Domain-Newsletter

Ausgabe #701 – 30. Januar 2014

Themen: LogicBoxes – 6 Prognosen zum Domain-Jahr 2014 | Protest – ignoriert ICANN das Mehrzahl-Problem? | TLDs – Neues von .africa, .eu und .sexy | nTLDs – weitere Sunrise-Phasen starten | BGH – Vertipperdomains können zulässig sein | games.cn – chinesische Spiele zu EUR 370.800,- | Valencia – 6. Domaining Konferenz im Mai 2014

LOGICBOXES – 6 PROGNOSEN ZUM DOMAIN-JAHR 2014

Welche Entwicklungen hält die Domain Name Industry im Jahre 2014 für uns bereit? Siddharth Taliyan, Sales-Manager des zur indischen Directi-Group gehörenden Domain-Registrars LogicBoxes, wagt einen Ausblick.

„Prognosen sind schwierig, besonders wenn sie die Zukunft betreffen“ – dieses Bonmot wird unter anderem Niels Bohr, Winston Churchill und Karl Valentin zugeschrieben. Taliyan lässt sich hiervon aber nicht beeindrucken, und stellt daher in einem Diskussionsbeitrag bei circleid.com sechs Thesen auf, in welche Richtung das Jahr 2014 führt. An der Spitze steht seine Feststellung, dass wir uns inmitten eines „Jahres der Internet Revolution“ befinden. In der Tat: hunderte neuer Endungen brechen auf uns herein und bringen Innovationen in Marketing-Strategien, Geschäftsmodelle, Kooperationen und Technologien mit sich. In der zweiten Prognose wird Taliyan konkreter: die Zahl der Domain-Registrierungen mit generischer Endung ist im Vergleich des dritten Quartals 2013 gegenüber dem gleichen Quartal im Jahr 2012 nur noch um acht Prozent gewachsen; zuvor waren es zwölf Prozent. Bei den ccTLDs sank das Wachstum im gleichen Zeitraum sogar von 20,7 auf 14 Prozent. Für 2014 vermutet Taliyan, dass diese Entwicklung anhält und das Wachstum auf die neuen Domain-Endungen verlagert wird. Allerdings hätten es die Domain-Registrare in der Hand, mit aggressiver Werbung und günstigen Gebühren die Kunden an alteingeführte Endungen wie .com, .net und .info zu binden.

Den dritten Trend beschreibt Taliyan mit dem Schlagwort „decommoditization“. Dahinter steckt die Annahme, dass sich der Markt ausdifferenziert und die Kunden lernen werden, dass es mehr als .com gibt, wenn man eine Domain registrieren möchte. Vor allem bei Kategorie-Domains – gemeint sind offenbar allgemein beschreibende Endungen wie .app, .book, .shop oder .web – sieht er großes Potential. Eine solche Ausdifferenzierung befürchtet Taliyan aber in These vier auch bei den Registraren: zwar werden sie versuchen, möglichst viele Endungen anzubieten; Platz in Marketing-Regalen schaffen sie allerdings nur für einige wenige. Angesichts der schieren Fülle neuer Domain-Endungen könnte aber gerade das Marketing maßgeblich entscheiden, wie erfolgreich eine TLD sein wird. So hat zum Beispiel .ninja mit einer begeisternden Präsentation auf der newdomains.org-Konferenz in München auf sich aufmerksam machen können. Damit wären wir bei Prognose fünf: die Registries als TLD-Betreiber sollten sich Verbündete unter den Registraren, aber auch bei branchenfremden Partnern suchen, um Registrierungszahlen zu steigern. Gerade für Nischen-Endungen mag darin die einzige Chance liegen, mit einer nennenswerten Zahl von Kunden in Kontakt zu kommen.

Verbleibt die sechste und letzte Prognose, über deren Eintreffen sich vor allem die Endkunden freuen dürften: nicht nur Registrare werben um sie, sondern die Registries selbst. Taliyan hält sogar Komplettlösungen aus einer Hand für denkbar, also Domain samt Webspace kostengünstig und direkt vom TLD-Verwalter wie beim Einkaufen auf dem Bauernhof. Ob Taliyan damit allerdings recht behält oder Registries sich nicht doch besser an das Sprichwort „Schuster, bleib bei deinem Leisten“ halten sollten – schon Anfang 2015 könnten wir es wissen.

