Websperren – EU verabschiedet Richtlinie | new gTLDs – Widerstand gegen ICANN formiert sich | TLDs – Neues von .bg, .info und .africa | OLG München – keine Auskunft von YouTube | kino.to – Sieg für Österreichs Filmproduzenten | vu.com – Zwei-Zeichen-Domain für US$ 700.000,– | Bern – „New gTLD Event“ in der Schweiz |
WEBSPERREN – EU VERABSCHIEDET RICHTLINIE
Das EU-Parlament verschärft die Strafen für das Betrachten von kinderpornographischen Inhalten im Internet: künftig droht jedem Internetnutzer eine Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr. Die Einrichtung von Zugangssperren bleibt dagegen allen EU-Mitgliedsstaaten vorbehalten.
Es ist der vorläufige Schlussstrich unter die jahrelange Debatte: mit der in der vergangenen Woche angenommenen „Richtlinie zur Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs und der sexuellen Ausbeutung von Kindern sowie der Kinderpornografie“ legt das EU-Parlament verbindliche Mindestvorschriften zur Definition von Straftaten und Sanktionen auf dem Gebiet des sexuellen Missbrauchs und der sexuellen Ausbeutung von Kindern, der Kinderpornographie und der Kontaktaufnahme zu Kindern für sexuelle Zwecke fest. Produzenten von Kinderpornographie erwartet beispielsweise eine Gefängnisstrafe von mindestens drei Jahren, und sich pornographisches Material von Kindern im Internet anzusehen, wird mit mindestens einem Jahr bestraft. Da es sich um eine Richtlinie handelt, bleibt es den einzelnen Mitgliedsstaaten dabei überlassen, auch härtere Sanktion zu verhängen.
Gescheitert ist dagegen die EU-Kommissarin für Innenpolitik, Cecilia Malmström, mit ihrer Forderung nach der Errichtung obligatorischer Internetsperren. Nach Artikel 25 der Richtlinie bleibt es wiederum den Mitgliedsstaaten vorbehalten, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um sicherzustellen, dass Internetseiten, die Kinderpornographie enthalten oder verbreiten und sich auf Servern in ihrem Hoheitsgebiet befinden, unverzüglich entfernt werden. Damit wird der Grundsatz „Löschen vor Sperren“ gesetzlich normiert. Allerdings spricht die Richtlinie die Möglichkeit der Sperrung von kinderpornographischen Internetseiten ausdrücklich an. Entscheidet sich ein Staat für Sperrmassnahmen, muss er die dafür geltenden Regeln in transparenten Verfahren festlegen und ausreichende Sicherheitsvorkehrungen bieten, insbesondere um sicherzustellen, dass die Einschränkung auf das Notwendige beschränkt und verhältnismäßig ist; zudem muss der Nutzer über den Grund für die Beschränkung informiert werden. Diese Sicherheitsvorkehrungen schließen auch die Möglichkeit von Rechtsmitteln ein.
Die legislative Resolution wurde im Parlament mit 541 Ja-Stimmen bei 2 Gegen-Stimmen und 31 Enthaltungen angenommen. Die Richtlinie wird voraussichtlich vor Ende des Jahres vom Ministerrat offiziell angenommen. Danach haben die Mitgliedstaaten zwei Jahre Zeit, um die neuen Regeln in die jeweilige Gesetzgebung ihres Landes umzusetzen.
Die Richtlinie finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/514
Quelle: europarl.europa.eu, eigene Recherche
NEW GTLDS – WIDERSTAND GEGEN ICANN FORMIERT SICH
Für die Internet-Verwaltung ICANN kommt es knüppeldick: knapp zwei Monate vor dem Beginn der Bewerbungsphase um neue globale Top Level Domains (new gTLDs) formiert sich erneut harter Widerstand gegen das gesamte Programm.
