Domain-Newsletter

Ausgabe #703 – 13. Februar 2014

Themen: nTLDs – erste Live-Registrierung hat begonnen! | ICANN – GAC setzt strenge Safeguard-Regeln durch | TLDs – Neues von .africa, .no und .wine | .berlin – Sunrise-Start am 14.02.2014 | ibm.guru – IBM reicht erste URS-Klage ein | .cn – Domain-Handelsboom in China | IHK – Seminar zum Verbraucherrecht in Mannheim

NTLDS – ERSTE LIVE-REGISTRIERUNG HAT BEGONNEN!

Seit wenigen Tagen können erstmals Domain-Namen unter neuen generischen, nicht-internationalisierten Domain-Endungen registriert werden. Wir ziehen ein erstes Fazit – mit Licht und Schatten.

Der 5. Februar 2014 markiert einen historischen Tag in der Geschichte des noch jungen Internets: nach jahrelanger Vorbereitung konnte die Allgemeinheit erstmals Domains unter einer neuen, nicht-internationalisierten Endung registrieren. Ab sofort stehen also mit .bike, .clothing, .guru, .holdings, .plumbing, .singles und .ventures die ersten von hunderten neuen TLDs zur Verfügung. Und praktisch jede Woche kommen neue Endungen hinzu: inzwischen haben unter anderen .camera, .equipment, .estate, graphics, .lighting und .photography ihre Sunrise-Phasen beendet. Besonders groß ist das Interesse bisher an .guru: mit einem Anteil von 12.500 von insgesamt knapp 26.000 Domain-Registrierungen innerhalb der ersten 24 Stunden erwischt .guru den idealen Start. Am ersten Tag ebenfalls gut nachgefragt waren .bike, .clothing und .singles mit jeweils zwischen 2.000 und 4.000 Registrierungen. Von einem „Goldrausch“ kann man jedoch nicht sprechen. Zum Vergleich: unter .com wurden am 5. Februar 2014 exakt 99.078 Domains neu registriert und 61.296 gelöscht; unter dem Strich kommt .com damit netto auf ein Plus von genau 37.782 Domains. Aber natürlich gilt: jede Reise beginnt mit dem ersten Schritt, und die nTLDs haben noch eine lange Reise vor sich.

Wie schwer diese Reise am Anfang sein kann, belegen die ersten Hinweise auf Cybersquatting. So meldet domainincite.com die Registrierung von Domain-Namen wie americanapparel.clothing, adidas.clothing, akamai.guru oder americanexpress.guru, wobei zumindest auf den ersten Blick kein Bezug zum Markeninhaber ersichtlich sei. Auch im Trademark Clearinghouse soll eine verdächtig hohe Anzahl allgemein beschreibender Begriffe zum Eintrag gekommen sein. Allerdings haben sich bisher die Befürchtungen der Markenlobby, man müsse Millionen in den Schutz der eigenen Rechte investieren, noch nicht bewahrheitet. Offenbar schwenkt man um von einer proaktiven zu einer eher reaktiven Herangehensweise und wartet zunächst die weitere Entwicklung ab. Das dürfte Sinn machen, denn eine Registrierung der eigenen Marke unter sämtlichen neuen Endungen macht wirtschaftlich keinen Sinn. Enttäuschend ist jedoch, dass zum 21. Januar 2014 erst etwa 23.000 Marken im Trademark Clearinghouse vermerkt sind. Jahrelang Schutzmechanismen zu fordern, sie dann aber nicht zu nutzen, dürfte die Glaubwürdigkeit der Markenlobby kaum stärken.

Ein kleines bisschen stolz auf die Entwicklung der nTLDs ist man auch beim Starnberger Registrar united-domains GmbH, dessen Projekt dieser Newsletter ist. Mit einem Weltmarktanteil von 12 Prozent ist united-domains.de Marktführer in Europa bei den neuen Domain-Endungen; international steht der Domain-Spezialist auf dem 2. Platz hinter GoDaddy. Für die Kunden besonders erfreulich ist, dass die united-domains Gruppe am 5. Februar 2014 eine Zuteilungsquote von 71 Prozent erreicht hat. Das heißt: 71 Prozent aller eingereichten verbindlichen Vorbestellungen konnten in erfolgreiche Domain-Registrierungen umgewandelt werden. Erfolgreich ist united-domains auch im Bereich Markenschutz: Sämtliche Webadressen, die Markeninhaber über united-domains.de bevorrechtigt beantragt haben, konnten registriert werden. Genug des Eigenlobs, aber vielleicht denken Sie bei der nächsten Domain-Registrierung ja an uns!

