Domain-Newsletter

Ausgabe #617 – 24. Mai 2012

Themen: News: nTLDs – Bewerbungssystem wieder frei geschaltet! | RAA – Wird Domains registrieren kompliziert? | Registrierung: TLDs – Neues von .be, .fr und .capetown | Recht: NAF – Markenrecht dank Namensnutzung | nTLDs – ICANN ernennt den Independent Objector | ahha.com – Aha-Erlebnis für US$ 112.000,- | eco – dotKölsch stellt 2. Registrar-Atlas vor |

NTLDS – BEWERBUNGSSYSTEM WIEDER FREI GESCHALTET!

Neustart für das TLD Application System (TAS): die Internet-Verwaltung ICANN hat das Bewerbungsfenster um eine neue globale Top Level Domain (nTLD) am 22. Mai 2012 wieder geöffnet. Doch arg viel Zeit bleibt den Bewerbern nicht.

Knapp sechs Wochen Auszeit seit dem 12. April 2012, dann kam die erlösende Nachricht aus dem ICANN-Maschinenraum: die laut CEO Rod Beckstrom „extrem raffinierte“ technische Störung im TAS ist beseitigt, so dass das Bewerbungsverfahren um nTLDs fortgeführt werden kann. Seit vergangenen Dienstag haben alle Bewerber wieder die Möglichkeit, sich einzuloggen, eingereichte Bewerbungen zu überprüfen und bei Bedarf zu vervollständigen. Eine zehn Punkte umfassende Liste mit den „Top Things Users Should Know When TAS Reopens“ dient dabei als Orientierungshilfe. So weist ICANN darauf hin, dass pro Bewerber nur ein Login möglich ist; damit ist ausgeschlossen, dass mehrere Personen gleichzeitig im TAS an der Bewerbung arbeiten. Neubewerbungen sind seit dem 29. März 2012 ohnehin ausgeschlossen, es können also lediglich bereits eingereichte Bewerbungen weiter bearbeitet werden. Wer es sich noch einmal überlegen möchte, hat zudem Gelegenheit, die Bewerbung über das TAS zurückzuziehen; in diesem Fall werden sämtliche Gebühren erstattet. Um weiteren Störungen vorzubeugen, hat ICANN nach Angaben von COO Akram Atallah zudem die HTML-Vorschaufunktion sowie die Systemleistung insgesamt verbessert.

All zu viel Zeit, das TAS auf Herz und Nieren zu überprüfen, bleibt den Bewerbern jedoch nicht: bereits am kommenden Mittwoch, den 30. Mai 2012 um genau 23.59 Uhr (GMT/UTC) schliesst es endgültig seine Pforten. Wer also bis dahin seine Bewerbung nicht vervollständigt und abgeschickt hat, insbesondere auch die Bewerbungsgebühr von US$ 185.000,- nicht ordnungsgemäß einbezahlt hat, scheitert bereits aus formalen Gründen. Wann ICANN dann den „reveal day“ ansetzt und damit verbindlich bekannt gibt, wer sich um welche Domain-Endung beworben hat, ist bisher noch offen; ein Datum wurde bisher nicht genannt. Allerdings sprach Beckstrom davon, noch vor dem für 24. bis 29. Juni 2012 angesetzten Meeting in Prag an die Öffentlichkeit gehen zu wollen.

Doch am Horizont lauert bereits neues Ungemach. Nach Einschätzung von ICANNs Intellectual Property Constituency (IPC) ist das „Digital Archery“-System, mit dem die Bewerber in verschiedene „batches“ zur zeitlichen Abarbeitung eingeteilt werden, komplex, ungetestet und eine offene Aufforderung zum Spielen. Die mehrwöchige Panne im TAS stelle in Frage, ob ICANN überhaupt in der Lage ist, ein weiteres neuartiges und technisch hochkomplexes System zu implementieren. Eine weitere Panne zu einem frühen Zeitpunkt berge das Risiko, das Ansehen und die Glaubwürdigkeit ICANNs dauerhaft zu beschädigen und die Stellung der Organisation als Verwalter des Domain Name System in Frage zu stellen. Harter Tobak aus den eigenen Reihen ICANNs; ob er zu einem Umdenken führt, bleibt abzuwarten.

