Newsletter-Ausgabe #590: November 2011

Themen: nTLDs – lohnt sich eine frühe Bewerbung? | ICANN – mutieren Registrare zur Domain-Polizei? | .xxx – bereits 80.000 Domains vergeben | TLDs – Neues von .fr, .no und .su | BGH – DENIC haftet weiterhin nur ausnahmsweise | 11.com – ein Fussballteam für US$ 525.000,- | Leipzig – Domain-Lunch der united-domains GmbH

nTLDs – lohnt sich eine frühe Bewerbung?

Die Internet-Verwaltung ICANN hat die Vorgaben für die Praxis im Umgang mit dem Bewerberhandbuch (Applicant Guide Book) weiter präzisiert: so soll eine möglichst frühe Bewerbung keinerlei Vorteile bringen. Doch darauf verlassen sollte man sich nicht.

Der Tag ist fix: ab dem 12. Januar 2012 um exakt 0.01 UTC (koordinierte Weltzeit) öffnet sich das Zeitfenster, innerhalb dessen Bewerbungen um eine neue globale Top Level Domain eingereicht werden können. Bis spätestens 29. März 2012 um 23.59 UTC muss sich dabei jeder Bewerber über das „TLD Application System“ (TAS) akkreditieren, um am weiteren Verfahren teilnehmen zu können; die Bewerbungsunterlagen können sodann bis zum 12. April 2012 um 23.59 Uhr UTC nachgereicht werden. Dies wirft bei allen mit dem Grundsatz „first come, first served“ vertrauten Bewerbern die Frage auf, ob mit einer möglichst frühzeitigen Akkreditierung und Einreichung der Bewerbungsunterlagen Vorteile verbunden sind. Doch das hat ICANN-Vize Kurt Pritz anlässlich des Dakar-Meetings in der vergangenen Woche ausdrücklich verneint: „Es spielt keine Rolle, ob man sich früher oder später im Verfahren bewirbt. Solange eine Bewerbung fristgemäß eingeht, hat sie die gleiche Chance wie jede andere auch“, so Pritz.

Da ICANN nicht mehr als 500 Bewerbungen auf einmal prüfen kann, und im Falle von mehr Bewerbungen diese in Blöcken abgearbeitet werden sollen, stellt sich die Frage, ob es taktisch klug ist, die Frist des 12. April auszuschöpfen. ICANN spielt mit dem Gedanken, per Los letztlich den Zufall entscheiden zu lassen, welcher Antrag zuerst geprüft wird, wobei identische oder ähnliche Endungen in der gleichen Runde geprüft werden sollen. Allerdings läuft insoweit noch eine rechtliche Prüfung, da ein solches System möglicherweise als Lotterie gewertet wird und damit illegal sein könnte; ähnliche Probleme machten im Jahre 2001 der Endung .biz zu schaffen und zwangen sie zu einem teuren Vergleich. Zudem könnten ganze Geschäftsmodelle so mancher Bewerbung scheitern, wenn die Konkurrenz eher zum Zug kommt; eine weitere Klagewelle wäre die Folge. Dass Pritz daher auch die Option eines „secondary time stamp“ erwähnt, kommt somit wohl nicht von ungefähr. Es sollte sich also kein Bewerber darauf verlassen, dass ihm die volle Bewerbungsfrist zur Verfügung steht.

Hinsichtlich des weiteren Ablaufs hat Pritz erneut bestätigt, dass sämtliche Bewerbungen am 1. Mai 2012 veröffentlicht werden. Zugleich beginnt sowohl die „GAC Advice Period“ als auch die „Objection Period“, mit der Dritten die Möglichkeit eröffnet wird, sich gegen eine Bewerbung zu wenden. Am 12. Juni 2012 startet dann die eigentliche Prüfung, die bis zum 12. November 2012 andauern wird. Vor Mai 2013 ist mit verbindlichen Ergebnissen nicht zu rechen; erste Registrierungen unter einer neuen Domain-Endung dürften daher frühestens Ende 2013 möglich sein.

Die nTLD-Seite von ICANN finden Sie unter:
> http://icann.org/newgtlds

Die aktuelle Fassung des Bewerberhandbuchs finden Sie unter:
> http://newgtlds.icann.org/applicants/agb

Quelle: icann.org, domainincite.com, eigene Recherche

ICANN – mutieren Registrare zur Domain-Polizei?

