Domain-Newsletter

Ausgabe #631 – 30. August 2012

Themen: Roadmap – ICANN aktualisiert nTLD-Fahrplan | Netzverwaltung – China protestiert gegen USA | TLDs – Neues von .kiwi, .thai und .uk | Domain-Namen – Adressfunktion nur im Ausnahmefall | nTLDs – Radix sammelt für Millionen-Auktion | work.org – viel Arbeit für US$ 55.000,- | München – Bayerischer IT-Rechtstag im Oktober

ROADMAP – ICANN AKTUALISIERT NTLD-FAHRPLAN

Die Internet-Verwaltung ICANN hat einen „Roadmap“ getauften, aktualisierten Fahrplan zur Einführung neuer globaler Top Level Domains (nTLDs) veröffentlicht. Demnach werden die ersten neuen Domain-Endungen selbst im günstigsten Fall frühestens im August 2013 delegiert.

Die wesentlichen Eckpunkte der Roadmap orientieren sich an so genannten „milestones“. Bis 26. September 2012 dauert der offizielle Teil der Kommentierungsphase an. Parallel läuft die „objection period“, die noch bis zum 1. Dezember 2012 die Möglichkeit eröffnet, Rechtsmittel gegen eine Bewerbung einzulegen. Bis einen Tag zuvor, also bis zum 30. November 2011, erwartet ICANN so genannte „early warnings“ des Governmental Advisory Committee (GAC), also Frühwarnungen, mit denen Regierungen anzeigen können, dass sie Bedenken gegen eine oder mehrere Bewerbungen haben; verbindliche Einwendungen des GAC erwartet ICANN bis zum 30. April 2013. Die Veröffentlichung der Prüfungsergebnisse plant ICANN für den 12. Juni 2013, die ersten Registry-Verträge sollen dann bis 5. Juli 2013 abgeschlossen werden. Die ersten Delegierungen, also die Eintragung in die Root Zone, sind für August 2013 angekündigt. All zu sehr verlassen sollte man sich auf diese Termine jedoch nicht; in einer Pressemitteilung kündigt ICANN an, die Roadmap regelmäßig zu aktualisieren.

Unverändert keine Lösung hat ICANN für das Problem, dass bei noch 1.924 Bewerbungen maximal 1.000 neue Domain-Endungen im Jahr eingeführt werden sollen, um die Sicherheit und Stabilität des Domain Name Systems nicht zu gefährden. Man differenziert zwar nun zwischen einer Lösung während der Prüfungsphase (batching) und vor der Eintragung in die Root Zone (metering), ohne dass diese Begriffsdifferenzierung aber in der Sache Neues bringt. Allerdings kündigt die Roadmap an, dass eine Lösung für dieses Problem bis zum 18. Januar 2013 gefunden sein soll. Bis dahin sollen der Öffentlichkeit am 1. Oktober 2012 zumindest erste Lösungsvorschläge präsentiert werden, ohne dass damit schon eine Entscheidung verbunden ist.

Zu beachten ist, dass die Roadmap vom Idealfall ausgeht, und jede Verzögerung beispielsweise durch verlängerte Prüfung, Einwendungen von Dritten wie Markeninhabern oder GAC sowie eine Auktion bei erfolgreichen Mehrfachbewerbungen ausblendet. Selbst dann dürften von der Delegierung bis zum Start der Registrierung noch einige Wochen, wenn nicht Monate vergehen. Wer also ungeduldig wartet, wann endlich die ersten Domains unter einer neu eingeführten Top Level Domain registriert werden können, muss sich noch mindestens bis zum 4. Quartal 2013 gedulden.

Die ICANN-Roadmap für nTLDs finden Sie unter:
> http://newgtlds.icann.org/en

Quelle: icann.org

NETZVERWALTUNG – CHINA PROTESTIERT GEGEN USA

Die Volksrepublik China hat den Ton im Streit um die Vorherrschaft im Internet verschärft: über die Tageszeitung „People’s Daily“, ein Parteiorgan der Kommunistischen Partei, forderte die chinesische Regierung die USA in drastischen Worten auf, die Kontrolle über das Internet auf die Welt zu übertragen.