Die Liste mit den zehn „Top Things Users Should Know When TAS Reopens“ finden Sie unter:
> http://newgtlds.icann.org/en/applicants/tas/top-ten

Quelle: icann.org, domainnamewire.com

RAA – WIRD DOMAIN REGISTRIEREN KOMPLIZIERT?

Das Registrieren einer Domain könnte auf Druck von Strafverfolgungsbehörden aus aller Welt künftig deutlich komplizierter werden. Darauf deuten die Verhandlungen zwischen der Internet-Verwaltung ICANN und den Domain-Registraren über das neue Registrar Accreditation Agreement (RAA) hin.

Insgesamt 13 mal trafen sich bisher Vertreter von ICANN und von Registraren, um über Änderungen des RAA zu verhandeln. Teil der Verhandlungen war unter anderem ein umfangreicher Forderungskatalog der Strafverfolgungsbehörden, der unter anderem darauf abzielt, ihnen mehr Einblick sowohl in die Bestands- als auch die Verkehrsdaten der Kunden und Domain-Inhaber zu geben. Den Forderungskatalog hat ICANN inzwischen auf seiner Website veröffentlicht. Und auch wenn wenig dafür spricht, dass die Strafverfolger – darunter die Australian Federal Police, das FBI, die New Zealand Police, die Royal Canadian Mounted Police sowie die Serious Organised Crime Agency (UK) – mit all ihren Forderungen durchdringen: die Zeiten einer unkomplizierten Domain-Registrierung wären vorbei.

So soll insbesondere ein neuartiger Verifizierungsprozess sicherstellen, dass die „Registrierungskriterien“ erfüllt würden. Praktisch liefe das so ab, dass der Kunde seine WunschDomain angibt und einen per eMail versandten Link anklicken muss, um dort zusätzliche Informationen (wie die Telefonnummer) anzugeben; zugleich wird seine IP-Adresse vom Registrar gespeichert. Der Registrar wendet sich dann telefonisch oder per SMS an den Kunden, um eine PIN mitzuteilen; diese PIN muss der Kunde dann bei der weiteren Registrierung angeben. Klappt diese Verifizierung nicht, muss sich der Registrar händisch an den Kunden wenden; bevor eMail und Telefonnummer nicht geprüft sind, wird sonst keine Domain ins WHOIS eingetragen. Zudem muss der Registrar sicherstellen, dass sämtliche WHOIS-Daten vollständig angegeben sind. Zusätzlich soll die Verifizierung per Link jährlich wiederholt werden.

Zumindest für Deutschland erhebt der Bundesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (BfDI) Protest gegen die geplanten Änderungen. „Eine Erhebung und Speicherung der Daten über die Kommunikation, die im Zusammenhang mit der registrierten Domain steht, ist – soweit sie durch direkten Zugriff via Internet erfolgt, somit also Nutzungsdaten nach dem Telemediengesetz betroffen sind – unzulässig“, zitiert das Online-Magazin heise.de aus einer Stellungnahme des BfDI. Das Telemediengesetz sehe „eine Datenspeicherung für Strafverfolgungszwecke nicht vor“. Ob überhaupt und in welchem Umfang die Forderungen nach Änderungen des RAA tatsächlich umgesetzt werden, bleibt also den weiteren Verhandlungen vorbehalten.