Quelle: circleid.com

PROTEST – IGNORIERT ICANN DAS MEHRZAHL-PROBLEM?

Die Internet-Verwaltung ICANN gerät beim Problem der Zulassung von Singular- und Pluralformen neuer Domain-Endungen erneut unter Druck: die ICANN Business Constituency (BC), Vertreter der kommerziellen Interessen innerhalb ICANNs, warnte eindringlich vor Einführung der umstrittenen TLDs.

Der Drops schien eigentlich gelutscht: im Juli 2013 verkündete das New gTLD Program Committee (NGPC) von ICANN, dass man keinen Anlass sehe, die Regeln zur Zulassung von Singular- sowie Pluralformen im Bewerberhandbuch zu überprüfen. Auslöser einer neuerlichen Debatte war damals die Befürchtung, dass die Vielzahl der möglichen neuen Endungen die Verbraucher zu sehr verwirren könnte, wenn sie sich lediglich im Numerus unterscheiden. Berücksichtigt man die eingegangenen Bewerbungen, bieten sich dabei rein theoretisch zahlreiche Verwechslungsmöglichkeiten. So liegen ICANN zum Beispiel Bewerbungen für die folgenden Wortpaare vor: .car und .cars, .auto und .autos, .hotel und .hotels, .coupon und .coupons, .deal und .deals, .game und .games, .gift und .gifts sowie .kid und .kids. Selbst der Regierungsbeirat von ICANN, das Governmental Advisory Committee (GAC), empfahl, die Zulassung solcher Bewerbungen zu überdenken; ICANN zeigte sich aber unbeeindruckt.

Doch der Widerstand wächst weiter. In einem Schreiben vom 30. Dezember 2013 geht Elisa Cooper, Vorsitzende der BC und zudem Director of Product Marketing beim Domain-Beratungsunternehmen MarkMonitor, gleich zu Beginn in die Vollen: man dränge ICANN dazu, unverzüglich tätig zu werden, um die erheblichen Probleme zu vermeiden, die durch die Zulassung von Singular- und Plural-TLDs entstehen. Es könne nicht angehen, wenn einem einzelnen Unternehmen die Endung .hotel zugeteilt werde, wenn sich parallel die gesamte Reise-Community unter .hotels präsentieren möchte. Besonders offensichtlich werde das Risiko der Verwechslung unter .car und .cars, wobei das International Center for Dispute Resolution mit widersprechenden Urteilen die Glaubwürdigkeit des nTLD-Programms untergrabe. Hintergrund dieses Einwands ist eine erfolgreiche „string confusion objection“ der Google-Tochter Charleston Road Registry Inc., in welcher das Schiedsgericht zu dem Ergebnis kam, dass sich die beiden Endungen .car und .cars zu ähnlich sind; gegen zwei andere Bewerber um .cars hatte Google dagegen mit einer Beschwerde den Kürzeren gezogen. Cooper verlangt nun, dass ICANN alle Informationen offenlege, die bei der Prüfung der Verwechslungsgefahr berücksichtigt worden sind. Ausserdem soll ICANN weitere Informationen zu den objektiven Kriterien veröffentlichen, auf deren Grundlage das Gericht zu seiner Entscheidung gelangt, um Bewerbern Gelegenheit zu geben, sich darauf einzustellen; zuletzt verlangt die Business Constituency ein Berufungsverfahren, um die Entscheidung des Schiedsgerichts in zweiter Instanz überprüfen lassen zu können.

Ob sich ICANN von dieser Forderung beeindrucken lässt, ist zu bezweifeln. Mit der am 18. Januar 2014 delegierten nTLD .gift ist bereits die erste der Singluar-Plural-Endung im Root, auch .photo und .photos sind inzwischen eingetragen. Eine nachträgliche Löschung scheint ausgeschlossen, zumal es keinen historischen Präzedenzfall gibt. Ob und welche Probleme die Nutzer haben werden, zeigt also erst die Praxis.

