Newsletter-Ausgabe #591: November 2011

Themen: nTLDs – Fristenrisiko im Bewerberhandbuch | Statistik – .com kurz vor der 100-Mio-Marke | TLDs – News von .fk, .koeln und .saarland | LG Aschaffenburg – Impressumspflicht bei Facebook | Buchtipp – Neuauflage des Skript Internetrecht | Sedo – Domain-Börse legt Quartalsbericht vor | look.com – ein tiefer Blick für US$ 400.000,-

nTLDs – Fristenrisiko im Bewerberhandbuch

Noch knapp zwei Monate, dann eröffnet die Internet-Verwaltung ICANN das Bewerbungsfenster um eine neue globale Top Level Domain. Doch statt alles zu beantworten, hinterlässt das Bewerberhandbuch noch mehr Fragen. Und Änderungen in letzter Minute sind weiterhin nicht ausgeschlossen.

Gut 350 Seiten stark und vollgepackt mit technischen und juristischen Fachbegriffen – auf eine Nominierung für den Literaturnobelpreis sollte ICANN mit seinem Bewerberhandbuch wohl eher nicht spekulieren. Doch selbst Fachleute sehen sich vor offene Fragen gestellt. So weist R. Shawn Gunnarson, Rechtsanwalt der Kanzlei Kirton & McConkie, darauf hin, dass vor allem der für Juristen sensible Bereich der Fristen ungelöste Probleme aufwerfe. So enthält das Handbuch zahlreiche Fristen, etwa in Bezug auf die Einreichung der Bewerbung oder die Zahlung von Gebühren. Nur wenige fixe Fristen lassen sich jedoch unmittelbar dem Bewerberhandbuch entnehmen, oftmals ist die Rede von indirekten Fristen wie „within ten (10) days“ nach einem bestimmten Ereignis. Dabei ist bereits fraglich, was unter „days“ zu verstehen ist – Kalendertage oder Arbeitstage? Und was ist mit Feiertagen? Nicht nur für Anwälte lauert in solch unklaren Regelungen ein erhebliches Risiko. Nur unvollständig geregelt ist auch die Frage, was im Fall von Fristversäumnissen gilt – gibt es in jedem Fall die Möglichkeit einer Wiedereinsetzung? Gut möglich, dass erst Gerichte Klarheit bringen.

Ohnehin sollte sich jeder Bewerber darauf einstellen, dass es zu weiteren Änderungen am Bewerberhandbuch kommt. So versucht etwa ICANNs Regierungsbeirat Governmental Advisory Committee (GAC) unverdrossen, ein Vetorecht durchzusetzen; dabei fährt das GAC zweigleisig: erfolgt das Veto einstimmig, soll es eine starke Vermutung dafür begründen, dass die Bewerbung scheitern soll; zwar kann ICANN diese Entscheidung wohl trotzdem überstimmen, muss dann aber diese Vermutung widerlegen. Ein Veto, das ein oder mehrere Mitgliedsländer vorbringen, soll ICANN ebenfalls überstimmen können; allerdings fordert das GAC für diesen Fall einen aktiven Dialog mit ICANN, um Art und Umfang seiner Bedenken darlegen zu können. So wächst zumindest der psychologische Druck auf ICANN, sich gegen eine Entscheidung des GAC zu wenden. Für potentielle Bewerber wächst mit solchen Vetoregeln allerdings das Risiko, dass ihre Bewerbung zum politischen Spielball der Interessengruppen wird.

Nicht von ungefähr dürfte daher die Coalition Against Domain Name Abuse (CADNA) die Forderung erhoben haben, das Datum für die nächste Einführungsrunde schon jetzt bekanntzugeben. Man habe erkannt, dass das TLD-Programm nicht mehr gestoppt werden könne; es sei aber nunmehr zumindest an der Zeit, das Datum für Runde zwei mitzuteilen, wobei man den Herbst 2012 anvisiert. Die Ungewissheit würde laut CADNA viele Unternehmen zwingen, sich schon jetzt um eine Endung zu bewerben, egal ob sie eine TLD benötigen oder nicht; kein Masterplan, sondern die Angst würde sie zur Bewerbung zwingen. Dass dieser Wunsch erhört wird, gilt jedoch als unwahrscheinlich, da ICANN die Ergebnisse der ersten Einführungsrunde in das Bewerberhandbuch einarbeiten will; eine zweite TLD-Runde dürfte daher wohl erst in fünf Jahren oder später beginnen.

