Domain-Newsletter

Ausgabe #722 – 26. Juni 2014

Domain-Newsletter – Ausgabe #722 – 26. Juni 2014
Themen: ICANN – verstösst das RAA gegen EU-Recht? | EuroDIG – Steinmeier will Multistakeholder-Modell | TLDs – Neues von .africa, .berlin und .us | Umsonst – kostenlose nTLDs | OLG Schleswig – keine Haftung des Tech-C | symphony.com – süßer Klang für US$ 375.000,- | Jubiläum – T.R.A.F.F.I.C. feiert 10. Geburtstag

ICANN – VERSTÖSST DAS RAA GEGEN EU-RECHT?

Das neue Registrar Accreditation Agreement (RAA) von ICANN verstösst nach Ansicht der Internet Service Providers Austria (ISPA) österreichischem Recht. Über ein aktuelles Gutachten sollen Registrare eine Ausnahmeregelung erwirken können.

Nach jahrelangen Diskussionen hatte sich ICANN im Juni 2013 mit den Domain-Registraren auf eine Neufassung des RAA verständigt. Dieser reformierte Grundlagenvertrag, der für die Registrare unter anderem eine Pflicht zur Validierung der Daten des Domain-Inhabers sowie eine Art Vorratsdatenspeicherung vorsieht, wird jedoch aufgrund seiner Unvereinbarkeit mit nationalen Rechtsvorschriften zusehends löchrig. Vor allem die Pflicht, eine Reihe von Kundendaten bis zwei Jahre über das Vertragsende hinaus zu speichern, erfährt massive Kritik. Um die Unvereinbarkeit mit österreichischem Recht aufzuzeigen, hat nun die ISPA bei einer nicht näher benannten, auf Technologierecht spezialisierten Anwaltskanzlei in Wien ein Gutachten in Auftrag gegeben. Die Gutachter folgen darin nach Angaben der ISPA weitgehend den schon vom Europäischen Datenschutzbeauftragten vorgebrachten Kritikpunkten und sehen eine Unvereinbarkeit des RAA mit österreichischem Datenschutz- und Telekomrecht. Das Gutachten steht allen ISPA-Mitgliedern zu Verfügung, zum freien Download wird es bisher nicht angeboten.

„Das Gutachten war ein logischer Schritt für uns, da wir auf allen Ebenen gegen die anlasslose Speicherung von Daten im Internet vorgehen“, begründet Maximilian Schubert, Generalsekretär der ISPA die Initiative. „Es besteht weder eine gesetzliche Grundlage, noch ein überwiegendes berechtigtes Interesse an der Speicherung dieser Daten. Auch eine Zustimmung zur Speicherung durch die Kundinnen und Kunden scheint nicht möglich, da der Vertrag ja gänzlich offen lässt, zu welchem Zweck die Daten vom Registrar gespeichert werden müssen. Da die Speicherung von Kundendaten in der geforderten Art in einem eindeutigen Spannungsverhältnis zu unserer Rechtslage steht, sind wir zuversichtlich mit diesem Gutachten bald eine Ausnahme für österreichische Registrare erreichen zu können“, zeigt sich Schubert optimistisch. Mit Globedom Datenkommunikations GmbH, Internet Viennaweb Service GmbH, Ledl.net GmbH, Netzadresse.at Domain Service GmbH, Webagentur.at Internet Services GmbH und World4You Internet Services GmbH führt ICANN derzeit mindestens sechs akkreditierte Registrare mit Sitz in Österreich, die für die Beantragung einer Ausnahmeregelung in Betracht kämen. Denn nur wer das neue RAA akzeptiert, darf seinen Kunden Domains mit neuer Top Level Domain anbieten.