Nach einem Bericht der Zeitung, die laut Wikipedia eine Auflage von drei bis vier Millionen Stück täglich hat und Informationen sowie Ansichten direkt aus der Partei liefert, sei das Internet in den vergangenen Jahrzehnten zu einer der wichtigsten Quellen geworden; gleichwohl liege die Verwaltung nach wie vor noch in Händen einer privatwirtschaftlichen Organisation und eines einzelnen Landes. Am 1. Juli 2005 hätten die USA nochmals betont, dass man auf unbegrenzte Zeit die Aufsicht über die 13 Root Server des Internets behalten werde. Damit hätten es die USA in der Hand, ein Land einseitig vom Internet abzuschneiden, weshalb mehr und mehr Länder die Vormachtstellung der USA in Frage stellen würden. Da die USA es aber weiterhin ablehne, die Kontrolle auf eine gemeinsame Institution aller Länder zu übertragen, unterstreiche dies deren hegemoniale Mentalität. Alle anderen Länder könnten Domains lediglich von den USA mieten.

Dabei wird die Zeitung konkret: So habe die US-Regierung bei ICANN während des Irak-Kriegs im Jahr 2003 darum gebeten, die Leistungen rund um das Länderkürzel .iq einzustellen, so dass über Nacht sämtliche .iq-Domains aus dem Internet verschwunden seien. Die USA hätten daher ihre Macht ausgenutzt, um einen unsichtbaren Krieg gegen ungehorsame Nationen zu führen, und andere Länder in Furcht und Schrecken zu versetzen. Zwar hätten die USA wiederholt zum Schutz der Freiheit im Internet aufgerufen; tatsächlich verberge sich dahinter jedoch der Schutz der eigenen Internetfreiheit auf Kosten anderer Länder. Als grosses Land im Internet widersetze sich China der unvernünftigen und einseitigen Verwaltung durch die USA, und werde gemeinsam mit anderen daran arbeiten, ein neues internationales System der Internet-Verwaltung zu errichten.

Unklar bleibt, was unmittelbarer Auslöser dieses mit drastischen Worten gespickten Artikels ist, zumal sowohl seit dem Irak-Krieg 2003 als auch dem explizit erwähnten Jahr 2005 einige Zeit vergangen ist, in der sich die Internet-Verwaltung ICANN erheblich weiterentwickelt hat. Allerdings liegt nahe, dass China wegen der World Conference on International Telecommunications (WCIT), die vom 3. bis 14. Dezember 2012 in Dubai stattfindet, in die Offensive geht; dort werden völkerrechtliche Regelungen der Telekommunikation neu verhandelt. Einmal mehr steht damit auch das Schicksal von ICANN auf dem Spiel.

Quelle: people.com.cn, eigene Recherche

TLDS – NEUES VON .KIWI, .THAI UND .UK

Streit überall, wo man hinsieht: wegen Diskriminierung wurde die britische Domain-Registry Nominet zur Zahlung eines sechsstelligen Betrages verurteilt. Ärger deutet sich auch in Neuseeland an, wo man um .kiwi streitet, während in Thailand der Streit um .thai bereits offen ausgebrochen ist – hier unsere Kurznews.

Die neuseeländische Domain-Verwaltung InternetNZ (Internet New Zealand Inc.) hat beschlossen, mit .kiwi.nz eine neue offizielle Subdomain einzuführen. Die Endung soll das Angebot für neuseeländische Internetnutzer erweitern, allerdings müssen insgesamt mindestens 500 Adressen unter .kiwi.nz registriert werden, bevor die Subdomain aktiviert wird. Erste Registrierungen sind ab 11. September 2012 um 10.00 Uhr morgens Ortszeit möglich. Wenig erfreut zeigte sich indes Dot Kiwi Ltd., Bewerber um die neue Top Level Domain .kiwi. Deren CEO Tim Johnson befürchtet, dass es mit der Subdomain zu Verwirrung kommt und stellt die rhetorische Frage, warum man unter .kiwi.nz registrieren solle, wenn es .kiwi gibt. Ob InternetNZ mit diesem Schritt nach Maßgabe einer „String Confusion Objection“ auch Einfluss auf die Bewerbung von .kiwi nimmt, bleibt abzuwarten.