Die nTLD-Seite von ICANN finden Sie unter:
http://icann.org/newgtlds

Die aktuelle Fassung des Bewerberhandbuchs finden Sie unter:
http://newgtlds.icann.org/applicants/agb

Quelle: icann.org, circleid.com, domainincite.com, eigene Recherche

Statistik – .com kurz vor der 100-Mio-Marke

Das deutsche Länderkürzel .de ist wieder auf Kurs: nachdem man im September erstmals in diesem Jahr einen leichten Verlust von über 2.500 Domains vermelden musste, ging es im Oktober erneut steil nach oben. Auch sonst stehen die Zeichen auf Wachstum.

Ein Zuwachs von netto 72.510 Domains in den vergangenen vier Wochen – keine Frage, für .de war der September nur ein statistischer Ausreisser und keineswegs ein Negativ-Trend. Ein solcher ist auch für .com nicht in Sicht, bringen knapp 680.000 frische Adressen doch die magische Marke von 100 Mio. Domains in Griffweite; spätestens im Januar 2012 dürfte auch diese historische Marke geknackt sein. Ganz nett entwickelt sich .net, auch wenn man im Wettrennen mit .de um Platz zwei der Domain-Weltrangliste nicht wirklich Boden gut machen kann. In der öffentlichen Wahrnehmung zu Unrecht wenig beachtet ist .org, die im Oktober 2011 ebenfalls weit über 70.000 Domain-Namen netto hinzugewinnen kann und stramm auf die Marke von zehn Mio. Webadressen zumarschiert.

Bei den neuen Endungen ist der Höhenflug von .info fürs erste ins Stocken geraten. Zwar liegt man mit einem Anstieg von etwas über 35.000 Domains im grünen Bereich, nach einem Zuwachs von über 173.000 Domains im September zeigt der Trend trotzalledem nach unten. Parallel kann .biz sein Vormonatsergebnis zwar verdoppeln, bleibt mit knapp 22.000 Domain-Namen mehr jedoch noch immer weit hinter der Erfolgsstory von .info zurück.

Zum Schluss wieder mal ein Blick ins Ausland, der uns zunächst nach Indien führt. Von dort meldet die Registry National Internet Exchange of India (NIXI) die Registrierung der einmillionsten .in-Domain. Damit wuchs .in binnen zweier Jahre um knapp 500.000 Domains an, was angesichts einer Einwohnerzahl von an die 1,2 Milliarden allerdings immer noch jede Menge Luft nach oben lässt. Gern würden wir Ihnen zum Vergleich die Registrierungszahlen aus dem ähnlich einwohnerstarken China präsentieren, doch dort hat die Vergabestelle China Internet Network Information Center (CNNIC) nach dem steilen Absturz der Zahlen von vormals weit über dreizehn auf zuletzt etwa 3,5 Mio. aufgehört, offizielle Zahlen zu veröffentlichen; über die Gründe
schweigt sich CNNIC aus.

Die aktuellen Domain-Zahlen:
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.de – 14.645.423 – (Vergleich zum Vormonat: + 72.510)
.at – 1.086.075 – (Vergleich zum Vormonat: + 8.707)
.com – 98.306.733 – (Vergleich zum Vormonat: + 678.994)
.net – 14.267.735 – (Vergleich zum Vormonat: + 76.521)
.org – 9.558.533 – (Vergleich zum Vormonat: + 73.255)
.info – 8.194.438 – (Vergleich zum Vormonat: + 35.095)
.eu – 3.449.145 – (Vergleich zum Vormonat: + 36.086)
.biz – 2.160.690 – (Vergleich zum Vormonat: + 21.911)
.us – 1.742.926 – (Vergleich zum Vormonat: + 8.106)

(Stand 1. November 2011)

Aktuelle Domain-Zahlen finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de

Weitere Registrar-Statistiken finden Sie unter:
> http://www.registrarstats.com

Quelle: goldsteinreport.com, eigene Recherche

TLDs – News von .fk, .koeln und .saarland

Jetzt gehts Schlag auf Schlag für geoTLDs: nachdem Berlin und Wien den Anfang gemacht haben, starten nun auch die Rheinmetropole Köln und das Saarland die Suche nach einem Verwalter für ihre Endung. Kriegerisches gibt es dagegen von den Falklandinseln zu berichten – hier die Kurznews.