Das Schreiben von Elisa Cooper finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/863

Quelle: icann.org, thedomains.com

TLDS – NEUES VON .AFRICA, .EU UND .SEXY

EURid dreht die Preisschraube nach unten: die Kosten für ein Streitschlichtungsverfahren bleiben im dritten Jahr in Folge gesenkt. DotConnectAfrica Trust kämpft dagegen weiterhin verbissen um .africa, während .sexy keinen Sex auf der Startseite duldet – hier unsere Kurznews.

DotConnectAfrica Trust (DCA) lässt im Streit um die Bewerbung für .africa nicht locker: am 22. Januar 2014 teilte das Unternehmen mit, dass man auf Grundlage des Independent Review Process (IRP) ein Schiedsverfahren gegen die Internet-Verwaltung ICANN eingeleitet hat. Das offenbar schon im Oktober 2013 initiierte IRP-Verfahren ist in Article IV, Section 3 der ICANN-Statuten geregelt und erlaubt es jeder Person, die in erheblicher Weise von einer Entscheidung oder Handlung ICANNs betroffen ist, eine Überprüfung auf Einhaltung der Statuten durch unabhängige Dritte zu verlangen. Zuständig für die Entscheidung ist das International Center for Dispute Resolution (ICDR) mit Niederlassungen in New York City, Dublin und Mexico City; die Schriftsätze werden auf der ICANN-Website veröffentlicht. Bisher gab es lediglich zwei solcher IRP-Verfahren; die ersten beiden befassten sich mit der umstrittenen, aber inzwischen eingeführten Rotlicht-Domain .xxx. ICANN selbst zeigte sich bisher unbeeindruckt: im Zwischenbericht weist die InternetVerwaltung die DCA-Bewerbung um .africa nach Abschluss der „initial evaluation“ weiterhin als unvollständig aus. In der öffentlichen Bewerberdatenbank führt ICANN die Bewerbung außerdem offiziell mit dem Status „not approved“. Wann mit einem Urteil des ICDR zu rechnen ist, ist derzeit offen.

Die dotEU-Registry EURid hat angekündigt, dass die Preisreduzierung für Streitschlichtungsverfahren nach der „.eu Alternative Dispute Resolution“ (ADR) vor dem international als „Czech Arbitration Court“ (CAC) bekannten Schiedsgericht der Wirtschafts- und Landwirtschaftskammer der Tschechischen Republik in Prag auch im Jahr 2014 und damit im dritten Jahr in Folge um die Hälfte reduziert bleiben. Wer daher um 1 bis 5 .eu-Domains streiten will und sich mit der Entscheidung eines Einzelpanels zufrieden gibt, muss somit lediglich Gebühren in Höhe von EUR 300,- bezahlen; mit der Zahl der streitigen Domains und der Zahl der Panels steigen die Gebühren jedoch weiterhin an. Im Juli 2012 hatte EURid die Gebühren erstmals gesenkt, um das Verfahren in der Öffentlichkeit bekannter und leichter zugänglich zu machen. Offenbar nicht ganz erfolglos: Im Jahr 2013 wurden 51 Klagen eingereicht; die Gesamtzahl der ADR-Verfahren stieg damit auf 686.

Sexy ja, aber keine pornographischen Inhalte: die .sexy-Registry Uniregistry Corp. hat mitgeteilt, dass die Inhaber einer Domain unterhalb von .sexy auf der Startseite keine Inhalte anbieten dürfen, die für Minderjährige ungeeignet sind. Als in diesem Sinn ungeeignet klassifiziert Uniregistry jede Art der Kommunikation, die Nacktheit, Sex oder Ausscheidungen beinhaltet. Eine Ausnahme macht Uniregistry unter anderem dann, wenn ein ernsthafter literarischer, künstlerischer, politischer oder wissenschaftlicher Wert vorhanden ist. Diese Beschränkung gilt zudem nur für die Startseite, also jede Seite, die beim Aufruf einer Domain im Format muster.sexy oder www.muster.sexy als erstes erscheint; eigentlich ungeeignete Inhalte, die in Unterverzeichnissen dieser Domain-Namen wie zum Beispiel in muster.sexy/beispiel angeboten werden, sind dagegen laut Registry Policy Statement von Uniregistry ausdrücklich gestattet. Welche Gründe zu dieser Beschränkung geführt haben und wie man deren Einhaltung überprüfen will, verrät Uniregistry leider nicht.

