Newsletter-Ausgabe #604: Februar 2012

Themen: nTLDS – ICANN wählt WIPO als Schiedsgericht aus | Domain pulse – DENIC eG zieht positives Fazit | TLDs – Neues von .afl, .cym und .org | gewinn.de – BGH urteilt zu falschem WHOIS-Eintrag | Domaining – noch Chancen für Neu-Einsteiger? | let.com – Loslassen für US$ 100.000,– | März – „Swiss Online Marketing“ in Zürich |

NTLDS – ICANN WÄHLT WIPO ALS SCHIEDSGERICHT AUS

Die Genfer World Intellectual Property Organization (WIPO) ist von der Internet-Verwaltung ICANN als exklusiver Provider für markenbezogene Streitschlichtungsverfahren im Rahmen des Bewerberverfahrens um eine neue globale Top Level Domain ausgewählt worden.

Nicht wenige Inhaber von Kennzeichenrechten fürchten sich vor Rechtsverletzungen durch die Einführung neuer Domain-Endungen. Um ihren Anliegen Rechnung zu tragen, sieht das Bewerberhandbuch insbesondere in Modul 3 eine Vielzahl von Möglichkeiten vor, über die Dritte unmittelbar Einfluss auf eine Bewerbung nehmen können. Kommt es hierbei zu Differenzen, sollen eigene Streitschlichtungsverfahren für eine Lösung sorgen. Die WIPO wird dabei im Vorfeld der Zuteilung einer Endung an einen Bewerber im Rahmen der „Legal Rights Objection“ als exklusives Schiedsgericht fungieren und damit ausschließlich zuständig sein. In allen Fällen der „String Confusion Objection“ ist dagegen das International Centre for Dispute Resolution zuständig, und bei „Limited Public Interest and Community Objections“ muss man sich schließlich an die International Chamber of Commerce wenden.

Für Markeninhaber ist die „Legal Rights Objection“ von herausragender Bedeutung. Gemäß Sektion 3.5.2 des Bewerberhandbuchs muss das Schiedsgericht prüfen, ob die mögliche Nutzung einer Endung gegen einen der folgenden drei Grundsätze verstößt, wobei wir diese zur Vermeidung von Missverständnissen in der Übersetzung im englischen Original zitieren:

– takes unfair advantage of the distinctive character or the reputation of the objector?s registered or unregistered trademark or service mark („mark“) or IGO name or acronym,
– unjustifiably impairs the distinctive character or the reputation of the objector?s mark or IGO name or acronym, or
– otherwise creates an impermissible likelihood of confusion between the applied-for gTLD and the objector?s mark or IGO name or acronym.

Die verschiedenen Faktoren, die im Rahmen der Entscheidung des Gerichts mit zu berücksichtigen sind, werden im Bewerberhandbuch näher ausgeführt. Im Erfolgsfall winkt dem Kennzeichenrechteinhaber zwar regelmäßig kein Schadensersatz, aber in jedem Fall die Möglichkeit, eine Bewerbung zu Fall zu bringen.

In formaler Hinsicht können „Legal Rights Objections“ voraussichtlich im Zeitraum 1. Mai bis 1. Dezember 2012 erhoben werden, das exakte Datum steht noch nicht fest. Die Einreichung erfolgt elektronisch per eMail über ein Musterformular, das in Kürze zur Verfügung steht. Eine mündliche Anhörung ist nur in Ausnahmefällen vorgesehen. Die Verfahrenskosten belaufen sich auf mindestens US$ 10.000,– je Partei; sie steigen mit der Anzahl der Richter des Schiedsgerichts. Und wer mit dem Urteil der WIPO-Experten nicht zufrieden ist, kann immer noch vor ein ordentliches Gericht ziehen.

