Domain-Newsletter

Ausgabe #621 – 21. Juni 2012

Themen: nTLDs – die Bewerberliste unter der Lupe | DENIC eG – Neuauflage des Domain-Atlas | TLDs – Neues von .fi, .vip und .catholic | Digital Archery – Anbieter im Portrait | OLG Celle – zum Urheberrecht an einer Webseite | online-casino.de – Glücksspiel für EUR 115.000,- | August – .nxt-Konferenz lädt nach London |

NTLDS – DIE BEWERBERLISTE UNTER DER LUPE

Nach über sechsjähriger Vorbereitung hat die Internet-Verwaltung ICANN in der vergangenen Woche die Liste aller Endungen und Organisationen veröffentlicht, die sich um eine neue globale Top Level Domain (nTLD) beworben haben. Wir versuchen, die Informationsflut etwas für Sie zu ordnen.

Halten wir uns an die Fakten: insgesamt sind bei ICANN 1.930 Bewerbungen für 1.409 verschiedene Zeichenketten eingegangen. Die Bewerber verteilen sich auf 60 Länder, dabei 911 aus Nordamerika, 675 aus Europa, 303 aus dem asiatisch-pazifischen Raum, 24 aus dem lateinamerikanischen-karibischen Raum und 17 aus Afrika. Aus Deutschland stammen mit der Doppelbewerbung um .gmbh und .vip insgesamt 70 Bewerbungen, nämlich:

.aco, .adac, .allfinanz, .allfinanzberater, .allfinanzberatung, .audi, .bauhaus, .bayern, .berlin, .blanco, .bmw, .boehringer, .bosch, .cologne, .deutschepost, .dhl, .dvag, .edeka, .emerck, .epost, .fresenius, .gea, .gmbh, .gmx, .hamburg, .hiv, .ifm, .immo, .koeln, .ksb, .lidl, .linde, .llc, .llp, .ltd, .mail, .man, .med, .merck, .mini, .nrw, .obi, .onl, .online, .pohl, .reise, .rexroth, .rich, .ruhr, .rwe, .saarland, .sap, .sarl, .schaeffler, .schwarz, .schwarzgroup, .sew, .spiegel, .srl, .stada, .taxi, .trust, .tui, .vermögensberater, .vermögensberatung, .versicherung, .vip sowie .web.

Für 230 Bewerbungen von 751 Bewerbern gibt es mindestens zwei Kandidaten; die Liste der Mehrfachbewerbungen wird angeführt von .app (13 Bewerber), .home und .inc (jeweils 11), .art (10), .blog, .book, .llc und .shop (jeweils 9). Für die meisten Bewerbungen, nämlich 101, zeichnet Charleston Road Registry Inc. verantwortlich, ein Tochterunternehmen des Suchmaschinenbetreibers Google. Auf Platz zwei folgt Amazon EU S.à r.l. mit 76 Bewerbungen vor Top Level Domain Holdings Limited mit 70, Uniregistry, Corp. mit 54 und Afilias mit 26 Bewerbungen.

Sieht man sich die Bewerberliste noch näher an, fällt ausserdem folgendes auf:

– 664 aller Bewerbungen, also knapp ein Drittel, entfallen auf Marken-Domains, wobei der Technologie- und Medienbereich dominiert;

– im Fall von .guardian, .merck, .monster und .sas müssen sich die Inhaber von Markenrechten gegen einen gleichnamigen Marken-Mitbewerber durchsetzen;

– in 66 Fällen wünschen die Bewerber den Zuschlag für die Verwaltung einer Geo-TLD, wobei Städte-Domains dominieren;

– bei 21 Bewerbungen duellieren sich Google und Amazon unmittelbar um den Zuschlag: .app, .book, .cloud, .dev, .drive, .free, .game, .kid/.kids, .mail, .map, .movie, .music, .play, .search, .shop, .show, .spot, .store, .talk, .wow und .you;

– bei Amazon ist noch unklar, inwieweit man die gewünschten Endungen lizenzierten Händlern zur Registrierung anbietet, bei .book sollen alle Domain Amazon gehören;

