Newsletter-Ausgabe #583: September 2011

Themen: ICANN – gefährdet die EU das nTLD-Programm? | Tweetname – Domain-Registrierung per Tweet | TLDs – Neues von .id, .eco und .uk | LG Köln – ISP haftet nicht als Störer | DomainTheft.org – Datenbank gegen Domain-Diebe | findinsurance.com – sicher für US$ 50.500,- | Nic.at – IT-Businesstalk in Salzburg

ICANN – gefährdet die EU das nTLD-Programm?

Die Europäische Kommission plant einen radikalen Kurswechsel für das Domain Name System (DNS): wie Kieren McCarthy, CEO der Konferenzreihe .next, enthüllt, soll der Einfluss nationaler Regierungen nachhaltig gestärkt werden. Vor allem dem gesamten nTLD-Programm drohen einschneidende Veränderungen.

In sechs „informal background papers“ getauften Hintergrundpapieren, die .next exklusiv veröffentlicht hat und die von Gerard de Graaf (Generaldirektion Informationsgesellschaft) ofbar mit Unterstützung von EU-Kommissarin Neelie Kroes stammen sollen, spricht sich die Kommission de facto für eine Regierungskontrolle über das DNS innerhalb der nächsten zwölf Monate aus. Praktisch jeder Aspekt ICANNs, vom Umgang mit Personal über das nTLD-Programm bis zur Verwaltung von ccTLDs, soll unter die Lupe genommen werden. So greift ein Papier beispielsweise ganz konkret die Einflussmöglichkeiten von Regierungen auf die Einführung neuer Endungen auf und schlägt vor, den Modus des „Early Warning“, mit dem der Regierungsbeirat Governmental Advisory Committee (GAC) jeden Bewerber frühzeitig auf Bedenken aufmerksam machen kann, um eine Regelung zu ergänzen, dass der Bewerber dann zusätzlich die Unterstützung der relevanten Community nachweisen muss. Im Fall, dass beispielsweise Saudi-Arabien Bedenken gegen .gay hätte, müsste der Bewerber also den Beleg erbringen, dass er auf eine ausreichende Unterstützung bei Schwulen und Lesben bauen kann – ein nahezu unkalkulierbares Risiko. Da eine solche Regelung kaum mehr in das Bewerberhandbuch aufgenommen wird, soll die anstehende Verlängerung des IANA-Vertrags genutzt werden, um eine entsprechende Klausel einzubauen.

Darüber hinaus soll ICANN etwaige Bedenken des GAC gegen eine neue Top Level Domain nur noch dann überstimmen können, wenn juristische oder technische Gründe dies verlangen – was praktisch kaum der Fall sein dürfte. Der Block der gesperrten Begriffe, die von einer Registrierung als Domain generell ausgenommen sind, soll des weiteren auf jedes Wort ausgedehnt werden, das eine Regierung wünscht. Nach Meinung von Domain-Blogger Kevin Murphy nahezu despotische Züge trägt die Forderung, dass jede Domain bei ernsthaften öffentlichen Bedenken suspendiert werden müsse; eine Unterstützung der Revolution in Ägypten durch Facebook und Twitter hätte somit faktisch mit einem Abschalten der Adressen sanktioniert werden können. Und auch die wechselseitige Beteiligung zwischen Registries und Registraren ist der Kommission ein Dorn im Auge; hier solle ICANN eine neue Aufsichtsbehörde schaffen, deren Entscheidungen vor Gericht angegriffen werden können.

Zusammenfassend charakterisieren sowohl Murphy als auch Professor Milton Mueller von der Syracuse University die Pläne der EU-Kommission als Schandmal für die Freiheit und Offenheit des Internets, wie man sie aus dem Iran oder China, nicht aber aus Europa erwartet hätte. Eine Reaktion des US-Wirtschaftsministeriums, unter dessen formaler Aufsicht ICANN steht, war bisher nicht zu erhalten. Dass hinter verschlossenen Türen jedoch ein heftiger Machtkampf tobt, wird einmal mehr klar.

