Themen: .com/.net – dunkle Wolken bei VeriSign | TKG-Novelle – Auskunftsrecht zu IP-Adressen? | TLDs – Neues von by, .mn und .post | nTLDs – WIPO arbeitet an „URS 2.0“ | Fallbasiert – neue Studie zur Domain-Bewertung | lhn.com – drei Zeichen für US$ 80.000,- | SWITCH – Domain pulse trifft sich 2013 in Davos
.COM/.NET – DUNKLE WOLKEN BEI VERISIGN
Dunkle Wolken bei VeriSign: die Verhandlungen zwischen der Registry und der US-Regierung um die Verlängerung des .com/.net-Vertrages machen zusätzliche Prüfungen erforderlich. Und auch bei den Registrierungszahlen waren die Zeiten schon besser.
Noch bis zum 30. November 2012 läuft der aktuelle Vertrag, der VeriSign Inc. die Verwaltung von .com sowie .net und damit Einnahmen in Millionenhöhe sichert. Eine Vertragsverlängerung schien noch im April diesen Jahres reine Formsache: Wie bisher sieht auch der Entwurf des neuen Vertrags vor, dass VeriSign innerhalb der kommenden sechs Jahre die Gebühren vier Mal anheben darf, wobei jede einzelne Anhebung auf maximal sieben Prozent gedeckelt ist. Ausgehend von US$ 7,85 pro .com-Domain im Jahr 2012 bietet der Vertrag somit für VeriSign die Möglichkeit, auf die gesamte Vertragslaufzeit bis 30. November 2018 die Gebühren auf maximal US$ 10,29 und damit um bis zu 31 Prozent zu erhöhen. Zusätzlich erhält ICANN anstelle des bisherigen jährlichen Pauschalbetrages von US$ 4,5 Millionen für jede registrierte, verlängerte oder übertragene .com- oder .net-Domain eine Gebühr von US$ 0,25.
Doch während ICANN bereits grünes Licht signalisiert hat, sieht das US-Wirtschaftsministerium die Verlängerung deutlich kritischer. In einer Mitteilung gab VeriSign bekannt, dass die Prüfung durch die US-Regierung wohl nicht vor Ende November 2012 abgeschlossen werde; das Wirtschaftsministerium werde vielmehr gemeinsam mit dem Justizministerium die Preiserhöhungen genauer unter die Lupe nehmen. In einer Telefonkonferenz mit Finanzanalysten verweigerte der VeriSign-CEO Jim Bidzos jede Aussage dazu, ob dies nun zu geringeren Preiserhöhungen führen könnte. Zudem wurde bekannt, dass „legal costs“ im Zusammenhang mit den Verhandlungen mit der US-Regierung und dem Programm zur Einführung neuer Top Level Domains zu um US$ 3,9 Mio. erhöhten Ausgaben geführt haben. Der Registry-Betrieb selbst ist durch diese zusätzlichen Prüfungen nicht gefährdet, da die bisherigen Regelungen für voraussichtlich sechs weitere Monate fortgelten. An der Börse kamen diese Nachrichten dennoch schlecht an, der Aktienkurs von VeriSign gab um 14 Prozent nach.
Für VeriSign kommen diese Diskussionen zur Unzeit, denn allmählich scheint auch das Wachstum von .com und .net an Grenzen zu stossen. Aktuell sind zwar allein unter diesen beiden Endungen etwa 120 Mio. Domains registriert; doch während es bis zum Jahr 2008 noch deutlich zweistellige Wachstumsraten pro Quartal gab, bewegen sich die Zuwächse seither zwischen lediglich sieben und neun Prozent. VeriSign macht dafür unter anderem geänderte Algorithmen bei Suchmaschinen verantwortlich, welche die Domain-Monetarisierung beeinflussen, sowie makroökonomische Entwicklungen vor allem in Europa. Doch ganz so schlecht sind die Aussichten für VeriSign nicht: sollte ICANN zustimmen und die Aufhebung der bisher strikten Trennung zwischen Registry und Registrar beschliessen, könnte das US-Unternehmen bald schon selbst .com-Domains an die Endkunden verkaufen.