Eine solche Verwechslung der Zeichenketten fürchtet offenbar die thailändische Registry Thai Network Information Center Foundation (THNIC). Einem Kommentar bei ICANN ist zu entnehmen, dass THNIC als Verwalterin von .th Bedenken gegen eine neue Endung .thai hat, um die sich eine Unternehmung namens Better Living Management Company Limited beworben hat. So verwahrt sich THNIC gegen den Eindruck, mit dem Bewerber zusammenzuarbeiten. Vor allem aber handle es sich bei .thai um eine Übersetzung der internationalisierten Variante von .th, die von THNIC verwaltet wird; zudem sei phonetisch der Klang bei der Aussprache identisch. Ein Rechtsstreit um .thai ist damit vorprogrammiert.

Hinter den Kulissen der britischen Registry Nominet, Verwaltung der Länderendung .uk, knirscht es gewaltig. Wie die Tageszeitung „Daily Telegraph“ berichtet, sah sich Nominet in eine gerichtliche Auseinandersetzung mit Emily Taylor, vormals Leiterin der Rechtsabteilung verwickelt, und muss nun GBP 101.000,- sowie einen unbekannten Betrag wegen Diskriminierung bezahlen. Der Streit geht zurück auf Vorfälle in den Jahren 2008 und 2009, als eine Gruppe von Domainern versucht haben soll, die Macht bei Nominet zu übernehmen. Taylor sei damals von einer internen eMail-Liste entfernt worden; dies hat nach Ansicht eines Gerichts dazu geführt, dass das Vertrauen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zerstört worden sei. Nominet betont dagegen in einer öffentlichen Stellungnahme, dass die Klage weit überwiegend abgewiesen worden sei, und selbst der zugesprochene Betrag bei unter fünf Prozent der verlangten Summe liege. Für Nominet ist der Fall damit abgeschlossen; ob das Taylor auch so sieht, ist nicht bekannt.

Eine Stellungnahme von Nominet finden Sie unter:
> http://www.nominet.org.uk/news/latest/?contentId=9468

Quelle: internetnz.net.nz, scoop.co.nz, thedomains.com, telegraph.co.uk, nominet.org.uk

DOMAIN-NAMEN – ADRESSFUNKTION NUR IM AUSNAHMEFALL

Wer eine Domain im aktiven geschäftlichen Verkehr nutzt, um so Waren oder Dienstleistungen anzubieten, geht damit regelmäßig über eine lediglich beschreibende Nutzung der Domain hinaus. Dies hat der Bundesgerichtshof in einer aktuellen Entscheidung nochmals klargestellt (Urteil vom 09.02.2012 – I ZR 100/10).

Die Klägerin vertreibt Massageöle und ist Mitinhaberin der in Deutschland eingetragenen Wortmarke „pjur“. Die Beklagte zu 1, deren Geschäftsführer der Beklagte zu 2 ist, vertrieb Massageöle unter der Bezeichnung „Pure“ unter anderem auf der inzwischen nicht mehr erreichbaren Website puremassageoil.com; deren Inhaber ist der Beklagte zu 3. Die Klägerin sah in der Verwendung der Bezeichnung „Pure“ in Kombination mit dem Begriff „massageoil“ im Zusammenhang mit der Werbung und dem Vertrieb für Massageöle eine Verletzung ihrer Markenrechte. Sie verlangte von den Beklagten unter anderem, es zu unterlassen, im geschäftlichen Verkehr unterhalb des Domain-Namens puremassageoil.com Massageöle anzubieten und/oder in den Verkehr zu bringen. Sowohl vor dem Landgericht als auch dem Oberlandesgericht in Köln hatte die Klägerin damit Erfolg; da das OLG jedoch eine Abweichung von der Rechtsprechung des OLG in Bamberg sah, liess es sowohl zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung als auch wegen der grundsätzlichen Bedeutung die Revision zum Bundesgerichtshof zu

Dort blieb der Klage dann allerdings der Erfolg versagt. Der Senat verneinte eine Verwechslungsgefahr im Sinne von § 14 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG zwischen der Marke der Klägerin und den angegriffenen Zeichen. Das Gericht geht von einer Beschränkung des Schutzumfangs aus: Die Wortmarke „pjur“ erlangt Unterscheidungskraft für die in Rede stehende Ware „Massageöl“ nur durch die vom englischen Wort „pure“ abweichende Schreibweise, also nur durch den zusätzlichen Buchstaben „j“ in der Marke. Das Wort „pure“ ist für Massageöle glatt beschreibend und daher nicht unterscheidungskräftig. Der Schutz der Wortmarke „pjur“ erstreckt sich somit nicht auf das die Ware „Massageöl“ beschreibende englische Wort „pure“; gerade insoweit fehlt es an einer Übereinstimmung der einander gegenüberstehenden Zeichen. Dies gilt entsprechend für die Domain puremassageoil.com; die beschreibenden Begriffe „massageoil“ und die Top Level Domain .com treten dabei im Gesamteindruck völlig zurück.

