Domain-Newsletter

Ausgabe #723 – 03. Juli 2014

Domain-Newsletter – Ausgabe #723 – 03. Juli 2014
Themen: ICANN-Meeting – viele Probleme bleiben ungelöst | Konkurrenz – Google wird als Registrar aktiv | TLDs – Neues von .med, .trust und .webs | nTLDs – Sedo stellt Awareness-Report vor | Impressum – auch bei XING-Profilen ist es Pflicht | mi.co.id – Third-Level-Domain für US$ 60.000,- | Bayern – 1. Starnberger IT-Tag im Juli

ICANN-MEETING – VIELE PROBLEME BLEIBEN UNGELÖST

Viele Diskussionen und wenige Lösungen: trotz Rekordkulisse ist vergangene Woche das 50. Meeting der Internet-Verwaltung ICANN mit zahlreichen ungelösten Problemen zu Ende gegangen. Bevor es im Oktober 2014 nach Los Angeles geht, wartet ein Berg voll Arbeit auf die Community.

Über 3.300 Teilnehmer – und damit so viele wie nie zuvor – hatten sich angemeldet, um in London über die Zukunft des Domain Name Systems zu diskutieren. Im Mittelpunkt der fünftägigen Veranstaltung stand erwartungsgemäß die Ankündigung der US-Regierung vom März 2014, die Verantwortung für die IANA-Funktionen in die Hände der globalen Multistakeholder-Community legen zu wollen. Zu den Bedingungen der US-amerikanischen National Telecommunications and Information Administration (NTIA) zählt jedoch unter anderem die Unterstützung und Verbesserung des Multistakeholder-Modells als auch die Aufrechterhaltung der Offenheit des Internets. Vor diesem Hintergrund gilt es als politischer Erfolg, dass sich Lu Wei, Vertreter der chinesischen „Cyberspace Affairs Administration“, zur Vision eines „One World, One Internet“ bekannte und ankündigte, das Multistakeholder-Modell unterstützen zu wollen. Etwas überraschend grätschte dagegen der ICANN-Regierungsbeirat Governmental Advisory Committee (GAC) in die Multistakeholder-Debatte: offenbar verärgert über anhaltende Debatten verlangte man, ohne weitere Diskussion die Zeichen des „Rote Kreuz“ umfassend zu schützen. Diese Forderung nach einem Diskussionsverbot widerspricht nicht nur dem Multistakeholder-Gedanken, sondern ist auch überflüssig: das Rote Kreuz darf sich bereits über 61 geschützte Wörter freuen, darunter „redcross“, „redcrystal“, „cruzroja“ und „cicr“, die unter keiner neu eingeführten Domain-Endung registriert werden dürfen.

Für kritische Töne sorgte die Verifizierung von WHOIS-Daten im Rahmen der Domain-Registrierung. Auf Drängen der Strafverfolgungsbehörden hatte ICANN im Registrar Accreditation Agreement (RAA) mit den Domain-Registraren Änderungen durchgesetzt. Seither muss jeder Inhaber einer Domain mit generischer Endung die von ihm angegebene eMail-Adresse binnen 15 Tagen durch eine Bestätigungsnachricht aktiv – zumeist durch Anklicken eines per eMail erhaltenen Links – verifizieren; bleibt dies aus, wird die Domain suspendiert. Und offenbar geschieht dies häufiger als gedacht: Nach einem ersten Bericht der „Registrars Stakeholder Group“, die etwa 75 Prozent der Registrierungen ausgewertet hat, wurden bisher etwa 800.000 Domains suspendiert. Die tatsächliche Zahl könnte nach Angaben von Tucows-CEO Elliot Noss sogar bei rund einer Million liegen. Für ICANN liegt der Ball jetzt im Feld der Strafverfolger: sie müssen verlässliche Zahlen liefern, dass sich durch diesen Aufwand die Sicherheit im Netz verbessert habe; Noss sprach bildhaft davon, dass es jetzt „800.000 zu 0“ stehe. ICANN-Aufsichtsrat Steve Crocker vermutet, dass in den allermeisten Fällen schlicht ein Wechsel der eMail-Adresse zur Suspendierung geführt habe; wirkliche „bad guys“ dürften in den seltensten Fällen darunter gewesen sein. Forderungen nach weiteren Verschärfungen erteilte er vor diesem Hintergrund vorläufig eine Absage. Wollen die Strafverfolger ihre Glaubwürdigkeit nicht verlieren, sind sie jetzt am Zug.