Die WIPO-Informationsseite rund um das nTLD-Programm finden Sie unter:
> http://www.wipo.int/amc/en/domains/lro/

Quelle: thedomains.com, wipo.int

DOMAIN PULSE – DENIC EG ZIEHT POSITIVES FAZIT

Unter grosser öffentlicher Anteilnahme ging in der vergangenen Woche in Hamburg die zweitägige „Domain pulse“-Konferenz zu Ende. Einmal mehr unterstrich die Veranstaltung ihren Ruf, die bedeutendste Veranstaltung für Themen, Tendenzen und Trends rund um Domains im deutschsprachigen Raum zu sein.

Mehr als 350 Fachbesucher folgten dem Ruf der Konferenz, die im alljährlichen Wechsel zwischen der .de-Registry DENIC eG, der österreichischen Nic.at und der schweizer SWITCH diesmal am 13. und 14. Februar 2012 in Hamburg stattfand. Dass diese Veranstaltung auch ungewöhnliche Wege geht, bewies sogleich ihr Keynote-Speaker: der Mathematiker und Zukunftsdenker Prof. Dr. Gunter Dueck befasste sich mit dem „Internet als Gesellschaftsbetriebssystem“ und ging dabei nicht nur auf die mobilen Leiden des modernen Menschen im ICE, im Business-MediaPackage Hotel oder in Flughäfen ein. Highlight des ersten Tages war aber sicher die Podiumsdiskussion „Neue Top Level Domains: Die heiße Phase läuft – Einblicke und Ausblicke“, auf der unter anderem Vertreter von ICANN, der 1&1 AG, des Stadtstaats Hamburg und der Initiative dotHIV unter Moderation der bekannten Fachjournalistin Monika Ermert Gelegenheit zu einem Einblick in das nTLD-Programm gaben. Der Tenor der Diskutanten: Gradmesser für den Erfolg einer neuen TLD werden nicht allein die Registrierungszahlen sein; auch Nischen-TLDs mit identitätsstiftender Wirkung, die den Usern innovativen Service verknüpft mit hohem ideellem Wert bieten, haben gute Chancen, sich zu rechnen.

Nicht minder spannend startete der zweite Tag mit einer weiteren Podiumsdiskussion zum Thema „Internet Governance und Netzpolitik: Positionen und Optionen“, auf der unter anderem Erika Mann (ICANN), Bertrand de La Chapelle (ICANN) und Alvar Freude für sachkundige Beiträge sorgten. Egal, ob Netzregulierung, Zugangssperren oder Urheberrecht im Web – kein heißes Eisen wurde ausgelassen und betont, dass Entscheidungen im politischen Willensbildungsprozess nicht länger unter Ausschluss der Zivilgesellschaft herbeigeführt werden dürfen. Mit einer juristischen Betrachtung zum Thema rechtliche Risiken im Domain-Umfeld setzte Rechtsanwalt Jörg Heidrich, Justiziar des Heise Zeitschriften Verlags, schließlich den Schlusspunkt unter eine facettenreiche Tagung. Das Gesamtprogramm nebst Präsentationen zu einzelnen Vorträgen findet sich auf der Veranstaltungs-Website; in Kürze runden Livemitschnitte als Retrospektive die Nachbereitung ab.

Wer sich schon mal den Kalender rausholen möchte: die nächste Domain pulse wird turnusgemäß von der schweizerischen Registry SWITCH veranstaltet. Sie findet am 18. und 19. Februar 2013 in dem weltberühmten Luftkurort und Wintersportgebiet Davos im Kanton Graubünden statt; bis zur Anmeldung und der Bekanntgabe der Agenda müssen Sie sich aber noch eine Weile gedulden.

Weitere Informationen, Impressionen und die Präsentationen zur Domain pulse 2012 finden Sie unter:
> http://www.domainpulse.de/de

Quelle: denic.de

TLDS – NEUES VON .AFL, .CYM UND .ORG

Die Zahl der Marken-Bewerber um eine neue globale Top Level Domain wächst an: nach dem Telekommunikationsunternehmen Starhub hat nun die Australian Football League ihre Bewerbung angekündigt. Die walisische Initiative .cym muss dagegen erneut einen Rückschlag einstecken, während sich .org über positive Entwicklungen freuen darf – hier die Kurznews.