Weitere Informationen zum IRP-Verfahren zwischen DCA und ICANN finden Sie unter:
> http://www.icann.org/en/news/irp/dca-v-icann

Weitere Informationen zum Schiedsverfahren für .eu-Domains finden Sie unter:
> http://eu.adr.eu/

Das Registry Policy Statement zu .sexy finden Sie unter:
> http://domainnamewire.com/wp-content/dot-sexy-terms.pdf

Quelle: allafrica.com, eurid.eu, domainnamewire.com

NTLDS – WEITERE SUNRISE-PHASEN STARTEN

Auch in den kommenden Wochen gehen wieder zahlreiche neu eingeführte Top Level Domains mit ihren Sunrise-Phasen an den Start. Bei einigen fiel der Startschuss bereits am vergangenen Montag und Dienstag. Markeninhaber, die die Gunst der Stunde nutzen wollen, sollten sich beeilen.

Über die kommenden rund 24 Monate verteilt, werden wir an der Verkündung von zahlreichen startenden und endenden Sunrise- und Landrush Periods nicht vorbeikommen. Mit jedem weiteren Start, insbesondere deutscher Endungen wie .ruhr und .berlin, wird das Thema neue Top Level Domains im deutschen Sprachraum populärer werden. Die Angaben hier übernehmen wir vom Trademark Clearinghouse, in das Markeninhaber ihre Marken eintragen lassen müssen, ehe sie an den Sunrise Periods oder dem Claim Service teilnehmen können. Die Sunrise Periods dauern in der Regel zwei Monate an; die geographische Endung .ruhr bildet eine der Ausnahmen: sie startete ihre Sunrise Period am 21. Januar 2014 und beendet sie bereits einen Monat später am 20. Februar 2014.

Der Höhepunkt im Februar dürfte der Start von .berlin sein. Die Sunrise beginnt am 14. Februar 2014 und endet am 16. April 2014. Weitere aktuelle Starttermine sind:

Montag 27. Januar 2014
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.link (Uniregistry)
.guitar (Uniregistry)
.build (Plan Bee LCC)
.pics (Uniregistry)
.gift (Uniregistry)

Dienstag 28. Januar 2014
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.international (Donuts)
.coffee (Donuts)
.florist (Donuts)
.house (Donuts)
.solar (Donuts)
.club (Donuts)
.photo (Uniregistry)

Donnerstag 04. Februar 2014
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.holiday (Donuts)
.marketing (Donuts)

Freitag 05. Februar 2014
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.democrat (Rightside)
.dance (Rightside)

Montag 10. Februar 2014
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.ceo (PeopleBrowsr)

Dienstag 11. Februar 2014
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.codes (Donuts)
.viajes (Donuts)
.farm (Donuts)

Freitag 14. Februar 2014
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.berlin (dotBerlin)

Dienstag 18 Februar 2014
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.zone (Donuts)
.cheap (Donuts)
.bargains (Donuts)
.boutique (Donuts)
.agency (Donuts)

Informationen zu den Services des Trademark Clearinghouse (Sunrise Service, Claim Service) finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/808

Sunrise-Registrierungen können Sie zum Beispiel beim Domain-Spezialisten united-domains GmbH vornehmen, zu dessen Projekten der Domain-Newsletter zählt.
> http://www.united-domains.de/trademark-clearinghouse/

Quelle: trademark-clearinghouse.com

BGH – VERTIPPERDOMAINS KÖNNEN ZULÄSSIG SEIN

Der Bundesgerichtshof hat in einer aktuellen Entscheidung ein Problem von Vertipperdomains geklärt: wenn die Original-Domain aus generischen Begriffen besteht und der Inhalt diesen entspricht, liegt keine Namensrechtsverletzung durch die Vertipperdomain vor.

