Newsletter-Ausgabe #587: Oktober 2011

Themen: UDRP – Reglement-Reform kommt frühestens 2014 | Markenrecht – ICANN sucht Clearinghouse-Provider | TLDs – Neues von .co, .cw und .franken | nTLDs – die Rückkehr des „www“ | german-wings.com – (k)ein Fall für die UDRP | freecharge.com – aufgeladen für US$ 55.000,- | Columbia Business School – TLD-Webinar im Oktober

UDRP – Reglement-Reform kommt frühestens 2014

Das Schiedsverfahren nach der Uniform Domain Name Dispute Resolution Policy (UDRP) hat sich in der Praxis bewährt und bedarf keiner Änderung. Zu diesem Ergebnis gelangte die Generic Names Supporting Organization (GNSO) und erteilte damit Forderungen nach einer Reform vor dem Jahr 2014 eine Absage.

In Kraft getreten im Oktober 1999, steht mit der UDRP seit inzwischen 12 Jahren ein eigenes Schiedsverfahren für Streitigkeiten um Domain-Namen zur Verfügung, das schnell, kostengünstig und grenzüberschreitend vor allem den Inhabern eingetragener Wortmarken helfen soll, effektiv gegen Rechtsverletzungen vorzugehen. Da sich die Domain Name Industry unter anderem in Anbetracht der Einführung neuer Top Level Domains geändert hat, hatte die GNSO, die innerhalb ICANNs für das sogenannte „policy making“ verantwortlich zeichnet, bereits im Februar 2011 beschlossen, einen Zustandsbericht zu erstellen. Ziel war unter anderem zu klären, ob die UDRP zeitgemäß mit dem Problem des Cybersquatting umgeht und ob es Unzulänglichkeiten gibt, die man durch Änderungen abstellen muss. Doch sehr groß schien der Reformbedarf nicht zu sein; so machte unter anderem die World Intellectual Property Organization (WIPO) als wichtigstes aller UDRP-Gerichte im Rahmen einer Anhörung deutlich, dass sich die UDRP als effektive Lösung für die Verfahrensbeteiligten (Registries, Registrare, Marken- wie Domain-Inhaber) bewährt habe; jede kleine Änderungen könne die ausgewogene Anwendung der UDRP-Regeln in der Praxis erheblich beeinträchtigen.

Dieser Ansicht hat sich nun auch die GNSO angeschlossen. In ihrem 85seitigen Schlussbericht vom 3. Oktober 2011 räumte die Organisation zwar ein, dass die UDRP nicht perfekt sei; insgesamt habe sie jedoch internationalen Respekt gewonnen und habe sich als effektiv und fair bewährt. Kaum eine Entscheidung sei später mit Erfolg vor Gericht angefochten worden. Praktiker wie US-Anwalt Ari Goldberger merkten an, dass dem Antragsgegner mehr Zeit für eine Erwiderung zugestanden werden sollte; auch der Ruf nach einer Kostentragungspflicht für die unterlegene Partei wurde erneut laut. Die GNSO hielt jedoch keines der vorgebrachten Argumente für so stichhaltig, dass zum jetzigen Zeitpunkt eine Reform dringend nötig wäre. Stattdessen wolle man abwarten, wie sich das im Zuge der Einführung neuer Top Level Domains geschaffene Uniform Rapid Suspension System (URS) mindestens 18 Monate lang in der Praxis gehalten habe, um Vergleichsergebnisse zu erhalten. Geht man davon aus, dass die ersten neuen Domains frühestens 2013 online gehen, wäre eine erneute Überprüfung der UDRP und damit eine etwaige Änderung im Reglement vor Mitte 2014 ausgeschlossen. Der Schlussbericht wird nun Ende diesen Monats anlässlich des ICANN-Meetings in Dakar zur Abstimmung vorgelegt. Es gilt als sicher, dass er allenfalls mit geringfügigen Modifizierungen übernommen wird.