Quelle: yahoo.com, seekingalpha.com, domainnamewire.com
TKG-NOVELLE – AUSKUNFTSRECHT ZU IP-ADRESSEN?
Die Bundesregierung plant im Zuge der Änderung des Telekommunikationsgesetzes, erstmals auch IP-Adressen zum Gegenstand der Providerauskunft zu machen. Dies geht aus einem Gesetzesentwurf vom 19. September 2012 hervor, der nun an die Öffentlichkeit gelangt ist.
Mit der Gesetzesnovelle reagiert die Bundesregierung auf einen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 24. Januar 2012 (Az. 1 BvR 1299/05). Das Gericht kam zu dem Ergebnis, dass § 113 Abs. 1 Satz 2 TKG mit dem Grundgesetz unvereinbar ist. § 113 TKG regelt, dass geschäftsmäßige Telekommunikationsdienstleister im Rahmen ihrer Dienstleistung erhobene Daten auf Anfrage an die Ermittlungsbehörden weitergeben müssen. Der für grundrechtswidrig erachtete Satz regelt, dass erhobene Daten wie zum Beispiel PINs, Passwörter oder PUKs, wenn sie im Rahmen eines Auskunftsersuchens anlässlich von polizeilichen Ermittlungen angefragt werden, ebenfalls weitergegeben werden. Hier sieht das Bundesverfassungsgericht das Problem, dass die Ermächtigung, diese Daten anzufragen und zu erhalten, im Hinblick auf die mit PIN, PUK und Passwort erreichbaren weiteren Daten nicht mehr von der ursprünglichen Ermächtigung gedeckt sein können. Bis 30. Juni 2013 hat der Gesetzgeber nun Zeit, Klarheit zu schaffen; bis dahin darf § 113 Abs. 1 Satz 2 TKG nur angewendet werden, wenn grundrechtskonforme Voraussetzungen für die Nutzung der erfassten Daten vorliegen.
Sollte sich die Bundesregierung mit ihrem Vorhaben durchsetzen, wird § 113 TKG erheblich verändert und ausgeweitet. Die Neufassung erlaubt es Diensteanbietern, auf Anfordern einer hoheitlichen Stelle wie der Staatsanwaltschaft nicht nur Daten wie PINs, Passwörter oder PUKs weiterzugeben, sondern ausdrücklich auch dynamische Internet-Protokolladressen; hierfür dürfen Verkehrsdaten automatisiert ausgewertet werden. Diensteanbieter mit mehr als 100.000 Kunden haben darüber hinaus sowohl für die Entgegennahme der Auskunftsverlangen als auch deren Erteilung eine gesicherte elektronische Schnittstelle bereitzuhalten. Die Bundesregierung geht davon aus, dass von dieser Regelung 16 Unternehmen betroffen wären; die dabei entstehenden Kosten würden durch Einsparungen infolge einer zügigeren und Personalaufwand einsparenden Abwicklung der Auskunftsersuchen kompensiert. Mit der Änderung korrespondiert ein neuer § 100j der Strafprozessordnung, der ein Auskunftsrecht der Strafverfolgungsbehörden gegenüber Diensteanbietern vorsieht, soweit dies für die Erforschung des Sachverhalts oder die Ermittlung des Aufenthaltsortes eines Beschuldigten erforderlich ist. Im Fall von PINs, PUKs oder IP-Adressen müssen zudem die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Nutzung dieser Daten vorliegen; was damit gemeint ist, regelt das Gesetz selbst nicht.