Für die Verwendung von Domain-Namen von besonderer Bedeutung sind die Ausführungen des BGH zur markenmäßigen Verwendung. Domain-Namen, die zu einer aktiven, im geschäftlichen Verkehr verwendeten Homepage führen, kommt demnach in der Regel neben der Adressfunktion eine kennzeichnende Funktion zu. Der Verkehr sieht in ihnen einen Hinweis auf die betriebliche Herkunft der unter den Bezeichnungen im Internet angebotenen Waren oder Dienstleistungen. Etwas anderes gilt nur dann, wenn Domain-Namen ausnahmsweise eine reine Adressfunktion zukommt oder wenn sie nur als beschreibende Angabe verstanden werden, weil die angesprochenen Verkehrskreise davon ausgehen, unter der Domain ausschließlich Informationen zu dem beschreibenden Begriff zu erhalten. Einen solchen Ausnahmefall verneinte der BGH im Streitfall: die Beklagte zu 1 bot unter der Domain das von ihr vertriebene Massageöl an, so dass die Domain als Hinweis auf die Herkunft der angebotenen Waren erscheint. Folglich war zumindest eine markenmäßigen Verwendung zu bejahen.

Das Urteil finden Sie im Volltext unter:
> http://lexetius.com/2012,3290

Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> http://www.domain-anwalt.de

Quelle: eigene Recherche

NTLDS – RADIX SAMMELT FÜR MILLIONEN-AUKTION

Das in Dubai ansässige Unternehmen Radix FZC bereitet sich auf einen Domain-Handel der besonderen Art vor: nach Presseberichten möchte man einen Betrag zwischen US$ 50 bis zu 100 Millionen einsammeln, um bei der erwarteten Versteigerung neuer globaler Top Level Domains gerüstet zu sein.

Radix FZC, ein Tochterunternehmen des indischen Domain-Registrars Directi Internet Solutions Pvt Ltd., hat sich bei ICANN als Radix Registry um insgesamt 31 Top Level Domains beworben. Allerdings ist man lediglich bei den Endungen .space, .press und .host konkurrenzlos, bei allen anderen Bewerbungen wie zum Beispiel um .app, .home, .shop, .movie, .music oder .web stehen bis zu 12 andere Organisationen ebenfalls parat, die wie Google, Amazon, Donuts oder Minds + Machines auf nicht geringe finanzielle Mittel zurückgreifen können. Die Regularien im Bewerberhandbuch von ICANN sehen vor, dass im Fall von erfolgreichen Mehrfach-Bewerbungen zwar stets eine gütliche Einigung versucht werden soll, letztlich jedoch eine Auktion darüber entscheidet, welcher Bewerber den Zuschlag erhält und sich gegen alle anderen durchsetzt.

Um wie viel Geld es bei diesen Auktionen gehen könnte, lässt ein Pressebericht vermuten. Demnach hat Bhavin Turakhia, Gründer und CEO von Directi, mitgeteilt, dass sich Radix derzeit darum bemühe, einen Geldbetrag zwischen US$ 50 bis zu 100 Millionen (umgerechnet ca. EUR 40 bis 80 Millionen) einzusammeln. Das Geld soll ausschließlich zum Erwerb generischer Top Level Domains bei ICANN verwendet werden. „Irgendwann nächstes Jahr wird es eine Auktion für diese Domain-Endungen geben, und auch wenn wir über eigene Reserven zur Teilnahme an der Auktion verfügen, wollen wir sie um zusätzliche Gelder aufstocken“, so Turakhia. „Über den exakten Betrag haben wir noch nicht entschieden, aber er wird sich in einer Größenordnung von US$ 50 bis zu 100 Millionen bewegen“. Ob und auf welche Endungen sich die Gelder konzentrieren, gab Turakhia nicht an.