Als eine der ersten australischen Organisationen hat die Australian Football League (AFL) offiziell bestätigt, sich um die Top Level Domain .afl beworben zu haben. Wie Manager Andrew Catterall mitteilte, soll die eigene Endung sowohl dabei helfen, die Marke AFL bekannter zu machen und zu schützen, als auch neue kommerzielle Möglichkeiten zu erschließen. Geplant sind Club-Domains wie collingwood.afl, Sponsoren-Domains wie nab.afl oder Fan-Domains wie merchandise.afl. Die eigene .afl-Webadresse soll vor allem signalisieren, dass es sich um ein geprüftes und damit sicheres Angebot handelt. Mit Melbourne IT und ARI Registry Services setzt die AFL auf erfahrene und kompetente Begleiter sowohl während des Bewerbungsverfahrens als auch später im Betrieb. Eilig hat man es aber nicht; wie Catterall betont, handelt es sich bei .afl um eine perspektivische Entscheidung, die sich in zehn oder zwanzig Jahren als wegweisend herausstellen könnte.

Die walisische Bewerbung um die Geo-Domain .cym steht nach einem erneuten Rückschlag vor dem Aus: die designierte Registry-Bewerberin DotCYM Ltd. hat sich aus dem Rennen um den Zuschlag für das Kürzel .cym verabschiedet, nachdem die walisische Regierung ihre Unterstützung zurückgezogen hat. Sechs Jahre Arbeit, eine Anschubfinanzierung von GBP 20.000,– und die schon getroffene Auswahl des Backend-Betreibers CORE ist damit offenbar vergebens. Völlig überraschend kommt dieser Schritt jedoch nicht; bereits im August 2011 musste man aufgrund von Konflikten mit der ISO 3166 Standardliste für Länderkürzel mit drei Zeichen die Bemühungen um die Zeichenkette .cym einstellen, nachdem es offiziell für die Cayman-Islands reserviert worden war. Danach diskutierte Alternativen wie .cymru, .cwl und .wales scheinen dagegen nicht überzeugt zu haben. Ob das „Aus“ endgültig ist, hat DotCYM bisher offiziell nicht bestätigt; möglicherweise kommt nun ein anderer Interessent zum Zug.

Public Interest Registry (PIR), Verwalterin der Top Level Domain .org, hat den „The Dashboard“ getauften Bericht für das zweite Halbjahr 2011 veröffentlicht. Auf – wie schon im vorangegangenen Bericht – erneut neun bunten Seiten kann PIR frohe Nachrichten verkünden. So stieg die Gesamtzahl der Registrierungen im Jahr 2011 um 9,9 Prozent an, nochmals eine leichte Steigerung im Vergleich zu den 9,7 Prozent im Jahr 2010. Monatlich legte .org dabei im Durchschnitt um knapp 70.000 Domains zu. Mit einem Anteil von 63 Prozent aller Registrierungen bleibt .org sehr Nordamerika-lastig, auch wenn Europa mit 23 Prozent (darunter Deutschland mit fünf Prozent) versucht, Schritt zu halten. In dem Bericht ausdrücklich bestätigt hat PIR, dass man sich bei ICANN um die Endung .ngo bewerben will; als Zielgruppe hat man alle Nicht-Regierungsorganisation wie Greenpeace oder Amnesty International im Visier.