Bisher haben sowohl der französische Provider OVH SAS als auch der irische Domain-Registrar Blacknight Internet Solutions Ltd. eine Ausnahmeregelung („waiver request“) bei ICANN erreicht. Zudem bemühen sich aktuell mit der 1API GmbH, ingenit GmbH & Co. KG und RegistryGate GmbH auch drei deutsche Registrare darum, wobei sie sich auf ein Gutachten des Rechtsanwalts Marc Brauer aus der Kanzlei Schollmeyer & Rickert stützen. Ferner machen die Belgier von NameWeb BVBA derzeit geltend, dass das RAA gegen Artikel 5 des Kapitels 2 des belgischen „Privacy Act“ verstößt. Da das Datenschutzrecht in allen EU-Mitgliedsländern auf der Richtlinie 95/46/EG zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr fußt, dürfte das RAA damit in praktisch allen EU-Staaten teilweise unwirksam sein.

Quelle: ispa.at, icann.org

EURODIG – STEINMEIER WILL MULTISTAKEHOLDER-MODELL

Die Bundesregierung bekennt sich zum „Multistakeholder“-Modell der Internet-Verwaltung. Das hat Bundesaußenminister Frank-Walter Steinmeier anlässlich des 7. European Dialogue on Internet Governance (EuroDIG) in Berlin klargestellt.

Unter Schirmherrschaft des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie trafen sich am 12. und 13. Juni 2014 auf Einladung von eco, dem Verband der deutschen Internetwirtschaft eV, rund 700 Besucher aus 67 Ländern, um über die Zukunft der Netzverwaltung zu diskutieren. EuroDIG versteht sich als europäische Diskussionsplattform zu allen Fragen der Internet Governance, um gemeinsame Positionen herauszuarbeiten; rechtlich verbindliche Entscheidungen trifft die EuroDIG nicht. Gleichwohl ließ Bundesaußenminister Frank-Walter Steinmeier aufhorchen, als er in seiner Eröffnungsrede die Bedeutung des Multistakeholder-Modells betonte. Seiner Ansicht nach gibt es keine Alternative; das Internet sei zu komplex und die Herausforderungen zu gewaltig. Kein einzelner Akteur könne einen Ausgleich von Freiheit und Sicherheit in der digitalen Welt gewährleisten, ebenso wenig die Einhaltung von Grundrechten und den gleichberechtigten Zugang. Stefan Kapferer, Staatssekretär im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, plädierte außerdem für eine rechtliche Verankerung der Netzneutralität auf europäischer Ebene.

Bei ICANN-CEO Fadi Chehadé, der ebenfalls am EuroDIG teilnahm, dürften beide Politiker auf offene Ohren gestoßen sein. Im Vorfeld des ICANN-Meetings in London bekräftigte er in einem ausführlichen Interview mit der „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ seine Absicht, ein neues Modell der Internet Governance entwickeln zu wollen. Die NETmundial-Konferenz in Sao Paulo habe zum ersten Mal zu einer Roadmap geführt. Die Rolle von ICANN sei dabei wichtig, aber beschränkt. Er widersprach insbesondere Forderungen, die technische Funktion ICANNs auszuweiten. Es gehe ICANN vor allem darum zu zeigen, dass der Multistakeholder-Prozess, die Beteiligung aller Interessengruppen, funktioniert, und zwar bei allen Aufgaben des Internets. „Wenn wir die Entscheidung treffen, ob wir die Namensendung .islam zulassen oder nicht, geht es nicht um technische, sondern um politische und gesellschaftliche Fragen.“, so Chehadé. Dabei müsse man mit Widerstand rechnen. Der Vizepräsidenten eines großen Landes habe ihm gesagt: „Sie müssen das begreifen: Das Internet ist sehr mächtig, und wir, die Regierungen, mögen Macht. Deshalb werden wir die Kontrolle übernehmen, es ist nur eine Frage der Zeit.“. Man müsse daher in den kommenden zwei Jahren eine verbindliche Lösung anbieten, um sie derartigen Ansinnen entgegenzusetzen.

Wie konkret ein solches neues Modell der Netzverwaltung aussehen könnte und welche Entscheidungsprozesse ihm zu Grunde liegen, lässt sich den Worten Chehadés nicht entnehmen. Bei einer Pressekonferenz in London machte er deutlich, dass die IANA-Funktion bei ICANN ihre Heimat gefunden hätte; das Ruder über das Domain Name System und damit eine Kernressource des Internets lässt sich ICANN also auch in Zukunft nicht aus der Hand nehmen.