Doch selbst so enorme Summen lassen manchen Experten zweifeln, ob sie ausreichen, um den Zuschlag für besonders begehrte Endungen wie .app, .shop oder .web zu erhalten. So meint etwa Phil Buckingham (Dot TBA), dass jedenfalls für 28 Bewerbungen in der Auktion selbst ein Betrag von US$ 100 Millionen nicht ausreichen dürfte. Andere wollen hingegen nicht ausschliessen, dass sich so mancher Bewerber bei der Auktion finanziell überschätzt und untergeht, bevor er die Gewinnschwelle erreicht. Zumindest ICANN dürfte sich über ein heftiges Wettbieten freuen – fliessen doch alle Erlöse in die Kasse der Internet-Verwaltung.

Weitere Informationen zu Radix FZC finden Sie unter:
> http://radixregistry.com/

Quelle: vccircle.com, thedomains.com

WORK.ORG – VIEL ARBEIT FÜR US$ 55.000,-

In der vergangenen Domain-Handelswoche stand mit work.org für US$ 55.000,- (ca. EUR 44.000,-) die Endung für Organisationen im Vordergrund. Die Kommerzendung .com machte dagegen keinen Stich. Unter den Länderendungen lag Australien vorne.

Während .de, mit acht nennenswerten Domains vertreten, und .co.uk für mehr oder weniger kontinuierliche Domain-Verkäufe sorgen, springen eher exotische Endungen immer mal wieder auf die Höchstpreisposition unter den verkauften Länderdomains. Diesmal etablierte sich die australische creditreport.com.au zum Preis von AUD 30.250,- (ca. EUR 25.277,-) auf dem ersten Platz. Ihr folgte die italienische metformina.it für EUR 14.900,-. Erst dann landete .de ihren ersten Verkauf.

creditreport.com.au – AUD 30.250,- (ca. EUR 25.277,-)
metformina.it – EUR 14.900,-

hypnobirthing.de – EUR 8.000,-
foto-drucken.de – EUR 5.950,-
proficlub.de – EUR 4.900,-
autounfall.de – EUR 3.950,-
hno-hamburg.de – EUR 2.900,-
wettbewerbsrecht.de – EUR 2.750,-
ernährungstherapie.de – EUR 2.415,-
messepersonal.de – EUR 2.001,-

companyregistration.co.uk – EUR 7.000,-
gsmarena.co.uk – US$ 6.100,- (ca. EUR 4.880,-)
ecogroup.co.uk – EUR 3.000,-

litige.fr – EUR 7.500,-
pof.me – US$ 8.000,- (ca. EUR 6.400,-)
agenda.ca – US$ 5.000,- (ca. EUR 4.000,-)
vow.ch – EUR 3.500,-
grab.tv – US$ 4.000,- (ca. EUR 3.200,-)
upp.es – EUR 3.000,-
horseman.euEUR 2.000,-

Die neueren generischen Endungen schwächeln weiter und lieferten nur einen erwähnenswerten Domain-Kauf, nämlich:

impossible.info – US$ 1.577,- (ca. EUR 1.262,-)

Die teuerste Domain der vergangenen Handelswoche war work.org beim Preis von US$ 55.000,- (ca. EUR 44.000,-). Sie ging an einen Enduser und wird tatsächlich als Weiterleitung auf die Hauptseite eines Beratungsunternehmens mit dem Namen Certus Strategies genutzt. Aber auch die Zweitplatzierte unter den älteren generischen Endungen konnte sich halbwegs sehen lassen: posse.org für US$ 7.000,- (ca. EUR 5.600,-). Danach sanken die Preise wieder deutlich ab.

work.org – US$ 55.000,- (ca. EUR 44.000,-)
posse.org – US$ 7.000,- (ca. EUR 5.600,-)
elastica.net – US$ 6.000,- (ca. EUR 4.800,-)
ekitap.net – EUR 4.000,-
learningcurve.org – US$ 4.288,- (ca. EUR 3.430,-)
wmid.net – US$ 4.125,- (ca. EUR 3.300,-)
simpletruth.net – US$ 3.988,- (ca. EUR 3.190,-)
altcom.org – US$ 3.688,- (ca. EUR 2.950,-)
birthrecords.org – US$ 2.500,- (ca. EUR 2.000,-)
sixsigma.net – US$ 2.177,- (ca. EUR 1.742,-)
sagar.net – US$ 2.088,- (ca. EUR 1.670,-)
firstchristianchurch.org – US$ 2.000,- (ca. EUR 1.600,-)
liveitup.org – US$ 1.888,- (ca. EUR 1.510,-)
postkarten.org – EUR 1.500,-
energievergelijken.net – EUR 1.410,-
textalerts.net – US$ 1.755,- (ca. EUR 1.404,-)
studyhelp.org – US$ 1.590,- (ca. EUR 1.272,-)
legalresources.org – US$ 1.588,- (ca. EUR 1.270,-)
fortunetelling.org – US$ 1.519,- (ca. EUR 1.215,-)

