Newsletter-Ausgabe #592: November 2011

DNS – US-Regierung schreibt IANA-Vertrag aus | IPv6 – droht ein neues Daten-Waterloo? | TLDs – Neues von .asia, .nl und .info | BGH – der Admin-C haftet, oder doch nicht? | meet.me – Joint Venture küsst Domain wach | quotebaby.com – cooler Spruch für US$ 89.965,– | Leipzig – Domain-Lunch der united-domains GmbH |

DNS – US-REGIERUNG SCHREIBT IANA-VERTRAG AUS

Das US-Wirtschaftsministerium hat den sogenannten IANA-Vertrag neu ausgeschrieben: seit 4. November 2011 können sich US-amerikanische Organisationen um eine der Zentralfunktionen des Internets bewerben. Vieles spricht dafür, dass die Internet-Verwaltung ICANN erneut den Zuschlag erhält.

Die schlechte Nachricht für alle potentiellen Bewerber voraus: Geld von der US-Regierung kann der Gewinner nicht erwarten, im Gegenteil – zwischen fünf und sechs Mio. US-Dollar kostet der Betrieb der Systeme im Jahr. Jedoch winken die Schalthebel des Internets, da der IANA-Vertrag eine Reihe technischer Aktivitäten in Bezug auf das Domain Name System regelt, darunter die Wahrnehmung administrativer Aufgaben in Verbindung mit dem Root-Management, die Koordinierung der Zuteilung von Internetressourcen einschließlich der IPv4- und IPv6-Adressen, die Verwaltung von Codes und IP-Adressen bei verschiedenen Internet-Registries sowie – seit neuestem – die sogenannte Olson Time-Zone Database, eine Referenz-Datenbank für die weltweiten Zeitzoneninformationen. Seit dem Februar 2000 hat die Internet-Verwaltung ICANN die IANA-Aufgaben inne, der aktuelle Vertrag endet jedoch am 31. März 2012. Der neue Vertrag sieht laut Ausschreibung eine Laufzeit vom 1. April 2012 bis 31. März 2015 vor, wobei zwei jeweils zweijährige Verlängerungsoptionen bestehen.

Im Mittelpunkt der Ausschreibung steht ein „Statement of Work“ (SOW), das die Person und die Verantwortlichkeit des Vertragsinhabers umfangreich regelt. So muss er beispielsweise – zum erheblichen Missfallen der EU-Kommission – seinen Sitz in einem der 50 Staaten der USA haben und nach US-Recht errichtet worden sein. Vor allem aber muss er Sicherheit und Stabilität für eine der wichtigsten Kernressourcen des Internets gewährleisten, da der IANA-Vertrag mit erheblicher politischer und juristischer Macht ausgestattet ist; man denke nur an den spekulativen Fall, dass beispielsweise über Nacht der Betreiber einer Länderendung wie .de oder .at wechselt, oder die Name-Server-Daten geändert werden. Angesichts des mit viel Kritik verbundenen Wechsels des ehemaligen ICANN-Aufsichtsrat Peter Dengate Thrush zum TLD-Beratungsunternehmen Minds & Machines verlangt die Ausschreibung erstmals auch eine „conflicts of interest“-Regelung; vor allem die EU-Kommission zeigte sich darüber erfreut. Dass eine öffentliche Ausschreibung überhaupt erfolgen muss, hat sich ICANN nach Ansicht von Kieren McCarthy angesichts mangelnder Transparenz und Rechenschaft selbst zuzuschreiben. Allerdings deutet die enge Bindung des Vertragspartners an die US-Regierung, die Unsicherheit eines Wechsels, die Erfahrung und Kompetenz, aber auch die ausreichende Finanzierung darauf hin, dass sich ICANN erneut durchsetzen wird und auch weiterhin die IANA-Funktionen ausüben darf.