„Coalition for Responsible Internet Domain Oversight“ (CRIDO) – hinter diesem biblischen Kürzel steckt die jüngste Organisation, die ICANN zum Stopp des Programms zur Einführung von new gTLDs zwingen will. 87 vorrangig in den USA ansässige Unternehmen haben sich darin zusammengetan, um „aggressiv“ gegen die Einführung neuer Domain-Endungen zu kämpfen. An ihrer Spitze steht die Association of National Advertiser (ANA), die bereits vor einigen Wochen Protest gegenüber ICANN angekündigt hatte; hinzu kommen als Unterstützer global tätige Markenunternehmen wie Burger King Corporation, Coca-Cola Company, Dell Inc., General Electric Company, Hewlett-Packard Company oder Procter & Gamble. Gemeinsam will man eine Petition verfassen und beim US-Wirtschaftsministerium einreichen. In einer Pressemitteilung kritisieren sie die mangelnde Rechtfertigung neuer Endungen, fehlendes öffentliches Interesse, exzessive Kosten und Schaden für Markeninhaber als auch Verbraucher. „Wir bitten die ICANN daher inständig darum, ihre Bemühungen einzustellen und von diesem unausgereiften, unerwünschten und destruktiven Programm Abstand zu nehmen“, so Bob Liodice, Präsident und CEO der ANA. Über ihren Rechtsanwalt Doug Wood ließ CRIDO weiter mitteilen, den Kampf auch nach Öffnung des Bewerberfensters am 12. Januar 2012 nicht zu beenden. Warum CRIDO erst jetzt die Öffentlichkeit sucht, und die zahlreichen öffentlichen Kommentierungsphasen bei ICANN kaum genutzt hat, lässt die Vereinigung aber offen.
Doch damit nicht genug. Wie in der vergangenen Woche ebenfalls bekannt wurde, haben Manwin Licensing International sowie Digital Playground, Inc., unter anderem mit Youporn zwei der grössten Anbieter pornographischer Inhalte im Internet, beim Central District Court of California in Los Angeles insbesondere wegen eines Verstosses gegen den Sherman Antitrust Act Klage gegen ICANN sowie die .xxx-Verwalterin ICM Registry LLC eingereicht. Konkret behaupten die Kläger Verletzungen des Kartell- und des Wettbewerbsrecht durch so genannte defensive Registrierungen im Zuge der Einführung von .xxx-Domains, da Markeninhaber gezwungen seien, die Domains für teures Geld zu registrieren, um keinen Schaden beispielsweise durch Irreführung oder Verwässerung ihrer Kennzeichen zu erleiden; diese Kosten würden jeden Nutzen von .xxx übersteigen. Mit dieser Argumentation ließe sich auch jede andere neue Top Level Domain angreifen. Von ICANN war bisher jedoch nur zu erfahren, dass die beauftragten Rechtsanwälte die Klage prüfen; weitere Kommentare werde man vorläufig nicht abgeben.
In diesem Strudel mächtiger Interessengruppen und Unternehmen beinahe unterzugehen droht dagegen der Protest der Screen Actors Guild (SAG), der Schauspielergewerkschaft in den USA. Deren Geschäftsleiter David P. White teilte mit, dass man gegenüber dem US-Wirtschaftsministerium schriftliche Bedenken gegen das new gTLD-Programm erhoben habe. In dem zweiseitigen Schreiben äußert man sich vor allem besorgt über die Zeit und die Kosten, die Markeninhaber in den Schutz ihrer Zeichen investieren müssten; Zeit und Geld, das letztlich den Schauspielern fehlen würde. Das Ministerium solle daher dafür sorgen, dass das Programm verschoben werde, bis ICANN seine Vorteile wie mehr Sicherheit im Internet oder einen die Kosten übersteigenden Nutzen überzeugend nachgewiesen habe. Eine öffentliche Stellungnahme von ICANN war bisher nicht zu erhalten.
Weitere Informationen über die Coalition for Responsible Internet Domain Oversight (CRIDO) finden Sie unter:
> http://www.crido.org
Die Klage von Manwin Licensing International und Digital Playground, Inc. finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/515
Das Schreiben der Screen Actors Guild finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/516
Quelle: prnewswire.com, domainnamewire.com, thedomains.com, theregister.co.uk, sag.org
TLDS – NEUES VON .BG, .INFO UND .AFRICA
Über Ausschreibungen für Städte- und Länderdomains hatten wir kürzlich berichtet, diesmal steht ein ganzer Kontinent im Angebot: Afrika sucht einen Betreiber für .africa. Bulgarien zeigt sich dagegen bei seinen IDN-Bemühungen stur, während .info die Website des Jahres sucht – hier die Kurznews.
