Domain-Newsletter

Ausgabe #643 – 22. November 2012

Themen: ICANN – Kurt Pritz überraschend zurückgetreten! | nTLDs – was will Google mit 101 Domains? | TLDs – Neues von .auto, .cn und .tel | gewinn.de – BGH urteilt zum Providerwechsel | TMCH – kommt Strohmann-Modell für Clearing House? | .com – mit Doppelspitze zu US$ 100.000,- | 2013 – Registry/Registrar-Treffen in Amsterdam

ICANN – KURT PRITZ ÜBERRASCHEND ZURÜCKGETRETEN!

Kurt Pritz, das öffentliche Gesicht des nTLD-Programms der Internet-Verwaltung ICANN, hat völlig überraschend seinen Rücktritt erklärt. Bis zur Delegierung der ersten neuen Domain-Endung will sich ICANN-CEO Fadi Chehadé persönlich um das nTLD-Programm kümmern.

Die Meldung schlug ein wie ein Blitz aus heiterem Himmel: wie Chehadé am 15. November 2012 in dürren Worten bekanntgab, habe er mit Bedauern das Rücktrittsgesuch von Pritz angenommen. Zur Begründung habe Pritz, der bei ICANN seit Dezember 2006 die Position des Senior Vice President innehatte und zuletzt zum Chief Strategy Officer ernannt worden war, auf einen Interessenkonflikt verwiesen, der ihm kürzlich bewusst geworden sei; daraufhin habe er ICANN unverzüglich informiert. Nachdem man dies dort analysiert habe, sei man übereingekommen, dass ein Wechsel in der Rolle Pritz´ innerhalb von ICANN angezeigt sei. Pritz habe daraufhin jedoch entschieden, sich ganz zurückzuziehen. Er bleibt ICANN zwar verbunden, wird mit dem komplexen Programm zur Einführung neuer generischer Top Level Domains aber nichts mehr zu tun haben; sein Eintrag in der ICANN-Website ist bereits gelöscht. Über die Hintergründe seines Interessenkonflikts kann derzeit nur spekuliert werden; weder ICANN noch Pritz gingen bisher auf die Hintergründe ein. Der Blogger Kevin Murphy (domainincite.com) meldet inzwischen, dass Hintergrund für das Ausscheiden Pritz‘ seine Verbindung zu ARI Registry Services zu sein scheint, wobei Murphy letzten Endes keinen bisher sichtbar gewordenen Konflikt wahrnimmt, denn tatsächlich hat sich Pritz bei Fragen des Trademark Clearing House auch gegen die Interessen von ARI gewandt. Pritz‘ Ausscheiden beruht nach Murphys Verständnis letztlich auf unglücklichen Umständen in einer Organisation, die hypersensibilisiert auf mögliche negative Wahrnehmung ihrer Integrität reagiert.

Für ICANN, vor allem aber für die Einführung neuer Top Level Domains bedeutet dieser Rücktritt von Pritz einen Rückschlag, dessen Folgen noch nicht verlässlich abgeschätzt werden können. Egal, ob die Anhörungen vor US-Politikern in Washington, eines der zahlreichen ICANN-Meetings rund um den Globus oder Konferenzen wie newdomains.org in München – Kurt Pritz stand ebenso freundlich wie kompetent im Rampenlicht, egal wo und egal wann es um die neuen Domain-Endungen ging. Er war damit eine Schlüsselfigur im nTLD-Programm, das ICANN allein US$ 350 Mio. an Teilnahmegebühren in die Kassen gespült hat. Entsprechender Unmut macht sich daher in der Community breit; Ron Jackson von dnjournal.com sprach von Schockwellen, welche die Domain Name Industry erfasst hätten und verlangte mehr Informationen vor allem für jene, die Millionen in neue Domain-Endungen investiert hätte. US-Anwalt und Blogger Michael Berkens sprach von inakzeptablem Verhalten und forderte ICANN auf, den Interessenkonflikt offenzulegen, wenn man es mit der von Chehadé angekündigten Transparenz ernst meint.