– Facebook, eBay, Twitter und PayPal finden sich nicht unter den Bewerbern;

– es wird spekuliert, dass sich der Bewerber Kerry Trading Co. Limited bei seiner Wunsch-Domain .kerrylogisitics vertippt hat, da .kerrylogistics sinnvoller sein dürfte;

– bei den Back-End Providern dominiert Neustar (349 Bewerbungen) vor Demand Media (334), Afilias (305), VeriSign (236) und ARI Registry Services (160), die österreichische Registry Nic.at steht 12 Bewerbungen zur Seite;

– da der Batching-Prozess eine geographische Komponente enthält, sollten alle Bewerber aus dem lateinamerikanisch-karibischen Raum und aus Afrika im ersten Batch landen.

Von der Öffentlichkeit bisher kaum beachtet sind die 116 Bewerbungen für internationalisierte Domain-Endungen (IDNs). Der Großteil entfällt auf Endungen in chinesischen Zeichen, gefolgt von 15 arabischen und 9 japanischen Zeichenketten. Allein 12 IDN-Bewerbungen entfallen auf .com- und .net-Varianten, für die VeriSign angetreten ist; an Sprachen konzentriert sich .com auf arabisch, vereinfachtes wie traditionelles chinesisch, hebräisch, hindi, japanisch, koreanisch, thailändisch und russisch (.com) als auch hindi, vereinfachtes chinesisch und koreanisch (.net). Aber auch vor ungewöhnlichen Bewerbungen schreckt das IDN-Lager nicht zurück: so finden sich Bewerbungen für die Zeichenketten „anklicken und ansehen“, „best“ und „ich liebe dich“ in den von ICANN veröffentlichten Unterlagen. Wen dagegen ICANN liebt, werden erst die kommenden Monate zeigen.

Quelle: icann.org, circleid.com, eigene Recherche

DENIC EG – NEUAUFLAGE DES DOMAIN-ATLAS

Die deutsche Domain-Verwaltung DENIC eG hat den Domain-Atlas für das Länderkürzel .de neu aufgelegt. Ihre Spitzenstellung als deutsche Domain-Hochburg konnte danach Osnabrück verteidigen. Auf den Plätzen folgen wie im Vorjahr München und Bonn.

Herzlichen Glückwunsch zur Titelverteidigung: der inoffizielle Titel als Domain-Hauptstadt geht mit 749 .de-Domains je 1.000 Einwohner im Jahr 2011 erneut nach Osnabrück. Dabei hat sich die Großstadt in Niedersachsen keineswegs auf ihren Lorbeeren ausgeruht: selbst mit einem für das Jahr 2010 ermittelten Wert von 591 .de-Domains je 1.000 Einwohner hätte man auch dieses Mal die Konkurrenz aus München (452 .de-Domains je 1.000 Einwohner) und Bonn (411 .de-Domains je 1.000 Einwohner) weit hinter sich gelassen. Erfolgreicher als alle diese Städte ist einzig der Landkreis Amberg-Sulzbach, der mit 882 .de-Domains pro 1.000 Einwohner oder umgerechnet einem satten Zuwachs von 22,6 Prozent ebenfalls unverändert den Spitzenplatz unter den Kreisen einnimmt. Enttäuschend: weder auf Städte- noch auf Kreisebene konnte sich Ostdeutschland unter den Top 10 platzieren. Das West-Ost-Gefälle hält nach Beobachtung der DENIC eG damit auch über 20 Jahre nach der Wiedervereinigung an.

Bei den Bundesländern führt nach absoluten Zahlen Nordrhein-Westfalen mit 3.107.377 Domains das Feld an, gefolgt von Bayern (2.618.495), Baden-Württemberg (1.747.952), Niedersachsen (1.181.231) und Hessen (1.109.510). Gemessen an der Zahl der Domains pro 1.000 Einwohner liegt dagegen Hamburg (313) vorne, deutlich vor Berlin (243) und Bayern (209). Nach wie vor die geringste Domaindichte mit 74 .de-Domains pro 1.000 Einwohner weist Sachsen-Anhalt auf. An der Dominanz der westlichen Bundesländer hat sich also auch hier wenig geändert.