Bulgarien lässt im Streit um die Einführung einer internationalisierten Variante des Länderkürzels .bg einfach nicht locker. Wie Valeri Borisov, frisch gekürter stellvertretender Minister für Transport, Informationstechnologie und Kommunikation, mitgeteilt hat, gäbe es unverändert Möglichkeiten, sich um die gewünschte Endung bewerben zu können, wenn auch nicht im Rahmen des so genannten „fast-track“-Prozesses, mit dem ICANN internationalisierte Kürzel auf einer Art Überholspur einführt. Allerdings hatte ICANN entsprechende Bemühungen Bulgariens dort gestoppt, da man zu große Ähnlichkeit und eine Verwechslungsgefahr zwischen der kyrillischen Variante von .bg und der brasilianischen Endung .br befürchtete. Borisov spricht nun von einem „längeren Verfahren“, ohne auf Details einzugehen. Möglicherweise meint er damit das new gTLD-Programm von ICANN; an der Argumenation von ICANN dürfte dies indes wenig ändern. So dürfte auch der Hinweis von Borisov zu verstehen sein, dass man nicht zu optimistisch sein sollte. Klarheit herrscht spätestens am 1. Mai 2012, wenn ICANN sämtliche Bewerber um eine neue Endung bekanntgibt.
Afilias, Registry von .info, macht sich zum bereits fünften Mal auf die Suche nach den weltweit besten .info-Webseiten. Betreiber von Internetangeboten unter .info können ihre Seiten bis zum 24. November 2011 einreichen. Eine Fachjury, erneut bestehend aus Online-, Design- und Medienexperten, trifft sodann eine Vorauswahl, bei der die Kandidaten anhand von fünf Kriterien miteinander verglichen werden: Darstellung der Informationen und Funktionalität der Site, ebenso wie deren Design, Usability und Originalität; die Namen der Mitglieder gibt Afilias in Kürze bekannt. Am 5. Dezember 2011 veröffentlicht Afilias eine Top 10-Shortlist, über die dann die Internetnutzer bis 13. Dezember 2011 abstimmen dürfen. Dem Gewinner winken diesmal US$ 10.000,– , für den zweiten gibt es US$ 5.000,– und selbst der Drittplatzierte darf sich mit immerhin US$ 3.000,– über einen kleinen Geldregen freuen.
Die Afrikanische Union (AU) hat die Ausschreibung für die neue globale Top Level Domain .africa gestartet. Das sogenannte „request for proposal“ zielt darauf ab, einen geeigneten Bewerber für den Betrieb der Domain-Endung auszusuchen, wobei die Registry wirtschaftlich ausgerichtet sein und Einnahmen erzielen soll, die in den afrikanischen Kontinent investiert werden sollen. Erwartet werden Bewerbungen für .africa, .afrique, .afriki sowie deren Pendants in weiteren Sprachen. Die Frist zur Abgabe der Bewerbung endet am 8. Dezember 2011, weitere Details sind auf der Website der AU veröffentlicht. Allgemein wird ein intensiver Wettstreit zwischen DotConnectAfrica (DCA) und der African Top Level Domains Organization (AfTLD) erwartet, die beide bereits angekündigt haben, ihren Hut in den Ring werfen zu wollen.
Weitere Informationen zum .info-Award finden Sie unter:
> http://www.info-award.info
Weitere Informationen über die Ausschreibung bei .africa finden Sie unter:
> http://www.au.int
Quelle: novinite.com, ptext.net, news.idg.no
OLG MÜNCHEN – KEINE AUSKUNFT VON YOUTUBE
Das Oberlandesgericht München hat in einem einstweiligen Verfügungsverfahren den Antrag gegen das Videoportal YouTube, die Daten eines Nutzers herauszugeben, der große Teile eines Films online gestellt hatte, zurückgewiesen (Entscheidung vom 17.11.2011, Az.: 29 U 3496/11).
Die Gründe der Entscheidung liegen noch nicht vor. Laut beck.de nahm der YouTube-Nutzer den Film „Werner Eiskalt“ vermutlich in einem Kino auf und lud sechs Sequenzen daraus auf YouTube hoch. Nach Aussage der Filmverleih-Firma Constantin Film sei das über die Hälfte des Films gewesen. YouTube nahm die Filmsequenzen auf Verlangen der Constantin Film im Sommer 2011 unverzüglich vom Netz, jedoch gab YouTube nicht die gewünschte Auskunft über den Nutzer, der sie zuvor hochgeladen hatte. Diese Auskunft begehrte die Filmverleih-Firma nun im Rahmen eines einstweiligen Verfügungverfahrens.