Die Klägerin ist Inhaberin der Domain wetteronline.de, unter der sie einen Wetterdienst anbietet. Der Beklagte ist Inhaber der Domain wetteronlin.de, die Nutzer zu einer Seite weiterleitete, auf der private Krankenversicherungen beworben werden. Für jeden Aufruf der Seite erhielt der Beklagte ein Entgelt. Die Klägerin sah sich dadurch in ihrem Namensrecht verletzt und durch die Umleitung der Nutzer in unlauterer Weise behindert. Sie verlangte vom Beklagten unter anderem Unterlassung der Nutzung der Domain und Löschung derselben. Das Landgericht Köln gab der Klage statt (Urteil vom 09.08.2011, Az.: 81 O 42 /11). Der Beklagte ging erfolglos in Berufung zum Oberlandesgericht Köln (Urteil vom 10.02.2012, Az.: 6 U 187/11). Schließlich ging der Beklagte in Revision zum Bundesgerichtshof.

Der Bundesgerichtshof hob das Berufungsurteil auf und wies die Klage hinsichtlich der Namensrechtsverletzung ab (BGH, Urteil vom 22. Januar 2014, Az.: I ZR 164/12). Die einzelnen Urteilsgründe liegen noch nicht vor, bisher existiert lediglich die Pressemitteilung vom 22.01.2014 des BGH. Der ist zu entnehmen, dass der BGH keine Namensrechtsverletzung feststellen konnte, da sich aus wetteronline.de keine namensmäßige Unterscheidungskraft ergibt. Es handelt sich um rein beschreibende Begriffe, mit denen der Geschäftsgegenstand konkret bezeichnet wird, nämlich Dienstleistungen im Internet zum Thema Wetter. Was die unlautere Behinderung betrifft (§ 4 Nr. 10 UWG), so geht der BGH davon aus, dass ein Verstoß gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) besteht, soweit Nutzer auf der sich öffnenden Internetseite nicht sogleich und unübersehbar auf den Umstand hingewiesen werden, dass sie sich nicht auf der Seite wetteronline.de befinden. Dem Anspruch auf Löschung der Domain gab das Gericht gleichwohl nicht statt, da eine zulässig Nutzung der Domain denkbar ist und der Beklagte mit Registrierung der Domain an sich die Klägerin nicht unlauter behindert.

Das Urteil des BGH lässt im Hinblick auf Vertipperdomains und das Namensrecht keine Zweifel und erscheint völlig richtig. Das Problem wird weiterhin sein, den Grenzbereich zwischen Bestehen oder Fehlen einer namensmäßigen Unterscheidungskraft korrekt auszuloten. Im Übrigen bestätigte der BGH einmal mehr, dass die Löschung einer Domain nicht notwendig ist, soweit eine nicht-rechtsverletzende Nutzung möglich ist.

Die Pressemitteilung des Bundesgerichtshof finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/864

Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> http://www.domain-anwalt.de

Quelle: bundesgerichtshof.de

GAMES.CN – CHINESISCHE SPIELE ZU EUR 370.800,-

Die ersten Handelswochen 2014 lieferten gleich drei hochpreisige Domains, darunter die chinesische game.cn mit CNY 3.098.000,- (ca. EUR 370.800,-). Die Länderendungen stehen auch sonst gut da, und die weiteren generischen Endungen boten ihrerseits teilweise erfreuliche Preise.

Der für die chinesische Domain game.cn gezahlte Preis von CNY 3.098.000,- (ca. EUR 370.800,-) war nicht der Höchste in den vergangenen Wochen. Mit teamwork.com für US$ 650.000,- (ca. EUR 481.481,-) lag eine .com vorn, und mit lgg.com zu US$ 175.000,- (ca. EUR 129.630,-) hinter ihr an dritter Stelle. Auch sonst lieferte .com noch einige gute Preise. Neben der chinesischen Spiele-Domain überraschte, auf anderem Niveau, die dänische rabatkoder.dk mit dem Preis von US$ 36.500,- (ca. EUR 27.037,-). Die deutsche Endung setzte sich unter den Länderendungen an die dritte Position mit witze.de für EUR 22.500,- und lieferte sogleich noch dreizehn weitere erwähnenswerte Domain-Verkäufe.