Die Internet-Verwaltung ICANN nimmt die bei ihr akkreditierten Domain-Registrare stärker in die Pflicht: auf Druck nationaler Regierungen müssen die Standard-Verträge neu verhandelt und zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen umgesetzt werden. Die Folgen für die Domain-Inhaber sind einschneidend.

Wer Domain-Namen mit generischer Endung an seine Kunden verkaufen will, kann dies üblicherweise auf zwei Arten tun: entweder als Wiederverkäufer oder unmittelbar als ICANN-akkreditierter Registrar; nur letztere haben direkten Zugang zu den von ICANN zugewiesenen generischen Top Level Domains. Voraussetzung für eine Akkreditierung ist jedoch ein Vertrag mit ICANN, dessen Inhalt im so genannten Registrar Accreditation Agreement (RAA) geregelt ist. Dieser Standard-Vertrag wurde zuletzt im Mai 2009 überarbeitet; vor dem Hintergrund erheblicher Veränderungen im Internet, der Zunahme von Cyberkriminalität und anderem Missbrauch des Domain Name System drängen jedoch vor allem nationale Regierungen der USA und Europas über den ICANN-Regierungsbeirat GAC (Governmental Advisory Committee) auf Änderungen. Insgesamt zwölf „high priority topics“ hatte eine Arbeitsgruppe ausgemacht, mit denen die Domain-Registrare zu zusätzlichen Schutzmaßnahmen verpflichtet werden sollten. Einigung konnte jedoch bis zuletzt nicht erzielt werden.

Nach zwei Jahren ergebnislosem Verhandeln ist dem GAC jetzt jedoch der Kragen geplatzt: anlässlich des ICANN-Meetings in Dakar wurde bekannt, dass bis spätestens März 2012 ein neues RAA vorliegen soll, in welchem die Empfehlungen der Arbeitsgruppe umgesetzt sind. Doch während einige der geforderten Änderungen hierzulande fast selbstverständlich sind, darunter eine Art Impressumspflicht und ein Verbot von Cybersquatting für Registrare, dürften andere Punkte so manchem Anbieter Bauchschmerzen bereiten. So sollen Registrare verpflichtet sein, im Fall von Missbrauchsfällen den Hinweisen glaubwürdiger Dritter nachzugehen und ICANN davon zu unterrichten; in der Praxis bedeutet dies nichts anderes als Tätigwerden auf Zuruf von Strafverfolgungsbehörden. Auch die so genannten „privacy/proxy services“ sind dem GAC ein Dorn im Auge; hier sollen die Registrare künftig verpflichtet sein, die Kontaktdaten des wahren Domain-Inhabers preiszugeben. Ferner sollen die Registrare bei falschen WHOIS-Daten nicht mehr frei entscheiden können, ob und wann sie Domains löschen, sondern dies fest binnen fixer Fristen umsetzen. Offen ist zudem, ob es bei den bisher öffentlich bekannten zwölf Punkten bleibt, oder sogar noch weitere Änderungen anstehen.

Elliot Noss, CEO des Registrars Tucows, kritisierte die geforderten Änderungen scharf. Für ihn seien sie der Versuch, Politik in interne Prozesse zu bringen und ICANN zu einer Art Internet-Polizei umzufunktionieren. Die US-Juristin Wendy Seltzer befürchtet dagegen einen Verlust von Privatheit für alle Domain-Inhaber und damit ein erhöhtes Risiko, dass Webseiten abgeschaltet werden. Allerdings dürften den meisten Registraren noch etwas Luft bleiben, bis die Änderungen – sollten sie beschlossen werden – greifen: da zahlreiche Registrar-Verträge erst 2009 verlängert wurden, müssten sie erst bei erneuter Verlängerung in drei oder vier Jahren auch Neuregelungen mit berücksichtigen.

Die vollständige 12-Punkte-Liste finden Sie unter (.pdf):
> http://www.domain-recht.de/verweis/501

Quelle: theregister.co.uk, domainincite.com

.xxx – bereits 80.000 Domains vergeben

Die Porno-Endung .xxx hat die Sunrise-Period mit über 80.000 Bestellungen und rund US$ 13.000.000,- Umsatz bestens hinter sich gebracht. Fragt sich, ob sie Vorbild für andere Endungen sein kann, oder zumindest Wegbereiter für die neuen Endungen.