Potentielle Interessenten haben nun bis 12. Dezember 2011 um 16.00 Uhr (Eastern Standard Time) Gelegenheit, ihre Bewerbung einzureichen. Die umfangreichen Unterlagen stehen auf der Vergabe-Website der US-Regierung zum Download bereit. Wer allerdings Nachfragen hat, muss sich sputen: diese lässt die US-Regierung nur per eMail und noch bis zum morgigen Freitag ebenfalls bis 16.00 Uhr (Eastern Standard Time) zu.

Die Ausschreibungsunterlagen finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/508

Quelle: dot-nxt.com

IPV6 – DROHT EIN NEUES DATEN-WATERLOO?

Neue IP-Adressen ja, aber weniger Datenschutz nein: auf aktuelle Probleme im Zusammenhang mit der Einführung des IPv4-Nachfolgeprotokolls IPv6 haben Datenschützer hingewiesen. Dass der Umstieg auch völlig neue Chancen bietet, zeigt dagegen der Internetaktivist Lutz Donnerhacke auf.

Das Problem ist bekannt: dem Internet sind die Adressen ausgegangen. Genauer gesagt die IP-Adressen; sie werden jedem Gerät zugewiesen, das mit dem Internet verbunden ist. Sie machen es adressierbar und somit erst erreichbar. Zugleich bilden die IP-Adressen und das derzeit verwendete Protokoll IPv4 über das Domain Name System die Grundlage für jeden weltweit vergebenen Domain-Namen. Fast so alt wie dieses Problem ist auch seine Lösung: das IPv4-Nachfolgeprotokoll IPv6 steht seit Jahren in den Startlöchern und verspricht, einen neuen Raum von theoretisch 3,4 x 10 hoch 38 verschiedenen Adressen zu schaffen – eine nahezu unbegrenzte Anzahl neuer Adressen, die auch dem letzten Kühlschrank zu einem Internetanschluss verhelfen sollte.

Doch jede Lösung birgt auch neue Probleme. Im Fall von IPv6 rufen vor allem Datenschützer zur Wachsamkeit auf. Ihnen ist ein Dorn im Auge, dass die Zuteilung statischer IPv6-Adressen nicht nur vorübergehend, sondern dauerhaft die eindeutige Identifizierung eines Nutzers zulässt; dies führt etwa nach Ansicht von Peter Schaar, dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, zu Risiken für den Datenschutz und die Privatsphäre. Bisher verwalten die Provider einen Pool an Adressen, den sie ihren Nutzern temporär zuteilen und der daher wechselt. Anlässlich der 33. Internationalen Konferenz der Beauftragten für den Datenschutz und für die Privatsphäre in Mexico Stadt hat Schaar daher gemeinsam mit Institutionen aus Belgien, Kanada, dem Vereinigten Königreich und Mexiko eine Entschliessung veröffentlicht, in der sie Empfehlungen zum Umgang mit IPv6 geben. So müsse auch unter IPv6 die Nutzung temporärer und nicht-permanenter, dynamischer Adressen für alle Nutzer möglich bleiben. Der Einsatz dynamischer Adressen soll dabei für Endgeräte als Standardfunktion aktiviert werden. Ferner machen sie sich im Fall von Standortinformationen für die Nutzung der Dienste auf mobilen Geräten für mehr Schutz durch Verschlüsselung gegen ein rechtswidriges Abhören stark.

Für den Netzaktivisten Lutz Donnerhacke ist eine datenschutzrechtliche Forderung nach anonymer oder zumindest pseudonymer Kommunikation im Internet dagegen technische Illusion, schon weil jedes Datenpaket immer auch die Absenderadresse enthalten müsse. Aus seiner Sicht schafft IPv6 vielmehr neue Möglichkeiten; so kann man selbst im Fall eines Providerwechsels seine eigene IP-Adressen behalten, ist darunter erreichbar und kann damit kommunizieren. Der Nutzer kann überdies wählen, unter welchem Provider und an welchem Ort er gerade erscheinen will. Zudem gestatten feste IP-Adressen, dass gerade private Daten daheim, auf einem Rechner mit fester IP-Adresse, abgelegt und zum Abruf bereit gehalten werden; man muss dann lediglich den Zugang beschränken, und behält damit Hoheit über die eigenen Daten, ohne sie Dritten Preis zu geben. Ob er sich mit diesem Ansatz durchzusetzen vermag, bleibt abzuwarten.