Schließlich noch ein Blick auf die Zahl der ausländischen Domain-Inhaber, bei denen sich der Aufwärtstrend aus den Vorjahren fortsetzt: waren Ende 2009 noch 796.550 .de-Domains für Inhaber registriert, die keinen deutschen Wohnsitz haben, meldete die DENIC eG zum Ende 2010 insgesamt 810.016 .de-Domains; für Ende 2011 sind es sogar deutlich über 870.000 .de-Adressen mit ausländischem Domain-Inhaber. Auf den ersten Rängen bei den Herkunftsländern konnte der Vorjahreszweite Großbritannien (98.500 Domains) die Schweiz (95.978 Domains) auf Platz 2 verdrängen. Auf Position drei behaupten sich unverändert die USA (77.840 Domains) vor den Niederlanden (76.770 Domains), die im Jahr 2010 noch den sechsten Platz eingenommen hatten.

Weitere ausführliche Informationen sowie eine graphische Auswertung finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/598

Quelle: denic.de

TLDS – NEUES VON .FI, .VIP UND .CATHOLIC

Die Finnen sind einem hartnäckigen Typosquatter auf der Spur: knapp 900 .fi-Domains will die finnische Registry auf einen Missbrauch der Registrierungsbedingungen hin untersuchen. Darüber hinaus runden mit .vip und .catholic zwei Bewerber um eine neue globale Top Level Domain unser Nachrichtenpaket ab – hier die Kurznews.

Die finnische Domain-Verwaltung Finnish Communications Regulatory Authority (FICORA) hat angekündigt, entschlossen gegen missbräuchliche Domain-Registrierungen vorzugehen. Aktuell untersucht die Registry 886 .fi-Domains, bei denen es sich wie im Fall von www-mol.fi sämtlich um Vertipper-Adressen von Unternehmen und Dienstleistungen aus Finnland handeln soll. Registriert wurden sie über einen Registrar mit Sitz auf Malta auf eine Person mit Sitz in Finnland. Der Inhaber nutzt alle Domains, um auf Werbeangebote weiterzuleiten. Während FICORA vorläufig sämtliche weiteren Registrierungen des maltesischen Registrars suspendiert hat, versucht man parallel, mit dem Domain-Inhaber Kontakt aufzunehmen. Ob FICORA im Fall von Typosquatting nun generell selbst durchgreifen wird, ist bisher offen.

Gleich zwei Unternehmen aus Deutschland treten bei der Internet-Verwaltung ICANN an, um den Zuschlag für eine neue Top Level Domain .vip zu erhalten. Eine davon ist die in München ansässige Vipspace Enterprises LLC, die sich im Fall des Zuschlags mit der Endung unter anderem an „very important persons“ und „very important projects“ wenden will. Dementsprechend steht die Registrierung nur einem ausgewählten Personenkreis zur Verfügung, wobei jeweils manuell überprüft wird, ob die Vergaberegelungen eingehalten sind. Im Gegenzug für die preislich im höheren Niveau angesiedelten Domains erhält der Inhaber im Rahmen eines langfristigen Vertrages ein exklusives Stück vom Internet, das den hervorgehobenen Status unterstreicht und beispielsweise zur Verifizierung gegenüber Dritten dienen kann. Eine kostenlose Vorbestellung ist ab sofort möglich.

Nicht .islam, .hindu oder .jews, sondern die sonst häufig als rückständig kritisierte katholische Kirche tritt als einzige weltumfassende Religionsgemeinschaft an, um die eigene Top Level Domain zu erhalten. Doch wer glaubt, dass allein die Zugehörigkeit zur katholischen Kirche für eine Registrierung unter .catholic reicht, der irrt. Wie die Bewerberorganisation, der Päpstliche Rat für die sozialen Kommunikationsmittel, mitteilt, sollen Einzelpersonen von einer Domain-Anmeldung ausgeschlossen sein. Stattdessen richtet sich .catholic vorrangig an Diözesen, religiöse Orden und Institutionen. Der Vatikan will damit garantieren, dass Internetseiten mit der Adress-Endung .catholic auch wirklich katholische Inhalte verbreiten und von katholischen Einrichtungen betrieben werden. Wer also gehofft hat, mit sex.catholic das Paradies im Domain-Handel zu finden, muss seine irdischen Hoffnungen von Anfang an begraben.

