Domain-Newsletter

Ausgabe #702 – 06. Februar 2014

Themen: RAA – Working Party erhöht Druck auf ICANN | Statistik – Irans .ir beliebt wie nie | TLDs – Neues von .ke, .tr und .uk | Donuts – 7 nTLDs = 1.200 Sunrise-Domains | Claim Notice – so informiert das TMCH | wan.cn – China-Domains im Handelshöhenflug | München – Marken & nTLDs für Fachangestellte

RAA – WORKING PARTY ERHÖHT DRUCK AUF ICANN

Die Diskussionen um das neue Registrar Accreditation Agreement (RAA) reissen nicht ab: die europäische „Art. 29 Data Protection Working Party“ geht weiterhin davon aus, dass der reformierte Grundlagenvertrag zwischen der Internet-Verwaltung ICANN und den Domain-Registraren gegen europäisches Datenschutzrecht verstößt.

Im Juni 2013 hatte sich ICANN mit den Registraren auf eine Neufassung des RAA verständigt. Sie bringt zahlreiche Änderungen für die Praxis mit sich. Dazu gehören unter anderem die Pflicht zur Validierung der Daten des Inhabers im Rahmen der Registrierung einer Domain sowie eine Art Vorratsdatenspeicherung für Registrare, wonach sie für die Dauer des Vertragsverhältnisses sowie weitere zwei Jahre nach dessen Ende insbesondere den vollständigen Namen, Adresse, eMail, Telefonnummer, die WHOIS-Daten und die Art der mit der Registrierung erworbenen Domain-Dienstleistungen speichern müssen. Hiergegen erhob die „Art. 29 Data Protection Working Party“, die mit Vertretern der Datenschutzbehörden aus der EU-Kommission, jedem EU-Mitgliedsland und dem Europäischen Datenschutzbeauftragten besetzt ist, erhebliche datenschutzrechtliche Bedenken. ICANN versuchte, diesen Bedenken durch eine im RAA enthaltene Verzichtserklärung Rechnung zu tragen, wonach ein Registrar zur Vermeidung von Rechtsverstößen eine Befreiung von der Pflicht zur Datenspeicherung verlangen kann. Allerdings sprach ICANN der „Working Party“ die Kompetenz ab, eine für europäische Registrare verbindliche Stellungnahme („legal opinion“) zum Vorliegen eines solchen Rechtsverstosses abzugeben.

Die Retourkutsche folgte Anfang Januar 2014. In einem erneuten Schreiben wies Chairman Jacob Kohnstamm darauf hin, dass ICANN den Bedenken der „Working Party“ nicht ausreichend Rechnung getragen habe, weshalb man die Diskussion nun fortsetze. Jeder europäische Registrar sei an die Richtlinie 95/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates gebunden. Diese verpflichtet die Mitgliedsstaaten in Artikel 6 e), dass personenbezogene Daten nicht länger, als es für die Realisierung der Zwecke, für die sie erhoben oder weiterverarbeitet werden, erforderlich ist, in einer Form aufbewahrt werden, die die Identifizierung der betroffenen Personen ermöglicht. Dem RAA sei ein solchermaßen legitimer Zweck nicht zu entnehmen. Man fordert ICANN daher wiederum auf, diese Stellungnahme als verbindlich anzuerkennen, sofern ein in Europa ansässiger Domain-Registrar eine Befreiung verlangt. Dabei betont die „Working Party“ nochmals eindringlich, dass sich alle 28 EU-Mitgliedsländer dieser Einschätzung angeschlossen haben.

Parallel verlangt nun der erste europäische Registrar von ICANN eine Befreiung von der Pflicht zur Datenspeicherung: der französische Provider OVH SAS macht geltend, dass Teile des RAAs gegen französisches Datenschutzrecht verstoßen. Dabei beruft sich OVH auf die „legal opinion“ eines französischen Anwalts, der eine Verletzung von Artikel 6-5 des Loi n° 78-17 du 6 janvier 1978 annimmt, das sich aus Richtlinie 95/46/EG ableitet. Allerdings verlangt OVH keine vollständige Befreiung, sondern lediglich eine Reduzierung der Speicherfrist von zwei auf ein Jahr nach Ende des Registrierungsvertrages. ICANN beabsichtigt, diesem Wunsch zu entsprechen, möchte aber zuerst der Öffentlichkeit die Gelegenheit geben, sich bis Ende Februar 2014 zu äussern. Das Problem birgt für Registrare enorme Sprengkraft: nur wer das reformierte RAA akzeptiert, darf seinen Kunden Domains mit neuer globaler Domain-Endung anbieten.

