Domain-Newsletter

Ausgabe #714 – 01. Mai 2014

Themen: NETmundial – Netzverwaltung auf Null gestellt | FCC – Überholspur für das US-Internet geplant | TLDs – Neues von .live, .nl und .no | Facebook – Nur 2 % Follower-Reichweite | OLG Hamburg – Kein Sperrzwang für Accessprovider | mi.com – Rekord-Deal 2014 für US$ 3,6 Mio. | Berlin – 5. Berliner IT-Rechtstag im Mai

NETMUNDIAL – NETZVERWALTUNG AUF NULL GESTELLT

Mit großer öffentlicher Anteilnahme endete am 24. April 2014 die NETmundial-Konferenz in Sao Paulo. Das Thema Internet-Verwaltung steht jedoch erst ganz am Anfang.

Über 1.480 Vertreter von Regierungen, Wirtschaft, Zivilgesellschaft und Wissenschaft aus 97 Nationen waren am 23. und 24. April 2014 in Sao Paulo zusammengekommen, um über die Zukunft der Netzverwaltung zu diskutieren. Nicht zuletzt die Ankündigung der National Telecommunications and Information Administration (NTIA) vom 14. März 2014, die Verantwortung für die IANA-Funktionen in die Hände der globalen MultistakeholderCommunity legen zu wollen, aber auch die Enthüllungen des ehemaligen NSA-Mitarbeiters Edward Snowden rückten das vermeintlich dröge Thema in den Mittelpunkt eines globalen Interesses. Zu den maßgeblichen Initiatoren zählte neben der Internet-Verwaltung ICANN vor allem die brasilianische Präsidentin Dilma Rousseff; mit dem im Vorfeld der Konferenz verabschiedeten „Marco Civil da Internet“ setzte sie mit einer Art Grundrechtecharta das Zeichen, dass alle Brasilianer das Recht auf einen gleichen Internetzugang haben und ihre Privatsphäre im Internet geschützt wird.

Wer ähnliche Signale auch von der NETmundial erwartet hat, der dürfte jedoch enttäuscht sein. Am Ende der Konferenz stand ein nicht-bindendes „NETmundial Multistakeholder Statement of Sao Paulo“, das eine Reihe von gemeinsamen Prinzipien und Werten widerspiegelt. An deren Spitze stehen Menschenrechte samt Meinungsfreiheit, das Recht auf Privatsphäre sowie Informationsund Informationszugangsfreiheit. Einig war man sich auch, dass die Haftung von Providern begrenzt werden muss und das Internet als vereinheitlichter, unfragmentierter Raum fortbestehen muss. In Sachen Netzverwaltung bekannten sich die Teilnehmer zum Multistakeholder-Modell, das die verschiedensten Interessengruppen in demokratischer und transparenter Weise einbindet. Wie die Prinzipien konkret umgesetzt werden sollen und wie ein alternatives Modell der Netzverwaltung aussehen könnte, verrät das Statement allerdings nicht. Wiederholt kritisiert wurde, dass das Statement letztlich hinter verschlossenen Türen verhandelt und vor allem von den teilnehmenden Regierungsvertretern verwässert wurde. So gibt es weder eine Absage an Online-Überwachung im Stil der NSA noch ein unbedingtes Bekenntnis zum Grundsatz der Netzneutralität. Angesichts der Teilnahme von Vertretern aus China und dem Iran, deren Verhältnis zum Netz mit westlichen Vorstellungen nur bedingt in Einklang steht, sollten die Erwartungen jedoch ohnehin nicht zu hoch gelegen haben.

Für die Zukunft wurde in Sao Paulo eine „Roadmap“ verabschiedet, in der mögliche Schritte für eine Verbesserung der Netzverwaltung festgelegt werden sollen. Aber auch hier bleibt das Statement eher vage und verweist auf andere Konferenzen wie den Weltgipfel zur Informationsgesellschaft (WSIS) oder das Internet Governance Forum. Der Netzaktivist Markus Beckedahl zog folglich ein gemischtes Fazit: „Prozess spannend, der Anspruch revolutionär, der Ausgang aber mau“.

