Newsletter-Ausgabe #579: August 2011

Themen: ICANN – ANA fordert Stopp des nTLD-Programms | Prinzipien – wer reguliert den Cyberspace? | TLDs – Neues von .hof, .ss und .facebook | nTLDs – wohin geht die Reise? | wrberkley.de – Klage ohne Unterlassungserklärung | esignature.com – Namenszug für US$ 150.000,- | eco – nTLD-Workshop geht auf Deutschland-Tour

ICANN – ANA fordert Stopp des nTLD-Programms

Die Internet-Verwaltung ICANN gerät wegen ihrer Pläne zur Einführung neuer generischer Top Level Domains erneut heftig unter Beschuss: die US-amerikanische ANA (Association of National Advertisers) hat mit Klage gedroht, sollte ICANN das nTLD-Programm nicht sofort stoppen.

Harsch und unverblümt ist das neunseitige Schreiben, in dem sich ANA-CEO Robert Liodice an ICANN-CEO Rod Beckstrom wendet und gravierende Mängel im nTLD-Programm kritisiert. Die Organisation, hinter der nach eigenen Angaben über 400 Unternehmen mit mehr als 10.000 Marken und einem Werbebudget von US$ 250 Milliarden jährlich stehen, begründet ihre Auffassung in oft starken, plakativen Worten und Bildern. So ist die Rede von „wirtschaftlich unerträglich“, „Missbrauch von Marken“, „unsäglichen Kosten“ und einer schlichten Verletzung des menschlichen Verstands. Man fordere ICANN daher auf, die gesteckten Ziele neu zu bewerten und – gemeinsam mit ANA – an besseren Lösungen zu arbeiten, zu denen das nTLD-Programm sicher nicht gehöre. Sollte ICANN dieser Aufforderung dagegen nicht nachkommen, bliebe ANA und den Mitgliedern keine andere Wahl, als jede notwendige Maßnahme an jeder geeigneten Stelle zu ergreifen, um die Implementierung des Programms zu verhindern. Besonderes Gewicht will man dem Schreiben mit dem Hinweis verleihen, dass als Empfänger unter anderem auch Lawrence E. Strickling (US-Wirtschaftsministerium) sowie ausgewählte Kongressmitglieder aufgeführt werden.

ICANNs Antwort ließ nicht lange auf sich warten: in einer für die Organisation unerwartet scharfen Form wies Beckstrom darauf hin, dass die von ANA erhobenen Vorwürfe entweder inkorrekt oder problematisch seien. Bereits die Behauptung einer mangelnden Einbindung aller beteiligten Interessengruppen sei falsch; es hätten mindestens 45 mehrwöchige Kommentarphasen stattgefunden, bei denen tausende Kommentare eingegangen, ausgewertet und berücksichtigt worden seien. Das Volumen der daraufhin vorgenommenen Änderungen sei durch die sieben Entwurfsfassungen des Bewerberhandbuchs gut dokumentiert. Der Vorwurf der „ungehemmten Expansion“ des Namensraumes belege dagegen, dass ANA das nTLD-Programm nicht verstanden habe; zahlreiche Regelungen im Bewerberhandbuch würden vielmehr für jeden Bewerber hohe Hürden schaffen, bevor eine neue Endung tatsächlich in Betrieb genommen wird. Wer keine eigene Endung wolle, müsse sich darum auch nicht bewerben. Zusammenfassend verdeutlichte Beckstrom, dass ICANN sowohl sein „multi-stakeholder model“ als auch den im nTLD-Programm gefundenen Kompromiss energisch verteidigen werde.

Ungeachtet aller Kritik, die das nTLD-Programm begleitet und wohl nie ausgeräumt wird: die ANA muss sich fragen lassen, ob sie den Überblick verloren hat. Nicht nur, dass ICANN bereits vor sechs Jahren öffentlich angekündigt hat, neue Endungen einzuführen und anlässlich der letzten Meetings rund um den Globus mehrfach Gelegenheit war, sich in die öffentliche Diskussion einzuschalten (wovon ANA übrigens nur zu Beginn Gebrauch gemacht hat); von ganz besonderer Bedeutung ist, dass das ANA-Mitglied Canon sogar öffentlich angekündigt hat, sich um eine eigene Top Level Domain bewerben zu wollen. Man kann nur wiederholen: das Internet steht vor einer historischen Änderung. Wer die Zeichen der Zeit nicht erkennt, dem droht, dass er von den weiteren Entwicklungen überrollt wird.

