Newsletter-Ausgabe #594: Dezember 2011

nTLDs – ICANN sucht „Independent Objector“ | Umfrage – eco bereitet Domain-Atlas 2012 vor | TLDs – Neues von .rf, .hamburg und .tokyo | OLG Celle – Geo-Branchen-Bezeichnungen sind zulässig | rheingau.de – Zweckverband gibt vor OLG auf | constant.com – US$ 90.000,- schaffen Konstanz | 2012 – DOMAINfest Global in Santa Monica |

NTLDS – ICANN SUCHT „INDEPENDENT OBJECTOR“

Die Internet-Verwaltung ICANN hat einen weiteren Baustein ihres nTLD-Programms gesetzt: mit der Ausschreibung für den „Independent Objector“ wird aktuell ein kritischer Beobachter gesucht. Unterdessen prognostiziert eine neue Studie dem Programm erheblichen wirtschaftlichen Erfolg.

Sie finden, dass neue Domain-Endungen überflüssig sind? Dann hat Ihnen ICANN möglicherweise einen Traumjob anzubieten: mit dem sogenannten „Independent Objector“ sucht die Internet-Verwaltung derzeit eine Person oder Organisation, die im öffentlichen Interesse frühzeitig entscheidet, ob gegen eine Bewerbung um eine neue Endung Einwendungen erhoben werden sollen. Allerdings sind auch einem „Independent Objector“ Grenzen gesetzt: eingreifen kann er nur in den Fällen des Limited Public Interest oder der Community Objection. Erstere wurde bisher unter dem Gesichtspunkt der „morality and public order“ diskutiert und erfasst alle Fälle, in denen eine Endung gegen allgemein akzeptierte Regelungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung verstößt; letztere soll bei Community-Bewerbungen bereits frühzeitig aufzeigen, wenn sich innerhalb der Zielgruppe Widerstand gegen eine Endung formiert. Die Frist zur Abgabe der Bewerbung endet am 22. Dezember 2011 um 23.59 Uhr UTC (koordinierte Weltzeit).

Dass sich der „Independent Objector“ über mangelnde Arbeit nicht beklagen können wird, legt eine neue Studie von Dr. David Neal, Direktor von Empirica Research, im Auftrag von ARI Registry Service nahe. Die Studie legt ihren Schwerpunkt auf die Frage nach dem kommerziellen Potential neuer Top Level Domains. Von den befragten 200 klein- und mittelständischen Unternehmen gaben 49 Prozent an, wahrscheinlich eine auf ihr Unternehmen bezogene Endungen registrieren zu wollen; dabei seien sie auch bereit, 47 Prozent mehr im Vergleich zu ihren bisherigen Domains zu bezahlen. Hätten sie bei Aufnahme ihrer Geschäftstätigkeit wählen können, hätten sich 44 Prozent von Anfang an für eine neue Endung entschieden. Nicht zu unterschätzen ist dabei das Interesse an internationalisierten Domains: 54 Prozent der Befragten mit Kunden, die kein Englisch sprechen, wären an IDNs interessiert; mit 90 Prozent der am weitesten überwiegende Anteil entfällt dabei auf chinesische IDNs.

Wenn Sie nun immer noch glauben, dass niemand neue Domain-Endungen braucht, dann sollten Sie sich von einigen ernstgemeinten Initiativen eines Besseren belehren lassen. So hat etwa die im US-Bundesstaat Arkansas ansässige Dotrocks LLC angekündigt, sich getreu ihres Mottos „Every Person, Every Place, Every Possibility, ROCKS!“ um die Endung .rocks bewerben zu wollen. Für mehr blaues Blut im Internet plädiert die Amsterdamer dotNoble Foundation mit ihrer Endung .noble. Eigene Clubs im Internet will .CLUB Domains LLC aus Florida ins Netz bringen, während sich .watch wohl aufs Zusehen beschränken will. Ebenfalls antreten wollen .dog und .lion, aber keine Sorge: unter .nurse finden Sie in Zukunft rasch erste Hilfe!