Das Interview mit Fadi Chehadé finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/951

Weitere Informationen zum European Dialogue on Internet Governance (EuroDIG) finden Sie unter:
> http://www.eurodig.org/

Quelle: heise.de, eco.de, faz.net

TLDS – NEUES VON .AFRICA, .BERLIN UND .US

Die Hauptstadt-Endung .berlin geht durch die Decke: eine Promotion-Aktion übertraf sowohl die Erwartungen der Registrare als auch der Registry. Dagegen hängt .africa in einem Rechtsstreit fest, während .us mit einem URS-Klon aufwartet – hier unsere Kurznews.

Die Internet-Verwaltung ICANN hat sich frustriert über die Entwicklungen rund um die Einführung von .africa gezeigt. Wie berichtet, hatte Bewerber DotConnectAfrica Trust (DCA) mit einer Beschwerde vor dem Independent Review Panel vorläufigen Erfolg und konnte so verhindern, dass die südafrikanische ZA Central Registry (ZACR) als designierte Verwalterin von .africa mit der Registrierung beginnt. Das Panel hatte betont, damit keine Entscheidung in der Sache getroffen zu haben; man wolle jedoch Zeit gewinnen, um die DCA-Argumente sorgfältig prüfen und verbindlich urteilen zu können. Wann das Panel sein verbindliches Urteil fällt, ist aber völlig offen; ICANN-CEO Fadi Chehadé betonte in einem Schreiben an Elham Ibrahim, Vertreter der Afrikanischen Union (AU), dass man frustriert über die Dauer des Prüfungsverfahren sei und wies darauf hin, dass die ICANN-Statuten eine Entscheidung spätestens binnen sechs Monaten vorsähen. Ihm seien jedoch die Hände gebunden, da ein Beginn der Registrierung lediglich neue Angriffsfläche bieten würde. Sowohl ZACR als auch der AU eilt es: am 24. März 2014 wurde das Registry Agreement für .africa unterzeichnet; bereits im Mai 2014 hätte die Sunrise-Phase beginnen sollen.

Durchschlagender Erfolg für .berlin: im Rahmen einer besonderen Promotion-Aktion wollte sich die Registry dotBERLIN GmbH & Co. KG für 50.000 registrierte .berlin-Domains bedanken und bot über teilnehmende Registrare fünf Tage lang die Registrierung für maximal EUR 5,55 pro .berlin-Domain an. Einigen Registraren wie 101domain war selbst das zuviel: sie verzichteten im ersten Jahr vollständig auf Gebühren. Doch da hat man die Rechnung ohne die Domainer gemacht: schon am ersten Tag wurden etwa 67.000 neue Domains registriert. Allein die DomCollect AG und die DomainProfi GmbH sollen zuletzt über 60.000 der insgesamt etwa 120.000 .berlin-Domains auf sich angemeldet haben. Das war der Registry dann offenbar zu viel: wie 101domain per eMail mitteilte, hätten die Registrierungen im Rahmen der Promotion-Aktion „exceedingly above their anticipated volumes“ gelegen. Bereits am dritten Tag wurde die Aktion daher beschränkt; nach Angaben von .dot-Berlin-Gründer und Geschäftsführer Dirk Krischenowski war die Registrierung im Rahmen der Aktion zwar noch möglich, aber für die teilnehmenden Registrare auf einen Höchstwert beschränkt. Also gut möglich, dass .berlin in Kürze als zweite neue Domain-Endung nach .xyz die Marke von 150.000 Adressen knackt.

