Domain-Newsletter

Ausgabe #624 – 12. Juli 2012

Themen: ICANN – US-Regierung verlängert IANA-Vertrag | ACTA – EU-Parlament blockiert Handelsabkommen | TLDs – Neues von .asia, .co und .fr | NTAG – Neue Lobby für nTLD-Bewerber | OLG Dresden – Doch Auskunftspflicht für Blogger? | britt.com – Gourmet-Kaffee für US$ 64.980,- | Düsseldorf – DomainvermarkterForum im September |

ICANN – US-REGIERUNG VERLÄNGERT IANA-VERTRAG

Im zweiten Anlauf hat es dann doch noch geklappt: die National Telecommunications and Information Administration (NTIA) im US-Wirtschaftsministerium hat sich mit der Internet-Verwaltung ICANN auf eine Verlängerung des IANA-Vertrags verständigt. Mit bis zu sieben Jahren läuft der Vertrag so lang wie nie.

Es war die letzte Amtshandlung des scheidenden ICANN-CEO Rod Beckstrom: am 1. Juli 2012 und damit unmittelbar vor Staffelübergabe an den Interims-CEO Akram Atallah unterzeichnete Beckstrom nach eigenen Angaben in Istanbul den neuen Vertrag. Die Vereinbarung läuft bis zum 30. September 2015 und enthält die Option, zweimal um jeweils zwei Jahre zu verlängern; im Idealfall läuft der Vertrag also bis 30. September 2019. Für Akram Atallah ein Grund zu Freude: „Das ist der längste IANA-Vertrag, den es bisher gab. Er spiegelt die Beiträge von Interessengruppen aus aller Welt wider und bekräftigt die Unterstützung für ICANN und das Multi-Stakeholder-Modell.“ Die Nachricht erfolgte kurz nach Abschluss des ICANN-Meetings in Prag, das mit 1.821 Teilnehmern das bestbesuchteste in der Geschichte war.

Für ICANN setzt diese Vertragsverlängerung ein deutliches politisches Signal. Völlig überraschend hatte die NTIA im März diesen Jahres die Ausschreibung abgebrochen. Offiziell hiess es, man habe keine Gebote erhalten, die den Anforderungen der „global community“ entsprächen. Die NTIA deutete zwar an, den IANA-Vertrag um einige Regelungen unter anderem im Hinblick auf die Beachtung internationaler Rechtsvorschriften erweitern zu wollen; woran genau es damals ICANN mangelte, blieb aber offen. Schon damals kündigte man aber an, den Vertrag zu einem späteren Zeitpunkt erneut auszuschreiben; Details blieben auch in der Folge im Dunkeln. Erste Spekulationen, man habe den Abschied von Beckstrom mit einer Vertragsverlängerung „belohnt“, bestätigten sich allerdings nicht, nachdem Beckstrom selbst den Vertrag noch unterzeichnen durfte. Auch ein Zusammenhang mit dem nTLD-Programm zur Einführung von möglicherweise über 1.400 neuen Domain-Endungen bleibt spekulativ.

Die Netzgemeinde dürfte die Verlängerung ebenfalls begrüssen, bedeutet sie doch Stabilität für das Domain Name System (DNS) und damit eine der Kernfunktionen des Internets. Wer den IANA-Vertrag hat, sitzt an den Schalthebeln, da er eine Reihe zentraler technischer Aktivitäten in Bezug auf das DNS regelt, darunter die Wahrnehmung administrativer Aufgaben des Root-Managements, die Koordinierung der Zuteilung von Internetressourcen einschließlich der IPv4- und IPv6-Adressen sowie die Verwaltung von Codes und IP-Adressen bei verschiedenen Internet-Registries. Und auch die Bewerber um neue globale Top Level Domains dürfen davon ausgehen, dass ICANN nun auch politisch in der Lage ist, alle technischen Entscheidungen umzusetzen.

Quelle: sfgate.com

ACTA – EU-PARLAMENT BLOCKIERT HANDELSABKOMMEN

ACTA, nein danke: mit großer Mehrheit hat das EU-Parlament in der vergangenen Woche gegen das unter dem Namen Anti-Counterfeiting Trade Agreement (ACTA) bekannt gewordene Abkommen zur Bekämpfung von Produkt- und Markenpiraterie gestimmt. Doch die Nachfolger sind schon in den Startlöchern.

