Themen: nTLDs – GAC veröffentlicht Frühwarnliste | ICANN – Prioritization Draw am 17. Dezember 2012 | TLDs – Neues von .co, .ie und .uk | OLG München – Double Opt-In wird zum Risiko | WIPO – Scout-Marken sind nur schwache Marken | giftbasket.com – Geschenkkorb für US$ 350.000,- | New York City – nTLD-Konferenz im März 2013
NTLDS – GAC VERÖFFENTLICHT FRÜHWARNLISTE
Das Governmental Advisory Committee (GAC) der Internet-Verwaltung ICANN hat im Rahmen der Einführung neuer globaler Top Level Domains seine mit Spannung erwartete Frühwarnliste veröffentlicht. Die Vertreter von Regierungen aus aller Welt haben bei insgesamt 242 Domain-Bewerbungen Bedenken gegen deren Einführung.
Allein US$ 185.000,– an Teilnahmegebühren musste ein Bewerber bei ICANN auf den Tisch legen, um in die Kandidatenliste mit aufgenommen zu werden. Um den Bewerbern möglichst frühzeitig zu signalisieren, ob und welche Bedenken eine Regierung gegen die Einführung der gewünschten Endung hat, sieht das Bewerberhandbuch einen „early warning“-Modus vor. Die „early warnings“ des GAC haben keinen förmlichen Charakter und führen nicht unmittelbar zur Zurückweisung einer Bewerbung. Sie sollten allerdings von jedem Bewerber ernst genommen werden, da die Hürden für eine erfolgreiche Bewerbung im Fall einer Frühwarnung steigen. Entscheidet sich ein Bewerber binnen der kommenden drei Wochen dafür, seine Bewerbung zurückzuziehen, erhält er im Gegenzug 80 Prozent der Teilnahmegebühr, also US$ 148.000,–, zurück. Dieser Modus eröffnet den Bewerbern die Möglichkeit, ihre Bewerbung unter Berücksichtigung dieser Stellungnahme zu prüfen und zurückzuziehen, bevor sie noch mehr Geld investieren.
Die australische Regierung hat von dieser Frühwarnung reichlich Gebrauch gemacht: gleich 129 Bewerbungen, darunter .city, .lawyer, .sucks und .wtf, sieht man in Down Under kritisch. Etwas überraschend ist, dass gegen die vier Bewerbungen um .gay bisher keine einzige Regierung Protest erhoben hat; vor allem aus dem arabisch-muslimischen Raum war aufgrund der dortigen Wertevorstellungen heftiger Widerstand erwartet worden. Auch an den Bewerbungen um .adult oder .sex stört sich bisher keine Regierung. Den erwartet schweren Stand hat dagegen die .africa-Bewerbung von DotConnectAfrica (DCA): im Gegensatz zum Mitbewerber, der südafrikanischen .za-Verwalterin UniForum SA, fehlt DCA mit dem „letter of non-objection“ die zwingend notwendige Unterstützung der Afrikanischen Union (AU), so dass der Protest der AU selbst sowie zahlreicher afrikanischer Länder gegen DCA zu erwarten war.
In 20 Fällen haben auch die deutschen Vertreter im GAC Bedenken gegen eine Einführung geäussert. Betroffen sind die Bewerbungen um .city, .gmbh, .hotel bzw. .hotels und .reise bzw. .reisen. Im Fall von .gmbh müsse beispielsweise sichergestellt sein, dass ein Domain-Inhaber nachweislich in der Rechtsform der Gesellschaft mit beschränkter Haftung eingetragen sei oder zumindest deren Eintragung vorbereitet habe; andernfalls bestehe die Gefahr von Verwechslungen oder des Missbrauchs. Bei .reise bzw. .reisen sei von einer einheitlichen Behandlung im Prüfungsverfahren auszugehen; zudem müsse unter anderem sichergestellt werden, dass die Domains nur von Personen und Unternehmen aus der Reisebranche registriert werden können, die darunter abrufbaren Inhalte einen Bezug zur deutschsprachigen Tourismusindustrie und/oder deren Kunden haben und im Streitfall ein deutsches Gericht zuständig sei. Ähnliche Bedenken hat Deutschland auch bei .hotel bzw. .hotels; hier müsse klar geregelt sein, wer eine solche Domain registrieren darf. Ob sich ein Bewerber von diesen Stellungnahmen beeindrucken lässt, bleibt aber abzuwarten; offiziell hat bisher kein Teilnehmer auf die Bedenken des GAC hin seine Bewerbung zurückgezogen.