Weitere Informationen zu .cym finden Sie unter:
> http://www.dotcym.org

Den aktuellen Halbjahresbericht „The Dashboard“ von .org finden Sie unter:
> http://pir.org/news

Quelle: domainnamenews.com, dot-nxt.com, pir.org

GEWINN.DE – BGH URTEILT ZU FALSCHEM WHOIS-EINTRAG

Der Bundesgerichtshof hat in einem aktuellen Urteil die Stellung des Domain-Inhabers und seine Rechtsposition näher ausgeleuchtet. Der Domain-Inhaber erwirbt mit der Domain kein absolutes Recht, aber erlangt eine andere, relevante Rechtsposition, aufgrund der ein falscher WHOIS-Eintrag im Wege einer Eingriffskondiktion berichtigt werden kann (Urteil vom 18.01.2012, Az.: I ZR 187/10).

Der Kläger, das Unternehmen NetzWerkStadt, registrierte 1996 die Domain gewinn.de und wurde als Inhaber der Domain in das WHOIS eingetragen. Nach dem 2. Mai 2005 stand NetzWerkStadt indes nicht mehr als Inhaber der Domain im WHOIS. Am 3. Februar 2006 schloss der Beklagte mit einem Dritten einen Kaufvertrag über die Domain. Der Kläger meint, er sei noch immer Inhaber von gewinn.de und will als solcher in die WHOIS-Datenbank eingetragen werden. Vom Beklagten fordert er, daran mitzuwirken, da die DENIC eG, gegen die der Kläger erfolgreich in einem Parallelverfahren klagt, den Eintrag nur mit Einverständnis der im WHOIS als Inhaberin eingetragenen Beklagten ändern will. In erster Instanz, vor dem Landgericht Potsdam, hatte der Kläger Erfolg. Das Brandenburgische Oberlandesgericht wies die Klage in zweiter Instanz mit Urteil vom 15. September 2010 ab. Gegen die Entscheidung ging der Kläger in Revision. Der Bundesgerichtshof hob das brandenburgische Urteil auf und verwies die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung zurück.

In seinem Urteil stellt der Bundesgerichtshof (BGH) zunächst fest, dass die Eintragung in das WHOIS bezüglich einer Domain keine konstitutive Wirkung hinsichtlich des Vertragspartners der DENIC entfaltet. Dem – tatsächlichen – Inhaber einer Domain steht aus dem Registrierungsvertrag ein vertraglicher Berichtigungsanspruch zu. Ob der hier vorliegt, ist aus Sicht des BGH unklar, weshalb die Sache zurückverwiesen wurde. Der Anspruch auf Änderung der WHOIS-Eintragung ergibt sich jedenfalls nicht aus dem so genannten Deliktsrecht (§§ 823 Abs. 1, § 1004 Abs. 1 Satz 1 BGB): nach herrschender Meinung verschafft die Registrierung einer Domain dem Inhaber kein Eigentum oder sonstiges absolutes Recht im Sinne des § 823 Abs. 1 BGB. Der Vertrag mit der Domain-Verwaltung DENIC begründet ein vertragliches Nutzungsrecht, das dem Inhaber ausschließlich zugewiesen ist, ähnlich wie das Eigentum an einer Sache. Aber die Domain selbst ist lediglich eine technische Adresse im Internet. Auch wenn das Bundesverfassungsgericht dem Nutzungsrecht an einer Domain eine eigentumsfähige Position im Sinne von Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG zuerkannt hat, lässt sich das Nutzungsrecht an der Domain nicht zwangsläufig als ein absolutes Recht im Sinne des § 823 Abs. 1 BGB zuordnen. Das BVerfG erklärte seinerzeit auch, dem Inhaber einer Domain stehe nur ein vertragliches, relativ wirkendes Nutzungsrecht zu; so vertritt das selbst der Europäische Gerichtshof (EuGH). Der vermeintlich falsche WHOIS-Eintrag stellt in diesem Falle auch keinen Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb dar, denn die Domain ist vielleicht für einen Betrieb wichtig, jedoch hat sie in diesem Fall nicht mit der Wesenseigentümlichkeit des Betriebes zu tun und wird daher von der Norm nicht erfasst. Allerdings meint der BGH, es könne sich ein Anspruch aus der so genannten Eingriffskondiktion aus § 812 Abs. 1 Satz 1 Variante 2 BGB ergeben. Die ins WHOIS eingetragene Beklagte könnte hier einen vermögensrechtlich nutzbaren Vorteil erlangt haben: Der Eintrag im WHOIS-Verzeichnis stellt eine vorteilhafte Rechtsstellung dar, denn damit maßt sich der Eingetragene die damit einhergehenden Forderungen gegenüber DENIC an. Die Eintragung eines Nichtberechtigten in das WHOIS bewirkt zudem eine Sperrfunktion für den berechtigten Inhaber der Domain, der die Domain zum Beispiel nicht mehr unproblematisch verkaufen kann. Ob das für den Streit um die Domain gewinn.de der Fall ist, vermochte der Bundesgerichtshof nicht zu entscheiden, da noch einiges zur Rechts- und Sachlage, insbesondere wer denn nun der Inhaber der Domain wirklich ist, festgestellt werden muss. Das ist Aufgabe des Brandenburgischen Oberlandesgerichts, weshalb der BGH die Sache an dieses zurückverweist.

