Newsletter-Ausgabe #585: September 2011

Themen: nTLDs – ICANN zündet PR-Feuerwerk | Bundestag – Websperrengesetz vor der Aufhebung | TLDs – Neues von .ng, .org und .london | nTLDs – Beckstrom auf Promo-Tour | DENIC – Domain-Kündigung nur nach Abmahnung | Down under – Australien erobert Spitzenplatz | Oktober – 11. Starnberger IT-Forum in Feldafing

nTLDs – ICANN zündet PR-Feuerwerk

PR-Offensive bei ICANN: im Zuge der Einführung neuer generischer Top Level Domains hat die Internet-Verwaltung ein Marketingfeuerwerk gezündet. Neben einer neuen Informationswebsite sorgt vor allem eine nochmals überarbeitete Fassung des Bewerberhandbuchs für Gesprächsstoff.

Sie haben eine Frage rund um die neuen Domain-Endungen? ICANN gibt die Antwort: unter icann.org/newgtlds erwartet Sie eine Microsite, die Neulingen wie Domain-Experten als reichhaltige Informationsquelle dienen soll. Das Angebot ist Teil der insgesamt vier Monate dauernden „Global Awareness Campaign“, mit der die Welt auf die bevorstehende Revolution im Internet hingewiesen werden soll. Neben zahlreichen Texten und Graphiken setzt ICANN auch auf Videos in unterschiedlichen Sprachen, um die weltweite Aufmerksamkeit zu gewinnen. Ein ausgedehnter Medienbereich soll zudem helfen, die Presse als Multiplikator zu gewinnen und die nTLD-Botschaft unters Volk zu bringen.

Den Kern des neuen Informationsangebots bildet jedoch die überarbeitete Version des Bewerberhandbuchs (Applicant Guide Book). Die Änderungen in der inzwischen achten Fassung des Werks sind zahlenmäßig überschaubar und beschränken sich zumeist auf Details. Die wohl wichtigste Modifikation betrifft die Anmeldung über das „TLD Application System“ (TAS); demnach muss sich jeder Bewerber in der Zeit zwischen 12. Januar 2012 um 0.01 UTC (koordinierte Weltzeit) bis spätestens 29. März 2012 um 23.59 UTC akkreditieren, um am weiteren Verfahren teilnehmen zu können. Die Bewerbungsunterlagen können dann bis längstens 12. April 2012 um 23.59 UTC nachgereicht werden. Diese zeitliche Lücke trägt dem Umstand Rechnung, dass es allein mit der Akkreditierung über das TAS nicht getan ist, sondern mit der Bewerbung beispielsweise auch die Gebühr einbezahlt werden muss. Daneben konnte sich sowohl das IOC als auch das Rote Kreuz mit der Forderung nach Aufnahme einer Sperrregelung in das AGB durchsetzen, so dass knapp 40 ausgewählte Begriffe wie etwa „olympic“ oder „redcross“ gar nicht erst registriert werden dürfen; praktische Bedeutung dürfte dies kaum haben, zumal naheliegende Varianten wie „olympics“ aus nicht bekannten Gründen nicht auf der Sperrliste stehen.

Allerdings sollte sich niemand darauf verlassen, dass es sich um die letzte Version des Bewerberhandbuchs handelt. So weist ICANN ausdrücklich darauf hin, dass beispielsweise gerade die Frage von internationalisierten Domain-Namen mit nur einem Zeichen sowie die Unterstützung von Bewerbern aus Entwicklungsländern diskutiert werde; bei letzterem setzt ICANN nicht zuletzt auf gegenseitige Unterstützung innerhalb der Community. Auch ICANN-CEO Rod Beckstrom schreibt, dass mit „Veredelungen“ zu rechnen sei. Dem lässt sich entnehmen, dass mit revolutionären Änderungen nicht mehr zu rechnen ist; potentielle Interessenten um eine neue Domain-Endung können sollten sich daher spätestens jetzt ans Werk machen.