Quelle: icann.org

Markenrecht – ICANN sucht Clearinghouse-Provider

Das Programm zur Einführung neuer globaler Top Level Domains schickt seine Vorboten: die Internet-Verwaltung ICANN hat alle Interessierten aufgerufen, sich um die Position des Trademark Clearinghouse (TMCH) Service Providers zu bewerben.

Um Inhabern von Kennzeichenrechten einen möglichst umfassenden Schutz zukommen zu lassen, geht das Bewerberhandbuch zur Einführung von nTLDs einen völlig neuen Weg: auf Grundlage einer TMCH getauften Datenbank soll schon frühzeitig eine Prüfung auf potentielle Rechtsverletzungen hin möglich sein. Zur Eintragung in dieses Register berechtigen in jedem Fall folgende vier Rechte: nationale oder regional eingetragene Wortmarken jeder Jurisdiktion, jede Wortmarke, die im Rahmen eines Gerichtsverfahrens oder einem sonstigen juristischen Verfahren als solche anerkannt wurde, jede Wortmarke, die sonst vertraglichen oder gesetzlichen Schutz genießt sowie jede andere Marke, die geistiges Eigentum begründet. Ist das Recht einmal eingetragen, muss es periodisch verlängert werden. Eine eigene Prüfung bei der Registry einer neuen Top Level Domain entfällt damit; die einmalige zentrale Erfassung im TMCH genügt, egal, welche neue Top Level Domain das Licht der Online-Welt erblickt.

Wesentliche Aufgabe des TMCH wird es sein, die behaupteten Rechte anhand geeigneter Unterlagen (üblicherweise der Markenurkunde samt eidesstattlicher Versicherung zur Richtigkeit der vom Rechteinhaber gemachten Angaben) zu erfassen, zu validieren und zu verwalten. Aufgrund der hohen Anzahl weltweiter Kennzeichenrechte muss der gesuchte Provider in der Lage sein, an 365 Tagen im Jahr rund um die Uhr zur Verfügung zu stehen, einen raschen und zugleich sicheren Betrieb in unterschiedlichen Sprachen und Währungen zu gewährleisten, mit den Grundsätzen der Domain Name Industry vertraut sein und seine Erfahrungen im Umgang mit Schutzrechten zu dokumentieren. Diese Aufgabe gilt als anspruchsvoll, schon weil sich der Kennzeichenschutz in vielen Ländern und Jurisdiktionen unterscheidet. Aus diesem Grund muss der Provider auch ein Streitschlichtungssystem implementieren, das Rechteinhabern etwa im Fall der Ablehnung die Möglichkeit eröffnet, eine Entscheidung überprüfen zu lassen. Der Provider-Vertrag mit ICANN soll zunächst eine Laufzeit zwischen drei und fünf Jahren haben, Verlängerung nicht ausgeschlossen.

Potentielle Interessenten für die Position als TMCH-Provider, zu denen unter anderem IPRota Ltd, PricewaterhouseCoopers sowie das Clearinghouse for Intellectual Property (CHIP) zählen sollen, haben bis 25. November 2011 Gelegenheit, ihre Bewerbung einzureichen. Zur Beantwortung von Zwischenfragen veranstaltet ICANN voraussichtlich am 4. November 2011 eine Frage/Antwort-Runde. Die verbindliche Bekanntgabe des TMCH-Providers ist für den 14. Februar 2012 angesetzt.

Weitere Informationen finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/489

Quelle: icann.org, eigene Recherche

TLDs – Neues von .co, .cw und .franken

Sieben Regierungsbezirke hat Bayern, und nur einer soll eine eigene Domain bekommen – das geht gar nicht, findet zumindest die Bayernpartei. Einen Schritt weiter ist man da auf Curaçao und Sint Maarten, deren Länderkürzel vor dem Start stehen, während Kolumbien an einer Spezial-Auktion arbeitet – hier unsere Kurznews.