Das NETmundial Multistakeholder Statement finden Sie unter:
> http://netmundial.br/netmundial-multistakeholder-statement/

Weitere Informationen zu NETmundial finden Sie unter:
> http://netmundial.br/

Quelle: heise.de, thedomains.com, netzpolitik.org

FCC – ÜBERHOLSPUR FÜR DAS US-INTERNET GEPLANT

Die US-Regulierungsbehörde Federal Communications Commission (FCC) plant, im Datenverkehr des US-Internets eine Überholspur zu eröffnen. Sowohl die EU-Kommission als auch die Bundesregierung wollen jedoch am Grundsatz der Netzneutralität festhalten.

Spätestens seit im Sommer 2010 mit Google, Verizon und dem US-amerikanischen Telekommunikationsanbieter AT&T drei Branchenschwergewichte einen Vorstoß zur Priorisierung des Datenstroms im Internet gewagt haben, hat das Thema „Netzneutralität“ auch die Öffentlichkeit erreicht. Netzneutralität bedeutet die ungehinderte, diskriminierungsfreie Übermittlung aller Datenpakete – unabhängig davon, woher die Daten stammen, wer sie empfangen soll und welche Inhalte sie haben. Sie kollidiert jedoch mit dem Wunsch von Inhalteanbietern, ihre Daten zum Beispiel für Audio- oder Videoübertragungen zu Lasten des allgemeinen Datenstroms in hoher Qualität und meist gegen eine entsprechende Zusatzvergütung bevorzugt zu übertragen. Gesetzlich normiert ist die Netzneutralität in Deutschland nicht; die Bundesregierung ist gemäß § 41a Abs. 1 TKG jedoch ermächtigt, bei Bedarf die grundsätzlichen Anforderungen im Bereich der Netzneutralität festzulegen. Hiermit sollen, falls entsprechendes Marktverhalten festgestellt wird, ungerechtfertigte Behinderungen oder Verlangsamungen verhindert und eine diskriminierungsfreie Datenübermittlung und der diskriminierungsfreie Zugang zu Inhalten und Anwendungen sichergestellt werden. Parallel hat die Europäische Kommission im September 2013 den Vorschlag für eine Verordnung vorgelegt (Digital Single Market / DSM-Verordnung); dieser Vorschlag enthält unter anderem ebenfalls Regelungen zur Netzneutralität.

Zumindest in den USA deuten sich jedoch Aufweichungen dieses Grundsatzes an. Geht es nach dem Willen der FCC, sollen Webinhalte gegen zusätzliche Vergütung auf einer Art „Überholspur“ schneller durch das Internet geleitet werden; profitieren könnte davon unter anderem der Streaming-Dienst Netflix oder der Unterhaltungskonzern Disney. Die FCC reagiert damit auf ein Urteil vom 14. Januar 2014 (No. 11-1355), in dem das Bundesberufungsgericht der Vereinigten Staaten für den District of Columbia auf Klage von Verizon entschieden hatte, dass Provider in zulässiger Weise Vereinbarungen schließen dürfen, die ihren Kunden eine bevorrechtigte Datenübertragung erlaubt. FCC-Chairman Tom Wheeler betonte jedoch in einem eigenen Blogpost, dass es weiterhin Grenzen geben werde. So müssten auch in Zukunft alle Internet Service Provider in einer transparenten Weise gegenüber ihren Kunden alle relevanten Informationen offenlegen, wie sie ihr Netz verwalten, es dürfen keine legalen Inhalte blockiert werden und kein Provider darf dem Internet in kommerziell unvernünftiger Weise schaden.