ICM Registry, die Unternehmung, die hinter .xxx steht, verlautbarte in einer aktuellen Pressemeldung den Erfolg der Sunrise Period, nachdem sie diese kurzfristig am 28. Oktober 2011 aufgrund der großen Nachfrage um drei Tage verlängert hatte: insgesamt 78.938 Markennamen wurden als Domains vorbestellt, und weitere 1.524 Domains beruhen auf dem Gründerprogramm, bei dem Investoren ICM Registry bei der Finanzierung unterstützt haben und zugleich Domains vormerken konnten. Das ergibt zusammen 80.462 Domains. Bei Kosten von, wie domainnamewire.com berichtet, US$ 162,- pro Domain, die ICM Registry verlangte, kommen so etwa US$ 13 Mio. zusammen. Damit stellt ICM nach langen Jahren des Wartens schon jetzt eine Erfolgsgeschichte dar, die aber noch durch zwei weitere Registrierungsphasen weiter geschrieben werden wird. Kommende Woche, am 08. November 2011, beginnt die Landrush Period, bei der allerdings nur Erotik-Anbieter (Adult Sponsored Community) teilnehmen dürfen, um ihre Premium-Domains zu sichern oder in Kleinstauktionen um sie zu bieten. Am 06. Dezember 2011 steht dann die Endung allen offen: jeder, der im Erotik-Bereich tätig ist, kann dann eine .xxx-Domain registrieren, jeder andere durch Registrierung die Domain blockieren und so gegen Missbrauch schützen.

Ob .xxx damit Vorbild für neue Domain-Endungen ist, lässt sich nur schwer sagen. Die Bedingungen für .xxx sind denkbar verschieden von denen kommender Endungen. Sie steht für eine Industrie, die im Internet sehr aktiv ist, aber bisher kein Zuhause hatte. ICM Registry hat lange Jahre darum gekämpft, den Zuschlag für diese Endung zu erhalten, und hatte daher bereits Aufmerksamkeit aus der Internetszene. Glücklicherweise konnte .xxx jetzt, ein gutes Jahr vor den ersten neuen Endungen, starten, womit sich das Augenmerk ganz auf sie legte. Ende 2012, Anfang 2013 werden zig Endungen um Aufmerksamkeit kämpfen. Als Vorbild vermag .xxx vielleicht aber im Bereich PR und Marketing taugen, wie .co vor ihr. Ohne Investitionen in die Verbreitung der guten Nachricht werden nachfolgende Endungen es schwer haben. Doch zugleich liefert .xxx vielleicht auch eine andere Hilfestellung: Elliot Silver stellt auf elliotsblog.com Überlegungen über die Nachhaltigkeit und Veränderungen des Onlinenutzerverhaltens an. Die Pornoindustrie war in vielen Bereichen der Vorreiter, sei es Video, Internet oder Kreditkartennutzung im Internet: ohne die Porno-Industrie hätten sich die unterschiedlichen Kanäle nicht so schnell etablieren können. Schaut man nun auf das Nutzerverhalten, so kann man spekulieren, dass mehr Menschen direkt auf .xxx-Seiten gehen, als woanders im Netz nach einschlägigen Seiten zu suchen. In der Folge könnte das der Etablierung neuer Domain-Endungen Vorschub leisten, da die Menschen sich daran gewöhnen, spezielle Endungen anzulaufen, um die gewünschten Informationen zu finden. Es ist dies keine Sache, die über Nacht kommt, aber die neuen Endungen kamen ja auch nicht über Nacht.

Die Pressemitteilung von ICM-Registry finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/504

.xxx-Domains können Sie vorbestellen beispielsweise unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/475

Quelle: icmregistry.com, thedomains.com, domainnamewire.com, elliotsblog.com

TLDs – Neues von .fr, .no und .su

Haftstrafe für einen Impressumsverstoss: in Frankreich herrschen für Shopbetreiber raue Sitten. In Norwegen streitet die Registry dagegen mit dem Vermarkter einer inoffiziellen Subdomain, und die Sowjetunion lebt im Cyberspace weiter – hier unsere Kurznews.