Das OLG München sah, in letzter Instanz des einstweiligen Verfügungsverfahrens, im Streitfall keinen Raum für den Auskunftsanspruch (§ 101 UrhG), da die hier vorliegende Urheberrechtsverletzung kein gewerbliches Ausmaß besaß. Das Urhebergesetz statuiert einen Auskunftsanspruch, soweit „in gewerblichem Ausmaß das Urheberrecht“ widerrechtlich verletzt wird (§ 101 Abs. 1 UrhG). Dies, so das Gericht laut beck.de, sei in diesem Falle nicht zu erkennen. Das OLG München wies den Auskunftsantrag daher zurück.
Laut beck.de überlegen die Parteien des Rechtsstreits derzeit, ob sie die Rechtslage im Rahmen eines Hauptsacheverfahrens klären. Umstand dafür wird die Frage sein, wann ein „gewerbliches Ausmaß“ anzunehmen ist. § 101 UrhG lässt hier einen Bewertungsspielraum offen, wenn es heißt: „Das gewerbliche Ausmaß kann sich sowohl aus der Anzahl der Rechtsverletzungen als auch aus der Schwere der Rechtsverletzung ergeben.“ Die Frage dürfte dann sein: war die Rechtsverletzung schwer genug. Die Frage wird sicherlich von Gericht zu Gericht unterschiedlich beantwortet werden. Für Nutzer, die – nicht nur – über Videoportale urheberrechtlich geschützte Werke unberechtigt vervielfältigen und verbreiten, gibt es keine Entwarnung. Auch wenn das Urheberrecht der gegebenen digitalen Realität nicht gerecht wird, sollte jede Urheberrechtsverletzung, ob in gewerblich oder geringerem Ausmaß, tunlichst unterbleiben.
Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> http://www.domain-anwalt.de
Quelle: beck.de, beckmannundnorda.de
KINO.TO – SIEG FÜR ÖSTERREICHS FILMPRODUZENTEN
in Verbund österreichischer Filmproduzenten hat sich im Streit um die Einrichtung von Domain-Sperren erneut vor Gericht durchgesetzt: das Oberlandesgericht Wien sieht den Breitbandanbieter UPC Telekabel Wien GmbH in der Pflicht, auch ohne Sicherheitsleistung Domains wie kino.to zu sperren.
Vor einem Jahr hatten sich die drei Filmproduzenten WEGA Filmproduktionsges.m.b.h., Satel Film GmbH sowie die Constantin Film Verleih GmbH an mehrere österreichische Internetprovider gewandt und verlangt, den Domain-Namen kino.to zu sperren, da dort in urheberrechtswidriger Weise Kinofilme abgerufen werden konnten. Dem trat der Dachverband der Internet Service Providers Austria (ISPA) entgegen und machte geltend, dass es hierfür an einer Rechtsgrundlage fehle. Die Filmproduzenten reichten daraufhin mit Unterstützung des „Verein für Anti-Piraterie der Film- und Videobranche (VAP)“ beim Handelsgericht Wien Unterlassungsklage samt Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung ein. Dabei stützte man sich auf § 81 Abs. 1a des österreichischen UrhG, wonach auch der Access-Provider als so genannter „Vermittler“ für eine rechtsverletzende Website verantwortlich sein soll, wenn er trotz vorheriger Abmahnung die weitere Vermittlung nicht unterlässt. Das Handelsgericht entsprach dem Antrag und gab UPC – in Anspruch genommen stellvertretend für viele Internet Access Provider – auf, seinen Kunden die Domain kino.to samt den IP-Adressen, unter denen diese Streaming-Plattform zu erreichen war, bis auf weiteres nicht mehr zugänglich zu machen; zur Wirksamkeit bedurfte es allerdings noch einer Sicherheitsleistung, welche die Filmunternehmen bei Gericht hinterlegen müssen. Gegen diese Entscheidung legte UPC Rechtsmittel ein.
