Domain-Newsletter

Ausgabe #709 – 27. März 2014

Themen: Netzverwaltung – Kritik und Lob an den USA | DENIC eG – Neuauflage des Domain-Atlas | TLDs – Neues von .co, .guru und .spa | LG Hamburg – Werktiteldomain erwirkt Vorrang | WIPO-Bericht – Anstieg der UDRP-Streitigkeiten | accommodation.com – Herberge für US$ 286.000,- | Hamburg – Fachseminar zum Recht des Web 3.0

NETZVERWALTUNG – KRITIK UND LOB AN DEN USA

Die Ankündigung der US-Regierung, die IANA-Funktionen in die Hände der Community legen zu wollen, sorgte international für gemischte Reaktionen. Auch die Internet-Verwaltung ICANN sah sich zu Klarstellungen veranlasst.

Wie berichtet, hat die innerhalb des US-Wirtschaftsministeriums zuständige National Telecommunications and Information Administration (NTIA) vergangene Woche mitgeteilt, Schlüsselfunktionen des Domain Name Systems (DNS) auf die globale Multistakeholder-Community übertragen zu wollen. Im Mittelpunkt stehen die IANA-Funktionen, wobei die Koordination des DNS und die Zuteilung von IP-Adressen das Herzstück bilden. Doch während ein Blogeintrag im „Wall Street Journal“ einen digitalen Eisernen Vorhang fürchtet, Leser der „Neue Zürcher Zeitung“ ein vergiftetes Geschenk vermuten und das katholische Newsmagazin catholic.org sogar vor der bevorstehenden Übernahme des Internets durch China und Russland warnt, begrüßte Neelie Kroes, EU-Kommissarin für die Digitale Agenda, den Schritt hin zu einer weiteren Globalisierung des Internets ausdrücklich. Die Vereinten Nationen applaudierten den USA in einer ersten Stellungnahme.

Das öffentliche Echo übertönt jedoch, dass die US-Regierung ihre Vormachtstellung in Sachen Netzverwaltung nicht ohne weiteres aufgeben wird. So betonte NTIA-Chef Lawrence E. Strickling, dass sich die USA keineswegs aus dem Internet zurückziehen würden. Wörtlich sagte Strickling: „We have been clear throughout this process that any transition plan must meet the conditions of supporting the multistakeholder process and protecting the security, stability and resiliency of the Internet. I have emphasized that we will not accept a proposal that replaces NTIAs role with a government-led or an inter-governmental solution. Until the community comes together on a proposal that meets these conditions, we will continue to perform our current stewardship role.“ Mit anderen Worten: findet sich für die Netzverwaltung kein Modell, das den Segen der NTIA erhält, bleibt alles beim Alten. Die Ankündigung sei daher allenfalls ein Zugeständnis der US-Regierung, da man bei der für April 2014 anstehenden „NETmundial“-Konferenz in Sao Paulo fürchten müsse, noch mehr Macht zu verlieren, vermutet etwa der frühere ICANN-CEO Rod Beckstrom. Die Plötzlichkeit der Ankündigung bedeutet in seinen Augen, dass man in Sachen Internet-Governance in eine neue, risikoreiche und chaotische Phase ohne klaren Plan trete. ICANN sah sich prompt veranlasst, in einem Blogeintrag hervorzuheben, dass noch keine endgültige Entscheidung getroffen sei und die Milliarden von Internetnutzern nicht betroffen seien.

Wenig erfreut über die Ankündigungen der US-Regierung zeigte sich auch die .com- und .net-Registry VeriSign. In einer Pressemitteilung betonte das US-Unternehmen, dass die Pläne der NTIA den Betrieb von .com und .net und damit den eigenen Geschäftsbetrieb unberührt lasse. Das „Cooperative Agreement“ der NTIA mit VeriSign, mit dem der .com-Registry das technische Management der Root Zone übertragen wurde, werde lediglich als Dienstleistung für die Community betrachtet und ohne Kompensation ausgeführt. An der Börse zeigte man sich skeptischer: zu Börsenbeginn fiel der Aktienkurs um etwa zehn Prozent. Ob die US-Regierung bei solchen Rahmenbedingungen tatsächlich Macht abgibt, darf man daher bezweifeln. Die Diskussion zum Thema Internet Governance steht allenfalls an ihrem Beginn, und es liegt an den Stakeholdern – also uns allen – sie in die richtige Bahn zu lenken.