So hat der Bundesgerichtshof wieder mehr Licht in das Domain-Recht gebracht: Die Domain-Inhaberschaft ist kein absolutes Recht, aber aus dem Bündel an Verträgen und Ansprüchen, die mit einer Domain einher gehen, besteht durchaus Rechtssicherheit. Der Streit verlagert sich letztlich aber auf die Klärung des Sachverhalts, auf den dann das Recht angewandt wird.

Das Urteil findet man unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/548

Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> http://www.domain-anwalt.de

Quelle: bundesgerichtshof.de

DOMAINING – NOCH CHANCEN FÜR NEU-EINSTEIGER?

Die guten Domains sind sowieso schon alle registriert. Wer nicht schon vor 12 Jahren begonnen hat, hat heute als Domainer keine Chance mehr, heißt es. Doch drei bekannte Domainer machen deutlich: Domaining bietet nach wie vor die größten Möglichkeiten in unserer Wirtschaft.

Rick Schwartz, bekannt und umstritten als Domain-King, erklärte in einem kürzlich veröffentlichten Blog-Eintrag nochmals, wie das Domain-Business aus seiner Sicht funktioniert. Für ihn ist es eine Investition in die Zukunft, weil er weiß, dass das Internet irgendwann in der Gesellschaft ankommt – und dann steigen die Werte von Domain-Namen ins Astronomische. Bis dahin registriert er Domains wie zu Zeiten des Alaska-Goldrush Gestein abgebaut wurde: um hinterher zu schauen, was für Schätze das sind und wie er sie effektiv nutzbar macht. Dass es nicht zu spät ist, an diesem Goldrausch teilzunehmen, erzählt Domain-Investor Frank Schilling. Im aktuellen seiner raren Blog-Einträge resümiert er: „This business still offers opportunity like no other!“ Und tatsächlich: vergleicht man das Domaining-Business mit anderen Wirtschaftszweigen, so ist wohl kaum woanders mit mehr Zugang und Prosperität zu rechnen. Domains sind kein knappes Gut, aber immer wieder sind die sinnvollen Adressen knapp besetzt. Und die Zahl der Domains ist nichts im Vergleich zu der Zahl von Menschen, die immer mehr, zur Zeit überwiegend über soziale Netzwerke, in das Internet drängt, um schließlich zu begreifen, dass sie doch eine eigene Domain brauchen.