Fast absurde Züge trägt indessen der Streit um die Einführung der beiden Top Level Domains .wine und .vin. Vor allem Frankreich, Spanien und Italien verlangen mit Rückendeckung der EU-Kommission, dass geographische Herkunftsbezeichnung („Geographical Indications“, kurz „GI“) wie zum Beispiel Champagne, Bordeaux oder Chianti mehr Schutz genießen, als ihnen nach den Grundsätzen des internationalen Markenrechts zusteht; dagegen lehnen die USA und Kanada solchen Schutz ab. Im April diesen Jahres hatte ICANN das Bewerbungsverfahren für beide Endungen für vorläufig 60 Tage eingefroren. Da sich das GAC auf keine Position einigen konnte, kündigte ICANN nun an, das Prüfungsverfahren fortzusetzen. Die französische Ministerin Axelle Lemaire konterte dies mit dem Hinweis, dass ICANN insgesamt ungeeignet sei, um das Internet zu verwalten; ausserdem werde ICANN damit die transatlantischen Handelsbeziehungen beeinflussen, obwohl diese mit der Domain Name Industry in keinem Zusammenhang stehen. Gut möglich, dass EU-Kommissarin Neelie Kroes erneut interveniert; widerspruchslos dürfte die Entscheidung ICANNs zu Gunsten von .wine und .vin jedenfalls nicht bleiben.

Das London-Kommuniqué des GAC finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/955

Quelle: icann.org

KONKURRENZ – GOOGLE WIRD ALS REGISTRAR AKTIV

Der US-Internetdienstleister Google Inc. wird zum Domain-Registrar: am 23. Juni 2014 gab das Unternehmen bekannt, mit der Testphase für „Google Domains“ zu beginnen. Die bloße Ankündigung löste in der Domain Name Industry ein kleines Erdbeben aus.

Über einen Eintrag im sozialen Netzwerk Google+ teilte der vor allem für seine Suchmaschine bekannte Konzern mit, dass man damit begonnen habe, eine kleine Zahl von Personen zu „Google Domains“ einzuladen. Der Geschäftsbereich sei noch im Aufbau und richte sich an kleine Unternehmen; zur Begründung verwies man auf eine Studie, wonach 55 Prozent der „small businesses“ überraschenderweise noch keine eigene Website hätten. Google will dabei klassische Registrardienstleistungen ebenso anbieten wie Werkzeuge für die Domain-Verwaltung und eMail-Dienste der eigenen Domain. Ferner soll eine „private registration“ möglich werden, bei der der Domain-Inhaber nicht im WHOIS erscheint. Nach unbestätigten Gerüchten soll die Key-Systems GmbH aus dem saarländischen St. Ingbert als technischer Partner von Google mitbeteiligt sein. Gegen zusätzliche Gebühren steht außerdem auch Hosting, Website-Building (genannt werden Shopify, Squarespace, Weebly und Wix.com) und mobiles Site-Management zur Verfügung. Wann der Dienst starten will, teilt Google nicht mit; derzeit benötigt man noch einen „invitation code“, um an der Testphase teilnehmen zu können.

Völlig überraschend kommt dieser Schritt nicht. Die Internetverwaltung ICANN führt Google schon seit dem Jahr 2009 als akkreditierten Registrar für Domains mit den Endungen .biz, .com, .info, .name, .net, .org und .pro. Zudem hat sich Google über das Tochterunternehmen Charleston Road Registry Inc. um insgesamt 101 Domain-Endungen wie .app, .book, .shop und .web beworben. Dennoch machte rasch die Meldung vom „GoDaddy-Killer“ die Runde, dem bisher mit weitem Abstand grössten Domain-Registrar der Welt. Die Aktien von Web.com, unter anderem mit Network Solutions und Register.com selbst im Registrar-Markt vertreten, gaben prompt um 21 Prozent nach; bei der Endurance International Group Holdings Inc. (über diverse Tochtergesellschaften ca. 10 Millionen verwaltete Domains) sackte der Kurs um immerhin noch 14 Prozent ab. Doch zur Panik besteht kein Anlass: mit angeblich US$ 12,- pro .com-Domain jährlich liegt Google mit GoDaddy etwa gleichauf. Angebote wie Google+, Google Buzz oder iGoogle musste das Unternehmen mangels Erfolg wieder einstellen. Ob und in welchem Umfang man Domain-Inhabern den für sie wichtigen Support anbieten will, ist öffentlich noch nicht bekannt. Und schließlich verfügt Google nicht über jahrelange Erfahrung im Umgang mit Domains, so dass etwa für Inhaber großer Domain-Portfolien wenig Anlass bestehen dürfte, mit ihren Webadressen umzuziehen.