Rechtsanwalt Jan Moenikes, der den Gesetzesentwurf veröffentlicht hat, kritisiert die Bundesregierung und den von ihr mit der Schnittstelle geplanten „Quick-Button“ scharf. Ohne richterliche Auskunft oder vorherige Kontrolle, aber zu Lasten der betroffenen Unternehmen, denen die Verantwortung zugeschoben wird, könnten nicht nur „near time“ alle vorhandenen Bestandsdaten im Sinne von „welchem Kunden gehört eine Rufnummer oder IP-Adresse“, sondern auch PUKs für Handys, Passwörter für die Cloud und viele anderen Sachen ganz leicht und ohne Kontrolle abgefragt werden, so Moenikes. Auch der AK Vorrat kritisiert eine ausufernde Identifizierung von Internetnutzern. Ob und wann Bundestag und Bundesrat zu der geplanten Änderung Stellung nehmen, ist bisher nicht bekannt.
Die Entscheidung des BVerfG findet man unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/551
Den Gesetzesentwurf finden Sie bei RA Jan Moenikes unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/649
Eine Stellungnahme des AK Vorrat finden Sie unter:
> http://wiki.vorratsdatenspeicherung.de/Bestandsdaten-StN
Quelle: netzpolitik.org, moenikes.de, eigene Recherche
TLDS – NEUES VON BY, .MN UND .POST
Acht Jahre hats gedauert, nun ist es endlich passiert: die ersten Domains mit der Endung .post sind online. In Weissrussland arbeitet man dagegen schon an der internationalisierten Variante, während die Mongolei von Manhattan profitieren will – hier unsere Kurznews.
Die weissrussische Länderendung .by wird international: voraussichtlich bereits im Jahr 2013 soll die Top Level Domain in kyrillischen Zeichen internationalisiert werden und damit Domains vollständig in Landessprache erlauben. Dies sei anlässlich der Konferenz „Business Internet“ am 24. Oktober 2012 beschlossen worden, wie die „Belarusian Telegraph Agency“ meldet. Die Registrierung soll sowohl natürlichen als auch juristischen Personen offenstehen; damit will Weissrussland den Sprung über die Marke von 100.000 registrierten Domains schaffen. Möglicherweise kommen auch .by-Domains mit einem Zeichen in die freie Verteilung; eine Entscheidung ist aber noch nicht gefallen. Die weissrussische Länderendung ist nicht nur in ihrem Heimatland beliebt; auch in Bayern erfreut sie sich in Anlehnung an das Kürzel „BY“ reger Nachfrage. Domains mit der Endung .by können von jedermann zu jedem legalen Zweck registriert werden; es gibt keine Vergabebeschränkungen.
Die Einführung der Städte-Domain .nyc ist noch nicht beschlossen, da tauchen die ersten Trittbrettfahrer auf: eine Unternehmung namens Onekind Productions bietet ab sofort unter der Subdomain .nyc.mn die „City Level Domain For Manhattan“ an. Allerdings ist nicht nur die Struktur der Subdomain, die eher auf einen Stadtteil „New York“ in der Stadt „Manhatten“ hindeutet, ungewöhnlich; bei der Endung .mn handelt es sich vielmehr um die offizielle Länderendung der Mongolei. Für die gelten wiederum keine Vergabebeschränkungen, sie kann von jedermann zu jedem beliebigen (legalen) Zweck registriert werden, so dass jeder Manhatten-Fan auch ohne Subdomain-Konstrukt eine Domain erhalten kann. Schließlich ist auch das Gebührenmodell ungewöhnlich: die Preise richten sich nach der Zahl der Zeichen. Domains im Format a.nyc.mn kosten zum Beispiel US$ 35,- pro Monat und Domain, bei zwei Zeichen wird es um US$ 10,- günstiger; Mindestvertragslaufzeit ist dabei ein Jahr. Für wahre Fans des „Big Apple“ könnte es sich da also lohnen, auf die Einführung von .nyc zu warten.