Quelle: thedomains.com, domainincite.com, eigene Recherche

ICANN – GAC SETZT STRENGE SAFEGUARD-REGELN DURCH

Punktsieg für das Governmental Advisory Committee (GAC): die Vertreter der Regierungen innerhalb ICANNs setzten sich mit ihrer Forderung durch, zahlreichen neuen Domain-Endungen stärkere Vergabebeschränkungen aufzuerlegen.

Anlässlich des ICANN-Meetings in Peking hatte das GAC im April 2013 eine 12-seitige Stellungnahme veröffentlicht, bekannt geworden als „Peking-Kommuniqué“. In seinem Kommuniqué nimmt das GAC zu einer Vielzahl von Bewerbungen Stellung, teilt sie in Kategorien ein und spricht Empfehlungen aus, die als so genannter „Safeguard Advice“ mit einer Unterteilung in „Kategorie 1“ und „Kategorie 2“ bekannt wurden. Für Endungen aus „Kategorie 2“ empfahl das GAC insbesondere, dass der Betrieb öffentlichen Interessen dienen muss; betroffen waren vor allem „closed generics“-Endungen wie .app, .blog, .book, .hotel, .mail, .music und .shop. Im September hatte das „New gTLD Program Committee“ (NGPC) daraufhin für diese Endungen beschlossen, grünes Licht für den Abschluss des Registry-Vertrages zu geben. Voraussetzung blieb, dass der Bewerber dem Verbot zustimmt, die generische Endung allein für sich selbst zu nutzen. Mit dem Verbot der exklusiven Nutzung wird die freie Registrierung von Second Level Domains möglich. Bewerber wie Amazon für .music und Google für .blog hatten ein „single-registrant“-Geschäftsmodell angestrebt und aufgrund dieser Regelung nun keine Chance mehr, die Endungen, sollten sie den Zuschlag erhalten, ausschließlich für sich selbst zu nutzen.

Wie nunmehr bekannt wurde, will das NGPC auch Endungen aus „Kategorie 1“ reglementieren. Sie werden nochmals unterteilt in die vier Unterkategorien „Regulated Sectors“ (wie .kinder, .games, .eco, .hiv, .credit, .law, .reise), „Highly-regulated Sectors“ (wie .doctor, .bank, .lotto, .poker und .gmbh), „Potential for Cyber Bullying“ (wie .fail, .sucks, .wtf) und „Inherently Governmental Functions“ (wie .army, .navy und .airforce). Je nach Unterkategorie müssen die künftigen Registry-Betreiber besondere Voraussetzungen erfüllen, die sich jeweils verschärfen. Für Endungen aus dem Bereich „Regulated Sectors“ gilt beispielsweise, dass der Registry-Betreiber die Registrare dazu anhalten muss, auf die Einhaltung aller geltenden Gesetze hinzuweisen und auch die Domain-Inhaber darüber ausdrücklich zu informieren hat. TLDs aus dem Bereich „Highly-regulated Sectors“ müssen zusätzlich unter anderem eine Kontaktstelle schaffen, über die Missbrauch gemeldet werden kann und zudem mit der zuständigen staatlichen Stelle in Kontakt stehen. Für die beiden letztgenannten Unterkategorien gilt darüber hinaus die Verpflichtung, durch die Vergaberegeln das Risiko von Missbrauch zu reduzieren. Das NGPC hat diese Regeln offenbar bereits abgenickt.

Für die Bewerber bedeutet dies, dass sich die Rahmenbedingungen für ihre gewünschte Endung zum Teil erheblich ändern. Wie genau die Forderungen des GAC umgesetzt werden, wird die Praxis zeigen. Nicht auszuschliessen ist aber, dass sich einzelne Bewerber jetzt aus dem weiteren Prüfungsverfahren zurückziehen – nicht zuletzt, weil weitere Änderungen in Zukunft nicht ausgeschlossen sind.