Die nTLD-Studie von Empirica Research finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/518

Quelle: icann.org, domainincite.com, thedomains.com, blog.guillon.com

UMFRAGE – ECO BEREITET DOMAIN-ATLAS 2012 VOR

Eco, der Verband der deutschen Internetwirtschaft eV, arbeitet an der Neuauflage des Registrar-Atlas und bittet alle Unternehmen, die ihren Kunden Leistungen rund um Domain-Namen anbieten, um rege Mithilfe. Im Gegenzug winkt den Teilnehmern ein iPad.

Erstmals im Jahr 2011 aufgelegt, ist der von eco in Zusammenarbeit mit der .com- und .net-Registry VeriSign erstellte Registrar-Atlas einzigartig in Deutschland. Er bietet einen verlässlichen Überblick über die Registrar-Szene und förderte zum Beispiel in der Erstauflage nach Auswertung von 203 befragten Unternehmen zu Tage, dass das Domain-Geschäft hierzulande zu 94 Prozent deutsche Unternehmen betreiben, wobei hiervon wiederum 61 Prozent auch im Ausland tätig sind. Dabei handelt es sich bei Domain-Anbietern überwiegend um kleine Unternehmen mit bis zu 10 Mitarbeitern (59 Prozent) bei bis zu 10.000 verwalteten Domain-Namen.

Um diesen Überblick aktuell zu halten, bittet eco nun erneut um Teilnahme an einer Umfrage. Wenn Sie mit Domains handeln, Internetadressen für Ihre Kunden registrieren oder in aller Regel eine Menge anderer Leistungen im Portfolio haben, sind Sie aufgerufen, mitzumachen, selbst wenn Sie dies nur in geringem Umfang oder als Zusatzgeschäft tun. Mit dem Registrar-Atlas für 2012 will eco die Entwicklungen im Markt zum Vorjahr vergleichen und bewerten, ob sich die Prognosen der Marktteilnehmer verwirklicht haben; außerdem soll diesmal ein Ländervergleich für die Märkte in Deutschland, Österreich, der Schweiz und den Niederlanden angestellt werden. Daneben will eco herausfinden, wie Unternehmen der Domain-Branche aufgestellt sind, welche Domains angeboten werden, welches die Trends und Treiber sind und wie sich die neuen Top Level Domains auf den Markt auswirken. Die Umfrage ist bis zum 15. Januar 2012 geöffnet. Unter allen Teilnehmern verlost eco zwei iPads; die Teilnahme ist darüber hinaus auch anonym möglich.

Da der Registrar-Atlas bereits in seiner ersten Auflage neben den eingangs kurz erwähnten Informationen zahlreiche weitere Daten und Anregungen bietet, die nicht nur für Domain-Registrare, sondern auch für deren Kunden von Interesse sind, liegt die rege Teilnahme im allgemeinen Interesse. Das Beantworten der Fragen dauert nicht länger als 10 Minuten.

Die Umfrage zum Registrar-Atlas 2012 finden Sie unter:
> http://www.eco-umfrage.de/registraratlas

Den Domain-Atlas 2011 findet man unter:
> http://www.eco.de/dokumente/20110526_RegistrarAtlas.pdf

Quelle: eco.de

TLDS – NEUES VON .RF, .HAMBURG UND .TOKYO

Berlin, Wien, Köln und jetzt auch Hamburg und Tokio – die Zahl der Städte, die sich um eine neue globale Top Level Domain bewerben wollen, explodiert wenige Wochen vor Öffnung des Bewerbungsfensters förmlich. Gut, dass zumindest Russland das Augenmerk auch auf internationale Domains lenkt – hier die Kurznews.

