Newsletter-Ausgabe #596: Dezember 2011

Themen: nTLDs – kippt der Zeitplan in letzter Minute? | .xxx – neue Schutzregeln gegen Rechtsverletzer | TLDs – Neues von .info, .jobs und .london | bmwdiscounts.com.au – BMW AG verliert vor WIPO | WIPO – Clifford Chance schlägt James Bond | pokerbonus.com – Jackpot für US$ 110.508,– | Bayreuth – Forum „Geistiges Eigentum im Internet“ |

NTLDS – KIPPT DER ZEITPLAN IN LETZTER MINUTE?

Die Internet-Verwaltung ICANN kann für ihr Programm zur Einführung neuer globaler Top Level Domains offenbar mit einer Unterstützung des US-Senats rechnen. Die Senatoren plädierten allerdings dafür, dem Programm mehr Zeit zu geben.

Am Donnerstag letzter Woche hatte das „Committee on Commerce, Science and Transportation“ des US-Senats offenbar auf Drängen der Association of National Advertisers (ANA) kurzfristig eine Anhörung angesetzt, um sich mit der Erweiterung des Namensraumes zu beschäftigen. Mit Kurt Pritz (Senior Vice President ICANN), Fiona Alexander (National Telecommunications and Information Administration), Dan Jaffe (Coalition for Responsible Internet Domain Oversight), Esther Dyson (ICANN-Gründungsmitglied) und Angela F. Williams (YMCA) war die rund 87-minütige Anhörung prominent besetzt. In ihren Eröffnungsreden untermauerten alle Geladenen ihren erwartbaren Standpunkt. Für Aufsehen sorgte lediglich Esther Dyson, die bisher als Befürworterin des TLD-Programms galt. In ihrer Anhörung zeigte sie sich jedoch enttäuscht über ICANNs Entwicklung; die ganze Idee neuer Domain-Endungen sei „fundamentally misguided“, Domains wie zum Beispiel marriott.hotel schlicht überflüssig und zudem eine grosse Verschwendung sowie Verwirrung für die Verbraucher. Sie sehe in dem Programm keinen Sinn.

Für Durchatmen bei den Befürwortern dürfte die anschliessende Rede von Senator Jay Rockefeller gesorgt haben. Er sagte, dass man sich an Domains wie .hotel oder .auto gewöhnen müsse; dies sei der Ausgangspunkt seiner Überlegungen. Er warnte jedoch vor Folgen, die nicht vorhersehbar wären; sollte ICANN gleichwohl mit der Expansion fortfahren, solle die Organisation dies deshalb besser langsam und vorsichtig tun. Das Potential für Fälschung und Verbraucherverwirrung sei massiv und streite für eine verzögerte Einführung; man solle keine Maßnahmen ergreifen, die man später bedaure, das sei maßgeblich. „The sky is the limit – thats both the challenge and the threat“, so Rockefeller, um nochmals eindringlich vor unbeabsichtigten Folgen zu warnen. Dass sich sowohl Jaffe als auch Williams dafür einsetzten, das Programm deshalb zu verschieben, kam wenig überraschend.

In der anschließenden Fragerunde gab Kurt Pritz nochmals Einblick in die Ansichten und Pläne von ICANN. So habe man zu Beginn des Programms mit 300 bis 400 Anmeldungen um neue Domain-Endungen gerechnet; inzwischen geht man von 500 bis zu etwas über 1.000 Bewerbern aus, ohne jedoch verlässliche Zahlen zu kennen. Zugleich stellte er erstmals öffentlich klar, dass in Einzelfällen bei finanzschwachen Bewerbern die Bewerbungsgebühr von US$ 185.000,– auf US$ 47.000,– reduziert werden könne; Details blieben offen. Für Unmut des Senats sorgte noch der fast übergangslose Wechsel des ehemaligen ICANN-Aufsichtsrates Peter Dengate Thrush zum TLD-Beratungsunternehmen Minds+Machines; hier versprach Pritz, mit neuen Regeln entgegenzusteuern und eine zwölfmonatigen Auszeit einzuführen.

Unmittelbare Entscheidungen folgten der Senat-Anhörung nicht. Ob der 12. Januar 2012 als Termin für die Öffnung des Bewerberfensters allerdings gehalten werden kann, bleibt bis zuletzt unsicher.