BITKOM, der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien eV, begrüsste die Pläne der FCC. In einer Pressemitteilung forderte man die EU auf, sich bei ihren Plänen zur Netzneutralität an der FCC zu orientieren; das strenge deutsche Wettbewerbs- und Kartellrecht würde bereits eine wettbewerbswidrige Diskriminierung gleichwertiger Dienste verhindern. Die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Brigitte Zypries, erklärte hingegen: „Wir setzen uns in den laufenden Verhandlungen auf EU-Ebene zur Netzneutralität weiter nachdrücklich für ein offenes Internet ein, so wie wir es heute kennen.“

Quelle: fcc.gov, nytimes.com, bmwi.de, dw.de

TLDS – NEUES VON .LIVE, .NL UND .NO

„Live is Life“, aber nicht für Microsoft: der US-Konzern hat seine Bewerbung um die Endung .live zurückgezogen. Norwegens .no öffnet sich dagegen auch den Privatpersonen, während .nl den Jahresbericht 2013 vorlegt – hier unsere Kurznews.

Microsoft Corporation, Bewerberin um insgesamt elf neue globale Top Level Domains, hat sich freiwillig aus dem Rennen um .live zurückgezogen. Seit wenigen Tagen führt die ICANN-Bewerberdatenbank die Endung mit dem Status „withdrawn“; Gründe für den Rückzug wurden bisher nicht bekannt. Allerdings hatte Microsoft im Rahmen der Markteinführung von Windows 8 im Oktober 2012 angegeben, auf die Nutzung des Markennamens Windows Live künftig verzichten zu wollen; stattdessen steht nun der eMail-Dienst outlook.com im Vordergrund. Die Domain live.com befindet sich allerdings noch unverändert in den Händen von Microsoft. Mit der Google-Tochter Charleston Road Registry Inc. und der Donuts-Gesellschaft Half Woods LLC verbleiben damit noch zwei Konkurrenten um .live. Für Microsoft ist es bereits der zweite Rückzug; zuvor hatte man bereits auf .skydrive verzichtet. Mit .xbox, .hotmail, .skype, .office, .docs und .windows hat der US-Konzern aber noch einige Schwergewichte in der Hinterhand.

Die niederländische Domain-Verwaltung Stichting Internet Domeinregistratie Nederland (SIDN) hat den Jahresbericht 2013 veröffentlicht. Demnach konnte .nl von 5.115.652 Domains zum Ende 2012 auf 5.338.364 zum Ende 2013 zulegen, ein Wachstum von 272.712 Domains. Trotz dieses Anstiegs wächst .nl damit 2013 um 13,7 Prozent weniger als 2012. SIDN verweist darauf, dass dieser Rückgang einen Trend widerspiegele, wie man ihn im gesamten Westeuropa beobachten könne; so sei das Wachstum bei .de um 43,2 Prozent und bei .uk um 44,6 Prozent zurückgegangen. Bei .eu habe sich das Wachstum sogar um 95,5 Prozent reduziert. Dagegen würden die sogenannten BRICS-Staaten (Brasilien, Russland, Indien, China und Südafrika) überproportional zulegen und einen Zuwachs von teilweise über 25 Prozent verzeichnen. Als einen der Gründe führt SIDN an, dass hierzulande inzwischen eine gewisse Sättigung eingetreten sei. Für das Jahr 2014 rechnet SIDN daher ebenfalls mit einer schleppenden Entwicklung. Der Jahresbericht 2013 für .nl steht ab sofort in englischer Sprache zum kostenlosen Download zur Verfügung.

