Domain-Newsletter

Ausgabe #715 – 08. Mai 2014

Themen: .wiki – hinter den Kulissen einer Landrush-Phase | Statistik – .info verlässt das Tal der Tränen | TLDs – Neues von .axa, .ceo und .swiss | LG Düsseldorf – Sedo-Sperre geht nach hinten los | NAF – Media-Markt obsiegt im URS-Verfahren | flashcards.com – viel Speicher für US$ 250.000,- | Las Vegas – T.R.A.F.F.I.C.-Konferenz im Mai

.WIKI – HINTER DEN KULISSEN EINER LANDRUSH-PHASE

Hunderte neue Top Level Domains durchlaufen derzeit ihre Landrush-Phase. Diese Phase bietet für die Internet-Community einmalige Chancen. Was .wiki zu bieten hat, zeigt Andrew Merriam, Business Development Coordinator bei der .wiki-Registry Top Level Design LLC, in einem Blogbeitrag.

Wissen ist Macht – vor gut zehn Jahren stellten Wikis die Welt der Lexika und Wörterbücher auf den Kopf. Wikis haben sich für zahlreiche Wissensbereiche als Informationsquelle etabliert. Für die .wiki-Registry lag es daher nahe, eine Endung zu schaffen, unter der Wissensdatenbanken aller Art im Web unter einer eindeutigen Endung zusammenkommen. Der Weg dafür ist bereitet: nach erfolgreichem Prüfungsverfahren bei ICANN startete für .wiki am 3. März 2014 die Sunrise-Phase, die am 5. Mai 2014 endete. Schon am 8. Mai 2014 beginnt die Landrush-Phase. In dieser zweiwöchigen Periode kann sich jedermann gegen Zahlung einer Teilnahmegebühr um eine .wiki-Domain bemühen; gibt es mehr als einen Interessenten für einen Domain-Namen, entscheidet am Ende eine Auktion, wer den Zuschlag erhält. Was sich unkompliziert anhört, bietet den Nutzern viele Chancen, wie Andrew Merriam stellvertretend für zahlreiche andere neue Endungen in einem Blogbeitrag verrät.

Der grösste Vorteil, die Landrush zu nutzen, liegt auf der Hand: in der Sunrise Period hatten Markeninhaber Gelegenheit, ihre Marken bevorrechtigt als Domain zu registrieren. Unmittelbar danach bietet sich aber der Allgemeinheit zum ersten und einzigen Mal die Chance, auf einen riesigen Pool an freien und attraktiven Webadressen zuzugreifen; größer wird er nie wieder sein. Hierzu zählen Adressen wie ocean.wiki oder bigapple.wiki, vor allem aber auch fanbezogene .wiki-Domains zum Beispiel aus den Bereichen TV, Kino oder Sport. Was Merriam dabei nicht verschweigt: 2.552 (und damit nach seinen Angaben deutlich weniger als bei der Konkurrenz) besonders attraktive Domains wie sex.wiki, business.wiki oder earth.wiki zählt die Registry Top Level Design LLC zu den so genannten Premium-Domains; sie können daher in der Landrush-Phase nicht registriert werden, auch wenn sie keinen markenrechtlichen Schutz genießen. Sie sollen stattdessen Anfang 2015 entweder gegen Zahlung einer erhöhten Vergütung vergeben oder zu Marketingzwecken genutzt werden. Davon ausgenommen sind zumeist alle Begriffe, die nicht in englischer Sprache gehalten sind; zumindest im Fall von .wiki verspricht Merriam, dass alle nicht-englischen Wörter ebenso wie die allermeisten Zahlendomains verfügbar sein sollen. Ihr Ende wird die .wiki-Landrush am 22. Mai 2014 finden; ab dem 26. Mai 2014 steht .wiki dann auf Grundlage des Prioritätsgrundsatzes „first come, first served“ für jedermann zur Registrierung offen. Die attraktivsten Domains könnten dann aber schon vergeben sein.