Die Frühwarnliste finden Sie unter:
> https://gacweb.icann.org/display/gacweb/GAC+Early+Warnings
Quelle: icann.org, eigene Recherche
ICANN – PRIORITIZATION DRAW AM 17. DEZEMBER 2012
Das große Los: wie die Internet-Verwaltung ICANN bekannt gegeben hat, findet am 17. Dezember 2012 in Los Angeles der „Prioritization Draw“ statt. Das Verfahren entscheidet, in welcher Reihenfolge die Prüfungsergebnisse der Bewerber um eine neue globale Top Level Domain veröffentlicht werden.
Über 1.900 Bewerbungen liegen ICANN vor, doch in Sorge um die Sicherheit und Stabilität des Domain Name Systems soll lediglich eine begrenzte Anzahl neuer Endungen – geplant sind zwischen 20 und 100 Bewerber wöchentlich – gleichzeitig starten. Da ein möglichst früher Registrierungsbeginn eine ungleich höhere öffentliche Aufmerksamkeit und damit Zahl von Registrierungen verspricht, hat ICANN das digitale Bogenschiessen („digital archery“) erfunden, aufgrund technischer Fehleranfälligkeit aber wieder verworfen. Stattdessen entscheidet der „Prioritization Draw“, in welcher Reihenfolge die Ergebnisse aus der Phase der „initial evaluation“ veröffentlicht werden.
Im Rahmen des „Prioritization Draw“ muss jeder Bewerber vor Ort in Los Angeles für US$ 100,- (ca. EUR 77,-) ein Ticket erwerben. Der Verkauf der Tickets beginnt am 12. Dezember 2012 um 9.00 Uhr a.m. PST (Pacific Standard Time) und endet am 17. Dezember um 11.00 Uhr a.m. Die Bewerber müssen zur Ziehung nicht persönlich erscheinen, sondern können sich auch vertreten lassen; ein Formularblatt für die Vollmacht steht auf der ICANN-Website zum Abruf bereit. Wer die Kosten einer Stellvertretung vermeiden möchte, dem stellt ICANN einen so genannten „proxy“ kostenlos zur Verfügung; eine Namensliste will ICANN in Kürze veröffentlichen. Die gesamte Ziehung wird zudem online im Internet übertragen; die Ergebnisse veröffentlicht ICANN binnen 24 Stunden nach Ende der Veranstaltung auf seiner Website. Die Einnahmen kommen zu 100 Prozent nicht näher genannten, in Kalifornien ansässigen Wohltätigkeitsorganisationen zu Gute; mit diesem juristischen Kniff umgeht ICANN den Vorwurf, dass es sich bei der Verteilung der Prüfungsnummern um eine unerlaubte Lotterie handelt.
Zum Schluss nochmals die wichtigsten Fakten im Überblick: der „Prioritization Draw“ findet am 17. Dezember 2012 im International Ballroom des Hilton Los Angeles Airport, 5711 West Century Blvd., Los Angeles, California, 90045, statt. Die Ziehung beginnt um 1.00 Uhr p.m. PST und dauert voraussichtlich bis gegen 7.00 Uhr p.m. Jeder Bewerber muss das Ticket zum Preis von US$ 100,- bis spätestens 11.00 Uhr a.m. (PST) erwerben, sonst ist er von der Teilnahme ausgeschlossen. Als Zahlungsmittel sind Bargeld, Schecks oder Kreditkarten (Visa, Mastercard, American Express, Discover) erlaubt. Teilnehmer können mit dem Code „ICA“ auf ein begrenztes Zimmerkontingent im Hilton Hotel zugreifen; in Los Angeles und Umgebung stehen jedoch ohnehin ausreichend Hotels zur Verfügung.