Den Beschluss des NGPC finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/872

Quelle: icann.org, eigene Recherche

TLDS – NEUES VON .AFRICA, .NO UND .WINE

Dauerstreit um .wine: die US-Regierung hat die Internet-Verwaltung ICANN dazu gedrängt, die Endung ohne besondere Schutzmaßnahmen zuzulassen. In Norwegen überlegt man derweil die Zulassung kurzer .no-Domains, während .africa den Registrierungsbetrieb vorbereitet – hier die Kurznews.

Die südafrikanische ZA Central Registry (ZACR), die in der Vergangenheit auch unter der Firmierung „UniForum SA“ aufgetreten ist, zeigt sich zuversichtlich: der einzige verbliebene Bewerber um die neue Top Level Domain .africa hat angekündigt, im Mai 2014 mit der Registrierung beginnen zu wollen. Den Auftakt macht laut Neil Dundas, COO von ZACR, eine 90-tägige Sunrise- sowie eine Landrush-Phase; im September 2014 beginnt dann die Live-Registrierung, in der die neuen Domains auf Basis des bewährten „first come, first served“-Grundsatzes vergeben werden. Besondere Vergabebeschränkungen sind nicht geplant, so dass offenbar auch Europäer .africa-Domains registrieren können. Aktuell hat ZACR von ICANN die Einladung erhalten, die Vertragsverhandlungen abzuschliessen; bisher hätten sowohl die Umfirmierung als auch die Bereitstellung eines Continuing Operating Instrument (COI) für Verzögerungen gesorgt. Mit dem Beginn der Registrierung wäre wohl der Mitbewerber DotConnectAfrica Trust (DCA) nicht nur rechtlich, sondern auch tatsächlich endgültig aus dem Rennen. Noch besteht allerdings ein Funken Hoffnung: in die Root Zone ist .africa noch nicht eingetragen.

Die norwegische Registry Norid, Verwalterin der ccTLD .no, hat mitgeteilt, über eine Liberalisierung der strengen Vergaberegelungen nachzudenken. Im Rahmen einer öffentlichen Konsultation möchte Norid wissen, ob Privatpersonen künftig Domains direkt unterhalb von .no registrieren können sollen. Bisher steht dafür nur die offizielle Subdomain .priv.no zur Verfügung – mit entsprechend bescheidenem Erfolg: nur etwa 5.100 Domains sind unter .priv.no registriert; der Anteil an den rund 612.000 .no-Domains liegt beständig unter einem Prozent. Nun kann die Öffentlichkeit bis 11. März 2014 ihre Meinung kundtun. Die dafür eigens eingerichtete Informationsseite steht aktuell jedoch nur in Norwegisch zur Verfügung. Bisher gilt .no nicht als besonders nutzerfreundlich: eine Registrierung ist ausschließlich Unternehmen vorbehalten, die eine Niederlassung in Norwegen haben. Zudem dauert eine Registrierung in der Regel einen Tag und damit im Vergleich zu anderen Länderendungen ungewöhnlich lang.

Die Einführung der beiden globalen Top Level Domains .wine und .vin bleibt ein Politikum: mit Schreiben vom 30. Januar 2014 stellt Lawrence E. Strickling von der ICANN-Aufsichtsbehörde National Telecommunications and Information Administration (NTIA) nochmals klar, dass die USA die Delegierung beider Endungen ohne zusätzliche Schutzregeln wünschen. Hintergrund dieser Klarstellung ist der Umstand, dass innerhalb des ICANN-Regierungsbeirats Governmental Advisory Committee (GAC) heftig umstritten ist, wie mit den beiden Endungen umzugehen ist. Während die EU-Kommission darauf drängt, Begriffe wie Bordeaux, Chianti oder Rioja als geschützte Marken zu behandeln, sehen andere Länder wie Neuseeland, Kanada oder die USA die bisher verlangten Schutzregeln als ausreichend an. Im Mittelpunkt des Streits stehen dabei sogenannte „Geographical Indications“. Vor allem Kanada und die USA wollen verhindern, dass geographische Herkunftsangaben künftig bei ICANN mehr Schutz genießen, als ihnen nach den Grundsätzen des internationalen Markenrechts zusteht. ICANN gerät so immer mehr in ein Dilemma, da man die Aufsicht über die Root Zone mittelbar über IANA von der NTIA erhalten hat. Die Endungen .wine und .vin könnten damit zur Nagelprobe werden, wie sehr sich ICANN von der US-Aufsicht emanzipiert hat. Für die drei Bewerber um .wine und die zwei Bewerber um .vin bedeutet dies, dass weitere Verhandlungen nötig werden könnten, durch die sich die Entscheidung über den Zuschlag verzögert.