Noch in Vorbereitung ist die Vergabe von .wiki-Domains aus lediglich zwei Zeichen. Die Registry hat bei ICANN angefragt, ob diese Domains in Abweichung von den bisherigen vertraglichen Regelungen zur Registrierung freigegeben werden; allerdings ist dann auch hier mit erhöhten Gebühren zu rechnen. Ein besonderes Privileg wurde der Wikimedia Foundation, Betreiberin der freien Enzyklopädie Wikipedia, zuteil: sie darf künftig die Ein-Zeichen-Domain w.wiki nutzen.

Weitere Informationen zu .wiki finden Sie unter:
> http://nic.wiki/

Die verbindliche Vorbestellung von .wiki-Domains ist möglich zum Beispiel unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/920

Quelle: thedomains.com, domainnamewire.com

STATISTIK – .INFO VERLÄSST DAS TAL DER TRÄNEN

Die Informationsendung .info hat das Tal der Tränen verlassen: nach monatelangen teils drastischen Verlusten konnte die generische Top Level Domain im April 2014 deutlich zulegen. Dafür herrschen bei der Konkurrenz lange Gesichter.

Ist das schon eine Auswirkung der Einführung neuer globaler Domain-Endungen? Eine verlässliche Antwort ist kaum möglich, jedoch ist eins klar: sieht man von .info ab, sind die Einbrüche im Wachstum der wichtigsten TLDs in den vergangenen vier Wochen bis hin zu Nettoverlusten erheblich. Besonders deutlich wird diese Entwicklung an .com: während die Registry VeriSign bisher Zuwächse von 500.000 Domains monatlich und mehr vermelden konnte, waren es im April gerade mal etwa 140.000 Domains. Schlimmer erwischte es .net, bei der es gleich um über 6.000 Adressen nach unten ging. In einer telefonischen Investorenkonferenz am 24. April 2014 gab VeriSign bereits erste Gründe für diese Entwicklung an: so nutzen die Registrare Domain-Namen weniger zum Zweck der Kundengewinnung, sondern konzentrieren sich auf den Verkauf von Leistungspaketen, um den durchschnittlichen Umsatz pro Kunde zu steigern. Zudem würden die Werbeeinnahmen durch Pay-per-Click zurückgehen, also vor allem beim Domain-Parking; damit werden Domains weniger interessant. Zudem sei der Markt in gewisser Weise gesättigt. Ob und in welchem Ausmaß die Einführung der nTLDs nun Wirkung zeigt, ist für den VeriSign-CEO James Bidzos noch nicht zu beurteilen. Aktuell seien bei über 300 neuen Endungen rund 700.000 Domains registriert; bevor sie nicht mindestens ein Jahr lang registriert seien, sei es noch zu früh, um abzuschätzen, ob .com und .net darunter leiden.

Sicherlich nicht leiden musste diesen Monat .info. Ein Anstieg um über 130.000 Domains bringt die bisher erfolgreichste neue Top Level Domain in der Geschichte des Domain Name Systems wieder näher an die Marke von sechs Millionen registrierter Adressen heran. Nach über einem Jahr, das von deutlichen Verlusten gekennzeichnet war, besteht damit Hoffnung, dass sich .info wieder fängt und den Tiefpunkt verlassen hat. Dafür hat es den Konkurrenten .biz erwischt, der im April einen Nettoverlust von knapp 15.000 Domains einstecken muss. Etwas mehr sind es sogar bei .de; Deutschlands Vorzeige-Endung notiert um genau 16.482 Domains niedriger als noch vor einem Monat.

Der Blick über den Tellerrand schwenkt diesmal nach Venezuela. Der an der Karibikküste gelegene südamerikanische Staat mit seinen etwa 30 Millionen Einwohnern darf sich über steigende Nachfrage an der Länderendung .ve freuen. Wie die Verwalterin Comisión Nacional de Telecomunicaciones meldet, wuchs .ve von 602 Domains im Jahr 1999 auf 266.753 Domains am 6. März 2014 an. 71 Prozent der Registrierungen entfallen dabei auf die offizielle Subdomain .com.ve. Eine allgemeine Registrierung gibt es aber nicht; bis auf weiteres bleibt eine Registrierung unter .ve in den Händen der einheimischen Personen und Unternehmen.