ICANN selbst hat auf den Rücktritt inzwischen reagiert: am 16. November 2012 gab Chehadé in einem Blogeintrag bekannt, dass er gemeinsam mit Akram Atallah, bis zum Amtsantritt von Chehadé interimsmäßig selbst CEO von ICANN und nun wieder als Chief Operating Officer tätig, bis zur Delegierung der ersten neuen Top Level Domain die Aufsicht über das gesamte nTLD-Programm übernehmen werde. Ob und wann ein Nachfolger für Pritz gewählt wird, ist derzeit nicht abzusehen.

Weitere Informationen zu Kurz Pritz finden Sie unter:
> http://icannwiki.com/index.php/Kurt_Pritz

Quelle: icann.org

NTLDS – WAS WILL GOOGLE MIT 101 DOMAINS?

Um über 100 neue Top Level Domains hat sich der Suchmaschinenbetreiber Google beworben, doch was will er mit all diesen Endungen anstellen? Danny Aerts, CEO der schwedischen InternetVerwaltung Stiftelsen för Internetinfrastruktur (IIS) und Vorstandsmitglied der .eu-Registry EURid, hat sich an einer Antwort versucht.

Eins vorweg: wer die ICANN-Bewerberliste durchsieht, wird Google nicht finden. Dagegen taucht in 101 Fällen der Name Charleston Road Registry Inc. auf, bei dem es sich um nichts anderes als ein für Registry-Aktivitäten gegründetes Tochterunternehmen von Google handelt. Unter den gewünschten Domains finden sich Endungen wie .android, .app, .blog, .cloud, .google, .mail, .search oder .shop – doch was will Google mit so vielen Domains anfangen? Aerts geht in seinen Überlegungen davon aus, dass Google damit Geld verdienen will. Sieht man sich den letzten Quartalsbericht des Unternehmens an, sei das Wachstum bei den reinen Klickzahlen oder den Umsätzen pro Klick nicht besonders stark ausgefallen, so dass man gut daran täte, neue Umsatzquellen zu erschliessen. Andererseits wäre Google nach Ansicht von Aerts wenig geholfen, wenn alles beim alten bleibt und man die neuen Endungen nur dazu nutzt, noch mehr Webseiten mit noch mehr Werbeanzeigen zu schalten, um noch mehr „Pay per Clicks“ zu generieren.

Aerts sieht die Chancen für Google ganz woanders. Seiner Meinung nach werde sich der Suchmaschinenbetreiber auf eine Kombination seines Angebots „Google Apps“ und eine breite Auswahl von neuen Domains konzentrieren: einfache und benutzerfreundliche Dienstleistungen für Unternehmen und Privatpersonen unter Endungen wie .blog oder .gmbh. Aktuell bieten Registry-Betreiber keine Dienstleistungen für Endkunden an; diesen Markt könnte sich Google erschließen, ohne dass gesonderte Gebühren für Domains fällig würden. Mit anderen Worten: wer das Cloud-Angebot von Google nutzt und Speicherplatz kauft, bekommt eine .cloud-Domain mit dazu; der „Zwischenhändler“ Domain-Verwaltung entfällt. Angesichts der Wertschätzung, die Googles nutzerfreundliche Dienste geniessen, würde dies nicht nur den Druck auf Service- und Hosting-Provider oder bereits etablierte Registries erhöhen, sondern auch die Verbreitung von Webangeboten und Blogs bei Kleinunternehmen und Privatleuten fördern; niemand müsste mehr fürchten, dass das mit der eigenen Website so schwierig ist. Dementsprechend sagt Aerts dem Hosting-Markt Änderungen voraus: betritt Google den Domain- und Webhostingmarkt mit einfachen Lösungen, steigt der Druck auf andere Anbieter, ebenfalls einfache Lösungen anzubieten.

Letztlich bleiben Aerts Ausführungen reine Spekulation, zumal das Unternehmen bei vielen seiner Bewerbungen mit Amazon konkurriert und daher noch nicht abzusehen ist, wer den Zuschlag erhält. Dass der Weg für Google dahin geht, das Registry-Geschäft selbst zu machen, scheint hingegen schon jetzt klar – den Nutzern kann mehr Wettbewerb mit günstigeren Preisen nur recht sein.