Die im Zug der Einführung neuer globaler Top Level Domains eingeführte Uniform Rapid Suspension (URS) entwickelt sich zum Exportschlager: die .us-Registry Neustar hat angekündigt, das als „usTLD Rapid Suspension Procedure“ (usRS) leicht modifizierte Streitschlichtungsverfahren übernehmen zu wollen. Anders als im Fall der UDRP führt das usRS lediglich zur Suspendierung einer .us-Domain für die Restdauer des Registrierungsvertrages, eine Übertragung der Domain auf den Antragsteller ist nicht möglich. Im Gegenzug schafft das usRS ein für Markeninhaber schnelleres und vor allem kostengünstigeres Verfahren; für bis zu 14 streitige Domains sind US$ 375,- zu bezahlen, darüber hinaus werden US$ 500,- fällig. Als Schiedsgericht fungiert das National Arbitration Forum (NAF); es will seine Entscheidung binnen fünf Kalendertagen nach Eingang der Antragserwiderung treffen. Das usRS tritt am 1. Juli 2014 in Kraft. Vor .us hatte bereits .pw (Palau) die URS übernommen und mit dem Streit um facebok.pw die erste Entscheidung in der noch jungen Geschichte dieses Verfahrens hervorgebracht.

Das Schreiben von ICANN-CEO Fadi Chehadé zu .africa finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/950

Weitere Informationen zum „usTLD Rapid Suspension Procedure“ finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/949

Quelle: icann.org, domainincite.com, neustar.us

UMSONST – KOSTENLOSE NTLDS

Die neuen Top Level Domains haben ein Problem: es gibt viele und die Registrierungszahlen sind mau. Mit Werbeaktionen versuchten daher .xyz und .berlin, Aufmerksamkeit zu erregen und Domains zu verkaufen. Aber ist das auch der richtige Weg zu langfristigem Erfolg?

Domain-King Rick Schwartz zieht, nachdem er einige Monate geschwiegen hat, eine erste Bilanz und stellt fest, dass zwar das Angebot an neuen Endungen vorhanden ist, aber die Nachfrage fehlt und die Registries nichts unternehmen, diese Nachfrage beim Endkunden zu wecken. Es reiche nicht, wenn allein Registries, Registrare und Domainer die neuen Endungen nutzen. Um dauerhaft erfolgreich und auch für Domainer interessant zu sein, zählen ordentliche Inhalte unter den Endungen. Diese Inhalte liefern die Endkunden. Die nehmen aber die neuen Endungen weitestgehend nicht an.

Da helfen auch keine Aktionen wie die von .xyz, wo Registrar Netsol Opt-Out-Registrierungen für seine Kunden vorgenommen und Domains in deren Portfolio verschoben hat, oder bei dotBerlin, wo .berlin-Domains für kleines oder überhaupt kein Geld vergeben wurden. So hat man durch Domain-Spekulanten für Wachstum gesorgt. Gerade bei .berlin zeugen die Zahlen von legitimen Missbrauch einer an sich gut gemeinten Promotion: Der Start der Endung war erfolgreich. Innerhalb weniger Tage lagen die Registrierungszahlen bei über 40.000 Domains. Dann stagnierten die Registrierungen. Mit günstigen Offerten von einigen Registraren wollte man die Zahl der Domain-Registrierungen kurzfristig verdoppeln. Zwei Registrare boten .berlin-Domains auch kostenlos an. Dies führte zu Registrierungen in Höhe von ca. 38.000 Domains durch DomCollect für Sedo und ca. 23.000 Domains der DomainProfi GmbH. Am 19. Juni 2014 vermeldete dotBerlin 138.000 Registrierungen. Am selben Tag wurden 3.933 Domain-Namen, die über Variomedia registriert waren, wieder gelöscht. Derzeit sind 135.755 .berlin-Domains registriert, von denen die Hälfte auf zwei Portfolios verteilt sind: DomainProfi und Sedo. Laut Joe Alagna von 101Domains, einem der Registrare, die .berlin umsonst angeboten hatten, will Sedo die Domains zum Verkauf anbieten und wird sicherlich unter Domain-Investoren Käufer finden, doch seien die Erneuerungsquoten bei solchen Aktionen ganz schlecht und Registrare wie Registries verdienen nichts daran. Zudem, so Alagna weiter, würden Endungen unter diesen Bedingungen leicht zur Spam-, Scam- und Phishingzone, was deren Reputation zerstöre. Langfristig seien günstige Domain-Angebote nichts für Endungen. Aber immerhin bedeute die Aktion von .berlin den Aufstieg auf Platz 2 der aktuellen nTLD-Rangliste.