Die Stellungnahme der NTIA finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/892

Die Stellungnahme von ICANN finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/893

Quelle: icann.org, goldsteinreport.com, eigene Recherche

DENIC EG – NEUAUFLAGE DES DOMAIN-ATLAS

Die deutsche Domain-Verwaltung DENIC eG hat den Domain-Atlas 2013 für .de veröffentlicht. Bezogen auf die Zahl der Einwohner konnte Osnabrück den Titel als Domain-Hauptstadt verteidigen, nach absoluten Zahlen dominiert jedoch unverändert die Bundeshauptstadt Berlin.

Rund 14,5 Millionen Domains in 402 deutschen Städten und Kreisen meldet die DENIC eG zum 31. Dezember 2013. Zusammen mit fast einer weiteren Million Registrierungen durch Inhaber mit Wohnsitz im Ausland waren damit zum Jahresende rund 15,6 Millionen .de-Domains registriert. Insgesamt hat sich das Wachstum bei .de nach den Feststellungen der DENIC eG verlangsamt: Im Jahresvergleich 2012/2013 betrug das Gesamtdomainwachstum 2,0 Prozent gegenüber 3,7 Prozent im Zeitraum 2011/2012, was einem Zuwachs von rund 309.000 Domains (Vorjahr: 544.000) entspricht. Das schließt zum Teil deutliches Wachstum aber nicht aus: so konnte die kreisfreie Stadt Memmingen die Zahl der Registrierungen innerhalb eines Jahres von 7.173 auf 27.505 und damit um fast unglaubliche 282,9 Prozent steigern. Erfreulich: mit Görlitz (28,4 Prozent), dem Saalekreis (12,5 Prozent), Erfurt (12,2 Prozent) und dem Landkreis Märkisch-Oderland (9,9 Prozent) finden sich unter den sieben Städten und Kreisen mit der größten prozentualen Steigerung der Domain-Zahl gleich vier Vertreter aus den östlichen Bundesländern.

Anders ist das Bild bei den Bundesländern: hier konnte sich nur Niedersachen mit 6,83 Prozent deutlich steigern, während Länder wie Sachsen-Anhalt (- 21,6 Prozent) oder Sachsen (- 2,19 Prozent) zum Teil deutliche Verluste einstecken mussten. Überhaupt die Bundesländer: Der Stadtstaat Hamburg liegt mit 333 Domains je 1.000 Einwohner weiterhin deutlich vor Berlin (261) und dem Flächenland Bayern (213). Zum wiederholten Mal die geringste Domain-Dichte weist Sachsen-Anhalt (79 Domains je 1.000 Einwohner) vor Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen mit jeweils 102 Domains auf. Nach absoluten Zahlen führt Nordrhein-Westfalen mit 3.226.988 .de-Domains klar vor Bayern mit 2.677.093 Domains.

Besonders gefragt sind .de-Domains erneut in den USA (15 Prozent) sowie den Niederlanden, der Schweiz und Großbritannien mit jeweils 10 Prozent. Statistisch betrachtet hat fast jeder fünfte Einwohner der Bundesrepublik eine .de-Domain registriert. Deutschland belegt damit nach den Niederlanden, der Schweiz und Dänemark den vierten Rang.

Weitere ausführliche Informationen sowie eine graphische Auswertung finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/891

Quelle: denic.de

TLDS – NEUES VON .CO, .GURU UND .SPA

Die Endung .spa sorgt für wenig Entspannung: die belgische Regierung will eine Zuteilung an eine Tochtergesellschaft von Donuts Inc. verhindern. Ärger hat Donuts auch bei .guru, da man versehentlich gesperrte Domains freigegeben hat. Freude gibt es dagegen bei Neustar, das .co erworben hat – hier die Kurznews.