Eine archivierte Video-Fassung der Anhörung finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/523

Quelle: senate.gov, eigene Recherche

.XXX – NEUE SCHUTZREGELN GEGEN RECHTSVERLETZER

Nach jahrelangen Diskussionen ist die Rotlicht-Domain .xxx am Nikolaustag 2011 pünktlich in die Live-Registrierung gestartet. Mit besonderen Verfahren will Betreiber ICM Registry Inc. auf Einhaltung der Vergaberegeln drängen – zwei Verfahren stellen wir Ihen hier näher vor.

Exakt 55.367 Domains binnen der ersten 24 Stunden – einen angesichts der vergleichsweise hohen Registrierungsgebühren passablen Start hat die Porno-Domain .xxx in der vergangenen Woche hingelegt. Einschließlich der Sunrise-Domains notiert die lange umstrittene Endung damit aktuell bei etwa 160.000 Internetadressen. Auch wenn ein Grossteil davon auf Markeninhaber entfällt, die ihre Kennzeichenrechte schützen wollen: mit dem Beginn der Live-Registrierung wächst auch die Gefahr, Opfer von Rechtsverletzungen zu werden. Mit dem „Rapid Evaluation Service („RES“) und der „Charter Eligibility Dispute Resolution Policy („CEDRP“) bietet die Verwalterin ICM Registry zwei neue Verfahren, über die kostengünstig und schnell im Rahmen außergerichtlicher Schiedsverfahren Hilfe erlangt werden soll.

Der RES ähnelt stark der Uniform Domain Name Dispute Resolution Policy („UDRP“) von ICANN. Er greift in zwei Fällen: bei Markenmissbrauch (Trademark Abuse) und bei betrügerischem Auftreten (Impersonation). Im Fall des Missbrauchs muss der Antragsteller darlegen, dass die angegriffene .xxx-Domain mit einer „registered, textual trademark or service mark of national effect“ identisch oder zum Verwechseln ähnlich ist, der Inhaber weder Rechte noch legitime Interessen an der Domain hat und sie böswillig registriert hat und nutzt. Für eine Impersonation ist notwendig, dass der Antragsteller eine natürliche Person ist, die angegriffene Domain mit seinem Namen (wozu auch Künstlernamen zählen) wesentlich korrespondiert und diese widerrechtlich registriert wurde, um – vereinfacht ausgedrückt – daraus Vorteile zu ziehen. Die Übertragung der Domain kann der Antragsteller nicht erlangen; im Fall des Obsiegens wird sie lediglich gelöscht und von der Registry auf Dauer deaktiviert.

Einen anderen Ansatz verfolgt dagegen die CEDRP, die zur Anwendung kommt, wenn die Registrierung oder Nutzung der .xxx-Domain nicht mit den Vergaberegelungen in Einklang steht. Insoweit gibt es ebenfalls zwei Kategorien: zum einen den Fall, dass Registrierung oder Nutzung nicht in Einklang mit der sogenannten „Community Eligibility“ steht, also deren Inhaber nicht in den Kreis der Berechtigten fällt. Zudem kann im Rahmen der CEDRP überprüft werden, ob eine Domain zu Recht in der „Sunrise A“ registriert wurde; diese Phase der bevorrechtigten Registrierung stand lediglich Mitgliedern der Adult-Industry offen. Im Erfolgsfall wird die .xxx-Domain ebenfalls nicht übertragen, sondern gelöscht, um zurück in den Pool an freien Domains zu gelangen. Von dort kann sie dann erneut registriert werden.

Die Gebühren belaufen sich in beiden Schiedsverfahren auf US$ 1.300,– pro Domain und werden auch im Obsiegensfall nicht erstattet. Ausschließlich zuständiges Schiedsgericht ist das National Arbitration Forum. Musterformulare für Anträge und Erwiderungen stehen zum kostenlosen Download bereit.