Die Entschliessung von Peter Schaar finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/511

Den Kommentar von Lutz Donnerhacke finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/512

Quelle: heise.de, eigene Recherche

TLDS – NEUES VON .ASIA, .NL UND .INFO

Kaum rückt der 12. Januar 2012 näher, machen die Bewerber um eine neue globale Top Level Domain Ernst: Afilias hat angekündigt, sich um das chinesische Pendant zur Endung .info bewerben zu wollen. Das Kürzel .asia versucht dagegen, mit Kurz-Domains Kunden zu gewinnen, während .nl mit einer Urteilsdatenbank glänzt – hier unsere Kurznews.

DotAsia Organisation Ltd., Registry der Top Level Domain .asia, hat mit dem Antrag um Freigabe von bisher gesperrten Ein- und Zwei-Zeichen-Domains die erste Hürde genommen: wie die Internet-Verwaltung ICANN bekanntgab, liegt der Antrag bis zum 16. Dezember 2011 zur öffentlichen Stellungnahme aus. Die Verteilung der begehrten Kurzdomains soll im 3-Stufen-Modell aus einer Art Ausschreibung (Request for Proposals), Sunrise Period sowie einer Landrush-Period je mit Auktion erfolgen. Ausgenommen bleiben aber auch in Zukunft all jene Second Level Domains unterhalb von .asia, die einem Länderkürzel entsprechen, wie etwa de.asia oder at.asia. Einen ersten Vorstoss hatte DotAsia bereits im August 2011 gestartet; dass der Antrag nunmehr öffentlich ausliegt, gilt als sicheres Zeichen, dass ICANN dem Wunsch entsprechen wird. Der Endung täte ein bisschen Werbung sicherlich gut: nach nicht offiziell bestätigen Angaben waren am 1. November 2011 nur 194.885 .asia-Domains registriert; allein die japanische Länderendung .jp kommt dagegen auf über 1,2 Millionen Domains.

Sie haben ein Problem mit einer holländischen .nl-Domain oder benötigen einen Überblick über die Domain-Rechtsprechung bei unserem liebsten Fussball-Dauerrivalen? Die niederländische Registry SIDN (Stichting Internet Domeinregistratie Nederland) hält ein tolles Angebot bereit: unter domjur.nl finden Sie eine umfangreiche und kostenfrei zugängliche Rechtsprechungsdatenbank mit über 100 Entscheidungen. Erst kürzlich wurde das Angebot um eine Übersicht der Rechtsprechung von so genannten Domain-Mittlern ergänzt, konkret also zum Beispiel die Haftung von Foren-Managern und die Verpflichtung von Providern, einen Domain-Namen zu sperren. Eine Zusammenarbeit zwischen SIDN und der Tilburg University?s School of Law (TILT) gewährleistet ein dauerhaft hohes Niveau. Leider steht der Service aktuell nur in holländisch zur Verfügung; Übersetzungen sind nicht angekündigt.

Afilias, Registry der im Jahr 2000 neu eingeführten Top Level Domain .info, hat angekündigt, sich um die Einführung der chinesischen Variante bewerben zu wollen. Die Ankündigung erfolgt im Rahmen des nTLD-Programms von ICANN und rückt damit die bisher wenig beachteten internationalisierten Endungen ins Licht; auch für sie nimmt ICANN ab 12. Januar 2012 Bewerbungen entgegegen. Im Fall von .info will Afilias zunächst die IDN-Variante in traditionellem als auch vereinfachtem Chinesisch anbieten, und hat dabei die Einwohner des mit knapp 1,4 Milliarden grössten Landes der Erde im Visier. Damit könnten .info-Domains erstmals vollständig in chinesischer Landessprache registriert werden. Daher dürften auch VeriSign als Verwalter von .com und .net als auch .org-Verwalter PIR gezwungen sein, ihre IDN-Pläne zu intensivieren.