In Zeiten internationaler Späh- und Abhörskandale besonders bedeutend könnte Googles Umgang mit dem Datenschutz sein. Inhaber kleiner Unternehmen könnten Gefahr laufen, mit einer über Google registrierten Domain samt dort gebuchtem Webspace einen unbegrenzten Einblick in ihre Webseiten-Inhalte sowie Kundenströme zu gewähren. Google könnte diese Daten wiederum nutzen, um noch gezielter Werbung zu schalten. Das dürfte möglicherweise nicht jedem Unternehmen gefallen.

Weitere Informationen finden Sie unter:
> http://domains.google.com/about/

Quelle: google.com, domainnamenews.com, thedomains.com

TLDS – NEUES VON .MED, .TRUST UND .WEBS

Zweite Chance für .web: die Internet-Verwaltung ICANN hat eine Schiedsgerichtsentscheidung überstimmt. Dafür hat ICANN neuen Streit mit Vistaprint um .webs, während .trust mit hoher Sicherheit und hohen Gebühren um Kunden wirbt – hier die Kurznews.

Medistry LLC ist zurück im Rennen um .med: die Internet-Verwaltung ICANN hat am 21. Juni 2014 beschlossen, die vom „Independent Objector“ Alain Pellet betriebene Community Objection aufzuheben. Pellet hatte geltend gemacht, dass sich aus einem nennenswerten Teil jener Community, an die sich .med direkt oder indirekt wendet, erheblicher Widerstand ergeben hat. Dieser Ansicht schloss sich auch das Schiedsgericht der International Chamber of Commerce unter Leitung seines Panelist Fabian von Schlabrendorff an. Dabei hatte sich das Gericht offenbar unter anderem auf eine von Pellet behauptete Stellungnahme der American Hospital Association (AHA) berufen, die sich gar nicht gegen Medistry gerichtet hatte. Obwohl ein Rechtsmittel grundsätzlich nicht vorgesehen ist, erhob Medistry ein „Request for Reconsideration“; darin machte man unter Verweis auf neu vorgelegte Schriftstücke geltend, dass Pellet außerhalb seiner Zuständigkeit gehandelt hatte, indem er eine Community Objection erhob, ohne dass ein Widerstand innerhalb der Community tatsächlich feststellbar war. Dem schloss sich nun auch ICANN an und hob das Urteil des Schiedsgerichts auf. Für Medistry ist dies jedoch allenfalls ein Etappensieg: Da die Community Objection gegen die zu Google gehörenden Charleston Road Registry Inc. Bestand hat, verbleibt mit Hexap SAS mindestens ein Wettstreiter im Bieten um .med. Die in Köln ansässige DocCheck AG hat sich bereits freiwillig zurückgezogen.

Sie sind auf der Suche nach einer wirklich sicheren Top Level Domain? Die in Manchester ansässige NCC Group PLC hat sie möglicherweise im Angebot: wie das Unternehmen mitgeteilt hat, will man mit .trust das höchste Maß an Sicherheit und Verlässlichkeit bieten. Wer eine Domain registrieren möchte, muss dabei nicht nur seine Identität nachweisen, sondern ausserdem sicherstellen, dass man eine Reihe von strengen Sicherheitsund Compliance-Regeln einhält. Damit will die NCC Group eine „gated community“ schaffen, eine „elitäre Insel der Sicherheit in einer sonst gesetzlosen Welt des Internets“. Ganz billig wird .trust allerdings nicht: die Rede ist sowohl von einer jährlichen Gebühr von US$ 150.000,- als auch einer Einmalgebühr von US$ 25.000,- für die Implementierung des neuen Angebots. Dabei hatte sich die NCC Group ursprünglich gar nicht selbst um die Endung beworben, sondern im Februar 2014 die Rechte von der Deutschen Post AG erworben. Die eigene Bewerbung der NCC Group um .secure, die über das kalifornische Tochterunternehmen Artemis Internet Inc. eingereicht worden war, konkurriert dagegen mit Amazon EU S.à r.l., weshalb man sich offenbar wenige Chancen ausrechnet. Die ersten Anmeldungen unter .trust sollen voraussichtlich Ende des 3. Quartals 2014 möglich sein.