Quelle: iis.se, eigene Recherche

TLDS – NEUES VON .AUTO, .CN UND .TEL

China entdeckt das Domain-Recht: in der wohl ersten Entscheidung der Geschichte musste sich ein Gericht in Shanghai mit der Pfändung von Domains befassen. Bei .auto hat man dagegen mit der Vorbestellung begonnen, während .tel mit einer neuen App aufwartet – hier die Kurznews.

Dot Auto LLC, einer von vier Bewerbern um die neue Top Level Domain .auto, hat noch vor Abschluss der Prüfungsphase der Internet-Verwaltung ICANN mit der Vermarktung der neuen Domain-Endung begonnen. Unter der Domain autodomainia.com hat das Unternehmen eine „pre-registration and awareness solution“ gestartet, die unter anderem eine kostenlose Vormerkungsmöglichkeit für .auto-Domains anbietet. Bisher sollen ca. 20.000 solcher Vorbestellungen vorliegen. Auch Markeninhaber sind dazu aufgerufen, ihre Vorbestellung abzugeben, obwohl ihnen ohnehin im Rahmen von Sunrise-Phasen ein Vorrecht eingeräumt wird. Um Missverständnisse auszuschließen: ob Dot Auto LLC überhaupt den Zuschlag für .auto erhält, ist derzeit völlig offen; erst recht ist offen, wann die Registrierung startet. Allerdings ist es möglich, dass Dot Auto LLC die Vorbestellungen namhafter Unternehmen dazu nutzt, die eigenen Bewerbungschancen zu verbessern.

Bereits im Jahr 1999 hat das Landgericht in Essen entschieden, dass eine Pfändung von Domains nach deutschem Recht zulässig ist (Beschluss vom 22.09.1999 Az.: 11 T 370/99). In China hatte sich nun erstmals ein Gericht in Shanghai mit der Frage zu befassen, ob ein solcher virtueller Wert beschlagnahmt und versteigert werden kann. Ein Unternehmen hatte eine titulierte Forderung über knapp EUR 15.000,- fünf Jahre lang nicht bezahlen können. Der Gläubiger wandte sich daraufhin an den Shanghai No. 2 Intermediate People’s Court und bat darum, die Domain des Unternehmens pfänden zu dürfen. In der nach Presseangaben ersten Entscheidung zu dieser Frage hat das Gericht dieser Bitte nun entsprochen; auf Weisung des Gerichts wurde das China Internet Network Information Center, als Registry für .cn, angewiesen, Domain und Website einzufrieren. Ob die Domain allerdings werthaltig genug war, um einen Verkaufspreis von EUR 15.000,- zu erlösen, ist bisher nicht bekannt.

Telnames Ltd, Registry der Telefon-Domain .tel, bietet ab sofort eine neue App namens „Mobile Website Builder“ für das iPhone an. Das kleine, kostenlos zur Verfügung stehende Programm ermöglicht es den Inhabern einer .tel-Domain, die dahinter liegende Website in weniger als zehn Minuten mit dem Daumen des Mobiltelefons zu konfigurieren. Die App profitiert dabei davon, dass .tel als Kontaktverzeichnis dient, in das jeder Inhaber Kontaktdaten wie zum Beispiel Telefon-, Fax- und Mobilnummer, eMail-Adresse, Skype- oder Facebook-Name eintragen kann. Die Website ist dabei für jede .tel-Domain einheitlich gestaltet, eine freie Webseitengestaltung lässt Telnames nicht zu. Im Gegenzug kann jedermann, auch ohne Programmierkenntnisse, seine eigene und für Mobiltelefone optimierte Website ins Netz stellen. Reichlich Bedarf soll es geben: nach Angaben von Telnames verfügen in den USA 58 Prozent der Kleinunternehmen über keinen Internetauftritt. Die .tel-App soll das nun ändern.

Weitere Informationen zu .auto finden Sie unter:
> http://autodomainia.com/
> http://dotauto.org/

Die .tel-App finden Sie zum Download unter:
> http://telnam.es/iphone

Domains-Namen mit einer der neuen Domain-Endungen können Sie kostenlos und unverbindlich vorbestellen unter:
> http://www.united-domains.de/neue-top-level-domain/

Quelle: domainnamenews.com, eastday.com, telnames.com

GEWINN.DE – BGH URTEILT ZUM PROVIDERWECHSEL

Der Bundesgerichtshof beschäftigte sich mit der Frage, wann DENIC eG beim Providerwechsel einer Domain vom Einverständnis des Domain-Inhabers ausgehen darf, wenn der aktuelle Provider zu einer Providerwechselanfrage schweigt (Urteil vom 25.10.12, Az.: VII ZR 146/11).