Quelle: icann.org, domainnamewire.com, heise.de

TLDS – NEUES VON .BE, .FR UND .CAPETOWN

Afrika startet in Sachen Domains neu durch: nachdem bei der Internet-Verwaltung ICANN bereits eine Bewerbung für die Kontinental-Domain .africa eingegangen ist, folgen nun auch drei Städte-Domains aus Südafrika. In Frankreich hat dagegen ein Wettbieten um die .fr-Registry eingesetzt, während in Belgien ein neuer Zertifikat-Service für .be gestartet ist – hier die Kurznews.

Die belgische Domain-Verwaltung DNS.be bietet Inhabern einer .be-Domain die Möglichkeit an, ein Zertifikat im .pdf-Format anzufordern, in dem sämtliche Daten der Registrierung festgehalten sind. Dazu muss der Inhaber lediglich die WHOIS-Eingabemaske von DNS.be nutzen und dort über einen Button zum Anklicken das Zertifikat anfordern. Die Regelung ist am 8. Mai 2012 in Kraft getreten, gilt also ab sofort. Einen ähnlichen Service bietet auch die österreichische Registry Nic.at: nach der Registrierung einer .at-Domain erhält der Inhaber dort per eMail ein Domain-Zertifikat, über das er die Richtigkeit seiner Daten überprüfen kann. Das Zertifikat kann ausserdem jederzeit und beliebig oft im Internet heruntergeladen werden.

Die französische Registry AFNIC (Association Française pour le Nommage Internet en Coopération) muss sich intensiver Konkurrenz erwehren: insgesamt haben sich sechs Organisationen bei der französischen Regierung beworben, um die Verwaltung von .fr sowie der weiteren zehn assoziierten Länderendungen .yt, .wf, .tf, .pm, .re, .bl, .gf, .gp, .mf und .mq von AFNIC zu übernehmen. Wie Les Echos berichtet, zählen zu den Bewerbern AFNIC selbst, FRNIC (ein Joint Venture aus Fondation Free und Starting Dot) sowie das Office d’enregistrement des extensions Internet francaises, eine Tochtergesellschaft der Luxembourger OpenRegistry. Während AFNIC auf über 660 Unterstützer aus der Branche setzt, verspricht FRNIC eine Verdopplung der Registrierungszahlen zwischen 2012 und 2017. Seine Entscheidung über den Zuschlag will das französische Finanzministerium am 30. Juni 2012 bekanntgeben.

Lange war Afrika ein Domain-Entwicklungsland, doch das soll sich nun ändern: wie die südafrikanische ZA Central Registry (auch bekannt als UniForum) mitgeteilt hat, hat man sich bei ICANN um die drei Städte-Domains .capetown, .durban sowie .joburg beworben. Damit rundet UniForum die afrikanische Initiative ab, nachdem man zuvor schon eine Bewerbung für die Kontinental-Domain .africa angekündigt hatte. Während die Preisbildung für die Städte-Domains noch offen ist, sollen die Gebühren für .africa bei US$ 18,- pro Jahr liegen und so dazu beitragen, dass der Registry-Betrieb schon bald profitabel wird. „Technisch sind wir startklar“, so Neil Dundas von UniForum. Derzeit hofft man auf einen Start zu Beginn des Jahres 2013.

Weitere Informationen zum Domain-Zertifikat für .be finden Sie unter:
> http://www.dns.be/en/whois_certificat

Weitere Informationen zum Domain-Zertifikat für .at finden Sie unter:
> http://www.nic.at/service/domain_zertifikat/

Quelle: dns.be, goldsteinreport.com, techcentral.co.za

NAF – MARKENRECHT DANK NAMENSNUTZUNG

Das National Arbitration Forum (NAF) liefert einmal mehr eine kuriose UDRP-Entscheidung, die im Ergebnis sicher richtig ist, aber die Frage, ob ein Name lediglich durch Nutzung auch zur Marke werden kann und so UDRP-fähig ist, wieder aufwirft (NAF Decision FA1203001433843).