Der Streit zwischen Argentinien und Grossbritannien um die im südlichen Atlantik gelegenen Falklandinseln springt nun auch auf das Domain Name System über. Nach Presseberichten hat sich das argentinische Aussenministerium schriftlich an die ICANN gewandt und darauf hingewiesen, dass die Inseln und damit auch die Landesendung .fk zu Argentinien gehören. Die einzig valide Verwaltungsstelle für .fk sei daher die .ar-Registry NIC Argentina. Der Streit geht zurück auf den Falklandkrieg im Jahre 1982, in dessen Rahmen Argentinien Besitzansprüche sowohl hinsichtlich der Falklandinseln als auch Südgeorgien und Südliche Sandwichinseln erhoben hatte; letztlich blieben die Inseln jedoch in britischer Hand. Dass ICANN die Registry auswechselt, gilt als unwahrscheinlich, zumal Großbritannien bisher keine Zustimmung signalisiert hat. Doch grau ist alle Theorie: eine Registrierung von .fk-Domains ist seit geraumer Zeit wegen angeblicher Wartungsarbeiten ohnehin nicht möglich.

Registry-Betreiber aufgepasst: die Stadt Köln hat mit der Ausschreibung für den Betrieb der geoTLDs .koeln und .cologne (zusammen Kölner geoTLDs genannt) begonnen. Dem Sieger winkt der von ICANN vorformulierte Letter of Support oder Non Objection, mit dem die Stadt die Verwendung ihres Namens in der geoTLD gestattet. Gleichzeitig soll ein Vertrag über die Ausgestaltung des Betriebs der Kölner geoTLDs und weiterer Leistungen im Rahmen der Verwendung des Stadtnamens geschlossen werden (Betreibervertrag); das beinhaltet unter anderem, Qualitätsstandards zu garantieren, bestimmte Subdomains für die Stadt Köln einzutragen und vorzuhalten, die Stadt Köln im Gegenzug für die Nutzung des Stadtnamens bei den geoTLDs in angemessener Höhe an dem wirtschaftlichen Erfolg zu beteiligen und einen Beirat einzurichten. Potentielle Interessenten können die Ausschreibungsunterlagen bis zum 14. November 2011 anfordern; der vollständige Antrag auf Teilnahme am Verfahren einschließlich eines ersten Angebots ist bis zum 28. November 2011 um 14.00 Uhr abzugeben. Mit finanzieller Unterstützung durch die Stadt darf allerdings kein Bewerber rechnen, das Risiko trägt er allein.

Nicht nur eine Städte-, sondern gar eine Bundesländerendung verwalten darf der Gewinner der Ausschreibung um .saarland. Zu diesem Zweck hat die Landesregierung ein sogenanntes Interessensbekundungsverfahren gestartet und im Amtsblatt veröffentlicht. Allerdings muss man sich sputen: nur noch bis zum 11. November 2011 können potentielle Betreiberfirmen beim Wirtschaftsministerium ihre Bewerbung einreichen. Wirtschaftsminister Hartmann: „Das Saarland setzt auf ein privatwirtschaftliches Betreibermodell. Denn dieser Bereich gehört nicht zu den Kernaufgaben des Staates. Zudem ist ein sehr spezielles Know-how notwendig.“ Dabei sieht er in einer eigenen Endung .saarland vielfältige Entwicklungsoptionen für Handwerker, Unternehmen oder auch Vereine mit regionalem Fokus. Mit ersten Domain-Registrierungen rechnet man bereits für Ende 2012 oder Anfang 2013.

Weitere Informationen zu .koeln finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/506

Weitere Informationen zu .saarland finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/507

Quelle: theregister.co.uk, wikipedia.org, stadt-koeln.de, behoerden-spiegel.de, eigene Recherche

LG Aschaffenburg – Impressumspflicht bei Facebook

Das Landgericht Aschaffenburg stellte im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens fest, dass auch Social Media-Angebote, soweit sie nicht ausschließlich privat genutzt werden, eines Impressums bedürfen (Urteil vom 19.08.2011, Az.: 2 HK O 54/11).