Die nTLD-Seite von ICANN finden Sie unter:
> http://icann.org/newgtlds

Die aktuelle Fassung des Bewerberhandbuchs finden Sie unter:
> http://newgtlds.icann.org/applicants/agb

Eine Zusammenfassung aller aktuellen Änderungen im Bewerberhandbuch finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/484

Quelle: icann.org, domainincite.com, eigene Recherche

Bundestag – Websperrengesetz vor der Aufhebung

Showdown für das Zugangserschwerungsgesetz: der Bundestag hat am 21. September 2011 in erster Lesung über die Aufhebung des umstrittenen Websperrengesetzes beraten. Zum Zünglein an der Waage könnte der Bundesrat werden.

Am 23. Februar 2010 trat das „Gesetz zur Erschwerung des Zugangs zu kinderpornographischen Inhalten in Kommunikationsnetzen“ (Zugangserschwerungsgesetz) in Kraft, das durch die Einführung von Sperrlisten mit so genannten vollqualifizierten Domain-Namen die Grundlage für die Bekämpfung kinderpornographischer Angebote im Internet bieten sollte. Zum praktischen Einsatz kamen die umstrittenen Sperrlisten nie; im April 2011 beschloss der Koalitionsausschuss stattdessen, der Errichtung einer solchen Sperrinfrastruktur eine Absage zu erteilen. Am Mittwoch vergangener Woche begann nun der Bundestag, in erster Lesung über ein „Gesetz zur Aufhebung von Sperrregelungen bei der Bekämpfung von Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen“ zu beraten; erwartungsgemäß nutzten sämtliche Fraktionen nochmals die Gelegenheit, um ihren Standpunkt zu verdeutlichen. So räumte Ansgar Heveling (CDU/CSU) ein, dass das Gesetz sicherlich nicht optimal sei; zugleich wies er jedoch darauf hin, dass die Polizeigesetze der Länder das Sperren von Internetseiten bisher, jetzt und auch in Zukunft auf gesetzlicher Grundlage zur Gefahrenabwehr erlauben würden.

Lars Klingbeil von der SPD-Fraktion gestand in seiner Rede zu, dass die Entscheidung, das Zugangserschwerungsgesetz zunächst für ein Jahr nicht anzuwenden, als Verstoß gegen den Grundsatz des Vorrangs des Gesetzes gemäß Artikel 20 Abs. 3 GG bewertet werden könne; die ersatzlose Aufhebung des Gesetzes finde daher die Zustimmung der SPD. Zugleich fordere man jedoch eine verbesserte Ausstattung von Behörden und eine Verbesserung der Zusammenarbeit auf nationaler und internationaler Ebene, um die Löschung kinderpornographischer Netzinhalte zeitnah und effektiv durchzusetzen. Sebastian Blumenthal von der FDP rief in Erinnerung, dass die geplanten Sperrmaßnahmen leicht zu umgehen und für die eigentliche Bekämpfung von kinderpornographischen Inhalten völlig ungeeignet war; er kündigte an, dass seine Fraktion der Aufhebung zustimmen werde. Halina Wawzyniak (Die Linke) als auch Konstantin von Notz (Bündnis90 / Die Grünen) betonten ihre Erleichterung über das längst fällige Aufhebungsgesetz und kritisierten ebenfalls nochmals die verfassungsrechtlich unhaltbare Aussetzung eines geltenden Gesetzes. Auch sie kündigten für ihre Fraktionen an, der Aufhebung zuzustimmen.

Parlamentarischen Spielregeln folgend schließt sich an die erste Lesung nun Arbeit in den ständigen Ausschüssen an, die mit Abgeordneten aller Fraktionen besetzt sind; deren Empfehlungen bilden die Grundlage für die zweite Lesung im Plenum. Nach einer allgemeinen Aussprache folgt in der Regel im Rahmen der dritten Lesung die Schlussabstimmung und die Zuleitung des Gesetzes an den Bundesrat. Die Ländervertreter haben bisher angekündigt, der Aufhebung zwar grundsätzlich zustimmen, sich jedoch eine Hintertür offenhalten zu wollen: im Rahmen einer Evaluierung solle geprüft werden können, ob sich die Tendenz zum raschen und wirksamen Löschen fortsetzt. Wann mit einer endgültigen Entscheidung zu rechnen ist, ist bisher nicht absehbar.