Sie denken am 11. November nur an Karneval? Das könnte sich ändern: wie das „Coordination Center for TLD RU“ bekanntgegeben hat, können seit diesem Tag auch außerhalb Russlands ansässige Personen und Unternehmen vollständig internationalisierte Domain-Namen (IDN) unter dem – hier in lateinischen Buchstaben dargestellten – Kürzel .rf registrieren. Die kyrillischen Domains gelten bisher als große Erfolgsgeschichte: aktuell sind bereits über 900.000 Webadressen registriert, Tendenz ungebrochen steigend. Davon sind 68 Prozent delegiert und weisen tatsächlich abrufbare Inhalte auf. Vor allem bei Privatpersonen erfreuen sich .rf-Domains großer Beliebtheit: sie zeichnen für 70 Prozent aller Registrierungen verantwortlich, weitere 30 Prozent entfallen auf gewerbliche Angebote. Und ein Ende ist nicht abzusehen: wie ein führender Registrar meldet, wollen 90 Prozent seiner Kunden ihre IDN-Adresse verlängern, zumal sie 62 Prozent für einfacher und verständlicher halten als die bisher üblichen ASCII-Domains.

Die Freie und Hansestadt Hamburg hat angekündigt, im Rahmen eines Bieterverfahrens zur Vergabe des „Letters of Non-Objection“ den geeigneten Bewerber für den Betrieb der neuen Top Level Domain .hamburg zu suchen. Wie es in der Auftragsbekanntmachung 2011/S 220-358179 heißt, führt die Stadt hierzu ein „strukturiertes Bieterverfahren“ durch. Im ersten Teil werden Bewerber ausgewählt, die über die erforderliche Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit und Fachkunde verfügen. Nur die höchstens 5 besten Bewerber gelangen in den zweiten Teil, in dem sie zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden. Wie bei Städte-Domains üblich, wird sich Hamburg an den Bewerbungskosten und den Kosten des Registry-Betriebes nicht beteiligen. Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge ist Mittwoch, der 7. Dezember 2011 um 12.00 Uhr. Weitere Auskünfte erteilt die Kanzlei Taylor Wessing in Hamburg.

Nicht nur in Hamburg, auch in der 9-Millionen-Einwohner Metropole Tokio hat man sich entschieden, künftig unter eigener Domain-Endung im Internet auftreten zu wollen. Einmal mehr sollen dabei die GMO Internet Group und ihr Registry Services Provider GMO Registry die Verwaltung von .tokyo übernehmen. In einer Presseerklärunggab GMO bekannt, sich in einer Ausschreibung gegenüber der Konkurrenz durchgesetzt zu haben. GMO hat mit der Vorbereitung der Bewerbungsunterlagen begonnen, und auch an der Marketingstrategie tüftelt man schon. An Arbeit wird es GMO ohnehin nicht mangeln: neben den geplanten Marken-TLDs .canon und .hitachi will sich GMO auch für die japanischen Regional-Endungen .okinawa und .ryukyu sowie die generische Top Level Domain .shop bewerben.

Weitere Informationen zum Bieterverfahren für .hamburg finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/517

Quelle: cctld.ru, stephanevangelder.com, jagsreport.com, eigene Recherche

OLG CELLE – GEO-BRANCHEN-BEZEICHNUNGEN SIND ZULÄSSIG

UpDate
Wie Rechtsanwalt Moebius mitteilt stritten die Parteien alleine um die Bezeichnung »Kanzlei-Niedersachsen« und nicht um die Domain kanzlei-niedersachsen.de. Im Hinblick darauf haben wir hier im Archiv den Artikel abgeändert, der mit dem Newsletter versandt wurde.

Das OLG Celle bestätigte in einer aktuellen Entscheidung die mittlerweile herrschende Rechtsprechung zur Frage wettbewerbswidrigen Verhaltens von Inhabern von Domain-Namen, die einen geographischen Begriff und eine Branchenbezeichnung zusammenbringen, allerdings bezogen alleine auf die Bezeichnung einer Rechtsanwaltskanzlei (Urteil vom 17.11.2011, Az.: 13 U 168/11).