Das ANA-Schreiben finden Sie unter:
> http://www.ana.net/getfile/16602

Die Antwort von ICANN finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/466

Quelle: ana.net, icann.org, domainincite.com

Prinzipien – wer reguliert den Cyberspace?

Das WorldWideWeb (WWW) feiert seinen 20. Geburtstag, und doch scheint es, dass die Politik erst jetzt seine Bedeutung realisiert und prompt nach Kontrolle ruft. Anlass genug für Wolfgang Kleinwächter, Professor für Internetpolitik und -regulierung an der Universität Aarhus, sich mit der „Prinzipienschwemme im Cyberspace“ zu befassen.

Man schrieb den 6. August 1991, als der britische Physiker und Informatiker Tim Berners-Lee am Genfer CERN (Conseil Européen pour la Recherche Nucléaire) in der Newsgroup alt.hypertext eine kurze Zusammenfassung eines Projekts veröffentlichte, das er „WorldWideWeb“ getauft hatte. Die UdSSR stand kurz vor der Auflösung und nur wenige Wochen später sollte ein Eismann mit dem Namen Ötzi die Medien beherrschen – kurzum, kein Politiker verschwendete einen Gedanken daran, ob und wie dieses „WWW“ reguliert werden müsste. 20 Jahre später haben sich die Vorzeichen radikal geändert; als sich im Mai 2011 die Gruppe der acht größten Industrienationen (G8) im französischen Deauville traf und eine 15seitige Erklärung veröffentlichte, betrafen allein drei Seiten das Internet (dessen Teil das WWW ist) verbunden mit der Forderung, gemeinsame Rahmenbedingungen für seine zukünftige Entwicklung zu schaffen. Und auch OECD, OSZE, NATO, die EU-Kommission oder der Europarat suchen nach grundsätzlichen Regelungen. Angesichts dieser Entwicklungen stellt sich für Kleinwächter die Frage: „Was wird rauskommen aus diesem staatlichen Prinzipien-Aktionismus?“

Die klassischen Antworten sind bekannt: dort der Privatsektor, der den Grundsatz der Selbstregulierung hochhält, da die Politik, die nach staatlicher Führung ruft. Für Kleinwächter bietet sich ein Mittelweg an, den er „Soft Law“ nennt und der sich an die Grundsätze der „Netiquette“ anlehnt, also das Benehmen in der Kommunikation im Internet; er wendet sich aber nicht nur an die Internet-Community, sondern an alle Regierungen, Unternehmen und die Zivilgesellschaft. Dieser Soft-Law-Ansatz würde es erlauben, dass staatliche und nicht-staatliche Akteure bei der Entwicklung politisch-rechtlicher Rahmenbedingungen im Internet kooperieren, wie die Allgemeine Menschenrechtserklärung der UN vom Jahre 1948. Er räumt jedoch ein, dass der Teufel im Detail steckt; für die einen steht die Sicherheit des Internets an oberster Stelle, für die anderen die Menschenrechte und die individuellen Freiheiten. Aufgabe ist es daher, den Mittelweg zu finden, eine außerordentlich komplizierte Herausforderung, die an Komplexität kaum zu übertreffen ist. Nach Ansicht von Kleinwächter entsteht praktisch ein magisches Viereck, in dem Menschenrechte, Sicherheit, Wirtschaftswachstum und Entwicklung im Cyberspace neu gegen- und miteinander ausgewogen werden müssen. Kleinwächter fordert nichts weniger als eine neue Internetdiplomatie des 21. Jahrhunderts; einen Weg zurück in die Politik von oben gibt es nicht. Internet Governance wird damit zu einem der wichtigsten politischen Schlachtfelder der kommenden Jahre.