Das Plenarprotokoll der ersten Lesung finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/485

Das Zugangserschwerungsgesetz finden Sie unter:
> http://www.gesetze-im-internet.de/zugerschwg/index.html

Die Empfehlungen des Bundesrates finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/449

Quelle: bundestag.de, eigene Recherche

TLDs – Neues von .ng, .org und .london

New York, Paris, Berlin und jetzt auch London: die legendäre Metropole an der Themse hat ihre Bemühungen um die Städte-Domain .london unterstrichen. Nigeria dagegen will dem Länderkürzel .ng einen frischen Schub verpassen, während sich .org über viel Vertrauen freuen darf – hier die Kurznews.

Die nigerianische Domain-Verwaltung Nigeria Internet Registration Authority (NIRA) geht in die Offensive: nach Angaben des CEO Ope Odusan will NIRA die in Nigeria ansässigen Unternehmen darauf drängen, sich künftig unter .ng im Internet zu präsentieren. Der Wechsel zu .ng ist Teil des „Vision 20:2020“-Programms der nigerianischen Regierung, um der Wirtschaft neuen Schub zu geben. Dabei habe man entdeckt, dass zum Beispiel in Österreich die Länderendung .at mit EUR 13,5 Mio. zur eigenen Wirtschaft beigetragen hat. Zudem erhofft sich NIRA, dass eine grössere Verbreitung von .ng das Image des Landes aufpolieren, Arbeitsplätze schaffen und ausländische Investoren anziehen könne; bisher litt das Image des Landes vor allem an dem fast schon legendären „Nigeria-Scam“. Markeninhaber sollten diese Entwicklungen im Blick halten: mit einem Anstieg der Registrierungszahlen nehmen in der Regel auch die Kennzeichenrechtsverletzungen zu; vorbeugende Registrierungen könnten daher sinnvoll sein.

„In .org we trust“ – mit dieser Abwandlung eines unter anderem auf US-Münzen geprägten Spruchs vermeldet die .org-Verwaltung Public Interest Registry (PIR) stolz, dass Domains unter der eigenen Endung vor allem in Krisenzeiten als verlässlicher Anlaufpunkt und seriöse Informationsquelle dienen. Im Rahmen einer Umfrage unter 1.000 US-Bürgern (531 weiblich, 469 männlich) will PIR ermittelt haben, dass .org im Vergleich zu identischen Inhalten unter .com, .net und .info für 41 Prozent als vertrauenswürdig gilt; die zweitplatzierte .com käme demgegenüber lediglich auf 22 Prozent. Für immerhin 25 Prozent der Befragten wären jedoch alle Endungen gleich vertrauenswürdig. Müsste ein US-Bürger eine Domain zu seinem Lieblingsthema wählen, würden sogar 47 Prozent auf .org setzen. Auch wenn einzelne Ergebnisse der Umfrage als fragwürdig anzusehen sind (wieso gilt die gerade bei nüchternen Technikern beliebte Endung .net nur für zwei Prozent der Befragten als vertrauenswürdig?), punktet die Endung .org einmal mehr mit ihrem Ursprung als Top Level Domain für gemeinnützige Projekte; dass .org ebenso wie .com oder .info völlig frei von jedermann registriert werden kann, sollte man aber nicht vergessen.