Die Parteien sind Rechtsanwälte. Der Beklagte ist Inhaber der Domain kanzlei-niedersachsen.de und betreibt seine Kanzlei, die er auf der Webpräsenz als »Kanzlei Niedersachsen« bezeichnet, in einem kleinem Fachwerkhaus im Harz. Der Kläger hat seinen Sitz in Hannover. Er meinte, der Kollege berühme sich irreführender Weise mit der Bezeichnung Kanzlei-Niedersachsen für seine Mini-Kanzlei aus Bad Harzburg einer Spitzenstellung, die er tatsächlich nicht innehabe. Er verlangte die Unterlassung der Nutzung der Bezeichnung. In erster Instanz eines einstweiligen Verfügungsverfahrens war er nicht erfolgreich. Er legte sodann Berufung zum Oberlandesgericht Celle ein.

Das Oberlandesgericht Celle wies die Berufung zurück. Irgendwelche wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsansprüche sah es als nicht gegeben an. Zunächst sah es keine unerlaubte Werbung seitens des Beklagten (§ 4 Nr. 11 UWG in Verbindung mit § 6 BORA, der Berufsordnung für Rechtsanwälte): Die Bezeichnung „Kanzlei-Niedersachsen“ sei nicht unsachlich, denn der Verbraucher verstehe die Bezeichnung als rein geographische Angabe. Der durchschnittlich informierte Verbraucher verbinde mit dem Begriff auch nicht die Niedersächsische Staatskanzlei, da alleine der Begriff „Staat“ mit hoheitlicher Tätigkeit assoziiert werde; und der Begriff taucht in der Bezeichnung für die Kanzlei des Beklagten nicht auf. „Kanzlei“ selbst setze der Verbraucher mit Rechtsanwaltskanzleien in Verbindung. Der Begriff Niedersachsen werde hingegen vorrangig als Regionalbezeichnung aufgefasst. Die Verbindung der Begriffe „Niedersachsen“ und „Kanzlei“ bezogen auf die Anwaltskanzlei des Beklagten führen auch nicht zu einer Unwahrheit: die Rechtsanwaltskanzlei liegt in Niedersachsen.

Das OLG Celle sah hier auch keine irreführende Alleinstellungs- und Spitzenstellungsbewerbung seitens des Beklagten (§ 5 Abs. 1 Nr. 3 UWG). Das Gericht setzte sich mit der Rechtsprechung auseinander und rekurriert auf Entscheidungen der Oberlandesgerichte Stuttgart (bodenseekanzlei.de), Hamm (tauchschule-dortmund.de, anwaltskanzlei-dortmund.de) und München sowie des Bundesgerichtshofs (steuerberater-suedniedersachsen.de). Dieser Rechtsprechung, die beim OLG Hamm sich von tauchschule-dortmund.de bis hin zu anwaltskanzlei-dortmund.de entwickelt hat, schloss sich das OLG Celle an. Demnach sei davon auszugehen, der Verbraucher wisse, dass die Bezeichnung kanzlei-niedersachsen.de lediglich eine anpreisende Darstellung zur Kennzeichnung des Landes ist, in dem die Kanzlei ihren Sitz hat. Dabei behalte er im Auge, dass es in Niedersachsen eine große Anzahl von Rechtsanwaltskanzleien gibt. Und die (Fehl-)Vorstellung einer herausragenden Stellung habe der Verbraucher schon deswegen nicht, weil die Bezeichnung keinen bestimmten Artikel enthält (wie etwa in die-Kanzlei-Niedersachsen).

Die Vertreter des Klägers sehen die Entscheidung kritisch: soweit wir verstehen, meinen sie, „die Ansicht des Oberlandesgerichts, wonach Niedersachsen vorrangig eine Regionalbezeichung sei, ist schlicht falsch.“ Der Begriff „Niedersachsen“ werde zuerst in hoheitlichen Zusammenhängen wahrgenommen. Dann dürfe er aber auch nicht von Personen ohne Anspruch auf den Namen für die eigene Kanzlei genutzt werden. Denn damit erzeugte der Nutzer beim durchschnittlichen Verbraucher einen – wettbewerbsrechtlich relevanten – Irrtum. Anderer Ansicht darf man in diesem Falle sein, doch meinen wir, die Rechtsprechung nimmt, mit Ausnahme der Entscheidung über tauchschule-dortmund.de (bei der die Parteien alleine über die Domain stritten, die Tauchschule selbst war nicht als Tauchschule-Dortmund bezeichnet), in diesen Fällen den richtigen Weg.