Weitere Informationen zu .vip finden Sie unter:
> http://www.vipspaces.com/

Quelle: domain.fi, katholisches.info, eigene Recherche

DIGITAL ARCHERY – ANBIETER IM PORTRAIT

Pool.com war der erste Anbieter, der auf das von ICANN initiierte Batching um die Reihenfolge der Bearbeitung aller nTLD-Bewerber reagierte und seine technische Infrastruktur gegen Entgelt Dritten zum „digitalen Bogenschießen“ anbot. Mittlerweile haben sich auch zwei Dienstleister aus Deutschland entschlossen, Bewerbern unter Zurverfügungstellung der eigenen technischen Infrastruktur den präziseren Schuss zu erlauben.

Die deutschen Anbieter sind die in St. Ingbert im Saarland sitzende ksregistry.net (Key-Systems GmbH) und die Knipp Medien und Kommunikation GmbH mit Sitz in Dortmund. Beide nehmen dem Nutzer, der für das Batching bei ICANN mit dem Finger eigentlich seine Maus drücken müsste, genau die fehleranfällige Arbeit ab und setzen auf ihre Technik. Der Mausklick wird von dem jeweiligen System zeitnah – die Rede ist von Millisekunden – automatisiert ausgeführt.

Bei Key-Systems kostet der digitale Schuss für Nicht-Kunden EUR 15.000,-. Der Betrag wird dabei nur fällig, wenn der Nutzer des Systems auch wirklich in das erste Batch kommt. Aber nicht jeder kann sich diesen Schuss erlauben, denn Key-Systems behält sich das Recht vor, das „digitial archery“ bei Konflikten mit Bewerbungen eigener Kunden abzulehnen. Knipp bietet zunächst einen Frühbucherrabbat. Der Schuss ins erste Batch kostet lediglich US$ 7.500,-, wenn man sich vor dem 20. Juni 2012 dazu entschlossen hat, das Angebot von Knipp zu nutzen. Jetzt kostet der reguläre Schuss US$ 12.500,-, immer nur soweit der Nutzer auch wirklich ins erste Batch kommt.

Dass von diesen Diensten Gebrauch gemacht werden wird, steht außer Frage. Bewerber äußern sich dazu positiv, denn man will ins erste Batch. Das ist auch nachvollziehbar, denn es geht ums Geld. Aber weniger um das, welches die Dienstleister mit ihrem Angebot verdienen, als um das der Bewerber um neue Domain-Endungen. Wer als Bewerber in das erste Batch kommt, kann sechs Monate, wenn nicht sogar eineinhalb Jahre früher seine Domains dem Endkunden anbieten und Geld verdienen.

Interessant wird allerdings, wie ICANN die Sache organisiert, wenn mehr als 500 Bewerber auf „erster Position“ beim Batching liegen. Das ist aber nicht das einzige Problem: Nachdem ICANN-Vizepräsident Kurt Pritz anlässlich der Presseveranstaltung am 13. Juni 2012 erklärt hat, dass das erste Batch sicher über 500 Teilnehmer haben wird, da bei Mehrfachbewerbungen für Domains alle Mitbewerber ins früheste Batch kommen, in das sich ein Mitbewerber geschossen hat, fragt sich, wo ICANN eine legitime Grenze ziehen will, wer nun zum ersten Batch dazu gehört und wer nicht. Wir sind gespannt.

