Newsletter-Ausgabe #600: Januar 2012

Themen: ICANN – Rätseln um nTLD-Bewerber geht weiter | Am Scheideweg – droht ICANN bald das Ende? | TLDs – Neues von .pro, .bank und .bayern | Glücksspiel – DENIC siegt am Verwaltungsgericht | .brand – ausser Spesen nichts gewesen? | icn.com – mit US$ 60.000,– an die Wochenspitze | April – „Domain2012“-Konferenz in Valencia |

ICANN – RÄTSELN UM NTLD-BEWERBER GEHT WEITER

Erfolgreicher Start für das nTLD-Programm: wie die Internet-Verwaltung ICANN bekanntgab, hat der Auftakt in technischer Hinsicht reibungslos geklappt. Das große Rätseln um die Namen der Bewerber geht jedoch weiter.

Am 12. Januar 2012 exakt um eine Minute nach Mitternacht (UTC) öffnete das Bewerberfenster um neue globale Top Level Domains. Seither nimmt das TLD Application System (TAS) wie geplant und technisch reibungslos Registrierungen entgegen. Laut ICANN haben sich per 19. Januar 2012 insgesamt 25 Organisationen akkreditiert; da sich jede Organisation um bis zu 50 verschiedene Top Level Domains bewerben kann, ist bisher ein Rückschluss auf potentielle neue Domain-Endungen nicht möglich, zumal sich nicht jede akkreditierte Organisation tatsächlich um eine neue Endung bewerben muss. Und weil schließlich eine Akkreditierung über das TAS noch bis zum 29. März 2012 möglich ist, bleiben alle Zahlenspiele reine Spekulation. In einer Pressemitteilung stellt ICANN vorsorglich nochmals klar, dass erst Anfang Mai, voraussichtlich in den ersten beiden Wochen, eine Liste aller Bewerber und möglicher neuer Endungen veröffentlicht werden wird; bis dahin wird ICANN weder Zahlen noch einzelne Bewerber öffentlich kommentieren.

Den Schleier lüften können nur die Bewerber selbst, und in Einzelfällen tun sie das auch. So hat beispielsweise Colin Campbell, CEO von .Club Domains LLC, in seinem Blog verkündet, dass man noch am Öffnungstag des Bewerberfensters einen Antrag für .club eingereicht hat. Aus Australien (wenn auch nicht dem dortigen Dschungel) erreicht uns die Meldung, dass auch die DotKiwi Ltd. ihre Unterlagen für .kiwi eingereicht hat. Das TLD-Beratungsunternehmen Minds + Machines soll sich dagegen um bereits 20 Endungen beworben haben, ohne dass jedoch konkrete Namen bestätigt wurden. Mit allenfalls vereinzelten Bewerbungen ist aus Russland und dem arabischen Raum zu rechnen. So gab Andrey Kolesnikov, CEO der russischen Registry Coordination Center for TLD RU, an, dass er mit nur rund zehn Unternehmen rechne, die am Verfahren teilnehmen; sie werden sich voraussichtlich auf internationalisierte Top Level Domains in kyrillischer Sprache konzentrieren, wobei die Registry selbst eine Bewerbung für die kyrillische Variante von .children im Auge hat und im Februar 2012 einreichen will. Das in Dubai ansässige Beratungsunternehmen DotBrand Solutions prognostiziert schließlich für den arabischen Raum, dass nur eine oder zwei Bewerbungen von dort eingereicht werden; wer das sein könnte, ließ man aber offen.

Die große Unbekannte bleiben die Markenanmeldungen. Mit Ausnahme von Canon, Hitachi und Deloitte hat sich kein weltweit tätiges Unternehmen klar dazu bekannt, sich um die eigene Endung bewerben zu wollen. Selbst die Meldung der Wirtschaftswoche, die drei deutschen Dax-Konzerne SAP, Linde und RWE hätten ihre TLD-Pläne bestätigt, hat kein anderes Unternehmen zu einem Bekenntnis gebracht; stattdessen scheint man sich lieber zu belauern und zu warten, was die Konkurrenz macht. Einmal mehr wird also erst der Mai 2012 Aufklärung bringen, mit welchen neuen Endungen das Internet revolutioniert wird.