Die aktuellen Domain-Zahlen:
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.de – 15.711.642 – (Vergleich zum Vormonat: – 16.482)
.at – 1.235.011 – (Vergleich zum Vormonat: + 4.936)
.com – 113.257.116 – (Vergleich zum Vormonat: + 141.612)
.net – 15.174.135 – (Vergleich zum Vormonat: – 6.209)
.org – 10.473.307 – (Vergleich zum Vormonat: + 7.427)
.info – 5.876.360 – (Vergleich zum Vormonat: + 133.806)
.biz – 2.668.612 – (Vergleich zum Vormonat: – 14.910)
.us – 1.847.034 – (Vergleich zum Vormonat: + 1.234)

(Stand 1. Mai 2014)

Aktuelle Domain-Zahlen finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de

Weitere Registrar-Statistiken finden Sie unter:
> http://www.registrarstats.com

Quelle: domainnamewire.com, telecompaper.com, eigene Recherche

TLDS – NEUES VON .AXA, .CEO UND .SWISS

Missglückter Start für .ceo: die Werbung mit prominenten Unternehmensführern wurde zum Eigentor. Dagegen hat die Axa-Versicherung den Registrierungsbetrieb für .axa mit Erfolg aufgenommen, während man in der Schweiz auf .swiss wartet – hier unsere Kurznews.

Der französische Versicherungskonzern AXA SA hat als (soweit ersichtlich) weltweit erstes Unternehmen mit eigener MarkenTLD mit der Registrierung begonnen. Unter domains.axa steht seit kurzem eine Website online, die über .axa, die Registrierungsbedingungen und das WHOIS informiert. Demnach steht .axa lediglich der Versicherung selbst und ihren verbundenen Partnern offen; eine allgemeine freie Registrierung für jedermann gibt es nicht. Im Gegenzug will .axa sicherstellen, dass unter jeder Webadresse mit .axa-Domain auch tatsächlich ein autorisiertes Angebot zu erreichen ist. Interessenten, die sich als anmeldeberechtigt sehen, können sich beim „AXA Web Presence“-Team per eMail an domains-gie@axa.com melden. Die WHOIS-Abfrage ist öffentlich möglich und dient zur nochmaligen Verifizierung des Angebots. Neben Axa sollen die südkoreanische Samsung Group und die chinesische CITIC-Bank ebenfalls kurz vor dem Start der eigenen Domain stehen; letztere kann sogar mit .citic bereits auf einen eigenen Eintrag in die Root Zone verweisen.

Die australische CEOTLD Pty Ltd., Registry der neuen globalen Top Level Domain .ceo, hat unmittelbar nach Beginn der Registrierung mit den Tücken des Geschäfts zu kämpfen. Über die Domain home.ceo listet des Unternehmen knapp 3.600 einflussreiche CEOs (Chief Executive Officer), die angeblich auf eine Registrierung unter .ceo warten; zudem verweist man beispielhaft auf sechs CEO-Profile, wobei fünf davon für Vertreter der kaum repräsentativen Domain Name Industry stehen. In einer eMail an die Kunden werden schließlich LarryEllison.ceo und vier weitere namhafte CEOs (darunter L’oreal, McDonalds und Zoetica Media) erwähnt; drei Domains davon, darunter die des Oracle-Gründers Larry Ellison, lösen jedoch gar nicht auf, sondern verweisen auf home.ceo/LarryJEllison – unter Marketinggesichtspunkten eine Katastrophe. Das mag einer der Gründe sein, warum es bisher eher mittelmäßig läuft; aktuell gibt es 30 Tage nach Beginn der Registrierung gut 1.000 .ceo-Domains, wovon 93 als Promo-Domains kostenlos vergeben wurden. Über 50 Premium-Domains wurden ausserdem zu Preisen zwischen US$ 500,- und US$ 5.000,- verkauft. Da dürfte noch Luft nach oben sein.