Für Rick Schwartz ist der Ausverkauf der neuen Endungen durch .xyz und .berlin ein Bärendienst für alle neuen Endungen: Das erwecke den Eindruck, sie seien nichts wert, also gibt es sie umsonst. Zugleich werden die Marketingpläne anderer Anbieter damit in Schieflage gebracht. Laut Schwartz liegen derzeit 80 Prozent aller neuen Domains in Händen von Domain-Investoren. Das zeuge davon, dass derzeit die Registries auf Domain-Investoren angewiesen sind und nicht etwa umgekehrt: es gibt keine Notwendigkeit für Investoren, Domains unter den neuen Endungen zu registrieren. Deren Erfolg ist zur Zeit also noch hochspekulativ. Brad Mugford sieht die beiden Aktionen als Desaster an. Für .xyz rechnet er vor, dass die 162,869 .xyz-Registrierungen (Stand 19.06.2014) zu 87 Prozent (141,978 Domains) von Netsol stammen. Rechnet man dann noch reservierte Domains heraus, sind allenfalls 12 Prozent der .xyz-Domains (ca. 20.000) ordentliche Registrierungen. Ob die Kunden, denen die .xyz-Domains per Opt-Out ungefragt umsonst ins Domain-Protfolio eingestellt werden, diese annehmen und nach einem Jahr verlängern, darf man bezweifeln.

Die beiden genannten Aktionen werfen zumindest Licht auf den Stand der neuen Domain-Endungen. Interesse zeigen überwiegend Domain-Investoren, insbesondere wenn der Schnäppchenmodus eingeschaltet wird. Der Endkunde hält sich noch zurück. Doch der ist es, der den Erfolg der neuen Endungen ausmachen wird. Ihn zu gewinnen bedarf es mehr als Schnäppchenangebote – auch in Deutschland. Der Endkunde braucht für ihn sinnvolle Gründe, warum er eine Domain unter einer neuen Endung registrieren soll. Die müssen die Registries deutlich machen. Zur Zeit sind gerade 10 Prozent der neuen Endungen auf dem Markt. Für die weit überwiegende Zahl von neuen Endungen ist noch Zeit, dem Endkunden ihren jeweiligen Sinn und Gründe zu vermitteln und das Bedürfnis zu wecken, sich seine neue Domain zu registrieren.

N.B.: Der Domain-Newsletter ist ein Projekt der united-domains AG, die Kommanditist der dotBerlin GmbH & Co. KG ist.

Quellen: domainincite.com, thedomains.com, ricksblog.com, domainnamewire.com, nic.berlin

OLG SCHLESWIG – KEINE HAFTUNG DES TECH-C

Das Oberlandesgericht Schleswig klärte in einem einstweiligen Verfügungsverfahren die Frage der Haftung des Tech-C und des Zone-C im Fall einer Markenrechtsverletzung bei Weiterleitung einer Domain.

Im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens streiten die Parteien um die Haftung der Verfügungsbeklagten wegen einer über sie gehosteten, die Markenrechte der Verfügungsklägerin (Klägerin) verletzenden, Domain. Die Klägerin bietet Telekommunikationsdienstleistungen an und ist Inhaberin mehrerer Marken. Eine ihrer Marken umfasst die Vermietung und Service von Systemen und Geräten der Kommunikationselektronik, Daten-, Ton und Bildübertragung über Funkdienste. Die Verfügungsbeklagte (Beklagte) bietet ihrerseits Internet-Dienstleistungen, die Registrierung von Domains sowie Webhosting an. Ein Kunde hatte 2010 über die Beklagte eine Domain registriert, die der Marke der Klägerin entspricht und den Zusatz „24“ am Ende trägt. Die Domain leitete auf das Angebot der Beklagten weiter. Die Klägerin sah darin ihre Markenrechte verletzt und erwirkte eine einstweilige Verfügung vor dem Landgericht Kiel gegen die Beklagte. Gegen die einstweilige Verfügung legte die Beklagte erfolglos Widerspruch ein (Urteil vom 17.10.2013, Az.: 15 O 102/13). Gegen das Urteil des LG Kiel ging die Beklagte in Berufung.