Das Urteil des OLG Celle findet man unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/520

Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> http://www.domain-anwalt.de

Quelle: rechtsanwaltmoebius.de, fachanwalt-fuer-it-recht.blogspot.com

RHEINGAU.DE – ZWECKVERBAND GIBT VOR OLG AUF

Der Zweckverband aus dem Rheingau, der Ansprüche wegen der Domain rheingau.de stellte und von der Inhaberin der Domain verklagt worden war, nahm einen Tag vor der mündlichen Verhandlung vor dem Oberlandesgericht Frankfurt/M die Berufung gegen das erstinstanzliche Urteil zurück.

Im Domain-Newsletter #538 hatten wir über das Urteil des Landgericht Frankfurt am Main berichtet (Urteil vom 29.09.2010, Az. 2-06 O 167/10). Das Gericht hatte der negativen Feststellungsklage der Inhaberin der Domain rheingau.de gegen den Zweckverband von sieben Kommunen und Institutionen, der selbst den Domain-Namen zweckverband-rheingau.de betreibt, stattgegeben. Dieser Zweckverband hatte die Klägerin als Inhaberin der Domain rheingau.de abgemahnt, während die Domain selbst von der Unternehmung Klickrhein betrieben wird. Die Klägerin meinte, seit 1998 Inhaberin der Domain zu sein, und der Anspruch der Beklagten könne sich nur gegen die Betreiberin des Angebots, die Klickrhein richten. Die Beklagte erhob hierauf Widerklage gegen die Klägerin und Drittwiderklage gegen Klickrhein. Sie verlangt (unter anderem) die Freigabe der Domain rheingau.de, weil die Klägerin die Domain erst 2007 registriert habe und ihre Namensrechte verletze.

Das Landgericht Frankfurt/M bestätigte den Antrag der Klägerin und wies Wider- und Drittwiderklage ab. Das Landgericht ging davon aus, dass der Beklagten weder aus eigenem noch aus fremden Recht bessere Namensrechte an der Domain rheingau.de zustünden. Grundsätzlich könne sie als juristische Person Namensschutz erlangen, aber der Begriff Rheingau stehe ihr nicht zu, da dieser als geographische, beschreibende Bezeichnung auf eine Landschaft hinweise. Der Rheingau sei keine eigenständige Gebietskörperschaft. Die Beklagte selbst ist keine Gebietskörperschaft, sondern ein Zweckverband. Rheingau selbst ist lediglich die beschreibende Bezeichnung eines geographischen Raumes, einer Region, aber nicht einer Körperschaft. Auch dass der Rheingau-Taunus-Kreis zur Zweckgemeinschaft Rheingau zählt, der als Körperschaft Namensträger sein kann, sichert nicht das Namensrecht an Rheingau, weil die Körperschaft allein Träger des vollständigen Namens Rheingau-Taunus-Kreis und nicht Teil desselben ist.

Wie der wiesbadener-kurier.de nun mitteilt, teilte der Wallufer Bürgermeister Manfred Kohl mit, der Vorstand des Zweckverbandes habe einstimmig beschlossen, den Streit um die Rechte an der Domain rheingau.de zu beenden, um unnötige Kosten zu vermeiden; zudem sei auch der Dispute-Eintrag bei der DENIC zurückgenommen worden. Dem ging freilich der Hinweis des Oberlandesgerichts voraus, dass für den Antrag keine Aussicht auf Erfolg bestehe. Damit gilt, was wir schon früher berichtet haben: Die Entscheidung des LG Frankfurt/M zeigt eine kleine Facette in der Rechtsprechung über Regionen, Gebietskörperschaften und Namensrecht. Während das Urteil schlaubetal.de vom Brandenburgischen Oberlandesgericht (Urteil vom 12.06.2007, Az.: 6 U 123/06) sicher stellte, dass, soweit ein Namen als geographische Bezeichnung genutzt wird und nicht als Name, keine namensrechtlichen Unterlassungsansprüche bestünden, weist das LG Frankfurt/M schon an der Frage, ob überhaupt ein Namensrecht seitens des Anspruchstellers besteht, die (Wider)Klage zurück.