Wie der Fachverband der Film- und Musikindustrie in einer Mitteilung bekanntgab, blieb UPC vor dem Oberlandesgericht jedoch erfolglos. Es verwarf das Rechtsmittel und traf weitere Klarstellungen zur Rechtslage. Danach hängt der Anspruch der Produzenten „nicht von einem kausalen Beitrag“ von UPC „zu einer Rechtsverletzung des Nutzers oder des Anbieters ab“; „ausschlaggebend ist lediglich, dass Inhalte, die der Öffentlichkeit – ohne Zustimmung des Rechteinhabers – gemäß § 18a UrhG zur Verfügung gestellt werden, durch den Provider vermittelt werden“, zitiert der Fachverband das Gericht. Dabei sei es Sache des Providers, wie er den Zugang sperrt; wäre es nur mit unverhältnismäßigen Maßnahmen möglich, müsse er dies beweisen. Und auch eine Sicherheitsleistung hält das Oberlandesgericht nicht für erforderlich: die Ansprüche der Filmproduzenten seien ausreichend bescheinigt und ihre Interessen auf Verhinderung von Urheberrechtsverletzungen würden mindestens so schwer wiegen wie die von UPC verlangte Sperre, berichtet der Fachverband.
Eine öffentliche Stellungnahme von UPC oder des ISPA liegt bisher nicht vor. Es ist aber davon auszugehen, dass der juristische Streit noch längst kein Ende gefunden hat. Dessen ungeachtet wurden die Betreiber von kino.to bereits im Juni diesen Jahres verhaftet und der Domain-Name mit einem Sperrhinweis der Kriminalpolizei versehen; die grundsätzliche Bedeutung des Rechtsstreits dürfte jedoch auch keine Partei abhalten, eine Klärung herbeizuführen. Den Filmproduzenten droht ohnehin nur ein Hase-Igel-Sieg: vergleichbare Anbieter weichen auf alternative Domains aus; sollten auch die gesperrt werden, findet man meist wenig später in einschlägigen Foren die nächste Domain, über die man weiterhin auf alle Inhalte der Seite zugreifen kann.
Quelle: ots.at, eigene Recherche
VU.COM – ZWEI-ZEICHEN-DOMAIN FÜR US$ 700.000,–
Die vergangene Domain-Handelswoche zeichnete sich durch Spitzenpreise wie vu.com zu US$ 700.000,– (ca. EUR 518.519,– ) und meet.me für US$ 450.000,– (ca. EUR 333.333,– ) aus, begleitet von einem im Übrigen schwächeren Preisniveau.
Vergangene Woche hatten wir bereits vom meet.me-Deal gesprochen, der zum Kaufpreis von US$ 450.000,– (ca. EUR 333.333,– ) führte, womit nicht nur ein überlegener Kaufpreis unter Länderendungen vorliegt, sondern auch insgesamt einer der höchstdotierten Verkäufe dieses Jahres. Dabei sollte aber local.ly, die US$ 100.000,– (ca. EUR 74.074,– ) erzielte, nicht unter den Tisch fallen. Die Endung .me wies auch weitere, bei weitem nicht so hohe Verkäufe auf, so dass sich die normalen Ergebnisse für .de und .uk vergleichsweise schwach ausnahmen.
meet.me – US$ 450.000,– (ca. EUR 333.333,– )
lifeinsurance.me – US$ 10.600,– (ca. EUR 7.852,– )
flowers.me – US$ 9.000,– (ca. EUR 6.667,– )
detox.me – US$ 5.900,– (ca. EUR 4.370,– )
football.me – US$ 3.966,– (ca. EUR 2.938,– )
local.ly – US$ 100.000,– (ca. EUR 74.074,– )
blogigo.de – EUR 7.100,–
gerland.de – EUR 4.165,–
baumkontrolle.de – EUR 3.600,–
bestattungsdienst.de – EUR 3.300,–
hotel-reservation.co.uk – EUR 5.000,–
campuslife.co.uk – GBP 3.500,– (ca. EUR 4.089,– )
talk.tv – US$ 40.000,– (ca. EUR 29.630,– )
intuitive.it – EUR 20.000,–
white.eu – EUR 5.600,–
gokkasten.eu – EUR 5.000,–
mm.tv – US$ 6.000,– (ca. EUR 4.444,– )
welt.tv – EUR 3.400,–
ontdek.nl – EUR 3.000,–
Die neueren generischen Endungen waren allein durch .info vertreten, die nichts Bewegendes offerierte:
schaeffler.info – EUR 3.500,–
bologna.info – EUR 1.760,–
Die Preise der älteren generischen Endungen waren kommod. Zwei Domains aus dem Erotikbereich setzten sich an die Spitze:
bigtits.net – US$ 15.000,– (ca. EUR 11.111,– )
xvideos.org – US$ 12.000,– (ca. EUR 8.889,– )
srmg.net – US$ 5.000,– (ca. EUR 3.704,– )
seomarketing.net – US$ 4.750,– (ca. EUR 3.519,– )
brillen.org – EUR 3.500,–
modularity.net – US$ 4.132,– (ca. EUR 3.061,– )
worldsoccer.net – US$ 3.988,– (ca. EUR 2.954,– )
internationalseo.net – US$ 3.000,– (ca. EUR 2.222,– )
kroatien-reisen.net – EUR 2.000,–
outdooradvertising.net – US$ 2.588,– (ca. EUR 1.917,– )
pils.net – US$ 2.588,– (ca. EUR 1.917,– )
securezone.net – US$ 2.588,– (ca. EUR 1.917,– )
forexstars.net – US$ 2.500,– (ca. EUR 1.852,– )
formally.org – US$ 2.500,– (ca. EUR 1.852,– )
dermatologue.org – EUR 1.765,–
formed.net – US$ 2.325,– (ca. EUR 1.722,– )
strata.org – US$ 2.150,– (ca. EUR 1.593,– )
china-travel.net – US$ 2.000,– (ca. EUR 1.481,– )
cloudmail.net – US$ 2.000,– (ca. EUR 1.481,– )
Mit der knackigen Zwei-Zeichen-Zomain vu.com, die hervorragende US$ 700.000,– (ca. EUR 518.519,– ) erzielte, beherrschte letzten Endes diese Endung wieder das Feld, wenn auch die übrigen Domain-Preise unter .com unter der Marke von US$ 20.000,– lagen:
vu.com – US$ 700.000,– (ca. EUR 518.519,– )
amati.com – US$ 20.000,– (ca. EUR 14.815,– )
roller.com – US$ 20.000,– (ca. EUR 14.815,– )
ironworkers.com – US$ 17.000,– (ca. EUR 12.593,– )
ersatzteile.com – US$ 16.900,– (ca. EUR 12.519,– )
medicinali.com – EUR 10.000,–
filth.com – EUR 9.999,–
security-systems.com – EUR 9.600,–
cosmetiques.com – EUR 9.000,–
swingtown.com – US$ 12.000,– (ca. EUR 8.889,– )
aron.com – EUR 8.000,–
dermatologikum.com – EUR 8.000,–
superiorgroup.com – US$ 10.000,– (ca. EUR 7.407,– )
virtualphone.com – US$ 10.000,– (ca. EUR 7.407,– )
Weitere Domain-Preise finden Sie unter:
> http://www.domain-spiegel.de
Quelle: dnjournal.com, sedo.de, thedomains.com
BERN – „NEW GTLD EVENT“ IN DER SCHWEIZ
Die schweizer und liechtensteiner Domain-Verwaltung SWITCH und das schweizerische Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) laden zum in enger Zusammenarbeit mit Vertretern der schweizer Wirtschaft und der Zivilgesellschaft organisierten „New gTLD Event“ am 28. November 2011 nach Bern.
Hintergrund ist selbstverständlich die von ICANN initiierte Einführung neuer globaler Domain-Endungen (new gTLDs). Die Erweiterung des Adressraums des Internets wird am 28. November in Bern (Schweiz) vorgestellt und diskutiert werden. Alle Beteiligten und Interessenten, die eine Bewerbung für eine new gTLD in Erwägung ziehen, sind eingeladen. Fachleute werden in vier großen Sessions Hintergründe nicht nur zur Einführung der neuen Endungen, sondern auch zu ICANN referieren und Fragen zum Bewerbungsverfahren, den Kosten um eine eigene neue Top Level Domain und Rechtsfragen beantworten. Der offiziellen Veranstaltung schließt sich ein Get-Together an.
Die Veranstaltung findet am 28. November 2011 ab 09.30 Uhr bis ca. 17.00 Uhr im Kongress + Kursaal Bern AG, Kornhausstrasse 3, 3000 Bern 25, Schweiz, statt. Der Eintritt ist frei, die Teilnehmerzahl begrenzt. Die verbindliche Anmeldung sollte bereits zum 25. November 2011, 12.00 Uhr eingegangen sein. Bitte haken Sie nach, ob noch Plätze frei sind und eine Anmeldung noch möglich ist.
Weitere Informationen und Anmeldung unter:
> http://www.de.new-gtld.ch
Quelle: domainsville.com