Weitere Informationen zum „Prioritization Draw“ finden Sie unter:
> http://newgtlds.icann.org/en/applicants/prioritization-draw
Quelle: icann.org, eigene Recherche
TLDS – NEUES VON .CO, .IE UND .UK
Einbruch bei .ie: die irische Domain-Verwaltung IEDR hat einen erfolgreichen Hackerangriff auf ihre Server eingeräumt. In Kolumbien startet .co dagegen einen besonderen Service für Domain-Inhaber, während Nominet die Kurzdomain-Pläne verteidigt – hier die Kurznews.
.CO Internet S.A.S., Registry der kolumbianischen Länderendung .co, hat ein exklusives „Membership Program“ gestartet. Das Programm soll allen Inhabern einer .co-Domain exklusive Unterstützung beim Auf- und Ausbau ihrer Online-Präsenz bieten; darin eingeschlossen sind zum Beispiel freie Eintrittskarten für Startup-Veranstaltungen weltweit, freier Zugang zu so genannten „Co-Working“-Bereichen in ausgewählten Städten, kostenlose Beratung bei der Suchmaschinenoptimierung und Nachlässe bei verschiedenen Gelegenheiten. Das Programm befindet sich aktuell noch in der Beta-Phase und steht zunächst den ersten 1.000 Anmeldern kostenlos offen; der offizielle Start für die Allgemeinheit ist für März 2013 geplant. Derzeit sind etwa 1,4 Millionen Domains unter .co in über 200 Ländern weltweit registriert.
Peinliche Panne bei der irischen Domain-Verwaltung IE Domain Registry Limited (IEDR): nach 25-tägiger Attacke auf die Registryeigenen Webserver ist es einem Angreifer am 6. Oktober 2012 gelungen, durch eine Lücke in der „Joomla!“-Anwendung Zugriff auf die Kontrolleinheit zu erlangen und den Domain Name Server zu hacken. Dadurch gelang es, die Auflösung so populärer Domains wie google.ie und yahoo.ie zu modifizieren und umzuleiten. Ein Zugriff auf finanzielle Informationen ist hingegen nicht erfolgt. Ein Verschulden des zuständigen Registrars konnte IEDR ausschließen. Die Registry bedauerte den Vorfall und plant nun für 2013 einen „Domain Lock“-Service, mit dem besonders wertvolle Domains geschützt werden können. Die parallele Untersuchung des Vorfalls durch das Garda Bureau of Fraud Investigation (GBFI) dauert an.
Die britische Domain-Verwaltung hat auf die wachsende Kritik an ihren Plänen, die Registrierung von Domains direkt unterhalb der Landesendung .uk zuzulassen, reagiert. Nachdem unter anderem Edwin Hayward, Mitgründer von Memorable Domains Ltd., auf zusätzliche Kosten für Unternehmen in der Höhe von GBP 50 Mio. hingewiesen hatte, hat Nominets Senior Legal Counsel Nick Wenban-Smith nun das beabsichtigte Auktionsmodell verteidigt. Hintergrund der Diskussion um dieses Modell ist, dass Inhaber zum Beispiel einer .co.uk-Domain keinen bevorrechtigten Zugriff auf das kürzere .uk-Pendant erhalten; stattdessen soll im Fall von Mehrfachbewerbungen der Meistbietende den Zuschlag erhalten. Für Wenban-Smith ist dies das fairste Modell, um über den Zuschlag zu entscheiden. Es sei jedoch ohnehin unwahrscheinlich, dass sich alle Markeninhaber für eine Registrierung qualifizieren, geschweige denn zwingend von einer Registrierungsmöglichkeit Gebrauch machen wollen. Bis zum 7. Januar 2013 hat die Öffentlichkeit noch Gelegenheit, ihre Meinung einzubringen. Ob, wann und zu welchen Bedingungen Nominet die Second Level Ebene freigibt, ist also noch nicht verbindlich entschieden.