Eine Teilnahme an der .no-Konsultation ist möglich unter:
> http://kari-og-ola.norid.no/

Das Schreiben von Lawrence E. Strickling finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/871

Quelle: bizcommunity.com, norid.no, domainnamewire.com

.BERLIN – SUNRISE-START AM 14.02.2014

Am morgigen Freitag startet .berlin mit seiner Sunrise Period. Neben .ruhr ist .berlin die erste Endung, die die Sunrise nach dem Windhundprinzip laufen lässt.

Bei der DotBerlin GmbH & Co. KG, Verwalterin von .berlin, fällt am Freitag, den 14. Februar 2014, um 11:00 Uhr der Startschuss: die dreißigtägige Sunrise Periode beginnt. Für Markeninhaber, die ihre Marke unter der Endung .berlin als Domain sichern wollen, wird es zeitlich knapp. Denn anders als die anderen Sunrise-Phasen unter den neuen Endungen startet sie bei .berlin, wie auch schon .ruhr (regiodot GmbH & Co. KG), nach dem Prinzip „first come, first served“. Bei beiden Endungen geht es nicht nur darum, dass wer zuerst kommt, auch zuerst mahlt, sondern die Sunrise-Phase fällt jeweils deutlich kürzer aus als bei anderen Anbietern.

Hintergrund sind die am 30. September 2013 von ICANN veröffentlichten „Rights Protection Mechanism Requirements“ für das Trademark Clearinghouse, die zwei unterschiedliche Sunrise-Phasen beschreiben: einerseits die „End-Date Sunrise“, bei der die Registries Bestellungen für Domains annehmen und mit Ablauf der Phase die Registrierung durchführen, wobei Markeninhaber im Schnitt zwei Monate Zeit haben, die Bestellung einzureichen. Im Falle, dass zwei Inhaber der gleichen Marke die selbe Domain bestellen, hängt die Vergabe der Domain dann gegebenenfalls von einer Auktion ab. Nach diesem Verfahren verliefen die zahlreichen Sunrise Periods der neuen Endungen seit Oktober 2013. Die Alternative bildet die „Start-Date Sunrise“, für die das bekannte Prinzip „first come, first served“ gilt und bei der der erste Besteller die Domain erhält. Nach diesem Verfahren gehen seit 21. Januar 2014 .ruhr, deren Sunrise am 20. Februar 2014 endet, und ab 14. Februar bis 16. März 2014 jetzt auch .berlin an den Start.

Nach den bisherigen Erfahrungen mit den Sunrise-Phasen der neuen Endungen bringen die Sunrises nach dem „first come, first served“-Prinzip ein wenig Variation ins Spiel. Doch ist nicht mit überragenden Registrierungszahlen zu rechnen. Wie weiter oben beschrieben, ist trotz harschem Lobbyismus der Markenbranche der Andrang recht überschaubar. Die Endungen .ruhr und .berlin haben allerdings den Vorteil, mit dem regionalen Zielpublikum Endnutzer anzusprechen, die, was die Länderendung .de und die europäische Endung .eu betrifft, sich als sehr registrierungsfreudig erwiesen haben.

ICANNs „Rights Protection Mechanism Requirements“ für das Trademark Clearinghouse findet man unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/876

Quelle: icann.org, eigene Recherche

IBM.GURU – IBM REICHT ERSTE URS-KLAGE EIN

Das US-amerikanische IT-Unternehmen IBM macht unmittelbar nach Beginn der allgemeinen Registrierungsphase für einige neue Domain-Endungen das erste URS-Streitbeilegungsverfahren anhängig. Aus diesem Anlass wollen wir Ihnen das URS-Verfahren nochmals kurz vorstellen.