Neustar Inc., Registry der Top Level Domains .biz und .us, expandiert: wie das Unternehmen mit Sitz in Sterling (Virginia) am 20. März 2014 mitteilte, hat man sich mit der .CO Internet S.A.S., Betreiberin der kolumbianischen Länderendung .co, auf die Übernahme verständigt. Der Kaufpreis liegt bei etwa US$ 109 Mio., umgerechnet etwa EUR 79 Mio. oder – bei derzeit etwa 1,6 Millionen Adressen – umgerechnet etwa US$ 68,- pro registrierter .co-Domain. Vor vier Jahren hatte .CO Internet S.A.S. einen radikalen Neustart für .co gewagt, der sich nun auszahlt: vor allem aggressives Marketing zum Beispiel im „Super Bowl“-Finale hatte .co rasch zu viel Aufmerksamkeit verholfen. Vor allem in Sachen Marketing erhofft sich Neustar nun wertvolles Wissen, zumal man selbst bei zahlreichen neuen globalen Top Level Domains als technischer Betreiber mit im Boot sitzt. Zudem gönnt sich Neustar mit .neustar die eigene Firmen-TLD; zu konkreten Plänen mit dieser Endung schweigt man sich bisher aber aus.

Donuts Inc., Registry der bisher erfolgreichsten neuen Top Level Domain .guru, kämpft mit der ersten technischen Panne. Wie das Unternehmen vor wenigen Tagen bekanntgab, hat man aus Versehen Second Level Domains mit dem Begriff „eco“ zur Registrierung freigegeben; öffentlich bekannt ist bisher, dass die Domains eco.directory, eco.careers, eco.domains und eco.gallery betroffen sind; es ist allerdings nicht ausgeschlossen, dass sich noch mehr Domain-Inhaber zu früh über eine Registrierung gefreut haben. Der Begriff „eco“ steht jedoch zusammen mit anderen Wörtern wie „redcross“, „olympiade“ oder „benelux“ auf der Sperrliste von ICANN und ist daher von einer Registrierung von vornherein ausgenommen. Dieser Fehler gilt für alle von Donuts verwalteten Endungen, also zum Beispiel auch .photography, .bike oder .domains. Die betroffenen Domain-Inhaber sollten bereits eine eMail mit dem Betreff „Your Recently Deleted Name“ erhalten haben; die Domains selbst wurden in den Status „Registry Reserved“ versetzt, was auch im WHOIS ersichtlich ist. Donuts hat die Gebühren an den Domain-Registrar erstattet und geht davon aus, dass dieser sie gegenüber dem Inhaber ebenfalls erstattet. Derweil will man bei ICANN aktiv dafür kämpfen, dass diese Domains doch noch vergeben werden dürfen; in diesem Fall würde man sie neu und kostenlos an den ursprünglichen Inhaber zuteilen.

Der Streit um die Vergabe der Top Level Domain .spa spitzt sich zu: im Bieterwettstreit zwischen der Asia Spa and Wellness Promotion Council Limited (ASWPC) und der Donuts-Tochter Foggy Sunset LLC hat die belgische Regierung schriftlich bei ICANN interveniert und eine Zuteilung an Donuts unter anderem davon abhängig gemacht, dass die belgische Stadt Spa mit 25 Prozent am Erlös beteiligt wird. Ergänzend will man Premium-Domains wie poker.spa und golf.spa reserviert wissen, und zudem Einfluss auf das Management der nTLD nehmen können. Mit der ASWPC habe man bereits ein entsprechendes „memorandum of understanding“ unterzeichnet, lässt man über den Anwalt Phillippe Laurent mitteilen. Donuts hat dagegen nun seinerseits bei ICANN protestiert und darauf hingewiesen, dass das Wort „Spa“ inzwischen so generisch und allgemein gebräuchlich sei, dass es mit der belgischen Stadt Spa gar nicht mehr in Verbindung gebracht werde. Abzuwarten bleibt nun, wie sich der ICANN-Regierungsbeirat Governmental Advisory Committee (GAC) zu diesem Streit positioniert; Aufklärung könnte bereits das ICANN-Meeting in Singapur bringen, das am 23. März 2014 begonnen hat.

Die Liste der von ICANN gesperrten Second Level Domains finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/812

Das Schreiben der Stadt Spa finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/889

Das Schreiben von Donuts zu .spa finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/890

Quelle: yahoo.com, thedomains.com, domainincite.com

LG HAMBURG – WERKTITELDOMAIN ERWIRKT VORRANG

Das Landgericht Hamburg musste im Rahmen einer negativen Feststellungsklage eine für den Inhaber eines Werktitels unliebsame Entscheidung treffen: die Umstände führten dazu, dass die deutlich jüngere Domain tierfreund.de Vorrang vor der älteren Zeitschrift „Tierfreund – Das junge Wissensmagazin“ genießt.