Die Antragstellerin betreibt im Internet ein Informationsportal über eine Stadt und deren Landkreis, auf dem sie unter anderem über Neuigkeiten, Veranstaltungen, Kultur, Ausgehtipps und Branchen der Region informiert und Bildergalerien vorhält sowie Werbung veröffentlicht. Die Antragsgegnerin steht dem nicht nach und liefert unter einem eigenen Internetangebot ebenfalls solche Informationen nebst Fotogalerien und schaltet Werbung Dritter. Beide Parteien verfügen auch über eigene Facebook-Seiten. Die Antragstellerin meint, das Impressum auf der Facebook-Seite der Gegnerin entspreche nicht den gesetzlichen Anforderungen des § 5 Telemediengesetz (TMG) und begehrte von der Antragsgegnerin, es zu unterlassen, die erforderlichen Pflichtangaben nicht leicht erkennbar und/oder nicht unmittelbar erreichbar auf ihrer Facebook-Seite zur Verfügung zu halten.

Das angerufene Landgericht in Aschaffenburg gab der Antragstellerin im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens Recht. Die Anbieterkennung der Antragsgegnerin auf deren Facebook-Seite entsprach aus Sicht des Gerichts nicht den gesetzlichen Anforderungen. Zunächst stellte das Gericht fest, dass die Parteien im Wettbewerb miteinander stehen, was angesichts beider Angebote offensichtlich ist. Dann stellte sich die Frage der rechtskonformen Anbieterkennung. Die Facebook-Seite der Antragsgegnerin enthielt nur Angaben zur Anschrift und zur Telefonnummer; diese Angaben an sich entsprachen nicht den Anforderungen. Doch muss aus Sicht des LG Aschaffenburg, entgegen anderer Ansichten, das Impressum sich nicht zwingend unter der Facebook-Seite befinden; ein Link zu einer anderen Domain kann ausreichen. Dieser Link muss jedoch – entsprechend den Vorgaben des Gesetzgebers – leicht erkennbar sein. Die Antragsgegnerin hatte eine Verlinkung unter dem Begriff „Info“. Dies, so meinte das LG Aschaffenburg, reiche nicht aus, da die Pflichtangaben einfach und effektiv optisch wahrnehmbar und ohne langes Suchen auffindbar sein müssten. Der Begriff „Info“ sei zur Identifizierung der Pflichtangaben nicht angemessen, weshalb darin bereits ein Verstoß gegen § 5 TMG liege. Darüber hinaus aber sei das Impressum, welches über den Link aufrufbar sei, missverständlich. Es ergäbe sich nicht, wer welche Verantwortung habe, da die dort genannte Firma als im presserechtlichen Sinne, nicht aber im Sinne des Telemedienrechts und nicht im Hinblick auf die Facebook-Seite verantwortlich bezeichnet werde. Auch darin liege ein Verstoß gegen § 5 TMG, meinte das LG Aschaffenburg, und erließ die einstweilige Verfügung.

Die Entscheidung manifestiert, was von Juristen seit einiger Zeit diskutiert wird: Social Media Angebote, die auch geschäftlich genutzt werden, müssen ein Impressum aufweisen. Dieses muss den gesetzlichen Anforderungen gemäß leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar sein. Das LG Aschaffenburg vertritt zulässige Ansichten, über die sich streiten lässt. Dass das Impressum nicht zwingend auf der Social Media Seite sein muss, ist erfreulich; dass aber der Begriff „Info“ nicht ausreichen soll für die Bezeichnung des Links zu einem woanders erreichbaren Impressum, überzeugt nicht. Für die Praxis heisst das: In jedem Falle sollte man seine unterschiedlichen Social Media Kanäle darauf untersuchen, ob sie, soweit auch geschäftlich genutzt, das erforderliche Impressum oder einen Link dahin aufweisen – leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar.

Die Entscheidung des LG Aschaffenburg findet man unter:
> http://www.afs-rechtsanwaelte.de/urteile/lgaschaffenburg.php

Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> http://www.domain-anwalt.de

Quelle: afs-rachtsanwaelte.de, eigene Recherche

Buchtipp – Neuauflage des Skript Internetrecht

Prof. Dr. Thomas Hoeren, als Leiter des Instituts für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht der Universität Münster einer der renommiertesten IT-Juristen des Landes, hat sein Standardwerk zum Internetrecht auf den neuesten Stand (Oktober 2011) gebracht. Es steht ab sofort zum kostenlosen Herunterladen bereit.