Die Hintergrundpapiere der EU kann man bei dot-nxt.com einsehen, soweit man dort einen kostenlosen Account einrichtet:
> http://news.dot-nxt.com/2011/08/31/ec-papers-analysis

Quelle: dot-nxt.com, domainincite.com

Tweetname – Domain-Registrierung per Tweet

Domains registrieren per Tweet: mit dem Motto „der schnellste Weg, um Domain-Namen zu kaufen“ wirbt ein neuer Anbieter unter dem Namen Tweetname für Registrierungen per Kurznachricht. Wir haben uns das Angebot einmal näher angesehen.

Es klingt faszinierend einfach: einmal mit den persönlichen Angaben samt Kreditkartendaten bei Tweetname registrieren, schon kann jeder beim Kurznachrichtendienst Twitter registrierte Nutzer loslegen. Ein simpler Tweet des gewünschten Begriffs samt Wunsch-Endung an „@tweetname“ reicht, um – zumindest im Werbevideo – nur Sekunden später die Nachricht zu erhalten, ob eine Domain noch frei ist. Ist das der Fall, wird die Domain automatisch, also ohne weitere Bestätigung und ohne jeden weiteren Zwischenschritt, für den Nutzer registriert; andernfalls erhält man die Nachricht, dass sie bereits vergeben ist. Die Gebühren bewegen sich im Rahmen zwischen US$ 9,95 (.com, .net, .org und .us), US$ 11,95 (.name, .biz und .info), US$ 21,95 (.me) sowie US$ 83,95 (.xxx) pro Jahr und Domain.

Schade ist, dass Tweetname mit Informationen über den Anbieter geizt. Über die Website herauszufinden ist lediglich, dass man mit eNom, dem weltweit zweitgrößten Registrar, zusammenarbeitet. Unklar bleibt auch, ob das Unternehmen den Nutzer oder sich selbst als Inhaber einträgt. Der Wegfall einer nochmaligen Bestätigung nach Auffinden der gewünschten Domain verleitet zudem zu einem kopflosen Registrierungsverhalten, da nicht jede freie Domain gleich registriert werden soll – es mag ja auch noch bessere geben. Vor allem aber kritisieren Domainer, dass die eigentliche Registrierung offenbar per Hand mit zeitlicher Verzögerung über einen (menschlichen) Dritten erfolgt; angesichts der Erfahrungen in der Vergangenheit läuft der Nutzer daher bei besonders attraktiven Adressen Gefahr, dass sich der Registrar dazwischenwirft und den Domain-Namen für sich registriert. Nimmt man dieses Risiko in Kauf, wird man kaum einen einfacheren Weg der Domain-Registrierung finden.

Abschliessend können und wollen wir uns einen Hinweis auf MyDomains nicht verkneifen: die von der united-domains AG (deren Projekt dieser Newsletter ist) kostenlos angebotene App erlaubt die Recherche beliebiger Suchbegriffe unter aktuell mehr als 150 Domain-Endungen. Parallel prüft die App die Verfügbarkeit eines Begriffs in den gängigen Social Networks wie eBay, Facebook oder Twitter sowie den größten Marken-Datenbanken wie jener des Deutschen Patent- und Markenamts. Wer eine oder mehrere freie Domain findet, kann sie über die App direkt bei united-domains.de registrieren; auch die Anmeldung als Neukunde ist mobil möglich. Die App läuft auf dem iPhone, iPod touch sowie dem iPad (iOS 4.0 oder höher).

Weitere Informationen zu Tweetnames finden Sie unter:
> http://tweetname.com

Weitere Informationen zu MyDomains finden Sie unter:
> http://itunes.apple.com/de/app/mydomains/id419872176?mt=8

Quelle: thedomains.com, eigene Recherche

TLDs – Neues von .id, .eco und .uk

Domain-Sperre auf Wunsch der Staatsanwaltschaft: die britische Registry überlegt, den Strafverfolgern ein neues Sperrwerkzeug an die Hand zu geben. In Indonesien will man sich dagegen dem Weltmarkt öffnen, während das Fundament der .eco-Bewerber ins Wanken gerät – hier die Kurznews.