Worum es beim „digital archery“ genau geht, erfahren Sie hier:
> http://www.domain-recht.de/verweis/593

Um mit KeySystems Bogen zu schießen, wenden Sie sich an
> sales@key-systems.net
> http://ksregistry.net

Das Angebot der Knipp Medien und Kommunikation GmbH findet man unter:
> http://www.firstcomefirstbatch.com/home.faces

Die Seite von pool.com zum digital archery finden Sie unter:
> http://www.pool.com/gtld/digitalarchery.aspx

Quelle: keysystems.net, knipp.de, eigene Recherche

OLG CELLE – ZUM URHEBERRECHT AN EINER WEBSEITE

Das Oberlandesgericht Celle hat in einem Beschluss deutlich gemacht, dass es mehr als einer handwerklich ordentlich erstellten Webseite bedarf, damit diese Urheberrechtsschutz genießt (Beschluss vom 08.03.2012, Az.: 13 W 17/12).

Die Klägerin betreibt eine Webseite mit Informationen über den und Bekanntmachungen des Ortsteil einer Gemeinde. Der Beklagte bot auf seiner Webseite ein Informationsangebot, unter anderem in dem er Seiten der Klägerin im Wege des Framings übernahm. Die Klägerin ließ den Beklagten abmahnen und verlangte unter anderem, dass er das Framing unterlasse. Der Beklagte stellte das Framing ein, gab aber die Unterlassungserklärung nicht ab. Die Klägerin erhob Klage und verlangte unter anderem die Abgabe einer Unterlassungserklärung. Der Beklagte beantragte Prozesskostenhilfe, um der Klage entgegentreten zu können. Das Landgericht gab dem Prozesskostenhilfeantrag jedoch nur teilweise statt, weil es meinte, eine unveränderte Übernahme der Bilder und Grafiken von der Seite der Klägerin durch den Beklagten verletze ihr Urheberrecht (§§ 15 Absatz 1, 97 Absatz 1 UrhG) und die Wiederholungsgefahr sei nicht ausgeräumt. Der Beklagte wandte sich gegen die Entscheidung an das Oberlandesgericht Celle.

Das OLG Celle gab dem Antrag des Beklagten hinsichtlich der Prozesskostenhilfe statt, weil keine Urheberrechts- oder sonstige Rechtsverletzung vorliege (Beschluss vom 08.03.2012, 13 W 17/12). Zwar sei die temporäre Darstellung der geframten Daten in einem Browserfenster eine Vervielfältigung; doch bedurfte die konkrete Art der Vervielfältigung nicht der Zustimmung der Klägerin, denn deren Internetseite als solcher fehle es an der notwendigen Schöpfungshöhe, um urheberrechtlichen Schutz zu genießen (§ 2 Absatz 1 UrhG). Die Gestaltung der klägerischen Internetseite ging nach Ansicht des OLG Celle nicht über das hinaus, was bei ordnungsgemäßer Erstellung eines Webauftritts im Internet handwerklich zu leisten sei: weder mit den gestalterischen Mitteln, der Farbauswahl oder -kombination, der Anordnung der Bilder und Grafiken noch auch mit den sprachlichen Mittel, die sich auf sachliche Information beschränkt, erreiche die Internetseite der Klägerin die notwendige Schöpfungshöhe. Das OLG Celle prüfte weitere Anspruchsgrundlagen, die aber ebenfalls keine Ansprüche der Klägerin rechtfertigten: einen wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsanspruch verneinte das Gericht, weil der Inhaber einer Internetseite damit rechnet, dass auf seine Seite verwiesen wird, und davon auszugehen ist, dass er damit grundsätzlich einverstanden ist. Zudem fehlte es mangels Unternehmensbezugs bereits an einer geschäftlichen Handlung im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 1 UWG. Einen namensrechtlicher Anspruch aus § 12 BGB aufgrund einer Namensanmaßung verneinte das Gericht ebenso, denn die Klägerin beschwerte sich über die Darstellung ihrer Internetseite durch den Beklagten im Wege des Framings; doch die Gefahr der namensmäßigen Identitäts- oder Zuordnungsverwirrung war nicht gegeben, da der Beklagte immer auf seine Quelle hingewiesen hat. Die Verwendung der Domain könnte, so das OLG Celle, einen unzulässigen Namensgebrauch darstellen, aber das zu prüfen sei Aufgabe des Landgerichts, der dieses noch nicht nachgekommen sei. Schließlich stellte sich noch die Frage, ob die Klägerin als Verwertungsberechtigte an Bildern und Grafiken einen Anspruch gegen den Beklagten hat, doch hatte die Klägerin dazu, ob sie die absoluten Verwertungsrechte inne hat, nicht ausreichend vorgetragen.