Weitere Informationen finden Sie unter:
> http://domains.adrforum.com/

Weitere Informationen zum Rapid Evaluation Service („RES“) finden Sie unter:
> http://icmregistry.com/policies/res-policy/

Weitere Informationen zur Charter Eligibility Dispute Resolution Policy (CEDRP) finden Sie unter:
> http://icmregistry.com/policies/cedrp-policy/

Quelle: domainnamewire.com, eigene Recherche

TLDS – NEUES VON .INFO, .JOBS UND .LONDON

Keine Städte-Domain ohne Ausschreibung: aus dem Vereinigten Königreich erreicht uns die Nachricht, dass London mit der Bewerbung um eine eigene Top Level Domain begonnen hat. Bei Afilias sucht man dagegen die beste Website des Jahres, während der Streit bei .jobs andauert – hier unsere Kurznews.

Afilias, Verwalterin der Top Level Domain .info, hat die Abstimmung für die beste .info-Website 2011 eröffnet. Wie die mit Online-, Design- und Medienexperten besetzte Fachjury bekanntgab, haben es folgende zehn Angebote in die Endauswahl geschafft: docma.info, frauenundhiv.info, hotel.info, mailworx.info, opentype.info, solicitor.info, trafalgarsquare.info, typografie.info, visitwhitemountains.info und wien.info. Wie Jury-Mitglied Anand Parthasarathy (IndiaTechOnline.com) mitteilte, haben sich in diesem Jahr vor allem die Angebote gemeinnütziger Organisationen hervorgetan. Gewinner des .info-Awards wird nun, wer sowohl die Öffentlichkeit als auch die Jury überzeugt. Dem Gewinner winken diesmal US$ 10.000,–, für den zweiten gibt es US$ 5.000,– und selbst der Drittplatzierte darf sich mit immerhin US$ 3.000,– über einen kleinen Geldregen freuen. Unter den Abstimmenden verlost Afilias zusätzlich fünf Amazon Kindle Fire Tablet-PCs.

Im Streit zwischen ICANN und der .jobs-Registry Employ Media LLC hat die „.Jobs Charter Compliance Coalition“ der Internet-Verwaltung Untätigkeit vorgeworfen. Wie berichtet, streiten beide vor der Internationalen Handelskammer in Paris um eine Abmahnung, die ICANN wegen eines Verstosses gegen Vergabegrundsätze ausgesprochen hatte. In einem offenen Brief vom 7. Dezember 2011 beklagt die „Coalition“, in der offenbar diverse Jobportale (wie Monster und CareerBuilder) versammelt sind, dass seit über vier Monaten nichts passiert sei; zwar sehen die Regeln vor, dass – nachdem sowohl ICANN als auch Employ Media ihren Schiedsrichter benannt haben – der dritte Vorsitzende Schiedsrichter bestimmt werden müsse; dies stehe aber ohne ersichtlichen Grund aus. Die Verzögerung spiele damit Employ Media in die Karten, da das laut „Coalition“ illegale Geschäftsmodell des Forums „Dot Jobs Universe“ weiter ausgedehnt werden könne und so anderen Wettbewerbern schade. Eine Stellungnahme von ICANN war bisher nicht zu erhalten.

Im Vorfeld der Einführung neuer globaler Top Level Domains beherrschen die Städte-Domains die Schlagzeilen. Nachdem unter anderem zahlreiche deutsche Städte, darunter Berlin, Hamburg und Köln, Ausschreibungen für den Betrieb einer eigenen Top Level Domain vorgelegt haben, legt nun auch London nach. Die britische Metropole hat über die Agentur London & Partner ein „request for proposals“ gestartet, über das sich alle interessierten Unternehmen und Organisationen melden können. Dabei bedient man sich des Online-Tools, das bei ähnlichen Vorgängen im Rahmen von der in London stattfindenden Olympiade 2012 zum Einsatz kam. Bisher ist bekannt, dass sich die .uk-Registry Nominet und die .la-Registry CentralNic, die auch zahlreiche inoffizielle Sub-Domains wie .us.com oder .eu.com anbietet, um .london bewerben wollen; die Ausschreibung ist jedoch global und steht damit nicht nur britischen Organisationen offen. Allerdings sollte man sich beeilen: die Frist zur Abgabe von Bewerbungen endet am 05. Januar 2012.

