porno-Star oder auf dem besten Weg, einer zu werden? Dann hat ICM Registry Inc., Verwalterin der Top Level Domain .xxx, möglicherweise ein attraktives Angebot für Sie: gemeinsam mit dem CMS-Betreiber Model Centro hat man models.xxx gestartet. Wer sich dort verifizieren lässt, erhält eine .xxx-Domain, ohne dafür im ersten Jahr Gebühren zahlen zu müssen. Zudem wird man im Verzeichnis unter models.xxx gelistet, um so Traffic auf der eigenen Website zu erhalten. Als Bonus winkt ausserdem das Recht, bevorzugt auf Domains mit den neu eingeführten Endungen .adult, .porn und .sex zugreifen zu können, sollte ICM Registry den Zuschlag erhalten. Ganz kostenlos ist das Angebot aber nicht: Model Centro verlangt 15 Prozent der Gebühren, welche der Domain-Inhaber selbst von den Nutzern des Angebots von seinen Kunden verlangt. Zudem hat damit auch das „Adult Performer Program“, das ICM zu Beginn der .xxx-Registrierung gestartet hatte und den Angehörigen der Porno-Industrie eine Reihe von .xxx-Domains exklusiv zu den üblichen Gebühren zur Verfügung stellte, ebenfalls sein offizielles Ende gefunden.

Weitere Informationen zu Vertragsverlängerung bei .dk finden Sie in dänischer Sprache unter:
> http://erhvervsstyrelsen.dk/pressesoeg/708319/5

Den EURid-Report „Website usage trends among top-level domains 2014“ finden Sie in englischer Sprache unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/963

Quelle: onlinedomain.com, eurid.eu, icmregistry.com

WIPO – FINANZAMT MÜNSTER IST ‚NE MARKE

Das Finanzamt Münster ärgerte sich über sechs .com- und .info-Domains, die nicht nur unter dem Namen „finanzamt-muenster“ liefen, sondern auch unliebsame Inhalte aufwiesen. Mit einem UDRP-Verfahren vor der WIPO schritt es dagegen ein.

Der Antragsgegner hatte Mitte des Jahres 2012 die Domain-Namen finanzamt-muenster-aussenstadt.com, finanzamt-muenster-aussenstadt.info, finanzamt-muenster.com, finanzamt-muenster.info, finanzamt-muenster-innenstadt.com und finanzamt-muenster-innenstadt.info registriert, und veröffentlichte unter diesen kritische Informationen über das Finanzamt sowie Bilder und Kontaktdaten einiger Mitarbeiter desselben. Am 20. März 2014 erhob das Finanzamt Münster ein Streitbeilegungsverfahren vor der World Intellectual Property Organization (WIPO), da es sich durch die Domain-Namen in seinen Markenrechten verletzt sieht. Der Domain-Inhaber und Antragsgegner mit Sitz in North Miami Beach, Florida (USA), nahm nur informell zur Sache Stellung.