Mit dem Ziel, geistiges Eigentum besser zu schützen, hatten sich die Europäische Union, ihre Mitgliedsstaaten, Australien, Kanada, Japan, die Republik Korea, die Vereinigten Mexikanischen Staaten, Marokko, Neuseeland, Singapur, die Schweiz und die Vereinigten Staaten von Amerika auf ein Handelsübereinkommen verständigt, um so international für einen effektiveren Schutz von Urheberrechten zu sorgen. Doch während Länder wie Kanada, Japan und die USA das Abkommen bereits unterschrieben haben, regte sich in Europa erheblicher Widerstand, da man Einschränkungen von Bürgerrechten befürchtete. Vor allem im Internet drohten aufgrund vager Formulierungen Gefahren für Datenschutz und Meinungsfreiheit; überdies wurde vor allem der meist intransparente und nichtöffentliche Verhandlungsverlauf kritisiert. In einem knappen Monat sammelte die US-amerikanische Internet-Plattform Avaaz mehr als 2,4 Millionen Online-Unterschriften gegen das Abkommen. Der (laut Eigenbeschreibung des EU-Parlaments) noch nie einem solchen Ausmaß betriebene Lobbyismus nahm dabei die unterschiedlichsten Formen an: mit Straßendemonstrationen, eMails an Abgeordnete und Anrufe in deren Büros protestierten die Bürger und forderten weltweit die Abgeordneten auf, ihre Zustimmung zu verweigern.

Zumindest im EU-Parlament hatte dieser Protest Erfolg: am 04. Juli 2012 stimmten 478 Abgeordnete des EU-Parlaments gegen das Abkommen, nur 39 dafür; 165 Abgeordnete enthielten sich. Zum ersten Mal hat das Parlament damit von seinem im Lissabon-Vertrag verankerten Recht Gebrauch gemacht und ein internationales Handelsabkommen abgelehnt, so dass ACTA innerhalb der EU nicht in Kraft treten kann; weder die EU noch einzelne EU-Mitgliedsstaaten können dem Abkommen beitreten. Noch im Mai 2012 hatte die Europäische Kommission ACTA an den Europäischen Gerichtshof verwiesen und das Parlament gebeten, auf ein entsprechendes Urteil zu warten. Solange wollten die Abgeordneten jedoch nicht warten, zumal sich in den vergangenen Monaten fünf Ausschüsse gegen das Abkommen aussprachen.

Der renommierte Freisinger Rechtsanwalt Thomas Stadler warnt jedoch vor all zu grosser Freude. In einem Blog-Eintrag wies er darauf hin, dass vieles, was ACTA fordert, innerhalb der EU längst durch die so genannte „Enforcement“-Richtlinie (Richtlinie zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums) aus dem Jahre 2004 umgesetzt worden ist; deren Evaluierung ist im Gange, wobei die Einbindung von Internetprovidern als eine Art Hilfspolizist erneut auf der Tagesordnung steht. Und auch die „European Digital Rights“-Initiative der G8-Staaten hat einen Beschluss zum besseren „Schutz geistigen Eigentums“ veröffentlicht, der auf die umstrittene ACTA-Vereinbarung folgen soll. Ein Ende des Protests ist daher nicht abzusehen.

Das ACTA finden Sie in deutscher Sprache unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/538

Quelle: europa.eu, internet-law.de, heise.de

TLDS – NEUES VON .ASIA, .CO UND .FR

Im Namen des Domain-Volkes: ein norwegisches Gericht hat im Streit um die Vergabe von inoffiziellen Subdomains unterhalb von .co.no ein erstes Urteil gesprochen. DotAsia ist internationalisiert, während in Frankreich die Domain-Verwaltung AFNIC die Vertragsverlängerung feiert – hier unsere Kurznews.

DotAsia, Verwalterin der asiatischen Top Level Domain .asia, ist erfolgreich ins IDN-Zeitalter gestartet: seit dem 21. Juni 2012 stehen im Rahmen der Registrierung einer .asia-Domain auch Zeichen in chinesischer, koreanischer und japanischer Sprache zur Verfügung. Damit verbunden ist die Hoffnung, sich vom Kuchen der für 2013 geschätzt 2,2 Milliarden Internetnutzer ein gutes Stück abschneiden zu können, zumal 17 Prozent aller User dann in China beheimatet sein sollen. Da .asia-Domains von jedermann zu jedem beliebigen (legalen) Zweck registriert werden dürfen und es keine Vergabebeschränkungen gibt, stehen die internationalisierten Internetadressen auch im deutschsprachigen Raum zur Verfügung.