Die Klägerin ist seit 24. Januar 2002 Inhaberin des Domain-Namens tierfreund.de, auf dem sie redaktionelle Informationen über Haustiere verbreitet. Die Beklagte ist Herausgeberin eines „Wissensmagazin für Kinder“ unter dem Titel „Tierfreund Das junge Wissensmagazin“. Das Magazin existiere bereits seit 60 Jahren und besitze Verkehrsgeltung. Durch die Nutzung der Domain würden ihre Rechte verletzt. Sie mahnte die Klägerin wegen der Nutzung der Bezeichnung „Tierfreund“ am 26. Januar 2011 ab und verlangte die gänzliche Unterlassung der Nutzung der Domain sowie Schadensersatz und Auskunft. Die Klägerin ist der Ansicht, dem Begriff „Tierfreund“ komme keine Unterscheidungskraft zu und sei glatt beschreibend. Sie erhob eine negative Feststellungsklage beim Landgericht Hamburg, in der das Nichtbestehen der von der Beklagten gestellten Ansprüche festgestellt werden sollte; zugleich machte sie die eigenen Kosten der Rechtsverteidigung geltend.

Das Landgericht in Hamburg gab der Klage überwiegend statt. Es stellte fest, dass ein Unterlassungsanspruch der Beklagten nicht besteht (LG Hamburg, Urteil vom 07.03.2014, Az.: 315 O 10/12). Zunächst geht das Gericht davon aus, dass dem Zeitschriftentitel „Tierfreund – Das junge Wissensmagazin“ Titelschutz zukomme (§ 5 Abs. 3 MarkenG). Nach Ansicht des Gerichts verleiht bereits der Zusatz „Freund“ dem Titel eine gewisse Originalität; zudem verstärke die langjährige Nutzung die Unterscheidungskraft. Hingegen sei in der Verwendung der Domain tierfreund.de eine rechtsverletzende Benutzung des Titels zu sehen, da der Domain-Name nicht als rein beschreibender Sachhinweis wahrgenommen werde. Es bestehe auch eine Verwechslungsgefahr, getragen vom Begriff „Tierfreund“ wie auch den ähnlichen Inhalten, die sich im gleichen Themenkreis der Tierwelt bewegen, so dass Nutzer zu Unrecht annehmen werden, die Internetseite der Klägerin gehöre zur Zeitschrift der Beklagten. Demnach sprach alles für die Beklagte, deren Anspruch wäre auf die konkrete Verletzungsform begründet. Doch, so das Gericht, gehe deren in der Abmahnung geltend gemachter Unterlassungsanspruch zu weit, da er auf die gänzliche Unterlassung der Benutzung der Domain gerichtet ist. Damit umfasse der Anspruch auch zulässige Nutzungen der Domain, die sich nicht mit dem gleichen Themenkreis der Tierwelt befassen und zu keiner Verwechslungsgefahr und damit Rechtsverletzung führen würden. Jedoch ist dieser umfassende Unterlassungsanspruch Gegenstand des Streits und als solcher nicht gerechtfertigt. Ihn auf die konkrete Verletzung herunterzustutzen, war dem Gericht nicht möglich. So musste das Landgericht Hamburg im Rahmen des negativen Feststellungsverfahrens dem klägerischen Antrag im Hinblick auf den Unterlassungsanspruch Recht geben. Hinsichtlich der geltend gemachten Rechtsverteidigungskosten der Klägerin wies das Gericht den Anspruch zurück, da die Abmahnung der Beklagten teilweise berechtigt war und hier auf Seiten der Beklagten kein so genannter Missbrauchsfall vorlag, denn sie hatte einen hinreichenden Grund für die Abmahnung.

Das Urteil des LG Hamburg erscheint ungerecht, entspricht jedoch den rechtlichen Gegebenheiten. Die Beklagte hatte ihrerseits die Möglichkeit gehabt, ihren Anspruch auf Unterlassung gerichtlich geltend zu machen. Sie wäre mit einem umfassenden Unterlassungsanspruch gescheitert, hätte aber zumindest die konkrete Nutzung der Domain unterbinden können. Von ihrem Recht machte sie jedoch keinen Gebrauch.