Sie kommen frisch vom Bali-Urlaub zurück und hätten gern eine indonesische .id-Domain als Andenken mit ins Gepäck gesteckt? Gut möglich, dass Ihnen bald geholfen werden kann. Nach einer Pressemitteilung der GMO Internet Group, die auch an der Einführung der Marken-Endungen .canon und .hitachi beteiligt ist, hat man von der Pengelola Nama Domain Internet Indonesia (PANDI) den Auftrag zum Betrieb des Länderkürzels übertragen bekommen. GMO soll ein stabiles und sicheres Registry-System aufbauen und Vergaberegeln nach internationalen Standards einführen, um die Domain weltweit zu vermarkten. Dazu gehört vor allem die Öffnung der Second Level Ebene; bisher ist .id nur unterhalb einer von offiziell acht Subdomains wie .co.id oder .net.id erhältlich. Die Vermarktung soll sich dabei auf .id-Domains zu dem Schlüsselwort „identification“ oder „identity“ konzentrieren. Der Registry-Wechsel soll im Oktober 2011 beginnen; wann die weltweite Vermarktung startet, ist bislang noch offen.

Noch gar nicht eingeführt und schon in Gefahr: die geplante neue generische Top Level .eco, für die es mit Dot Eco LLC und Big Room Inc. bereits zwei öffentlich bekannte Interessenten gibt, droht sich in den Details des Bewerberhandbuchs (Applicant Guidebook) zu verstricken. Wie der französische Domain-Spezialist Jean Guillon mitteilt, ist eine zwischenstaatliche Organisation nach Ziffer 3.2.2.2 des Handbuchs berechtigt, eine Bewerbung zu blockieren, wenn die Organisation ihrerseits zur Registrierung als .int-Domain berechtigt ist. Voraussetzung dafür ist, dass die Organisation entweder Teil der Vereinten Nationen ist oder in deren Generalversammlung einen so genannten Beobachterstatus genießt. Dies wiederum trifft auf die Economic Cooperation Organization zu, die von der Türkei, dem Iran und Pakistan etabliert wurde. Auch wenn der Domain-Name eco.int bisher unregistriert ist, könnte diese Organisation eine Endung .eco blocken. Gleiches würde übrigens für eine Städte-Domain .basel gelten, wie die Domain basel.int bestätigt, und auch dem Roten Kreuz böte sich dank redcross.int eine bisher wohl unbeachtete Blockademöglichkeit. Ob davon Gebrauch gemacht wird, bleibt abzuwarten.

Die britische Länderverwaltung Nominet plant einschneidende Änderungen ihrer Vergabebedingungen: nach einem Vorschlag einer internen Arbeitsgruppe soll die Registry berechtigt sein, .uk-Domains auf Anfordern von Strafverfolgungsbehörden auch ohne vorherige gerichtliche Überprüfung zu suspendieren, sofern sie zu schwerwiegenden kriminellen Zwecken genutzt werden. Die Behörde müsse lediglich vortragen, dass die Maßnahme angemessen, notwendig und dringend sei. Als schwerwiegend zählen alle Taten, die im „Serious Crime Act 2007“ genannt werden, darunter Betrug und Körperverletzung, aber auch Phishing und die Nutzung von Botnets. Ausgenommen sein sollen lediglich jene Fälle, in denen die Meinungsfreiheit einen zentralen Aspekt der Auseinandersetzung bildet. Von der Suspendierung betroffene Domain-Inhaber sollen sich mit einer neu einzuführenden Beschwerde wehren können. Bis 20. September 2011 hat zunächst die Öffentlichkeit Gelegenheit zur Stellungnahme; am Folgetag will die Arbeitsgruppe dann weiter erörtern und den Vorschlag sodann im Oktober 2011 an Nominet zur Entscheidung vorlegen.

Quelle: prweb.com, circleid.com, nominet.org.uk

LG Köln – ISP haftet nicht als Störer

Das Landgericht Köln hat in einer aktuellen Entscheidung die Position von Internetzugangsprovidern (ISP) gegenüber der Tonträgerindustrie und die Verletzung ihrer Rechte untersuchen dürfen (Urteil vom 31.08.2011, Az.: 28 O 362/10). Im Ergebnis sind ISP nicht verantwortlich für die Rechtsverletzungen, die deren Kunden gegenüber der Tonträgerindustrie begehen.