Der Streit zwischen der norwegischen Domain-Verwaltung Norid und dem in Amsterdam ansässigen Unternehmen CoDNS B.V. um die Vergabe von Subdomains unterhalb der Endung .co.no hat zu einer ersten gerichtlichen Entscheidung geführt: nach einem Urteil des South-Trøndelag District Court in Trondheim vom 28. Juni 2012 (Az. 11-156571TVI-STOR) ist Norid weder berechtigt, die Zuteilung der Domain zu widerrufen noch widerspricht die Vergabe von Subdomains den Vorgaben für .no. Elineweb AS wird daher in Kürze damit beginnen, Domain-Registrierungen unter .co.no auch denjenigen vor allem ausländischen Personen und Organisationen anzubieten, welche die strengen Vergabebedingungen für .no nicht erfüllen. Einen Teilsieg konnte allerdings auch Norid verbuchen: .co.no bleibt auf der Liste der verbotenen Domain-Namen und darf daher künftig an keinen Dritten übertragen werden. Ob diese Entscheidung rechtskräftig wird, bleibt jedoch noch abzuwarten.

Aufatmen bei AFNIC: im Auftrag von Fleur Pellerin, Beigeordnete Ministerin im Ministerium für industriellen Wiederaufbau Frankreichs, hat sich die Verwalterin für weitere fünf Jahre die Registry-Rechte an der französischen Landesendung .fr gesichert. Der Zuschlag ist mit einigen Zugeständnissen verbunden: innerhalb der kommenden zwei Jahre müssen die Preise für .fr-Domains um mindestens fünf Prozent sinken; zudem sollen Teile der Einnahmen aus der Verwaltung in einen Fond für die Entwicklung des Internets gesteckt werden. Weitere vertragliche Abreden werden in einem eigenen Protokoll geregelt. Ob davon auch die zehn assoziierten Länderendungen .yt, .wf, .tf, .pm, .re, .bl, .gf, .gp, .mf und .mq erfasst sind, lässt die Erklärung des Ministeriums offen.

Das Urteil im Streit um .co.no finden Sie in norwegischer Sprache unter:
> http://www.norid.no/nytt/co-no-dommen.pdf

Quelle: idn.asia, afnic.fr, wikipedia.org, norid.no

NTAG – NEUE LOBBY FÜR NTLD-BEWERBER

Während des ICANN-Meetings in Prag formierte sich am 26. Juni 2012 die „New TLD Applicant Group“ (NTAG) als Untergruppe der „gTLD Registries Stakeholder Group“ (RySG). Ihre Aufgabe ist es, die zukünftigen new gTLD-Registries auf ihrem Weg bis zum Vertragsschluss mit ICANN zu begleiten und ihre Interessen zu vertreten.

Die Strukturen von ICANN sind ein Irrgarten für sich. Das ICANN Board of Directors (ICANN-Vorstand) setzt sich aus Vertretern von Gruppen und Untergruppen zusammen. Diese Gruppen sind die Stakeholder im ICANN Multi-Stakeholder Model; dabei handelt es sich um Interessengruppen, die ihren Einfluss auf die Entwicklung des Internets geltend machen. Darunter findet man das sehr bekannte GAC (Government Advisory Committee), welches staatliche Interessen geltend macht, oder das ALAC (At-Large Advisory Committee), welches die Interessen der Internetnutzer vertritt.

Mit der Einführung neuer Domain-Endungen kommt eine neue Interessensgruppe hinzu: NTAG, die New TLD Applicant Group, wird eine Gruppierung innerhalb der gTLD Registries Stakeholder Group (RySG), die ihrerseits eine Gruppe innerhalb der ICANN Generic Names Supporting Organization (GNSO) ist. Die Hauptaufgabe von RySG ist es, die Interessen aller Registries von generischen Endungen gegenüber ICANN zu vertreten. Mitglied der NTAG kann werden, wer sich in der Bewerbungsrunde 2012 um eine neue Domain-Endung beworben hat. Jedes einzelne NTAG-Mitglied erhält eine Stimme innerhalb der Gruppe, egal um wie viele Endungen es sich bewirbt. Ist eines der Mitglieder bereits in einer anderen Stakeholdergruppe stimmberechtigt vertreten, so hat es innerhalb der NTAG kein Stimmrecht. Die NTAG ist als Mitglied der RySG allerdings nur einer von mehreren so genannten RySG-Oberservern. Als solcher hat sie innerhalb von RySG lediglich eine Beobachterposition und ist nicht stimmberechtigt. Die Hauptaufgabe der NTAG ist, die Interessen der Bewerber um die neuen Domain-Endungen auf ihrem Weg zu Registries gegenüber RySG, GNSO und ICANN zu vertreten. Die Mitgliedschaft der Bewerber um neue Domain-Endungen in der NTAG endet jeweils mit Abschluss eines Registry-Vertrages mit ICANN.