Anfang August 2012 hat die Internet Assigned Numbers Authority (IANA) die Top Level Domain .post in die Root Zone eingetragen, jetzt sind die ersten Domains online: unter posteitaliane.post erreicht man zum Beispiel das staatliche italienische Postunternehmen. Poste Italiane ist damit nach Angaben der Universal Postal Union das erste Postunternehmen, das eine eigene, neue Website unter .post im Netz startet. Zusammen mit PostNL (Niederlande) will Poste Italiane zudem ein grenzüberschreitendes eCommerce-System zur Verfügung stellen. Insgesamt hat man bei Poste Italiane bisher EUR 500.000,- investiert, um .post zu einer Erfolgsgeschichte zu machen. Mit der Post von Malaysia und Brasilien sollen zudem weitere Länder in Kürze folgen. Damit ist auch das letzte Kürzel, das aus der zweiten Einführungsrunde im Jahr 2004 übrig geblieben ist online; die Mitbewerber .asia, .cat, .jobs, .mobi, .tel und .travel haben ihren Registrierungsbetrieb schon vor Jahren aufgenommen.
Weitere Informationen zu .nyc.mn-Domains finden Sie unter:
> http://www.register.nyc.mn
Eine der ersten .post-Domains finden Sie unter:
> http://www.posteitaliane.post
Quelle: belta.by, thedomains.com, postandparcel.info
NTLDS – WIPO ARBEITET AN „URS 2.0“
ICANN hat Schwierigkeiten, Provider für das Schiedsverfahren URS zu finden. Die Kosten und zeitliche Aspekte lassen bisher anerkannte Streitbeilegungsstellen wie WIPO und NAF abwinken. Doch hat WIPO anlässlich des ICANN-Meetings in Toronto einen Vorschlag unterbreitet, wie das URS-Verfahren günstiger werden könnte: URS 2.0.
Die Angst von Rechteinhabern vor neuen Domain-Endungen und mit deren Einführung einhergehendem Domain-Grabbing in nie gekannten Ausmaßen sorgt seit langem für Unmut – bei allen Beteiligten. Schlimmer noch: ICANN war bisher nicht in der Lage, ein System anzubieten, das schnell und kostengünstig ist, so wie ICANN es selbst im Applicant Guide Book dargestellt hat. Bisher winken anerkannte Streitschlichtungsstellen wie WIPO und NAF ab, da die Kosten höher lägen, als die Rechteinhaber bereit sind, für deren Dienstleistung zu zahlen. Anlässlich des ICANN-Meetings in Toronto im Oktober diesen Jahres stellte WIPO nun eine Alternative zum bisher von ICANN entwickelten Uniform Rapid Suspension System (URS) vor: URS 2.0.
Im WIPO-Modell des URS-Verfahrens müssten Antragsteller ihre Rechte ausführlicher darstellen und belegen. Der Antrag mit entsprechenden Dokumenten erfolgte digital und richtete sich an die Streitbeilegungsstelle. Sollten diese Kriterien nicht erfüllt werden, endete an dieser Stelle das USR-Verfahren. Sind die Darstellungen der Rechte und der Rechtsverletzung überzeugend, würde die Domain gesperrt; der Domain-Inhaber wird nach den Standards der UDRP informiert und kann nun reagieren. Alternativ bietet sich aus WIPO-Sicht auch an, unmittelbar mit Eingang einer Beschwerde die Domain zu suspendieren, zu blockieren und den Inhaber zu informieren und erst, wenn er sich meldet, zu überprüfen, ob die Angaben des Antragstellers den Voraussetzungen Genüge tun. Reagiert der Antragsgegner innerhalb der ihm gesetzten Frist, wird das URS-Verfahren abgewiesen. Dem Antragsteller steht es dann offen, durch Zahlung einer zusätzlichen Gebühr den Fall vor einem Panel von Spezialisten als USR- oder als UDRP-Verfahren fortzuführen. Meldete sich der Antragsgegner nicht fristgerecht, bliebe die Domain gesperrt, bis er sich meldet oder der Registrierungszeitraum abgelaufen ist und die Domain gelöscht wird. Kein Panel müsste eingesetzt und tätig werden, was erhebliche Kosten sparte. Auf diese Art würde der Zustand der Domain jederzeit änderbar sein, soweit die Parteien entsprechend reagieren: Der Antragsteller hätte Ruhe vor einer möglicherweise rechtsverletzenden Domain, der Domain-Inhaber kann jederzeit das Verfahren aufgreifen.