WIPO-Panelist Wolter Wefers Bettink kam am 03. Juni 2014 zu dem Ergebnis, dass die Vorwürfe berechtigt seien und entschied auf Übertragung der Domains an die Antragstellerin (Case No. D2014-0426). Da das Finanzamt Münster keine eingetragene Marke hat, prüfte Bettink ausführlich die Frage, ob der Name „Finanzamt Münster“ eine Marke ist. Dabei bezog er sich auf deutsches und EU-Recht. Zunächst fällt nach Ansicht von Bettink das Finanzamt mit seinen Leistungen unter den Begriff des Unternehmens, wie er in § 3 Abs. 1 MarkenG beschrieben ist, womit der Begriff Finanzamt Münster zu einem schutzfähigen Zeichen werde. Der beschreibende Name „Finanzamt Münster“ erweise sich aufgrund § 4 Ziffer 2 MarkenG, wonach Markenschutz „durch die Benutzung eines Zeichens im geschäftlichen Verkehr, soweit das Zeichen innerhalb beteiligter Verkehrskreise als Marke Verkehrsgeltung erworben hat“, als Marke: Es gibt nur ein Finanzamt Münster und das differenziere sich von anderen Institutionen und Unternehmungen in Deutschland. Zudem benutze das Finanzamt, wenn auch nicht profitorientiert, seinen Namen im geschäftlichen Verkehr. Weiter ist es zumindest in Münster unter den Steuerpflichtigen bestens bekannt. Mithin sei „Finanzamt Münster“ eine, wenn auch unregistrierte, Marke im Sinne des Gesetzes. Und mit dieser seien die vom Antragsgegner registrierten Domains beinahe identisch. Der nutzte die Domains, um darunter Kritik am Finanzamt Münster und einigen Mitarbeitern desselben zu äußern. Dazu war er aus Sicht des Panelisten nicht berechtigt. Die Ansichten zur Frage von Kritik unter Markendomains fällt in UDRP-Entscheidungen unterschiedlich aus. In diesem Falle aber sah der Panelist Missbrauch der Meinungsfreiheit auf Seiten des Domain-Inhabers. Der hätte die beinahe markenidentischen Domains für seine Kritik nicht nutzen dürfen. Es entstehe der Eindruck, der Antragsgegner habe die Domains wissentlich und willentlich registriert, um das Markenrecht zu verletzen. Zudem waren die Inhalte unter den Domains nicht nur gegen das Finanzamt selbst, sondern auch gegen einzelne Mitarbeiter gerichtet, deren Bilder und Kontaktdaten darunter veröffentlich waren. Das gehe über ein vertretbares Maß hinaus, innerhalb dessen man Kritik üben dürfe. Unter diesen Umständen hatte der Domain-Inhaber kein legitimes Interesse an der Nutzung der Domains. All diese Überlegungen führen dazu, dass Bettink auch die Bösgläubigkeit des Antragsgegners bei der Registrierung und Nutzung der Domains annahm. Er entschied, dass alle sechs Domains auf die Antragstellerin zu übertragen seien.

Bei den Erwägungen, ob hier tatsächlich eine Marke „Finanzamt Münster“ vorliegt, darf man skeptisch sein. Wirklich überzeugend erscheint die Entscheidung in diesem Punkt nicht. Aber die Meinung von Wolter Wefers Bettink ist sicher vertretbar. Im deutschen Recht kennen wir die zahlreichen Urteile, die die Nutzung von Marken in Domain-Namen erlauben, soweit man von seinem Meinungsfreiheitsrecht Gebrauch macht. Die Domains im vorliegenden Fall fallen jedenfalls nicht darunter. Allerdings wäre der Weg über die deutschen Zivilgerichte sicher schwieriger, wegen der Zustellung von Antragsschrift und Entscheidung eines deutschen Gerichts in North Miami Beach in Florida. Was jetzt noch ein wenig verstört, ist der Umgang der Antragstellerin mit den Domains, die sich derzeit als zum Verkauf auf GoDaddy.com anbiedern.

Die Entscheidung finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/966

Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> http://www.domain-anwalt.de

Quelle: wipo.int

URS – NEUES VERFAHREN SCHON AUF DEM ABSTELLGLEIS?

Das Verfahren der Uniform Rapid Suspension (URS) ist mit hohem Aufwand in das nTLD-Programm zum Schutz vor Cybersquatting implementiert worden, doch scheint das schnelle und günstige URS gegenüber der UDRP das Verfahren zweiter Wahl zu sein: Michael Berkins konstatierte am 06. Juli 2014, dass seit dem 15. Juni 2014 insgesamt 26 UDRP-Verfahren und nur 6 URS-Verfahren gegen nTLDs eingeleitet wurden.