Mit nunmehr 579 Seiten und damit nochmals geringfügig dicker als die umfangreiche Vorauflage gibt das in – wenn wir richtig zählen – 16. Auflage erschienene Werk einen Überblick über die Rechtsgebiete, die man gemeinhin zum Internetrecht zählt. Unverändert ist der klassische Aufbau, der mit der Domain und dem Domain-Recht beginnt, weiter führt zu den Inhalten (Immaterialgüterrecht), über Werbung und Marketing (Wettbewerbsrecht), den Kontakt zum Kunden (Vertragsschluss und E-Commerce-Recht) bis hin zu den Daten der Kunden (Datenschutzrecht). Abgerundet wird das Werk mit Ausführungen zur Haftung und zur Vollstreckung von Gerichtsentscheidungen im Internet.

Obwohl das Skript mehr Seiten aufweist, sind durchaus einige Sache verschwunden, wie der „Ausblick: Neuregelung der Domain-Vergabe“. Dafür gibt es jetzt einen „Ausblick auf den Dritten Korb“, in dem kurz die rechtlichen Unklarheiten benannt werden, aufgrund derer der Dritte Korb gefordert wird. Neu hinzu gekommen ist zudem ein Kapitelchen über Filmstreaming, das Hoeren rechtlich einordnet. Es ersetzt den Abschnitt über das Strafrechtsänderungsgesetz zur Bekämpfung der Computerkriminalität.

Das Manuskript steht – wie übrigens auch sämtliche seiner archivierten Vorauflagen – zum kostenlosen Download zur Verfügung. Und auch hier gilt wie bei allen Vorauflagen: das Werk mag zwar gratis sein; wem der Inhalt zusagt und wer auch die künftige Arbeit des Instituts unterstützen will, sollte aber die Möglichkeit einer freiwilligen Spende in beliebiger Höhe auf das angegebene Konto nutzen. Im Fachbuchhandel kosten derartige Werke rasch EUR 100,- und mehr; selbst kleine Beträge sind daher nicht nur eine Anerkennung für den Autor, sondern helfen, dass das Skript Internetrecht auch künftig in aktualisierten Auflagen erscheinen kann.

Das Skriptum Internetrecht finden Sie in der Rubrik „Materialien“ zum Herunterladen unter:
> http://www.uni-muenster.de/Jura.itm/Hoeren

Quelle: uni-muenster.de, eigene Recherche

Sedo – Domain-Börse legt Quartalsbericht vor

Sedo legte dieser Tage die dritte Domain-Sekundärmarktstudie 2011 vor, die die Zahlen für das Sommerquartal von Sedo liefert. Gegenüber dem Vorquartal gingen die Zahlen zurück.

Grundlage des 3. Quartalsberichts 2011 sind die Verkaufszahlen von Sedo in Juli, August und September 2011. Im 3. Quartal 2011 wurden insgesamt 9.778 Domains über Sedo gehandelt, gut 800 Domains weniger als im Vorquartal. Der Umsatz lag bei EUR 13.595.603,-, was gegenüber dem Vorquartal, das aber auch den Spitzenverkauf von gambling.com für US$ 2,5 Mio. zu verzeichnen hatte, einen um EUR 3,5 Mio. geringeren Umsatz darstellt. Der Durchschnittspreis der Domain-Namen lag bei EUR 1.390,-, gegenüber EUR 1.613,- im 2. Quartal und EUR 1.476,- im 1. Quartal 2011. Das Sommerquartal gilt generell als weniger stark, doch im Vergleich mit dem 3. Quartal 2010 sind ebenfalls deutlich niedrigere Zahlen zu verzeichnen: seinerzeit wurden 10.085 Domains gehandelt, die EUR 16.068.150,- Umsatz erzielten und zu Durchschnittspreisen von EUR 1.593,- führten. Es zeichnet sich eine Schwächung des Marktes ab.

Bei der Verteilung der Verkäufe unter den Domains verliert die mit einem Anteil von 49 Prozent weiter stärkste Endung .com drei Prozentpunkte, während .de eine Steigerung von drei Prozent von 18 auf 21 Prozent gegenüber dem Vorquartal erfährt. Es folgen mit sieben Prozent .co.uk, mit sechs Prozent .net und mit fünf Prozent .eu. Unter den Verkaufskanälen zeichnet sie die eingeschlagene Entwicklung fort: der Anteil der Marktplatz-Verkäufe nach dem Prinzip Gebot gegen Gebot ging von 41 Prozent im Vorquartal auf 38 Prozent zurück, während die Festpreisdomaingeschäfte sogar um fünf Prozent auf 32 Prozent zulegten. Auch die Marktplatzauktionen gingen um zwei Prozent zurück und haben nurmehr einen Anteil von 13 Prozent.