Weitere Informationen zur .nl-Rechtsprechungsdatenbank finden Sie unter:
> http://www.domjur.nl

Quelle: icann.org, sidn.nl, info.info

BGH – DER ADMIN-C HAFTET, ODER DOCH NICHT?

Die Frage der Haftung des Admin-C für .de-Domains ist endlich bis zum Bundesgerichtshof vorgedrungen, der am 09. November 2011 eine Entscheidung getroffen hat. Noch liegen die Entscheidungsgründe nicht vor, doch soviel steht fest: in bestimmten Fällen kann der Admin-C für die von einem Domain-Namen ausgehenden Rechtsverletzungen haftbar gemacht werden (Urteil vom 09.11.2011, Az.: I ZR 150/09).

Die Parteien streiten über die Kosten einer Abmahnung. Die Klägerin betreibt unter der Bezeichnung „Basler Haar-Kosmetik“ einen Versandhandel für Haarkosmetik, ist Inhaberin entsprechender Marken und einer Domain. Der Beklagte ist Admin-C für zahlreiche .de-Domains, deren Inhaberin eine Limited in England ist. Zu diesen zählte auch die Domain baslerhaarkosmetik.de, die unter einer Parking-Site Links zu Wettbewerbern der Klägerin anzeigte. Nach Aufforderung der Klägerin gegenüber dem Beklagten und der Inhaberin der Domain wurde diese gelöscht. Die Klägerin forderte vom Beklagten nun die vorgerichtlichen Kosten. Da der Beklagte deren Begleichung ablehnte, klagte die Klägerin vor dem Landgericht Stuttgart. Dieses meinte, der Admin-C hafte für die Markenrechtsverletzung und gab der Klage statt (Urteil vom 27.01.2009, Az.: 41 O 127/08 KfH). Gegen dieses Urteil legte der Beklagte Berufung ein und war vor dem OLG Stuttgart erfolgreich (Urteil vom 24.09.2009, Az.: 2 U 16/09). Das OLG Stuttgart meinte unter anderem, eine Haftung lasse sich aus einer offenkundig rechtsverletzenden Domain, die im Rahmen eines automatisierten, massenhaften Registrierungsverfahrens registriert wird, bei dem der Beklagte sich mit Vorab-Einwilligung als Admin-C zur Verfügung gestellt hat, nicht annehmen, da der Admin-C von der Registrierung der Domain gar keine Kenntnis hat. Das OLG Stuttgart ließ die Revision zu, da die Frage der Haftung des Admin-C in der obergerichtlichen Rechtsprechung nicht einheitlich gesehen wird, eine höchstrichterliche Klärung fehlt und die Frage auch grundsätzliche Bedeutung hat. Die Klägerin legte Revision zum Bundesgerichtshof ein.

Der Bundesgerichtshof verweist mit seinem Urteil die Sache an das OLG Stuttgart zurück. Die Urteilsgründe liegen noch nicht vor. In einer Pressemitteilung vom 09. November 2011 teilt der Bundesgerichtshof allerdings mit, der Anspruch auf Erstattung der Abmahnkosten hänge davon ab, ob der Klägerin im Zeitpunkt der Abmahnung ein Anspruch auf Löschung des Domain-Namens nicht nur gegen den Domain-Inhaber, sondern auch gegen den Beklagten als Admin-C zustand. Die Haftung des Admin-C macht der BGH von dem Verfahren abhängig, wie die Domains registriert werden, ob in diesem Prozess eine Überprüfung etwaiger Rechtsverletzungen stattfindet und ob der Admin-C Kenntnis davon hatte oder hätte haben müssen. Die Klägerin hatte vorgetragen, es würden freiwerdende Domains automatisiert und ohne irgendeine Rechtsprüfung auf die britische Unternehmung registriert. Die Haftung des Admin-C ergäbe sich dann, weil diese Verfahrensweise eine erhöhte Gefahr mit sich brächte, dass für den Domain-Inhaber rechtsverletzende Domain-Namen registriert werden.