Am 05. Februar 2014 eröffneten die ersten neuen Domain-Endungen die allgemeine Registrierung. Einen Tag später war das erste Streitbeilegungsverfahren anhängig: IBM startete ein Verfahren nach der Uniform Rapid Suspension (URS) gegen die Domains ibm.guru und ibm.ventures, für die eine Person mit Sitz in Jersey City in New Jersey (USA) als Inhaber eingetragen ist (Fall 1542313). Es handelt sich dabei um das erste Verfahren gegen Domains unter neuen Domain-Endungen. Ein früheres Verfahren nach der URS war bereits gegen facebook.pw anhängig. Das Kürzel .pw steht für die Länderendung des kleinen Inselstaates Palau, der beim Neustart Mitte 2013 als erste Registry die URS übernommen hatte.

Das neue URS-Verfahren wird in Kürze ein gewohntes Bild werden, wie das von UDRP-Verfahren, die es seit knapp 15 Jahren gibt. Bei dem URS-Verfahren von IBM ist nur wenige Tage nach Beginn des Verfahrens noch nichts bekannt. URS-Verfahren sollen noch schneller als UDRP-Verfahren abgewickelt werden, aber ganz so schnell gehts nun auch wieder nicht. Mit Einreichen der elektronischen Antragsschrift beim National Arbitration Forum (NAF), einem von zwei akkreditierten URS-Streitbeilegungsinstitutionen, zahlt der Antragsteller auch die anfallende Verfahrensgebühr, die beim NAF bei bis zu 14 streitigen Domain-Namen US$ 375,- beträgt. Streitet man um mehr Domains, steigt die Gebühr an. In seiner Antragsschrift muss der Antragsteller nachweisen, dass die umstrittenen Domain-Namen identisch oder zum Verwechseln ähnlich seiner Marke sind, der Domain-Inhaber nicht berechtigt ist und die Registrierung bösgläubig vorgenommen hat. Da die URS ausschließlich in eindeutigen Fällen Anwendung findet, ergeht eine Entscheidung gegen den Antragsteller, wenn sich Zweifel ergeben. Es reichen aber schon Fehler bei einfachen Angaben, die zur Abweisung des Antrags führen; es gibt für die Parteien keine Möglichkeit, ihre Angaben zu korrigieren. Macht der Antragsteller einen Fehler und wird sein Antrag aufgrund dessen zurückgewiesen, muss er ein neues Verfahren starten. Die Gebühren des ersten Verfahrens erhält er nicht erstattet.

Dem Antragsgegner stehen 2.500 Zeichen zu Gebote, sich gegen den Antrag zu verteidigen. Ist seine Entgegnung eingegangen, wird die Akte unverzüglich an einen Experten weitergereicht, der sie auswertet und entscheidet. Das Reglement macht deutlich, dass der Handel mit Domains, ein großes Domain-Portfolio oder Domain-Parking nicht per se dafür spricht, dass der Domain-Inhaber in „bad faith“ agiert. Sollte der Domain-Inhaber nicht innerhalb der ihm gesetzten 14-Tage-Frist nach Zustellung der Antragsschrift reagieren, wird die Domain dekonnektiert; der Inhaber hat keinen Zugriff mehr auf die Domain und kann das WHOIS nicht ändern. Die URS spricht dann von einem Default-Fall, die Domain befindet sich in der „Default Period“. Dem Inhaber bleibt jedoch die Möglichkeit, binnen sechs Monaten einen Antrag auf erneute Prüfung zu stellen und seine Entgegnung vorzubringen. Sollte er obsiegen, wird die Domain wieder konnektiert und er hat wieder vollen Zugriff auf die Domain. Sollte es bei der Dekonnektierung bleiben, wird die Domain nach Ablauf der Registrierungsperiode wieder frei.