Der Vorschlag der WIPO zeigt, dass es auch andere Wege gibt, den Problemen des Domain-Grabbings Herr zu werden. Zusammengefasst läuft es darauf hinaus, dass das URS-Verfahren nur angewendet wird, wenn der Domain-Inhaber nicht fristgerecht auf einen Vorwurf reagiert, und im Falle der Erwiderung das gute alte UDRP-Verfahren greift. Die Methode erscheint auf den ersten Blick gangbar, effektiv und kostensparend. Sie dürfte die Diskussion zum Thema neu entfachen.
Das Paper von WIPO über URS 2.0 findet man unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/651
Quelle: icann.org, isenbergondomains.com, eigene Recherche
FALLBASIERT – NEUE STUDIE ZUR DOMAIN-BEWERTUNG
Die Bewertung von Domain-Namen ist nach wie vor ein Problem. Es gibt zahlreiche unterschiedliche Bewertungssysteme. Sebastian Dieterle, Unternehmer im Bereich Domain-Vermarktung, sowie Prof. Dr. Ralph Bergmann von der Universität Trier, Wirtschaftsinformatik II, haben die „Fallbasierte Bewertung von Internet-Domainnamen“ im September vorgestellt.
Domain-Bewertungssysteme gibt es viele, am bekanntesten sind wahrscheinlich die RICK-Formel (Risiko, Image, Commerce und Kürze) und das SCHARF-Modell. Nach Ansicht von Dieterle weist derzeit jedoch kein Domain-Bewertungssystem eine Bewertungsformel auf, die der Komplexität und Mehrdeutigkeit der Sprache gerecht wird, die in Domain-Namen ihren Ausdruck findet. In einer Bachelorarbeit entwickelte er 2011 einen Ansatz, der die Anwendung der aus der Immobilienbewertung bekannten Technik des fallbasierten Schließens auf die Bewertung von Domain-Namen zum Gegenstand hat. In einem Forschungspraktikum an der Universität Trier entwickelte er den Ansatz weiter und setzte ihn praktisch um. Das Ergebnis stellte er zusammen mit dem betreuenden Professor Dr. Ralph Bergmann in dem fünfzehnseitigen Paper „Fallbasierte Bewertung von Internet-Domainnamen“ dar und bei der ICCBR (20th International Conference on Case-Based Reasoning) in Lyon (Frankreich) vor.
Dieterle geht das Problem des fairen Handels von Domains über das in der Immobilienbranche bekannte System des „case based reasoning“ (CBR) an, das heisst, es werden zahlreiche Kriterien, insbesondere frühere Domain-Verkaufsdaten vergleichbarer Domain-Namen, herangezogen, um den Wert einer Domain automatisiert zu bestimmen. Bei der praktischen Anwendung seines Verfahrens griff Dieterle auf die Daten von 4.231 verkauften .de-Domains zurück, wobei er beim Abgleich auf 27 wertbildende Kriterien zurückgriff: Bestandteile der Wörter, deren semantische Interpretation wesentlich ist, Bindestriche und deren Anzahl sowie Sonderzeichen innerhalb der Domain, Alter der Domain, Traffic und so weiter. Das Ergebnis seiner Methode und deren praktische Anwendung zeigt aus seiner Sicht in die richtige Richtung, allerdings sei der Datenbestand noch zu gering, um wirklich aussagefähige Ergebnisse zu produzieren.
Erst vor wenigen Monaten hatten wir die Methode von Friedhelm Rosenow, Entrepreneur und Absolvent der Universität Maastricht, vorgestellt, die er unter dem Titel „The Magic of Virtual Estate“ vorstellte. Für deren Ausarbeitung hatte Friedhelm Rosenow 9.220 .de-Domain-Transaktionen über einen Zehnjahreshorizont mit einem aus der Grundstücksbewertung bekannten, so genannten modifizierten Regressionsverfahren untersucht. Der wesentliche Unterschied zur Arbeit von Dieterle liegt wohl darin, dass Rosenow keine Vergleiche zu früheren Transaktionen „vergleichbarer“ Domains anstellte. Im übrigen aber lieferte auch er eine komplexe Formel, die zahlreiche Aspekte einer Domain bei deren Bewertung miteinbezieht. Darunter auch, was wir bei der Arbeit Dieters vermissen: die Risiken einer Rechtsverletzung, die mit einer Marke oder Namen identischen oder zum Verwechseln ähnlichen Domain einhergehen. So oder so: es tut sich einiges bei der Forschung nach der Domain-Bewertungsformel.