Die britische Metropole London hat ihre Bemühungen um eine eigene Top Level Domain unterstrichen. Wie die Werbeagentur London & Partners bestätigte, werde London eine entsprechende Bewerbung bei ICANN einreichen und sich damit ähnlichen StädteInitiativen zum Beispiel aus New York, Paris, Sydney, Rom und Berlin anschließen. Im ersten Schritt will die Werbeagentur die Vorteile einer Endung .london analysieren, technische und wirtschaftliche Geschäftsmodelle erarbeiten und Gespräche mit potentiellen Registry-Betreibern führen; als Kandidat hierfür werden unter anderem die .uk-Verwaltung Nominet und der Subdomain-Betreiber CentralNic Ltd. gehandelt. Die bei ICANN wichtige Unterstützung von behördlicher Seite ist gesichert: Boris Johnson, Bürgermeister von London, hat sich zu .london bekannt. Dass erste Registrierungen von .london-Domains bereits anlässlich der Olympiade möglich sind, die vom 27. Juli bis 12. August 2012 in London stattfindet, gilt jedoch allein wegen des Prüfungszeitraums für TLD-Bewerbungen als ausgeschlossen.

Quelle: africasciencenews.org, ngrguardiannews.com, pir.org, londonandpartners.com, domainincite.com

nTLDs – Beckstrom auf Promo-Tour

Die Internet-Verwaltung ICANN macht Werbung für die neuen Domain-Endungen. CEO Rod Beckstrom ist für zwei Monate in der Welt unterwegs, um die gute Neuigkeit zu verbreiten. Im Zuge der PR-Tour für die neuen Domain-Endungen machte er auch in Berlin Halt.

London und Paris lagen bereits hinter Beckstrom und seiner Entourage. Beim Berlin-Besuch Beckstroms am vergangenen Donnerstag gab eine Podiumsdiskussion den Auftakt, an der unter der Leitung von Moderator Björn Sievers (Edelmann) auch Oliver Süme (eco Verband und .hamburg) und Jamie Hedlund (ICANN, Vice President of Government Affairs) teilnahmen. Hier tauschte man die dem rund zwanzigköpfigen Auditorium bereits bekannten Informationen aus. Leider war das eigentliche Zielpublikum, die potentiellen Bewerber und Rechtsberater um newgTLDs, nicht anwesend. Die Presse war aufgrund des Papstbesuchs überwiegend verhindert.

Rod Beckstrom sah es im Gespräch als wichtige Aufgabe an, das Führungspersonal von Unternehmen über die Einführung neuer Endungen zu informieren. Das aber sei letzten Endes nicht Aufgabe von ICANN, da ICANN selbst keine Bewerbungen um neue Endungen akquiriere. ICANN sehe sich als Verwaltung, die Wahlmöglichkeiten offeriere. Welche Unternehmungen diese auf welche Weise nutzen, sei Sache des jeweiligen Bewerbers um eine Endung. Bei der Frage nach der Anzahl der zu erwartenden Bewerbungen hielt sich Beckstrom zurück: ICANN wisse nicht, wie viele Bewerbungen Anfang kommenden Jahres eingereicht würden; man könne aber, das habe ihm sein Team bei ICANN versichert, 1.000 Bewerbungen im Rahmen des Evaluationsverfahrens per anno bearbeiten.

Im Laufe des Tages zeigte sich Rod Beckstrom auch in den Räumen von dotBerlin, wo das kaum eine Woche zuvor gegründete Berlin-Chapter der ISOC (Internet Society, eine Organisation, die die Verbreitung des Internet fördert) einen Empfang gab. Beckstrom selbst ist seit vielen Jahren ISOC-Mitglied beim Chapter San Francisco (Bay Area) und zeigte sich hoch erfreut über die Initiative in Berlin. Den Abschluss des Tages machte ein von eco eV organisiertes informelles Dinner, an dem Vertreter der Internetbranche in Deutschland teilnahmen. Hier konnte man zwischen den Gängen des Dinners Fragen an den CEO stellen. Rod Beckstrom machte im Laufe des Abends klar, dass das Applicant Guidebook (AGB) in der aktuellen Fassung vom 19. September 2011 fertig sei. Allenfalls würden noch kleinste Änderungen vorgenommen; insbesondere die Organisation der Unterstützung von Bewerbern aus Schwellenländern und mit geringen Mitteln treibe ICANN noch um. Die Frage, ob zukünftig auch Ein-Zeichen-TLDs zugelassen werden, habe man auf eine spätere TLD-Einführungsrunde verschoben.