Der Löwenanteil der verkauften Domain-Namen nach Preiskategorien liegt bei bis zu EUR 500,- (59 Prozent), gefolgt von bis zu EUR 2.500,- (32 Prozent) bis EUR 5.000,- (fünf Prozent). Im Bereich bis EUR 10.000,- tummeln sich immerhin noch zwei Prozent der Domains, und die verbleibenden zwei Prozent teilen sich Domain-Namen von bis zu EUR 50.000,- und darüber. Die Preisentwicklung zeigt überwiegend nach unten: erzielte .com im vorangegangenen Quartal noch durchschnittlich EUR 2.165,-, waren es jetzt EUR 1.761,-. Bei .net, .org und .biz fielen die Preise nicht so sehr, dafür aber auf sowieso niedrigerem Niveau. Einzig .info vermochte unter den generischen Endungen ein Plus zu verzeichnen, von EUR 698,- im Vorquartal auf jetzt EUR 835,-. Bei den Länderendungen steigerten .de von EUR 995,- auf EUR 1.205,- und .co.uk von EUR 1.271,- auf EUR 1.324,- sowie .at die Preise. Bei den Endungen .fr, .es und .eu gingen die Durchschnittspreise runter. Blickt man auf die Medianwerte, die besonders hohe Verkaufspreise weglassen, glätten sich selbstverständlich die Zahlen, und alles deutet nicht mehr so dramatisch nach unten.

Sedo listet als Topverkäufe im 3 Quartal:

aktien.de – EUR 500.000,-
grid.com – US$ 275.000,- (ca. EUR 193.662,-)
republic.com – US$ 200.000,- (ca. EUR 147.059,-)
3gstore.de – EUR 135.000,- (Projektverkauf)
onlinedegree.com – US$ 120.000,- (ca. EUR 82.759,-)
zy.com – US$ 105.999,- (ca. EUR 73.610,-)
silvercoins.com – US$ 100.000,- (ca. EUR 73.529,-)

Das 3. Quartal 2011 war wie üblich nicht besonders erfolgreich; diesmal fiel es aber auch gegen das Vorjahresquartal deutlich ab. Zur Zeit scheinen die Zahlen eher abwärts zu gehen: die Verkäufe und die Preise. Ob diese Tendenz bleibt oder die Zahlen im 4. Quartal nicht nur saisonbedingt, sondern grundsätzlich nach oben gehen, werden wir Anfang kommenden Jahres erfahren.

Den Sedo-Quartalsbericht 3/2011 finden Sie unter:
> http://www.sedo.de/presse/Domainstudie_Q3_2011.pdf

Weitere Domain-Preise finden Sie unter:
> http://www.domain-spiegel.de

Quelle: sedo.de, eigene Recherche

look.com – ein tiefer Blick für US$ 400.000,-

Die vergangene Domain-Handelswoche setzte Zeichen: mit den Verkäufen von look.com für US$ 400.000,- (ca. EUR 289.855,-) und suv.com zu US$ 210.000,- (ca. EUR 152.174,-) und zwei weiteren .com-Domains lagen die Preise im sechsstelligen Bereich. Während auch die Länderendungen und besonders .de glänzten, zeichnete sich bei den sonstigen generischen Endungen ein Hänger ab.

Die deutsche Endung profilierte sich durch Klasse statt Masse: frage.de erzielte fraglos hochpreisige EUR 35.000,- und gps.de gut orientierte EUR 34.000,-. Die britische Endung lieferte hingegen mehr Masse, wobei sich bei den Preisen nicht viel bewegte, wie juggling.co.uk zeigt, die nun GBP 2.950,- (ca. EUR 3.425,-) kostete, während sie 2007 bereits mit GBP 2.670,- dabei war.