Das Paper von Sebastian Dieterle und Prof. Dr. Ralph Bergmann findet man unter:
> http://idnat.de
Mehr zur Arbeit von Friedhelm Rosenow unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/650
Quelle: idnat.de, Sebastian Dieterle, eigene Recherche
LHN.COM – DREI ZEICHEN FÜR US$ 80.000,-
Die vergangene Domain-Handelswoche bot keine herausragenden Verkäufe. Mit lhn.com für US$ 80.000,- (ca. EUR 62.016,-) lag .com vorne. Die Länderendungen bediente die britische Endung .uk mit monkey.co.uk für GBP 14.000,- (ca. EUR 17.419,-). Die sonstigen generischen Endungen kamen mit peoplefinders.net zu US$ 10.800,- (ca. EUR 8.372,-) gerade in den fünfstelligen Bereich.
Die britische Endung ragte vergangene Woche heraus und lieferte mit monkey.co.uk ihr bestes Stück für immerhin GBP 14.000,- (ca. EUR 17.419,-), und zwei weitere moderate Domains. Überraschend stellte sich die chilenische Endung .cl mit software.cl für US$ 20.000,- (ca. EUR 15.504,-) an zweiter Position ein, und die chinesische xhd.cn folgte für US$ 15.000,- (ca. EUR 11.628,-) auf dem Fuße. Die deutsche Endung war schwach besetzt.
monkey.co.uk – GBP 14.000,- (ca. EUR 17.419,-)
travertinetiles.co.uk – GBP 3.488,- (ca. EUR 4.340,-)
artdeco.co.uk – EUR 3.500,-
fabfab.de – EUR 2.900,-
familienhelfer.de – EUR 2.890,-
duftrose.de – EUR 2.433,-
software.cl – US$ 20.000,- (ca. EUR 15.504,-)
xhd.cn – US$ 15.000,- (ca. EUR 11.628,-)
displays2go.ca – US$ 10.225,- (ca. EUR 7.926,-)
8seconds.cn – US$ 10.000,- (ca. EUR 7.752,-)
energienet.nl – EUR 7.500,-
wood.co – US$ 7.000,- (ca. EUR 5.426,-)
dreamlines.ru – EUR 4.000,-
nosmoking.it – EUR 4.000,-
mapfre.pe – EUR 3.500,-
pilot.me – US$ 4.000,- (ca. EUR 3.101,-)
lernprogramme.ch – EUR 2.900,-
avondkleding.nl – EUR 2.500,-
ctx.eu – EUR 2.500,-
glamper.nl – EUR 2.380,-
Die neueren generischen Endungen vertraten .biz und .info mit
ria.biz – EUR 8.000,-
shk.info – EUR 4.300,-
Die älteren generischen Endungen wussten lediglich mit peoplefinders.net für US$ 10.800,- (ca. EUR 8.372,-) überhaupt etwas zu reissen. Die deutschsprachige Domain freundschaft.net generierte lediglich EUR 2.050,-.