Die Antragstellerin ist das Fashion-Modell Astrid J. Munoz. Sie meint, sie habe mit der jahrelangen kontinuierlichen Nutzung ihres Namens für ihre Mode-Modellkarriere sich und ihren Namen weltweit bekannt gemacht, so dass ihr Name aufgrund Gewohnheitsrechts Marke geworden sei, auch wenn er als Marke nirgendwo offiziell eingetragen ist. Gegner ist der Inhaber der Domain astridmunoz.com, unter der er ein Buch und ein Theaterstück über die Antragstellerin anbietet. Er sieht sich zur Nutzung der Domain berechtigt, da er die Domain für ein Modelling-Unternehmen mit dem Namen Astrid Munoz registriert habe. Der Name der Antragstellerin sei ja gerade deswegen so berühmt und eine Marke, weil ihn die „Joint Venture“ Partnerschaft mit Namen „Astrid Munoz“, welche die Karriere der Antragstellerin finanziert habe, erst so bekannt gemacht hat. Parteien dieses Joint Venture seien von der ersten Stunde im Jahr 1990 an auch er und Astrid Munoz. Die Antragstellerin, die ihre Rechte durch die Nutzung der Domain astridmunoz.com verletzt sieht, wandte sich in einem Uniform Domain-Name Dispute-Resolution Policy-Verfahren (UDRP) an das National Arbitration Forum (NAF).

NAF-Panelist Darryl C. Wilson kam zu dem Ergebnis, dass die Domain an die Antragstellerin zu transferieren ist. Er stellte fest, dass die Antragstellerin tatsächlich Inhaberin einer Marke ist, der die Domain zum Verwechseln ähnlich ist. Zwar sei keine ordentliche Marke registriert und es sei auch nicht vorgetragen, dass die Antragstellerin ihren Namen zur Zeit als Marke für ihr Modelling nutze; doch da beide Parteien davon ausgehen, der Name Astrid Munoz habe markenrechtliche Qualität, zweifele das Panel nicht daran, zumal man dies mit einfacher Google-Suche bestätigt sieht. Wilson verwies dabei auf die gleich gelagerte WIPO-Entscheidung „Julia Roberts“ aus 2000. Die fragliche Domain sei mit der Marke auch zum Verwechseln ähnlich. Weiter stellte Wilson fest, dass auf den ersten Anschein ersichtlich ist, dass der Gegner nicht berechtigt sei, die Domain als Inhaber zu nutzen. Der konnte den ersten Anschein auch nicht widerlegen. Schon die Angaben zum Domain-Inhaber im WHOIS-Verzeichnis seien unklar, wo als Inhaber „Alcohol Poisoning Campaign“ genannt wird und wodurch deutlich werde, dass der Gegner des Verfahrens jedenfalls nicht unter dem Namen Astrid Munoz bekannt ist. Weiter unterstütze der Domain-Inhaber, entgegen seinem Vortrag, mit Nutzung der Domain nicht das Modelling der Antragstellerin. Auch die geschäftliche Verbindung zu Antragstellerin vermochte der Domain-Inhaber, selbst unter Vorlage mehrerer eidesstattlichen Versicherungen und anderer Belege, nicht nachzuweisen, da diese gefälscht erschienen und jedenfalls keinerlei Verbindung zur Antragstellerin aufwiesen. Schließlich stellte Panelist Wilson auch „bad faith“ (Bösgläubigkeit) auf Seiten des Domain-Inhabers fest, der die Domain für seine eigenen wirtschaftlichen Interessen nutzt. Er versuche nämlich, Bücher und das Theaterstück über die Domain zu verkaufen. An dieser Stelle machte Wilson deutlich, dass hier nicht das Recht des Domain-Inhabers auf „freedom of speech“ beschnitten werde, denn es gehe allein um die unrechtmäßige Nutzung der Marke der Antragstellerin als Domain, nicht aber um die Inhalte, die der Gegner auch unter einer anderen Domain anbieten könne. Wilson ordnete unter dem Datum 01. Mai 2012 den Transfer der Domain an.