Die Klägerinnen, Tonträgerhersteller, sehen sich durch das Angebot von Musikstücken zum kostenlosen Download in Internettauschbörsen (Filesharing) und anderen Internetdiensten, die Zugang zu Internettauschbörsen vermitteln, in ihren Rechten verletzt. Sie forderten die Beklagte, einen Internetzugangsprovider, auf, die Verletzungen von Rechten der Klägerinnen durch Dritte zu unterlassen, indem die Beklagte bestimmte IP-Adressen sperrt. Die Beklagte lehnte das indes ab; sie ging davon aus, dass sie nicht als Störer für etwaige Rechtsverletzungen hafte, da sie einfach nur Zugangsprovider und ein technisch neutraler Dienstleister sei.

Das Landgericht Köln sah den Internetzugangsprovider nicht in der Haftung und wies die Klage ab. Die Klägerinnen können, so das LG Köln, auf Grundlage des Urheberrechts (§ 97 Abs. 1 UrhG) von der Beklagten nicht die Sperrung bestimmter IP-Adressen oder Domain Name Server (DNS) verlangen. Die Beklagte ist nicht als Störer für die von ihren Kunden begangenen Rechtsverletzungen verantwortlich. Im Hinblick auf die Störerhaftung liegt zwar eine adäquat kausale Handlung vor, doch bedarf es einer wertenden Betrachtung, bei der die bloße technische Dienstleistung der Beklagten sowie der Umstand, dass eine Sperrung ein massiver Eingriff wäre, einfließt und die zu dem Ergebnis führen würde, dass die Grundsätze der Störerhaftung überdehnt würden, wenn sie hier griffen. Die sich ergebende Frage, ob die Beklagte gegebenenfalls zur Vorsorge verpflichtet ist, um eine Rechtsverletzung zu verhindern, verneinte das Gericht: die Klägerinnen verlangten im Grund DNS-Sperren von der Beklagten; dafür gibt es jedoch keine rechtliche Handhabe, denn die Beklagte müsste ihre Kunden und die von ihnen empfangenen Daten kontrollieren. Für ein solches Handeln fehlt es an einer gesetzlichen Grundlage, die aufgrund des Grundrechts auf das Fernmeldegeheimnisses notwendig wäre. Weder findet sie eine im deutschen Recht noch im EU-Recht. Es gibt zwar eine EU-Regelung, wonach die Mitgliedsstaaten verpflichtet sind, Rechteinhabern gerichtliche Anordnungen gegen „Vermittler“ wie Internetzugangsprovider zu ermöglichen, deren Dienste von einem Dritten zur Verletzung eines Urheberrechts oder eines verwandten Schutzrechts genutzt wird (Art. 8 Abs. 3 der Richtlinie 2001/29/EG). Diese EG-Norm ist jedoch zu wenig konkret, an einer spezifizierenden Ausgestaltung fehlt es. Die Auslegung einer staatlichen Norm (konkret des § 97 UrhG) im Sinne der EG-Richtlinie ist nicht zulässig, da wiederum keine entsprechende Ermächtigungsgrundlage existiert, die zur Einschränkung des Grundrechts auf den Schutz des Fernmeldegeheimnisses auf diesem Wege herangezogen werden könnte. Davon abgesehen wäre es einem Internetzugangsprovider nicht zumutbar, den enormen Aufwand zur Erfüllung einer etwaigen Vorsorge zu betreiben. Dazu sind die möglichen Rechtsverletzungen zu vielfältig, und Maßnahmen müssten ständig angepasst werden. Darüber hinaus, so das Gericht weiter, seien die von den Klägerinnen begehrten Sperren kein taugliches Mittel gegen Rechtsverletzungen, da diese leicht umgehbar sind, wie sich an dem im Laufe des Prozesses sich ständig ändernden Anträgen der Klägerinnen im Hinblick auf rechtsverletzende URLs zeigte, und weiter auch legale Inhalte gesperrt würden.