Man kann darüber streiten, ob diese Form der Road-Tour Rod Beckstroms zur Bekanntmachung des in gut drei Monaten, am 12. Januar 2012, sich öffnenden Bewerbungsfensters der richtige Weg ist. Immerhin verbreitete sich die Agenturmeldung der einzig anwesenden Journalistin in den deutschen Medien. Die von Bloomberg gemachte Aufzeichnung der Diskussionsrunde scheint auch eine Woche danach noch nicht online zu sein. Alles in allem lässt sich nur wiederholen: für jeden potentiellen Bewerber wird die Zeit knapp. Unter dem Gesichtspunkt ist die Werbetour von ICANN vielleicht doch zu spät und zu wenig in den Medien.

Quelle: eigene Recherche

DENIC – Domain-Kündigung nur nach Abmahnung

Das Amtsgericht Frankfurt/M hat in einem einstweiligen Verfügungsverfahren die Kündigung zweier Domains durch die DENIC eG wegen Nichterreichbarkeit des Inhabers verhindert (Beschluss vom 14.07.2011, Az.: 30 C 1549/11 (47)). Das Gericht kommt zum Ergebnis, dass DENIC, bevor sie Domain-Verträge wegen Nichterreichbarkeit kündigen kann, den Inhaber abmahnen muss. Wie das gehen soll, wenn der Inhaber nicht erreichbar ist, bleibt unklar.

Die Antragsgegnerin DENIC konnte den Antragsteller, den Inhaber von zwei .de-Domains, nicht erreichen. Wir gehen davon aus, dass die in das WHOIS eingetragenen Daten des Antragstellers nicht korrekt waren, oder er dort postalisch nicht erreichbar war. Wie dem auch sei, das nahm DENIC, nach deren Registrierungsbedingungen korrekte Adressdaten in das WHOIS-Verzeichnis eingetragen werden müssen, zum Anlass, die fraglichen Domains des Antragsteller wegen „Nichterreichbarkeit“ zu kündigen und die Löschung einzuleiten. Hiergegen wandte sich der Antragsteller per einstweiliger Verfügung.

Dieser gab das Amtsgericht Frankfurt/M statt. Der Richter geht davon aus, dass eine fristlose Kündigung wegen „Nichterreichbarkeit“ ohne vorherige Abmahnung unwirksam ist und verweist dabei auf § 314 Absatz 2 BGB, der die Kündigung von Dauerschuldverhältnissen aus wichtigem Grund regelt. Nach dieser Regelung muss der fristlosen Kündigung wegen der Verletzung einer Vertragspflicht eine Abmahnung vorausgehen. Hier hatte die DENIC vor Kündigung der Registrierungsverträge nicht abgemahnt, weshalb die Kündigung unwirksam sei. Die einstweilige Verfügung war auch geboten, weil mit Löschung der Domains Tatsachen geschaffen würden, da die Domains sogleich von Dritten würden registriert werden können. Mithin gab der Richter dem Antrag des Antragstellers, der glaubhaft machen konnte, dass tatsächlich er Inhaber der Domains ist, statt, befristete die einstweilige Verfügung aber bis 31. März 2012, damit der Sachverhalt und Rechtsstreit im Rahmen eines Hauptsacheverfahrens geklärt werden kann.

Folge dieser Entscheidung ist, dass DENIC in Fällen unrichtiger WHOIS-Daten, bei denen der Domain-Inhaber auch über den Domain-Registrar, der die Domain-Registrierung vermittelt, nicht erreichbar ist, keine Kündigung durchführen kann. Denn wenn der Domain-Inhaber, gegebenenfalls über seinen Admin-C, nicht erreichbar ist, so kann er auch nicht abgemahnt werden (es kann aber auch die Kündigung nicht zugehen, was Voraussetzung für deren Wirksamkeit ist). Damit liegt ein „Catch 22“ vor. DENIC kann allenfalls die Domain dekonnektieren. Doch die Kosten der Domain-Verwaltung bleiben bestehen und häufen sich an. Die Lösung des Gerichts mag juristisch in Ordnung gehen, aber praktisch ist sie sehr unbefriedigend.