Was auf den ersten Blick grau und abstrakt klingt, hat auch für das Domain Name System elementare Bedeutung. Wie sehr zum Beispiel die Internet-Verwaltung ICANN mit dem Drängen auf die Einführung neuer Domain-Endungen manchmal auf der Rasierklinge reitet, zeigt der erste Artikel in diesem Newsletter. Und die Rolle von ICANN ist keineswegs gefestigt, wie die Angriffe von EU-Kommissarin Neelie Kroes zeigen. Die Frage ist nur, wer wem wann Grenzen setzt. Und wo.

Den vollständigen Aufsatz „20 Jahre WWW: Prinzipienschwemme im Cyberspace“ finden Sie unter:
> http://www.heise.de/tp/artikel/35/35256/3.html

Quelle: heise.de

TLDs – Neues von .hof, .ss und .facebook

Freude im Südsudan: das jüngste Land der Welt wurde mit seinem Wunsch, das ISO-Kürzel „ss“ zu erhalten, erhört. Auf dem Weg zur eigenen Domain befinden sich auch die Stadt Hof sowie das soziale Netzwerk Facebook – hier die Kurznews.

Der im oberfränkischen Hof an der Saale ansässige Telefon- und Internetanbieter HFO Telecom AG hat angekündigt, sich bei der Internet-Verwaltung ICANN um den Betrieb der Top Level Domain .hof bewerben zu wollen. Wie das Unternehmen in einer Presseerklärung mitteilt, habe die Stadt Hof die volle Unterstützung zugesagt, um als Provider ausgewählt zu werden; auf dieses Kriterium legt ICANN bei Städte-Domains besonderen Wert, obwohl bei .hof grundsätzlich auch eine allgemein beschreibende Verwendung im Betracht käme. Wer sich für eine Domain unterhalb der potentiellen neuen Endung .hof interessiert, muss sich bis 31. Oktober 2011 bei HFO melden und seine Wunsch-Domains vorregistrieren; diese Registrierung wird rechtlich verbindlich, wenn bei HFO bis dahin genügend Anmeldungen (mindestens 3.000) insgesamt eingegangen sind. Die Gebühren pro Domain liegen bei EUR 3,- monatlich brutto beziehungsweise EUR 6,- monatlich brutto für gewerbliche Kunden. Die Mindestvertragslaufzeit beträgt 36 Monate; bei Zuschlag fällt zudem eine einmalige Registrierungsgebühr von EUR 25,- je Domain an.

Am Ende ging es dann ganz fix: die erst im Juli 2011 in die Unabhängigkeit vom Sudan entlassene afrikanische Republik Südsudan darf sich über die Zuteilung des Wunschkürzels „ss“ freuen. Wie die International Organization for Standardization (ISO) in ihrem Newsletter mitteilt, wird das Land künftig mit dem Alpha-2 Code „ss“ in der Standard 3166-1-Liste geführt; der Sudan bleibt bei „sd“. Historische Bedenken in Bezug auf die Geschichte des Nationalsozialismus scheinen sich somit nicht durchgesetzt zu haben. Im nächsten Schritt ist nun zu erwarten, dass sich auch die für die Zuteilung von country code Top Level Domains (ccTLDs) zuständige Internet Assigned Numbers Authority (IANA) der Entscheidung der ISO anschließt, und dem Südsudan folglich die Länderendung .ss zuspricht; bisher erscheint sie dort jedoch noch nicht. Registrierungen sind daher derzeit jedenfalls noch nicht möglich.

Eine offizielle Bestätigung steht aus, doch die Anzeichen verdichten sich, dass sich das soziale Netzwerk Facebook um die eigene Domain-Endung .facebook bewerben wird. Blogger Andrew Allemann fand heraus, dass sich das Unternehmen im Mai diesen Jahres die im Jahr 2010 ausgelaufene Domain dotFacebook.com gesichert hat und die Nameserver-Einträge nun auf die Hauptseite verweisen. Als weiteres Indiz wertet er ein 40 Sekunden langes Youtube-Video, das im Kanal „dotfacebook“ veröffentlicht wurde und in dem Domains wie you.facebook oder search.facebook beworben werden. Die Bewerbungsgebühren sowie die wirtschaftliche und technische Infrastruktur dürfte für das Unternehmen zudem leicht zu schultern sein. Die praktikable Adresse .fb bleibt Facebook jedoch versperrt, da eine neue generische Top Level Domain mindestens drei Zeichen lang sein muss.