Welche Endentscheidung zuletzt auch immer im URS-Verfahren ergeht, den Parteien eröffnet sich das Rechtsmittel der Beschwerde (Appeal), in deren Rahmen die Sach- und Rechtslage nochmals geprüft wird. Darüber hinaus können die Parteien nationale Gerichte anrufen oder einfach ein UDRP-Verfahren anstrengen. Das URS-Reglement macht klar, dass die URS-Entscheidung für andere Verfahren nicht bindend ist.

Das Reglement der URS findet man unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/711

Weitere Informationen zur URS findet man bei National Arbitration Forum (NAF) unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/873

Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> http://www.domain-anwalt.de

Quelle: muepe.de, eigene Recherche

.CN – DOMAIN-HANDELSBOOM IN CHINA

Die vergangene Domain-Handelswoche bot erneut sehr gute Zahlen und konnte sich von der vorangegangenen mit vier Domain-Namen im sechsstelligen Euro-Bereich absetzen: offensichtlich ist anlässlich einer Auktion ein Run auf .cn-Domains entstanden.

Gleich vier Domains mit der chinesischen Endung .cn erzielten Preise gut im sechsstelligen Euro-Bereich, gefolgt von einer weiteren, knapp unter der 100.000,- Euro-Marke. Eine weitere, makers.com.cn, zeigt den Preis für Domains auf der dritten Ebene: sie kostete lediglich US$ 5.000,- (ca. EUR 3.704,-). Auch .com lieferte, mit liu.com zu US$ 155.688,- (ca. EUR 115.324,-), eine hochpreisige Domain, neben zahlreichen weiteren um die US$ 50.0000,-.

Die deutsche Endung .de bot keinen herausragenden Anblick, aber wusste mit bau24.de für EUR 12.000,- doch ein ansprechendes Geschäft darzubieten. Besser sah die kolumbianische Endung .co mit sandwich.co für US$ 18.000,- (ca. EUR 13.333,-) aus. Nach unserer Erinnerung erstmals dabei ist diesmal die haitianische Endung .ht mit www.ht für US$ 4.600,- (ca. EUR 3.407,-). Die generischen Endungen neben .com lieferten normale Preise mit der etwas heraus stechenden singular.net für US$ 13.400,- (ca. EUR 9.926,-) und zwei .info-Domains. Insgesamt war es wieder eine erfreuliche Domain-Handelswoche.

Länder Endungen
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lb.cn – CNY 1.100.000,- (ca. EUR 132.137,-)
one.cn – CNY 1.004.000,- (ca. EUR 120.605,-)
shop.cn – CNY 1.002.000,- (ca. EUR 120.364,-)
me.cn – CNY 920.000,- (ca. EUR 110.514,-)
ai.cn – CNY 816.000,- (ca. EUR 98.021,-)
makers.com.cn – US$ 5.000,- (ca. EUR 3.704,-)

sandwich.co – US$ 18.000,- (ca. EUR 13.333,-)
picnic.co – US$ 9.999,- (ca. EUR 7.407,-)
random.co – US$ 9.999,- (ca. EUR 7.407,-)

pling.us – GBP 10.000,- (ca. EUR 12.029,-)
bau24.de – EUR 12.000,-
amazing.ca – CAD 17.515,- (ca. EUR 11.638,-)
ixl.ca – US$ 10.355,- (ca. EUR 7.670,-)
loftladders.co.uk – GBP 5.350,- (ca. EUR 6.435,-)
markenschutz.ch – EUR 5.000,-
360.tv – US$ 6.000,- (ca. EUR 4.444,-)
onedrive.com.au – US$ 5.000,- (ca. EUR 3.704,-)
word.tv – US$ 5.000,- (ca. EUR 3.704,-)
blender.co.uk – US$ 4.999,- (ca. EUR 3.703,-)
www.ht – US$ 4.600,- (ca. EUR 3.407,-)