Zweite Chance für Domainer: wie .CO Internet S.A.S, Registry für die kolumbianische Länderverwaltung .com, mitgeteilt hat, will man im Rahmen einer Spezial-Auktion über 100 besonders attraktive .co-Domains versteigern. Im Schaufenster stehen Domains wie comicbooks.co, killer.co, offroad.co und wasser.co. Diese Adressen waren aus verschiedenen Gründen aus der Landrush-Auktionsphase übrig geblieben, etwa mangels Zahlung oder Geboten. Während eine Teilnahme an der Landrush-Auktion nur jenen offenstand, die sich zuvor um eine Domain bemüht hatten, steht diese erneute Auktion nun jedermann offen. Wie schon zuvor, greift die .co-Registry für die Versteigerung auf die Dienste von Pool.com zurück. Genaue Daten zum Termin der Versteigerung will die Registry in Kürze bekanntgeben. Da der Neustart von .co außerordentlich erfolgreich war, ist von regem Interesse an der Auktion auszugehen.

Die Internet-Verwaltung ICANN haucht den Länderendungen von Curaçao (.cw) und Sint Maarten (.sx) neues Leben ein: ausweislich der Agenda für das Special Board Meeting vom 11. Oktober 2011 steht die Entscheidung über eine Delegierung kurz bevor. Zusammen mit dem Länderkürzel für die Inselstaaten Bonaire, Saba und Sint Eustatius (.bq) waren die beiden Endungen kurz vor Weihnachten 2010 in die TLD-Datenbank der Internet Assigned Numbers Authority (IANA) eingetragen worden, nachdem die Niederländischen Antillen am 10. Oktober 2010 aufgelöst wurden. Keine der Endungen war bisher delegiert, weshalb auch keine Registrierungen möglich waren; dies könnte sich nun ändern. Im Fall von .sx steht zu erwarten, dass der luxemburgische Registry Services Provider OpenRegistry den Zuschlag erhält; dem Unternehmen war es im März 2011 gelungen, sich mit der Regierung von Sint Maarten auf die Gründung der Verwalterin SX Registry SA zu einigen, ein Joint Venture von OpenRegistry mit dem kleinen kanadischen Registrar MediaFusion. Für .cw liegen bisher keine bestätigten Informationen über die künftige Registry vor.

Es war zu erwarten: nachdem die bayerische Staatsregierung anlässlich einer Kabinettssitzung vom 14. September 2011 den Startschuss für die Einführung einer eigenen Domain-Endung .bayern gegeben hat, wird nun die Forderung nach den beiden Kürzeln .franken und .schwaben laut. Erhoben hat sie die Bayernpartei; deren fränkische und schwäbische Bezirksverbände forderten die Staatsregierung auf, auch die Einführung dieser Endungen voranzutreiben. Laut Pressemitteilung soll die Endung .franken geplant gewesen sein; es habe sich aber bisher noch niemand gefunden, der die Bewerbungsgebühr von umgerechnet EUR 150.000,- investieren wolle. Von einer neuen Top Level Domain .schwaben soll bisher nicht einmal die Rede gewesen sein. Einmal in Fahrt, gehen die Forderungen der Partei darüber hinaus: die Möglichkeit einer regionalen Identifikation könnte noch weiter ausgebaut werden, schließlich spreche nichts gegen Domains wie .muenchen, .allgaeu oder auch .ufr für Unterfranken.

Weitere Informationen zu .sx finden Sie unter:
> http://dotsx.org/

Quelle: cointernet.co, thedomains.com, icann.org, meldung.org, eigene Recherche

nTLDs – die Rückkehr des „www“

Mit den neuen generischen Top Level Domains ändert sich das Internet. Was genau sich ändert, ist nicht abzusehen, einige Überraschungen stehen zu erwarten. Doch wie Domain-Fachmann Andrew Allemann meint, kehren auch alte Bekannte zurück: das Präfix „www“ wird wieder wertiger.