Der Einfluss der NTAG wird gering sein. Doch ist es eine notwendige Gruppe, die den Interessen der Noch-Nicht-Registries eine Stimme verleiht, die erforderlich ist, um den Weg zur Registry so gut als möglich zu ebnen.

Ein Organigramm, welches die ICANN-Strukturen etwas verständlicher macht, findet man unter:
> http://www.icann.org/en/groups/chart
> http://www.icann.org/en/groups

Informationen über den Status der RySG Observers findet man unter:
> http://www.gtldregistries.org/observer

Quelle: eigene Recherche

OLG DRESDEN – DOCH AUSKUNFTSPFLICHT FÜR BLOGGER?

Das OLG Dresden hat in einem Hinweisbeschluss die Frage nach einem Auskunftsanspruch gegen einen Blog-Betreiber auf Daten eines Kommentators untersucht und entgegen anderer, höherer gerichtlicher Rechtsprechung bejaht. Gleichwohl riet sie von der Verfolgung des Berufungsverfahrens ab, weil im vorliegenden Falle Voraussetzungen der Anspruchsgrundlage nicht gegeben waren (Beschluss vom 08.02.2012, Az.: 4 U 1850/11).

Die Klägerin vertreibt unter anderem Versicherungen. Der Beklagte zu 1) hat sich im Weblog des Beklagten zu 2), einem Rechtsanwalt, über die Klägerin geäußert und erklärt, „habe auch Zeugen wegen Falschberatung“ und „könnte man nicht eine Anzeige bei der Polizei machen ?? wegen Betrug ??“. Die Klägerin sah darin eine Verletzung ihrer Rechte wegen falscher Tatsachenbehauptungen. Sie klagte deshalb vor dem Landgericht Leipzig, das die Klage abwies (Urteil vom 28.10.2011, Az.: 8 O 1142/11). Die Klägerin ging sodann in Berufung zum Oberlandesgericht Dresden.

Das OLG Dresden formulierte einen Hinweisbeschluss, wonach man die Berufung einstimmig zurückweisen wolle, unter anderem da keinerlei Aussicht auf Erfolg bestehe und die Rechtssache keine grundsätzliche Bedeutung habe. Die Klägerin sei der Nachweis nicht geglückt, dass der Beklagte zu 1) tatsächlich der Kommentator im Webblog des Beklagten zu 2) ist und selbst wenn, dass tatsächlich kein Anspruch bestand. Bei den beanstandeten Äußerungen handelte es sich aus Sicht des OLG Dresden nicht um Tatsachenbehauptungen, sondern um zulässige Werturteile, zumal die Äußerungen nicht einmal ansatzweise konkretisiert waren. Hinsichtlich des Beklagten zu 2), von dem die Klägerin Auskunft über den Verfasser des Kommentars begehrte, sah die Sache allerdings anders aus. Zwar bestand auch hier der Anspruch auf Auskunft nicht, weil der Beklagte zu 1) lediglich seine Meinung geäußert habe. Doch entgegen bestehender Rechtsprechung des OLG Hamm (Urteil vom 03.08.2011, Az.: I-3 U 196/10) und des AG München (Urteil vom 03.02.2011, Az.: 161 C 24062/10), auf die sich auch die Vorinstanz berufen hatte, geht das OLG Dresden davon aus, dass ein solcher Anspruch grundsätzlich möglich sei. Während diese Gerichte sich an § 13 Abs. 7 TMG orientierten, der einen Dritten nicht berechtigt, Auskunft von einem Dienstanbieter über einen Nutzer zu verlangen, da diese Norm ausschließlich das Anbieter-Nutzer-Verhältnis betrifft, ergibt sich für das OLG Dresden der Anspruch aus dem allgemeinen bürgerlichrechtlichen Auskunftsanspruch (§§ 242, 259, 260 BGB), der auch auf Nicht-Verletzer anwendbar ist.