Das nun zuständige Oberlandesgericht Schleswig änderte das Urteil des LG Kiel: es wies den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung ab und hob den Beschluss vom 14.08.2013, wonach die Beklagte es zu unterlassen habe, unter der streitgegenständlichen Domain Internetdienste anzubieten, auf. Das OLG Schleswig schloss eine Haftung der Beklagten als Täter der Markenrechtsverletzung aus. Tathandlung sei die Weiterleitung der Markenrechte verletzenden Domain auf das Angebot der Beklagten. Der Beklagte, der die Domain als Tech-C und Zone-C lediglich verwaltet, konnte glaubhaft machen, dass er die Weiterleitung nicht gesetzt habe und bis zum Abmahnschreiben der Klägerin keine Kenntnis von dieser hatte. Mit Kenntnis der Weiterleitung hatte er die Sperrung der Domain veranlasst und damit die Weiterleitung beendet. Als Teilnehmer der Markenrechtsverletzung schied das Gericht den Beklagten ebenfalls aus, da er aufgrund seiner eidesstattlichen Versicherung glaubhaft gemacht hatte, dass er bis zur Abmahnung nichts von der Weiterleitung wusste und er deshalb die verletzende Handlung nicht wissentlich unterstützte. Schließlich stellte sich die Frage, ob der Beklagte als Störer haftet. Eine solche Haftung käme in Betracht, wenn er es pflichtwidrig unterlassen hätte, die durch Einrichtung der Weiterleitung entstandene Markenrechtsverletzung aufzuspüren und zu unterbinden. Dann müsste er dazu aber verpflichtet sein, dies zu überprüfen. Eine solche Prüfpflicht ist aber nicht ersichtlich, sie trifft den Domain-Inhaber. Die Klägerin ist der Meinung, der Beklagte sei auch Domain-Inhaber der fraglichen Domain. Doch woher die Klägerin das nimmt, war für das Gericht nicht ersichtlich. Als Tech-C oder Zone-C haftet der Beklagte jedenfalls nicht. Als Tech-C betreut er die Domain technisch und sorgt dafür, dass sie im Internet jederzeit erreichbar ist. Darin erschöpft sich die Aufgabe; sie umfasst nicht zusätzlich die Domain inhaltlich und rechtlich zu überwachen. Damit lagen keine Haftungsgründe vor und die einstweilige Verfügung des Landgerichts Kiel wurde aufgehoben.

Das OLG Schleswig betonte in seiner Entscheidung nochmals, dass selbst ein Admin-C, gemäß Rechtsprechung des BGH, unter diesen Umständen nicht haften würde. Der Tech-C sei noch weiter außen vor und seine Haftung käme noch weniger in Betracht. So zeigt sich, dass die Rechtsprechung zur Haftung der mit der Verwaltung von Domains Beauftragten mittlerweile gefestigt ist. Das LG Kiel kam übrigens zu einem anderen Ergebnis, da es die eidesstattlichen Versicherungen der Parteien anders bewertete, und nicht etwa der Rechtsprechung des BGH nicht folgte.

Die Entscheidung des OLG Schleswig, wie auch die des LG Kiel, finden Sie bei Herrn Rechtsanwalt Tobias H. Strömer unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/952
> http://www.domain-recht.de/verweis/953

Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> http://www.domain-anwalt.de

Quelle: stroemer.de

SYMPHONY.COM – SÜSSER KLANG FÜR US$ 375.000,-

Mit symphony.com für US$ 375.000,- (ca. EUR 275.735,-) und einer weiteren teuren Domain dirigierte der Domain-Handel die vergangene Woche wieder in die Hochpreisgefüge, wie wir sie in diesem Jahr gewohnt sind.