Die neuen Endungen bringen Individualisierung von Unternehmen, Kennzeichen, Branchen und Gemeinschaften. Sie sollen Vorteile für Nutzer und Anbieter bereithalten. Doch Andrew Allemann erklärt in seinem Weblog domainnamewire.com, dass mit den neuen Endungen, die klarere Nutzeransprache aufweisen sollten, auch das altbekannte Präfix „www“ wieder zu neuem Glanz geführt werde. Denn welcher durchschnittliche Nutzer wird unter dem Begriff great.food eine Domain vermuten? Um den Hinweis auf eine Internet-Domain optisch für den Nutzer erkennbar zu machen, meint Allemann, wird man an „www.great.food“ nicht vorbeikommen. Damit ist die optisch schöne klare Aussage verhunzt – jedoch weiss dann der Nutzer wenigstens, was gemeint ist.

Tatsächlich lässt sich von den neuen Endungen eine verbesserte Kommunikation erwarten. Die Kombination von Second Level Domain und Marke, wie zum Beispiel in den Domains 3er.bmw und telefon.siemens, ist eine minimalistische Verheißung. Jedoch wird sie noch einige Jahre auf sich warten lassen, denn ob der normale Nutzer begreift, dass es sich um Internet-Domains handelt, darf man bezweifeln. Die neuen Endungen werden zunächst ohne „www“ nicht auskommen, dessen es bei einer korrekt konnektierten Domain nicht bedarf. Doch abgesehen von den weniger schönen Werbezeilen und Kontakthinweisen, welchen tatsächlichen Nachteil hat man mit dem Präfix?

Nach wie vor kommt die Werbebranche, die Domains als Kontaktadresse in der Anzeige angibt, ohne „www“ nicht aus. Das Kürzel, das für World Wide Web steht, wird nach wie vor, so überflüssig es auch ist, in der Werbung transportiert als die vermeintlich notwendige Eingabe in der Adresszeile des Internetseitenbetrachters. Wenn das Präfix jetzt zunächst weiter kommuniziert wird, ändert sich eigentlich nichts. Der Nutzer wird nichts vermissen, ihm wird auch nichts zu viel sein. Das eigentliche Problem bleibt jedoch: Der Nutzer muss an die neuen Endungen herangeführt werden. Das wird die zukünftige Kernaufgabe aller Kommunikatoren sein. Der Nutzer, und das werden nicht zwingend wir, sondern nachfolgende Generationen sein, wird sich letztendlich an die neuen Endungen gewöhnen, weil er mit ihnen aufwächst.

Quelle: domainnamewire.com

german-wings.com – (k)ein Fall für die UDRP

Im Streit um die Domain german-wings.com kapitulierte die UDRP nach Ansicht der Panelistin Brigitte Joppich: Sie ist der Meinung, die UDRP ist ein einfaches Streitbeilegungsverfahren, das nicht geeignet ist, komplexe markenrechtliche Fälle zu lösen. Die Antragstellerin ging leer aus.

Die Parteien streiten um die Domain german-wings.com. Antragstellerin ist die Kölner Germanwings GmbH, an der wiederum zu 49 Prozent die Deutsche Lufthansa AG beteiligt ist. Inhaberin des seit 23. Dezember 1999 registrierten Domain-Namens ist die Hin und Weg Flugreisenzentrale GmbH mit Sitz in München. Die Antragstellerin ist der Ansicht, dass mit der Domain ihre Markenrechte verletzt werden. Sie ist Lizenznehmerin mehrerer Marken der Deutschen Lufthansa AG, von denen eine bereits seit 1989 registriert ist. Eine weitere Marke ist seit 2002 registriert. Die Antragstellerin nahm bereits 2002 und in 2010 Kontakt zur Domain-Inhaberin auf, um die Domain zu erwerben. Doch fanden beide keine Übereinkunft zum Verkauf der Domain. So erhob die Antragstellerin die WIPO-Beschwerde. Die Antragsgegnerin legte dem WIPO-Panel deshalb dar, wie verzwickt die markenrechtlichen Gegebenheiten sind:

Zunächst bestritt die Antragsgegnerin, dass die Antragstellerin Inhaberin der Markenrechte ist, da Inhaberin dieser Marken die Deutsche Lufthansa AG sei. Zudem handele es sich um rein beschreibende Begriffe. Weiter seien die neueren Marken registriert worden, um an die Domain heranzukommen: die Domain war aber bereits 1999, also früher als die wortgleichen Marken, registriert und damit nicht bösgläubig registriert worden. Zu dem Zeitpunkt hatte niemand Rechte an einer Marke namens „German Wings“, insbesondere aber nicht die Antragstellerin, die damals noch Eurowings Flug GmbH hieß, noch die Deutsche Lufthansa AG. Schließlich wurde die 1989 registrierte Marke „German Wings Design“ 1999 bei Registrierung der Domain gar nicht genutzt, da die damalige Inhaberin bereit 1990 insolvent war.

Die Panelistin Brigitte Joppich wies den Antrag nun zurück. Sie meint, es bestehe eine gewisse Inkonsistenz zwischen Markeninhaberin und Antragstellerin: letztere vermochte die Lizenzkette nicht vollständig und zweifelsfrei darzustellen, die ihre Anspruchsberechtigung belegt. Wie auch immer, angesichts der komplexen rechtlichen Gegebenheiten und des hier einschlägigen deutschen Markenrechts kapitulierte die Panelistin Brigitte Joppich. Sie war der Ansicht, die UDRP ist für einfach gelagerte Fälle normiert worden; doch in diesem Fall sind die Ausführungen der Parteien und die von ihnen vorgelegten Dokumente am deutschen Markenrecht ausgerichtet. Die UDRP ist nicht eingerichtet, solche Fragen zu klären. Ihr als Panelistin stünden in der UDRP keine geeigneten Werkzeuge zur Verfügung, die Rechtsfragen zu beantworten. Darum lehnte sie eine Entscheidung ab und verwies die Parteien an die ordentliche Gerichtsbarkeit, wobei sie mit ihren Ausführungen keine Vorwegnahme einer gerichtlichen Entscheidung intendiere.

Die Entscheidung findet man unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/491

Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> http://www.domain-anwalt.de

Quelle: muepe.de, wipo.int

freecharge.com – aufgeladen für US$ 55.000,-

Die vergangene Domain-Handelswoche war nicht gerade hochpreisig. Doch gab es mit einer knappen Hand voll Domain-Namen zu US$ 50.000,- ein solides Mittelfeld, gefolgt von vernünftigen Preisen in allen Bereichen, seien es Länder- oder generische Endungen.

Die britische Endung lebt noch. Mit career.co.uk zum Preis von GBP 17.510,- (ca. EUR 20.211,-) lieferte sie die höchstdotierte Länder-Domain, nebst zwei weiteren Domains zu deutlich niedrigeren Preisen. Die deutsche Endung bot mit kopierpapier.de für EUR 15.000,- eine gut bepreiste Domain und sieben weitere, die sich – zumindest – teilweise sehen lassen können, wie etwa das Bürostuhl-Duo für je EUR 5.000,-.

career.co.uk – GBP 17.510,- (ca. EUR 20.211,-)
prints.co.uk – GBP 5.000,- (ca. EUR 5.771,-)
fullbeauty.co.uk – US$ 2.750,- (ca. EUR 2.068,-)

kopierpapier.de – EUR 15.000,-
buerostuehle.de – EUR 5.000,-
bürostühle.de (IDN) – EUR 5.000,-
studentin.de – EUR 4.500,-
figur.de – EUR 4.320,-
großhandel-restposten.de (IDN) – EUR 3.500,-
crosstools.de – EUR 2.856,-
mytool.de – EUR 2.000,-

personaltrainer.com.au – US$ 8.341,- (ca. EUR 6.271,-)
vitaminshop.ca – US$ 6.000,- (ca. EUR 4.511,-)
18.tv – US$ 5.000,- (ca. EUR 3.759,-)
backpage.com.au – US$ 4.400,- (ca. EUR 3.308,-)
landsend.se – EUR 2.500,-
gathr.us – US$ 3.000,- (ca. EUR 2.256,-)
randki.org.pl – EUR 2.200,-
freeview.co.za – EUR 2.000,-
isoleren.be – EUR 2.000,-