Das Urteil des Landgericht Hamburg findet man unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/894

Quelle: stroemer.de

WIPO-BERICHT – ANSTIEG DER UDRP-STREITIGKEITEN

Am 17. März 2014 legte die World Intellectual Property Organization (WIPO) ihren Jahresbericht 2013 vor. Die Anzahl von UDRP-Verfahren nahm leicht zu, die Anzahl umstrittener Domains noch mehr.

Alle Jahre wieder legen WIPO und das National Arbitration Forum (NAF) ihre Berichte über UDRP-Verfahren für das vergangene Jahr vor. Seit jetzt fünfzehn Jahren sind die Gerichte aktiv. Die Zahl der Streitbeilegungen angesichts der Anzahl tatsächlich registrierter Domains bleibt marginal. Die WIPO vermeldete 2.585 UDRP-Fälle im Jahr 2013, was 10,4 Prozent mehr als im Vorjahr sind. Die Anzahl der in Streit befindlichen Domains erhöhte sich um 22 Prozent gegenüber dem Vorjahr auf 6.191, der höchsten Zahl umstrittener Domains jemals bei WIPO. Damit summiert sich die Zahl der UDRP-Verfahren bei der WIPO auf 28.000 mit insgesamt 51.500 Domains in 15 Jahren.

Die Parteien der 2.585 Verfahren kamen aus 109 Ländern, deren Fälle von 327 WIPO-Panelisten aus 50 Ländern und in 14 verschiedenen Sprachen entschieden wurden. Dabei lag Englisch als Entscheidungssprache vorne, gefolgt von Spanisch, Chinesisch, Französisch und Deutsch. Die mittlerweile 70 mit dem WIPO-Verfahren verbundenen Länderendungen machten 13 Prozent aller Fälle aus, was eine Steigerung um 1 Prozent gegenüber 2012 darstellt. In 2013 sind .fm (Mikronesien), .gd (Grenada) und .ml (Mali) als ccTLDs hinzugekommen, bei denen Domain-Streitigkeiten nach UDRP entschieden werden können. Am meisten von Cybersquatting betroffen waren Rechteinhaber aus den Branchen Handel, Mode und Banken und Finanzen. Das Gros der generischen Endungen betraf selbstverständlich .com mit 66,4 Prozent, was einen sehr deutlichen Rückgang gegenüber dem Vorjahr (74,84 Prozent) bedeutet. Hingegen legten die Endungen .org und .net jeweils deutlich zu: .org von 487 Fällen (10,49 Prozent) in 2012 auf 869 Fälle (15,19 Prozent) in 2013 und .net von 322 Fällen (6,94 Prozent) in 2012 auf 539 Fälle (9,42 Prozent) in 2013. Es folgen .info, .biz und .mobi wie zuvor, jedoch verdrängte .asia .xxx vom 7. Platz der WIPO-Verfahren. Erfreulicherweise legten die streitenden Parteien in jedem fünften Fall vor der Entscheidung den Streit bei. In den entschiedenen Fällen führten 91 Prozent zu einem Transfer der Domain zum Markeninhaber.

Im Auftakt zu dem WIPO-Bericht spricht General-Direktor Francis Gurry von der Unsicherheit der Markeninhaber angesichts der Vergrößerung des Namensraums im Internet mit Einführung der neuen Endungen. Anschließend heißt es in dem Bericht, dass mit den ersten neuen Domain-Endungen sich die Aufmerksamkeit auf Registrierungen in diese Domains richtet und sich nun zeigen wird, inwieweit Rechteinhaber die Budgets der Rechtsabteilungen in neue Domains investieren. Das sehr geringe Interesse der Markeninhaber am Trademark Clearinghouse zeigt allerdings, dass es um die Investitionen der Rechteinhaber in den Schutz ihrer Werte bisher nicht gut bestellt ist. Über den Sinn der Einführung des Trademark Clearinghouse lässt sich nicht mehr streiten: es ist da. Dann sollte man als Markeninhaber es auch nutzen, um das Budget für Rechtsstreite gering zu halten.