Das Schreiben der „Working Party“ finden Sie unter:
> http://domainincite.com/docs/20140108_letter_icann.pdf

Die Ankündigung von ICANN finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/865

Weitere Informationen zur „Working Party“ finden Sie unter:
> http://ec.europa.eu/justice/data-protection/article-29/

Quelle: domainincite.com, eigene Recherche

STATISTIK – IRANS .IR BELIEBT WIE NIE

Neues Jahr, altes Leid: auch wenn wir gerne mit einer frohen Botschaft gestartet wären – für .info fängt 2014 nicht gut an. Bei allen anderen wichtigen Registries klettern die Registrierungszahlen hingegen nach oben.

Zunächst der Blick auf .com, die mit einem Zuwachs von etwas über 300.000 Domains netto in den ersten vier Wochen des Jahres einen eher mittelmäßigen Start hinlegte. Zum Vergleich: im Januar 2013 freute sich die Registry VeriSign noch über einen Anstieg von über 700.000 Domains netto. Zweiterfolgreichste Domain-Endung der Welt bleibt .de, die mit einem Zuwachs von 46.718 Domains aber auch schon bessere Zeiten gesehen hat. Allerdings erweist sich .de weiterhin als harter Brocken für .net, die angetreten war, um den zweiten Platz zu erobern. Angesichts eines Anstiegs von lediglich knapp 3.300 Domains ist dieses Ziel aber in die Ferne gerückt – genauer gesagt, knapp 500.000 Domains weit weg. Zumindest im Jahr 2014 dürfte .de damit den Angriff erneut abwehren können. Aber immerhin legt .net zu, was .info nicht behaupten kann: auch hier bleibt unter dem Strich erneut ein sechsstelliger Verlust.

Für die Europa-Domain .eu (dotEU) meldet EURid erfreuliche Zahlen. Zwar veröffentlicht die Registry seit geraumer Zeit keine tagesaktuellen Statistiken mehr; Aufschluss gibt aber zumindest der Quartalsbericht, den EURid kürzlich für das 3. Quartal 2013 vorgelegt hat. Demnach ging die Zahl der registrierten .eu-Domains um 3.051 leicht auf 3.700.189 zurück. Im Vorjahresvergleich konnte .eu aber immerhin noch um 34.749 Domains zulegen. Besonders begehrt war .eu im 3. Quartal 2013 in Irland, Portugal und Estland. Vergleicht man die Entwicklung mit dem 3. Quartal 2012, steigerte sich .eu vor allem in Malta, Bulgarien und Österreich; hier lagen die Zuwächse zwischen 17,1 und 14,1 Prozent. Ebenfalls stabil zeigt sich die „renewal quote“: der Anteil der Vertragsverlängerungen bewegt sich seit 2007 konstant bei mindestens 80 Prozent.

Blicken wir schließlich auf ausgewählte Länderendungen im Ausland, hier zunächst nach Weißrussland. Die oft als „bayerische“ Domain vermarktete ccTLD .by konnte im Jahr 2013 deutlich wachsen: dank eines Anstiegs von rund 36.000 Domains notierte .by zum Jahresende 2013 bei etwa 94.000 Domains. Ob und inwieweit sich die Einführung von .bayern hier auswirken wird, wird man sehen müssen. Ebenfalls besonders gefragt ist derzeit die iranische Länderendung .ir: wie das Council of European National Top-Level Domain Registries (CENTR) mitteilt, legte .ir im Jahr 2013 um 47 Prozent zu – kein anderes CENTR-Mitglied hat auch nur annähernd so gute Zahlen erreicht. Die zweitplatzierte .pt (Portugal) vermeldet einen Anstieg um „nur“ 16,4 Prozent, .ru (Russland) immerhin 15,5 Prozent. Im Schatten der Einführung der neuen globalen Top Level Domains rücken damit auch die Länderendungen vermehrt in das öffentliche Interesse.