Vistaprint Limited, Bewerber um die neue globale Top Level Domain .webs, hat am 11. Juni 2014 ein „Independent Review“-Verfahren gegen die Internet-Verwaltung ICANN eingeleitet. Ausweislich des beim International Centre for Dispute Resolution (ICDR) eingegangenen Antrags wendet sich Vistaprint gegen die Entscheidung ICANNs, .webs mit der Bewerbung von Web.com um .web gleichzustellen. Im Rahmen der „string similarity objection“ hatte Web.com argumentiert, dass .web und .webs zum Verwechseln ähnlich sind und Recht bekommen mit der Folge, dass beide Endungen nun in einem „contention set“ gegeneinander antreten müssen. Vistaprint möchte dagegen erreichen, dass .webs isoliert betrachtet wird. Mit einem „Request for Reconsideration“ war Vistaprint bereits gescheitert. Für ein erfolgreiches „Independent Review“-Verfahrens muss Vistaprint nachweisen, dass ICANN gegen Statuten verstoßen hat; die Hürden liegen also hoch, zumal das Verfahren als vergleichsweise teuer gilt. In jedem Fall dürfte sich die Entscheidung, wer künftig Domains mit der Endung .web vergeben darf, weiter verzögern.

Weitere Informationen zum Rechtsstreit zwischen ICANN und Vistaprint Limited finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/954

Quelle: domainincite.com, forbes.com, domainnamewire.com

NTLDS – SEDO STELLT AWARENESS-REPORT VOR

In China sind nTLDs bekannter und beliebter als sonst in der Welt, so eine aktuelle Studie der Domain-Handelsplattform Sedo. Leider erfahren wir nicht, warum.

Sedo hat nun bereits die dritte Studie unternommen, um zu erfahren, welchen Bekanntheitsgrad die neuen Domain-Endungen haben. Ziel war diesmal, nachdem mittlerweile die ersten neuen Endungen aktiv sind und die Allgemeinheit Domains unter ihnen registrieren kann, festzustellen, inwieweit dies bekannt ist, wie der Nutzen der neuen Endungen wahrgenommen wird und ob Unternehmen sie akzeptieren und registrieren. Die Erhebung fand im Mai 2014 statt und mündete im 32-seitigen „Research Brief 2014 – International gTLD Awareness Report“.

Auf Sedos Anfrage reagierten insgesamt 1.150 Personen, davon 608 in den USA, 248 in Großbritannien, 235 in Deutschland und 241 in China. Zunächst klopfte Sedo die Beteiligten hinsichtlich deren Stand im Unternehmen und die Größe des Unternehmens ab. Bei den Erfahrungen im Umgang mit Domains (Haben Sie schon einmal Domains gekauft?) gibt es erste Überraschungen: die in Deutschland Befragten schneiden am schlechtesten ab (40 Prozent), die in China Befragten am besten (80 Prozent). Nach einigen weiteren Fragen ging man bei Sedo die Kernfragen an. Deren Antworten enttäuschen und irritieren: in China sind sich 73,4 Prozent der Befragten bewusst darüber, dass die neuen Endungen schon zu haben sind. In Deutschland sind es immerhin 44,7 Prozent, wohingegen USA und Großbritannien bei rund 34 Prozent liegen. USA stechen zusätzlich hervor, indem über 54 Prozent noch nie etwas von den neuen Endungen gehört haben wollen. Hinzu kommt in den USA, dass sich der Anteil bei Angestellten der Marketingabteilungen, die in einer ähnlichen Sedo-Studie vom Vorjahr den neuen Endungen zu 60 Prozent skeptisch gegenübergestanden haben, nach den ersten Wochen mit aktiven nTLDs nun auf 75 Prozent erhöht hat. Bei den Befragten in den USA, die nicht im Marketing tätig sind, meinten lediglich 50 Prozent, dass die neuen Endungen das Internet komplizierter machen. In den übrigen Gruppen meinen das lediglich 43 Prozent. Überwältigend ist auch der Umstand, dass in China über 60 Prozent die verschiedenen Startphasen der einzelnen Endungen verstehen. In Deutschland sind das nur gut 12 Prozent, in USA 6 sowie in Großbritannien 5 Prozent.