Woran liegt es, dass Markeninhaber das langwierigere und teurere UDRP-Verfahren dem URS-Verfahren vorziehen? Drei voreilige Gründe lassen sich schnell diagnostizieren: Die UDRP ist bekannt und gewohnt, warum sollte man sich auf ein anderes Verfahren umstellen? Die URS ist einfach noch nicht bekannt. Und das Ergebnis der URS ist unbefriedigend, weil es lediglich zur Sperrung der betroffenen Domain für die Registrierungsperiode führt. Doch schaut man sich die Sache genauer an, erweisen sich die Gründe als komplexer. Wie Gerald M. Levine in einem Blogbeitrag unter udrpsearch.com erklärt, sind die rechtlichen Anforderungen beim URS-Verfahren höher als bei der UDRP. Die URS greift ausschließlich bei eindeutiger und klarer Sachlage. Es darf sich keinerlei Zweifel an dem Anspruch des Markeninhabers ergeben, andernfalls wird sein Antrag auf Suspendierung der rechtsverletzenden Domain zurückgewiesen. So etwa im aktuellen Fall von IBM gegen North Sound Names (eine Frank Schilling Unternehmung) wegen der Domains aix.link und db2.link. IBM ist zwar Inhaberin entsprechender Marken, aber es gibt zahlreiche weitere Inhaber identischer Marken, womit die Sache nicht mehr eindeutig und klar ist. Zudem nutzt der Inhaber die Domains nicht für Bereiche, für die die Marken der Antragstellerin Markenschutz genießen. Anders im URS-Streit um bas.graphics, in dem die Antragstellerin selbst nicht einmal Inhaberin einer Marke „BAS“ ist und kein vergleichbares Recht nachzuweisen vermochte. Selbst das Argument geringerer Kosten der URS verhilft ihr nicht zu besseren Zahlen, meint etwa Thomas O’Toole auf bna.com: immerhin liegen die Verfahrensgebühren zwischen US$ 375,- und US$ 500,- gegenüber denen des UDRP-Verfahrens, die bei rund US$ 1.300,- starten und bis US$ 5.000,- reichen. Doch die eigentlichen Kosten dürften die des beauftragten Anwalts sein. In der Tat, die Differenz von knapp US$ 1.000,- zwischen den Verfahren dürften nicht so ins Gewicht fallen, denn es geht um Markenrechte, also um hohe Werte, die eine entsprechende Vergütung der Anwälte mit sich bringen.

Von einem weiteren Aspekt spricht Philip Corwin auf internet commerce.org, nachdem er im Mai 2014 auf dem International Trademark Association-Meeting (INTA) in Hong Kong war. In einem informellen Gespräch unter Markenrechtsanwälten stellte sich heraus, dass die meisten erst jetzt anfangen, ihre Aufmerksamkeit auf das nTLD-Programm zu lenken. Deren Mandanten, die Markeninhaber, zeigten indessen kein großes Interesse, vom Trademark Clearinghouse Gebrauch zu machen und so über markenidentische Registrierungen informiert zu werden oder ihre Marken durch Sunrise-Registrierung zu schützen. Unter den Anwälten hingegen hat sich mittlerweile herumgesprochen, dass gerade aufgrund des URS-Verfahrens suspendierte Domains verstärkt überwacht werden müssen, da sie nach Ablauf der Registrierungsperiode wieder auf den Markt kommen.

Letztlich ist genau dieses Ergebnis sehr unbefriedigend: Die Domains sind nach einem URS-Verfahren wieder registrierbar. Hier wird ICANN wahrscheinlich nachlegen müssen. Derzeit warten die Markenanwälte allerdings auf den Abschluss der von ICANN initiierten internen Prüfung des RPM, dem Rights Protection Management im Rahmen des nTLD-Progamms, zu dem auch das URS-Verfahren zählt. Ergebnisse zur ICANN-internen Prüfung werden allerdings nicht vor 2015 erwartet.

Weitere Informationen zur URS finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/967

Die Entscheidung IBM gegen „Frank Schilling“ finden Sie unter:
> http://www.udrpsearch.com/naf/1563944

Die Entscheidung bas.graphics finden Sie unter:
> http://www.udrpsearch.com/naf/1562562

Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> http://www.domain-anwalt.de

Quelle: thedomains.com, internetcommerce.org, bna.com, udrpsearch.com

MEH.COM – DREI-ZEICHEN-DOMAIN FÜR US$ 100.000,-

Die vergangene Domain-Handelswoche lieferte immerhin eine Domain im sechsstelligen Bereich: meh.com zu US$ 100.000,- (ca. EUR 73.529,-). Darüber hinaus zeigte sich .de von seiner guten Seite, und die Verkäufe unter neuer Endung nehmen zu.

Die Endung .com bescherte wieder einen Domain-Preis im sechsstelligen Dollar-Bereich: meh.com erzielte US$ 100.000,- (ca. EUR 73.529,-). An zweiter Stelle landete satoshi.com mit einem Preis von US$ 75.000,- (ca. EUR 55.147,-). Ebenfalls hochpreisig war xcw.com, die für US$ 30.100,- (ca. EUR 22.132,-) einen neuen Inhaber fand, was gegenüber dem Ankauf im November 2012 zum Preis von US$ 5.000,- eine Steigerung um gleich das Sechsfache darstellt.