peoplefinders.net – US$ 10.800,- (ca. EUR 8.372,-)
video2mp3.org – US$ 6.500,- (ca. EUR 5.039,-)
localist.org – US$ 5.000,- (ca. EUR 3.876,-)
mobicash.net – EUR 3.800,-
internationalcalls.net – US$ 4.388,- (ca. EUR 3.402,-)
securityfinance.net – US$ 3.688,- (ca. EUR 2.859,-)
tennistv.net – US$ 3.688,- (ca. EUR 2.859,-)
imuse.net – US$ 3.500,- (ca. EUR 2.713,-)
intime.net – US$ 3.220,- (ca. EUR 2.496,-)
prio.net – US$ 2.999,- (ca. EUR 2.325,-)
pnb.net – US$ 2.905,- (ca. EUR 2.252,-)
freundschaft.net – EUR 2.050,-
edomain.net – US$ 2.588,- (ca. EUR 2.006,-)
opensocial.net – US$ 2.500,- (ca. EUR 1.938,-)
fawaz.net – US$ 2.388,- (ca. EUR 1.851,-)
ldlc.net – US$ 2.388,- (ca. EUR 1.851,-)
telephonecards.net – US$ 2.332,- (ca. EUR 1.808,-)
juicing.org – US$ 2.300,- (ca. EUR 1.783,-)
Die unumstößliche Königsendung befand sich ebenfalls nicht in Bestform und lieferte die Drei-Zeichen-Domain lhn.com zum Preis von US$ 80.000,- (ca. EUR 62.016,-) als teuerste Domain, unter der 2013 ein Modeding unter dem Titel „look hot naked“ startet. Ihr folgte exporters.com für US$ 60.000,- (ca. EUR 46.512,-), die sich zu importers.com gesellt, eine Plattform, unter der sich Handelsunternehmen weltweit finden.
lhn.com – US$ 80.000,- (ca. EUR 62.016,-)
exporters.com – US$ 60.000,- (ca. EUR 46.512,-)
sixpackabs.com – US$ 58.000,- (ca. EUR 44.961,-)
mexicocityhotels.com – US$ 45.000,- (ca. EUR 34.884,-)
sobriety.com – US$ 30.000,- (ca. EUR 23.256,-)
aroha.com – US$ 20.000,- (ca. EUR 15.504,-)
gatt.com – US$ 20.000,- (ca. EUR 15.504,-)
vetonline.com – US$ 20.000,- (ca. EUR 15.504,-)
zts.com – US$ 15.000,- (ca. EUR 11.628,-)
rapidink.com – EUR 11.500,-
audiophile.com – US$ 14.000,- (ca. EUR 10.853,-)
kopierpapier.com – EUR 10.770,-
customaquariums.com – US$ 13.000,- (ca. EUR 10.078,-)
goodnet.com – US$ 12.225,- (ca. EUR 9.477,-)
smarteye.com – US$ 12.125,- (ca. EUR 9.399,-)
raceway.com – US$ 10.500,- (ca. EUR 8.140,-)
Weitere Domain-Preise finden Sie unter:
> http://www.domain-spiegel.de
Quelle: dnjournal.com, sedo.de, thedomains.com
SWITCH – DOMAIN PULSE TRIFFT SICH 2013 IN DAVOS
In Davos (Schweiz) findet Mitte Februar 2013 die „Domain pulse 2013“ statt. Sie ist im deutschsprachigen Raum die bedeutendste Veranstaltung für aktuelle Themen, Tendenzen und Trends rund um Domain-Namen. Zusammen und alternierend richten die Registrierungsstellen von Deutschland (DENIC eG), der Schweiz (SWITCH) und Österreich (Nic.at) die Fachtagung aus.
Im kommenden Jahr ist wieder SWITCH Gastgeber der „Domain pulse“, die diesmal vom 15. bis 19. Februar 2012 stattfindet. Mit Davos in der Schweiz als Austragungsort findet die jährliche Veranstaltung in der höchstgelegenen Stadt Europas (1.560 Meter über dem Meeresspiegel) statt. Das Programm für die Fachtagung liegt noch nicht vor.
Die „Domain pulse 2013“ findet vom 15. bis 19. Februar 2013 im Kongresszentrum Davos, Talstrasse 49A, 7270 Davos Platz, Schweiz, statt.
Weitere Informationen und Anmeldung unter:
> http://www.domainpulse.ch
> https://web.davos.ch/Event5/de-DE/Home/Home
Quelle: switch.ch, domainpulse.ch