Weitere Informationen zum „Membership Program“ von .co finden Sie unter:
> http://i.go.co
Quelle: cointernet.co, worldipreview.com, mybroadband.co.za
OLG MÜNCHEN – DOUBLE OPT-IN WIRD ZUM RISIKO
Das Oberlandesgericht München hat in einem aktuellen Urteil deutlich gemacht, welche Anforderungen an die Darlegungs- und Beweislast an eMail-Versender zu stellen sind, die für eMail-Dienstleistungen das Double Opt-In Verfahren nutzen. Das Einverständnis zur Übersendung einer eMail muss demnach dokumentiert und jederzeit nachweisbar sein (Urteil vom 27.09.2012, Az.: 29 U 1682/12).
Die Klägerin, eine Steuerberatungsgesellschaft, begehrt von der Beklagten die Unterlassung der Zusendung unerwünschter eMails. Die Beklagte ist im Bereich der Anlageberatung tätig. Sie bietet auf ihrer Internetseite einen Newsletter zum kostenlosen Abonnement an. Am 20. und am 21. Februar 2011 erhielt die Klägerin unverlangt zwei eMails der Beklagten. Auf die erste hin sollte sie das Abonnement des Newsletters bestätigen; die zweite eMail bestätigte das Abonnement des Newsletters. Die Klägerin sieht in den beiden unverlangt übersandten eMails einen Wettbewerbsverstoß und einen Eingriff in ihren eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb. Sie ließ die Beklagte anwaltlich abmahnen und machte die Kosten der Abmahnung geltend. Die Beklagte gab die gewünschte Unterlassungserklärung nicht ab, so dass die Klägerin Klage erhob. Das Landgericht München wies die Klage ab (Urteil vom 13.03.2012, Az.: 33 O 11089/11), weshalb die Klägerin in Berufung zum Oberlandesgericht München ging.
Das OLG München gab der Klage teilweise statt. Hinsichtlich der ersten empfangenen eMail sieht das OLG München den Anspruch als berechtigt an. Der Anspruch ergibt sich nach Ansicht des Gerichts jedoch nicht aufgrund unlauteren Wettbewerbs (UWG), da die Parteien nicht im Wettbewerb miteinander stehen. Vielmehr sieht das OLG München hier einen Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb (§§ 823 Abs. 1, 1004 BGB). Die erste unverlangt übersandte Werbe-eMail stellt einen unmittelbaren Eingriff in den Gewerbebetrieb dar. Hintergrund für diese Einschätzung war der Umstand, dass die Beklagte nicht darlegen und beweisen konnte, dass die Klägerin sich mit der eMail einverstanden erklärt hatte; sie behauptete es lediglich. Für den Nachweis des Einverständnisses hätte sie allerdings die konkrete Einverständniserklärung vollständig dokumentieren, in diesem Falle speichern und die Daten jederzeit ausdrucken können müssen. Dazu war sie wohl nicht in der Lage. Anders bei der eMail vom 21. Februar 2011: Dazu hatte sie unbestritten vorgetragen, dass diese eMail erst erstellt und verschickt wird, wenn der Bestätigungslink der vorangegangenen eMail betätigt wurde. Da die Klägerin das nicht bestritt, konnte das Gericht von der Betätigung des Links und damit vom Einverständnis der Klägerin ausgehen.
Die Entscheidung des Oberlandesgerichts München ist nur konsequent – im prozessualen Sinne. Selbstverständlich sollte ein Versender von Werbe-eMails nachweisen können, dass der Adressat mit der Übersendung einverstanden ist. Problematisch ist, wie der Newsletteranbieter diesen Nachweis erbringen soll. Die IP-Adresse des Anmelders zu speichern dürfte in der Regel nicht ausreichen, denn deren Zuordnung zum Anmelder nachzuweisen ist schwierig. Der Anbieter findet sich in einem Dilemma. Erfreulicher Weise hat das OLG München hinsichtlich der eMail vom 20. Februar 2011 den Weg für die Revision geebnet. Diesen Weg sollte die Beklagte beschreiten.