Unter den Länderendungen tat sich .de mit autoankauf.de zu einem Preis von EUR 36.000,- und sieben weiteren erwähnenswerten Domains hervor. Aber auch die Schweiz verbuchte mit circus.ch für EUR 12.960,- und damit an zweiter Position unter den Länderendungen ein erfreuliches Ergebnis. Dagegen nahmen sich die sonstigen generischen Endungen nicht besonders aus. Den Einstieg besorgte torrent.org mit US$ 11.000,- (ca. EUR 8.088,-). Viel mehr bot sich da nicht. Auch die neueren generischen Endungen schwächelten, besonders wenn man movies.biz zum Preis von US$ 3.151,- (ca. EUR 2.317,-) mit der um den Faktor Acht teureren movies.info (US$ 24.626,-) aus der vergangenen Woche vergleicht.

Die neuen gTLDs verbuchten bei Sedo einige schöne Verkäufe, insbesondere die von der .club-Registry angebotene Auktion führte zum Verkauf von english.club zu US$ 17.500,- (ca. EUR 12.868,-) und anderen. Ebenfalls nicht zu verachten waren da die EUR 3.999,-, die next.estate erzielte. Alles in allem war auch diese Woche eine erfreuliche Domain-Handelswoche.

Länderendungen
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autoankauf.de – EUR 36.000,-
reimport.de – EUR 10.500,-
kongresshalle.de – EUR 6.700,-
dng.de – EUR 4.600,-
steuerfrage.de – EUR 4.250,-
forgirls.de – EUR 4.000,-
startingup.de – EUR 3.250,-
meinsenf.de – EUR 2.800,-

circus.ch – EUR 12.960,-
betpassion.it – EUR 6.500,-
chalet.it – EUR 4.880,-
rpt.co.uk – GBP 3.000,- (ca. EUR 3.770,-)
businesscloud.com.au – US$ 5.000,- (ca. EUR 3.676,-)
hotelurbano.com.ar – EUR 3.500,-
owner-builder.com.au – AUD 5.000,- (ca. EUR 3.448,-)
sexshop.se – EUR 3.400,-
yh.nu – EUR 3.100,-
heris.to – EUR 3.000,-
finka.fi – EUR 2.999,-
printerpix.ru – US$ 3.500,- (ca. EUR 2.574,-)
telepoint.fr – EUR 2.500,-
nastygal.kr – US$ 3.000,- (ca. EUR 2.206,-)
nastygal.co.kr – US$ 3.000,- (ca. EUR 2.206,-)
experience.jp – US$ 2.999,- (ca. EUR 2.205,-)

Neue Endungen
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english.club – US$ 17.500,- (ca. EUR 12.868,-)
next.estate – EUR 3.999,-
travel.ninja – US$ 2.300,- (ca. EUR 1.691,-)
find.reviews – US$ 2.000,- (ca. EUR 1.471,-)
aloha.club – US$ 1.500,- (ca. EUR 1.103,-)
neptune.club – US$ 1.500,- (ca. EUR 1.103,-)
che.club – US$ 1.500,- (ca. EUR 1.103,-)
foxy.club – US$ 1.500,- (ca. EUR 1.103,-)
scout.ventures – US$ 1.000,- (ca. EUR 735,-)
camping.webcam – US$ 900,- (ca. EUR 662,-)

Generische Endungen
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movies.biz – US$ 3.151,- (ca. EUR 2.317,-)
france.pro – US$ 1.650,- (ca. EUR 1.213,-)
stars.info – US$ 1.500,- (ca. EUR 1.103,-)

torrent.org – US$ 11.000,- (ca. EUR 8.088,-)
lens.net – US$ 7.500,- (ca. EUR 5.515,-)
passeggini.net – EUR 3.050,-
bankmobile.net – EUR 2.800,-
lff.org – EUR 2.500,-
unblock.net – US$ 3.100,- (ca. EUR 2.279,-)
freecreditreport.net – US$ 3.100,- (ca. EUR 2.279,-)
ihlr.org – US$ 3.061,- (ca. EUR 2.251,-)
simplelife.org – US$ 2.999,- (ca. EUR 2.205,-)
baker.net – US$ 2.777,- (ca. EUR 2.042,-)
medic.org – US$ 2.120,- (ca. EUR 1.559,-)
supermarket.org – US$ 2.005,- (ca. EUR 1.474,-)
rolluiken.net – GBP 1.075,- (ca. EUR 1.351,-)
шины.net – US$ 1.700,- (ca. EUR 1.250,-)
dunbarsite.org – US$ 1.675,- (ca. EUR 1.232,-)
whatworks.org – US$ 1.409,- (ca. EUR 1.036,-)
boxe.org – EUR 999,-
globiz.net – EUR 995,-
gartenfackeln.net – EUR 950,-
linux-archive.org – US$ 1.200,- (ca. EUR 882,-)