Norwegen steht vor einer Domain-Revolution: wie die Registry Norid, Verwalterin der ccTLD .no, bekanntgab, können Privatpersonen mit Sitz in Norwegen ihre Domains künftig direkt unterhalb von .no registrieren. Ab dem 17. Juni 2014 entfällt die bisherige Schranke in den Vergaberegeln, die Unternehmen und Organisationen bisher den exklusiven Zugriff auf die kürzeren Domains sicherte. Für Privatpersonen steht aktuell nur die offizielle Subdomain .priv.no zur Verfügung – mit bescheidenem Erfolg: nur etwa 5.100 Domains sind unter .priv.no registriert, Tendenz weiter sinkend. Der Anteil an den rund 620.000 .no-Domains liegt beständig unter einem Prozent. Wie Norid angibt, geht die Entscheidung auf eine Anhörung der Öffentlichkeit zurück, bei der sich etwa 500 Teilnehmer eingebracht haben; eine klare Mehrheit habe sich für die Öffnung von .no ausgesprochen. Um einen gleichberechtigten Zugang zu gewährleisten, wird Norid im Fall von Mehrfachbewerbungen um einzelne .no-Domains eine Verlosung durchführen; andere Vorrechte etwa für Markeninhaber soll es nicht geben. Sie sollten daher bereits jetzt ihre .no-Domains registrieren.

Den SIDN-Jahresbericht für 2013 finden Sie unter:
> http://www.sidn.nl/annualreport

Quelle: icann.org, sidn.nl, norid.no

FACEBOOK – NUR 2 % FOLLOWER-REICHWEITE

Dieser Tage kommt eins und eins zusammen: während die neuen Domain-Endungen Unternehmen neue Möglichkeiten eröffnen, macht sich Facebook bei Unternehmen unbeliebt, indem es die Verteilungsrate von Unternehmenspostings verringert. Der Ausbau der eigenen Domain-Strategie ist der sinnvolle nächste Schritt.

Eine Anfang März veröffentlichte Studie von Social@Ogilvy über die Verbreitung von Unternehmenspostings auf Facebook bei deren Followern am Beispiel von 100 bekannten Unternehmensseiten sorgt für Unmut bei Unternehmen. Die Studie zeigt auf, dass Postings zur Zeit nur noch bei ca. 6 Prozent der Follower, die die Facebook-Seite eines Unternehmens geliked haben, ankommt. Im Oktober 2013 lag dieser Wert noch bei 12 Prozent. Für Facebook-Seiten mit über 500.000 Likes liegt der Wert laut der Studie schon jetzt bei nur noch 2 Prozent. Konkret bedeutet das: wenn ein Unternehmen 10.000 Follower bei Facebook hat, die das Unternehmen geliked haben, erhalten lediglich noch 600 von diesen das aktuelle Posting des Unternehmens. Dieser Wert soll laut der Studie nach Hinweisen seitens Facebook zukünftig auf 0 Prozent gesenkt werden. Will ein Unternehmen dann seine Follower erreichen, muss es an Facebook zahlen – wie schon jetzt, wenn es mehr als die derzeit belieferten Follower erreichen will. Für Konzerne ist diese Entwicklung nicht von existentieller Bedeutung, aber sie wird sich im Werbeetat widerspiegeln. Anders sieht es für kleine lokale Unternehmungen aus mit nur relativ wenigen Facebook-Followern, die aber auf die täglichen Informationen der Unternehmungen angewiesen sind.

Für dnjournal.com-Betreiber Ron Jackson ist die Sache klar: die steigenden Limitierungen bei Facebook sind das Argument für unternehmenseigene Domains, über die die Kommunikation mit Kunden und Interessenten zu führen ist und die dafür sorgen, dass das Unternehmen die eigenen Daten kontrolliert. Zeitgleich liefert Robert LaPlante Argumente für Unternehmens-Domains und die mit den neuen Endungen kommenden Unternehmens-„Top Level Domains“. Gerade bei letzteren weiss der Kunde, wer sein Ansprechpartner ist, da sich unter .bmw der bayrische Autokonzern befindet und unter .adac der Verein fast aller Autofahrer in Deutschland. Im Übrigen erhoffen sich die Marketingabteilungen von Unternehmen laut LaPlante von den neuen Domains eine bessere und erfolgreichere Kundenansprache. Wesentlicher Vorteil dabei ist, dass die Unternehmen nicht auf die Infrastruktur eines Social Media-Anbieters wie Facebook und Twitter angewiesen und Herr der eigenen Daten sind.