Das Resümee der Sedo-Studie ist letzten Endes: die neuen Endungen sind nach wie vor nicht bekannt genug. Nur die Chinesen wissen Bescheid und erkennen das Potential. Leider geht aus der Studie nicht hervor, warum in China die neuen Domain-Endungen bekannter und beliebter sind. Liegt es einfach an besserer Aufklärung vor Ort? Dann fragt sich, wer die wie initiiert hat. Oder liegt es an den internationalisierten Endungen, die chinesische Zeichen repräsentieren? Aber die gibt es bei älteren Endungen – jedenfalls im Second Level – schon seit Jahren. Möglicherweise stellt der Umstand, dass 22,9 Prozent der befragten Chinesen in IT-Abteilungen tätig sind, gegenüber 6,9 Prozent der Deutschen, 4,2 Prozent der Briten und 2,9 Prozent der US-Amerikaner. Aber auch darauf lässt sich das wohl nicht stützen, schaut man sich an, wieviele Befragte aus den USA und Großbritannien Allrounder sind und als Einzelkämpfer oder in einem Kleinunternehmen auch IT-Aufgaben zu bewältigen haben.

Eine kurze Zusammenfassung der Studie, über die Sie auch die ausführliche Fassung bestellen können, finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/956

Quelle: sedo.de

IMPRESSUM – AUCH BEI XING-PROFILEN IST ES PFLICHT

Das Landgericht München machte im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens deutlich, dass ein fehlendes Impressum im XING-Profil einen Wettbewerbsverstoß darstellt, der allerdings – in diesem Fall – nicht von Relevanz ist und damit nicht geahndet wird (LG München I, Urteil vom 03.06.2014, Az.: 33 O 4149/14).

Die Parteien sind beide Rechtsanwälte. Der Antragsteller mahnte den Antragsgegner mit Schreiben vom 04.02.2014 ab und forderte diesen erfolglos zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung auf, weil sein Internetauftritt bei XING über kein Impressum verfügt. Der Antragsgegner weigerte sich, die Unterlassungserklärung abzugeben, weshalb der Antragsteller ein einstweiliges Verfügungsverfahren am Landgericht München einleitete, in dem er beantragte, der Antragsgegner habe es zu unterlassen, in seinem XING-Profil kein Impressum mit den nach § 5 TMG erforderlichen Pflichtangaben vorzuhalten. Der Antragsgegner nutze das XING-Profil nicht nur privat, sondern auch zu Marketingzwecken, um Kontakt zu Rechtsratsuchenden herzustellen. Der Antragsgegner, der lediglich ein so genanntes Basisprofil bei XING nutzt, meint, für XING-Profile bestehe keine Impressumspflicht, da es sich nicht um ein geschäftsmäßiges, in der Regel gegen Entgelt angebotenes Telemedium handele. Er habe zu keinem Zeitpunkt irgendwelche Dienstleistungen über das Internet angeboten; vielmehr habe er das Profil am 02.05.2013 eingerichtet, um nach bestandener zweiter juristischer Staatsprüfung Kontakt mit Kanzleien aufzunehmen sowie um sich mit Kollegen zu vernetzen und so einen Arbeitsplatz in einer Kanzlei zu finden. Sein „XING“-Profil sei als rein privates Profil zu klassifizieren, das nicht der Impressumspflicht des § 5 TMG unterliege.