.com
—–

meh.com – US$ 100.000,- (ca. EUR 73.529,-)
satoshi.com – US$ 75.000,- (ca. EUR 55.147,-)
cin.com – US$ 55.000,- (ca. EUR 40.441,-)
xcw.com – US$ 30.100,- (ca. EUR 22.132,-)
mobileloans.com – US$ 30.099,- (ca. EUR 22.132,-)
sozcu.com – US$ 27.000,- (ca. EUR 19.853,-)
mysex.com – US$ 25.000,- (ca. EUR 18.382,-)
sharpmind.com – US$ 25.000,- (ca. EUR 18.382,-)
gains.com – US$ 25.500,- (ca. EUR 18.750,-)
gardenhotel.com – US$ 20.000,- (ca. EUR 14.706,-)
puyricard.com – EUR 14.750,-
gainer.com – US$ 15.600,- (ca. EUR 11.471,-)
sanko.com – US$ 15.400,- (ca. EUR 11.324,-)
locallife.com – US$ 13.988,- (ca. EUR 10.285,-)
meibaolian.com – EUR 9.999,-
americanpervert.com – US$ 12.000,- (ca. EUR 8.824,-)
nissa.com – US$ 12.000,- (ca. EUR 8.824,-)
tripbid.com – US$ 11.900,- (ca. EUR 8.750,-)
uhw.com – US$ 10.000,- (ca. EUR 7.353,-)
svj.com – US$ 10.000,- (ca. EUR 7.353,-)

Weitere Domain-Preise finden Sie unter:
> http://www.domain-spiegel.de

Quelle: onlinedomain.com, sedo.de, thedomains.com, domainnamewire.com

BERLIN – TELEMEDICUS-KONFERENZ ZUR ÜBERWACHUNG

Das renommierte Rechtsblog Telemedicus lädt für Ende August zur Sommerkonferenz „Überwachung und Recht“ nach Berlin. Die Teilnehmerzahl ist auf knapp 100 Personen begrenzt, mittlerweile sind nur noch Plätze auf der Warteliste verfügbar.

Die bisher nur im Verborgenen stattfindende Telemedicus-Sommerkonferenz findet erstmals öffentlich statt. Zusammen mit der Internet & Gesellschaft Collaboratory, der Humboldt Law Clinic Internetrecht und der Kanzlei Härting, letztere als Sponsor, wird das Team von Telemedicus in einem lockeren und persönlichen Rahmen für eine konstruktive Diskussion über das große Thema Überwachung und Recht sorgen. Insgesamt zehn Referenten werden erwartet, die zu zahlreichen Aspekten des Themas Überwachung sprechen und diskutieren werden. Die Keynote mit dem Titel „Informationsfreiheit und Überwachung“ hält Prof. Dr. Kai von Lewinski (Uni Passau). Weitere Themen sind unter anderem „Das Vorratsdaten-Urteil (EuGH vom 08.04.2014) und die Folgen“, „Packet Inspection in Zeiten von Big Data“ und „Die Strafbarkeit von Entscheidungsträgern bei der TK-Überwachung“. Schließlich moderiert Dr. Carlo Piltz eine Diskussionsrunde mit Peter Schaar und Dr. Rainer Stenzel unter dem Titel „Datenschutz-Grundverordnung: Ein Gewinn für den Datenschutz?“.

Die Telemedicus-Sommerkonferenz 2014 findet am 30. August im Alten Palais der Humbold Universität zu Berlin, Unter den Linden 9 in 10099 Berlin, und am 31. August in den Räumen der Hertie School of Governance, Quartier 110, Friedrichstraße 180 in 10117 Berlin, statt. Die Teilnahme ist kostenlos. Die Teilnehmerzahl ist auf knapp 100 Personen beschränkt

Weitere Informationen und Anmeldung unter:
> https://www.telemedicus.info/soko14/

Quelle: telemedicus.info

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