Sie sind stolzer Inhaber einer .fr-Domain oder wenden sich geschäftlich an französisches Publikum? Dann sollten Sie darauf achten, dass Sie Ihren Informationspflichten genügen: wie das shopbetreiber-blog.de berichtet, muss nach Artikel 6. III-1 LCEN (Gesetz über elektronische Kommunikation) jede natürliche oder juristische Person, die einen Online-Kommunikations-Service in Frankreich anbietet, alle für ihre Identifikation erforderlichen Informationen zur Verfügung stellen. Über das in Deutschland bekannte Impressum hinaus müssen jedoch auch zusätzliche Pflichtinformation über den Provider vorgehalten werden; hierzu gehört der Name, die Adresse und Telefonnummer des Internetproviders. Zudem müssen die im Impressum enthaltenen Informationen in einem „offenen Standard“ bereit gestellt werden. Verstöße gegen diese Pflichten sind hart: Artikel 6. VI-2 LCEN sieht eine Sanktion von einem Jahr Haft und bis zu EUR 75.000,- Geldstrafe für einen einzelnen Verstoß vor.

In Norwegen ist um die Vergabe von Internetadressen unterhalb der inoffiziellen Subdomain .co.no ein Streit zwischen der Registry Norid und der Domain-Inhaberin Elineweb AS entbrannt. Vor etwa einem Jahr hatte Elineweb AS zusammen mit CoDNS BV, einem zum Luxemburger Registrar EuroDNS gehörenden Back-End Provider, begonnen, im Rahmen einer Sunrise-Period Vorbestellungen für Domains unterhalb von .co.no einzusammeln. Da die Registrierung von .no-Domains ausschließlich Unternehmen vorbehalten ist, die eine Niederlassung in Norwegen haben, könnte der .no-Namensraum so auch für Aussenstehende geöffnet werden. Doch das ist Norid ein Dorn im Auge, weshalb sich der Live-Start von .co.no verzögert hat. Und er dürfte sich weiter verzögern: über die Anwaltskanzlei Ræder DA hat Elineweb AS nun Klage erhoben, mit der ihre Rechte an dem Domain-Namen bestätigt werden sollen, so dass künftig ein reibungsloser Betrieb der Subdomains gewährleistet ist. Dieser Streit verdeutlicht das ganze Dilemma, das inoffiziellen Subdomains anhaftet: verliert der Inhaber seine Domain, geht dies zu Lasten aller Inhaber einer Subdomain. Eine Registrierung direkt unterhalb der Top Level Domain ist daher regelmäßig vorzuziehen.

Neues von .su, der Länderendung der politisch nicht mehr existenten Sowjetunion? Ja, Sie haben richtig gelesen: knapp 20 Jahre nach dem Kollaps der Supermacht sind immer noch an die 100.000 .su-Domains bei der Verwaltungsstelle Russian Institute for Public Networks (RIPN) registriert. Wer ebenfalls sein Stück Geschichte erhalten will, muss allerdings in Zukunft offener sein: wie der russische Registrar RU-CENTER mitteilt, müssen Interessenten seit dem 27. Oktober 2011 mit jedem Registrierungswunsch eine Kopie ihres Personalausweises mit einreichen, um sich zu identifizieren. Für die Verlängerung bestehender Registrierungen soll dies jedoch zumindest für Kunden von RU-CENTER nicht gelten. Die Registrierung selbst ist für jedermann möglich; mit umgerechnet etwa EUR 15,- pro Jahr und Domain über das Angebot von Nic.ru bleibt .su dabei eine günstige Domain.

Weitere Informationen zur Impressumspflicht in Frankreich finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/502

Weitere Informationen zu .co.no finden Sie unter:
> http://www.domain.co.no

Eine Registrierung von .su-Domains ist möglich zum Beispiel unter:
> http://nic.ru/dns/domain/en/su.html

Quelle: domain.co.no, nic.ru, eigene Recherche

BGH – DENIC haftet weiterhin nur ausnahmsweise

Die deutsche Domain-Verwaltung DENIC eG ist bei eindeutigen Namensrechtsverletzungen zur Löschung einer Domain verpflichtet. Der Bundesgerichtshof bestätigt damit ein Urteil des OLG Frankfurt am Main vom Juni 2010 (BGH, Urteil vom 27.10.2011, Az.: I ZR 131/10).