Das Landgericht München bestätigte das Vorbringen und die Einschätzungen des Antragstellers, wies die einstweilige Verfügung allerdings zurück, da der Wettbewerbsverstoß des Antragsgegners nicht relevant sei (LG München I, Urteil vom 03. Juni 2014, Az.: 33 O 4149/14). Zunächst bestätigte das LG München, dass die Parteien im Wettbewerb miteinander stehen, auch wenn sie an regional anderen Orten tätig sind, da Mandanten mittlerweile ihre Anwälte auch über das Internet überregional suchen und sich von diesen vertreten lassen. Auch liege in der Nutzung des XING-Profils eine geschäftliche Handlung, da über das XING-Profil geschäftliche Kontakte zustande kommen können; immerhin handelt es sich um ein soziales Netzwerk für berufliche Kontakte. Weiter ist das XING-Profil als Werbung bzw. geschäftliche Handlung zu verstehen. Damit ist der Beklagte als Diensteanbieter im Sinne des TMG zu verstehen und als solcher verpflichtet, ein Impressum aufzuweisen. Indem er das nicht bietet, liegt ein Verstoß gegen § 4 Nr. 11 UWG i.V.m. § 5 TMG vor. Allerdings scheitert der Anspruch an der geschäftlichen Relevanz: die Einrichtung und Nutzung des XING-Profils müsste geeignet sein, die Interessen von Mitbewerbern, Verbrauchern oder sonstigen Marktteilnehmern spürbar zu beeinträchtigen, bzw. die Fähigkeit des Verbrauchers, sich aufgrund von Informationen zu entscheiden, spürbar beeinträchtigen und ihn damit zu einer geschäftlichen Entscheidung zu veranlassen, die er anderenfalls nicht getroffen hätte. Die Internetplattform XING dient allerdings, so das Gericht, lediglich dazu, Kontakte zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern bzw. zwischen Berufstätigen untereinander zu knüpfen. Dass darüber hinaus über XING üblicherweise auch Geschäftsabschlüsse angebahnt und insbesondere Mandatsverhältnisse begründet werden, vermochte der Antragsteller nicht darzutun. Damit fehle es an der notwendigen wettbewerblichen Relevanz des Verstoßes des Antragsgegners.

Dass dies das letzte Wort zu Impressen auf XING, insbesondere bei lediglichen Basisprofilen ist, bezweifeln wir. Rechtsanwalt Thomas Stadler beurteilt die Einschätzung des LG München als gewagt, soweit es die Beschränkung des Netzwerk XING auf Kontakteknüpfung zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern und zwischen Berufstätigen untereinander betrifft. Das Landgericht München begründete seine Einschätzung allerdings damit, dass der Antragsteller nicht vorgetragen hatte, dass auch Geschäftsabschlüsse über XING angebahnt werden. Wer also kein Impressum auf seinem XING-Profil hat, muss damit rechnen, dass er tatsächlich wegen wettbewerbswidrigem Verhalten haftet, wenn sein Gegner nur substantiiert genug vorträgt, dass über XING auch Geschäftsabschlüsse angebahnt werden.

Die Entscheidung des LG München finden Sie bei OpenJur.de unter:
> http://openjur.de/u/692762.html

Die Stellungsahme von Rechtsanwalt Thomas Stadler finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/957

Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> http://www.domain-anwalt.de

Quelle: openjur.de, internetlaw.de

MI.CO.ID – THIRD-LEVEL-DOMAIN FÜR US$ 60.000,-

Diese und in den kommenden Wochen wird es keine Domain-Handelspreise von Afternic geben, daher sieht die vergangene Woche etwas dünn aus. Teuerste Domain war die indonesische mi.co.id mit einem Preis von US$ 60.000,- (ca. EUR 44.903,-).

GoDaddy will an die Börse. In der Folge muss die Unternehmenstochter Afternic Stillschweigen über die über sie verkauften Domains halten. Damit gehen zahlreiche Domain-Geschäfte in den kommenden Wochen an uns vorbei. Nichtsdestotrotz stehen mit Sedo und anderen, kleineren Anbietern immer noch einige Informationen zur Verfügung.

Der teuerste Domain-Name der vergangenen Handelswoche war mit mi.co.id zum Preis von stolzen US$ 60.000,- (ca. EUR 44.903,-) eine Third Level Domain unter der indonesischen Endung .id. Daneben waren unter den Länderendungen immerhin drei .io (Britisches Territorium im Indischen Ozean) gelistet, und sieben erwähnenswerte und interessante deutsche Domains. Einige neue Endungen wurden ebenfalls gehandelt, wobei lediglich improve.tips für US$ 899,- (ca. EUR 673,-) bei Sedo auf dem Sekundärmarkt einen neuen Inhaber fand. Schon eine Woche zuvor gab es eine bei GoDaddy veranstaltete Auktion von .ninja-, .reviews- und .futbol-Premiumdomains direkt von der Rightside Registry. Von angebotenen 25 Domains wurden neun zu moderaten Preisen gesteigert, die restlichen erzielten das Mindestgebot von US$ 500,- nicht.