Weitere Informationen zum „request for proposals“ für .london finden Sie unter:
> http://competefor.com/

Quelle: marketwatch.com, ere.net, domainincite.com

BMWDISCOUNTS.COM.AU – BMW AG VERLIERT VOR WIPO

Die Bayerische Motoren Werke AG (BMW AG) versuchte in einem Schiedsgerichtsverfahren vor der in Genf ansässigen WIPO den Domain-Namen bmwdiscounts.com.au zu ergattern, scheiterte jedoch an der entwickelten Rechtsprechung für Fälle einer eindeutigen Nutzung solcher Domains durch Dritte (WIPO Case No. DAU2011-0024).

Die Publishing Australia Pty Ltd, ACN 120 531 982, Mr. Nicholas Crawshay of New South Wales, Australien, vermittelt seit etwa Juni 2010 über die australische Domain bmwdiscounts.com.au günstige BMWs. Dabei handelt es sich nicht um das einzige Angebot der Antragsgegnerin, die über unterschiedliche Domains günstige Angebote für verschiedene Automarken vermittelt. BMW sieht sich durch eine von der unberechtigten Antragsgegnerin unrechtmäßig und bösgläubig genutzten, verwechslungsfähigen Domain in seinen Kennzeichenrechten verletzt. Im Juli des Jahres 2010 ließ BMW die Inhaberin der streitigen Domain abmahnen und forderte sie auf, die Domain und die Marke BMW nicht zu nutzen. Die Domain-Inhaberin reagierte nicht, weshalb BMW ein Schiedsverfahren unter der für die australische Endung geltenden auDA Policy, einer Variante der UDRP, bei WIPO aufrief. Die Domain-Inhaberin verteidigte sich damit, dass die Domain nicht der Marke BMW entspreche und mit ihr nicht verwechselbar sei; zudem werde Nutzern bei Aufruf der Seite unmittelbar klar, dass die Seite nicht von BMW, sondern jemand anderem betrieben werde. Der Angriff von BMW mache den Eindruck eines „reverse domain hijacking“.

Das WIPO-Panel, bestehend aus den drei Schiedsrichtern Fleur Hinton, William P. Knight und William A. Van Caenegem, wies den Antrag von BMW zurück, obwohl es anerkannte, dass die Domain der Marke von BMW zum Verwechseln ähnlich ist. Es orientierte sich an der von anderen Schiedsrichtern im Fall OkiDate (WIPO Case No. D2001-0903) entwickelten vier Kriterien, wonach der Gegner rechtmäßig handelt, wenn er (1.) die Waren und Dienstleistungen der Marke und diese (2.) ausschließlich anbietet, (3.) die Webseite klar erkennbar die Verbindung zum Kennzeicheninhaber beschreibt und (4.) er nicht versucht, alle in dem Feld relevanten Domains zu registrieren. Diese Vorgaben erfüllte die Inhaberin der Domains bmwdiscounts.com.au. Sie bietet lediglich an, bei der Suche nach günstigen BMWs behilflich zu sein; irgendwelche andere Automarken werden über diese Seite nicht angeboten. Weiter sei eindeutig erkennbar, dass seitens des Anbieters keine Verbindung zu BMW selbst besteht: Nutzer erhalten nicht den fälschlichen Eindruck, mit BMW selbst zu korrespondieren. Der Name der Domain und das Angebot stimmen überein, weshalb auch an dieser Stelle keine Fehlinformation vorliegt, die den Nutzer verwirren könnte. Schließlich ist nicht zu erkennen, dass die Domain-Inhaberin zahlreiche BMW-Domains registriert habe und insoweit ein Missbrauch erkennbar wäre. Mithin konnte die Antragstellerin in diesem Falle die legalen Rechte des Antragsgegners, die Domain zu nutzen, nicht erschüttern. Die Frage nach bösgläubigem Handeln war für das Panel damit obsolet. Zur Frage eines „reverse domain hijackings“ seitens BMW fand das Panel keinerlei Anhaltspunkte.

In dieser Entscheidung zeigt sich ein deutlich anderer Umgang mit Kennzeichenrechten, als er von der deutschen Gerichtsbarkeit an den Tag gelegt wird und aufgrund der hiesigen Gesetzeslage richtiger Weise legen muss.