Der Bundesgerichtshof wies die Sache an das Oberlandesgericht zurück, das noch klären muss, ob die von der Klägerin vorgetragenen besonderen Umstände vorliegen und der Beklagte davon Kenntnis hatte oder haben musste. Welche Konsequenzen dieses BGH-Urteil mit sich bringt, wird man erst vollständig ermessen können, wenn die Gründe vorliegen. Soweit sich die Haftung letzten Endes daraus ergibt, dass das System der britischen Unternehmung ein erhöhtes Risiko mit sich bringt, weil es blind Domains registriert, so ist das nachvollziehbar. Der Admin-C nähme dann billigend in Kauf, dass offensichtlich rechtsverletzende Domains registriert werden könnten. Anders dürfte die Situation für den Admin-C sein, der in einem automatisierten Verfahren für Domain-Inhaber eingetragen wird, die bewusst und entgegen einer vertraglichen Vereinbarung rechtsverletzende Domains registrieren. Maßgebend ist, was der Admin-C weiss oder hätte wissen müssen.

Die Pressemitteilung des Bundesgerichtshof findet man unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/510

Informationen zur Entscheidung des OLG Stuttgart (Urteil vom 24.09.2009, Az.: 2 U 16/09) finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/509

Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> http://www.domain-anwalt.de

Quelle: bundesgerichtshof.de, eigene Recherche

MEET.ME – JOINT VENTURE KÜSST DOMAIN WACH

Ein Joint Venture dreier Domain-Profis verkaufte die montenegrinische Domain meet.me zum Preis von US$ 450.000,– an einen Endabnehmer, der dort ein Online-Video-Konferenzsystem anbietet. Auch Länderdomains lassen sich demnach teuer verkaufen, vorausgesetzt, Domain-Name und -Endung ergeben zusammen etwas Neues.

Die im Sommer 2008 neu geschaffene Endung von Montenegro, .me, sorgte schon seinerzeit für Schlagzahlen, und einige Monate später, anlässlich einer Domain-Versteigerung von Moniker, für gute Preise: buy.me erzielte damals nette US$ 17.500,– (ca. EUR 13.780,-), loan.me US$ 15.000,– (ca. EUR 11.811,-) und die jetzt für US$ 450.000,– verkaufte meet.me US$ 5.890,– (ca. EUR 4.638,-). Inhaber von meet.me war das Joint Venture von Michael H. Berkins Firma Worldwide Media, Inc., dem Domain-King Rick Schwartz und Ammar Kubba, Geschäftsführer und Direktor für Geschäftsentwicklung von TrafficZ und Thought Convergence, Inc. Käufer der Domain ist kein weiterer Domainer, sondern ein Endkunde, ConferencePlus, führender Anbieter von webbasierten Videokonferenzen. ConferencePlus besitzt unter anderem bereits die derzeit nicht erreichbare meetme.com, doch das scheint für das Dienstleistungsfeld unzureichend, weshalb das Unternehmen meet.me zukaufte. Die Domain war ihm US$ 450.000,– wert, womit die Domain auf Platz 9 der Jahresbestenliste Eingang finden wird, gleich hinter den drei sechstplatzierten Domains, die je US$ 500.000,– erzielten.