Das Urteil des Oberlandesgericht München findet man unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/660
Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> http://www.domain-anwalt.de
Quelle: omsels.info
WIPO – SCOUT-MARKEN SIND NUR SCHWACHE MARKEN
Vor der WIPO verloren Scout24-Unternehmungen, die sich gegen Scout-Domains richteten, ihre Verfahren. Aus Sicht des WIPO-Experten, der über .ch- und .com-Domains entschied, sind die Scout-Marken zu schwach, um sich gegen Begriffsverbindungen, die auch „Scout“ enthalten, zur Wehr zu setzen.
Die Scout24 Holding GmbH und die Scout24 International Management AG wandten sich in zwei Verfahren vor der WIPO gegen die Nexmedia GmbH, die Inhaberin von mehreren scout.ch- und -.com-Domains ist, darunter chatscout.ch und seitensprungscout.com (WIPO-Verfahren Nr. DCH2012-0016 und Nr. D2012-1359). Die Antragstellerinnen sind Inhaber von unterschiedlichen Scout24-Marken wie „Datingscout24“ und Firmennamen. Sie sehen sich in ihren Rechten verletzt und wandten sich gegen sechs .ch-Domains und zwei .com-Domains der Antragsgegnerin, nach den jeweiligen Streitbeilegungsstatuten, der für die schweizer und die liechtensteiner Endungen seit März 2004 geltenden Variante der UDRP sowie der originalen UDRP bezüglich der .com-Domains.
In beiden Fällen wurde der Experte Gérald Page tätig. Er wies in beiden Fälle die Anträge der Antragstellerinnen ab. Zunächst seien die von der Antragsgegnerin genutzten Domain-Namen den Markenbegriffen nicht identisch. Identisch sei jeweils nur der genutzte Begriff Scout; daher komme es darauf an, ob eine Verwechslungsgefahr bestehe. Diese ist nach Ansicht des entscheidenden Experten nicht gegeben, da die Verbindung von allgemeinen Sachbegriffen wie Auto, Immobilien und Friend mit dem Begriff Scout lediglich beschreibend ist. Jeder der Begriffe hat für sich keine Kennzeichnungskraft. Zusammen ist deren Kennzeichnungskraft nicht höher, es sei denn, es kämen besondere Umstände hinzu. Diese seien aber von den Antragstellerinnen nicht nachgewiesen. Anders sei die Sachlage bei dem Begriff Scout24; der sei unterscheidungskräftig und in der Schweiz bekannt. Doch nutze die Antragsgegnerin ihn nicht in ihren Domains, weshalb wiederum keine Verwechslungsgefahr bestehe.
Nach diesen Entscheidungen wird es enger für die Scout24-Unternehmungen mit der Durchsetzung von Ansprüchen. Das hatte aber auch bereits ein Urteil des Landgerichts Hamburg aus dem Jahr 2001 vorgezeichnet, bei dem das Gericht die Marke „JOB SCOUT“ aufgrund seiner zwei lediglich beschreibenden Wortbestandteile als schwach kennzeichnend bewertete, und bei der mit der angegriffenen Nutzung der Marke „CITYSCOUT“ der identische Bestandteil „Scout“ nicht prägend für den Gesamteindruck des Begriffe sei.
Die beiden WIPO-Entscheidungen finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/661
> http://www.domain-recht.de/verweis/662
Die UDRP-Variante der SWITCH findet man unter:
> https://www.nic.ch/reg/cm/wcm-page/disputes/rules_v1.jsp
Die Entscheidung Landgericht Hamburg aus dem Jahr 2001 findet man unter:
> http://www.flick-sass.de/cityscout.html
Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> http://www.domain-anwalt.de
Quelle: wipo.int, eigene Recherche
GIFTBASKET.COM – GESCHENKKORB FÜR US$ 350.000,-
Gegen Ende des Jahres ziehen die Verkaufszahlen nocheinmal an: .com liefert gleich vier Domains im sechsstelligen Bereich, angeführt von giftbasket.com zu US$ 350.000,- (ca. EUR 273.438,-). Die Länderendungen bieten einige Domains über EUR 20.000,-, angeführt von der kanadischen efax.ca für US$ 30.000,- (ca. EUR 23.438,-).