Weitere Informationen zu .hof finden Sie unter:
> http://www.hof-domain.de

Quelle: ptext.net, hfo-telecom.de, iso.org, domainnamewire.com

nTLDs – wohin geht die Reise?

Die Informationsdichte zu neuen generischen Domain-Endungen (new gTLDs oder nTLDs) und Fragen zur Bewerbung um eine solche Endung wie auch die Chancen und Risiken für Betreiber zukünftiger neuer Endungen nimmt rapide zu. Wir haben uns aktuelle Informationen angeschaut und fassen zusammen:

Adrian Kinderis, CEO of AusRegistry International, und – an anderem Ort – Michael Twist, TLD-Spezialist bei AusRegistry International, geben bei domainnews.com und domainnamewire.com fünf, nein sechs wichtige Tipps für Bewerber um eine der new gTLDs. Im wesentlichen läuft es darauf hinaus, dass ein Bewerber kreativ sein sollte und jetzt handeln muss, und zwar unter Zuhilfenahme von Fachleuten wie zum Beispiel – die von AusRegistry International (wer hätte es gedacht):

> http://www.domain-recht.de/verweis/468
> http://www.domain-recht.de/verweis/469

Nicht so optimistisch sieht Andrew Alleman, auf seinem Blog domainnamewire.com, die Zukunft neuer Domain-Endungen. Er hat gleich neun sehr gute, bedenkenswerte Gründe, warum erfolgreiche Bewerber mit ihrer Domain-Endung scheitern können. Darunter findet sich die Frage nach dem richtigen Fokus der Endung hinsichtlich des Zielpublikums (.music wäre zu unspezifisch), die Frage des richtigen Preises für Domains (teuer bedeutet zu wenig Registrierungen, billig zieht Cybersquatter an), die richtigen Registrierungsbedingungen, der Kontakt zu den richtigen Registries und den korrekten Budgets für das Marketing:

> http://www.domain-recht.de/verweis/470

Mit den neuen Domain-Endungen wird auch der Unternehmensname zusehend wichtiger, damit die Suche nach dem richtigen String, um den man sich bei ICANN bewerben will, auch zur erfolgreichen Endung führt. Penny Crosman bringt da in einem Artikel auf americanbanker.com das Problem einer ganzen Branche mit den new gTLDs aufs Tablett: die Finanzwirtschaft. Wie sie mitteilt, stellt Namensspezialist Naseem Javed fest, dass wegen der krummen Namen eigene Endungen für viele US-Banken nicht zuträglich sind. Wer will schon unter .bankofgalveston residieren, wo sich unter .bog niemand etwas vorstellen kann. Ein deutsches Beispiel hätte die .bankfuergemeinwirtschaft abgeben können, die allerdings auch gut unter dem Kürzel BfG etabliert war. Andererseits fürchtet die American Bank Association, dass der spätere Betreiber von .bank ordentlich Geld von den Kreditinstituten fordern wird, die eine Domain haben oder zumindest ihr Branding geschützt wissen wollen. Wir lernen: Banknamen taugen in der Regel nicht für Domain-Endungen.

> http://www.domain-recht.de/verweis/471

Zuletzt macht sich Mark Jeftovic auf domainnamenews.com Gedanken darüber, wer letztlich Verlierer (Geschäftsinhaber, Kennzeichenrechteinhaber, Investoren, Techniker) und wer Gewinner (die Domain-Industry samt Juristen) bei der Einführung neuer Domain-Endungen sein wird, wofür er in den Kommentaren von Domainern Applaus erhält, aber auch bedenkenswerte Kritik:

> http://www.domain-recht.de/verweis/472

All das sind streitbare Positionen. Im Wesentlichen wird aus ihnen deutlich, dass man sich ordentlich Gedanken über eine Strategie im Umgang mit den neuen Endungen erarbeiten muss, sei es als Bewerber, Betreiber oder als jemand, der lediglich seine Rechte schützen will. Im Hinblick darauf lohnt sich der Besuch der von united-domains AG, deren Projekt dieser Newsletter und domain-recht.de ist, initiierten und organisierten „Munich Conference On New TLDs“. Weitere Informationen und Anmeldung unter:

> http://newdomains.org

Quelle: ausregistry.com, domainnamewire.com, domainnews.com, mericanbanker.com, domainnamenews.com

wrberkley.de – Klage ohne Unterlassungserklärung

Das Landgericht Düsseldorf macht in einer jungen Entscheidung deutlich, dass es bei Kennzeichnungsrechtsverletzungen durch Domain-Namen nicht darauf ankommt, erst eine Unterlassungserklärung zu unterschreiben. Einer solchen bedarf es nicht, wenn eine Klage in Aussicht gestellt wird und der Rechteverletzer nicht reagiert. Er gibt dann Anlass zur Klage und muss auch bei sofortigem Anerkenntnis für die entstandenen Kosten einstehen (Urteil vom 11.02.2011, Az.: 2a O 371/10).

Klägerin ist die Tochtergesellschaft des weltweit tätigen Versicherungsunternehmens W. R. Berkley, die im Mai 2010 ihre Tätigkeit in Deutschland aufnahm. Der Beklagte hatte im April 2010 die Domain wrberkley.de registriert. Die Klägerin stellte das im August 2010 fest, sah ihre Namensrechte verletzt und beantragte bei DENIC einen Dispute. Zugleich forderte sie den Beklagten unter Hinweis auf die Rechtsverletzung auf, die Domain binnen 14 Tagen freizugeben. Der Beklagte erklärte, die Domain freigeben zu wollen, kündigte allerdings lediglich seinen Vertrag mit dem Provider zum 15. April 2011. Auf die Bitte der Klägerin um den Authcode zur Übertragung der Domain erklärte der Beklagte, es bestehe kein Anspruch auf Übertragung, die Klägerin könne gerne ein Angebot unterbreiten. Im September 2010 forderte die Klägerin den Beklagten per anwaltlichem Schreiben auf, die Domain bis 15. September 2010 freizugeben; andernfalls werde man Klage erheben. Am 21. Oktober 2010 reichte die Klägerin Klage ein und verlangte die Freigabe der Domain. Im Dezember 2010 erkannte der Beklagte durch seinen zweiten Anwalt den Freigabeanspruch an, beantragte allerdings, die Kosten des Verfahrens der Klägerin aufzuerlegen, da diese nicht zur Abgabe einer Unterlassungserklärung aufgefordert habe.

Das Landgericht Düsseldorf gab der Klage statt. Es erging ein Anerkenntnisurteil, und der Beklagte muss die Kosten des Rechtsstreits tragen. Im Hinblick auf die Kosten, so das Gericht, sei die Regelung über die Kostentragung bei sofortigem Anerkenntnis (§ 93 ZPO) nicht einschlägig. Nach § 93 ZPO trägt der Kläger die Kosten des Verfahrens, soweit der Beklagte keinen Anlass zur Erhebung der Klage gegeben hat und er den Anspruch des Klägers sofort anerkennt. Hier, so das Gericht, gab der Beklagte Anlass zur Klage. Die Klägerin forderte ihn mehrmals auf, die Domain wrberkley.de freizugeben, und erklärte, den Rechtsweg beschreiten beziehungsweise Klage erheben zu wollen, wenn der Beklagte nicht innerhalb der jeweils gesetzten Frist reagiere. Dem ist der Beklagte nicht nachgekommen. Dass die Klägerin nicht zur Abgabe einer Unterlassungserklärung aufforderte, stellt dabei kein Problem dar. Denn die Klägerin wollte in erster Linie die Freigabe der Domain, die der Beklagte fristgerecht durch eine Erklärung gegenüber DENIC hätte bewerkstelligen können. Ihr Anspruch richtete sich nicht direkt auf eine Unterlassung, die Domain weiter zu nutzen. Das ging aus dem Schreiben der Klägerin klar hervor. Der Beklagte reagierte nicht entsprechend, womit er die Klage provozierte und nun die Kosten des Verfahrens zu tragen hat.