Klar ist, Facebook ist ein Geschäft. Facebook verdient Geld, einerseits mit den Nutzerdaten, für die – möglichst zielgenaue – Werbung aggregiert werden soll, und andererseits mit Unternehmen, die schon jetzt für die Werbung und die Verbreitung eigener Postings zahlen und zukünftig mehr denn je zahlen sollen. Die eigene Domain, über die und deren Besucher man selbständig, ohne Mittler, Daten generiert und Kontakt zu Kunden pflegen kann, scheint da die bessere Alternative zu sein. Nicht zuletzt mit den neuen Endungen lassen sich zielgenau Domain-Namen unter den richtigen Endungen registrieren, die dem Kunden den Weg weisen und so den Kontakt herstellen und vertiefen.

Die Studie von Social@Ogilvy finden Sie über:
> http://www.domain-recht.de/verweis/916

Den Artikel von Robert LaPlante finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/917

Domains unter den neuen Endungen können Sie beim Starnberger Domain-Spezialisten united-domains.de registrieren, deren Projekt dieser Newsletter ist:
> http://www.united-domains.de/neue-top-level-domain/

Quelle: dnjournal.com, time.com, gawker.com, ogilvy.com, marketingprofs.com

OLG HAMBURG – KEIN SPERRZWANG FÜR ACCESSPROVIDER

Das OLG in Hamburg begründete in einem ausführlichen Urteil, warum Accessprovider wie die Telekom AG nicht zu Sperrmaßnahmen gezwungen werden können (Urteil vom 21.11.2013, Az.: 5 U 68/10). Der zugrundeliegende Rechtsstreit liegt nun beim BGH.

Die Klägerin, die Gesellschaft für musikalische Aufführungsund mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA), verlangte von der Beklagten, das größte deutsche Telekommunikationsunternehmen (Telekom), das auch als Internetzugangsprovider tätig ist, die Sperrung der Domain 3dl.am, die den Zugang auch zu urheberrechtlich geschützten Werken ermöglichte. Mit Schreiben vom 25. August 2008 forderte die Klägerin die Beklagte auf, den Zugriff auf die unter 3dl.am befindlichen Links oder auf die Website 3dl.am insgesamt für ihre Kunden zu unterbinden. Die Beklagte lehnte das mit Schreiben vom 27. August 2008 ab. Der Versuch, gegen den Betreiber der Website vorzugehen, verlief erfolglos, da ein Impressum oder eine Anbieterkennung nicht existierte und die Adressangaben im WHOIS falsch waren. Die sich in ihren Rechten verletzt sehende Klägerin erhob Klage vor dem Landgericht Hamburg. Das Landgericht wies die Klage zurück (Urteil vom 12.03.2010, Az.: 3 Q 8 O 640/08), so dass die Klägerin Berufung beim OLG Hamburg einlegte.