Wieder lieferte die kanadische Endung .ca die beste Domain, mit efax.ca für US$ 30.000,- (ca. EUR 23.438,-). Ihr folgte auf dem Fuße die britische Endung .uk mit jobcentre.co.uk für US$ 27.500,- (ca. EUR 21.484,-) und weitere vier Domains. Die deutsche Endung brachte mit sieben Domains mehr Masse als Klasse.
efax.ca – US$ 30.000,- (ca. EUR 23.438,-)
jobcentre.co.uk – US$ 27.500,- (ca. EUR 21.484,-)
londonrestaurants.co.uk – GBP 5.600,- (ca. EUR 6.918,-)
gbtimes.co.uk – EUR 5.000,-
webuyanylaptop.co.uk – GBP 2.500,- (ca. EUR 3.088,-)
verrucaremoval.co.uk – GBP 2.000,- (ca. EUR 3.088,-)
adcash.de – EUR 5.000,-
genialchat.de – EUR 4.510,-
offnungszeiten.de – EUR 3.500,-
pflanzenboerse.de – EUR 3.500,-
sharefile.de – EUR 3.500,-
aktenkoffer.de – EUR 2.700,-
truckparts24.de – EUR 2.500,-
menopausa.it – EUR 11.000,-
webshops.ch – EUR 5.000,-
domina.at – EUR 4.200,-
cucine.eu – EUR 3.500,-
squar.es – EUR 3.000,-
3dprint.me – EUR 2.500,-
xnxx.ph – EUR 2.399,-
Die neueren Domain-Endungen vertrat wieder alleine die Endung .info, mit diesmal drei nennenswerten Domains:
care.info – EUR 5.000,-
festgeldvergleich.info – EUR 4.000,-
steiner.info – EUR 1.999,-
Die älteren generischen Domain-Endungen boten keine übertriebenen Preise, aber mit good.net zu US$ 26.500,- (ca. EUR 20.703,-) und factory.org für US$ 16.000,- (ca. EUR 12.500,-) zwei aus der Masse herausragende Domains. Die deutschsprachige Domain fotostudio.net erzielte US$ 4.000,- (ca. EUR 3.125,-) und ging an eine Internet-Consulting Unternehmung.
good.net – US$ 26.500,- (ca. EUR 20.703,-)
factory.org – US$ 16.000,- (ca. EUR 12.500,-)
nitc.org – US$ 4.588,- (ca. EUR 3.584,-)
fotostudio.net – US$ 4.000,- (ca. EUR 3.125,-)
suplementos.net – US$ 3.888,- (ca. EUR 3.038,-)
radiosurgery.org – US$ 3.777,- (ca. EUR 2.951,-)
mandar.org – US$ 3.388,- (ca. EUR 2.647,-)
pango.net – US$ 3.288,- (ca. EUR 2.569,-)
beautifullife.org – US$ 3.000,- (ca. EUR 2.344,-)
getlenses.net – US$ 3.000,- (ca. EUR 2.344,-)
isso.net – US$ 2.592,- (ca. EUR 2.025,-)
happyness.net – US$ 2.527,- (ca. EUR 1.974,-)
dalessandro.net – US$ 2.500,- (ca. EUR 1.953,-)
o4.net – US$ 2.500,- (ca. EUR 1.953,-)
squaw.org – US$ 2.500,- (ca. EUR 1.953,-)
jst.net – EUR 1.950,-
Alleine die teuerste Domain der vergangenen Woche, giftbasket.com mit US$ 350.000,- (ca. EUR 273.438,-), bietet ein wirkliches Angebot und endete bei einem Endkunden, der derzeit Wein-Geschenkkörbe anbietet. Die Domain selbst steht derzeit auf Platz 6 der Jahresbestenliste. Die anderen drei Domain-Namen, die sechsstellige Preise erzielten, feng.com mit US$ 250.000,- (ca. EUR 195.313,-), cotton.com mit US$ 205.890,- (ca. EUR 160.852,-) und ecs.com mit US$ 150.000,- (ca. EUR 117.188,-), sind geparkt oder „under construction“. An diese Preise konnten andere .com-Domains nicht anschließen.