Asut, der in Bern ansässige Schweizerische Verband der Telekommunikation, hat die Einführung der neuen Top Level Domain .swiss begrüsst, zugleich die geplanten Domain-Regelungen kritisiert. Auslöser der Stellungnahme ist die Ankündigung des Bundesamts für Kommunikation (BAKOM) vom Februar 2014, die Domain-Verwaltung in der Schweiz modernisieren und eine neue Verordnung über Internet-Domains (VID) verabschieden zu wollen, in der unter anderem Rollen und Kompetenzen von Marktteilnehmern und Kunden geregelt werden. Nach Ansicht des Asut schafft die Verordnung zwar eine klare Trennung bei .ch von Registry und Registrar-Tätigkeit, führt diese Kumulationsmöglichkeit jedoch bei .swiss wieder ein. Die Verordnung sei unnötig kompliziert und schaffe durch die Einführung neuer Rechtsmittel und Verfahren erhebliche Rechtsunsicherheit bei den Inhabern von Domain-Namen sowie bei der Registry und den Registraren. Asut forderte den Bundesrat auf, die Regelungen einfacher und klarer zu gestalten und auf unnötige Kumulationen von operativen und aufsichtsrechtlichen Rollen beim Regulator zu verzichten. Ob sich das BAKOM davon beeindrucken lässt; bleibt abzuwarten; am 17. April 2014 lief die Frist zur öffentlichen Stellungnahmen aus.

Weitere Informationen zu .axa finden Sie unter:
> http://www.domains.axa/

Quelle: trademarksandbrandsonline.com, domainnamewire.com, asut.ch

LG DÜSSELDORF – SEDO-SPERRE GEHT NACH HINTEN LOS

Das Landgericht in Düsseldorf beschäftigte sich mit der Frage, welche Folgen eine erfolgreiche Sperraufforderung an Sedo über eine geparkte Domain hat. In diesem Falle war die behauptete Markenrechtsverletzung nicht haltbar, und die daran anknüpfende Sperraufforderung beurteilte das Gericht als unberechtigte Schutzrechtsverwarnung, die Schadensersatzansprüche nach sich zog (Urteil vom 27.11.2013, Az.: 2a O 42/13 U).

Der Kläger nahm den Beklagten auf die Erstattung von Rechtsanwaltskosten für die Verteidigung gegen eine unbegründete markenrechtliche Verwarnung in Anspruch. Der Kläger nutzte seit Jahren die Domain markenboerse.de als Parking-Seite. Der Beklagte ist Inhaber der Wort-/Bild-Marke „MarkenBörse“ und kontaktierte den Kläger im November 2012 unter der Behauptung von Markenrechtsverstößen über die Handelsplattform Sedo, bei der die Domain geparkt ist. In seiner Nachricht heißt es sinngemäß, man melde sich auf diesem Wege, um Anwaltskosten für eine Abmahnung und Unterlassungserklärung für beide Seiten zu sparen. Gegenüber Sedo verwies der Beklagte auf seine Markenrechte und verlangte die Sperrung der Domain, dem Sedo auch nachkam. Der Kläger wandte sich am 4. Januar 2013 über seinen Anwalt an den Beklagten und verlangte eine Verzichtserklärung hinsichtlich der Geltendmachung der behaupteten Ansprüche und die Übernahme der Kosten für den Anwalt. Der Beklagte entgegnete nun ebenfalls über einen Anwalt, seine Ansprüche nicht mehr geltend zu machen, weigerte sich aber, die Anwaltskosten des Klägers zu tragen. Dieser machte nun die ihm entstandenen Anwaltskosten beim Landgericht Düsseldorf geltend. Der Beklagte meinte, es liege bereits keine unberechtigte Schutzrechtsverwarnung vor, vielmehr habe er nur mit dem Versenden der Abmahnung gedroht, sie sollte mithin dieser Nachricht erst folgen.