Den WIPO-Bericht für das Jahr 2013 findet man unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/895

Quelle: wipo.int, eigene Recherche

ACCOMMODATION.COM – HERBERGE FÜR US$ 286.000,-

Auch die vergangene Domain-Handelswoche lieferte mit accommodation.com bei einem Preis von US$ 286.000,- (ca. EUR 205.755,-) wieder eine hochpreisige Domain. Die Länderendungen wie die generischen Endungen waren etwas besser besetzt, so dass man mit dem Ergebnis zufrieden sein kann.

Neben accommodation.com mit dem Preis von US$ 286.000,- (ca. EUR 205.755,-), die sich auf Platz 10 der Jahresliste einfügen konnte, stand qy.com für US$ 100.000,- (ca. EUR 71.942,-) mit auf dem Podest. Danach fügten sich einige .com-Domains im mittleren fünfstelligen Bereich in die Liste. Unter den Länderendungen zeigte die französische Endung Profil: angefangen mit der EUR 20.000,- teuren homify.fr, gefolgt von drei weiteren gut bepreisten Domains. Die deutsche Endung lieferte die zweitteuerste Länderendung mit consulting.de zu EUR 15.500,-, dicht auf verfolgt von der britischen bestonlinecasino.co.uk mit GBP 12.950,- (ca. EUR 15.475,-).

Mit swimsuit.photos für US$ 3.550,- (ca. EUR 2.554,-) meldete sich eine der neuen Endungen zu Wort. Die sonstigen generischen Endungen wiesen mit mobile.asia und hff.org gleich zwei Domains zu jeweils US$ 10.000,- (ca. EUR 7.194,-) auf, und drei weitere Drei-Zeichen-Domains, die nur knapp die US$ 10.000er Marke verfehlten. So reihte sich eine weitere erfolgreiche Domain-Handelswoche an die kaum abbrechende Kette von guten Wochen ein.

Länderendungen
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homify.fr – EUR 20.000,-
cgl.fr – EUR 5.900,-
creditauto.fr – EUR 4.000,-
terreetmer.fr – EUR 3.500,-

consulting.de – EUR 15.500,-
e-b.de – EUR 14.000,-
dwm.de – EUR 3.900,-
roco.de – EUR 3.000,-
skool.de – EUR 3.000,-

bestonlinecasino.co.uk – GBP 12.950,- (ca. EUR 15.475,-)
fairloans.co.uk – GBP 4.000,- (ca. EUR 4.780,-)

shout.co – US$ 19.000,- (ca. EUR 13.669,-)
routeradar.nl – EUR 10.000,-
biz.me – US$ 8.000,- (ca. EUR 5.755,-)
leo.co – US$ 8.000,- (ca. EUR 5.755,-)
bold.ly – US$ 5.605,- (ca. EUR 4.032,-)
jet.mx – US$ 5.600,- (ca. EUR 4.029,-)
pasiones.es – EUR 4.000,-
makers.cn – US$ 5.000,- (ca. EUR 3.597,-)
muba.nl – EUR 3.500,-
aimed.eu – EUR 3.450,-
aquapanel.pl – EUR 3.000,-
babycare.ch – EUR 3.000,-

Neue Endungen
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swimsuit.photos – US$ 3.550,- (ca. EUR 2.554,-)

Generische Endungen
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mobile.asia – US$ 10.000,- (ca. EUR 7.194,-)

hff.org – US$ 10.000,- (ca. EUR 7.194,-)
fhw.org – US$ 9.888,- (ca. EUR 7.114,-)
yjp.org – US$ 9.888,- (ca. EUR 7.114,-)
mpt.net – US$ 9.800,- (ca. EUR 7.050,-)
poverty.net – US$ 7.500,- (ca. EUR 5.396,-)
openfuture.org – US$ 6.000,- (ca. EUR 4.317,-)
charlottenc.net – US$ 5.000,- (ca. EUR 3.597,-)
duravit.net – EUR 3.500,-
foco.net – US$ 4.188,- (ca. EUR 3.013,-)
quilt.org – US$ 4.000,- (ca. EUR 2.878,-)
canadajobs.org – US$ 3.288,- (ca. EUR 2.365,-)
emailarchive.org – US$ 3.200,- (ca. EUR 2.302,-)
antarktis.net – EUR 2.000,-
necc.net – EUR 1.900,-
casasoft.org – EUR 1.800,-
tibetanarts.org – US$ 2.502,- (ca. EUR 1.800,-)
ctag.org – US$ 2.500,- (ca. EUR 1.799,-)
fuelinjectors.net – US$ 2.500,- (ca. EUR 1.799,-)