Der Freistaat Bayern bemerkte im Januar 2008, dass mehrere Domains mit Bezug zu den Regierungsbezirken Bayerns, darunter die Adressen regierung-mittelfranken.de, regierung-oberfranken.de, regierungunterfranken.de und regierung-oberpfalz.de, zu Gunsten mehrerer Firmen mit Sitz in Panama registriert worden waren. Der Freistaat Bayern sah sich hierdurch in seinem Namensrecht verletzt und erwirkte gegen den im Bundesgebiet ansässigen Admin-C ein rechtskräftiges Versäumnisurteil. Dieser gab jedoch seine Stellung noch während des Verfahrens auf, andere Personen folgten ihm als Admin-C nach. Versäumnisurteile gegen die Domain-Inhaberin konnten an die Anschrift des jeweiligen Admin-C nicht zugestellt werden. Der Freistaat wandte sich daraufhin an die DENIC und begehrte nach den Grundsätzen der Störerhaftung von dieser die Löschung der Domains. Damit konnte er sich vor dem LG Frankfurt/M (Urteil vom 16.11.2009, Az. 2-21 O 139/09) und dem OLG Frankfurt/M (Urteil vom 17.06.2010, Az. 16 U 239/09) durchsetzen. Das OLG Frankfurt/M öffnete den Weg zum Bundesgerichtshof, weil es der Sache grundsätzliche Bedeutung zumaß. DENIC nutzte die Möglichkeit und legte Revision zum BGH ein.

Der Bundesgerichtshof bestätigte die Vorinstanzen. Die Klägerin ist, nachdem DENIC die Domains gelöscht hatte, mittlerweile Inhaberin der fraglichen Domains und erklärte die Hauptsache für erledigt. Die DENIC schloss sich der Erledigungserklärung nicht an. Der BGH musste danach darüber entscheiden, ob die Klage ursprünglich begründet war und kam zu dem Ergebnis, dass ja und dass die Beklagte die Kosten des Rechtsstreits zu tragen habe. Der BGH orientierte sich, wie die Vorinstanzen auch, an der eigenen ambiente.de-Entscheidung (Urteil vom 17.05.2001, Az.: I ZR 251/99), wonach DENIC nur eingeschränkte Prüfpflichten treffe und bei einem Hinweis auf eine mögliche Rechtsverletzung Domains löschen muss, soweit die Rechtsverletzung offenkundig und für sie ohne weiteres feststellbar ist. Nach Auffassung des BGH lagen diese Voraussetzungen hier vor: „Bei den Namen, auf deren Verletzung der Kläger die DENIC hingewiesen hat, handelt es sich um offizielle Bezeichnungen der Regierungen bayerischer Regierungsbezirke. Aufgrund eines solchen Hinweises kann auch ein Sachbearbeiter der DENIC, der über keine namensrechtlichen Kenntnisse verfügt, ohne weiteres erkennen, dass diese als Domainnamen registrierten Bezeichnungen allein einer staatlichen Stelle und nicht einem in Panama ansässigen privaten Unternehmen zustehen.“

Die Urteilsbegründung des BGH liegt noch nicht vor. Stephan Welzel, Justiziar der DENIC, macht auf Nachfrage deutlich, dass der BGH offensichtlich an der ambiente.de-Rechtsprechung festhält. Warum in diesem Falle das Gericht von einer offenkundigen Rechtsverletzung ausgehe, werde sich erst den Entscheidungsgründen entnehmen lassen. Es solle, so Welzel weiter, nicht in Vergessenheit geraten, dass die Kernfrage des Rechtsstreits darauf gerichtet war, „ob DENIC eine Domain auch löschen muß, wenn ein rechtskräftiges Urteil lediglich gegen den Admin-C (und nicht gegen den Domaininhaber) vorliegt.“ Diese habe das OLG Frankfurt/M zu Recht verneint und so eine bedeutsame Entscheidung mit Präzedenzcharakter getroffen. Diese Kernfrage sei aber auch nicht mehr Gegenstand der Revision gewesen und wurde vom BGH in der mündlichen Verhandlung auch nicht angesprochen, so dass anzunehmen sei, der BGH werde der Feststellung des OLG nicht widersprechen. – In der Folge sollten sich also Klagen allein gegen den Inhaber einer Domain richten; der Admin-C steht laut Domainbedingungen der DENIC als Zustellungsbevollmächtigter zur Verfügung.