Die aktuellen Domain-Zahlen:
—————————-

.de – 15.638.094 – (Vergleich zum Vormonat: + 46.718)
.at – 1.220.505 – (Vergleich zum Vormonat: + 4.461)
.com – 112.172.309 – (Vergleich zum Vormonat: + 328.906)
.net – 15.168.598 – (Vergleich zum Vormonat: + 3.293)
.org – 10.419.404 – (Vergleich zum Vormonat: + 20.098)
.info – 5.823.797 – (Vergleich zum Vormonat: – 110.199)
.biz – 2.660.603 – (Vergleich zum Vormonat: + 11.201)
.us – 1.861.249 – (Vergleich zum Vormonat: + 7.119)

(Stand 2. Februar 2014)

Aktuelle Domain-Zahlen finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de

Weitere Registrar-Statistiken finden Sie unter:
> http://www.registrarstats.com

Den EURid-Bericht für das 3. Quartal 2013 finden Sie unter:
> http://www.eurid.eu/en/about-us/publications

Quelle: eurid.eu, centr.org, eigene Recherche

TLDS – NEUES VON .KE, .TR UND .UK

Revolutionäre Pläne in Kenia: nach dem Willen einer Regierungskommission soll die Registry künftig gewinnorientiert arbeiten. In Großbritannien will man dagegen im Juni 2014 mit kurzen .uk-Domains loslegen, während der türkische Domain-Markt zu florieren beginnt – hier unsere Kurznews.

Der kenianische Domain-Markt steht vor grundlegenden Änderungen: nach Plänen der Communications Commission von Kenia (CKK) soll die Registry Kenya Network Information Center (KeNIC) in Zukunft nicht gemeinnützig, sondern gewinnorientiert arbeiten. Obwohl KeNIC bereits seit über einem Jahrzehnt das Ruder innehat, fällt die Zahl der registrierten .ke-Domains mit aktuell etwa 30.000 bescheiden aus; von der Status-Änderung erhofft man sich demgemäß ein aktiveres Marketing und damit steigende Registrierungszahlen. Zudem sollen Intrigen in der bisherigen Geschäftsleitung (sieben CEOs innerhalb der letzten sechs Jahre) einen größeren Erfolg verhindert haben; auch dieses Problem will die CKK miterledigen. Nicht ganz so begeistert gibt sich die kenianische Telekommunikationsbranche: so warnt etwa die Telecommunications Service Providers Association of Kenya (TESPOK), dass man ICANN informieren werde, sollten ihre Interessen nicht ausreichend berücksichtigt werden; konkret möchte man sich vor allem gegen eine Kommerzialisierung wenden. Ob und welchen Einfluss dies auf die Vergabe von .ke-Domains haben wird, bleibt abzuwarten.

Die türkische Domain-Handelsplattform AlanAdlari.com hat einen Jahresbericht für 2013 veröffentlicht. Das bisher einzige in diesem Markt tätige türkische Unternehmen hat demnach 55.255 Domains zum Verkauf angeboten; immerhin 330 davon fanden einen neuen Inhaber. Mit 222 Verkäufen oder umgerechnet 67 Prozent ziemlich genau zwei Drittel hiervon entfielen auf .com, dahinter folgt .net mit 54 Verkäufen vor .org mit 34 Verkäufen. Zu Verkäufen von türkischen .tr-Domains finden sich keine exakten Angaben. Das gesamte Handelsvolumen betrug TRY 690.599,- oder umgerechnet etwa EUR 226.233,-; das ergibt einen Durchschnittspreis von umgerechnet etwa EUR 685,-. Dabei muss Länge der Domain kein Nachteil sein: die meisten Verkäufe betreffen Adressen mit acht bis elf Zeichen. Teuerste Adresse war mekan.com zu US$ 51.500,- (ca. EUR 38.180,-) vor reklam.net mit etwa EUR 13.100,-. Dazwischen schob sich für runde US$ 50.000,- ein privater Verkauf, zu dem AlanAdlari.com aber keine weiteren Informationen liefert.