Die Meldung des Wiesbadener Kuriers findet man unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/519

Das Urteil des LG Frankfurt/M findet man unter:
> http://medien-internet-und-recht.de/pdf/VT_MIR_2010_140.pdf

Das Urteil des Brandenburgischen Oberlandesgerichts zu schlaubertal.de findet man unter:
> http://www.aufrecht.de/index.php?id=5355

Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> http://www.domain-anwalt.de

Quelle: wiesbadener-kurier.de, eigene Recherche

CONSTANT.COM – US$ 90.000,- SCHAFFEN KONSTANZ

Nach der vorvergangenen Domain-Handelswoche wirkte die jetzt vergangene schal. Die teuerste Domain, constant.com, erzielte gerade US$ 90.000,- (ca. EUR 67.164,-). In deutlichem Abstand folgte freilich mit fab.de zu US$ 50.000,- (ca. EUR 37.313,-) ein Highlight für die deutsche Endung.

Immerhin den zweiten Platz der Wochenliste erreichte fab.de zum Preis von US$ 50.000,- (ca. EUR 37.313,-). Und sie kam dabei nicht allein, ihr folgte die .eu-Domain fab.eu für immer noch stattliche EUR 35.000,- nach. Beide waren beinahe einsame Spitze unter den Länderendungen, doch gesellte sich maskerad.se zum ungewöhnlich hohen Preis von EUR 20.752,- dazu. Darüber blieb die britische Endung verzagt zurück.

fab.de – US$ 50.000,- (ca. EUR 37.313,-)
fab.eu – EUR 35.000,-

fw.de – EUR 11.000,-
jobangebote.de – EUR 10.099,-
webdots.de – EUR 8.830,-
wimp.de – EUR 6.500,-
müllbeutel.de (IDN) – EUR 5.000,-
planungsbuero.de – EUR 3.273,-
ferien-unterkunft.de – EUR 3.000,-

maskerad.se – EUR 20.752,-
sportsbookreview.ca – US$ 8.725,- (ca. EUR 6.511,-)
golf.me – US$ 7.000,- (ca. EUR 5.224,-)
juegosgratis.com.ar – US$ 7.000,- (ca. EUR 5.224,-)
inc.me – US$ 5.600,- (ca. EUR 4.179,-)
jogosdomario.com.br – US$ 5.500,- (ca. EUR 4.104,-)
advertise.co.nz – US$ 4.900,- (ca. EUR 3.657,-)
trip.rs – EUR 3.500,-
regency.co.uk – GBP 3.001,- (ca. EUR 2.265,-)
isocell.it – EUR 3.000,-
suse.se – EUR 3.000,-

Die neueren generischen Endungen waren einmal mehr alleine von .info vertreten:

rainfox.info – EUR 2.460,-
finanzieren.info – EUR 1.499,-

Die älteren generischen Endungen führte cem.org zum Preis von US$ 18.000,- (ca. EUR 13.433,-) mit Abstand an. Die Preise bei .org und .net waren nicht hoch, aber doch im unteren Preissegment etwas höher als gewohnt.