Die Entscheidung finden Sie unter:
> http://openjur.de/u/172698.html

Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> http://www.domain-anwalt.de

Quelle: openjur.de

Down under – Australien erobert Spitzenplatz

Die vergangene Domain-Handelswoche drehte wieder einmal den Spieß um: teuerster Domain-Name war mit der australischen in vestmentproperty.com.au zum Preis von AUD 125.001,- (ca. EUR 91.657,-) eine Länderendung. Erst mit deutlichem Abstand meldete sich .com mit xueqiu.com für runde US$ 100.000,- (ca. EUR 72.993,-). Die sonstigen generischen Endungen brachten keine Highlights.

Mit investmentproperty.com.au zum Preis von AUD 125.001,- (ca. EUR 91.657,-) positionierte sich die australische Endung nicht nur unter den Länderendungen an die Preisspitze. Daneben konnte auch die eher schwache snowboards.com.au zum Preis von AUD 5.889,- (ca. EUR 4.318,-) den Eindruck kaum schmälern. Überraschend stark und an zweiter Position unter den Länderendungen war die montenegrinische Länderendung .me mit business.me (EUR 40.000,-). Die deutsche Endung bot lediglich mit der Zwei-Zeichen-Domain lf.de für EUR 14.000,- ein brauchbares Ergebnis, während die britische Endung .uk nichts auszurichten wusste.

investmentproperty.com.au – AUD 125.001,- (ca. EUR 91.657,-)
snowboards.com.au – AUD 5.889,- (ca. EUR 4.318,-)

business.me – EUR 40.000,-

lf.de – EUR 14.000,-
labdiscount.de – EUR 2.500,-

forecast.co.uk – US$ 9.750,- (ca. EUR 7.117,-)
nilecruises.co.uk – EUR 3.000,-

bet365.ch – GBP 2.350,- (ca. EUR 2.683,-)
wpdimensie.nl – EUR 5.500,-
juegabingo.es – EUR 5.400,-
maigrir.ch – EUR 4.850,-
eltern-ratgeber.be – EUR 4.403,-
fool.es – EUR 3.500,-
adviesnetwerk.nl – EUR 2.500,-
dealextreme.es – EUR 2.500,-
dieetplein.nl – EUR 2.500,-
fruta.es – EUR 2.400,-
ss.by – EUR 2.200,-
rakuten.be – US$ 3.000,- (ca. EUR 2.190,-)

Die neueren generischen Endungen lieferten lediglich zwei erwähnenswerte Domains, die preislich wie gewohnt nicht überzeugten:

pokerist.info – EUR 3.750,-
onlinegames.biz – EUR 2.000,-

Die älteren generischen Endungen hielten mit Preisen ebenfalls hinter dem Berg. Mit stromanbietervergleich.org für EUR 10.115,- setzte sich ein deutscher Begriff an die Spitze, dem an dritter und den folgenden Positionen weitere deutschsprachige Domains folgten:

stromanbietervergleich.org – EUR 10.115,-
mathgames.net – US$ 8.500,- (ca. EUR 6.204,-)
solaranlage.org – EUR 6.000,-
kfzversicherung-vergleich.net – EUR 3.500,-
solarenergie.net – EUR 3.100,-
netpoker.net – US$ 3.424,- (ca. EUR 2.499,-)
stacks.net – US$ 2.788,- (ca. EUR 2.035,-)
gratisproben.org – EUR 2.000,-
bagua.org – US$ 2.630,- (ca. EUR 1.920,-)
directprint.net – US$ 2.588,- (ca. EUR 1.889,-)
digitalsky.net – US$ 2.509,- (ca. EUR 1.831,-)
callgirls.org – US$ 2.350,- (ca. EUR 1.715,-)
openfuture.org – US$ 2.286,- (ca. EUR 1.669,-)
goodmoney.org – US$ 2.280,- (ca. EUR 1.664,-)
agewell.org – US$ 2.200,- (ca. EUR 1.606,-)
simracing.net – US$ 2.188,- (ca. EUR 1.597,-)
davoice.net – US$ 2.100,- (ca. EUR 1.533,-)
datto.net – US$ 2.088,- (ca. EUR 1.524,-)
risksolutions.net – US$ 2.088,- (ca. EUR 1.524,-)
wearethepeople.org – US$ 2.088,- (ca. EUR 1.524,-)