Das OLG Hamburg wies die Berufung der Klägerin zurück, da ihr der Unterlassungsanspruch unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt zusteht (Urteil vom 21.11.2013, Az.: 5 U 68/10). Eine Haftung der Beklagten als Täterin oder Teilnehmerin schied aus, da die Beklagte als Accessprovider ihren Kunden lediglich den Zugang zum Internet gewährt. Die Beklagte haftet auch nicht als Störerin (§ 1004 Abs. 1 BGB, in Verbindung mit §§ 97 Abs. 1, 19a UrhG). Grundsätzlich sind die Grundsätze der Störerhaftung auch auf Accessprovider anwendbar. Die Beklagte liefert einen adäquat kausalen Beitrag zur Rechtsverletzung, da sie ihren Kunden den Zugang ins Internet vermittelt und sie so Zugriff auf rechtsverletzende Daten erlangen. Doch darf die Haftung nicht ausufern, weshalb die Unterlassung der Zugänglichmachung der rechtsverletzenden Daten für die Beklagte die Grenze des technisch möglichen, rechtlich zulässigen und des Zumutbaren einhalten muss. Technisch ergeben sich Maßnahmen der Filterung des Datenverkehrs durch eine URL-Sperre unter Verwendung eines „Zwangs-Proxys“, einer IP-Sperre oder einer DNS-Sperre. Allerdings sind diese Maßnahmen jeweils leicht zu umgehen und deshalb nicht effektiv. Von der Beklagten wird eine Sperre umso weniger verlangt werden können, je leichter diese umgangen werden kann. Der mit den Maßnahmen und dem Angebot unter 3dl.am angesprochene Personenkreis besitzt die Fähigkeit, diese Sperren in wenigen Minuten zu umgehen. Die Maßnahmen erscheinen deshalb als nicht hinreichend geeignet, um der Beklagten deren Einrichtung zuzumuten. Selbst wenn diese Maßnahmen effektiv wären, wären sie der Beklagten nicht zumutbar, da auch die besondere Aufgabe der Beklagten als Accessprovider dagegen spricht. Die Dienstleistung der Beklagten ist inhaltlich neutral, sozial erwünscht und von der Rechtsordnung anerkannt. Sie steht anders als ein Contentprovider oder Hostprovider in keiner Rechtsbeziehung zu dem betroffenen Rechtsverletzer, sondern vermittelt eher zufällig den Zugang zu dessen Angebot. Davon abgesehen birgt jede dieser Sperrmaßnahmen die Gefahr, gleichzeitig den Zugang zu rechtmäßigen Angeboten zu unterbinden. In einem solchen Falle setzte sich die Beklagte unter Umständen Schadensersatz- und Unterlassungsansprüchen Dritter aus. Weiter dürften, so das Gericht, die Maßnahmen vielfältige Eingriffe in Grundrechte der Beklagten, aber auch Dritter mit sich bringen, unter anderem in das des Fernmeldegeheimnisses (Art. 10 GG), was es dann näher ausführt. Mangels einer gesetzlichen Grundlage, die einen Grundrechtseingriff rechtfertigt, erschien es dem Gericht nicht zulässig, die Beklagte zu Sperrmaßnahmen zu verpflichten. Damit wies es die Berufung der Klägerin zurück, ließ aber zugleich die Revision zu, die bereits eingelegt und unter dem Aktenzeichen I ZR 3/14 beim Bundesgerichtshof anhängig ist.

Die differenzierten Entscheidungsgründe des Oberlandesgerichts und zuvor des Landgerichts Hamburg, auf die das OLG Bezug nimmt, eröffnen möglicherweise auch in anderen Fällen den Weg für eine differenziertere Beurteilung bei der Haftung von Internetdienstleistern – auch wenn das OLG sehr klar begründet, warum ausschließlich Accessprovidern Sperrmaßnahmen nicht zumutbar sind. In der Sache wird man sehen, wie nun der Bundesgerichtshof mit den Rechtsfragen umgeht. Wir werden berichten.

Das Urteil des OLG Hamburg finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/918

Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> http://www.domain-anwalt.de

Quelle: offenenetze.de

MI.COM – REKORD-DEAL 2014 FÜR US$ 3,6 MIO.

Die vergangene Domain-Handelswoche lieferte mit mi.com die teuerste Domain des Jahres, sie erzielte US$ 3,6 Mio. Die Länderendungen führte ein .de-Verkauf an, und unter den neuen TLDs gab es Premiumdomain-Verkäufe bei .club.

Den neuen ersten Platz auf der Jahresbestenliste verkaufter Domains nimmt nun mi.com mit einem Preis von US$ 3.600.000,- (ca. EUR 2.608.696,-) ein und verdrängt so whisky.com (US$ 3,1 Mio.) auf den zweiten Platz. Mit riesigem Abstand platzierte sich trade360.com zum Preis von US$ 42.500,- (ca. EUR 30.797,-) auf der zweiten Position dieser Woche. Die Preise unter .com waren im Übrigen recht durchschnittlich.