Die BMW-Entscheidung finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/525

Die wegweisende Oki-Data Entscheidung finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/527

Das Schiedsregelwerk für die australische Endung nebst Ergänzung findet man unter:
> http://www.auda.org.au/policy/audrp
> http://www.domain-recht.de/verweis/526

Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> http://www.domain-anwalt.de

Quelle: muepe.de, wipo.int

WIPO – CLIFFORD CHANCE SCHLÄGT JAMES BOND

Anders als BMW im vorher beschriebenen Fall war die Anwaltsfirma Clifford Chance mit Sitz in London im Streit um die rumänische Domain cliffordchance.ro erfolgreich, obwohl sie dabei mit James Bond im Clinch lag (WIPO Case No. DRO2011-0011).

Die Damen und Herren von Clifford Chance LLP in London, Großbritannien, vertreten von der erst im Juni 2011 gegründeten Partnerunternehmung Clifford Chance Badea SCA in Rumänien, waren nicht erfreut, dass die Domain cliffordchance.ro bereits seit März 2001 vergeben war: an James Bond – aus Manchester, Großbritannien. Und das, obwohl Clifford Chance Inhaberin von gleich zwei Marken ist: seit 1996 besitzt die Lawfirm eine Gemeinschaftsmarke, und seit 19. Juni 2006 auch eine rumänische Marke. Die Domain cliffordchance.ro wies keine MI6-Indiskretionen auf, sondern listete Werbung für andere Rechtsangebote, die freilich nichts mit der renommierten Lawfirm Clifford Chance zu tun hatten. Versuche von Clifford Chance, den Domain-Inhaber zu kontaktieren, verliefen erfolglos: James Bond meldete sich nie auf Anfragen, er war wahrscheinlich in geheimer Mission unterwegs. Demgemäß reagierte er auch nicht im Rahmen des Schiedsgerichtsverfahrens, das Clifford Chance bei WIPO einreichte.

Das Schweigen James Bonds machte es der Schiedsrichterin Beatrice Onica Jarka leicht: Aus ihrer Sicht ist die Domain der schon lange etablierten Marke der Antragstellerin zum Verwechseln ähnlich, die Domain-Endung kein unterscheidungskräftiges Merkmal. Dass der Domain-Inhaber James Bond irgendwelche berechtigten Interessen an der Nutzung des Domain-Namens habe, sei nicht erkennbar; vielmehr verweise die Domain auf andere Rechtsangebote, die mit Clifford Chance nicht in Zusammenhang stehen. Der Inhaber der Domain hat sich über die Domain keinen Namen gemacht und nutzt sie – als Parkingseite – geschäftlich. Freilich stellte sich die Schiedsrichterin die Frage, ob sich für die Antragstellerin Nachteile ergeben, weil sie erst zehn Jahre nachdem die Domain registriert ist, tätig wurde. Doch, meinte sie unter Verweis auf andere UDRP-Rechtsprechung, wirke sich dies nicht zu ihren Ungunsten aus: Das lange Zögern schwäche die Rechte des Anspruchstellers nicht. Vielmehr zeigten die Inhalte unter der Domain, dass der Domain-Inhaber um die Marke und die Reputation der Markeninhaberin wisse und die Domain deshalb gezielt registriert habe, um daran zu partizipieren. Und schließlich habe James Bond auf das Verfahren nicht reagiert. Das alles bestätigte für das Schiedsgericht, dass der Domain-Inhaber keinerlei berechtigte Interessen an der Domain habe. Da das Schiedsgericht zudem davon ausgeht, dass der Domain-Inhaber um die Rechte von Clifford Chance wissen musste, ging es von seinem bösgläubigen Verhalten aus. Die Schiedsrichterin gab am 28. November 2011 dem Antrag auf Übertragung der Domain statt.

Die WIPO-Entscheidung findet man unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/524

Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> http://www.domain-anwalt.de

Quelle: wipo.int

POKERBONUS.COM – JACKPOT FÜR US$ 110.508,–

Die vergangene Domain-Handelswoche zeigte zum Ausgang des Jahres nochmals ordentliche Preise. Mit pokerbonus.com für US$ 110.508,– (ca. EUR 82.469,–) zeigten sich zwei weitere .com-Domains im sechsstelligen Dollarbereich. Unter den Länderendungen sorgte krant.nl zum Preis von EUR 35.000,– für Farbe.