Den höchsten Preis unter den sonstigen generischen Endungen erzielten die von Endkunden gekauften llc.biz mit US$ 23.520,- (ca. EUR 17.422,-), die sich ein US-LLC-Gründungen-Anbieter unter den Nagel riss, gefolgt von fia.org mit US$ 18.000,- (ca. EUR 13.333,-), die von einer Tradingfirma gekauft wurde, sowie boot.net für erfreuliche US$ 11.500,- (ca. EUR 8.519,-), welchletztere wohl an eine Online-App-Schmiede in Kanada ging. Insgesamt waren die vergangenen beiden Handelswochen erfreulich.

Länderendungen (ccTLDs):
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game.cn – CNY 3.098.000,- (ca. EUR 370.800,-)
od.cn – EUR 8.200,-

rabatkoder.dk – US$ 36.500,- (ca. EUR 27.037,-)

witze.de – EUR 22.500,-
goldbank.de – EUR 10.000,-
gamerpc.de – EUR 9.000,-
pfm.de – EUR 9.000,-
bmel.de – EUR 8.449,-
netztherapeuten.de – EUR 5.000,-
tasse.de – EUR 5.000,-
immobilien.de – EUR 4.999,-
buzzfeed.de – EUR 2.772,-
schuldenfrei.de – EUR 2.750,-
duschwanne.de – EUR 2.500,-
nomade.de – EUR 2.500,-
shoppingqueen.de – EUR 2.500,-
aiyo.de – EUR 2.400,-

wok.co.uk – GBP 2.501,- (ca. EUR 3.012,-)
phil.co.uk – US$ 4.000,- (ca. EUR 2.963,-)
barker.co.uk – GBP 2.399,- (ca. EUR 2.889,-)
abd.co.uk – GBP 2.250,- (ca. EUR 2.710,-)

visiondirect.nl – EUR 12.100,-
webhosting.co – EUR 8.000,-
jll.pt – EUR 5.000,-
amsterdam.be – EUR 4.500,-
carpetsteamcleaning.com.au – AUD 6.649,- (ca. EUR 4.217,-)
vitamin.com.au – AUD 6.648,- (ca. EUR 4.217,-)
lynda.in – US$ 5.500,- (ca. EUR 4.074,-)
taj.nl – EUR 3.734,-
mapas.com.mx – US$ 4.700,- (ca. EUR 3.481,-)
bürostuhl.at (IDN) – EUR 3.000,-
youarehere.ca – US$ 4.000,- (ca. EUR 2.963,-)
antallaktika.gr – EUR 2.750,-
carousel.us – US$ 3.557,- (ca. EUR 2.635,-)
dit.ch – EUR 2.500,-
ibiza.tv – EUR 2.500,-
task4u.eu – EUR 2.500,-
hide.eu – EUR 2.400,-
drones.in – EUR 2.250,-
suitsupply.jp – US$ 3.000,- (ca. EUR 2.222,-)

Generische Endungen:
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llc.biz – US$ 23.520,- (ca. EUR 17.422,-)
accident.biz – US$ 2.200,- (ca. EUR 1.630,-)
nomad.mobi – EUR 1.500,-
theonlineshopping.biz – US$ 1.995,- (ca. EUR 1.478,-)

fia.org – US$ 18.000,- (ca. EUR 13.333,-)
boot.net – US$ 11.500,- (ca. EUR 8.519,-)
twi.net – US$ 9.200,- (ca. EUR 6.815,-)
dfn.net – US$ 5.000,- (ca. EUR 3.704,-)
facetoface.net – US$ 5.000,- (ca. EUR 3.704,-)
heg.net – US$ 5.000,- (ca. EUR 3.704,-)
cancerstages.net – US$ 4.000,- (ca. EUR 2.963,-)
centered.org – US$ 3.800,- (ca. EUR 2.815,-)
teamsports.net – US$ 3.488,- (ca. EUR 2.584,-)
maisondesartistes.org – US$ 3.150,- (ca. EUR 2.333,-)
2000.net – US$ 3.100,- (ca. EUR 2.296,-)
fitbit.org – US$ 3.088,- (ca. EUR 2.287,-)
bank.pro – US$ 3.000,- (ca. EUR 2.222,-)
classicrock.net – US$ 3.000,- (ca. EUR 2.222,-)
exitplan.net – US$ 2.800,- (ca. EUR 2.074,-)
g20mexico.org – US$ 2.800,- (ca. EUR 2.074,-)
flycast.net – US$ 2.588,- (ca. EUR 1.917,-)
sankofa.org – US$ 2.577,- (ca. EUR 1.909,-)
netmed.net – US$ 2.500,- (ca. EUR 1.852,-)