Quelle: icann.org, cctld.ru, itp.net, eigene Recherche

AM SCHEIDEWEG – DROHT ICANN BALD DAS ENDE?

Nachdem ICANN die Einführung neuer Domain-Endungen auf den Weg gebracht hat und die Bewerbungsphase läuft, steht die InternetVerwaltung weiter und verstärkt in der Kritik. Bedeutet die Einführung neuer Domain-Endungen möglicherweise sogar das Ende von ICANN?

Seit ICANN das neue Programm zur Einführung neuer Domain-Endungen im Juni 2011 auf dem Singapur-Meeting abgesegnet hat, werden Stimmen gegen ICANN lauter. Nicht nur suchte ANA (Association of National Advertisers) mit zahlreichen namhaften Konzernen im Rücken das Einführungsprogramm zu stoppen; auch andere Interessengruppen und Medien wandten sich gegen das Programm und ICANN, zuletzt selbst Stimmen, die tatsächlich von der Einführung neuer Endungen profitieren, aber gleichwohl mit der Arbeit von ICANN nicht zufrieden sind. Schließlich plädierte jüngst der Wired Magazin-Redakteur David Rowan für die Abschaffung von ICANN und die Abgabe der Internetverwaltung in „sicherere Hände“.

Die Vorwürfe, die aus den unterschiedlichen Reihen an ICANN gerichtet werden, umfassen Punkte, die allgemein gegen ICANN gerichtet werden und der Institution Undurchsichtigkeit, Eitelkeit, die Unfähigkeit, Fehler einzugestehen, sowie Gier vorwerfen. Gegen das new gTLD-Programm wird eingewandt, dass es zu schnell in die Wege geleitet wurde, es am Nutzer vorbei gehe, dass es zu teuer ist, einerseits für Bewerber, andererseits für Kennzeichenrechteinhaber, die in Kürze Unmengen an Domains registrieren müssen, um ihre Kennzeichen vor Cybersquatting zu schützen, und schließlich, dass an der Planung des Programms maßgeblich jene Entitäten beteiligt seien, die unmittelbar davon profitieren: die Domain-Industrie.

Die Menge an Vorwürfen könnte durchaus ausreichen, Verantwortliche dazu zu bewegen, ICANN die Domain Server Verwaltung zu entziehen – ein Risiko, welches sich in Kürze realisieren könnte, wenn die Verlängerung des Verwaltungsvertrags ansteht. Doch die meisten Vorwürfe, insbesondere wenn von fachfremden Journalisten vorgebracht, beruhen auf Unkenntnis und mangelnder Reflexion. Argumente gegen den unübersichtlichen Multi-Stakeholder-Aufbau von ICANN und die damit einhergehende Mitentwicklung des new gTLD-Programms durch die Internetindustrie liegen fehl, da gerade durch die Struktur gewährleistet wird, wozu Politik nicht in der Lage ist: Kompetenz unterschiedlicher Professionen unmittelbar und weitestgehend transparent mit in die Arbeit einfließen zu lassen. Dabei hat ICANN gerade den Schutz von Kennzeichenrechteinhabern wie nie zuvor in den Vordergrund gestellt, um den Ausgleich zwischen einem umfangreich und widersprüchlich fragmentierten gesetzlichen Kennzeichenschutz sowie dem eindeutigen Zuordnungssystem für Domain-Namen herzustellen. Dass ein solches Programm genauso wenig perfekt ist wie jene Institution, die es in die Welt setzt, dass beides aufgrund dieser gegebenen Mängel immer zu früh kommen wird, weil eben keine Interessen voll befriedigt werden können, jedoch die Dinge irgendwann beginnen müssen, um sich – hoffentlich zum Besseren – entwickeln zu können, lässt sich schwerlich widerlegen. ICANN ist nicht frei von Fehlern, genauso wenig wie das new gTLD-Programm, aber ICANN ist das beste, was es bisher gibt, um das Domain-Name System zu verwalten, und zeigt die notwendige Kompetenz, das new gTLD-Programm ins Leben zu rufen und in Zukunft zu verbessern.