Die britische Registry Nominet hat vor wenigen Tagen bekanntgegeben, dass die Registrierung von Internetadressen direkt unterhalb der Top Level Domain .uk erstmals ab dem 10. Juni 2014 möglich sein wird. Statt auf eine Subdomain unter .co.uk oder .org.uk ausweichen zu müssen, stehen damit künftig auch Adressen im Format muster.uk zur Verfügung. Alle bisherigen Registrierungen behalten ihre Gültigkeit und werden auch in Zukunft funktionieren. Wer bereits Inhaber einer .uk-Domain ist, profitiert zudem von einigen Sonderregeln: Inhaber einer vor dem 29. Oktober 2013 registrierten .co.uk-Domain erhalten zum Beispiel das Recht des Erstzugriffs auf das kurze .uk-Pendant; für andere Subdomains wie .org.uk gilt dieses Vorrecht jedoch nur, wenn die .co.uk-Variante nicht bereits vergeben ist. Hinweise, wem das Vorrecht zusteht, finden sich ab sofort im WHOIS-Eintrag. Das Vorrecht ist auf die Dauer von fünf Jahren befristet, kann jederzeit ausgeübt werden und ist an die Domain, nicht an den Inhaber gebunden, so dass es im Fall des Verkaufs auf den Käufer mit übergeht. Parallel hat Nominet unter der Domain dotuklaunch.co.uk eine eigene Kampagnen-Website gestartet, in der sich weitere Hinweise zu den geplanten Änderungen finden.

Den Domain Report 2013 von AlanAdlari.com finden Sie unter:
> http://www.thedomains.com/wp-content/TurkishDomainStudy.png

Weitere Informationen zu den kurzen .uk-Domains finden Sie unter:
> http://www.dotuklaunch.co.uk/

Quelle: standardmedia.co.ke, thedomains.com, nominet.org.uk

DONUTS – 7 NTLDS = 1.200 SUNRISE-DOMAINS

Sieben neue Endungen von Donuts schlossen am 25. Januar 2014 ihre Sunrise-Phase ab. Am 31. Januar 2014 wurden die entsprechenden Zone Files zur Einsicht freigegeben. Lediglich rund 1.200 Domains wurden während dieses Zeitraums registriert. Bei Donuts ist man dennoch zufrieden.

Sieht so ein erfolgreicher Start von Domain-Endungen aus? Sieben neue Domain-Endungen und 1.200 Registrierungen? Im Detail (laut domainincite.com und bestätigt von Donuts):

.clothing – 560

.holdings – 166

.bike – 146

.ventures – 125

.guru – 117

.singles – 50

.plumbing – 44

Kevin Murphy von domainincite.com stellt dem die Sunrise von .co entgegen, die 2011 mit 11.000 Bestellungen aufwarten konnte. Doch Richard Tindal (COO Donuts Inc.) erklärte in einem Kommentar zu Murphys Artikel, dass einerseits die von diesem genannten Zahlen ziemlich korrekt sind und man bei Donuts mit den Entwicklungen aber zufrieden ist. Allerdings sieht das Geschäftsmodell von Donuts auch etwas anders aus als bei anderen Anbietern. Die in fünf Kategorien gestaffelten Preise für jede der unterschiedlichen Registrierungsphasen scheinen laut Tindal die Erwartungen zu erfüllen. Hinzu kommen die Einnahmen durch Einträge in das Donuts-eigene Markenschutzprogramm „Domains Protected Marks List“ (DPML), das die Erwartungen von Donuts übertreffe. Entsprechend winkt Tindal ab: wer als Registry allein auf Passivregistrierungen von Markeninhabern hofft, sollte sein Geschäftsmodell überdenken.

Kevin Murphy stellte bei der Untersuchung der Zone Files fest, dass Konzerne wie Apple, Microsoft, Wal-Mart und Samsung weitestgehend – die DPML nutzend – ihre Marken bei allen sieben Endungen blockiert haben. Allerdings griff Apple bei mac.guru, ipad.guru und iphone.guru zu. Die Endungen .clothing und .bike sind erwartungsgemäß von Markeninhabern aus der jeweiligen Branche besetzt. Aber Markenbrandings der Modebranche finden sich beispielsweise nicht unter .bike und vice versa. Allerdings findet Kevin Murphy auch zweifelhafte Registrierungen. So sind zahlreiche generischen Begriffe wie unter den Endungen von dem auf das Recht des geistigen Eigentums spezialisierten Anwalt Thomas Brackey von Freund & Brackey registriert. Wie eine andere Quelle mitteilt sind beispielsweise Begriffe wie Pizza und Bayern betroffen. Verschiedene nTLD-Bewerber schafften es, ihre Endungen unter den sieben Donuts-Endungen zu registrieren. Darunter finden sich von What Box, Bewerber um unter anderem .wedding und .realastate, die Domains realastate .guru und wedding.guru. Aus Sicht von Tindal ist das unproblematisch: die Domain-Inhaber haben den von ICANN verlangten und mit einem Markeneintrag in das Trademark Clearinghouse generierten SMD-File und sind damit berechtigt, während der Sunrise die Markendomains zu registrieren.