Die Endung .com überzeugte nicht. Teuerste Domain war weights.com, die bei einer Flippa-Auktion in der Nachverhandlungsphase US$ 36.500,- (ca. EUR 27.316,-) erzielte. Die Domain hat ein lange Geschichte. Bei uns taucht sie erstmals im Februar 2005 auf, wo weights.com für US$ 25.000.- (ca. EUR 19.230.-) den Inhaber wechselte. Dann zeigte sie sich im April 2012 nochmals, wo sie US$ 32.000.- (ca. EUR 24.242.-) kostete. Nun wechselte sie abermals den Inhaber, wobei der Verkäufer ein wenig Gewinn mitnahm. Alles in allem hatten wir diesmal eine schwache Domain-Handelswoche.

Länderendungen
————–

mi.co.id – US$ 60.000,- (ca. EUR 44.903,-)

sdl.de – EUR 12.000,-
jahreswagen.de – EUR 10.000,-
steuerungsbau.de – EUR 10.000,-
xde.de – EUR 2.299,-
haarimplantation.de – EUR 1.800,-
bioaroma.de – EUR 1.785,-
meinewaesche.de – EUR 1.350,-
meinautowert.de – EUR 1.000,-

sports.io – US$ 11.000,- (ca. EUR 8.232,-)
source.io – US$ 4.100,- (ca. EUR 3.068,-)
ppc.io – US$ 3.200,- (ca. EUR 2.395,-)

cloud.be – EUR 8.800,-
hem.in – US$ 7.990,- (ca. EUR 5.980,-)
seo.la – US$ 4.000,- (ca. EUR 2.994,-)
alternate.se – EUR 3.500,-
brauchli.ch – EUR 2.950,-
sparepenger.no – US$ 2.800,- (ca. EUR 2.095,-)
movers.in – US$ 2.250,- (ca. EUR 1.684,-)
scantrol.cn – US$ 1.999,- (ca. EUR 1.496,-)
danboligerhverv.dk – US$ 1.750,- (ca. EUR 1.310,-)
tamuda.eu – EUR 1.699,-
appwise.co.uk – GBP 1.500,- (ca. EUR 1.870,-)
qualitycars.ca – US$ 1.450,- (ca. EUR 1.085,-)
rauen.at – EUR 1.250,-
afstuderen.nl – EUR 1.000,-
uni.im – EUR 1.000,-
sexshop.is – US$ 1.150,- (ca. EUR 861,-)

Neue Endungen
————-

improve.tips – US$ 899,- (ca. EUR 673,-)

e.ninja – US$ 1.580,- (ca. EUR 1.182,-)
app.reviews – US$ 1.525,- (ca. EUR 1.141,-)
hosting.reviews – US$ 1.358,- (ca. EUR 1.016,-)
cloud.ninja – US$ 530,- (ca. EUR 397,-)
gol.futbol – US$ 500,- (ca. EUR 374,-)
ver.futbol – US$ 500,- (ca. EUR 374,-)
job.ninja – US$ 500,- (ca. EUR 374,-)
live.ninja – US$ 500,- (ca. EUR 374,-)
cloud.reviews – US$ 500,- (ca. EUR 374,-)

Generische Endungen
——————-

dollars.info – US$ 3.850,- (ca. EUR 2.881,-)
spread.info – EUR 1.500,-

iraq.net – US$ 7.050,- (ca. EUR 5.276,-)
parfum.net – EUR 4.200,-
bankmobile.net – EUR 2.800,-
progesteron.net – EUR 2.000,-
omegamedia.net – US$ 1.800,- (ca. EUR 1.347,-)
vide.net – US$ 1.451,- (ca. EUR 1.086,-)
pofsea.org – US$ 1.201,- (ca. EUR 899,-)
vjsuper.org – US$ 1.001,- (ca. EUR 749,-)
keralapsc.org – US$ 1.001,- (ca. EUR 749,-)
oracion.org – US$ 1.000,- (ca. EUR 748,-)