Ein sehr schwaches Bild lieferte .com, die erst bei einer Summe von US$ 20.000,- (ca. EUR 16.000,-) mit dallascondos.com ihren Einstieg fand. Ihr folgte medilert.com beim Preis von US$ 15.800,- (ca. EUR 12.640,-). Die übrigen Preisen bestätigen eine sehr schlecht besetzte Domain-Handelswoche.

dallascondos.com – US$ 20.000,- (ca. EUR 16.000,-)
medilert.com – US$ 15.800,- (ca. EUR 12.640,-)
southernrecycling.com – US$ 13.100,- (ca. EUR 10.480,-)
eyebags.com – US$ 11.500,- (ca. EUR 9.200,-)
ar15parts.com – US$ 10.000,- (ca. EUR 8.000,-)
goodgifts.com – US$ 10.000,- (ca. EUR 8.000,-)
clicko.com – US$ 9.200,- (ca. EUR 7.360,-)
401kinvestor.com – US$ 8.250,- (ca. EUR 6.600,-)
expertsbook.com – US$ 8.000,- (ca. EUR 6.400,-)
slabz.com – US$ 8.000,- (ca. EUR 6.400,-)
stthomasvillas.com – US$ 8.000,- (ca. EUR 6.400,-)
betterprices.com – US$ 7.585,- (ca. EUR 6.068,-)

Weitere Domain-Preise finden Sie unter:
> http://www.domain-spiegel.de

Quelle: dnjournal.com, sedo.de, thedomains.com

MÜNCHEN – BAYERISCHER IT-RECHTSTAG IM OKTOBER

Der Bayerische Anwaltverband, die Arbeitsgemeinschaft Informationstechnologie im Deutschen Anwaltverein und die Universität Passau, Lehrstuhl für Sicherheitsrecht und Internetrecht, laden für 18. Oktober 2012 nach München in den Akademischen Gesangsverein (AGV) zum 11. Bayerischen IT-Rechtstag. 14 ausgewiesene Spezialisten im IT-Recht sorgen für hochkarätige Vorträge zu aktuellen Entwicklungen im IT-Recht.

Die Moderation des Bayerischen IT-Rechtstag hat wie früher auch schon Prof. Dr. Peter Bräutigam übernommen. Er wird nach der Begrüßung der Teilnehmer durch den Präsidenten des Bayerischen Anwaltverbands, Herrn RA Michael Dudek, und der Vorsitzenden des DAVIT, Frau RAin Dr. Astrid Auer-Reinsdorff, durch das vielfältige Programm führen, dessen Schwerpunkt diesmal Social Commerce betrifft. Auf der Agenda stehen Themen wie „Die neue EU-Datenschutzverordnung“, „rechtliche Rahmenbedingungen für Werbung in sozialen Netzwerken“, „Fernabsatz bei Social Media und Internetportalen“, „Kultur im Sozialen Netz“ sowie weitere interessante IT-Rechtsfragen nebst einer sich anschließenden Podiumsdiskussion.

Der 11. Bayerische IT-Rechtstag findet am Donnerstag, den 18. Oktober 2012, von 09.00 Uhr bis 18.00 Uhr im Akademischen Gesangsverein, Ledererstraße 5 in 80331 München statt. Die Kosten belaufen sich für DAV-Mitglieder auf EUR 150,- zzgl. MwSt (EUR 178,50), für Nichtmitglieder auf EUR 180,- zzgl. MwSt (EUR 214,20). Im Preis enthalten sind die Tagungsunterlagen, Getränke und Mittagessen. Die Anzahl der Plätze ist begrenzt.

Weitere Informationen und Anmeldung unter:
> http://www.bayerischer-it-rechtstag.de/
> http://www.domain-recht.de/verweis/623

Quelle: davit.de, bayerischer-it-rechtstag.de

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