Der Kläger forderte von DENIC eG, ihn als Inhaber der Domain gewinn.de wieder einzutragen. Der Kläger hatte die Domain 1996, noch bevor DENIC eG die Verwaltung von .de übernommen hatte, registrieren lassen. 2004 transferierte der Kläger die Domain zu einem neuen Domain-Provider. Im Mai und Juni 2005 zog die Domain ohne Wissen des Klägers zu einem anderen Domain-Provider, der diese kündigte und auf einen anderen Inhaber registrierte. Vor dem Landgericht Frankfurt/M (Urteil vom 27.07.10, Az.: 2-7 O 33/09) verlor der Kläger, doch das Oberlandesgericht Frankfurt/M (Urteil vom 09.06.11, Az.: 16 U 159/10) gab ihm Recht. DENIC wandte sich als Beklagte in Revision vor den Bundesgerichtshof (Urteil vom 25.10.12, Az.: VII ZR 146/11).

Der Bundesgerichtshof wies die Revision zurück und bestätigte das Urteil des OLG Frankfurt/M. Der Kläger war allerdings nicht erfolgreich mit seinem eigentlichen Antrag, der sich auf einen Eintrag im WHOIS-Verzeichnis bezog, sondern mit seinem ersten Hilfsantrag, demnach er forderte, die Domain gewinn.de mit ihren technischen Daten zu seinen Gunsten in die Nameserver der Beklagten aufzunehmen und darin für die Dauer des Domain-Vertrags zu belassen. Hintergrund dafür ist, dass die WHOIS-Datenbank als Auskunftssystem lediglich diese Daten, die maßgebend sind, darstellt. Der Kläger bekam Recht, weil nach Ansicht des Berufungsgerichts und des BGH kein wirksamer Providerwechsel zum dritten Provider stattgefunden und der Kläger diesen nicht mit der Kündigung der Domain beauftragt hatte. Bei dem Providerwechselantrag aus 2005 handelte es sich um eine Fälschung, und mangels eines wirksamen Providerwechsels konnte der neue Provider den Domain-Vertrag nicht wirksam kündigen. Die DENIC verwies im Hinblick auf die Wirksamkeit des Transfers auf die auf ihrer Homepage befindlichen Erläuterungen zum Providerwechsel: die DENIC hatte vor Durchführung des Providerwechsels den alten Provider zwei Mal angemailt und gefragt, ob der Domain-Transfer korrekt ist. Zugleich wies sie ihn darauf hin, dass Schweigen als Zustimmung gewertet werde. Da dieser nicht antwortete, nahm DENIC entsprechend seiner damaligen Erläuterungen das Schweigen als Zustimmung und führte den Transfer aus. Den Gerichten fehlte hier aber der Auftrag des Domain-Inhabers, und zwar weder zum Providerwechsel noch zur Kündigung der Domain. Die beklagte DENIC sieht sich durch die Umstände vor einem Dilemma, da sie sich sowohl gegenüber dem Kläger als auch mit der aktuell als Domain-Inhaberin eingetragenen Partei vertraglich verpflichtet hat. Der BGH löste das Problem im Wege einer Interessenabwägung und kommt – wie schon das Berufungsgericht – zu dem Ergebnis, dass auch hier der Prioritätsgrundsatz gilt: Danach wiegt das Interesse des Klägers, der als erster Inhaber der Domain war und diese Inhaberschaft letztlich nie verloren hat, schwerer als das der aktuell als Inhaberin eingetragenen Partei.

Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs zeugt einmal mehr von der Praxisnähe und dem für das Domain-Recht gebotenen Sachverstand, wie ihn das höchste Zivilgericht bisher überwiegend an den Tag legt. Dabei ist die differenzierte Betrachtung zur Frage des Schweigens des vom Kläger beauftragten Providers auf die Anfragen der DENIC zum Providerwechsel und die Schlussfolgerungen hinsichtlich eines Einverständnisses eines sukzessive mit dem Transfer verbundenen Inhaberwechsels (der rechtlich eine Kündigung des Vertrages verbunden mit einem neuen Vertrag zwischen DENIC und dem neuen Domain-Inhaber bedeutet) angemessen. Dass DENIC nun zukünftig bedächtiger reagieren muss, wenn sie rechtssichere Domain-Transfers durchführen will, ist freilich die andere Seite der Medaille.