Das Landgericht in Düsseldorf gab der Klage überwiegend statt, reduzierte allerdings die Höhe der Anwaltsgebühren, da dem Kläger gegen den Beklagten ein Schadensersatzanspruch wegen Verletzung des Rechts am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetriebs aufgrund einer unberechtigten Abmahnung zustehe (Urteil vom 27.11.2013, Az. 2a O 42/13 U). Der Beklagte habe den Kläger mit der Aufforderung im November 2012, die Domain abzugeben, und mit der Sperrung der Domain durch Sedo unberechtigt verwarnt. Der Kläger musste aufgrund dieser Umstände davon ausgehen, dass der Beklagte es mit seinem Verlangen, die Nutzung der Domain zu unterlassen, ernst meinte. Die Sperrung der Domain stellt bereits einen Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb dar, da er sie ab da nicht mehr nutzen konnte. Der Anspruch auf Unterlassung der Nutzung der Domain stand dem Beklagten nicht zu, da seine Marke eine viel zu geringe Kennzeichnungskraft aufweist und die Abweichung des vom Kläger lediglich genutzten Wortbestandteils der Wort-/Bildmarke erheblich von deren Gesamteindruck abweicht: damit liegt keine Verwechslungsgefahr vor. Die Abmahnung des Beklagten erfolgte auch schuldhaft, da er zunächst seine Rechte hätte überprüfen müssen, ehe er Sedo zur Sperrung aufforderte. Nur bei der Höhe der vom Kläger geltend gemachten Anwaltskosten spielte das Landgericht Düsseldorf nicht ganz mit: aus Sicht des Gerichts waren die Kosten der Abmahnung nur zum Teil begründet, da die anwaltliche Tätigkeit in dieser Sache nicht umfangreich oder schwierig war. Es war lediglich zu klären, ob Verwechslungsgefahr vorlag. Und da der Beklagte auf die Geltendmachung seines Anspruchs verzichtete, war es auch kein Problem mehr, die Sperrung der Domain bei Sedo rückgängig zu machen.

Die Entscheidung finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/921

Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> http://www.domain-anwalt.de

Quelle: muepe.de

NAF – MEDIA-MARKT OBSIEGT IM URS-VERFAHREN

Mit mediamarkt.land liegt das dritte URS-Verfahren vor, welches Bezug zu deutschen Unternehmen hat. Eine Unternehmung mit Sitz in Spanien hat über 1.000 Markendomains unter .land registriert. Im URS-Verfahren stutzte der Prüfer des NAF die Registrantin zurecht.

Antragstellerin in diesem Verfahren nach der Uniform Rapid Suspension (URS) ist die Media-Saturn-Holding GmbH aus Ingolstadt, die die Suspendierung der Domain mediamarkt.land für den Zeitraum der Registrierungsperiode verlangt. Deren Inhaberin ist die Gandiyork SL mit Sitz in Spanien. Die Antragstellerin bietet Online-Angebote unter dem Domain-Namen „mediamarkt“ und zahlreichen Endungen wie .de, .nl, .es, .at, .ch; sie betreibt in jeder größeren Stadt in Spanien insgesamt 70 Media Markt Geschäfte. Sie ist zudem Inhaberin der Marke „Media Markt“ und hat diese auch im Trademark Clearinghouse eingetragen. Aus ihrer Sicht verletzt die Domain mediamarkt.land ihre Rechte. Die Domain-Inhaberin, trägt sie vor, sei nicht berechtigt, sie zu benutzen und habe auch keine eigenen Rechte. Die Domain wurde bösgläubig registriert und genutzt. Am 1. April stellte sie einen entsprechenden Antrag beim National Arbitration Forum (NAF), auf den die Antragsgegnerin am 15. April 2014 erwiderte.