Das Landgericht Düsseldorf macht mit dieser Entscheidung deutlich: es kommt nicht auf eine strafbewehrte Unterlassungserklärung an. Wer Kennzeichnungsrechte Dritter mit einer Domain verletzt, muss damit rechnen, unmittelbar verklagt zu werden und auch noch die Kosten des Verfahrens, die weit höher als die Kosten einer Abmahnung liegen, zu tragen. Domain-Grabber, die risikoreich zocken, können desto höher verlieren.

Das Urteil des LG Düsseldorf findet man unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/467

Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> http://www.domain-anwalt.de

Quelle: stroemer.de

esignature.com – Namenszug für US$ 150.000,-

Mit esignature.com für US$ 150.000,- (ca. EUR 105.634,-) steht eine hochpreisige .com-Domain an erster Stelle der vergangenen Domain-Handelwoche. Die Länderendungen führt men.co zum Preis von US$ 32.000,- (ca. EUR 22.535,-) an, und unter den neueren generischen Endungen tummelten sich so einige Deals.

Die kolumbianische Domain-Endung lieferte mit men.co zum Preis von US$ 32.000,- (ca. EUR 22.535,-) wieder einmal die teuerste Länderdomain der Woche. Damit kostete sie bereits mehr als das Doppelte der .com-Version in den frühen Tagen des Domain-Handels, als men.com 1997 für US$ 15.000 den Inhaber wechselte; 2003 betrug der Kaufpreis für die .com-Domain immerhin schon US$ 1.320.000,-. Die kolumbianische Endung wird keine zweite .com, doch lassen sich da rapide Preissteigerungen prognostizieren.

men.co – US$ 32.000,- (ca. EUR 22.535,-)

ahd.de – EUR 11.900,-
megi.de – EUR 4.950,-
outlet-stuttgart.de – EUR 4.000,-
wohnimmobilien.de – EUR 3.500,-
control24.de – EUR 3.000,-
party-alarm.de – EUR 3.000,-
zavvi.de – EUR 3.000,-
gesunderurlaub.de – EUR 2.900,-
meinetiere.de – EUR 2.500,-
werbebotschaft.de – EUR 2.410,-

infos.fr – EUR 10.000,-
kayak.nl – US$ 8.350,- (ca. EUR 5.880,-)
couture.co.uk – GBP 5.100,- (ca. EUR 5.802,-)
blackjackonline.co.uk – US$ 8.000,- (ca. EUR 5.634,-)
megaupload.it – EUR 5.400,-
megaupload.fr – US$ 6.000,- (ca. EUR 4.225,-)
webdesign.co.za – US$ 5.000,- (ca. EUR 3.521,-)
zocdoc.cn – US$ 4.225,- (ca. EUR 2.975,-)
fishandchips.be – EUR 2.700,-

Die neueren generischen Endungen zeigten diesmal wieder Präsenz, angeführt von einer .pro-Domain, gefolgt von mehreren .biz-Domains bis hin zu zwei .info-Domains. Interessant ist dabei die Domain washington.biz für US$ 2.550,- (ca. EUR 1.796,-), die im Jahr 2008 noch deutlich mehr, nämlich US$ 3.500,-, erzielte.

remont.pro – US$ 3.100,- (ca. EUR 2.183,-)

bangladesh.biz – US$ 3.101,- (ca. EUR 2.184,-)
washington.biz – US$ 2.550,- (ca. EUR 1.796,-)
lawyers.biz – US$ 2.150,- (ca. EUR 1.514,-)

eden.info – EUR 2.001,-
sonderangebot.info – EUR 1.500,-

Die älteren generischen Endungen führte blogs.net zum Preis von US$ 34.500,- (ca. EUR 24.296,-) an, der in großem Abstand um standsmode.org für EUR 8.211,- folgte. Weiter war nichts bewegendes zu vermelden.