Rod Beckstroem erklärt das new gTLD-Programm und ICANN:
> http://www.youtube.com/watch?v=fV5yPwDDAHs

Quelle: circleid.com, washingtonpost.com, nytimes.com, kernelmag.com, ana.net, eigene Recherche

TLDS – NEUES VON .PRO, .BANK UND .BAYERN

Fliegender Wechsel bei .pro: Afilias hat mitgeteilt, die Verwaltung der Profi-Domain übernommen zu haben. Nur kurz war die Freude dagegen bei einem Start-Up, dem die Marke für .bank bereits nach wenigen Tagen wieder entzogen wurde. Und über den Zuschlag für die mögliche neue Endung .bayern darf sich eine Bayern Connect GmbH freuen – hier die Kurznews.

Afilias Ltd., bekannt geworden als Verwalterin der Top Level Domain .info, hat die Registry Services Corporation, besser bekannt als RegistryPRO, erworben und damit auch die Verwaltung von .pro übernommen. Zu Einzelheiten der Übernahme vom vormaligen Inhaber Hostway Corporation, insbesondere dem Kaufpreis, nahm Afilias öffentlich bisher keine Stellung, sondern hob lediglich hervor, dass man inzwischen an 17 Top Level Domains beteiligt sei und über 20 Millionen Domains verwalte. Ob sich an der Vergabe von .pro-Domains etwas ändern wird, ließ Afilias bisher ebenfalls offen; mit aktuell rund 120.000 registrierten Adressen dürfte die Domain-Endung, die sich an besonders qualifizierte Berufsgruppen wie Ärzte, Rechtsanwälte, Ingenieure oder Wirtschaftsprüfer wendet, aber weit hinter den Erwartungen zurückgeblieben sein. Gut möglich, dass sich Afilias nun an einen Neustart mit klaren, vereinfachten Vergaberegeln macht, um im Wettstreit mit neu eingeführten Top Level Domains nicht gänzlich das Nachsehen zu haben.

Wie gewonnen, so zerronnen: das United States Patent and Trademark Office (USPTO) hat die Eintragung einer Marke für die Top Level Domain .bank unter der Registernummer 4085335 wieder gelöscht. Erst vor kurzem war es dem im US-Bundesstaat Wisconsin ansässigen Start-Up Asif LLC gelungen, die Eintragung der Marke zu erreichen und damit die einflussreiche und finanzstarke Konkurrenz von American Bankers Association (ABA), die sich ebenso um .bank bewerben wollte, unter Druck zu setzen. Auslöser der Löschung war ein Protestschreiben vom 06. Januar 2012, wonach die Eintragung einer Marke, die ausschließlich aus einer Top Level Domain besteht, nach den gesetzlichen Regelungen des so genannten „Trademark Act“ zwingend zurückzuweisen ist; die Eintragung sei ein offensichtliches Versehen und eine klare Gesetzesverletzung, so dass die Löschung von Amts wegen erfolgen könne. Die Entscheidung überrascht nicht, da das USPTO zuvor bereits jede andere TLD-Anmeldung zurückgewiesen hatte; für Asif war die Freude also nur von kurzer Dauer.

Die vom TLD-Beratungsunternehmen Minds + Machines unterstützte Bayern Connect GmbH hat vom Freistaat Bayern den Zuschlag für die Verwaltung der möglichen neuen Top Level Domain .bayern erhalten. Wie das Unternehmen in einer Pressemitteilung erklärt, habe der IT-Beauftragte der Bayerischen Staatsregierung, Franz Josef Pschierer, dem in München ansässigen Unternehmen die Bewerbung übertragen. „Wichtig ist für uns ein Partner, der über die notwendige Kompetenz verfügt, um das Anmeldeverfahren bei der ICANN erfolgreich durchzuführen und der ein ordnungsgemässes Marketing der Domain im Anschluss an das Bewerbungsverfahren sicherstellt. Weiterhin ist für uns von Bedeutung, dass die Interessen des Freistaates Bayern gesichert sind und die Domäne .bayern zum Wohl der Allgemeinheit betrieben wird. Das Konzept der Bayern Connect GmbH hat diese Anforderungen passgenau erfüllt“, gab Pschierer an und damit der Bewerbung von Bayern Connect GmbH gegenüber der Initiative von dotBayern eV den Vorzug. Die Bayern Connect GmbH will nun binnen drei Monaten die Bewerbung inklusive Businessplan einreichen.