Überraschend steht seit langem einmal wieder eine niederländische Domain ganz vorne: krant.nl erzielte EUR 35.000,– und deklassierte damit alle anderen Beteiligten. Die britische Endung klinkte sich mit shapewear.co.uk bei US$ 12.265,– (ca. EUR 9.153,–) ein und zog weitere vier Domains mit sich. Die deutsche Endung vermochte da nicht mitzuhalten:

shapewear.co.uk – US$ 12.265,– (ca. EUR 9.153,–)
autobulbs.co.uk – US$ 7.887,– (ca. EUR 5.886,–)
mywebsite.co.uk – EUR 5.800,–
combiboilers.co.uk – US$ 4.000,– (ca. EUR 2.985,–)
onlinestorage.co.uk – US$ 3.600,– (ca. EUR 2.687,–)

videomakler.de – EUR 4.760,–
649.de – EUR 4.500,–
autozentrum.de – EUR 3.500,–
4free.de – EUR 2.500,–
tourismusumfrage.de – EUR 2.500,–
p-konto.de – EUR 2.380,–

archetypes.me – US$ 8.000,– (ca. EUR 5.970,–)
mystory.me – US$ 7.000,– (ca. EUR 5.224,–)
concrete.tv – US$ 6.500,– (ca. EUR 4.851,–)
jeux.eu – US$ 6.000,– (ca. EUR 4.478,–)
black.com.au – US$ 5.001,– (ca. EUR 3.732,–)
streetone.ch – EUR 3.500,–
dyrehuset.no – EUR 2.500,–
up.ly – US$ 3.200,– (ca. EUR 2.388,–)

Die neueren generischen Endungen waren in erwähnenswerten Zahlen nicht vertreten. Die Preise der älteren generischen Endungen waren zurückhaltend, wie gewohnt:

corporation.net – US$ 14.000,– (ca. EUR 10.448,–)
philanthrophy.net – US$ 10.000,– (ca. EUR 7.463,–)
notaire.org – EUR 4.800,–
amtel.net – EUR 3.900,–
medicinali.net – US$ 5.000,– (ca. EUR 3.731,–)
capitalists.org – US$ 4.788,– (ca. EUR 3.573,–)
onlineaccreditedcolleges.net – US$ 4.000,– (ca. EUR 2.985,–)
psychologue.net – US$ 3.500,– (ca. EUR 2.612,–)
lico.net – US$ 3.420,– (ca. EUR 2.552,–)
eastgame.net – US$ 3.209,– (ca. EUR 2.395,–)
ulink.org – US$ 2.888,– (ca. EUR 2.155,–)
payhub.net – US$ 2.688,– (ca. EUR 2.006,–)
perle.net – US$ 2.588,– (ca. EUR 1.931,–)
topofblogs.org – US$ 2.563,– (ca. EUR 1.913,–)
airlineticket.net – US$ 2.501,– (ca. EUR 1.866,–)
finanziert.net – EUR 1.590,–
businesslawfirm.net – US$ 2.088,– (ca. EUR 1.558,–)
portugalproperties.net – US$ 2.000,– (ca. EUR 1.493,–)
sunsea.net – US$ 2.000,– (ca. EUR 1.493,–)
fitnessstudio.org – US$ 1.997,– (ca. EUR 1.490,–)

Mit pokerbonus.com zu US$ 110.508,– (ca. EUR 82.469,–), lela.com zu US$ 100.463,– (ca. EUR 74.972,–) und sideeffects.com zu US$ 100.000,– (ca. EUR 74.627,–) lieferte .com gleich drei Domains im sechsstelligen Bereich. Zwei der Domains haben eine Vergangenheit: pokerbonus.com erzielte im Jahr 2009 US$ 85.000,– und konnte sich in einem dreijährigen Zeitraum also deutlich verbessern. Das ist freilich nichts im Vergleich zu sideeffects.com, die im März diesen Jahres bereits zu US$ 40.000,– den Inhaber wechselte. Die Preissteigerung liegt somit bei 150 Prozent.