Dieser Preis einer .me-Domain hat Signalwirkung. Die Preise, nicht nur für .me-Domains, dürften damit anziehen, was erklärtes Ziel der Verkäufer ist, und die damit andere in ihrem Eigentum befindliche .me-Domains aufwerten wollen. Das erfolgreiche Geschäft dürfte auf andere Länderendungen und sicher auch auf die künftigen neuen generischen Endungen ausstrahlen. Doch das heisst nicht, jede Länderdomain wird wertvoller und jede zukünftige Endung bringt wertvolle Domains mit sich. Wie Michael H. Berkins deutlich macht: die Endung .me ist sehr gut für einige Begriffe. Was viele nach wie vor nicht begreifen, ist: es kommt auf die richtige Domain für den richtigen Käufer an. Beides zusammen ergibt den Preis, wenn der Domain-Inhaber zu verhandeln versteht. Der Wert einer Domain kann, wie das Beispiel meet.me zeigt, auch in Abhängigkeit von der Endung in eklatanter Weise höher oder tiefer ausfallen. Es geht da nicht mehr um die Frage .com oder nicht .com. Die richtige Kombination von Name und Endung können einen ganz eigenen Wertfaktor bilden. Das dürfte auch für die kürzlich für US$ 100.000,– verkaufte local.ly gelten, bei der die Kombination aber nicht wirklich überzeugt.

Ehe man anlässlich der schönen runden Zahlen und Domains nun die Erwartungen zu hoch steckt: es gilt das Wort von Rick Schwartz, wonach Domaining Spekulation ist. Man investiert in die Zukunft. Dabei geht es nicht um Endungen. Es geht um solide Spekulationen, die sich nach einiger Zeit auszahlen. Dass das nicht immer klappt, zeigte Rick Schwartz‘ Kauf der Domain flowers.mobi. Er ersteigerte die Domain 2006 für US$ 200.000,-, bot später über fusu.com Anteile an der Domain an, um sie sodann, wie einer der Anteilseigner erklärt, „out from under all the shareholders for a song and a dance“ zu verkaufen. Nicht jede Endung hält also, was sie mit ihrer Einführung für Domain-Spekulanten verspricht.

Die Einschätzungen von Mihael Berkins finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/513

Weitere Domain-Preise finden Sie unter:
> http://www.domain-spiegel.de

Quelle: thedomains.com, ricksblog.com, eigene Recherche

QUOTEBABY.COM – COOLER SPRUCH FÜR US$ 89.965,-

Mit den beiden Domains quotebaby.com für US$ 89.965,– (ca. EUR 66.151,-) und edens.com für US$ 70.000,– (ca. EUR 51.471,-) waren die Preise in der vergangenen Domain-Handelswoche nicht besonders hoch. Das galt auch für die Länderendungen und andere generische Top Level Domains.

Die britische Endung .uk setzte sich diesmal vor allen anderen durch. Sie lieferte mit done.co.uk für US$ 23.000,– (ca. EUR 16.912,-) die teuerste Domain unter den Länderendungen. Ihr folgten weitere vier .co.uk-Domains. Südafrika überraschte mit bridge.co.za, die reichlich US$ 17.500,– (ca. EUR 12.868,-) erzielte. Die deutsche Endung .de betrat erst auf der Stufe von EUR 6.000,– mit der Domain idate.de das Feld, um sich sodann preislich bis hinunter auf EUR 2.400,– für feinschleifen.de abzuschleifen.

done.co.uk – US$ 23.000,– (ca. EUR 16.912,-)
tweak.co.uk – EUR 4.000,–
holidaysto.co.uk – EUR 2.500,–
injury-lawyers.co.uk – GBP 2.101,– (ca. EUR 2.453,-)
over50lifeinsurance.org.uk – GBP 2.000,– (ca. EUR 2.335,-)

bridge.co.za – US$ 17.500,– (ca. EUR 12.868,-)

idate.de – EUR 6.000,–
elternwissen.de – EUR 4.000,–
pizzaflyer.de – EUR 3.300,–
supergaz.de – EUR 2.800,–
zahn-klinik.de – EUR 2.499,–
feinschleifen.de – EUR 2.400,–

stock.tv – US$ 7.500,– (ca. EUR 5.515,-)
vendu.fr – EUR 3.500,–
david.me – US$ 4.200,– (ca. EUR 3.088,-)
voy.fr – EUR 3.000,–
villas.it – GBP 2.454,– (ca. EUR 2.865,-)
healthportal.ca – US$ 3.500,– (ca. EUR 2.574,-)
jufa.eu – EUR 2.500,–
casino-enligne.fr – US$ 3.000,– (ca. EUR 2.206,-)
lv.tv – US$ 3.000,– (ca. EUR 2.206,-)