Neben der schon genannten Domain symphony.com zum Preis von genau US$ 375.000,- (ca. EUR 275.735,-) lieferte .com mit mob.com zu einem Preis von US$ 220.000,- (ca. EUR 161.765,-) ein zweites dickes Domain-Ding, das die Preiskontinuität durch das Jahr wieder aufgriff. Doch viel mehr großartiges bot die vergangene Handelswoche nicht.

Die Länderendungen führte immerhin .de mit einem Deal in britischen Pfund an: onlinekasino.de erzielte GBP 9.999,- (ca. EUR 12.517,-). Daneben gab es sieben weitere erwähnenswerte .de-Verkäufe. An zweiter Position unter den Länderendungen lag handybook.co.uk bei einem Preis von US$ 12.000,- (ca. EUR 8.824,-).

Die sonstigen generischen Endungen hielt mh.net zu US$ 15.260,- (ca. EUR 11.221,-) in Schach, gefolgt von matt.net für US$ 11.501,- (ca. EUR 8.457,-). Schließlich kamen bei Sedo auch zwei nTLD-Domains unter den Hammer, zu nicht gerade berauschenden Preisen. Doch dank der beiden sechsstelligen .com-Verkäufe war die Handelswoche sehr gut.

Länderendungen
————–

onlinekasino.de – GBP 9.999,- (ca. EUR 12.517,-)
jahreswagen24.de – EUR 4.500,-
mymotel.de – EUR 3.890,-
aywa.de – EUR 3.500,-
greenbeauty.de – EUR 2.500,-
taktgefühl.de (IDN) – EUR 2.250,-
hebeschiebetür.de – EUR 2.010,-
diaetshop.de – EUR 1.950,-

handybook.co.uk – US$ 12.000,- (ca. EUR 8.824,-)
kites.co.uk – GBP 3.000,- (ca. EUR 3.755,-)
canopylondon.co.uk – GBP 2.400,- (ca. EUR 3.004,-)

quepasa.com.co – US$ 10.000,- (ca. EUR 7.353,-)
email.in – US$ 9.211,- (ca. EUR 6.773,-)
unique.me – US$ 8.000,- (ca. EUR 5.882,-)
recuperoanniscolastici.it – EUR 3.660,-
atomik.be – EUR 3.499,-
tron.co – US$ 4.250,- (ca. EUR 3.125,-)
therapeutinnen.at – EUR 3.000,-
downloads.to – US$ 3.772,- (ca. EUR 2.774,-)
financial.me – US$ 3.000,- (ca. EUR 2.206,-)

Neue Endungen
————-

vienna.estate – EUR 1.499,-
code.club – US$ 1.500,- (ca. EUR 1.103,-)

Generische Endungen
——————-

shipping.info – US$ 2.050,- (ca. EUR 1.507,-)

mh.net – US$ 15.260,- (ca. EUR 11.221,-)
matt.net – US$ 11.501,- (ca. EUR 8.457,-)
bess.net – US$ 5.000,- (ca. EUR 3.676,-)
opzionbinarie.net – US$ 3.600,- (ca. EUR 2.647,-)
informed.net – EUR 2.600,-
493.net – US$ 2.462,- (ca. EUR 1.810,-)
convenience.net – US$ 2.200,- (ca. EUR 1.618,-)
gospace.net – EUR 1.547,-
3-d.net – US$ 1.601,- (ca. EUR 1.177,-)
kayaking.org – US$ 1.601,- (ca. EUR 1.177,-)
smartlife.org – US$ 1.496,- (ca. EUR 1.100,-)
allaboutautism.org – US$ 1.289,- (ca. EUR 948,-)
travelnews.net – US$ 1.250,- (ca. EUR 919,-)
uitzendinggemist.org – EUR 750,-
qgw.net – US$ 1.000,- (ca. EUR 735,-)