Damit liegt eine weitere klare Entscheidung zur Frage vor, inwieweit ein Name im allein für Marken gestalteten UDRP-Verfahren zum Zuge kommt: man bezeichnet ihn einfach als Marke. Die Entscheidung ist zumindest kritisch, denn die Hürde zu einer notorisch bekannten Marke wie Coca-Cola liegt sicherlich weit höher als der Name eines bekannten Mode-Modells.

Die Entscheidung des NAF finden Sie unter:
> http://domains.adrforum.com/domains/decisions/1433843.htm

Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> http://www.domain-anwalt.de

Quelle: adrforum.com

NTLDS – ICANN ERNENNT DEN INDEPENDENT OBJECTOR

ICANN hat am 14. Mai 2012 den Independent Objector bekannt gegeben. Der Independent Objector ist dazu ausersehen, im Rahmen der Einführung neuer Domain-Endungen Einsprüche gegen Endungen einzulegen, die gegen den guten Geschmack verstoßen und die nicht im Interesse der damit bezeichneten Gemeinschaft stehen.

ICANN sieht im Rahmen der Einführung neuer Domain-Endungen ein Schutzverfahren hinsichtlich der von den new gTLDs ausgehenden Rechts- und Interessenverletzungen vor, das so genannte Objection Filing. Dieses Verfahren beginnt nach Bekanntgabe der Bewerber und der Endungen, um die sie sich bewerben. Zeitgleich beginnt auch eine reine Kommentierungsphase, innerhalb derer sich jeder zu jeder Endung äußern kann. ICANN will all diese Kommentare sichten und prüfen. Das wird auch Teil der Aufgabe des Independent Objector sein. Dieser handelt als unabhängiger Einspruchsführer, der zum Zuge kommt, wenn in der Kommentierungsphase Einwände gegen eine Endung eingebracht werden, diese Einwände berechtigt sind und im Interesse der Allgemeinheit stehen, aber sich niemand findet, der sie im Rahmen des Objection Filings geltend macht. Hier führt den Einspruch sodann der Independent Objector, zu dem ICANN nun den französischen Juraprofessor Alain Pellet ernannt hat.

Alain Pellet, geboren 1947, lehrt öffentliches Recht in Paris an der Universität Paris Ouest, Nanterre/La Défense, war dort von 1991 bis 2001 Direktor des Centre de Droit International (CEDIN) und in weiteren Gremien und Institutionen tätig. Seine Aufgabe als Independent Objector wird nicht einfach. Zwar agiert der Independent Objector unabhängig von ICANN und jeder anderen Entität, doch unterliegt er zugleich der Kritik aller bei der Bewertung, welchen Kommentar er für im Interesse der Allgemeinheit für einspruchswürdig erachtet. Seine Einsprüche werden sich auf zwei der vier Objection Filing-Verfahren beschränken, nämlich auf geringes Interesse auf Seiten der Öffentlichkeit, etwa bei in hohem Maße anstößigen Endungen, und auf Einspruch gegen Gemeinschaftsendungen, wenn diese nicht in deren Interesse liegen. Dabei steht es ihm offen, soweit bereits Einsprüche in anderen Objection Filing-Verfahren bestehen, seinerseits in den ihm obliegenden Verfahren Einspruch einzulegen. Finanziert wird der Independent Objector dabei mit den Einnahmen ICANNs aus dem Einführungsverfahren, wobei differenziert wird zwischen seinem festen Gehalt sowie Spesen und den Kosten für die einzelnen Verfahren.

Die Zukunft wird weisen, wie die Installation eines Independent Objector sich bewährt. Im Ansatz ist diese Instanz gut.