Der Prüfer Antonina Pakharenko-Anderson prüfte die Sache und sah alle drei Tatbestandsvoraussetzungen der Uniform Rapid Suspension (URS), die im Grunde denen der Uniform Domain-Name Dispute-Resolution Policy entsprechen, erfüllt (Claim Number: FA1404001552029). Seine Entscheidung erging am 18. April 2014. Nach seiner Auffassung ist die Domain mediamarkt.land mit der Marke Media Markt identisch, wobei die Endung als differenzierendes Merkmal nicht in Betracht komme. Aus eigener Anschauung kenne der Prüfer Media Markt und wisse, dass es sich um eine in Europa sehr bekannte Marke handelt. Weiter stellte der Prüfer fest, dass die Antragsgegnerin nicht unter dem Namen „Media Markt“ bekannt ist; der WHOIS-Eintrag weist „Gandiyork, SL“ als Domain-Inhaberin aus. Da die Antragstellerin unwidersprochen vorgetragen hat, dass die Domain-Inhaberin nicht die Inhaberin einer Lizenz ist oder das Einverständnis zur Nutzung der Marke als Domain oder in anderer Weise erhalten hat, ging er davon aus, dass sie kein legitimes Interesse an der Registrierung und Nutzung der Domain hat. Die Antragsgegnerin registrierte die Domain am 26. Februar 2014, nachdem sie den Hinweis auf die Marke der Antragstellerin erhalten hatte. Die Domain leitete auf die Domain stelapps.com weiter, unter der Applikationen für mobile Endgeräte angeboten werden. Die Antragsgegnerin hält zwar entgegen, sie entwickle zusammen mit einer Unternehmung im Silicon Valley neue Chat-Software, mit der Konsumenten manchmal vor großen Unternehmen und Geschäften miteinander sprechen werden. Das reichte dem Prüfer jedoch nicht als Argument aus, er sah auch hier das Tatbestandsmerkmal einer fehlenden Berechtigung erfüllt. Schließlich stellte sich die Frage nach der Bösgläubigkeit der Antragsgegnerin, die diese selbst beantwortete, indem sie zugab, 1.047 Domains unter .land registriert zu haben, die bekannten Marken entsprächen; darunter fänden sich adidas.land, cocacola.land und marlboro.land. Nach Durchführen einer Reverse lookup WHOIS-Suche nach Gandiyork, SL im WHOIS-Verzeichnis, entdeckte der Prüfer sogar 1.513 andere Domains, die am 18. April 2014 auf die Antragsgegnerin registriert sind. Aus seiner Sicht lasse dieses große Domain-Portfolio unter den gegebenen Umständen auf Cybersquatting schließen und spräche damit für die Bösgläubigkeit der Antragsgegnerin. Ein vernünftiges Argument für die Nutzung der Marke lieferte die Antragsgegnerin nicht, der Inhalt unter mediamarkt.land gibt keinen Hinweis auf das Geschäft der Gegnerin: vielmehr spricht die Weiterleitung auf die Domain stelapps.com für den Versuch einer kommerziellen Nutzung der Domain mediamarkt.land. Der Antrag der Antragstellerin war aus Sicht des Prüfers nicht missbräuchlich und enthielt auch keine Unwahrheiten. So kam der Prüfer zum Ergebnis, dass die Suspendierung der Domain für die Zeit der Registrierung angemessen ist.

Schaut man sich den Zeitrahmen an, so ist das URS-Verfahren mit in diesem Falle 18 Tagen tatsächlich ein sehr schneller Weg, gegen Cybersquatting vorzugehen. Man muss sich allerdings mit dem Ergebnis zufrieden geben, das lediglich auf Suspendierung der Domain bis zum Ablauf der Registrierungsperiode hinausläuft. Mit dieser Entscheidung liegt, wie Rechtsanwalt Dr. Andreas Dustmann, der uns auf sie aufmerksam gemacht hat, mitteilt, nach lidl.land und lufthansa.land die dritte URS-Entscheidung des NAF mit deutscher Beteiligung vor. Wie schon bei der UDRP-Entscheidung um canyon.bike fragt sich, ob die Registranten mit solchen Markenrechte verletzenden Registrierungen bei der Einführung der neuen Domain-Endungen raffiniert oder schlichtweg naiv sind.