blogs.net – US$ 34.500,- (ca. EUR 24.296,-)
umstandsmode.org – EUR 8.211,-
newstream.net – US$ 6.667,- (ca. EUR 4.695,-)
newstream.org – US$ 6.667,- (ca. EUR 4.695,-)
moc.net – US$ 5.800,- (ca. EUR 4.085,-)
groundtruth.net – US$ 2.788,- (ca. EUR 1.963,-)
playnow.org – US$ 2.788,- (ca. EUR 1.963,-)
mattresscover.net – US$ 2.500,- (ca. EUR 1.761,-)
blueway.net – US$ 2.388,- (ca. EUR 1.682,-)
housemart.org – US$ 2.188,- (ca. EUR 1.541,-)
carenow.net – US$ 2.142,- (ca. EUR 1.508,-)
bznet.net – US$ 2.088,- (ca. EUR 1.470,-)
jamcam.net – US$ 2.088,- (ca. EUR 1.470,-)
articledirectory.net – US$ 2.050,- (ca. EUR 1.444,-)

Mit esignature.com für US$ 150.000,- (ca. EUR 105.634,-) liefert .com wieder eine Domain im sechsstelligen Bereich; in der Jahresgesamtwertung bei dnjournal.com liegt die Domain auf Platz 24. Ihr folgen mit ordentlichem Abstand mit icinema.com und koudai.com zwei Domains zu je US$ 50.000,-. Danach fällt die Preiskurve deutlich ab.

esignature.com – US$ 150.000,- (ca. EUR 105.634,-)
icinema.com – US$ 50.000,- (ca. EUR 35.211,-)
koudai.com – US$ 50.000,- (ca. EUR 35.211,-)
140.com – US$ 27.502,- (ca. EUR 19.368,-)
assistedcare.com – US$ 22.750,- (ca. EUR 16.021,-)
pharmashop24.com – EUR 7.700,-
unbelievable.com – US$ 10.600,- (ca. EUR 7.465,-)
biovia.com – US$ 10.000,- (ca. EUR 7.042,-)
mube.com – US$ 10.000,- (ca. EUR 7.042,-)
sukiyaki.com – US$ 10.000,- (ca. EUR 7.042,-)
lagomaggiore.com – EUR 7.000,-
equality.com – US$ 9.101,- (ca. EUR 6.409,-)
hotstops.com – US$ 9.000,- (ca. EUR 6.338,-)
toolsworld.com – EUR 6.000,-

Weitere Domain-Preise finden Sie unter:
> http://www.domain-spiegel.de

Quelle: dnjournal.com, sedo.de, thedomains.com

eco – nTLD-Workshop geht auf Deutschland-Tour

Zur Einführung neuer Domain-Endungen veranstaltet eco, Verband der deutschen Internetwirtschaft eV, im September 2011 drei Workshops in drei Städten unter dem Titel „New gTLDs Workshop: Markenführung mit neuen Top Level Domains, Strategien und Know-how“.

Die Lage zur Einführung neuer generischer Top Level Domains spitzt sich und die Anzahl von Informationsveranstaltung nimmt zu. eco, Verband der deutschen Internetwirtschaft eV, startet am 01. September 2011 in Berlin mit einem Workshop „Markenführung mit neuen Top Level Domains, Strategien und Know-how“. Die Veranstaltungen, die jeweils in den eco-Geschäftsstellen stattfinden, wenden sich an Personen, die ein eigenes TLD-Projekt planen oder in ihrem Unternehmen diesbezügliche Projekte zu leiten oder Entscheidungsvorlagen vorzubereiten haben. Experten wie Katrin Ohlmer (Dotzon GmbH), Richard Wein (nic.at), Roland LaPlante (Afilias) und andere referieren zu den einschlägigen Fragen zur Einführung neuer Top Level Domains, die damit einhergehenden Chancen, die erforderliche Technik und vermitteln das Basiswissen, um innerhalb eines Unternehmens notwendige Entscheidungen zu treffen und ein solches Projekt vorzubereiten. Die Termine sind:

– Berlin: 1. September 2011, Marienstraße 12, 10117 Berlin

– Frankfurt/Main: 5. September 2011, DE-CIX Büro, Lindleystraße 12, 60314 Frankfurt am Main

– Köln: 20. September 2011, eco Kubus, Lichtstraße 43i, 50825 Köln

Die Workshops finden jeweils von 09.30 Uhr bis ca. 17.00 Uhr statt. Die Teilnahme kostet EUR 79,-. Eine Anmeldung ist unbedingt notwendig. Anmeldung und weitere Informationen unter:

> http://eco.de/namesnumbers

Quelle: eco.de, RA Thomas Rickert

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