.com
—-

symphony.com – US$ 375.000,- (ca. EUR 275.735,-)
mob.com – US$ 220.000,- (ca. EUR 161.765,-)
bigsale.com – US$ 50.000,- (ca. EUR 36.765,-)
autoassurance.com – US$ 42.500,- (ca. EUR 31.250,-)
1346.com – US$ 38.000,- (ca. EUR 27.941,-)
hotelnews.com – EUR 15.000,-
jobboerse.com – EUR 15.000,-
healthspark.com – US$ 20.000,- (ca. EUR 14.706,-)
heals.com – US$ 16.800,- (ca. EUR 12.353,-)
xmouse.com – US$ 16.000,- (ca. EUR 11.765,-)
allup.com – US$ 15.000,- (ca. EUR 11.029,-)
christianselfpublishing.com – US$ 12.999,- (ca. EUR 9.558,-)
casino-casino.com – EUR 8.500,-
rawstore.com – US$ 9.800,- (ca. EUR 7.206,-)

Weitere Domain-Preise finden Sie unter:
> http://www.domain-spiegel.de

Quelle: dnjournal.com, sedo.de, thedomains.com

JUBILÄUM – T.R.A.F.F.I.C. FEIERT 10. GEBURTSTAG

Kaum ist die T.R.A.F.F.I.C. Las Vegas beendet, da steht auch schon die kommende, nämlich T.R.A.F.F.I.C. Miami Beach, Ende Oktober/Anfang November 2014 an. Diesmal feiert die T.R.A.F.F.I.C. ihr 10-jähriges Jubiläum.

Zehn Jahre ist es her, seitdem Rick Schwartz und Howard Neu mit der T.R.A.F.F.I.C. eine neue Form der Kommunikation unter Domain-Investoren geschaffen haben. Seinerzeit trafen sich geladene Gäste bei Zahlung eines Eintritts von US$ 1.250,- in Florida, Delray Beach; die nicht geladenen Gäste zahlten US$ 5.000,- für ihre Teilnahme. Die nun anstehende Jubiläumsveranstaltung soll die großartigste T.R.A.F.F.I.C. bisher werden. Sie findet vom 29. Oktober bis 02. November 2014 im Fontainebleau Hotel in Miami Beach statt, und die Teilnahmegebühren sind kommoder als bei der ersten T.R.A.F.F.I.C. Die Agenda ist noch nicht fertig und Sprecher sind noch nicht benannt, doch stehen die üblichen Termine fest: es gibt zahlreiche Gesprächsmöglichkeiten wie das Cabana Networking und die traditionelle Cocktailparty. Am 30. Oktober gibt es eine Videovorführung zum 10-jährigen Jubiläum, am 31. Oktober geben Rick Schwartz und Howard Neu ihre Keynote.

Die „T.R.A.F.F.I.C. Miami Beach“ findet vom 29. Oktober bis 02. November 2014 im Fontainebleau Hotel, 4441 Collins Ave, Miami Beach, FL 33140 (USA), statt. Die Teilnahmekosten belaufen sich für Einzelteilnehmer auf US$ 995,- (zzgl. Steuern von US$ 59,70).

Weitere Informationen und Anmeldung unter:
> http://targetedtraffic.com

Quelle: targetedtraffic.com

Kommentar schreiben

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht, oder weitergegeben.
Bitte füllen Sie die gekennzeichneten Felder aus.*

Abonnieren Sie unseren Newsletter

Der Domain-Newsletter von domain-recht.de ist der deutschsprachige Newsletter rund um das Thema "Internet-Domains". Unser Redeaktionsteam informiert Sie regelmäßig donnerstags über Neuigkeiten aus den Bereichen Domain-Registrierung, Domain-Handel, Domain-Recht, Domain-Events und Internetpolitik.

Mit Bestellung des Domain-Recht Newsletter willigen Sie darin ein, dass wir Ihre Daten (Name und E-Mail-Adresse) zum Zweck des Newsletterversandes in unseren Account bei der Episerver GmbH, Wallstraße 16, 10179 Berlin übertragen. Rechtsgrundlage dieser Übermittlung ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a) der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen, indem Sie am Ende jedes Domain-Recht Newsletters auf den entsprechenden Link unter "Newsletter abbestellen? Bitte einfach hier klicken:" klicken.

Top