Weitere Informationen zu .bayern finden Sie unter:
> http://www.bayernconnect.com/

Quelle: afilias.info, domainincite.com, domainnamewire.com, bayernconnect.com

GLÜCKSSPIEL – DENIC SIEGT AM VERWALTUNGSGERICHT

Das Verwaltungsgericht in Düsseldorf hatte darüber zu befinden, ob eine Behörde der deutschen Domain-Verwaltung DENIC aufgeben kann, eine Domain zu löschen, wenn diese auf ein Glücksspielangebot weiterleitet (Urteil vom 29.11.2011, Az.: 27 K 458/10). Die Klage der DENIC eG gegen die Ordnungsverfügung war von Erfolg gekrönt.

Die Bezirksregierung Düsseldorf störte sich an einem Glücksspielangebot unter einer .com-Domain, das über eine weiterleitende .de-Domain erreichbar ist. Sie erließ zuletzt eine Ordnungsverfügung gegen DENIC, aufgrund der DENIC als Störer verpflichtet wurde, die fragliche .de-Domain zu sperren und zu löschen, damit über die .de-Domain die .com-Domain in Nordrhein-Westfalen nicht mehr erreichbar sei. Hiergegen wehrte sich DENIC und klagte vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf.

Die Parteien waren damit einverstanden, dass das Verwaltungsgericht ohne mündliche Verhandlung entscheidet. Das Gericht gab der Klage statt. Die Klägerin durfte von der Bezirksregierung nicht als Störerin in Anspruch genommen werden; sie haftet weder nach dem Glücksspielstaatsvertrag (§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 GlüStV) noch nach dem Telemediengesetz. Der Glücksspielstaatsvertrag selbst regelt nicht, wer als Störer in Anspruch genommen werden kann, aber die Haftung eines Störers kann sich aus den Grundsätzen des Polizei- und Ordnungsrechts ergeben. Als Störer haftet danach, wer die Gefahr oder Störung unmittelbar setzt. Ob die Klägerin hier den polizeirechtlichen Störerbegriff erfüllt, beurteilte sich nach den Haftungsgrundsätzen und -privilegien des Telemediengesetzes. Die Verantwortlichkeitsregeln des TMG (§§ 7 bis 10 TMG) greifen jedoch nicht für diesen Fall, da die Leistungen, die die klagende DENIC eG erbringt, keinen inhaltlichen Bezug zu relevanten Verboten aus dem Glücksspielstaatsvertrag aufweisen. DENIC sorgt für eine Konnektierung der streitigen .de-Domain und hält zudem WHOIS-Informationen vor. Damit ist DENIC als Zugangsvermittler (§ 8 TMG) und nicht als Diensteanbieter (§ 10 TMG) anzusehen. Als Zugangsvermittler ist sie für die Inhalte des Glücksspielanbieters nicht verantwortlich (§ 8 TMG). Damit ist ihre Haftung ausgeschlossen, selbst wenn ihr eine etwaige Rechtswidrigkeit des Angebots unter der .com-Domain bekannt wäre. DENIC haftet aber auch nicht als Nichtverantwortliche, was über § 7 Abs. 2 Satz 2 TMG möglich wäre. Denn auch die allgemeinen Gesetze, die dann greifen müssten, begründen keinen Anspruch zur Entfernung oder Sperrung des Domain-Namens durch den Zugangsprovider. Schließlich konnte die Klägerin auch nicht als Nichtstörerin in Anspruch genommen werden, was bei Gefahr in Verzug möglich ist. Die Beklagte hatte diese Möglichkeit nicht einmal ins Kalkül gezogen. In jedem Falle wird durch Glücksspiel im Internet kein so hohes Rechtsgut verletzt, dass man gegen einen Nichtstörer wegen Gefahr in Verzug vorgehen dürfte.