giftbasket.com – US$ 350.000,- (ca. EUR 273.438,-)
feng.com – US$ 250.000,- (ca. EUR 195.313,-)
cotton.com – US$ 205.890,- (ca. EUR 160.852,-)
ecs.com – US$ 150.000,- (ca. EUR 117.188,-)
airportrentals.com – US$ 45.000,- (ca. EUR 35.156,-)
gamepedia.com – EUR 15.000,-
darktide.com – US$ 19.000,- (ca. EUR 14.844,-)
testosteronetreatment.com – US$ 15.000,- (ca. EUR 11.719,-)
o4.com – EUR 11.500,-
cookiecard.com – US$ 13.000,- (ca. EUR 10.156,-)
endodoncia.com – US$ 12.500,- (ca. EUR 9.766,-)
ursus.com – US$ 10.484,- (ca. EUR 8.191,-)
everyonesocial.com – US$ 10.000,- (ca. EUR 7.813,-)
memoryfoammattresses.com – US$ 10.000,- (ca. EUR 7.813,-)
Weitere Domain-Preise finden Sie unter:
> http://www.domain-spiegel.de
Quelle: dnjournal.com, sedo.de, thedomains.com
NEW YORK CITY – NTLD-KONFERENZ IM MÄRZ 2013
Im März kommenden Jahres bittet die Momentum Consulting Group zum „The Digital Marketing & gTLD Strategy Congress“ nach New York City, einem Lern- und Kontaktforum für Bewerber nicht nur in der 1. Runde um neue Domain-Endungen, sondern auch für die der 2. Runde.
Nachdem 2012 im Grunde keine new gTLD-Konferenz zustande kam, sondern vielmehr angekündigte Konferenzen zunächst verschoben und dann oder frühzeitig abgesagt wurden, blicken wir optimistisch in das Jahr 2013, das Jahr – hoffentlich – der Einführung der neuen Endungen. Als erste kündigt die Momentum Consulting Group den „The Digital Marketing & gTLD Strategy Congress“ vom 11. bis 12. März 2013 in New York City an. Führender Sponsor der Veranstaltung ist die .info-Registry Afilias.
Die Agenda des Kongresses steht bereits fest. So findet man Workshops wie zum Beispiel „An Introduction to Navigating Your Brand through the New Internet Landscape“ oder „Was kann man, könnte man oder sollte man mit der eigenen Endung machen“. Marketing-Fachleute von Bewerbern um neue Endungen sprechen darüber, wie man über die eigenen Endungen neue Kunden binden will und ähnliche marketingorientierte Themen. Gegen Ende der Veranstaltung wird ein unangefochtener Bewerber um eine neue Domain-Endung seine Pläne für die Zukunft seiner Endung offen legen. Abschließend blickt der Kongress in die dot.Zukunft und damit unter anderem auch darauf, wie sich die neuen Endungen auf die Internetsuche, die sozialen Netzwerke und das Marketing auswirken werden.
Der „The Digital Marketing & gTLD Strategy Congress“ findet vom 11. bis 12. März 2013 in New York City statt; wo genau, ist der Webseite der Momentum Consulting Group nicht zu entnehmen. Die Teilnahme kostet, soweit man sich vor dem 1. Februar 2013 anmeldet, US$ 1.495,–, danach US$ 1.695,-. Der Preis umfasst beide Tage der Veranstaltung, inklusive vorgelagerter Workshops, Material, Frühstück und Mittagessen.
Weitere Informationen und Anmeldung unter:
> http://www.gtldworldcongress.com/
Quelle: domainincite.com, gtldworldcongress.com