Das Landgericht Köln zeigt mit dieser Entscheidung, dass es praktisch denkt und mit Blick auf die Gegebenheiten des Internet urteilt. Das Urteil ist begrüssenswert und wegweisend.

Das Urteil finden Sie unter:
> http://www.telemedicus.info/urteile/1301-28-O-36210.html

Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> http://www.domain-anwalt.de

Quelle: telemedicus.info

DomainTheft.org – Datenbank gegen Domain-Diebe

Linton Investments LLC mit Sitz in Los Angeles (Kalifornien) schlug vergangene Woche für den im Juni 2011 relaunchten Service domaintheft.org die Werbetrommel. Über domaintheft.org können sich Käufer informieren, ob die Domain, die sie erwerben wollen, gestohlen ist. Nun bietet domaintheft.org auch einen Rückholservice an.

Der Diebstahl von Domains ist nach wie vor Gang und Gäbe, und bringt manchen um gute Domains, die nur schwer wieder rückholbar sind. Morgan Linton, langjähriger Domainer und Präsident der 2007 gegründeten Linton Investments LLC, entwickelte aufgrund dieses Umstands domaintheft.org. Domaintheft.org ist zunächst lediglich eine Datenbank, in die, wem eine Domain gestohlen wurde, diese eintragen kann. Über die abrufbare Liste können sich potentielle Käufer von Domains informieren, ob die zu erwerbende Domain als gestohlen gemeldet ist. Der Bestohlene selbst kann gegenüber Abfragenden anonym bleiben. Es ist ein System, das alleine vom Mitmachen lebt.

Die Meldung einer gestohlenen Domain ist sinnvollerweise aufwändig: unter dem Label DTVS (Domain Theft Verification System) verbirgt sich eine Methode, mit der der Domain-Diebstahl überprüft wird. Nachdem der Bestohlene unter Angabe persönlicher Daten, die nicht notwendigerweise veröffentlicht werden müssen, den Diebstahl der Domain angemeldet hat, erhält er einen Rückruf eines domaintheft.org-Mitarbeiters. Nun muss er zwei Formulare ausfüllen, um die eigene Identität nachzuweisen. Domaintheft.org gleicht die Angaben mit früheren WHOIS-Einträgen ab. Dann prüft man bei domaintheft.org „rigoros“ den Diebstahl. Um dabei glaubwürdig zu sein, verifiziert man die eigene Datenbank zusätzlich über eine Anfrage beim aktuellen Inhaber der Domain, der so eine faire Chance erhält, sich gegen den Diebstahlsvorwurf zu wehren. Über diesen Service hinaus bietet domaintheft.org nun auch, allerdings nur für Personen mit Sitz in den USA, die Möglichkeit, die gestohlene Domain zurückzuholen, wobei man mit den Strafverfolgungsbehörden und Registraren zusammenarbeitet. Dieser Service greift allerdings nur innerhalb von 30 Tagen, nachdem die Domain gestohlen wurde. Was dem Betroffenen der Rückholservice wert ist, entscheidet er selbst.

Mit domaintheft.org initiiert Linton Investments LLC eine sinnvolle Ergänzung für den Domain-Markt. Damit die Initiative auch fruchtet, ist es sinnvoll, domaintheft.org weidlich zu nutzen, als Bestohlener und als Käufer. Etwas unklar für uns ist die Frage etwaiger Kosten für den Eintrag in die Datenbank. Während es auf dem Angebot selbst heißt, es entstünden keine Kosten für die Eintragung, erklärte Morgan Lindon gegenüber dnjournal.com, dass für Domain-Inhaber die Kosten eines Basic-Listings US$ 5,- pro Monat betragen, während das Premium-Listing US$ 10,- im Monat kostet. In jedem Falle gilt für Käufer: immer erst unter domaintheft.org schauen, ob die Wunschdomain nicht geklaut ist.