Die Königsendung musst sich gegen Australien geschlagen geben, liefert aber gleichwohl mit xueqiu.com zum Preis von runden US$ 100.000,- (ca. EUR 72.993,-) eine hochpreisige Domain, die in der Jahresliste auf Platz 37 positioniert ist. Danach wurden die Preise merklich dünner, wobei mit der zweitplatzierten gaz.com mit EUR 40.000,- eine schwache Parking-Lösung bezahlt wurde.

xueqiu.com – US$ 100.000,- (ca. EUR 72.993,-)
gaz.com – EUR 40.000,-
stepout.com – US$ 30.000,- (ca. EUR 21.898,-)
travelup.com – US$ 25.000,- (ca. EUR 18.248,-)
madeinfrance.com – US$ 15.000,- (ca. EUR 10.949,-)
sosg.com – US$ 15.000,- (ca. EUR 10.949,-)
personalizedornaments.com – US$ 14.000,- (ca. EUR 10.219,-)
boote.com – EUR 10.000,-
metro-properties.com – EUR 10.000,-
etechnologies.com – US$ 11.750,- (ca. EUR 8.577,-)
toushay.com – US$ 11.000,- (ca. EUR 8.029,-)
quq.com – US$ 10.500,- (ca. EUR 7.664,-)
cocinalatina.com – US$ 10.000,- (ca. EUR 7.299,-)
thepod.com – US$ 10.000,- (ca. EUR 7.299,-)
windu.com – US$ 10.000,- (ca. EUR 7.299,-)

Weitere Domain-Preise finden Sie unter:
> http://www.domain-spiegel.de

Quelle: dnjournal.com, sedo.de, thedomains.com

Oktober – 11. Starnberger IT-Forum in Feldafing

Wie immer kurzfristig lädt die Niteflite Networxx GmbH aus dem oberbayerischen Feldafing zum Starnberger IT-Forum am 5. Oktober 2011. Diesmal steht das Thema „BYOD (bring your own device) – die Büchse der Pandora?“ auf der Agenda.

IT-Sicherheit ist diesmal die Frage: „Mitarbeiter sollen oder wollen statt der firmeneigenen IT-Geräte ihre privaten Systeme in den Unternehmen verwenden dürfen – bestes Beispiel sind hier sicherlich iPhone, iPad & Co. Was aber bedeutet das konkret für die IT- und Sicherheitsabteilungen? Wie müssen Sie auf diese Anforderungen reagieren? Gibt es in Ihrem Unternehmen schon den Bedarf und die Nachfrage nach einer BYOD-Strategie, oder kommen Sie dieser sogar schon nach?“

Beim 11. Starnberger IT-Forum präsentieren die Gastgeberin Niteflite Networxx GmbH und ihr Partner Aruba Networks WLAN-Lösungen, wie man die Geräte der eigenen Mitarbeiter sicher in das Unternehmensnetz einbindet und unter anderem VoIP sowie Location Tracking implementieren kann. Zudem werden „best practice“-Lösungen aus verschiedenen Branchen vorgeführt.

Die Veranstaltung findet diesmal in den Schulungsräumen der Niteflite Networxx GmbH, Eugen-Friedl-Str. 6 in 82340 Feldafing, statt. Die Veranstaltung beginnt am 05. Oktober 2011 um 17.00 Uhr; ab 20.00 Uhr gibt es einen Imbiss nebst einer offenen Diskussion. Die Teilnahme ist kostenlos. Die Anzahl der Plätze ist begrenzt.

Weitere Informationen und Anmeldung unter:
> http://www.starnberger-it-forum.de

Quelle: nnxx.de

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