Das Urteil des BGH findet man zum Beispiel bei:
> http://www.domain-recht.de/verweis/658

Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> http://www.domain-anwalt.de

Quelle: stroemer.de

TMCH – KOMMT STROHMANN-MODELL FÜR CLEARINGHOUSE?

Vergangene Woche fand das von ICANN-CEO Fadi Chehadé anberaumte zweite TMCH-Treffen hinter verschlossen Türen in Los Angeles statt. Chehadé wertete in einem weiteren Blogpost das Treffen positiv, andere sehen die Entwicklungen weiterhin skeptisch.

Nachdem zwei Wochen zuvor in Brüssel ein ICANN-Treffen im stillen Kämmerlein, zu dem nur bestimmte Stakeholder eingeladen wurden und andere sich einfach so dazu gesetzt hatten, Fragen zum Trademark Clearinghouse besprochen wurden, traf man sich vergangene Woche in Los Angeles. Ziel des erneuten Treffens war, die richtige Lösung für die anstehenden Fragen zu finden. Die Entwicklung und Übernahme der Lösungen soll dann im Laufe der kommenden Wochen und Monate vonstatten gehen. Wieder waren neben ICANN-Vertretern Vertreter der Business Constituency, Intellectual Property Constituency und der Internet Service Provider sowie Repräsentanten der Registrar Stakeholdergroup (RrSG), der Registry Stakeholdegroup (RySG), Noncommercial Users Constituency und der At Large Advisory Committee anwesend.

Zunächst verschaffte Fadi Chehadé den Teilnehmern einen Überblick über die Servicestruktur, die ICANN im Hinblick auf die neuen Domain-Endungen aufbaut, die die diversen Vertragspartner wie die DNS-Industrie und gTLD-Service-Anbieter betreffen. Dann ging es an die Probleme mit dem Trademark Clearinghouse: Acht Punkte wollte Chehadé mit den Teilnehmern besprechen, von denen drei gleich zu Anfang ausgeklammert wurden, da diese bereits in anderen Projektierungen bearbeitet werden. Zu ihnen gehören die Validierung von WHOIS-Daten, die Durchsetzung der Einhaltung aller Registry-Verpflichtungen für Standard-Anwendungen und die Ausdehnung des Trademark Claim Service auf bereits in UDRP-Verfahren entschiedenen Missbrauchsfällen. Kernfragen der fünf verbliebenen Problempunkte waren: Wie lange sollen Sunrise- und Claim-Service dauern, welche Marken sollen in das Trademark Clearinghouse Eingang finden sowie die Einrichtung eines zweiten Markenschutzmechanismus mit einer Sicherung für Registranten.

Die Beteiligten des Meetings entwickelten in der Diskussion ein Strohmann-Modell, das als Ausgangsbasis für weitere Verhandlungen dient. So wird den Markeninhabern ausreichend Reaktionszeit eingeräumt, indem die Registries bereits 30 Tage vor einer 30 Tage währenden Sunrise Periode auf diese hinweisen. Die Trademark Claim Periode wird auf 90 Tage ausgedehnt. Darüber hinaus ist nun ein „Claim 2“ genannter Service für Markeninhaber angedacht, der – gegen einen weiteren Obolus versteht sich – den Claim Service auf sechs bis zwölf Monate ausdehnen würde. Die für die Claim Services bereit gestellte Datenbank soll neben der Marke auch bis zu 50 Kombinationen mit bereits per UDRP geregelten Missbräuchen je Marke umfassen. Das alles – wie gesagt – gilt lediglich für das Strohmann-Modell, anhand dessen die tatsächlichen Modi erst noch ausgearbeitet werden sollen. In das Strohmann-Modell ist nicht miteingeflossen, wie etwaige Blockademechanismen aussehen könnten. In einem nächsten Schritt will man sich weiter austauschen und Rückmeldungen der unterschiedlichen Beteiligten zum Strohmann-Modell und dessen Umsetzung würdigen. Damit wendet sich Chehadé nun Fragen der Uniform Rapid Suspension (URS) und der Registry-Verträge zu, die in kommenden Meetings zielführend besprochen werden sollen.