Die neuere generische Endung .info steht diesmal mit der Domain otb.info für US$ 10.000,- (ca. EUR 7.519,-), die an einen Endkunden aus der Gesundheitsbranche ging, recht gut da. Freilich hätte man der Domain stadt.info deutlich mehr als lediglich EUR 5.400,- an Kaufpreis gewünscht.

otb.info – US$ 10.000,- (ca. EUR 7.519,-)
stadt.info – EUR 5.400,-
redrock.info – US$ 3.000,- (ca. EUR 2.256,-)
nowinnofee.info – US$ 2.500,- (ca. EUR 1.880,-)

Eine der im preislichen Mittelfeld platzierten Domains zu US$ 50.000,- (ca. EUR 37.594,-) war safe.net, die weiter geparkt bleibt. Darüber hinaus lieferten .net und .org drei weitere Domains im fünfstelligen Dollar-Bereich.

safe.net – US$ 50.000,- (ca. EUR 37.594,-)
netshoes.net – US$ 16.200,- (ca. EUR 12.180,-)
buylocal.org – US$ 11.400,- (ca. EUR 8.571,-)
kurdistan.net – US$ 10.000,- (ca. EUR 7.519,-)
sdn.net – US$ 6.500,- (ca. EUR 4.887,-)
riester.org – EUR 4.800,-
condo.org – US$ 6.000,- (ca. EUR 4.511,-)
oku.net – US$ 5.000,- (ca. EUR 3.759,-)
startingbusiness.net – US$ 4.388,- (ca. EUR 3.299,-)
analyzer.net – US$ 4.288,- (ca. EUR 3.224,-)
getlaid.org – US$ 3.800,- (ca. EUR 2.857,-)
stickmangames.net – US$ 3.600,- (ca. EUR 2.707,-)
ondocs.net – US$ 3.225,- (ca. EUR 2.425,-)
ondocs.org – US$ 3.225,- (ca. EUR 2.425,-)
skai.net – US$ 2.900,- (ca. EUR 2.180,-)
soli.net – US$ 2.500,- (ca. EUR 1.880,-)

Mit freecharge.com für US$ 55.000,- (ca. EUR 41.353,-) lieferte .com die teuerste Domain, gefolgt von emergencyhousing.com und emergencyshelter.com zu jeweils US$ 50.000,- (ca. EUR 37.594,-). Keine großen Preise, sondern wohl solide Kontinuität.

freecharge.com – US$ 55.000,- (ca. EUR 41.353,-)
emergencyhousing.com – US$ 50.000,- (ca. EUR 37.594,-)
emergencyshelter.com – US$ 50.000,- (ca. EUR 37.594,-)
picked.com – US$ 35.000,- (ca. EUR 26.316,-)
winestore.com – US$ 33.250,- (ca. EUR 25.000,-)
memes.com – US$ 30.000,- (ca. EUR 22.556,-)
inject.com – US$ 27.000,- (ca. EUR 20.301,-)
sie.com – US$ 27.000,- (ca. EUR 20.301,-)
euroenergy.com – US$ 26.000,- (ca. EUR 19.549,-)
gib.com – US$ 25.000,- (ca. EUR 18.797,-)
qstream.com – US$ 25.000,- (ca. EUR 18.797,-)
propertyappraisal.com – US$ 23.530,- (ca. EUR 17.556,-)
chinatrip.com – US$ 21.000,- (ca. EUR 15.789,-)
diane.com – US$ 20.000,- (ca. EUR 15.038,-)
cloudit.com – US$ 20.000,- (ca. EUR 15.038,-)
hfo.com – US$ 15.000,- (ca. EUR 11.278,-)
irbi.com – US$ 15.000,- (ca. EUR 11.278,-)
vacationexperts.com – US$ 15.000,- (ca. EUR 11.278,-)