.com:
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teamwork.com – US$ 650.000,- (ca. EUR 481.481,-)
lgg.com – US$ 175.000,- (ca. EUR 129.630,-)
jct.com – US$ 98.000,- (ca. EUR 72.593,-)
crafting.com – US$ 51.500,- (ca. EUR 38.148,-)
bigben.com – US$ 50.000,- (ca. EUR 37.037,-)
homify.com – EUR 30.000,-
acar.com – US$ 40.000,- (ca. EUR 29.630,-)
desperados.com – US$ 33.500,- (ca. EUR 24.815,-)
haynesville.com – US$ 25.000,- (ca. EUR 18.519,-)
lauffer.com – US$ 25.000,- (ca. EUR 18.519,-)
billpro.com – US$ 20.000,- (ca. EUR 14.815,-)
bloggapedia.com – US$ 19.600,- (ca. EUR 14.519,-)
mistermobile.com – EUR 13.500,-
federalcreditscore.com – US$ 17.950,- (ca. EUR 13.296,-)
domax.com – US$ 16.500,- (ca. EUR 12.222,-)
wholesalepets.com – US$ 16.000,- (ca. EUR 11.852,-)
connectup.com – US$ 15.000,- (ca. EUR 11.111,-)
undie.com – US$ 15.000,- (ca. EUR 11.111,-)
lcloud.com – US$ 13.700,- (ca. EUR 10.148,-)
choreograph.com – US$ 13.500,- (ca. EUR 10.000,-)

Weitere Domain-Preise finden Sie unter:
> http://www.domain-spiegel.de

Quelle: dnjournal.com, sedo.de, thedomains.com, eigene Recherche

VALENCIA – 6. DOMAINING KONFERENZ IM MAI 2014

Im Mai 2014 findet zum sechsten Mal die European Domaining Conference in Valencia (Spanien) statt. Sie widmet sich diesmal vorwiegend den kommenden neuen Domain-Endungen. Die Tagesordnung steht noch nicht fest, aber die Anmeldung ist eröffnet.

Vom 08. bis zum 09. Mai 2014 findet die European Domaining Conference wiederholt in Valencia (Spanien) statt. Veranstalter und Organisator ist Dietmar J. Stefitz. Es sind über 20 internationale Vortragende und 120 Top-Executives aus 20 Ländern geladen, darunter Carolin Silbernagl (dotHIV), Ronald Schwärzler (punkt.wien), Tim Johnson (.kiwi) und der in Spanien niedergelassene Jurist Paul Keating (law.es).

Die Agenda steht noch nicht fest, aber das Hauptthema ist benannt: im Zentrum stehen die neuen Domain-Endungen, die zur Zeit Einzug halten. In zahlreichen Vorträgen und Diskussionsrunden werden alle wichtigen und relevanten Industriethemen abgedeckt werden. Darunter finden sich Fragen zur Entwicklung der Domaining-Industrie, der Kooperation zwischen ccTLDs und nTLDs, zum Marketing, zum Trademark Clearinghouse, zum Domain-Parking, Streitbeilegungsverfahren (UDRP) sowie Crowdfunding in der Domain-Industrie. Ein wesentlicher Aspekt der Konferenz ist auch, Entscheidungsträger der Länderendungen und der neuen Top Level Domains, wie Bewerber, Registries, Registrare und Investoren, zusammenzubringen. Am 10. Mai 2014, nach Ende der offiziellen Konferenz, gibt es sodann noch einen Ausflug, der der Netzwerkknüpfung dient.

Die European Domaining Conference findet vom 08. Mai um 10.00 Uhr bis 09. Mai 2014 um 20.00 Uhr im Sercotel Sorolla Palace‎, Av. de las Cortes Valencianas 58 in 46015 Valencia (Spanien), statt. Das Konferenzticket kostet EUR 600,- und umfasst Essen sowie Getränke.

Weitere Informationen und Anmeldung unter:
> http://domainingspain.com

Quelle: domainingspain.com

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