Das Ergebnis dieses Treffens in Los Angeles endet also mit einem Strohmann-Modell, das die Grundstruktur für die tatsächliche Umsetzung der Trademark Clearing House darstellt. Die Möglichkeiten, tatsächlich noch Einfluss zu nehmen und das Konzept in andere Bahnen zu lenken, sind geradezu ausgeschlossen. Denn nicht zur Disposition stand wohl, dass Deloitte und IBM das Monopol für das Trademark Clearinghouse inne haben und nicht wieder hergeben. Gerade diesen Punkt kritisiert Werner Staub von CORE (Internet Council of Registrars) vehement in einem Kommentar zu Chehadés Blogbeitrag. Staub sieht das Risiko, dass das System nicht nur monopolisiert ist, sondern auch nach technischen Gesichtspunkten langsam, weil nicht DNS-basiert und auf mehrere konkurrierende Trademark Clearinghouse-Provider verteilt. Die Registrar Stakeholdergroup (RrSG) arbeitet noch an einer Zusammenfassung und Stellungnahme zu diesem letzten Treffen.

Den Blogbeitrag von Fadi Chehadé nebst Kommentar von Werner Staub finden Sie unter:
> http://blog.icann.org/2012/11/trademark-clearinghouse-update/

Quelle: icann.org, eigene Recherche

.COM – MIT DOPPELSPITZE ZU US$ 100.000,-

Die vergangene Domain-Handelswoche bot eine Doppelspitze mit lahotels.com und paste.com für jeweils US$ 100.000,- (ca. EUR 78.740,-). Darüber hinaus profilierte sich die kanadische Länderendung. Diesmal zeigte auch .org Stärke mit cv.org zu US$ 30.000,- (ca. EUR 23.622,-).

Unter den Länderendungen verschoben sich die Parameter. Die teuerste Domain lieferte Schweden mit find.se zu einem Preis von EUR 40.000,-. An zweiter Position zeigte sich die kanadische Endung .ca mit lc.ca für US$ 14.000,- (ca. EUR 11.024,-), die darüber hinaus auch vier weitere gut dotierte Domains aufbot. Die deutsche wie auch die britische Endung waren deutlich schwächer.

find.se – EUR 40.000,-
valutakurser.se – EUR 6.500,-

lc.ca – US$ 14.000,- (ca. EUR 11.024,-)
cigarettes.ca – US$ 11.001,- (ca. EUR 8.662,-)
tobacco.ca – US$ 11.000,- (ca. EUR 8.661,-)
horoscope.ca – US$ 7.000,- (ca. EUR 5.512,-)
horoscopes.ca – US$ 7.000,- (ca. EUR 5.512,-)

epals.de – EUR 9.520,-
bijouteria.de – EUR 5.600,-
homepageerstellen.de – EUR 2.200,-

carauctions.com.au – AUD 15.451,- (ca. EUR 12.105,-)
gkk.eu – EUR 12.000,-
intelligent.co.uk – GBP 5.000,- (ca. EUR 6.230,-)
hotelmadonnadicampiglio.it – EUR 5.000,-
mox.tv – US$ 5.000,- (ca. EUR 3.937,-)
bannershop.co.uk – US$ 4.901,- (ca. EUR 3.859,-)
woononline.nl – EUR 3.250,-
fly.tv – US$ 4.000,- (ca. EUR 3.150,-)
tim.me – US$ 3.500,- (ca. EUR 2.756,-)
essa.me – US$ 3.075,- (ca. EUR 2.421,-)

Die neueren generischen Endungen vertrat .info mit

melanoma.info – US$ 4.600,- (ca. EUR 3.622,-)

Die älteren generischen Endungen führte diesmal mit deutlichem
Abstand die Endung .org an, mit cv.org, die Concert Vault, ein
Anbieter von historischen Konzertvideos, für US$ 30.000,- (ca.
EUR 23.622,-) kaufte. Darüber hinaus waren die Preise dieses
Mal höher.