Dieser Hinweisbeschluss des OLG Dresden könnte starken Einfluss auf die Rechtsentwicklung haben. Mit einem Hinweis auf diesen Beschluss könnten zahlreiche Anspruchsteller, seien sie berechtigt oder nicht, erfolgreich Auskünfte einfordern; die Drohung mit einem Verfahren mit jetzt ungewissem Ausgang für Weblogger ist ein starker Hebel. Dem lässt sich freilich gut begegnen, wie es der Beklagte zu 2) vormacht: Im Prozess erklärte er, über einen Kommentar werde er per eMail informiert, die nur Daten enthält, die der Kommentator dort selbst eingetragen hat, sowie die IP-Adresse. Diese eMails lösche er ausnahmslos, nachdem er den jeweiligen Blogkommentar kontrolliert habe. Dieser Darstellung der Gegebenheiten wusste die Klägerin nichts entgegenzuhalten, um ihren Anspruch zu substantiieren. Und wo keine Daten sind, ist jedes Auskunftsbegehren vergebens.

Den Hinweisbeschluss des OLG Dresden findet man unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/604

Das Urteil des LG Leipzig findet man unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/605

Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> http://www.domain-anwalt.de

Quelle: sachsen.de, ra-melchior.de, eigene Recherche

BRITT.COM – GOURMET-KAFFEE FÜR US$ 64.980,-

Derzeit herrscht wohl Sommerpause: die vergangene Domain-Handelswoche zeitigte keine guten Ergebnisse. An der Spitze sonnt sich britt.com für US$ 64.980,- (ca. EUR 51.571,-), zwei Drei-Zeichen-Domains unter .net lagen bei US$ 18.000,- (ca. EUR 14.286,-) und eine Exoten-Domain führt die Länderendungen an.

Mit der togalesischen Endung an der Spitze, deren connect.to US$ 16.500,- (ca. EUR 13.095,-) erzielte, und der sich anschließenden .tv-Domain xnxx.tv zum Preis von EUR 7.777,- bildeten die Exoten unter den ccTLDs die Spitze in der vergangenen Woche. Die deutsche Endung stieg mit weltkarten-landkar ten.de erst bei EUR 6.000,- ein, und lieferte vier weitere Domains:

weltkarten-landkarten.de – EUR 6.000,-
nowtv.de – EUR 5.500,-
bilde.de – EUR 4.900,-
speisen.de – EUR 2.360,-
mediainfo.de – EUR 2.100,-

connect.to – US$ 16.500,- (ca. EUR 13.095,-)
xnxx.tv – EUR 7.777,-
grazia.kr – US$ 8.000,- (ca. EUR 6.349,-)
crb.co.uk – GBP 5.000,- (ca. EUR 6.303,-)
attorneys.us – US$ 7.500,- (ca. EUR 5.952,-)
subscri.be – US$ 7.000,- (ca. EUR 5.556,-)
alu.se – EUR 5.400,-
files.me – US$ 5.500,- (ca. EUR 4.365,-)
flip.it – EUR 4.000,-
datingsites.com.au – AUD 4.400,- (ca. EUR 3.655,-)
shopit.it – EUR 3.000,-
homesearch.co.uk – GBP 2.100,- (ca. EUR 2.647,-)
loaded.tv – US$ 3.250,- (ca. EUR 2.579,-)
ironfx.sk – EUR 2.200,-
cuchillos.es – EUR 2.000,-

Die neueren generischen Endungen glänzten nicht:

mwb.info – US$ 2.888,- (ca. EUR 2.292,-)
greywater.info – EUR 1.575,-
dubai.pro – US$ 1.200,- (ca. EUR 952,-)