Die Entscheidung des OLG Celle macht deutlich, welche Anforderungen das Urheberrecht an den Schöpfer einer Internetseite stellt. Es gehört eben mehr dazu, als sich eine Webseite nach normalen Maßstäben zu gestalten und digital umzusetzen, damit diese als Werk Urheberschutz genießt (§ 2 Abs. 1 Nr. 4, Abs. 2 UrhG).

Die Entscheidung des OLG Celle findet man unter:
> http://www.jurpc.de/rechtspr/20120089.htm

Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> http://www.domain-anwalt.de

Quelle: jurpc.de

ONLINE-CASINO.DE – GLÜCKSSPIEL FÜR EUR 115.000,-

Die vergangene Domain-Handelswoche zeigte die deutsche Endung mit online-casino.de für EUR 115.000,- an vorderster Position, gefolgt von conferencecalling.com für US$ 80.000,- (ca. EUR 63.492,-). Die deutsche Endung sahnte damit wieder einmal ab und lieferte unter den Länderendungen mit Abstand die besten Ergebnisse.

Mit online-casino.de für EUR 115.000,-, die auf Platz 14 der Jahresbesten landete, und gruppenreisen.de für EUR 59.500,- bot sie eine Doppelspitze, gefolgt von fünf weiteren Domains. Sehr gut positionierte sich message.me bei einem Preis von EUR 20.000,-. Die Preise bei der britischen Endung .uk waren nicht so hoch, aber sie war gut vertreten.

online-casino.de – EUR 115.000,-
gruppenreisen.de – EUR 59.500,-
mietwagenmallorca.de – EUR 8.000,-
heimscheisser.de – EUR 5.000,-
pantarhei.de – EUR 4.000,-
stadtwolke.de – EUR 2.900,-
barista.de – EUR 2.400,-

message.me – EUR 20.000,-

watchdog.co.uk – GBP 3.800,- (ca. EUR 4.711,-)
tulip.co.uk – GBP 3.600,- (ca. EUR 4.463,-)
ppirefunds.co.uk – US$ 4.190,- (ca. EUR 3.325,-)
seeker.co.uk – GBP 2.500,- (ca. EUR 3.100,-)

belleza.es – EUR 5.000,-
home24.ru – EUR 5.000,-
bug.gr – EUR 4.500,-
meteomedia.fr – EUR 4.500,-
chaser.fr – EUR 4.250,-
scale.eu – EUR 2.700,-
energiemaatschappijen.nl – EUR 2.500,-
xnxx.kr – US$ 3.000,- (ca. EUR 2.381,-)

Die neueren generischen Endungen beherrschte .info, die drei ordentliche Preise lieferte. Doch auch .pro konnte eine – günstige – Domain beisteuern.

beleggen.info – EUR 4.500,-
curacao.info – EUR 2.222,-
klachten.info – EUR 1.350,-
cards.pro – US$ 1.800,- (ca. EUR 1.429,-)

Die älteren generischen Endungen steuerten ihrerseits zumindest ein Glanzlicht bei, mit gamble.net für US$ 46.125,- (ca. EUR 36.607,-), der beim Preis von US$ 14.000,- (ca. EUR 11.111,-) regis.net folgte.

gamble.net – US$ 46.125,- (ca. EUR 36.607,-)
regis.net – US$ 14.000,- (ca. EUR 11.111,-)
instantly.org – US$ 10.000,- (ca. EUR 7.937,-)
livearena.net – US$ 3.500,- (ca. EUR 2.778,-)
pleasehelp.org – US$ 3.288,- (ca. EUR 2.610,-)
antara.org – US$ 3.188,- (ca. EUR 2.530,-)
casadedios.org – US$ 3.000,- (ca. EUR 2.381,-)
gkl.org – US$ 3.000,- (ca. EUR 2.381,-)
dcip.net – US$ 2.888,- (ca. EUR 2.292,-)
e6.org – US$ 2.800,- (ca. EUR 2.222,-)
upec.net – US$ 2.788,- (ca. EUR 2.213,-)
ngos.org – US$ 2.700,- (ca. EUR 2.143,-)
celebritygossip.net – US$ 2.500,- (ca. EUR 1.984,-)
penfriends.net – US$ 2.500,- (ca. EUR 1.984,-)
prayerrequest.org – US$ 1.888,- (ca. EUR 1.498,-)
takeover.org – US$ 1.800,- (ca. EUR 1.429,-)