frage.de – EUR 35.000,-
gps.de – EUR 34.000,-
elissa.de – EUR 2.000,-
ladenausstattung.de – EUR 2.000,-

gay.co – US$ 25.000,- (ca. EUR 18.116,-)

golfinsurance.co.uk – GBP 5.900,- (ca. EUR 6.850,-)
photobooth.co.uk – GBP 4.295,- (ca. EUR 4.987,-)
dating.org.uk – US$ 6.250,- (ca. EUR 4.529,-)
glasstable.co.uk – US$ 6.200,- (ca. EUR 4.493,-)
callhome.co.uk – GBP 3.750,- (ca. EUR 4.354,-)
namenecklace.co.uk – US$ 5.400,- (ca. EUR 3.913,-)
juggling.co.uk – GBP 2.950,- (ca. EUR 3.425,-)
carequity.co.uk – US$ 4.000,- (ca. EUR 2.899,-)
weddingdays.co.uk – GBP 2.500,- (ca. EUR 2.902,-)

powerpoker.eu – EUR 4.000,-
ink.cc – GBP 3.000,- (ca. EUR 3.483,-)
burge.rs – EUR 2.999,-
kavel.be – EUR 2.000,-
kavels.be – EUR 2.000,-
myplus.at – EUR 2.000,-

Die neueren generischen Endungen waren bunt vertreten, ohne jedoch durch beeindruckende Preise auf sich aufmerksam zu machen:

nfc.info – US$ 4.750,- (ca. EUR 3.442,-)
wicked.info – EUR 2.500,-
quick.pro – EUR 1.650,-
59.biz – US$ 1.200,- (ca. EUR 870,-)

Die älteren generischen Endungen schwächelten:

aee.net – US$ 3.999,- (ca. EUR 2.898,-)
spin.org – US$ 3.400,- (ca. EUR 2.464,-)
arche.net – EUR 2.300,-
sporbahisleri.net – EUR 2.200,-
giveonline.org – US$ 3.000,- (ca. EUR 2.174,-)
levante.net – US$ 2.100,- (ca. EUR 1.522,-)
domainregistration.org – US$ 2.000,- (ca. EUR 1.449,-)
ganzheitliche-medizin.net – EUR 1.200,-
customersource.org – US$ 1.488,- (ca. EUR 1.078,-)
incentivize.net – US$ 1.377,- (ca. EUR 998,-)
thespace.org – GBP 750,- (ca. EUR 870,-)
cravatta.org – EUR 850,-
erkaeltung.org – EUR 850,-
husten.org – EUR 850,-
tageshoroskop.org – EUR 850,-

Mit gleich vier Domains im sechsstelligen Dollar-Bereich setzte sich .com deutlich von allen anderen Endungen ab. An erster Position zeigte sich look.com zum Preis von US$ 400.000,- (ca. EUR 289.855,-) und derzeit auf Platz 10 der Jahresbestenliste, gefolgt von suv.com mit US$ 210.000,- (ca. EUR 152.174,-), die derzeit immerhin Platz 21 der Jahresbestenliste belegt. Ihnen schlossen sich solo.com zum Preis von US$ 133.000,- (ca. EUR 96.377,-) und 235.com für US$ 100.000,- (ca. EUR 72.464,-) an.

look.com – US$ 400.000,- (ca. EUR 289.855,-)
suv.com – US$ 210.000,- (ca. EUR 152.174,-)
solo.com – US$ 133.000,- (ca. EUR 96.377,-)
235.com – US$ 100.000,- (ca. EUR 72.464,-)
iqu.com – US$ 60.000,- (ca. EUR 43.478,-)
gsma.com – EUR 22.000,-
matures.com – US$ 30.000,- (ca. EUR 21.739,-)
opn.com – US$ 25.000,- (ca. EUR 18.116,-)
friendsmeet.com – US$ 22.900,- (ca. EUR 16.594,-)
nsp.com – US$ 22.500,- (ca. EUR 16.304,-)
xensation.com – US$ 20.000,- (ca. EUR 14.493,-)
compressionsocks.com – US$ 19.500,- (ca. EUR 14.130,-)
organictea.com – US$ 17.650,- (ca. EUR 12.790,-)
celebritytube.com – US$ 12.500,- (ca. EUR 9.058,-)
datingwomen.com – US$ 12.000,- (ca. EUR 8.696,-)
mallplaza.com – US$ 10.000,- (ca. EUR 7.246,-)
shop-list.com – US$ 10.000,- (ca. EUR 7.246,-)
watched.com – US$ 10.000,- (ca. EUR 7.246,-)

Weitere Domain-Preise finden Sie unter:
> http://www.domain-spiegel.de

Quelle: dnjournal.com, sedo.de, thedomains.com

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