Generische Endungen
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labels.info – US$ 5.500,- (ca. EUR 4.074,-)
startpage.info – US$ 2.500,- (ca. EUR 1.852,-)

singular.net – US$ 13.400,- (ca. EUR 9.926,-)
classified.net – US$ 7.800,- (ca. EUR 5.778,-)
arm.net – EUR 4.100,-
apr.net – US$ 5.000,- (ca. EUR 3.704,-)
grafeno.org – US$ 5.000,- (ca. EUR 3.704,-)
breeders.org – US$ 4.500,- (ca. EUR 3.333,-)
disabilityresource.org – US$ 3.600,- (ca. EUR 2.667,-)
sera.net – US$ 3.488,- (ca. EUR 2.584,-)
41991.net – US$ 3.216,- (ca. EUR 2.382,-)
beginner.org – US$ 3.200,- (ca. EUR 2.370,-)
watson.net – US$ 3.000,- (ca. EUR 2.222,-)
careerco.net – US$ 2.800,- (ca. EUR 2.074,-)
sieve.net – US$ 2.730,- (ca. EUR 2.022,-)
ladyblog.net – US$ 2.500,- (ca. EUR 1.852,-)
shareworks.net – US$ 2.500,- (ca. EUR 1.852,-)
rewardscreditcards.org – US$ 2.499,- (ca. EUR 1.851,-)
heron.org – US$ 2.488,- (ca. EUR 1.843,-)
moroccotoday.net – US$ 2.439,- (ca. EUR 1.807,-)

.com
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liu.com – US$ 155.688,- (ca. EUR 115.324,-)
bak.com – US$ 50.100,- (ca. EUR 37.111,-)
daum.com – US$ 50.000,- (ca. EUR 37.037,-)
jean.com – US$ 50.000,- (ca. EUR 37.037,-)
zhao.com – US$ 50.000,- (ca. EUR 37.037,-)
liang.com – US$ 45.000,- (ca. EUR 33.333,-)
juggs.com – US$ 41.600,- (ca. EUR 30.815,-)
spokes.com – US$ 40.000,- (ca. EUR 29.630,-)
btb.com – US$ 38.350,- (ca. EUR 28.407,-)
authorization.com – US$ 35.100,- (ca. EUR 26.000,-)
loveyourjob.com – US$ 22.500,- (ca. EUR 16.667,-)
rottencredit.com – US$ 22.000,- (ca. EUR 16.296,-)
rateworld.com – US$ 20.000,- (ca. EUR 14.815,-)
haobo.com – US$ 16.703,- (ca. EUR 12.373,-)

Weitere Domain-Preise finden Sie unter:
> http://www.domain-spiegel.de

Quelle: dnjournal.com, sedo.de, thedomains.com

IHK – SEMINAR ZUM VERBRAUCHERRECHT IN MANNHEIM

Die Industrie- und Handelskammer Rhein-Neckar gibt im März 2014 in Zusammenarbeit mit Trusted Shops eine Veranstaltung zum Verbraucherrecht. Für IHK-Mitglieder ist die Teilnahme kostenlos.

Anlass für die Veranstaltung ist eine neue EU-Richtlinie über Rechte der Verbraucher (Verbraucherrechterichtlinie) vom 22. November 2013, die am 13. Juni 2014 in Kraft tritt. Mit dieser Richtlinie werden Regelungen über Haustürgeschäfte und Fernabsatzgeschäfte zusammengeführt. Dies hat zahlreiche Änderungen für Online-Händler zur Folge, die in dem Seminar nahe gebracht werden. Die Änderungen betreffen alle Online-Händler. Da eine Übergangsfrist nicht vorgesehen ist, müssen alle Texte sowie teilweise die Abläufe in Online-Shops bereits am 13. Juni umgestellt sein. In der Veranstaltung werden die neuen Informationspflichten und die Änderungen beim Widerrufsrecht (Fristen und Ausübung, Widerrufsbelehrung, Hin- und Rücksendekosten, Wertersatz) vorgestellt. Im Rahmen der dreistündigen Veranstaltung bleibt ausreichend Zeit für Fragen.

Die Veranstaltung findet am Dienstag, 11. März 2013 von 15.00 bis 18.00 Uhr, in den Räumen der Industrie- und Handelskammer Rhein Neckar, L1 2 in 68161 Mannheim statt. Für Mitglieder der IHK Rhein-Neckar ist die Veranstaltung kostenlos.

Weitere Informationen und Anmeldung unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/874

Einen kurzen Überblick über die Änderungen durch die Verbraucherrechterichtlinie finden Sie beim Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz:
> http://www.domain-recht.de/verweis/875

Quelle ihk24.de, bmj.de

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