Die teure Lieblingsendung .com musste diesmal der deutschen Endung weichen, lieferte jedoch mit conferencecalling.com für US$ 80.000,- (ca. EUR 63.492,-) eine gut verkaufte Domain. Auch vertigoentertainment.com war beim Preis von US$ 65.000,- (ca. EUR 51.587,-) eine gute Besetzung. Im übrigen waren die .com-Preise in Ordnung:

conferencecalling.com – US$ 80.000,- (ca. EUR 63.492,-)
vertigoentertainment.com – US$ 65.000,- (ca. EUR 51.587,-)
lish.com – US$ 45.000,- (ca. EUR 35.714,-)
voiceworks.com – US$ 40.000,- (ca. EUR 31.746,-)
sfexpress.com – US$ 35.000,- (ca. EUR 27.778,-)
fashiondays.com – US$ 30.000,- (ca. EUR 23.810,-)
app123.com – US$ 25.000,- (ca. EUR 19.841,-)
madigan.com – US$ 22.000,- (ca. EUR 17.460,-)
impressa.com – US$ 21.000,- (ca. EUR 16.667,-)
ztrip.com – US$ 20.000,- (ca. EUR 15.873,-)
outdoorguide.com – US$ 16.000,- (ca. EUR 12.698,-)
sclip.com – US$ 15.000,- (ca. EUR 11.905,-)
itracker.com – EUR 10.000,-
marulaoil.com – US$ 11.500,- (ca. EUR 9.127,-)
bqq.com – US$ 10.507,- (ca. EUR 8.339,-)

Weitere Domain-Preise finden Sie unter:
> http://www.domain-spiegel.de

Quelle: dnjournal.com, sedo.de, thedomains.com

AUGUST – .NXT-KONFERENZ LÄDT NACH LONDON

Aufgeschoben ist nicht aufgehoben: Die erste europäische .nxt-Konferenz, die wegen der Pannen im TLD Application System bei der Internet-Verwaltung ICANN nicht im Juni stattfinden konnte, öffnet ihre Tore nun Ende August 2012 in London.

Die .nxt ist ein Informationsservice zu Fragen der Verwaltung des Internets, der ein Multi-Stakeholder-Model, wie es derzeit von ICANN repräsentiert wird, unterstützt. Hinter dem Service stehen unter anderem Kieren McCarthy, der von 2007 bis 2009 als „ICANN´s General Manager for Public Participation“ tätig war. Die nach der durch Softwareprobleme im Anmeldesystem verzögerte Bekanntgabe der Liste der Bewerber um neue Domain-Endungen verschobene Konferenz findet nun vom 29. bis zum 31. August 2012 in London statt. Innerhalb der drei Tage werden sich Internet- und Domain-Fachleute sowie Politiker in insgesamt 24 Sessions mit den neuen Domain-Endungen und der Industrie darum herum beschäftigen.

Die .nxt-Konferenz findet vom 29. bis 31. August 2012 im Victoria Park Plaza, 239 Vauxhall Bridge Road, London, SW1V 1EQ, statt. Bis zum 3. Juli 2012 gibt es Frühbucherrabbat, mit dem man GBP 200,- spart. Die Preise liegen zwischen GBP 249,- (zuzüglich MwSt.) für das Frühbucher-Tagesticket und bis zu GBP 699,- für das 3-Tageticket für Spätbucher.

Weitere Informationen und Anmeldung unter:
> http://dot-nxt.com/london

Quelle: dot-nxt.com

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