Entsprechend heißt es sinngemäß bei Elliot J. Silver, ebenso eine bekannte Domainer-Größe und im vergangenen Jahr Referent bei newdomains.org: ich meine, beinahe alle meine Domains, die sich auszahlen, habe ich erst nach 2006 gekauft. Die, die ich vorher gekauft habe, besitzen keinen hohen Wert. Es ist nicht Voraussetzung für Erfolg in diesem Geschäft, wenn man in den 90ern oder frühen Nullerjahren begonnen und Domains registriert und gekauft hat. Meiner Meinung nach kann, wer jetzt in der Domain-Investment-Branche startet, eine Menge Geld machen. Das geht nicht auf die schnelle Tour, aber wer bereit ist, die Feinheiten dieses Geschäfts zu ergründen, kann es schaffen.

Alle diese Domainer kaufen und registrieren nach wie vor Domains. Der Job ist nicht gerade einfach und verlangt viel Arbeit. Doch nach wie vor eröffnet er Chancen und Möglichkeiten, wie keine andere Branche in unseren Tagen.

Quelle: sevenmiles.com, ricksblog.com, elliotsblog.com

LET.COM – LOSLASSEN FÜR US$ 100.000,–

Die vergangene Domain-Handelswoche lieferte mit let.com zu US$ 100.000,– nur eine Domain im sechsstelligen Bereich, doch überraschte sie mit k.to für US$ 40.000,– (ca. EUR 30.534,–).

Die Endung von Tonga setzte sich diesmal mit der Ein-Zeichen-Domain k.to für US$ 40.000,– (ca. EUR 30.534,–) an die Spitze der Länderendungen. Ihr folgte die niederländische Endung mit hoekbank.nl für EUR 21.002,– und gleich vier weiteren, nicht eben schlecht bezahlten Domains. Selbst die belgische Endung toppte das .de-Angebot in dieser Woche. Die britische Endung bot diesmal nichts von Bedeutung.

k.to – US$ 40.000,– (ca. EUR 30.534,–)

hoekbank.nl – EUR 21.002,–
net.nl – EUR 9.000,–
nieuwsbrief.nl – EUR 7.200,–
golfcursus.nl – EUR 5.101,–
studiehuis.nl – EUR 3.570,–

relatiegeschenk.be – EUR 18.100,–
meubels.be – EUR 8.599,–

neptun.de – EUR 9.999,–
kombi.de – EUR 8.999,–
handyshop24.de – EUR 7.000,–
steampunk.de – EUR 4.500,–
vax.de – EUR 4.000,–
smile4kids.de – EUR 3.000,–
hypnosekurs.de – EUR 2.500,–
sunedison.de – EUR 2.500,–

lights.eu – EUR 9.500,–
oclock.co.kr – US$ 6.000,– (ca. EUR 4.580,–)
ppiclaims.co – US$ 5.500,– (ca. EUR 4.198,–)
os.tv – US$ 5.400,– (ca. EUR 4.122,–)
diningroomfurniture.co.uk – GBP 3.000,– (ca. EUR 3.584,–)
drive.pl – EUR 2.500,–
fastfood.fr – EUR 2.500,–
vegetarier.eu – EUR 2.500,–

Die neueren generischen Endungen gaben fast alle ein Statement ab, angeführt von avocat.mobi zum Preis von EUR 3.500,–.

avocat.mobi – EUR 3.500,–
hydrogen.biz – US$ 2.500,– (ca. EUR 1.908,–)
usenet.info – US$ 2.250,– (ca. EUR 1.718,–)
telefon.pro – US$ 2.200,– (ca. EUR 1.679,–)

Diesmal errang .net unter den älteren generischen Endungen den ersten Platz mit lotto.net für treffsichere EUR 32.500,–. Die Zahlen waren im übrigen wie gewohnt.