Die neueren generischen Endungen waren in der vergangenen Woche nicht vertreten. So war das Feld für .org und .net offen, was sich für .org mit polarbear.org zum Preis von US$ 17.825,– (ca. EUR 13.107,-) und healthquest.org zum Preis von US$ 13.000,– (ca. EUR 9.559,-) auszahlte.

polarbear.org – US$ 17.825,– (ca. EUR 13.107,-)
healthquest.org – US$ 13.000,– (ca. EUR 9.559,-)
hotelreservation.net – US$ 9.500,– (ca. EUR 6.985,-)
stonegate.net – US$ 9.000,– (ca. EUR 6.618,-)
matchbox.net – US$ 7.500,– (ca. EUR 5.515,-)
drugrehabtreatment.net – US$ 6.000,– (ca. EUR 4.412,-)
essentialoils.net – US$ 5.257,– (ca. EUR 3.865,-)
bathroom.net – US$ 4.220,– (ca. EUR 3.103,-)
nutch.org – US$ 4.100,– (ca. EUR 3.015,-)
switch.net – US$ 3.655,– (ca. EUR 2.688,-)
phentermine.net – US$ 3.500,– (ca. EUR 2.574,-)
wireframes.org – US$ 3.125,– (ca. EUR 2.298,-)
wineworld.org – US$ 2.988,– (ca. EUR 2.197,-)
1percent.net – US$ 2.788,– (ca. EUR 2.050,-)
ehil.net – US$ 2.788,– (ca. EUR 2.050,-)
egowall.org – US$ 2.500,– (ca. EUR 1.838,-)
iphoto.net – US$ 2.450,– (ca. EUR 1.801,-)
sportingbet.net – US$ 2.400,– (ca. EUR 1.765,-)
theartist.org – US$ 2.388,– (ca. EUR 1.756,-)
gwct.org – US$ 2.290,– (ca. EUR 1.684,-)

Die Preise bei .com blieben im fünfstelligen Bereich, wobei quotebaby.com für US$ 89.965,– (ca. EUR 66.151,-) einfach nur geparkt ist, und edens.com für US$ 70.000,– (ca. EUR 51.471,-) einen Endkunden erreichte: Edens & Avant entwickeln, besitzen und betreiben „community-oriented shopping places“. Und obwohl keine hochpreisigen Domains unter .com gehandelt wurden, waren die sonstigen Ergebnisse unter .com gar nicht schlecht:

quotebaby.com – US$ 89.965,– (ca. EUR 66.151,-)
edens.com – US$ 70.000,– (ca. EUR 51.471,-)
emedia.com – US$ 60.000,– (ca. EUR 44.118,-)
write.com – US$ 60.000,– (ca. EUR 44.118,-)
fijiislands.com – US$ 58.830,– (ca. EUR 43.257,-)
2800.com – US$ 30.000,– (ca. EUR 22.059,-)
blackburn.com – US$ 25.000,– (ca. EUR 18.382,-)
leicester.com – US$ 25.000,– (ca. EUR 18.382,-)
ulster.com – US$ 25.000,– (ca. EUR 18.382,-)
wolverhampton.com – US$ 25.000,– (ca. EUR 18.382,-)
academi.com – EUR 17.800,–
commercialproperties.com – US$ 23.500,– (ca. EUR 17.279,-)
realestatelaw.com – US$ 21.500,– (ca. EUR 15.809,-)
sora.com – US$ 21.300,– (ca. EUR 15.662,-)
inspiredgiving.com – US$ 20.000,– (ca. EUR 14.706,-)
edublogs.com – US$ 18.000,– (ca. EUR 13.235,-)
lanyard.com – US$ 18.000,– (ca. EUR 13.235,-)
berrys.com – US$ 17.750,– (ca. EUR 13.051,-)