cem.org – US$ 18.000,- (ca. EUR 13.433,-)
ha.net – US$ 9.800,- (ca. EUR 7.313,-)
borsa.net – US$ 8.400,- (ca. EUR 6.269,-)
btm.net – US$ 6.525,- (ca. EUR 4.869,-)
cubcadet.net – US$ 4.588,- (ca. EUR 3.424,-)
gynecologue.net – EUR 3.290,-
onetabletperchild.org – US$ 4.000,- (ca. EUR 2.985,-)
wcca.org – US$ 3.679,- (ca. EUR 2.746,-)
xz.org – US$ 3.500,- (ca. EUR 2.612,-)
hobi.net – US$ 3.300,- (ca. EUR 2.463,-)
gsy.net – US$ 3.140,- (ca. EUR 2.343,-)
brandies.net – EUR 2.100,-
drumnbass.net – US$ 2.750,- (ca. EUR 2.052,-)
bourseenligne.net – EUR 1.990,-
pastebin.net – US$ 2.500,- (ca. EUR 1.866,-)
hashimoto.org – US$ 2.388,- (ca. EUR 1.782,-)
lizard.org – US$ 2.000,- (ca. EUR 1.493,-)
t1internet.net – US$ 1.950,- (ca. EUR 1.455,-)

Mit constant.com für US$ 90.000,- (ca. EUR 67.164,-) war die teuerste Domain der Woche nicht eben großartig, doch ist das Ergebnis vertretbar, nachdem, was .com vergangene Woche aufgeboten hatte. Die zweit- und drittplatzierten .com-Domains waren games24.com zum Preis von EUR 26.500,- und imigration.com für US$ 35.000,- (ca. EUR 26.119,-).

constant.com – US$ 90.000,- (ca. EUR 67.164,-)
games24.com – EUR 26.500,-
imigration.com – US$ 35.000,- (ca. EUR 26.119,-)
sleepcycle.com – US$ 20.000,- (ca. EUR 14.925,-)
minds.com – US$ 14.000,- (ca. EUR 10.448,-)
smutty.com – US$ 12.000,- (ca. EUR 8.955,-)
floridacancer.com – US$ 10.500,- (ca. EUR 7.836,-)
cloudlab.com – US$ 10.000,- (ca. EUR 7.463,-)
pagomat.com – US$ 10.000,- (ca. EUR 7.463,-)
rrz.com – US$ 9.000,- (ca. EUR 6.716,-)

Weitere Domain-Preise finden Sie unter:
> http://www.domain-spiegel.de

Quelle: dnjournal.com, sedo.de, thedomains.com

2012 – DOMAINFEST GLOBAL IN SANTA MONICA

Das Jahr 2011 neigt sich dem Ende und das erste wichtige Domain-Treffen des kommenden Jahres liegt unmittelbar vor uns: vom 31. Januar 2012 an findet wie gewohnt in Santa Monica (Kalifornien, USA) das DOMAINfest Global statt.

Veranstalter Oversee.net lädt einmal mehr zum DOMAINfest Global und einmal mehr nach Santa Monica. Als Gastsprecher für den Keynote Fireside Chat am 02. Februar 2012 ist Biz Stone geladen, Mitgründer des Mikroblogging-Dienstes Twitter. Doch DOMAINfest Global beginnt bereits am 31. Januar 2012 mit einem Workshop zu den neuen Domain-Endungen, die sich dann bereits in der Bewerbungsphase befinden. Daneben ist die Konferenz auf Werbung, PPC und SEO ausgerichtet, es findet jedoch auch das Thema Domain-Bewertung für Kauf und Verkauf genügend Platz. Selbstverständlich gibt es eine Live-Auktion, die am Nachmittag des 02. Februar 2012 von Moniker durchgeführt wird.

DOMAINfest Global richtet sich an Domainer, Werber, SEO- und SEM-Experten sowie Webentwickler. DOMAINfest Global 2012 findet vom 31. Januar bis 02. Februar 2012 wie gewohnt im Fairmont Miramar Hotel & Bungalows, 101 Wilshire Boulevard, Santa Monica, CA 90401, USA statt. Bis 31. Dezember 2011 kosten die Karten für die Teilnahme US$ 1.195,- danach US$ 100,- mehr.

Weitere Informationen und Anmeldung unter:
> http://domainfest.com

Quelle: domainfest.com, domainincite.com

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