cv.org – US$ 30.000,- (ca. EUR 23.622,-)
akm.net – US$ 18.000,- (ca. EUR 14.173,-)
washprofile.org – US$ 13.600,- (ca. EUR 10.709,-)
luma.net – US$ 10.000,- (ca. EUR 7.874,-)
gy.net – US$ 9.532,- (ca. EUR 7.506,-)
poland.org – US$ 9.100,- (ca. EUR 7.165,-)
online-spiele.net – EUR 6.000,-
xyo.net – EUR 6.000,-
goodnet.net – US$ 6.750,- (ca. EUR 5.315,-)
assemble.org – EUR 4.900,-
opin.net – US$ 5.400,- (ca. EUR 4.252,-)
wepay.org – US$ 5.288,- (ca. EUR 4.164,-)
blackbird.org – US$ 5.100,- (ca. EUR 4.016,-)
pattaya.org – US$ 5.100,- (ca. EUR 4.016,-)
openings.net – US$ 5.000,- (ca. EUR 3.937,-)
seniorsource.org – US$ 5.000,- (ca. EUR 3.937,-)
wallace.net – US$ 4.316,- (ca. EUR 3.398,-)
familyroom.org – US$ 3.888,- (ca. EUR 3.061,-)
edmonton.org – US$ 3.500,- (ca. EUR 2.756,-)

Mit gleich zwei Domains zum Preis von je US$ 100.000,- (ca. EUR 78.740,-) nahm .com die vergangene Domain-Handelswoche in den Griff: lahotels.com und paste.com sitzen damit zur Zeit auf Platz 43 der Jahresbestenliste – zusammen mit vier weiteren Domains. Die übrigen Preise sind Zwischengrößen.

lahotels.com – US$ 100.000,- (ca. EUR 78.740,-)
paste.com – US$ 100.000,- (ca. EUR 78.740,-)
salinas.com – US$ 60.000,- (ca. EUR 47.244,-)
pathology.com – US$ 31.500,- (ca. EUR 24.803,-)
pkv.com – GBP 17.500,- (ca. EUR 21.808,-)
prescriptionsunglasses.com – US$ 20.000,- (ca. EUR 15.748,-)
scotlandtours.com – US$ 20.000,- (ca. EUR 15.748,-)
werbeagentur.com – US$ 20.000,- (ca. EUR 15.748,-)
possum.com – US$ 18.250,- (ca. EUR 14.370,-)
closedloop.com – US$ 18.000,- (ca. EUR 14.173,-)
aqb.com – US$ 15.500,- (ca. EUR 12.205,-)
nyka.com – US$ 14.000,- (ca. EUR 11.024,-)
chinafashion.com – US$ 13.100,- (ca. EUR 10.315,-)

Weitere Domain-Preise finden Sie unter:
> http://www.domain-spiegel.de

Quelle: dnjournal.com, sedo.de, thedomains.com

2013 – REGISTRY/REGISTRAR-TREFFEN IN AMSTERDAM

ICANN kündigt für Ende Januar 2013 ein regionales Registry- und Registrar-Treffen in Amsterdam an. Für Newcomer soll es etwas Besonderes geben.

Seit 2006 organisiert ICANN regionale Registry/Registrar-Treffen rund um den Globus. In erster Linie wenden sich diese Treffen an bei ICANN akkreditierte, regionale Registrare und gTLD-Registries, aber auch andere Registrare und Registries sind gerne gesehen.

Die Agenda für das Treffen in Amsterdam steht noch nicht ganz fest, es ist aber unter anderem ein neues Feature für Neulinge bei ICANN angekündigt. Darüber hinaus werden die neuen generischen Endungen, Vertragsangelegenheiten, Neuerungen bei den Richtlinien, Entwicklungen im Bereich Internetsicherheit und vieles andere mehr besprochen werden.

Das regionale ICANN Registrar/Registry-Meeting findet vom 24. bis 25. Januar 2013 in Amsterdam statt. Genauere Angaben zum Veranstaltungsort liegen noch nicht vor. Es gibt nur eine begrenzte Anzahl von Plätzen, weshalb man sich als Registrar oder Registry beeilen sollte.

Weitere Informationen und Anmeldung unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/659

Quelle: icann.org

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