Weitere Domain-Preise finden Sie unter:
> http://www.domain-spiegel.de

Quelle: dnjournal.com, sedo.de, thedomains.com

LEIPZIG – DOMAIN-LUNCH DER united-domains GmbH

Der bereits angekündigte Domain-Lunch des Starnberger Domain-Registrars united-domains GmbH am 22. November 2011 in Leipzig widmet sich unter anderem auch Markenschutzstrategien im Hinblick auf die anstehende Einführung neuer Domain-Endungen.

Neue Zeiten, neue Herausforderungen: mit den neuen Domain-Endungen (new gTLDs) implementiert ICANN verschiedene Schutzmechanismen für Rechte-Inhaber. Wo sie greifen und wie sie funktionieren, zeigen und erklären die Fachleute von united-domains anlässlich des ersten Domain-Lunch in Leipzig. Daneben finden sich die altbekannten Themen der Veranstaltungsreihe Domain-Lunch, die sich allgemein an Domain-Inhaber und an Inhaber von Markenrechten richtet, die mit ihren Marken und Produkten im Internet vertreten sind.

Am 22. November 2011 geht es um 09.30 Uhr los mit der Begrüssung durch Daniel Dingeldey, der kurz über die Grundlagen der Domain-Registrierung spricht und in die Entwicklung der neuen Domain-Endungen einführt. Alsdann gibt Sebastian Ritze einen Einblick in die „Ertragschancen und Reputationsrisiken durch Vertipper-Domains“, und Oliver Schwab verschafft im Anschluss einen Überblick über die unterschiedlichen „Strategien der Domain-Registrierung“. Den ersten Vortrag nach dem Mittagessen wird Rechtsanwalt Dr. Mathis Hoffmann (Jena) übernehmen, der über Rechtsfragen der Domain-Registrierung referieren wird. Zum Schluss geht Daniel Dingeldey in die Details der Schutzmechanismen bei den neuen Domain-Endungen. Danach stehen die Referenten bei Kaffee und Kuchen zu persönlichen Gesprächen gerne zur Verfügung.

Der erste „Leipziger Domain-Lunch“ findet am Dienstag, 22. November 2011 ab 09.00 Uhr im Hotel Fürstenhof Leipzig, Troendlinring 8 in 04105 Leipzig, statt. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Die Teilnahmegebühr beträgt EUR 99,– und umfasst dabei Snacks und Getränke, Mittagessen sowie Kaffee und Kuchen.

Weitere Informationen und Anmeldung unter:
> http://www.united-domains.de/workshops

Weitere Informationen unter:
> http://domainlunch.de

Quelle: united-domains.de

Abonnieren Sie unseren Newsletter

Der Domain-Newsletter von domain-recht.de ist der deutschsprachige Newsletter rund um das Thema "Internet-Domains". Unser Redeaktionsteam informiert Sie regelmäßig donnerstags über Neuigkeiten aus den Bereichen Domain-Registrierung, Domain-Handel, Domain-Recht, Domain-Events und Internetpolitik.

Mit Bestellung des Domain-Recht Newsletter willigen Sie darin ein, dass wir Ihre Daten (Name und E-Mail-Adresse) zum Zweck des Newsletterversandes in unseren Account bei der Optimizly GmbH (vormals Episerver GmbH), Wallstraße 16, 10179 Berlin übertragen. Rechtsgrundlage dieser Übermittlung ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a) der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen, indem Sie am Ende jedes Domain-Recht Newsletters auf den entsprechenden Link unter "Newsletter abbestellen? Bitte einfach hier klicken:" klicken.

Top