Die Länderendungen führte gewerbeflächen.de zum Preis von EUR 16.500,- an. Ihr folgte die libysche smart.ly zum Preis von US$ 20.000,- (ca. EUR 14.493,-). Soweit wir uns erinnern erstmals dabei ist eine Domain aus dem Kamerun: cloud.cm für US$ 3.000,- (ca. EUR 2.174,-). Die sonstigen generischen Endungen fielen hinter zehn frisch gehandelten .club-Domains ins Marginale ab. Den besten Preis erzielte die nTLD chinese.club mit US$ 13.750,- (ca. EUR 9.964,-), gefolgt von meet.club sowie toys.club für jeweils US$ 12.500,- (ca. EUR 9.058,-) und weiteren .club-Domains zu US$ 10.000,- (ca. EUR 7.246,-) und US$ 7.500,- (ca. EUR 5.435,-). Diese Premium-Verkäufe, die über Sedo liefen, dürften bei der .Club-Registry erfreulich aufgenommen worden sein. Alles in allem war auch diese Handelswoche erfolgreich.

Länderendungen
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gewerbeflächen.de – EUR 16.500,-
abrechnung.de – EUR 6.545,-
markenmacher.de – EUR 5.950,-

smart.ly – US$ 20.000,- (ca. EUR 14.493,-)
meusucesso.com.br – US$ 9.800,- (ca. EUR 7.101,-)
cod.co – US$ 8.250,- (ca. EUR 5.978,-)
cartomante.it – EUR 5.000,-
timbro.it – EUR 4.270,-
verzekeringen-vergelijken.nl – EUR 3.500,-
sherpa.co.uk – GBP 2.795,- (ca. EUR 3.393,-)
cougar.ch – EUR 2.999,-
spruce.com.au – AUD 3.899,- (ca. EUR 2.613,-)
firehousesubs.ca – US$ 3.600,- (ca. EUR 2.609,-)
sharp.com.au – AUD 3.703,- (ca. EUR 2.482,-)
genera.it – EUR 2.500,-
encuentros.mx – EUR 2.200,-
cloud.cm – US$ 3.000,- (ca. EUR 2.174,-)
freebets.com.au – AUD 3.034,- (ca. EUR 2.033,-)
soeur.fr – EUR 2.000,-
young.co – US$ 2.650,- (ca. EUR 1.920,-)

Neue Endungen
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chinese.club – US$ 13.750,- (ca. EUR 9.964,-)
meet.club – US$ 12.500,- (ca. EUR 9.058,-)
toys.club – US$ 12.500,- (ca. EUR 9.058,-)
black.club – US$ 10.000,- (ca. EUR 7.246,-)
russia.club – US$ 10.000,- (ca. EUR 7.246,-)
talk.club – US$ 10.000,- (ca. EUR 7.246,-)
hot.club – US$ 7.500,- (ca. EUR 5.435,-)
onlinecasino.club – US$ 7.500,- (ca. EUR 5.435,-)
racing.club – US$ 7.500,- (ca. EUR 5.435,-)
world.club – US$ 7.500,- (ca. EUR 5.435,-)

Generische Endungen
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kalk.net – EUR 10.000,-
tdh.org – US$ 9.888,- (ca. EUR 7.165,-)
injury.net – US$ 9.000,- (ca. EUR 6.522,-)
resell.net – US$ 7.000,- (ca. EUR 5.072,-)
technologist.org – US$ 6.000,- (ca. EUR 4.348,-)
redline.net – US$ 5.500,- (ca. EUR 3.986,-)
dmacsolutions.net – US$ 4.750,- (ca. EUR 3.442,-)
pneumatici.net – EUR 2.400,-
maxton.net – US$ 3.288,- (ca. EUR 2.383,-)
slotmachine.org – US$ 3.150,- (ca. EUR 2.283,-)