Einzelheiten zum Amt des Independent Objectors findet man im Applicant Guide Book (AGB) unter Ziffer 3.2.5:
> http://newgtlds.icann.org/en/applicants/agb

Mehr Informationen zu Professor Alain Pellet finden Sie unter:
> http://www.alainpellet.eu

Quelle: icann.org, alainpellet.eu

AHHA.COM – AHA-ERLEBNIS FÜR US$ 112.000,-

Die vergangene Domain-Handelswoche erfreute nicht nur mit der Adresse ahha.com zum Preis von US$ 112.000,- (ca. EUR 88.189,-), sondern auch mit der tongalesischen w.to für reichliche US$ 53.000,- (ca. EUR 41.732,-).

Die Endung .to des Inselstaates Tonga wird als „to“ (englisch „zu“) mehr oder weniger gut vermarktet. Sie lieferte in der vergangenen Woche mit w.to den bestbezahlten Domain-Namen zum erstaunlichen Preis von US$ 53.000,- (ca. EUR 41.732,-). Ihr folgte mit farmacia.tv zu US$ 20.000,- (ca. EUR 15.748,-) eine weitere Insel-Domain. Die deutsche Endung kam erst bei der deutlich niedrigeren Preismarke von EUR 8.925,-, die go2.de erzielte, zum Zuge. Die britische Endung war eher schwach besetzt:

w.to – US$ 53.000,- (ca. EUR 41.732,-)

farmacia.tv – US$ 20.000,- (ca. EUR 15.748,-)
hobby.tv – US$ 10.000,- (ca. EUR 7.874,-)

imprentaonline.es – EUR 11.800,-
insure.it – US$ 13.250,- (ca. EUR 10.433,-)
ruletka.pl – EUR 9.000,-

go2.de – EUR 8.925,-
eroshop.de – EUR 3.600,-
badheizkoerper.de – EUR 3.450,-
littlebit.de – EUR 3.000,-
regiospot.de – EUR 3.000,-
traders-home.de – EUR 3.000,-

giftcardexchange.ca – US$ 6.700,- (ca. EUR 5.276,-)
cosmeticdentist.org.uk – GBP 4.000,- (ca. EUR 4.947,-)
shopit.co.uk – GBP 4.000,- (ca. EUR 4.947,-)
madein.eu – EUR 4.250,-
bip.it – EUR 4.235,-
blog.no – EUR 4.000,-
carhirecover.co.uk – GBP 3.000,- (ca. EUR 3.710,-)
lawsuit.us – US$ 4.750,- (ca. EUR 3.740,-)
amorenlinea.es – EUR 3.500,-
moment.me – EUR 3.500,-
teatronazionale.it – EUR 3.000,-

Die neueren generischen Endungen lieferten keine Vertrauen erweckenden Zahlen, weder in preislicher Hinsicht noch in der Menge der verkauften Domains:

werkzeug.biz – EUR 2.000,-
epic.biz – US$ 2.500,- (ca. EUR 1.969,-)
endometriose.info – EUR 1.900,-
onlineschool.info – US$ 2.000,- (ca. EUR 1.575,-)

Die älteren generischen Endungen lieferten zwei, drei bessere Ergebnisse, nämlich apps.net für EUR 24.100,-, gefolgt von bangkok.net für US$ 25.000,- (ca. EUR 19.685,-) und schließlich ko.net für US$ 12.000,- (ca. EUR 9.449,-). Auch danach schienen die Preise leicht angehoben gegenüber früheren Wochen:

apps.net – EUR 24.100,-
bangkok.net – US$ 25.000,- (ca. EUR 19.685,-)
ko.net – US$ 12.000,- (ca. EUR 9.449,-)
summercamp.net – US$ 5.500,- (ca. EUR 4.331,-)
cbit.org – US$ 5.000,- (ca. EUR 3.937,-)
creatives.org – US$ 4.188,- (ca. EUR 3.298,-)
mylens.net – EUR 3.000,-
africaadventures.net – US$ 3.707,- (ca. EUR 2.919,-)
postalcodes.net – US$ 3.188,- (ca. EUR 2.510,-)
ishot.net – EUR 2.500,-
supremacy.org – US$ 3.000,- (ca. EUR 2.362,-)
visualized.org – US$ 2.500,- (ca. EUR 1.969,-)
eticaretic.net – US$ 2.000,- (ca. EUR 1.575,-)
moralcapitalism.org – US$ 2.000,- (ca. EUR 1.575,-)
rovinj.org – US$ 2.000,- (ca. EUR 1.575,-)
transport.org – US$ 2.000,- (ca. EUR 1.575,-)