Alles in allem also keine berauschende Handelswoche, doch letzte Gerüchte zeugen von weit agileren Preisen, von denen wir in der kommenden Woche berichten können.

Weitere Domain-Preise finden Sie unter:
> http://www.domain-spiegel.de

Quelle: dnjournal.com, sedo.de, thedomains.com

Columbia Business School – TLD-Webinar im Oktober

Gesponsert von der Domain-Verwaltung Afilias (unter anderem .info und .mobi), bietet die Columbia Business School ein Webinar unter dem Titel „Who Should Invest in a dot Brand? Evaluating the Business Case for a Top Level Domain Name.“ Das Webinar findet am 19. Oktober 2011 statt, die Teilnahme ist kostenlos.

Unternehmen, die sich noch immer nicht entschieden haben, ob sie sich um eine eigene Domain-Endung bewerben sollen oder nicht, haben nun nochmals die Möglichkeit, sich in einem Webinar der Columbia Business School (New York) zu informieren und die Entscheidung vorzubereiten. Die Columbia Business School mit ihrem „Center on Global Brand Leadership“ bezeichnet sich selbst als das weltweit führende Forum für Führungskräfte und Forscher in der Bewältigung der Herausforderungen des Aufbaus und der Erhaltung großer Marken.

Mit dem von David Rogers moderierten Webinar bringt die Columbia Business School Internetexperten mit Geschäfts- und Markenfachleuten zusammen, um strategische Fragen von Unternehmen, die eine eigene Domain-Endung erwägen oder sich für sie bereits entschieden haben, zu beantworten. Mit dabei sind Roland LaPlante (Afilias), William Barrett (Online-Strategieberater bei Deloitte, die sich bereits für eine Bewerbung um eine eigene Domain-Endung entschieden haben), Karl Isaac (Executive Director, Digital Branding, Landor) und Paul Twomey (Managing Director, Argo P@cific, ehemals CEO von ICANN). Es kommen Themen zur Sprache wie: für welche Marken oder Unternehmen ist eine eigene Top Level Domain am meisten geeignet, welche Anwendungsmöglichkeiten gibt mir die eigene Endung sowie welche Kosten entstehen.

Das auf zwei Stunden angesetzte Webinar der Columbia Business School findet am 19. Oktober 2011 statt. Die Teilnahme ist kostenlos. Die genaue Anfangszeit entnehmen Sie bitte der Informationsseite der Columbia Business School.

Weitere Informationen und Anmeldung unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/490

Quelle: afilias.info, eigene Rechche

Abonnieren Sie unseren Newsletter

Der Domain-Newsletter von domain-recht.de ist der deutschsprachige Newsletter rund um das Thema "Internet-Domains". Unser Redeaktionsteam informiert Sie regelmäßig donnerstags über Neuigkeiten aus den Bereichen Domain-Registrierung, Domain-Handel, Domain-Recht, Domain-Events und Internetpolitik.

Mit Bestellung des Domain-Recht Newsletter willigen Sie darin ein, dass wir Ihre Daten (Name und E-Mail-Adresse) zum Zweck des Newsletterversandes in unseren Account bei der Optimizly GmbH (vormals Episerver GmbH), Wallstraße 16, 10179 Berlin übertragen. Rechtsgrundlage dieser Übermittlung ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a) der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen, indem Sie am Ende jedes Domain-Recht Newsletters auf den entsprechenden Link unter "Newsletter abbestellen? Bitte einfach hier klicken:" klicken.

Top