Das Angebot finden Sie unter:
> http://www.domaintheft.org

Quelle: domaintheft.org, dnjournal.com

findinsurance.com – sicher für US$ 50.500,-

Die vergangene Domain-Handelswoche erwies sich wieder nicht als sehr ergiebig. Immerhin lieferte .com mit findinsurance.com für US$ 50.500,- (ca. EUR 35.888,-) und hopper.com für US$ 50.000,- (ca. EUR 35.533,-) zwei brauchbare Ergebnisse. Unter den Länderendungen zeichnete .de mit food.de zu happigen EUR 28.000,- als stärkste Beteiligte. Und die anderen generischen Endungen berauschten ebenfalls nicht.

Wieder beherrschte .de das Feld der Länderendungen. Neben der verhältnismäßig hochpreisigen food.de (EUR 28.000,-) lieferte .de zwölf weitere Domains über EUR 2.000,-. Die zweitteuerste Domain lieferte aber die britische Endung mit fancydresscostumes.co.uk zum Preis von GBP 16.000,- (ca. EUR 18.590,-). Im übrigen waren die Preise moderat.

food.de – EUR 28.000,-
beachvolleyball.de – EUR 5.900,-
trinkwasserlabor.de – EUR 5.500,-
shophosting&shop-hosting.de – EUR 3.570,-
wartezimmer-tv.de – EUR 3.500,-
winterjacken.de – EUR 3.250,-
brb.de – EUR 3.001,-
klauenpfleger.de – EUR 3.000,-
road.de – EUR 2.400,-
europa-versicherung.de – EUR 2.300,-
newtrition.de – US$ 3.200,- (ca. EUR 2.274,-)
transilvania.de – EUR 2.050,-
gesunder-urlaub.de – EUR 2.000,-

fancydresscostumes.co.uk – GBP 16.000,- (ca. EUR 18.590,-)
thingstodoinlondon.co.uk – US$ 3.600,- (ca. EUR 2.558,-)
woop.co.uk – GBP 3.000,- (ca. EUR 3.486,-)

grl.in – US$ 6.850,- (ca. EUR 4.868,-)
photobox.cn – EUR 5.000,-
compare.at – EUR 4.000,-
vote.co.nz – EUR 3.750,-
yurls.nl – EUR 2.950,-
chauffage.fr – EUR 2.350,-
hottubs.us – US$ 2.500,- (ca. EUR 1.777,-)
alps.co – US$ 2.000,- (ca. EUR 1.421,-)
product.me – US$ 2.000,- (ca. EUR 1.421,-)
baseballsavings.co – US$ 1.870,- (ca. EUR 1.329,-)

Unter den neueren generischen Endungen trumpfte .info auf und lieferte mit homeforsale.info die teuerste sowie weitere vier Domains. Die bisher enttäuschende Endung .biz war mit drei Geschäften vertreten, unter denen verwunderlicher Weise mit dolce-gabbana.biz (EUR 1.000,-) eine kennzeichenrechtsverletzende Domain dabei war, die auch unter anderen Endungen gegrabbt ist.

homeforsale.info – US$ 4.500,- (ca. EUR 3.198,-)
lisa.info – US$ 2.995,- (ca. EUR 2.128,-)
colognes.info – EUR 1.050,-
slice.info – US$ 1.300,- (ca. EUR 924,-)
cellphone.info – EUR 748,-

os.biz – US$ 2.950,- (ca. EUR 2.096,-)
online-games.biz – EUR 1.000,-
dolce-gabbana.biz – EUR 1.000,-

Die älteren generischen Endungen boten diesmal keinerlei ansprechende Verkäufe. Alles räkelte sich unterhalb von rentalinsurance.org, die ihrerseits lediglich US$ 7.000,- (ca. EUR 4.975,-) erzielte. Selbst so treffende Domains wie konzert.net oder canape.net brachten es nicht zu vernünftigen Preisen.