Hatten wir Ende vergangenen Jahres angekündigt, nachdem das Ergebnis der Shabaka-Sunrise mit ca. vier Domains bekannt wurde, ein Urteil lasse sich erst Ende Januar abgeben, wenn weitere Sunrise-Ergebnisse vorliegen, so fiele das Urteil jetzt nicht positiv aus. Doch machen acht Domain-Endungen noch keinen Frühling. Wir warten die weiteren Entwicklungen ab. In zwanzig oder dreißig Jahren, wenn viele Endungen auf der Strecke geblieben sind, wird sich zuletzt zeigen, dass sich der Schritt zu mehr Endungen doch gelohnt hat.

Den Artikel von Kevin Murphy mit weiteren Infrmationen finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/866

Mehr zur DPML finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/867

Quelle: domainincite.com, eigene Recherche

CLAIM NOTICE – SO INFORMIERT DAS TMCH

Mit dem Start der ersten sieben Donuts-Endungen in die Live-Registrierungsphase wird nun auch endlich der Claims-Service des Trademark Clearinghouse (TMCH) interessant. Diesen werden zahlreiche Endnutzer bei Domain-Registrierungen kennenlernen.

Das Trademark Clearinghouse weist von Haus aus zwei verschiedene Dienste auf: mit Eintragung der eigenen Marke ins TMCH kann der Markeninhaber an Sunrise-Phasen teilnehmen und wird mindestens 90 Tage lang nach Ende der Sunrise darüber informiert, wenn ein Dritter eine marken-, label- oder TM+50-identische Domain unter einer der neuen Endungen registriert. Doch bevor der Markeninhaber davon erfährt, erhält der Registrierende den Hinweis auf eine mögliche Markenrechtsverletzung. Wie sieht das Verfahren und der Hinweis konkret aus?

ICANN hat gewisse Standards aufgestellt, welche Informationen dem Domain-Besteller an die Hand gegeben werden sollen. Im Einzelnen wird die Aufmachung der Informationen und an welcher Stelle im Registrierungsprozess der Besteller informiert wird, von Registrar zu Registrar von einander abweichen. Der Domain-Besteller erhält in jedem Falle eine „Trademark Claim Notice“, bevor er die Bestellung abgeschlossen hat bzw. der Registrar die Bestellung an die Registry weitergibt. In der Claim Notice wird dem Besteller mitgeteilt, dass er diese Nachricht erhält, weil er eine Domain im Begriff ist zu registrieren, die über das TMCH geschützt ist. Da Markenrechtsverletzungen abhängig von eigenen Rechten und der Nutzung der Domain sind und zudem Marken in zahlreiche unterschiedliche Waren- und Dienstleistungsklassen unterteilt sind, geht mit Registrierung der Domain nicht zwingend eine Markenrechtsverletzung einher. Aus diesem Grunde zeigt die „Trademark Claim Notice“ nach einigen aufklärenden Worten die Marke, das Markenamt, bei der sie registriert ist, die Klassen, für die sie eingetragen ist, den Markeninhaber und seine TMCH-Kontaktperson. Sollten mehrere identische Marken ins TMCH eingetragen sein, werden selbstverständlich alle Marken und Markeninhaber in der Claim Notice angezeigt, jeweils in genau der Sprache und dem Zeichensatz, in dem die Marke im jeweiligen Markenregister steht, gegebenenfalls also in japanischen, arabischen oder sonstigen Zeichen.

Der Domain-Registrierende steht nun vor der Frage, ob er die Bestellung fortsetzt oder abbricht. Die Claim Notice legt nahe, gegebenenfalls einen spezialisierten Anwalt zu konsultieren. Das dürfte in einer Vielzahl von Fällen richtig sein. Sofern der Besteller die Domain registriert, erhalten die Markeninhaber eine entsprechende Information und können dann entscheiden, ob sie ein Verfahren nach der Uniform Rapid Suspension (URS) einleiten. Der Besteller neuer Domains muss sich allerdings unabhängig vom Claim-Service im Klaren darüber sein, dass auch wenn er keinen Hinweis erhält, mit Registrierung der Domain und der von ihm angestrebten konkreten Nutzung der Domain Markenrechte Dritter verletzt werden können. Denn lediglich ein kleiner Bruchteil aller weltweit registrierten Marken stehen bisher im Trademark Clearinghouse.