.com
—–

weights.com – US$ 36.500,- (ca. EUR 27.316,-)
royalfortunes.com – US$ 35.000,- (ca. EUR 26.193,-)
mylifebox.com – US$ 27.500,- (ca. EUR 20.581,-)
gardenhotel.com – US$ 20.000,- (ca. EUR 14.968,-)
meibaolian.com – EUR 9.999,-
kawaii.com – US$ 10.800,- (ca. EUR 8.083,-)
mytowel.com – EUR 7.000,-
eiv.com – US$ 9.200,- (ca. EUR 6.885,-)
gelid.com – US$ 8.495,- (ca. EUR 6.358,-)
smartangel.com – US$ 8.000,- (ca. EUR 5.987,-)
pricelesscauses.com – US$ 8.000,- (ca. EUR 5.987,-)
ruville.com – US$ 7.599,- (ca. EUR 5.687,-)
beleave.com – US$ 7.500,- (ca. EUR 5.613,-)
ozn.com – US$ 7.300,- (ca. EUR 5.463,-)
naan.com – US$ 7.000,- (ca. EUR 5.239,-)
pronounce.com – US$ 5.501,- (ca. EUR 4.117,-)

Weitere Domain-Preise finden Sie unter:
> http://www.domain-spiegel.de

Quelle: sedo.de, domainnamewire.com, onlinedomain.com

BAYERN – 1. STARNBERGER IT-TAG IM JULI

Am 16. Juli 2014 findet der 1. Starnberger IT-Tag in Starnberg statt. Diese neue Messe mit Vorträgen und Kontaktpflege richtet sich an Unternehmer und IT-Verantwortliche.

Die Computertechnologie entwickelt sich in vielerlei Bereichen fort und stellt Herausforderungen an Unternehmen und deren IT-Abteilungen. Diese müssen den Überblick behalten und neueste Entwicklungen angemessen prüfen und gegebenenfalls integrieren. Auf der .pdf des Veranstalters Niteflite Networxx GmbH heisst es: „Die Idee dieser neuen Veranstaltungsreihe ist es daher, Unternehmer, Geschäftsführer und IT-Verantwortliche aus mittelständischen Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen in komprimierter Form im Rahmen einer Tagesveranstaltung über die neuesten Entwicklungen und Trends in der IT zu informieren.“ Neben einer Ausstellung mit Anbietern wie hp, NESEC, Barracuda und anderen gibt es in zwei Slots mit Vorträgen der Aussteller zu Themen wie Sicherheit, Netzwerkarchitektur, Managementsysteme und mehr. Der Schwerpunkt liegt auf Datensicherheit. Die Keynote hält ein Vertreter des Bayerischen Landesamt für Verfassungsschutz mit dem Titel „Wirtschaftsspionage auf bayerische Unternehmen“.

Der Starnberger IT-Tag findet am 16. Juli 2014 ab 09.00 bis 18.00 Uhr im Hotel „Vier Jahreszeiten Starnberg“ in der Münchner Straße 17, 82319 Starnberg, statt. Anmeldungen sind bis 09. Juli 2014 möglich.

Weitere Informationen und Anmeldung unter:
> http://starnberger-it-tag.de

Quelle: starnberger-it-tag.de

Kommentar schreiben

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht, oder weitergegeben.
Bitte füllen Sie die gekennzeichneten Felder aus.*

Abonnieren Sie unseren Newsletter

Der Domain-Newsletter von domain-recht.de ist der deutschsprachige Newsletter rund um das Thema "Internet-Domains". Unser Redeaktionsteam informiert Sie regelmäßig donnerstags über Neuigkeiten aus den Bereichen Domain-Registrierung, Domain-Handel, Domain-Recht, Domain-Events und Internetpolitik.

Mit Bestellung des Domain-Recht Newsletter willigen Sie darin ein, dass wir Ihre Daten (Name und E-Mail-Adresse) zum Zweck des Newsletterversandes in unseren Account bei der Optimizly GmbH (vormals Episerver GmbH), Wallstraße 16, 10179 Berlin übertragen. Rechtsgrundlage dieser Übermittlung ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a) der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen, indem Sie am Ende jedes Domain-Recht Newsletters auf den entsprechenden Link unter "Newsletter abbestellen? Bitte einfach hier klicken:" klicken.

Top