rentalinsurance.org – US$ 7.000,- (ca. EUR 4.975,-)
46.net – US$ 6.800,- (ca. EUR 4.832,-)
godlife.net – US$ 5.941,- (ca. EUR 4.222,-)
optiontrading.net – US$ 3.588,- (ca. EUR 2.550,-)
gssi.org – EUR 2.500,-
berufsunfähigkeit.net – EUR 2.300,-
konzert.net – US$ 2.500,- (ca. EUR 1.777,-)
iconi.net – US$ 2.388,- (ca. EUR 1.697,-)
canape.net – US$ 2.300,- (ca. EUR 1.635,-)
govote.net – US$ 2.144,- (ca. EUR 1.524,-)
unimed.org – US$ 2.000,- (ca. EUR 1.421,-)
buygoldcoins.org – US$ 2.000,- (ca. EUR 1.421,-)
sitec.org – EUR 1.750,-
seefelder.net – US$ 1.900,- (ca. EUR 1.350,-)
fing.net – US$ 1.888,- (ca. EUR 1.342,-)
learningnetwork.org – US$ 1.388,- (ca. EUR 986,-)

Schließlich vermochte die Kommerzendung mit findinsurance.com für US$ 50.500,- (ca. EUR 35.888,-) und hopper.com für US$ 50.000,- (ca. EUR 35.533,-) das allgemeine Niveau zu heben, jedoch nicht auf einen Standard, den man aus früheren Tagen gewohnt ist.

findinsurance.com – US$ 50.500,- (ca. EUR 35.888,-)
hopper.com – US$ 50.000,- (ca. EUR 35.533,-)
dancefashion.com – US$ 27.780,- (ca. EUR 19.742,-)
printed.com – EUR 16.000,-
garnish.com – US$ 22.000,- (ca. EUR 15.634,-)
powerbox.com – US$ 21.200,- (ca. EUR 15.066,-)
mah.com – EUR 12.500,-
adguard.com – US$ 14.800,- (ca. EUR 10.518,-)
thryll.com – EUR 9.500,-
eurobuy.com – EUR 9.000,-
esoterik.com – EUR 7.500,-
all4car.com – US$ 9.000,- (ca. EUR 6.396,-)
publishingsoftware.com – US$ 8.888,- (ca. EUR 6.316,-)
futurevisions.com – US$ 8.580,- (ca. EUR 6.097,-)
3dledtv.com – US$ 7.500,- (ca. EUR 5.330,-)
tieatie.com – US$ 7.330,- (ca. EUR 5.209,-)
professionali.com – US$ 6.500,- (ca. EUR 4.619,-)
hotelplaza.com – US$ 6.500,- (ca. EUR 4.619,-)
mailz.com – US$ 5.250,- (ca. EUR 3.731,-)
ospgroup.com – US$ 5.170,- (ca. EUR 3.674,-)

Weitere Domain-Preise finden Sie unter:
> http://www.domain-spiegel.de

Quelle: sedo.de, thedomains.com, elliotsblog.com

Nic.at – IT-Businesstalk in Salzburg

Die österreichische Domain-Verwaltung Nic.at lädt zusammen mit Salzburg Research zum 5. IT-Businesstalk am 13. Oktober 2011 nach Salzburg. Die Veranstaltung widmet sich aktuellen Technologien im Bereich Social Media und Smartphones – Apps und Security.

Nic.at kennt man als Registrierungsstelle für alle Domains mit der österreichischen Endung .at. Salzburg Research ist die Forschungsgesellschaft des Landes Salzburg; sie betreibt angewandte Forschung und Entwicklung für Informations- und Kommunikationstechnologien. Beim IT-Businesstalk tragen die unterschiedlichen Referentinnen und Referenten zu Themen wie Social Media in Unternehmen, erfolgreiche Starts in Social Media, erfolgreiche Mobile Apps, mobile Sicherheit und mehr vor.

Der 5. IT-Businesstalk findet am Donnerstag, 13. Oktober 2011, ab 14.00 Uhr auf der Edmundsburg in Salzburg statt. Die offizielle Veranstaltung endet etwa gegen 17.30 Uhr, danach gibt es ein Buffet. Die Teilnahme am IT-Businesstalk ist kostenlos.

Weitere Informationen und Anmeldung unter:
> http://www.it-businesstalk.at

Informationen zu Salzburg Research unter:
> http://salzburgresearch.at

Quelle: nic.at

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