Die URS-Entscheidung finden Sie unter:
> http://domains.adrforum.com/domains/decisions/1552029F.htm

Um die Wirkung einer erfolgreichen URS-Entscheidung auf die Darstellung der umstrittenen Domains zu sehen, schauen Sie sich mediamarkt.land an:
> http://mediamarkt.land

Mehr über URS-Verfahren finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/869

Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> http://www.domain-anwalt.de

Quelle: boehmert.de

FLASHCARDS.COM – VIEL SPEICHER FÜR US$ 250.000,-

Die vergangene Domain-Handelswoche brachte mit flashcards.com für US$ 250.000,- (ca. EUR 179.856,-) zumindest eine hochpreisige Domain. Die Länderendungen führte überraschend eine französische Domain an, und die sonstigen generischen Endungen eine .info-Domain.

Im Grunde geht der Höhenflug bei Domain-Verkäufen weiter, wie flashcards.com für US$ 250.000,- (ca. EUR 179.856,-) anschaulich machte, der intensity.com zum Preis von US$ 57.000,- (ca. EUR 41.007,-) folgte. Damit war das Preisniveau nicht so gut wie es in diesem Jahr zur Gewohnheit geworden ist, aber es ist nach wie vor ansehnlich.

Die französische tel.fr war mit EUR 22.000,- die teuerste Länderendung, und ließ die zweitplatzierte bussgeldkatalog.de zum Preis von EUR 12.000,- deutlich hinter sich. Daneben gab es vier weitere erwähnenswerte .de-Domains, wobei der Preis von EUR 1.850,- für heftig.de nicht gerade heftig war. Die sonstigen generischen Endungen lieferten einen interessanten Vergleich: während prostate.info erfreuliche US$ 15.000,- (ca. EUR 10.791,-) erzielte, blieb die spezifischere und .net-Domain prostate-cancer.net mit US$ 5.995,- (ca. EUR 4.313,-) sehr deutlich unter dem Niveau der .info-Domain. Die Preise dieser Woche waren nicht überragend, aber letztlich doch erfreulich.

Länderendungen
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tel.fr – EUR 22.000,-

bussgeldkatalog.de – EUR 12.000,-
lazarote-web.de – EUR 11.640,-
printsolutions.de – EUR 8.000,-
printing.de – EUR 2.298,-
heftig.de – EUR 1.850,-

istanbul.ch – EUR 8.000,-
novelas.tv – US$ 10.400,- (ca. EUR 7.482,-)
artjobs.co.uk – US$ 9.500,- (ca. EUR 6.835,-)
draft.me – US$ 7.500,- (ca. EUR 5.396,-)
acesse.in – US$ 5.000,- (ca. EUR 5.396,-)
livetv.fr – EUR 3.000,-
technica.ch – EUR 2.799,-
asos.com.ar – EUR 2.200,-
fdg.com.cn – US$ 2.799,- (ca. EUR 2.014,-)
mike.co – US$ 2.500,- (ca. EUR 1.799,-)
strategic.co – US$ 2.500,- (ca. EUR 1.799,-)
superfood.co – US$ 2.500,- (ca. EUR 1.799,-)
liff.co.uk – GBP 1.440,- (ca. EUR 1.750,-)
pccases.co.uk – GBP 1.440,- (ca. EUR 1.750,-)

Generische Endungen
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prostate.info – US$ 15.000,- (ca. EUR 10.791,-)

xk.net – US$ 14.003,- (ca. EUR 10.074,-)
bridge.net – US$ 13.500,- (ca. EUR 9.712,-)
ejm.net – US$ 9.800,- (ca. EUR 7.050,-)
focus.asia – EUR 4.500,-
regime.net – EUR 4.500,-
prostate-cancer.net – US$ 5.995,- (ca. EUR 4.313,-)
latins.net – US$ 4.550,- (ca. EUR 3.273,-)
zschool.net – US$ 3.900,- (ca. EUR 2.806,-)
spdc.net – US$ 3.488,- (ca. EUR 2.509,-)
jetparts.net – US$ 3.200,- (ca. EUR 2.302,-)
433.net – US$ 3.050,- (ca. EUR 2.194,-)
009.net – US$ 3.000,- (ca. EUR 2.158,-)
acss.org – US$ 3.000,- (ca. EUR 2.158,-)
mariolopez.net – US$ 2.999,- (ca. EUR 2.158,-)
carsforcharity.org – US$ 2.988,- (ca. EUR 2.150,-)
datebook.net – US$ 2.750,- (ca. EUR 1.978,-)
ideallife.org – US$ 2.588,- (ca. EUR 1.862,-)
4freedom.org – US$ 2.500,- (ca. EUR 1.799,-)
nek.net – US$ 2.500,- (ca. EUR 1.799,-)