Die ältere generische Endung .net brachte es – immerhin – auf gleich zwei Drei-Zeichen-Domains zum Preis von je US$ 18.000,- und so zu ordentlichem Ruhm. Doch danach sah das Geschäft nicht so erfreulich aus, und die Preise gingen deutlich bergab:

edx.net – US$ 18.000,- (ca. EUR 14.286,-)
xod.net – US$ 18.000,- (ca. EUR 14.286,-)
darlehensrechner.net – EUR 5.600,-
aerialphotography.org – US$ 4.999,- (ca. EUR 3.967,-)
plasticcards.net – US$ 2.801,- (ca. EUR 2.223,-)
digitaltoolbox.net – US$ 2.099,- (ca. EUR 1.666,-)
rif.net – US$ 2.000,- (ca. EUR 1.587,-)
jeuxconcours.net – EUR 1.500,-
adagio.net – US$ 1.800,- (ca. EUR 1.429,-)
mediaturf.net – US$ 1.242,- (ca. EUR 986,-)
stromspeicher.net – EUR 961,-
cellphonetracker.net – EUR 780,-
holanda.net – EUR 700,-
traumurlaub.net – EUR 700,-

Mit britt.com zum Preis von US$ 64.980,- (ca. EUR 51.571,-) setzte sich .com an die Spitze der Hitliste, aber eine Speerspitze war das nicht. Schön ist jedoch, dass ein Gourmet-Kaffeeanbieter sich die Domain besorgt hat und sie nicht geparkt wurde. Mit gehörigem Abstand folgten modernbaby.com zu US$ 55.000,- (ca. EUR 43.651,-) und weitere Domains zu relativ kommoden Preisen:

britt.com – US$ 64.980,- (ca. EUR 51.571,-)
modernbaby.com – US$ 55.000,- (ca. EUR 43.651,-)
giftr.com – US$ 35.000,- (ca. EUR 27.778,-)
expcapital.com – US$ 30.000,- (ca. EUR 23.810,-)
onboarding.com – US$ 20.000,- (ca. EUR 15.873,-)
paysure.com – US$ 20.000,- (ca. EUR 15.873,-)
solarpowersystems.com – US$ 19.474,- (ca. EUR 15.456,-)
8o.com – US$ 18.000,- (ca. EUR 14.286,-)
sherpapetgroup.com – US$ 18.000,- (ca. EUR 14.286,-)
outdoorguide.com – US$ 16.000,- (ca. EUR 12.698,-)
lolblog.com – US$ 15.777,- (ca. EUR 12.521,-)
chiropraticien.com – US$ 15.000,- (ca. EUR 11.905,-)
golfnevada.com – US$ 15.000,- (ca. EUR 11.905,-)
shopcaster.com – US$ 15.000,- (ca. EUR 11.905,-)
vision247.com – US$ 13.000,- (ca. EUR 10.317,-)
iles.com – EUR 10.090,-
nuclearblast.com – US$ 12.000,- (ca. EUR 9.524,-)
partisanreview.com – US$ 12.000,- (ca. EUR 9.524,-)

Weitere Domain-Preise finden Sie unter:
> http://www.domain-spiegel.de

Quelle: dnjournal.com, sedo.de, thedomains.com

DÜSSELDORF – DOMAINVERMARKTERFORUM IM SEPTEMBER

In Düsseldorf findet vom 06. bis 07. September 2012 das mittlerweile achte DomainvermarkterForum statt. Wie immer wird es eine Live-Auktion geben.

Das DomainvermarkterForum ist eine unabhängige Tagung und bezeichnet sich selbst als die größte und bedeutendste deutsche Veranstaltung für Domainer. Veranstalter sind Christoph Grüneberg und Thomas Müller, bzw. die von ihnen geführte Domainvermarkter Ltd. & Co. KG. Die Insider treffen sich bereits am Vorabend der Veranstaltung, also am 05. September, und hoffen auf die Organisation eines Stammtisches. Offiziell geht es am 06. September 2012 um 14.00 Uhr mit der Begrüßung los. Wir gehen davon aus, dass sich ein guter Teil des Programms, das noch nicht spezifiziert ist, mit den neuen Domain-Endungen beschäftigen wird. Klare Programmpunkte sind der Domainer-Abend am 06. September 2012 ab 19.00 Uhr und die Live-Auktion am 07. September 2012 ab 14.00 Uhr. Die Veranstaltung endet gegen 18.00 Uhr.

Das DomainvermarkterForum 2012 findet am 06. und 07. September 2012 im InterContinental Hotel Düsseldorf, Königsallee 59 in 40215 Düsseldorf statt. Der Standardbeitrag für das DomainvermarkterForum beträgt EUR 296,31.

Weitere Informationen und Anmeldung unter:
> http://domainvermarkterforum.de

Quelle: domainvermarkterforum.de

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