Die Pressemitteilung des BGH findet man unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/503

Sie finden das Urteil des OLG Frankfurt/M unter:
> http://openjur.de/u/52841.html

Sie finden das Urteil des LG Frankfurt/M unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/223

Die Domain-Bedingungen von DENIC findet man unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/505

Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> http://www.domain-anwalt.de

Quelle: bundesgerichtshof.de, eigene Recherche

11.com – ein Fussballteam für US$ 525.000,-

Die vergangene Domain-Handelswoche lieferte mit 11.com zu einem Preis von US$ 525.000,- (ca. EUR 377.698,-) ein Highlight, mehr aber war letzten Endes nicht drin. Weder unter den Länderendungen noch unter den generischen Endungen ergaben sich bemerkenswerte Preise.

Unter den Länderendungen stand einmal mehr die kolumbianische Endung mit eparking.co für US$ 7.000,- (ca. EUR 5.036,-) vorne, was damit zusammenhängen mag, dass diesmal kein .xxx-Kauf bekannt wurde. Ihr folgten mit moog.fr eine französische und mit onlineliga.de eine deutsche Domain, jeweils zum Preis von EUR 5.000,-. Zwei mexikanische .mx-Domains bekamen neue Inhaber, und auch eine chilenische .cl:

onlineliga.de – EUR 5.000,-
mobisave.de – EUR 4.000,-
hundeland.de – EUR 3.400,-
eurozaun.de – EUR 2.500,-
gojo.de – EUR 2.500,-
partnerfonds.de – EUR 2.000,-
bestatter-hannover.de – EUR 1.950,-

ha.co.uk – GBP 4.300,- (ca. EUR 4.898,-)
destiny.co.uk – GBP 3.700,- (ca. EUR 4.215,-)
henparties.co.uk – GBP 2.215,- (ca. EUR 2.523,-)

moog.fr – EUR 5.000,-
meristation.mx – US$ 6.000,- (ca. EUR 4.317,-)
licht.eu – EUR 4.000,-
nagelstudios.nl – EUR 4.000,-
matrimonios.cl – EUR 3.500,-
discipline.eu – EUR 2.950,-
bets.tv – US$ 3.999,- (ca. EUR 2.877,-)
voiturettes.fr – EUR 2.700,-
play.mx – US$ 2.900,- (ca. EUR 2.086,-)

Die neueren generischen Endungen schwiegen sich diesmal aus. Die Domain solitaire.net führte zum Preis von EUR 12.000,- die älteren generischen Endungen an. Ihr folgte in einigem Abstand ubo.org zum Preis von US$ 12.500,- (ca. EUR 8.993,-). Die Preise und Domain-Namen im Übrigen waren unspektakulär:

solitaire.net – EUR 12.000,-
ubo.org – US$ 12.500,- (ca. EUR 8.993,-)
healthcareinsurance.org – US$ 7.000,- (ca. EUR 5.036,-)
finish.org – US$ 5.000,- (ca. EUR 3.597,-)
synchrony.net – US$ 4.875,- (ca. EUR 3.507,-)
dear.org – US$ 3.500,- (ca. EUR 2.518,-)
limitless.net – US$ 3.500,- (ca. EUR 2.518,-)
salesjobs.org – US$ 3.500,- (ca. EUR 2.518,-)
autoexpress.net – US$ 3.488,- (ca. EUR 2.509,-)
roadworks.org – US$ 3.000,- (ca. EUR 2.158,-)
whitespaces.net – US$ 2.788,- (ca. EUR 2.006,-)
inlineskates.org – EUR 2.000,-
jpsa.net – US$ 2.643,- (ca. EUR 1.901,-)
operable.net – EUR 1.800,-
hoteljobs.org – US$ 2.500,- (ca. EUR 1.799,-)
isbc.net – US$ 2.500,- (ca. EUR 1.799,-)
negu.org – US$ 2.500,- (ca. EUR 1.799,-)
glassceiling.org – US$ 2.150,- (ca. EUR 1.547,-)
lcdtvs.net – US$ 2.000,- (ca. EUR 1.439,-)
openforum.net – US$ 2.000,- (ca. EUR 1.439,-)
trendspotter.org – US$ 2.000,- (ca. EUR 1.439,-)