.com
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trade360.com – US$ 42.500,- (ca. EUR 30.797,-)
fun8.com – US$ 25.000,- (ca. EUR 18.116,-)
jsa.com – US$ 25.000,- (ca. EUR 18.116,-)
mysuit.com – US$ 24.999,- (ca. EUR 18.115,-)
sdpi.com – US$ 24.000,- (ca. EUR 17.391,-)
kalk.com – EUR 15.000,-
californiaalmond.com – US$ 17.900,- (ca. EUR 12.971,-)
nickjenkins.com – GBP 10.000,- (ca. EUR 12.142,-)
avisosclasificados.com – US$ 16.000,- (ca. EUR 11.594,-)
landleader.com – US$ 15.899,- (ca. EUR 11.521,-)
geologists.com – US$ 12.000,- (ca. EUR 8.696,-)
evdc.com – US$ 11.750,- (ca. EUR 8.514,-)
ywy.com – US$ 11.100,- (ca. EUR 8.043,-)

Weitere Domain-Preise finden Sie unter:
> http://www.domain-spiegel.de

Quelle: dnjournal.com, sedo.de, thedomains.com, onlinedomain.com

BERLIN – 5. BERLINER IT-RECHTSTAG IM MAI

Die Arbeitsgemeinschaft Informationstechnologie im DAV (davit) feiert ihren 15. Geburtstag und veranstaltet, unterstützt von den Zeitschriften „Computer und Recht“ und „IT-Rechts-Berater“, Mitte Mai in Berlin zeitgleich den „5. Berliner IT-Rechtstag“ und den „1. Deutscher IT-Rechtstag“.

Der von davit und der DeutscheAnwaltAkademie organisierte Deutsche IT-Rechtstag bietet ein Forum für den fachlichen Austausch rund um das Informationstechnologierecht. Angesprochen werden Fachanwältinnen und Fachanwälte für IT-Recht, Juristen aus Unternehmen, Ministerien und Verbänden, IT-Verantwortliche aus Unternehmen sowie Personen, die sich mit Fragen des Verbraucher- und des Datenschutzrechtes befassen. Auf der Agenda des 5. Berliner und zugleich 1. Deutschen IT-Rechtstag, die am 15. und 16. Mai stattfinden, stehen unter anderem Themen wie Schadensersatz bei Datenverlust und Offenbarung von Daten, ein Update zum Domain-Recht sowie Rechtsprechung zum Internetmarketing und Fernabsatz. Zahlreiche Fachleute referieren zu einer breiten Palette von aktuellen Rechtsfragen. Die Keynote unter dem Titel „Rechtsrat im digitalen Zeitalter“ hält Prof. Dr. Stefan Groß-Selbeck vom Alexander von Humboldt Institut für Internet und Gesellschaft, Berlin. Am Abend des ersten Veranstaltungstages gibt es eine Podiumsdiskussion unter dem Titel „(Un)mögliche Anforderungen an den Mittelstand – Datenschutz und -sicherheit“.

Der 5. Berliner IT-Rechtstag findet vom 15. Mai ab 14.00 Uhr bis 16. Mai 2014 um 17.00 Uhr im Pestana Hotel Berlin Tiergarten, Stülerstraße 6 in 10787 Berlin statt. Die Teilnahmekosten betragen EUR 395,- (zzgl. gesetzl. USt.) für Mitglieder von davit, dem FORUM Junge Anwaltschaft sowie TeleTrust, DGRI und ITECHLAW. Ansonsten kostet die Teilnahme EUR 435,- (zzgl. gesetzl. USt.). Selbstverständlich gilt die Veranstaltung als Pflichtfortbildung mit elf Vortragsstunden gemäß § 15 FAO.

Weitere Informationen und Ameldung unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/919

Quelle: davit.de, eigene Recherche

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