lotto.net – EUR 32.500,–
accidentclaims.org – US$ 12.000,– (ca. EUR 9.160,–)
scams.org – US$ 10.000,– (ca. EUR 7.634,–)
wetterzentrale.net – EUR 6.664,–
cercolavoro.net – EUR 4.500,–
rhythms.org – US$ 5.000,– (ca. EUR 3.817,–)
servo.org – US$ 5.000,– (ca. EUR 3.817,–)
healthnow.net – US$ 3.488,– (ca. EUR 2.663,–)
voke.net – US$ 3.388,– (ca. EUR 2.586,–)
aqui.net – US$ 3.000,– (ca. EUR 2.290,–)
kerouac.net – US$ 2.788,– (ca. EUR 2.128,–)
lalaland.net – US$ 2.588,– (ca. EUR 1.976,–)
thinkspace.org – US$ 2.401,– (ca. EUR 1.833,–)
texasholdemonline.org – EUR 1.800,–
medisphere.net – US$ 2.159,– (ca. EUR 1.648,–)
faxservers.net – US$ 2.088,– (ca. EUR 1.594,–)

Teuerste Domain der Woche war let.com zum Preis von US$ 100.000,– (ca. EUR 76.336,–), was eine erhebliche Steigerung zu den US$ 15.000,– darstellt, die die Domain in 2005 erzielt hatte. Ihr folgte aili.com zum Preis von US$ 90.000,– (ca. EUR 68.702,–). Danach tat sich eine große Preislücke auf, und es folgten nur mehr wenige Domains über US$ 10.000,–:

let.com – US$ 100.000,– (ca. EUR 76.336,–)
aili.com – US$ 90.000,– (ca. EUR 68.702,–)
7t.com – EUR 17.000,–
socialbrands.com – US$ 20.000,– (ca. EUR 15.267,–)
jutu.com – US$ 15.000,– (ca. EUR 11.450,–)
petstory.com – US$ 15.000,– (ca. EUR 11.450,–)
visitcentralflorida.com – US$ 15.000,– (ca. EUR 11.450,–)
jobsurf.com – US$ 12.000,– (ca. EUR 9.160,–)
123win.com – US$ 11.500,– (ca. EUR 8.779,–)
acapulcogold.com – US$ 10.000,– (ca. EUR 7.634,–)
gasp.com – US$ 10.000,– (ca. EUR 7.634,–)
myseat.com – US$ 10.000,– (ca. EUR 7.634,–)

Weitere Domain-Preise finden Sie unter:
> http://www.domain-spiegel.de

Quelle: dnjournal.com, sedo.de, thedomains.com

MÄRZ – „SWISS ONLINE MARKETING“ IN ZÜRICH

Die spring Expositions SA präsentiert am 14. und 15. März 2012 in der Messe Zürich zum vierten Mal die „Swiss Online Marketing“ mit dem Themenschwerpunkt E-Commerce.

Die Swiss Online Marketing ist die vierte schweizer Fachmesse für Digital Marketing und beschäftigt sich – wie der Name bereits sagt – mit E-Commerce und Marketing. In drei Praxisforen (Slots) werden zahlreiche Vorträge und Workshops, insbesondere zu den Themen Social Media und SEO geboten. Einer der Keynote-Speaker ist Pedro Simko, Chairman von Saatchi & Saatchi. Doch neben dem Kommerz werden am Nachmittag des 14. März 2012 auch einmal rechtliche Aspekte angesprochen: Unter dem Titel „Vordenken statt Krisenmanagement. 5 Rechts-Aspekte einer Social Media Policy für Marketer“ referiert Mag. iur. Marina Winkler, Geschäftsführerin der IT & Law Consulting GmbH, für Einsteiger über die Ausgestaltung einer Social Media Policy. Dem Vortrag schließt sich eine Podiumsdiskussion an, die Frau Prof. Martina Vecchia moderiert.

Die Messe findet vom 14. bis 15. März 2012 in Halle 9.1 und Halle 9.2 der MCH Messe Schweiz (Zürich) AG, Wallisellenstrasse 49, CH-8050 Zürich statt. Die Eintrittspreise liegen zwischen CHF 15,– und CHF 60,–. Weitere Informationen unter:

> http://swiss-online-marketing.ch

Quelle: swiss-online-marketing.ch

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