Schließlich erwies sich wieder einmal die beliebte Endung .com als das Zugpferd im Domain-Handel, und lieferte mit ahha.com zum Preis von US$ 112.000,- (ca. EUR 88.189,-) sowie resultados.com zum Preis von US$ 80.000,- (ca. EUR 62.992,-) die mit Abstand teuersten Domains. Auch im übrigen waren die Preise unter .com nicht schlecht:

ahha.com – US$ 112.000,- (ca. EUR 88.189,-)
resultados.com – US$ 80.000,- (ca. EUR 62.992,-)
fitnessguru.com – US$ 45.000,- (ca. EUR 35.433,-)
zimbabwe.com – US$ 42.500,- (ca. EUR 33.465,-)
winterboots.com – US$ 36.000,- (ca. EUR 28.346,-)
blackhearts.com – US$ 33.000,- (ca. EUR 25.984,-)
malnutrition.com – US$ 28.000,- (ca. EUR 22.047,-)
mara.com – US$ 28.000,- (ca. EUR 22.047,-)
cartitles.com – US$ 27.000,- (ca. EUR 21.260,-)
4finance.com – US$ 26.000,- (ca. EUR 20.472,-)
coastalmedical.com – US$ 25.000,- (ca. EUR 19.685,-)
redsteel.com – US$ 24.999,- (ca. EUR 19.684,-)
yali.com – US$ 23.000,- (ca. EUR 18.110,-)
maxlifeinsurance.com – US$ 21.000,- (ca. EUR 16.535,-)
061.com – US$ 18.000,- (ca. EUR 14.173,-)
zuvo.com – US$ 17.500,- (ca. EUR 13.780,-)

Weitere Domain-Preise finden Sie unter:
> http://www.domain-spiegel.de

Quelle: dnjournal.com, sedo.de, thedomains.com

ECO – DOTKÖLSCH STELLT 2. REGISTRAR-ATLAS VOR

Die dotKölsch tagt wieder, diesmal am 31. Mai 2012. Eco, Verband der deutschen Internetwirtschaft eV, lädt wie immer in den eco-Kubus und ins Brauhaus Früh am Dom. Diesmal wird der von eco initiierte zweite Registrar-Atlas vorgestellt.

Mit dem Registrar-Atlas 2012 führte eco Anfang des Jahres die zweite Studie zur Domain-Branche in Deutschland und zum ersten Male zu drei weiteren Ländern durch. Die wesentlichen Ergebnisse der Studie, die neben Deutschland auch Österreich, Schweiz und die Niederlande umfasst, stellt eco nun im eco-Kubus am 31. Mai 2012 vor. Im Rahmen der Veranstaltungen zeigt Rechtsanwalt Thomas Rickert die wesentlichen Ergebnisse der Studie auf. Eine Diskussion der Erkenntnisse sowie Schlussfolgerungen schließen sich an. Später gehts in Brauhaus Früh.

Der Fachvortrag nebst sich anschließender Diskussion beginnt um 16.30 Uhr im eco-Kubus. Danach trifft man sich zum gemütlichen Informationsaustausch im Brauhaus Früh am Dom. Die Teilnahme sowohl an der Nachmittags- wie auch der Abendveranstaltung ist kostenfrei, eine Registrierung aber unbedingt notwendig.

Weitere Informationen und Anmeldung unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/584

Quelle: eco.de

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