pokerbonus.com – US$ 110.508,– (ca. EUR 82.469,–)
lela.com – US$ 100.463,– (ca. EUR 74.972,–)
sideeffects.com – US$ 100.000,– (ca. EUR 74.627,–)
livecloud.com – US$ 92.000,– (ca. EUR 68.657,–)
orangefield.com – US$ 75.000,– (ca. EUR 55.970,–)
clippings.com – US$ 26.000,– (ca. EUR 19.403,–)
mycrush.com – US$ 25.710,– (ca. EUR 19.187,–)
sawblade.com – US$ 25.116,– (ca. EUR 18.743,–)
runningoutlet.com – US$ 25.000,– (ca. EUR 18.657,–)
appempire.com – US$ 22.604,– (ca. EUR 16.869,–)
peepingtom.com – US$ 20.000,– (ca. EUR 14.925,–)
atavist.com – US$ 16.576,– (ca. EUR 12.370,–)
youbetpoker.com – US$ 14.000,– (ca. EUR 10.448,–)
bonnieandclyde.com – US$ 13.000,– (ca. EUR 9.701,–)
kitcheninc.com – US$ 13.000,– (ca. EUR 9.701,–)
cardiffairport.com – US$ 12.995,– (ca. EUR 9.698,–)
parkmodelhomes.com – US$ 12.696,– (ca. EUR 9.475,–)
energyswitch.com – US$ 12.500,– (ca. EUR 9.328,–)

Weitere Domain-Preise finden Sie unter:
> http://www.domain-spiegel.de

Quelle: dnjournal.com, sedo.de, thedomains.com

BAYREUTH – FORUM „GEISTIGES EIGENTUM IM INTERNET“

Die Universität Bayreuth lädt im Januar 2012 zum 8. Forum für Wirtschaft- und Medienrecht, das diesmal unter dem Titel „Der Schutz des Geistigen Eigentums im Internet“ steht, nach Bayreuth. Eine hochkarätige Besetzung ist garantiert.

Die Forschungsstelle für Wirtschafts- und Medienrecht FWMR der Universität Bayreuth veranstaltet vom 27. bis 28. Januar 2012 in Bayreuth das nunmehr „8. Bayreuther Forum für Wirtschafts- und Medienrecht“. Thema der Tagung ist „Der Schutz des Geistigen Eigentums im Internet“. Zwischen der Free Access-Bewegung im Hinblick auf wissenschaftliche Veröffentlichungen und dem Schutz geistigen Eigentums öffnet sich ein Spannungsfeld, das in dieser Tagung beackert wird. Die Veranstaltung beginnt am Freitagmorgen um 09.00 Uhr mit der Begrüßung durch Prof. Dr. Stefan Leible und Prof. Dr. Ansgar Ohly, Sprecher des DFG-Graduiertenkollegs Nr. 1148 „Geistiges Eigentum und Gemeinfreiheit“. Danach reihen sich Referate und Vorträge, die Fragen an das Urheberrecht im Zeitalter des Internets von vielerlei Seiten beleuchten, so etwa im Zusammenhang mit Streaming, dem Verbraucherschutz, dem Cloud-Computing und der Zugänglichmachung verwaister Werke. Die öffentliche Podiumsdiskussion am Freitagnachmittag wirft schließlich die umstrittene Frage nach einem Leistungsschutzrecht für Verleger auf.

Die Tagung „Geistiges Eigentum im Internet“ findet vom 27. bis 28. Januar 2012 im Tagungszentrum des Studentenwerks Oberfranken (Gebäude SWO/ZUV/Infopunkt 6) der Universität Bayreuth, Universitätsstraße 30 in 95447 Bayreuth, statt. Ein Tagungsentgelt wird nicht erhoben, weil die Tagung durch das DFG-Graduiertenkolleg mitfinanziert ist. Eine Teilnahmebestätigung nach § 15 FAO wird erteilt. Anmeldeschluss ist der 21. Januar 2012.

Weitere Informationen und Anmeldung unter:
> http://fwmr.uni-bayreuth.de/content/

Zum Flyer direkt gelangt man unter:
> http://fwmr.uni-bayreuth.de/content/120127_flyer.pdf

Quelle: leible.info

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