.com
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accommodation.com – US$ 286.000,- (ca. EUR 205.755,-)
qy.com – US$ 100.000,- (ca. EUR 71.942,-)
jamrock.com – US$ 68.750,- (ca. EUR 49.460,-)
1905.com – US$ 57.000,- (ca. EUR 41.007,-)
trace.com – US$ 50.000,- (ca. EUR 35.971,-)
imeeting.com – US$ 47.750,- (ca. EUR 34.353,-)
americangreen.com – US$ 25.000,- (ca. EUR 17.986,-)
carparts24.com – EUR 15.000,-
dolor.com – US$ 16.500,- (ca. EUR 11.871,-)
360power.com – US$ 15.000,- (ca. EUR 10.791,-)
payability.com – US$ 15.000,- (ca. EUR 10.791,-)
zzphone.com – EUR 10.000,-
brokerexpress.com – US$ 11.500,- (ca. EUR 8.273,-)
everytown.com – US$ 10.000,- (ca. EUR 7.194,-)
hometechnology.com – US$ 10.000,- (ca. EUR 7.194,-)
pujiang.com – US$ 10.000,- (ca. EUR 7.194,-)
seedr.com – US$ 10.000,- (ca. EUR 7.194,-)

Weitere Domain-Preise finden Sie unter:
> http://www.domain-spiegel.de

Quelle: dnjournal.com, sedo.de, thedomains.com

HAMBURG – FACHSEMINAR ZUM RECHT DES WEB 3.0

GRUR (Deutsche Vereinigung für gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht) veranstaltet Ende Juni 2014 in Hamburg ein Seminar mit dem Titel „Recht des Web 2.0 und Web 3.0“, bei dem die geladenen Referenten die mit den neuen Technologien einhergehenden rechtlichen Fragen erörtern.

Web 2.0 ist allenthalben bekannt und genutzt, es bezieht sich auf das kommunikative Internet, das Social Media, Blogging, Dienste wie Twitter oder Appnet und anderes umfasst. Mit Web 3.0 kommt nun noch die Maschinenlesbarkeit der Inhalte hinzu, man spricht vom „semantischen Web“. Dass diese funktionalen Erweiterungen des Internets eine Menge rechtlicher Fragen mit sich bringen, liegt auf der Hand. Die Referenten Dr. Michael Karger, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Informationstechnologierecht, und Dr. Thomas Stögmüller, LL.M. (Berkeley), ebenfalls Rechtsanwalt und Fachanwalt für Informationstechnologierecht, und beide aus München, werden in dem Seminar, das sich an Rechtsanwälte und Justiziare wendet, die schon über Kenntnisse im Medien- und/oder Immaterialgüterrecht verfügen, allerlei Fragen zu dem Komplex erörtern. Mit auf der Agenda stehen der Sachverhalt und seine rechtliche Erfassung, einschlägige Gesetze, internationale Aspekte, Persönlichkeitsrecht im Social Net, Urheberrecht, Lizenzen, wettbewerbsrechtliche und kennzeichenrechtliche Fragen sowie arbeitsrechtliche Aspekte.

Das GRUR-Fachseminar „Recht des Web 2.0 und Web 3.0“ findet am Samstag, 28. Juni 2014, von 09.30 Uhr bis 17.00 Uhr im Elysée Hotel Hamburg, Rothenbaumchaussee 10, 20148 Hamburg statt. Die Teilnahme kostet je nach Mitgliedschaft in GRUR EUR 325,- bzw. EUR 358,- (zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer). Davon mitumfasst sind Pausenerfrischungen, Arbeitsessen und Arbeitsunterlagen. Das Seminar findet in Kooperation mit GRUR, VPP, epi, INGRES und Patentanwaltskammer statt und wird als Pflichtfortbildung gemäß § 15 FAO anerkannt.

Weitere Informationen und Anmeldung unter:
> https://www.anwaltakademie.de/product/18900

Quelle: grur.de, eigene Recherche

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