Die Kommerz-Endung .com erfreute mit 11.com zum Preis von US$ 525.000,- (ca. EUR 377.698,-). Die Domain belegt damit nicht nur Platz fünf der diesjährigen Bestenliste, sondern gilt zugleich als teuerste gehandelte reine Zahlen-Domain. Im Jahr 2008 hatte sie bereits für US$ 188.888,- den Inhaber gewechselt. Auch die Domain o8.com wurde bereits schon einmal in 2008 gehandelt; seinerzeit erzielte sie US$ 11.150,-, jetzt konnte sie US$ 17.650,- (ca. EUR 12.698,-) verbuchen. Darüber hinaus hielten .com-Domains ein hohes Niveau im unteren Preisbereich:

11.com – US$ 525.000,- (ca. EUR 377.698,-)
whistlestop.com – US$ 45.250,- (ca. EUR 32.554,-)
cocomo.com – US$ 33.000,- (ca. EUR 23.741,-)
trisport.com – US$ 30.000,- (ca. EUR 21.583,-)
shersingh.com – US$ 25.000,- (ca. EUR 17.986,-)
chinaguide.com – US$ 20.000,- (ca. EUR 14.388,-)
cmchealth.com – US$ 20.000,- (ca. EUR 14.388,-)
averages.com – US$ 20.000,- (ca. EUR 14.388,-)
marketingland.com – US$ 20.000,- (ca. EUR 14.388,-)
9d.com – US$ 19.000,- (ca. EUR 13.669,-)
eflix.com – US$ 18.000,- (ca. EUR 12.950,-)
o8.com – US$ 17.650,- (ca. EUR 12.698,-)
z5.com – GBP 10.000,- (ca. EUR 11.391,-)
singhamuseum.com – US$ 15.120,- (ca. EUR 10.878,-)
bigfishusa.com – US$ 15.000,- (ca. EUR 10.791,-)
cloudmenu.com – US$ 15.000,- (ca. EUR 10.791,-)
23rd.com – US$ 14.300,- (ca. EUR 10.288,-)
whiskyadvocate.com – US$ 12.500,- (ca. EUR 8.993,-)
routing.com – US$ 12.500,- (ca. EUR 8.993,-)

Weitere Domain-Preise finden Sie unter:
> http://www.domain-spiegel.de

Quelle: dnjournal.com, sedo.de, thedomains.com

Leipzig – Domain-Lunch der united-domains GmbH

Der Starnberger Registrar united-domains GmbH veranstaltet am 22. November 2011 seinen Domain-Lunch zum ersten Mal in Leipzig. Domain-Experten, unter anderem von der united-domains GmbH, zu deren Projekten auch domain-recht.de zählt, führen in die Welt der strategischen Domain-Registrierung ein.

Die Veranstaltungsreihe, die sich allgemein an Domain-Inhaber und an Inhaber von Markenrechten, die mit ihren Marken und Produkten im Internet vertreten sind, richtet, macht zum ersten Male in der Leipzig Halt. Am 22. November 2011 geht es gegen 09.30 Uhr los mit der Begrüßung durch Daniel Dingeldey, der kurz über die Grundlagen der Domain-Registrierung spricht. Sodann gibt Sebastian Ritze einen Einblick in die „Ertragschancen und Reputationsrisiken durch Vertipper-Domains“, und Oliver Schwab verschafft im Anschluss einen Überblick über die unterschiedlichen „Strategien der Domain-Registrierung“. Den ersten Vortrag nach dem Mittagessen wird wieder ein Gastreferent übernehmen, der über Rechtsfragen der Domain-Registrierung referiert. Zum Schluss zeigt Daniel Dingeldey die neueren Entwicklungen bei den neuen Domain-Endungen auf. Danach stehen die Referenten bei Kaffee und Kuchen zu persönlichen Gesprächen gerne zur Verfügung.

Der erste „Leipziger Domain-Lunch“ findet am Dienstag, den 22. November 2011 ab 09.00 Uhr im Hotel Fürstenhof Leipzig, Troendlinring 8 in 04105 Leipzig, statt. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Die Teilnahmegebühr liegt bei EUR 99,- und umfasst dabei Snacks und Getränke, Mittagessen und Kaffee und Kuchen.

Weitere Informationen und Anmeldung unter:
> http://www.united-domains.de/workshops

Weitere Informationen unter:
> http://domainlunch.de

Quelle: united-domains.de

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