.com
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flashcards.com – US$ 250.000,- (ca. EUR 179.856,-)
intensity.com – US$ 57.000,- (ca. EUR 41.007,-)
modernize.com – US$ 25.000,- (ca. EUR 17.986,-)
b2bcloud.com – US$ 20.000,- (ca. EUR 14.388,-)
bestsub.com – US$ 17.888,- (ca. EUR 12.869,-)
artjobs.com – US$ 17.500,- (ca. EUR 12.590,-)
knz.com – US$ 15.000,- (ca. EUR 10.791,-)
nope.com – US$ 15.000,- (ca. EUR 10.791,-)
oncast.com – US$ 15.000,- (ca. EUR 10.791,-)
ecompay.com – US$ 10.100,- (ca. EUR 7.266,-)
acmeequipment.com – US$ 10.000,- (ca. EUR 7.194,-)
islandbanki.com – US$ 10.000,- (ca. EUR 7.194,-)
lifemastery.com – US$ 10.000,- (ca. EUR 7.194,-)
louder.com – US$ 10.000,- (ca. EUR 7.194,-)
solarown.com – US$ 10.000,- (ca. EUR 7.194,-)

Weitere Domain-Preise finden Sie unter:
> http://www.domain-spiegel.de

Quelle: dnjournal.com, sedo.de, thedomains.com

LAS VEGAS – T.R.A.F.F.I.C.-KONFERENZ IM MAI

Wie in jedem Jahr steht auch 2014 eine der für Domain-Investoren wichtigsten Konferenzen im Wonnemonat Mai vor der Tür: Die T.R.A.F.F.I.C. Las Vegas beginnt am 28. Mai in – Las Vegas.

Offiziell startet die traditionsreiche T.R.A.F.F.I.C. in Las Vegas am 28. Mai 2014 und endet am 31. Mai 2014. Doch wie der Agenda zu entnehmen ist, treffen sich die ersten Domainer bereits am 27. Mai mit dem Cabana-Networking von 10.00 Uhr vormittags bis 17.00 Uhr nachmittags. Am 28. Mai geht es nach der Registrierung der Teilnehmer mit einer Orientierungsphase für Erstteilnehmer und weiterem Networking weiter. Am Abend gibt es Cocktails und eine Party. Am 29. Mai geht es dann wirklich los mit der Begrüßung durch die Veranstalter und dem „Domain Industry Reality Check“ von Rick Schwartz. Alsdann folgen ein Vortrag über „Suche“, eine Präsentation von Michael Costello über Belange der Domainer, ein Panel, das ohne Blatt vor dem Mund über die neuen Domain-Endungen diskutieren wird und weitere Vorträge nebst abschließender Party. Am Freitag kommt unter anderem ein Panel mit Domain-Investoren, die alle schon mal Domains zu Preisen über US$ 1 Mio. verkauft haben, zusammen. Die Konferenz schließt nach dem gemeinsamen Frühstück am 31. Mai.

Die T.R.A.F.F.I.C. Las Vegas 2014 findet vom 27. bis 31. Mai 2014 wie immer im Bellagio Hotel, 3600 Las Vegas Blvd. S., Las Vegas, NV 89109, USA statt. Die Teilnahme schlägt mit mindestens US$ 1.595,- zu Buche.

Weitere Informationen und Anmeldung unter:
> http://targetedtraffic.com

Quelle: targetedtraffic.com

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