Informationen zu Labels und TM+50 finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/868

Informationen zur URS findet man unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/869

Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> http://www.domain-anwalt.de

Quelle: eigene Recherche

WAN.CN – CHINA-DOMAINS IM HANDELSHÖHENFLUG

Die vergangene Domain-Handelswoche lieferte schon wieder drei Domains mit Preisen im sechsstelligen Euro-Bereich, wobei sich wiederum eine chinesische .cn-Domain darunter fand. Darüber hinaus waren die Preise auch erfreulich, außer unter .de.

Nachdem vorangegangene Woche bereits die Domain games.cn für Reibach gesorgt hatte, räumte die chinesische Variante für das englische „Games“ (wan) gleich doppelt ab. Unter der chinesischen Endung erzielte wan.cn den Preis von CNY 1.502.000,- (ca. EUR 182.217,-), unter .com lag der Preis nochmals deutlich höher: wan.com erzielte US$ 800.000,- (ca. EUR 583.942,-). Ferner zeigte sich auch true.com mit dem Preis von US$ 350.000,- (ca. EUR 255.474,-) spitze.

Neben wan.cn reihten sich bei den Länderendungen kingdom.co.uk zu einem Preis von GBP 18.888,- (ca. EUR 23.009,-) und gleich darauf fyi.tv für US$ 30.000,- (ca. EUR 21.898,-) ein. Die deutsche Endung, für die wir vergangene Woche fälschlicherweise den Verkauf von immobilien.de für nicht einmal EUR 5.000,- angezeigt hatten (tatsächlich war es die belgische Endung .be), stieg diesmal erst bei EUR 3.200,- mit weltmeisterschaft.de ein. Mehrfach vertreten war die selten gehandelte, aber immer beliebtere Endung .io (Britisches Territorium im Indischen Ozean). Sogar die sonstigen generischen Endungen hatten mit offer .net für US$ 50.000,- (ca. EUR 36.496,-) etwas Hochpreisiges anzubieten. Die vergangene Domain-Handelswoche war erfreulich.

Länder Endungen
—————

wan.cn – CNY 1.502.000,- (ca. EUR 182.217,-)

kingdom.co.uk – GBP 18.888,- (ca. EUR 23.009,-)

fyi.tv – US$ 30.000,- (ca. EUR 21.898,-)
lotterie.at – EUR 15.000,-
air.tv – US$ 9.500,- (ca. EUR 6.934,-)
828.cn – US$ 7.980,- (ca. EUR 5.825,-)
yaap.es – EUR 5.500,-
med24.no – EUR 3.500,-
francecarte.fr – EUR 3.400,-
blue.io – US$ 4.500,- (ca. EUR 3.285,-)
weltmeisterschaft.de – EUR 3.200,-
vpn.cc – GBP 2.269,- (ca. EUR 2.764,-)
elastic.co.uk – GBP 2.151,- (ca. EUR 2.620,-)
pic.io – US$ 3.500,- (ca. EUR 2.555,-)
magazin.es – EUR 2.502,-
impotenza.it – EUR 2.300,-
solar4you.de – EUR 2.050,-
hazard.us – US$ 2.800,- (ca. EUR 2.044,-)
vedi.de – EUR 2.000,-
onlinecasino.pm – EUR 1.999,-

Generische Endungen
——————-

site.pro – US$ 2.900,- (ca. EUR 2.117,-)
ek.biz – EUR 1.900,-
abn.info – EUR 1.750,-
speedy.info – US$ 2.000,- (ca. EUR 1.460,-)

offer.net – US$ 50.000,- (ca. EUR 36.496,-)
hui.net – US$ 8.125,- (ca. EUR 5.931,-)
opg.net – US$ 3.500,- (ca. EUR 2.555,-)
onlineboutiques.net – US$ 3.250,- (ca. EUR 2.372,-)
presidential.net – US$ 3.221,- (ca. EUR 2.351,-)
immointernet.org – US$ 2.990,- (ca. EUR 2.182,-)
leadernet.org – US$ 2.888,- (ca. EUR 2.108,-)
3e.net – US$ 2.800,- (ca. EUR 2.044,-)
coughdrop.net – US$ 2.800,- (ca. EUR 2.044,-)
wpti.org – US$ 2.569,- (ca. EUR 1.875,-)
templates4u.net – US$ 2.551,- (ca. EUR 1.862,-)
freesharing.org – US$ 2.500,- (ca. EUR 1.825,-)
luster.net – US$ 2.500,- (ca. EUR 1.825,-)
credithelpny.org – US$ 2.400,- (ca. EUR 1.752,-)
movere.net – US$ 2.088,- (ca. EUR 1.524,-)
alarabiya.org – US$ 1.800,- (ca. EUR 1.314,-)
worldnewsstand.net – US$ 1.800,- (ca. EUR 1.314,-)