Das Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf zeigt die Grenzen von Gesetzen auf, die an der Grenzenlosigkeit des Internet scheitern. Der Leitsatz: „Die DENIC eG kann nach dem Glücksspielstaatsvertrag zur Einschränkung des Zugangs zu Internetinhalten nicht als Störerin (im Sinne des Gefahrenabwehrrechts) in Anspruch genommen werden, wenn sie die Haftungsprivilegierungen des § 8 TMG erfüllt“ setzt einen klaren Maßstab für zukünftige Rechtsprechung.

Das Urteil des OVG Düsseldorf findet man unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/536

Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> http://www.domain-anwalt.de

Quelle: justiz.nrw.de

.BRAND – AUSSER SPESEN NICHTS GEWESEN?

„Ein historischer Meilenstein für das Internet“ und „eine beispiellose Erweiterung des Namensraums“ – kaum ein Superlativ wird ausgelassen, um das Programm zur Einführung neuer Top Level Domains zu beschreiben. Doch was bedeutet es für die Inhaber von Markenrechten – außer Spesen nichts gewesen?

Es sind gute Zeiten für Marken: wie die Management-Beratung McKinsey zusammen mit dem Markenverband in ihrer Studie „Die Bedeutung der Marke und Markenindustrie in Deutschland“ feststellt, haben sich die Konsumenten nach der Krisenperiode der Jahre 2008/09 nicht von der Marke abgewendet und setzen vielmehr bei ihrer Produktwahl wieder vermehrt auf Qualität und Innovation. Für Rechtsanwalt David Taylor von Hogan Lovells ist das aber kein Grund, sich auszuruhen: die Einführung neuer Domain-Endung bedeutet gerade für Marken einen signifikanten Einschnitt in die Schutzstrategie ihrer Rechte. Jedes Unternehmen, das im Internet vertreten ist, ist gezwungen, sich mit dieser Entwicklung zu befassen und sein Budget für Anwälte und Gerichte zu erhöhen.

Für Taylor ist klar: Markeninhaber müssen das Problem akzeptieren und lernen, damit umzugehen. Alle Versuche von Lobbygruppen, das Programm zum Scheitern zu bringen oder auch nur vorübergehend aufzuhalten, waren erfolglos. Die „eine“ richtige Strategie gibt es dabei nicht. Jedes Unternehmen muss für sich beantworten, ob es an dieser Entwicklung teilnehmen will oder sich mit der Rolle als Zuschauer begnügt. Nur die eigene Domain bietet jedoch die Möglichkeit, Herr über „seinen“ kleinen Teil des Internets zu werden. Wieso den eigenen Auftritt Plattformen wie Facebook oder eBay anvertrauen? Warum nicht selbst kontrollieren, wer Zugriff auf eine Domain hat, welche Daten fliessen und wie das Image einer Marke bestimmt wird? Warum keine direkte Verbindung zum Kunden schaffen und das Vertrauen so stärken? Warum nicht die eigene Insel im Datenmeer? Warum nicht jeden Porsche-Fahrer mit attraktiver Domain ausstatten, über die er exklusive Nachrichten erhalten, aber auch verschicken kann? Pauschale Antworten verbieten sich, aber im Zusammenspiel von PR- und Technikabteilung vermag so manche wunderbare Idee zu wachsen.