.com
—-

wan.com – US$ 800.000,- (ca. EUR 583.942,-)
true.com – US$ 350.000,- (ca. EUR 255.474,-)
teamshirts.com – US$ 89.000,- (ca. EUR 64.964,-)
heard.com – US$ 40.000,- (ca. EUR 29.197,-)
hellomoney.com – US$ 24.000,- (ca. EUR 17.518,-)
bvaa.com – US$ 15.000,- (ca. EUR 10.949,-)
bwm.com – US$ 15.000,- (ca. EUR 10.949,-)
abakus.com – EUR 10.000,-
usinescenter.com – EUR 9.999,-
gilf.com – US$ 12.500,- (ca. EUR 9.124,-)
irishgold.com – US$ 11.950,- (ca. EUR 8.723,-)
foret.com – EUR 8.500,-
wifesex.com – US$ 10.350,- (ca. EUR 7.555,-)
onefoot.com – US$ 10.000,- (ca. EUR 7.299,-)
ruti.com – US$ 10.000,- (ca. EUR 7.299,-)

Weitere Domain-Preise finden Sie unter:
> http://www.domain-spiegel.de

Quelle: dnjournal.com, sedo.de, thedomains.com

MÜNCHEN – MARKEN & NTLDS FÜR FACHANGESTELLTE

Die Rechtsanwaltskammer München veranstaltet zusammen mit der International Trademark Association (INTA) im März eine Veranstaltung speziell für Rechts- und Patentanwaltsfachangestellte sowie Markensachbearbeiter zu aktuellen Rechtsfragen im Marken- und Domain-Recht.

Die am 13. März 2014 nachmittags stattfindende Veranstaltung versteht sich als Roundtable / Workshop in deutscher Sprache. Es moderieren Alexandra Dellmeier von Lex Dellmeier und Angela Mamuzić von BMW AG. Als Referenten stehen sechs Fachleute von Anwaltskanzleien und Unternehmen bereit, die über Themen wie die Verantwortung von Internet-Plattformbetreibern bei Markenrechtsverletzungen, aktuelle Entwicklungen des Markenrechts und der neuen Top Level Domains sowie berufliche Belange der Rechts- und Patentanwaltsfachangestellte informieren.

Der „IP Paralegal & TMA Roundtable and Workshop“ der Rechtsanwaltskammer München zusammen mit INTA findet am 13. März ab 14.00 Uhr in den Räumen der Rechtsanwaltskammer München, Tal 33 in 80331 München, statt. Die Teilnahme kostet EUR 40,-. Die Teilnahme ist auf 100 Personen beschränkt, der Anmeldeschluss ist der 26. Februar 2014.

Weitere Informationen und Anmeldung unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/870

Quelle: inta.org

Kommentar schreiben

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht, oder weitergegeben.
Bitte füllen Sie die gekennzeichneten Felder aus.*

Abonnieren Sie unseren Newsletter

Der Domain-Newsletter von domain-recht.de ist der deutschsprachige Newsletter rund um das Thema "Internet-Domains". Unser Redeaktionsteam informiert Sie regelmäßig donnerstags über Neuigkeiten aus den Bereichen Domain-Registrierung, Domain-Handel, Domain-Recht, Domain-Events und Internetpolitik.

Mit Bestellung des Domain-Recht Newsletter willigen Sie darin ein, dass wir Ihre Daten (Name und E-Mail-Adresse) zum Zweck des Newsletterversandes in unseren Account bei der Optimizly GmbH (vormals Episerver GmbH), Wallstraße 16, 10179 Berlin übertragen. Rechtsgrundlage dieser Übermittlung ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a) der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen, indem Sie am Ende jedes Domain-Recht Newsletters auf den entsprechenden Link unter "Newsletter abbestellen? Bitte einfach hier klicken:" klicken.

Top