Mit einer Mähr sollte man zum Schluss noch aufräumen: das Risiko, im Rahmen des nTLD-Programms Opfer von klassischen Cybersquattern zu werden, ist gleich Null. Kein Cybersquatter dieser Welt nimmt US$ 185.000,– in die Hand, um die Top Level Domain eines bekannten oder sogar berühmten Kennzeichenrechteinhabers zu registrieren, um sie ihm später zu verkaufen. Und selbst wenn er es versuchen würde: er würde an den Hürden des Bewerberhandbuchs scheitern. Eine rein defensive Registrierung ist daher grundsätzlich überflüssig. Nicht auszuschließen ist allerdings, dass ein bisher unbekannter Dritter ebenfalls Kennzeichenrechte an einem mit der Marke identischen oder zum Verwechseln ähnlichen Begriff reklamiert und mit einer Bewerbung der Konkurrenz zuvorkommt; insoweit stehen immerhin Rechte aus der ganzen Welt zur Diskussion. Vor allem strategische Gründe können daher eine vorbeugende Anmeldung rechtfertigen. Ansonsten gilt: wer weder jetzt noch in 20 Jahren eine Verwendung für eine eigene Top Level Domain hat, kann sich getrost um andere Dinge kümmern. Über Innovationen der Konkurrenz mag er sich dann aber nicht beklagen.

Quelle: thelawyer.com, ariservices.com, eigene Recherche

ICN.COM – MIT US$ 60.000,– AN DIE WOCHENSPITZE

Die vergangene Domain-Handelswoche zeichnete sich durch gleich zwei Domains zum Preis von je US$ 100.000,– (ca. EUR 75.188,–) aus: ediscovery.com und end.com. Die deutsche Endung .de war erfolgreich mit made.de für EUR 20.000,–, und company.net mit US$ 25.000,– (ca. EUR 18.797,–) bei den generischen Endungen.

Die deutsche Endung setzte sich diesmal wieder an die Spitze: made.de erzielte EUR 20.000,–, lag damit aber EUR 5.000,– niedriger als die teuerste .de-Domain von vergangener Woche. An zweiter Position fand sich die niederländische Domain minto.nl für EUR 10.000,–, der die britische sienna.co.uk zu GBP 8.000,– (ca. EUR 9.600,–) folgte:

made.de – EUR 20.000,–
frankreichurlaub.de – EUR 7.140,–
faxnummer.de – EUR 5.300,–
heidelbach.de – EUR 3.500,–
panzerspiel.de – EUR 3.500,–
mydriver.de – EUR 2.975,–
gratisgutschein.de – EUR 2.800,–

minto.nl – EUR 10.000,–

sienna.co.uk – GBP 8.000,– (ca. EUR 9.600,–)
sharing.co.uk – GBP 4.000,– (ca. EUR 4.800,–)
fishpond.co.uk – GBP 3.600,– (ca. EUR 4.320,–)
ting.co.uk – GBP 3.000,– (ca. EUR 3.600,–)
businessangel.co.uk – EUR 3.000,–

movies.me – US$ 8.800,– (ca. EUR 6.617,–)
train.me – US$ 8.200,– (ca. EUR 6.165,–)
trip.ua – US$ 7.000,– (ca. EUR 5.263,–)
hostedexchange.com.au – AUD 3.899,– (ca. EUR 3.022,–)
pocket.co – US$ 4.000,– (ca. EUR 3.008,–)
tagesgeldvergleich.at – EUR 3.000,–
ecovodka.ru – US$ 3.780,– (ca. EUR 2.842,–)

Die neueren generischen Domain-Endungen beherrschte .info mit gleich drei erwähnenswerten Verkäufen:

berufsunfaehigkeit.info – EUR 10.000,–
solaranlagen.info – EUR 6.000,–
küchen.info – EUR 2.400,–

Die älteren generischen Endungen lieferten mit company.net für US$ 25.000,– (ca. EUR 18.797,–) vergleichsweise Hochpreisiges, doch schon die Folge-Domain outfitter.net lag mit US$ 10.000,– (ca. EUR 7.519,–) deutlich darunter. Im Übrigen waren die Preise gewohnt mittelmäßig:

company.net – US$ 25.000,– (ca. EUR 18.797,–)
outfitter.net – US$ 10.000,– (ca. EUR 7.519,–)
miamiproperties.org – US$ 6.700,– (ca. EUR 5.038,–)
mexiko.net – EUR 5.000,–
furminator.net – EUR 3.900,–
forwardtogether.org – US$ 5.000,– (ca. EUR 3.759,–)
mairie.net – EUR 3.500,–
videoconferencia.net – EUR 3.000,–
playfree.org – US$ 3.888,– (ca. EUR 2.923,–)
efp.org – US$ 3.800,– (ca. EUR 2.857,–)
globalcard.net – US$ 3.388,– (ca. EUR 2.547,–)
garderobe.net – EUR 2.400,–
driveways.org – US$ 3.000,– (ca. EUR 2.256,–)
ecotrade.org – US$ 2.988,– (ca. EUR 2.998,–)
sellyourhome.net – US$ 2.988,– (ca. EUR 2.998,–)
abv.net – US$ 2.800,– (ca. EUR 2.105,–)
creditcardaffiliate.net – US$ 2.600,– (ca. EUR 1.955,–)

Mit einem sechsstelligen Duo sicherte sich .com wieder einmal die Führungsposition unter den Endungen: ediscovery.com und end.com waren jeweils für US$ 100.000,– (ca. EUR 75.188,–) zu haben. Dagegen sah die Spiele-Domain online-games.com mit einem Preis von US$ 48.000,– (ca. EUR 36.090,–) eher schwach aus.

ediscovery.com – US$ 100.000,– (ca. EUR 75.188,–)
end.com – US$ 100.000,– (ca. EUR 75.188,–)
online-games.com – US$ 48.000,– (ca. EUR 36.090,–)
myinvest.com – US$ 35.000,– (ca. EUR 26.316,–)
in-motion.com – US$ 30.000,– (ca. EUR 22.556,–)
giftcardexchange.com – US$ 25.000,– (ca. EUR 18.797,–)
lifelonghealth.com – US$ 20.000,– (ca. EUR 15.038,–)
babygiftbaskets.com – US$ 16.000,– (ca. EUR 12.030,–)
respiratorytherapy.com – US$ 15.000,– (ca. EUR 11.278,–)
europacity.com – EUR 10.000,–
insurancecheap.com – US$ 12.500,– (ca. EUR 9.398,–)
porta.com – EUR 8.385,–
chessstore.com – US$ 11.000,– (ca. EUR 8.271,–)
caballus.com – US$ 10.000,– (ca. EUR 7.519,–)

Weitere Domain-Preise finden Sie unter:
> http://www.domain-spiegel.de

Quelle: dnjournal.com, sedo.de, thedomains.com

APRIL – „DOMAIN2012“-KONFERENZ IN VALENCIA

In Valencia (Spanien) findet Ende April 2012, von Domaining Europe organisiert, die Konferenz „Domaining2012, ccTLDs/New gTLDs“ statt. Als Sprecher ist unter anderem Tim Schumacher angekündigt.

Wie der Titel der Konferenz bereits andeutet, widmet sich die Veranstaltung der Domain-Vermarktung. Entsprechend kommen einige Top-Domainer nach Valencia. Darunter finden sich die Costello-Brüder, Michael und David Castello, die sich mit ihrer Unternehmung Castello Cities Internet Network Inc. (CCIN.com) auf die Vermarktung von Städte-Domains spezialisiert haben. Ebenfalls als Referent angekündigt ist Tim Schumacher, ehemaliger Sedo-CEO. Aber nicht nur die pekuniäre Seite im Umgang mit Domains, sondern auch die juristische Seite findet ihr Recht. So konnte der Rechtsanwalt und Kennzeichenrecht-Spezialist Paul Keating als Redner gewonnen werden, der am 27. April über die Risiken des Domainings sprechen wird. Soweit man bisher der noch nicht vollständigen Agenda entnehmen kann, findet eine Live-Versteigerung von Domains bei dieser Konferenz nicht statt.

Die Konferenz „Domaining2012, ccTLDs/New gTLDs“ findet vom 24. bis 26. April 2012 im Sarolla Palace Hotel, Av. de las Cortes Valencianas, 58, 46015 Valencia, Spanien statt. Die Teilnahmegebühr beträgt für die gesamte Konferenz zur Zeit für Frühbucher EUR 600,–.

Weitere Informationen und Anmeldung unter:
> http://www.domainingeurope.com

Quelle: domainingeurope.com

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